99.051

Währung und Zahlungsmittel. Bundesgesetz

Verfahrensbeitrag

Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel

Loi fédérale sur l'unité monétaire et les moyens de paiement

Art. 4 Abs. 1

Antrag der Kommission

Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Minderheit

(Fässler, Berberat, Fasel, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Rudolf, Rennwald, Strahm)

Festhalten

Art. 4 al. 1

Proposition de la commission

Majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Minorité

(Fässler, Berberat, Fasel, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Rudolf, Rennwald, Strahm)

Maintenir

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Wir befinden uns im Differenzbereinigungsverfahren. Der Nationalrat hat das Geschäft als Erstrat am 5. Oktober 1999 behandelt, der Ständerat als Zweitrat am 8. Dezember 1999. Lassen Sie sich vom Datum des 16. Novembers 1999 auf der Fahne nicht beirren; an diesem Tag hat Ihre WAK die Beschlüsse in Kenntnis der Beschlüsse der ständerätlichen WAK gefasst.

Weil das Geschäft dringlich ist, wird gewissermassen parallel gefahren, um keine Zeit zu verlieren, denn mit jedem Tag, an dem mögliche Goldverkäufe blockiert sind, verliert man Geld. Das ist das eine. Zum anderen braucht es Zeit, um die 1300 Tonnen Gold zu verkaufen. Das passiert nicht mit einem Knall, sondern findet dosiert statt. Die offiziellen Goldbestände der Zentralbanken der Regierungen betragen etwa 30 000 Tonnen, die jährliche Nachfrage für Schmuck, Medizin usw. beträgt 3000 Tonnen. Sie wissen, dass die Minenproduktion 2500 Tonnen pro Jahr beträgt. Sie sehen etwa die Grössenordnungen und was es bedeutet, wenn wir diese 400 Tonnen Gold pro Jahr auf den Markt bringen. Dies als Einleitung.

Zur ersten Differenz, in Artikel 4: Der Unterschied liegt in der Kann-Formulierung des Ständerates. Der Bundesrat muss ohnehin im Auftrag der GPK prüfen, ob man diese Münzstätte privatisieren könnte. Es handelt sich um eine an sich unbedeutende Privatisierung. Würde man sich später einmal dazu entschliessen, müsste das Gesetz geändert werden. Die Formulierung des Ständerates gibt die nötige Flexibilität; das ist auch der Grund, wieso die Kommissionsmehrheit und auch wir der Auffassung sind, die Lösung des Ständerates sei richtig. Ich habe im Amtlichen Bulletin nachgelesen, dass Herr Bundesrat Villiger im Ständerat erklärte, er könne mit dieser Privatisierungsfähigkeit an sich leben.

Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen hier Zustimmung zum Ständerat, damit diese an sich kleine Differenz ausgeräumt ist. Wir haben dann noch eine Differenz etwas bedeutenderer Art in Artikel 6bis.

Ich beantrage Ihnen deshalb, hier der Kommissionsmehrheit und damit auch dem Ständerat zu folgen.

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

"Der Bund unterhält die Eidgenössische Münzstätte." So lautet die unmissverständliche Formulierung des Bundesrates. Mit der Swissmint wird dieser Auftrag heute erfüllt. Diese erwirtschaftet Jahr für Jahr einen respektablen Gewinn, gemäss den Budgets 1999 und 2000 je knapp 13 Millionen Franken. Die Kommissionsmehrheit will nun zusammen mit dem Ständerat eine Kann-Formulierung im Gesetz. Der Grund für diese Änderung besteht in der Möglichkeit zur Privatisierung der Münzstätte, ohne dass das Gesetz geändert werden müsste.

Mindestens drei Gründe sprechen gegen die Privatisierung und damit für den Minderheitsantrag, der die bundesrätliche Formulierung aufnimmt:

1. Was rentiert und dem Bund Einnahmen bringt - neben Steuern und Abgaben -, muss nicht privatisiert werden.

2. Schon durch die Einführung von Flag bei der Swissmint verlor das Parlament an Einfluss. Immerhin konnte auf Druck der WAK erreicht werden, dass zum Leistungsauftrag auch die Ausbildung von Lehrlingen oder Lehrtöchtern gehören muss.

3. Das Prägen eigener Münzen war schon immer Ausdruck der Souveränität. Es ist also ein psychologisches Moment, das hier mitspielt. Denn neben der Versorgungssicherheit mit genügend Münzen ist es ein Zeichen der Unabhängigkeit, seine eigenen Münzen prägen zu können.

