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Schuldenbremse modernisieren

Wyss Sarah · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich weiss, heute verlangen wir viel von Ihnen. Wir fordern Sie auf, über Ihren eigenen Schatten zu springen und es zu erlauben, die heutige Schuldenbremse und ihre Ausgestaltung zu modernisieren. So gross ist der Schatten aber gar nicht, denn diese Motion fordert lediglich eine Stabilisierung der Schuldenquote. Damals, vor mehr als zwanzig Jahren, wurde der Bevölkerung versprochen, die Schulden zu stabilisieren. Was aber hat man getan? Man hat die Schulden abgebaut, von über 25 Prozent auf 16 Prozent Nettoschuldenquote. In guten Zeiten mag das gar nicht so verwerflich sein, aber in Zeiten, in denen es Investitionen braucht, ist es eine verpasste Chance.

Schauen Sie, es ist nicht irgendein linkes Anliegen. Die wenigsten von Ihnen haben das vielleicht gelesen oder wissen es: Als nach der Abstimmung über die Einführung der Schuldenbremse vor mehr als zwanzig Jahren Mehrausgaben notwendig wurden - der Wirtschaft ging es damals nicht so gut -, nahm man die Einführung der Schuldenbremse zum Wohle der Bevölkerung einfach schrittweise vor; man verschob sie also teilweise. Und glauben Sie mir, es war damals ein FDP-Bundesrat, der dies so vorgeschlagen hatte. Gab es damals einen Aufschrei? Nein, sicherlich nicht. Denn eine rigorose Umsetzung hätte Sparpakete zur Folge gehabt, und alle wissen, dass Sparpakete in Krisenzeiten, in denen Investitionen dringend notwendig sind, nicht unbedingt sinnvoll sind. Das war damals nachhaltige, nicht ideologisch getriebene Finanzpolitik.

Genau das erhoffe ich mir nun auch in der heutigen Zeit. Was wir mit der Motion fordern, ist nicht die Abschaffung der Schuldenbremse, sondern die Stabilisierung der Schuldenquote - und damit das, was man damals der Bevölkerung ebenfalls gesagt hatte. Es geht um eine Stabilisierung der Schulden, es geht nicht um die Abschaffung der Schuldenbremse.

Weshalb ist heute der richtige Zeitpunkt, um diese Änderung vorzunehmen? Weil es unsinnig wäre, in Zeiten, in denen Investitionen dringender denn je sind, einen rekordtiefen Schuldenstand anzustreben und noch weiter Schulden abzubauen. Sowohl im Finanzplan wie auch im Voranschlag sehen Sie, wie tief die Zinsbelastung ist. Sie ist tiefer als im laufenden Jahr. Das wird so weitergehen.

Sie werden nun vielleicht einwenden, dass man damals, als man der Bevölkerung versprochen hatte, die Schulden zu stabilisieren, den absoluten Schuldenstand gemeint hatte, nicht die Schuldenquote. Aber das Hauptargument für eine Beschränkung der Schulden ist doch, dass sie tragbar sind, und nicht, wie hoch der Schuldenstand ist. Die meisten von Ihnen hätten wohl keine Freude daran, wenn Ihre Bank die Tragbarkeitsrechnung für eine Hypothek mit Ihrem Einkommen von vor zwanzig Jahren durchführen würde. Doch genau das tun wir momentan mit der Ausgestaltung der Schuldenbremse, und genau das möchten wir ändern. Bei einem Wirtschaftswachstum sollte auch der absolute Schuldenstand wachsen dürfen, so wie es bei der Tragbarkeitsrechnung Ihrer Bank oder im Übrigen auch bei einem Unternehmen der Fall ist.

Die Schuldenquote soll stabilisiert werden; damit schaffen wir ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 3 Milliarden Franken. Der Mitte-Fraktion sage ich: Das wäre ungefähr die Finanzierung Ihrer Initiative. Gleichzeitig würde das aber auch der Infrastruktur unseres Landes und der Stärkung der Kaufkraft dienen - und ja, auch der Sicherheit, in die wir künftig mehr investieren müssen.

