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Teilbezug von Vorsorgegeldern ermöglichen
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Über drei Millionen Erwerbstätige in der Schweiz zahlen Gelder in ihre private Vorsorge der dritten Säule ein. Im Jahr 2021 taten dies exakt 50,5 Prozent der Steuerpflichtigen mit einer Erwerbstätigkeit. Dabei zahlten 71,6 Prozent der Ehepaare, bei denen beide Partner einer Erwerbsarbeit nachgehen, Beiträge ein. Bei Steuerpflichtigen mit nur einer Erwerbstätigkeit - das können Einpersonenhaushalte oder Familien mit einer einzigen erwerbstätigen Person sein - waren es sage und schreibe 43,5 Prozent.
Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand Beiträge leistet, steigt mit dem Einkommen. Nur eine Minderheit macht übrigens vom maximalen Abzug Gebrauch. Die meisten, die einzahlen, zahlen einen niedrigen Beitrag.
Bei der Besteuerung von Säule-3a-Guthaben sind zwei Dinge relevant: der Moment der Einzahlung und der Moment des Bezugs. Beim Bezug erlebt ein Teil der Menschen vor der Pensionierung jedoch eine böse Überraschung, weil das angesparte Geld gänzlich bezogen werden muss. Personen, die sich selbstständig machen und dafür lediglich einen Teil ihres angesparten Kapitals verwenden möchten, können dies heute nicht tun. Wer sich informiert, weiss allerdings, dass es bereits heute möglich ist, mehrere Säule-3a-Konten zu eröffnen und darauf einzuzahlen. Diese Möglichkeit wird auch rege genutzt, aber eben nicht von allen. Viele Schweizerinnen und Schweizer wissen nichts von dieser Möglichkeit. Sie müssen am Ende womöglich mehr Geld beziehen, als sie eigentlich brauchen.
Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um einen Teilbezug von Geldern aus Freizügigkeitskonten und der Säule 3a zu ermöglichen. Dabei sollen sowohl eine maximale Anzahl an Teilbezügen als auch ein Mindestbetrag pro Bezug festgelegt werden.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ihres Rates beriet die Motion am 27. Juni dieses Jahres. Während der Beratungen kam die Befürchtung auf, mit dem Teilbezug würde die Steuerbelastung optimiert, indem nicht alles auf einmal ausbezahlt werde. Diese Befürchtung ist allerdings nicht neu: Diese Möglichkeit besteht bereits heute, weil jede Person mehrere Konten führen kann. Nun soll die Möglichkeit eines gestaffelten Bezugs auch innerhalb eines einzigen Kontos möglich werden. Damit würde diese Möglichkeit auch denjenigen Personen offenstehen, die sich dazu nicht beraten lassen.
Dem Anliegen, dass die Flexibilisierung steuerlich nicht so stark ausgenutzt werden kann, trägt die Motion bereits Rechnung, indem eine maximale Anzahl an Bezügen und ein Minimalbetrag vorgesehen ist. Beim Minimalbetrag geht es vor allem darum, dass die administrativen Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zur Summe stehen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Nationalrat hat die Motion am 11. September des letzten Jahres mit 130 zu 59 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.
Ich bitte Sie, den Antrag Ihrer Kommission anzunehmen.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
La motion est claire : elle vise à permettre le retrait partiel des fonds de prévoyance depuis les comptes de libre passage ou du pilier 3a. En effet, le retrait partiel des avoirs de prévoyance n'est à ce jour possible que dans le cadre de l'accession à la propriété du logement, tant dans les institutions de libre passage que dans celles du pilier 3a. En revanche, dans les institutions de prévoyance, les assurés peuvent déjà effectuer des retraits partiels de leurs prestations de vieillesse à la suite de l'entrée en vigueur de la réforme AVS21.
L'adoption de la motion permettrait ainsi d'harmoniser les possibilités de versement partiel dans la prévoyance professionnelle et le pilier 3a. À ce jour, les indépendants ne peuvent retirer que la totalité de leur avoir de prévoyance déposé sur un compte de libre passage ou de pilier 3a. C'est donc tout ou rien. L'introduction de la possibilité du retrait partiel leur permettrait d'aménager une solution plus souple et plus équilibrée. Ils pourraient ainsi retirer le montant dont ils ont effectivement besoin pour leur entreprise, par exemple, et conserver la partie restante sur leur compte de libre passage ou 3a en vue de leur future retraite. On réduirait ainsi le risque de perte du capital de prévoyance.
Teilbezüge bieten den Versicherten somit nicht nur mehr Flexibilität, sondern sorgen auch dafür, dass ein Teil ihres Kapitals länger für die Altersvorsorge erhalten bleibt, was zu einem höheren Niveau der Altersvorsorge der Versicherten führt. Bei der Umsetzung der Motion müssen jedoch die Rahmenbedingungen und Vorkehrungen für solche Teilbezüge klar definiert werden. Insbesondere sind eine maximale Anzahl von Teilbezügen und ein Mindestbetrag pro Teilbezug festzulegen.
Gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung dürfte die Motion nur beschränkte steuerliche Auswirkungen haben. Die verschiedenen Akteure der Vorsorge werden sich im Rahmen des öffentlichen Vernehmlassungsverfahrens zum Umsetzungsentwurf äussern können.
Vu ces considérations, je vous invite donc, au nom du Conseil fédéral, à soutenir la proposition de la commission de votre conseil et à accepter la motion.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté