25.3394

Strafjustiz entlasten. Landesverweisungen den Migrationsbehörden übertragen?

Schmid Pascal · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Landauf, landab wird die Überlastung der Strafjustiz beklagt. Strafverfahren dauern immer länger, und Staatsanwaltschaften und Gerichte kommen nicht mehr nach. Gleichzeitig bleiben sehr viele Beschuldigte jahrelang im Ungewissen, und das ist auch kein angenehmer Zustand. Das alles hat mehrere Ursachen. Mit der eidgenössischen Strafprozessordnung wurden die Parteirechte der Täter sehr stark ausgebaut. Gleichzeitig hat die Kriminalität in den letzten Jahren massiv zugenommen. Und Sie wissen es, wir haben die Zahlen ja heute oft gehört, 58 Prozent der Täter sind Ausländer, und das alles führt zu mehr Verfahren, in denen die Landesverweisung zu prüfen ist. Es muss ja immer geprüft werden, ob sie angeordnet wird oder nicht.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt. Die heutige Landesverweisung wurde im Zuge der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative im Jahr 2016 eingeführt. Seither werden Landesverweisungen im Strafverfahren ausgesprochen. Früher war das nicht so. Früher war der Entzug des Aufenthaltsrechts nach einer strafrechtlichen Verurteilung Sache der Migrationsbehörden. Und ganz früher, vor 2007, waren die Migrationsbehörden und die Strafjustiz parallel dafür zuständig. Bei der Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative wurde eine grosse Diskussion darüber geführt, ob besser die Strafjustiz oder die Migrationsbehörden diese neuen Landesverweisungen anordnen und prüfen sollen.

Auf den ersten Blick ist die Zuständigkeit der Strafbehörden für alles in einem Verfahren, also strafrechtliche Verurteilung und Landesverweisung, sinnvoll und einleuchtend. Als Vorteil der neuen Lösung erhoffte man sich damals ja auch eine Beschleunigung der Verfahren. Das erschien auf den ersten Blick bestechend. Doch in der Praxis ist es nicht so herausgekommen, wie man sich das erhofft hat. Heute sind die Landesverweisungen einer der Hauptgründe für die chronische Überlastung der Strafjustiz. Die Strafjustiz hat mit der Prüfung der Landesverweisung eine neue Aufgabe übernommen, die grossen Aufwand verursacht und eigentlich auch nicht so recht zu ihr passt, weil es sich ja nicht um Strafrecht, sondern um Migrationsrecht handelt. Es betrifft die Staatsanwaltschaften, die erstinstanzlichen Strafgerichte in allen Kantonen, aber auch die kantonalen Obergerichte und auch das Bundesgericht.

Ausländische Straftäter haben einen Anreiz, den gesamten Instanzenzug auszuschöpfen, und das auch dann, wenn sie die strafrechtliche Verurteilung anerkennen, aber einfach mit der Landesverweisung nicht einverstanden sind. Ich glaube, diesen Aspekt hat man unterschätzt. Das alles hat massive Verzögerungen und Verlängerungen der Verfahren zur Folge. Hinzu kommt, dass der Strafprozess stark formalisiert ist. Dort geht es ja auch um Schuld oder Unschuld. Die Parteirechte sind stark ausgebaut, weil niemand zu Unrecht verurteilt werden soll.

Der Strafprozess ist aber nicht unbedingt für den Entzug von Aufenthaltsbewilligungen geeignet. Es stellen sich auch immer wieder schwierige Abgrenzungsfragen bezüglich der Zuständigkeit. Ist eine Straftat der Grund für den Entzug der Aufenthaltsbewilligung, wird darüber im Strafprozess entschieden. Für andere Entzugsgründe sind die Migrationsbehörden zuständig. Das führt zu unterschiedlichen Praxen. Öffentlich-rechtliche und strafrechtliche Abteilungen gehen bis vors Bundesgericht, und das führt zu Rechtsunsicherheit - vor allem für die Behörden, aber auch für die betroffenen Anwälte.

Verkomplizierungen, Verlängerungen und Verteuerungen der Verfahren sind nicht das, was man sich wünschte. Ich meine, deshalb lohnt es sich, zu prüfen, ob eine Rückübertragung der Zuständigkeit zur Aufenthaltsbeendigung bei ausländischen Straftätern auf die Migrationsbehörden angezeigt ist.

Deshalb bitte ich Sie um Annahme des Postulates.

Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Das Postulat wird von Greta Gysin bekämpft.