Geben Sie sich also einen Ruck, überwinden Sie den ideologischen Graben, springen Sie über Ihren Schatten, und breiten Sie den Teppich für eine zukunftsgerichtete Finanzpolitik aus.

Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Geschätzte Kollegin, die Schuldenquote ist das System, welches die EU mit ihren Mitgliedstaaten hat. Können Sie mir ein Beispiel sagen - es wird sicher nicht Frankreich oder Deutschland sein -, wo diese Schuldenquote tatsächlich zu mehr Wirtschaftswachstum und nicht zur Überschuldung des Staates geführt hat? Viele sind heute schon bankrott, Frankreich ist bankrott. Bitte geben Sie mir ein Beispiel, wo sich genau Ihr System bewährt hat, und werfen Sie uns nicht Ideologie vor - wir politisieren faktenbezogen.

Wyss Sarah · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzter Herr Kollege, unsere Schuldenbremse ist nicht vergleichbar mit den Schuldenbremsen im Ausland. Wenn wir die Schuldenquote anpassen, dann mache ich mir keine Sorgen, dass wir einen Schuldenstand wie beispielsweise Frankreich haben. Auch ich möchte das nicht. Es ist für mich klar: Die Schuldenbelastung muss immer tragbar sein. Wir sollten uns am Tragbaren orientieren, und eine Schuldenlast, wie sie andere Länder in Europa haben, möchte auch ich nicht haben, und wir würden sie auch mit dieser Motion nicht haben.

Keller-Sutter Karin · BPR-F · Bundesrat · St. Gallen

Die Schuldenbremse gibt vor, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält. So steht es in Artikel 126 Absatz 1 der Bundesverfassung. Damit bleiben die Schulden in Millionen Franken auf Dauer stabil. Gleichzeitig sinkt die Schuldenquote über die Zeit hinweg, weil die Wirtschaftsleistung in der Regel steigt.

Die Motion verlangt nun, statt der Stabilisierung des Schuldenniveaus die Stabilisierung der Schuldenquote heranzuziehen. Das ist nicht das Gleiche. Dies wäre eine grundlegende Neuausrichtung der Schuldenbremse. Die Schulden könnten dann im Gleichschritt mit der Wirtschaftsleistung wachsen. Entsprechend könnten die Ausgaben auf Dauer höher sein als die Einnahmen, und es wäre zulässig, dass der Bund auf Dauer Finanzierungsdefizite schreiben dürfte; dafür wäre allerdings eine Verfassungsänderung nötig. Die Motion verlangt also nicht nur eine Gesetzesänderung, sondern auch eine Verfassungsänderung.

Das Parlament diskutierte über dieses Thema schon einige Male. Vor nicht allzu langer Zeit, am 19. September 2023, lehnte Ihr Rat das Postulat 22.4188, "Wachstumsorientierte Schuldenbremse", ab. Es hatte den Bundesrat aufgefordert, zu prüfen, mit welchen gesetzlichen Anpassungen der Schuldenbremse auf das Ziel einer Stabilisierung der Schuldenquote hingearbeitet werden kann.

Der Bundesrat sieht nach wie vor keinen Grund, die rechtlichen Grundlagen zur Schuldenbremse anzupassen. Die Schuldenbremse ist im Krisenfall flexibel; Frau Nationalrätin Wyss hat es gesagt. In einer Rezession sind ausserordentliche Ausgaben möglich. Wir haben keine Rezession. Ich denke beispielsweise auch an die Corona-Pandemie, ich denke an die Ukraine-Flüchtlinge - in diesen Situationen war das möglich; aber man muss diese Schulden dann auch wieder zurückbezahlen. Das heisst, wir haben Spielraum. Bei den Investitionen haben wir sowieso Spielraum, denn seit der Einführung der Schuldenbremse hat sich einiges verändert. Wir haben den BIF für die Bahninfrastruktur, wir haben den NAF für die Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsinvestitionen, und das erlaubt eben genau auch eine Verstetigung der Investitionen in diesen Bereichen.

Kurz: Die Schuldenbremse hat sich seit ihrer Einführung bewährt, und ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen.

Abstimmung

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 67 Stimmen

Dagegen ... 112 Stimmen

(1 Enthaltung)