Behalten wir die Souveränität, behalten wir den Gewinn, behalten wir den psychologischen Vorteil! Stimmen Sie dem Antrag der Minderheit zu!

Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern

Ich kann es kurz machen: Der Bund hat nicht vor, die Eidgenössische Münzstätte in der nächsten Zeit zu privatisieren. Es handelt sich hier auch um eine relativ kleine Geschichte. Man kann sagen, dass die Münzstätte so, wie sie jetzt existiert, recht gut funktioniert und Gewinn abwirft. Aber es ist denkbar, dass der Bund Münzen prägen lässt, so, wie die Nationalbank Banknoten druckt; es ist nicht zwingend, dass der Bund das selber tut. Deshalb wäre dereinst, wenn man das wollte, eine Privatisierung durchaus denkbar.

Die GPK hat uns aufgefordert, die Frage einer Privatisierung zu prüfen, und wir werden ihr dazu gelegentlich einen Bericht unterbreiten. Wenn Sie diese Möglichkeit jetzt vorsorglich schon ins Gesetz aufnehmen wollen, wehren wir uns nicht dagegen. Wir überlassen es Ihnen; wir können mit beiden Lösungen leben.

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 93 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 54 Stimmen

Art. 6bis

Antrag der Kommission

Mehrheit

Festhalten

Minderheit

(Schaller, Stucky)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 6bis

Proposition de la commission

Majorité

Maintenir

Minorité

(Schaller, Stucky)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Die Mehrheit ist der Auffassung, dass in diesem heiklen Bereich der Münzen und Gedenkmünzen öffentliche Interessen vorhanden sind, die wir wahren müssen. Das Bewilligungsverfahren ist deshalb die richtige Vorkehrung.

Unser Rat hat mit 101 zu 53 Stimmen recht deutlich für diese Praxis gestimmt und damit gleichzeitig auch Strafbestimmungen in den Artikeln 11 und 11bis - die mit Artikel 6bis ein Ganzes bilden - zugestimmt.

Der Ständerat hat dann mit 27 zu 13 Stimmen beschlossen, am Entwurf des Bundesrates festzuhalten. Er ist für die Öffnung, wie sie von der Minderheit Schaller am 5. Oktober 1999 vertreten worden ist. Beide Mitglieder dieser Minderheit, Herr Schaller und Herr Stucky, sind nicht mehr im Rat. Herr Bundesrat Villiger wird im Schlussvotum allenfalls auf diesen Antrag eingehen und ihn Ihnen wahrscheinlich schmackhaft machen.

Entscheidend ist, dass dieses Gesetz in dieser Session verabschiedet wird. Die Notenbanken haben vereinbart, in den nächsten fünf Jahren insgesamt nur 2000 Tonnen Gold zu verkaufen, also 400 Tonnen pro Jahr. Der Schweiz stehen alleweil 1700 Tonnen zu; das ist gewissermassen eine "Lex Schweiz". Nur diese anerkannten Mengen dürfen in dieser Zeit verkauft werden. Erfasst sind 90 Prozent der offiziellen Goldreserven von Zentralbanken und Regierungen. Ich gehöre nicht zu denen, die Eier begackern, bevor sie gelegt sind, aber das stützt den Goldpreis.

Ich beantrage Ihnen namens der Mehrheit der Kommission, am Beschluss unseres Rates festzuhalten. Der Ratspräsident wird dann selbstverständlich auch über die Minderheitsanträge Schaller zu den Artikeln 6bis, 11 und 11bis abstimmen lassen.

Berberat Didier · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion

La divergence principale, à l'article 6bis, concerne le problème des monnaies commémoratives. Votre commission souhaite, par 17 voix contre 2, réintroduire le principe de l'autorisation de fabriquer ou d'importer des objets semblables aux espèces métalliques qui existe dans la loi actuelle, mais que le projet du Conseil fédéral veut supprimer. Vous aurez remarqué, si vous avez regardé attentivement le dépliant, que les propositions de la commission sont antérieures aux décisions du Conseil des Etats, parce que nous avons décidé de discuter de la question avec l'ancienne commission, étant entendu que les nouvelles commissions ne sont pas encore créées; raison pour laquelle la proposition de la Commission de l'économie et des redevances est antérieure à la décision du Conseil des Etats. Je vous rappelle qu'en octobre, notre Conseil avait suivi la proposition de sa commission, par 101 voix contre 53 (BO 1999 N 2033), et que la semaine passée, le Conseil des Etats a opté pour la version du Conseil fédéral, par 27 voix contre 13.

En réintroduisant le principe de l'autorisation, on reprend simplement une règle existante qui a toujours donné satisfaction. La suppression de l'autorisation aurait, aux yeux de la majorité de la commission, pour conséquence que les médailleurs privés renonceraient sûrement à la possibilité de frapper des pièces commémoratives, car il existe un article 243 du Code pénal suisse que le Conseil fédéral propose d'introduire, et qui est très sévère. En quelque sorte, on aurait une espèce d'épée de Damoclès au-dessus de la tête des médailleurs privés. Donc, cette disposition du Conseil fédéral crée une insécurité juridique certaine.

On sait que, pour certains événements, la Confédération donne l'autorisation de frapper des pièces commémoratives qui ont une valeur nominale symbolique et une durée limitée dans le temps. Je peux vous rappeler, comme je l'avais déjà dit le 5 octobre dernier, que quelques cantons, notamment ceux de Neuchâtel, du Tessin et du Valais, ont frappé ce genre de monnaies et que ça n'a jamais posé de problèmes. Il n'y a pas risque de confusion, comme on peut le penser, parce que les gens qui achètent ces monnaies savent très bien de quoi il s'agit. Ils ne pensent pas, en achetant des monnaies commémoratives, pouvoir payer dans les magasins avec celles-ci. Ces monnaies ont valeur de souvenir. La preuve, d'ailleurs, c'est que dans le canton de Neuchâtel, lorsque l'Alexis, pièce destinée à fêter le 150e anniversaire de la Révolution neuchâteloise, a été frappé, seuls cinq pour cent des gens ont rendu cette pièce à la Banque cantonale, ce qui signifie que les gens gardent cette monnaie commémorative comme souvenir.

De plus, cette disposition du Conseil fédéral aurait peut-être pour conséquence de faire perdre des emplois dans certaines régions périphériques où se trouvent les médailleurs. Je pense notamment aux montagnes neuchâteloises et à Neuchâtel; je pense aussi au Tessin, où l'on sait qu'il y a des médailleurs privés qui, justement, font une bonne partie de leur chiffre d'affaires grâce aux monnaies commémoratives. Il semble contradictoire, aux yeux de la majorité de la commission, de supprimer cette possibilité au moment où la Confédération fait beaucoup d'efforts pour aider les régions périphériques. La Confédération a dépensé des millions de francs pour des programmes de relance; il existe la loi fédérale sur l'aide aux investissements dans les régions de montagne; il existe l'arrêté Bonny. Il ne serait pas normal que, d'un côté, la Confédération donne de l'argent à ces régions et que, de l'autre, elle les prive de la possibilité d'émettre des pièces commémoratives.

De plus, vous savez que ces pièces ont une valeur symbolique et sont frappées, souvent, afin d'aider à un but culturel ou sportif. Cela a été le cas à Neuchâtel, où on a pu financer une partie des festivités du 150e anniversaire de la Révolution neuchâteloise par cette monnaie. Cela a été le cas au Valais, où le Farinet a permis de préparer les Jeux olympiques de 2006. On sait ce qu'il est advenu des jeux de 2006, mais cette monnaie a eu un avantage certain.

Pour toutes ces raisons, je vous demande de soutenir la proposition de majorité.

Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern

Es geht hier nicht darum, aus irgendwelchen Gründen die Herstellung solcher münzähnlicher Gegenstände zu verunmöglichen. Herr Berberat sagte, wofür man diese verwenden kann. Das soll man auch in Zukunft tun können. Es geht lediglich darum, sicherzustellen, dass solche münzähnlichen Gegenstände nicht mit Münzen, die einen Einlöswert haben, verwechselt werden können. Es geht um den Schutz der Konsumenten vor solchen Nachahmungen. Wir stellen fest, dass die Präger solcher münzähnlicher Gegenstände immer versuchen, so nahe wie möglich an eine richtige Münze heranzukommen.

Es stehen sich hier zwei Konzepte gegenüber. Das bisherige Konzept ist von der Mehrheit übernommen worden. Hier erteilt die Eidgenössische Finanzverwaltung eine Bewilligung für die Herstellung solcher Münzen. Das Gesuch um diese Bewilligung muss man einreichen; entweder man bekommt sie oder eben nicht. Die Münzen werden zurückgeschickt, und man kommt mit neuen Entwürfen, bis die Münzen so gestaltet sind, dass sie nicht mehr verwechslungsfähig sind. Das ist das alte System, das sich aus unserer Sicht nicht besonders bewährt hat. Wir wissen zum Ersten nicht einmal alles über diese Münzen. Zum Teil vergisst man, uns die Entwürfe zu unterbreiten. Zweitens versucht man natürlich immer, möglichst nahe an in Kurs stehende Münzen heranzukommen; man muss verhandeln. Drittens gibt es einen erheblichen Aufwand, der eigentlich nicht nötig wäre.

Darum hat der Bundesrat ein anderes Konzept entwickelt, das dem Konzept entspricht, das bei der Herstellung der Banknoten in Gebrauch ist. Bei der Banknote ist es auch so, dass man keine Bewilligung geben muss, sondern die Banknote darf einfach nicht verwechselt werden können. Es gibt ein Merkblatt von der Nationalbank, was darunter zu verstehen ist. Das funktioniert im Prinzip klaglos, und das Gleiche könnte man hier tun.

Die Münzpräger sind Profis, die genau wissen, was sie tun dürfen und was nicht. Deshalb kann man hier nicht sagen, es entstünde eine Rechtsunsicherheit. Sie tun es in eigener Verantwortung, und wenn sie zu weit gehen, laufen sie Gefahr, eingeklagt zu werden. Wenn jemand das korrekt macht, besteht keine Gefahr.

Dieses Konzept ist auch liberaler - wir haben es vor einiger Zeit im Zusammenhang mit den Liberalisierungsvorschlägen in einer Botschaft vorgeschlagen - und wird klaglos funktionieren. Die Ängste um Arbeitsplätze in Randregionen sind unbegründet, weil man diese münzähnlichen Gegenstände dort weiterhin herstellen kann. Der Bund selber stellt diese nicht her. Es wäre noch problematischer, wenn wir uns selber eine Bewilligung geben müssten. Man darf diese münzähnlichen Gegenstände nicht mit den so genannten Gedenkmünzen verwechseln, die eigentliche, offizielle Münzen mit einem Einlöswert sind.

Der Bundesrat findet das neue Konzept besser. Der Ständerat hat sich dafür ausgesprochen, und deshalb will ich Sie dazu ermuntern, diesem neuen Konzept zuzustimmen. Für den Bundesrat ist dies im Prinzip keine Prestigefrage. Hier geht es darum, von zwei möglichen Lösungen die bessere zu wählen. Wenn sich schliesslich die andere Lösung durchsetzen wird, geht darob die Welt nicht unter.

Hingegen ist mir etwas anderes ausserordentlich wichtig, nämlich das, was Herr Widrig und Herr Berberat gesagt haben: Dieses Gesetz soll in dieser Session bereinigt werden können, damit wir mit den Goldverkäufen anfangen können. Es geht hier erst um die Goldverkäufe und nicht um die Verwendung dieses Golderlöses. Es ist richtig, dass wir in fünf Jahren leider nicht 1700, sondern nur 1300 Tonnen verkaufen können. Das ist die erwähnte Abmachung. Wir wissen auch nicht, ob es möglich ist, dass diese Abmachung nach fünf Jahren von den verschiedenen Notenbanken verlängert werden kann. Wir haben deshalb ein Interesse daran, innerhalb der fünf Jahre, während denen der Goldpreis durch dieses Abkommen gestützt wird, unser Gold in ungefähr gleich grossen Tranchen verkaufen zu können. Wenn wir nächstes Jahr nicht damit anfangen können, dann verpassen wir ein Jahr und sind nicht sicher, ob wir das Ganze noch durchbringen können. Das ist der Grund dafür, dass es sehr wichtig ist, in dieser Session dieses Gesetz zu bereinigen. Das steht für mich vor dem Durchsetzen der einen oder anderen Lösung.

Sollten Sie sich trotzdem für die bundesrätliche Lösung entscheiden können, dann würden Sie sich für das sachlich Richtige entscheiden.

Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Die Abstimmung über Artikel 6bis gilt auch für die Artikel 11 und 11bis sowie für Artikel 243 StGB, weil es sich um ein Gesamtkonzept handelt.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit .... 86 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 69 Stimmen

Art. 11, 11bis

Antrag der Kommission

Mehrheit

Festhalten

Minderheit

(Schaller, Stucky)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 11, 11bis

Proposition de la commission

Majorité

Maintenir

Minorité

(Schaller, Stucky)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen gemäss Antrag der Minderheit

Adopté selon la proposition de la minorité

Verfahrensbeitrag

Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts

Abrogation et modification du droit en vigueur

Ziff. 3 Art. 243

Antrag der Kommission

Mehrheit

Festhalten

Minderheit

(Schaller, Stucky)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 3 art. 243

Proposition de la commission

Majorité

Maintenir

Minorité

(Schaller, Stucky)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen gemäss Antrag der Minderheit

Adopté selon la proposition de la minorité