Gysin Greta · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Grüne Fraktion

Il postulato 25.3394 che qui discutiamo e che vi invito a bocciare parte da un presupposto apparentemente pragmatico. Si dice che i tribunali penali siano sovraccarichi e che riportare la competenza per le espulsioni di persone straniere condannate alle autorità migratorie permetterebbe di snellire le procedure e anche di ridurre i costi. Ma guardando meglio, questa proposta è tutt'altro che pragmatica; è pericolosa, è sbagliata, e rischia di aprire la porta a una nuova e pesante ondata di restrizioni.

Ricordiamoci che fino al 2016 erano le autorità migratorie a decidere sull'allontanamento. Con l'attuazione dell'iniziativa "per l'espulsione degli stranieri che commettono reati" questa competenza è stata trasferita ai tribunali penali proprio per garantire che la decisione venisse presa insieme alla sentenza, con tutte le garanzie procedurali di un processo penale. L'idea era, e resta chiara: una misura così incisiva sulla vita delle persone deve essere decisa da un tribunale e non da un ufficio amministrativo.

Il postulato ci propone di tornare un passo indietro. Ci chiede di rimettere nelle mani delle autorità migratorie una competenza che appartiene oggi al potere giudiziario. Non è una buon'idea soprattutto per due motivi. In primo luogo, il ritorno alle autorità migratorie ridurrebbe le garanzie procedurali per le persone interessate. Oggi, nel processo penale, chi rischia l'espulsione ha diritto a un difensore d'ufficio. Domani, davanti all'autorità amministrativa, questo diritto potrebbe non esserci più. E parliamo di una decisione che tocca non solo la libertà di movimento, ma la vita intera di una persona e della sua famiglia - il domicilio, il lavoro, la rete sociale, la protezione contro le persecuzioni nel Paese d'origine. È impensabile che una misura così importante possa essere decisa senza un'adeguata assistenza legale e senza il vaglio di un tribunale.

In secondo luogo, riportare le decisioni di espulsione nell'ambito amministrativo non risolverebbe i problemi che si denunciano, ovvero il sovraccarico dei tribunali penali. È vero che le procedure penali sono più complesse e sono più formali, ma questo "più con difetto" è una garanzia di giustizia. Se invece separiamo di nuovo i due binari, da una parte la condanna penale e dall'altra la procedura di espulsione, rischiamo di moltiplicare i procedimenti, di allungare i tempi e di aumentare i conflitti di competenza. Invece di maggiore efficienza avremmo ancora più incertezza e ancora maggiori costi.

Non dimentichiamo neanche l'aspetto politico: la Svizzera ha già una delle legislazioni più severe d'Europa in materia di espulsioni. Non abbiamo veramente bisogno di nuove strette né di creare nuove disuguaglianze di trattamento tra persone svizzere e persone senza passaporto rossocrociato. Abbiamo bisogno di un sistema che sia coerente, che garantisca i diritti fondamentali e che permetta alle persone di reinserirsi e rifarsi una vita dopo aver scontato una pena, quando l'espulsione non può essere decisa.

Per tutte queste ragioni, io vi invito a respingere il postulato 25.3394.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Das Postulat Schmid Pascal wirft die Frage auf, ob die strafrechtliche Landesverweisung aus Optimierungsgründen nicht in eine rein ausländer- und damit verwaltungsrechtliche Massnahme umgewandelt werden soll.

Der Bundesrat beantragt Ihnen aus folgenden Gründen, das Postulat anzunehmen: Mit der Annahme der sogenannten Ausschaffungs-Initiative wurde Artikel 121 der Bundesverfassung ergänzt. Dieser Artikel ist im 9. Abschnitt unter dem Titel "Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern" eingeordnet. Aus systematischen Gründen lässt dies auch eine Umsetzung im Ausländer- und Integrationsgesetz zu. Die Bestimmungen zur strafrechtlichen Landesverweisung sind seit bald zehn Jahren in Kraft. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint eine Analyse der Praxis begrüssenswert. Zudem nennen die Strafbehörden verschiedentlich die obligatorische Landesverweisung als einen der Hauptgründe für die aktuelle Überlastung der Strafjustiz. Die obligatorische Landesverweisung verursacht den Strafbehörden deutlichen Mehraufwand, weil sie über komplexe ausländerrechtliche Fragen entscheiden müssen, ohne über dieselbe Sachkenntnis und Erfahrung wie die Migrationsbehörden zu verfügen.

Der Bundesrat erachtet es zum jetzigen Zeitpunkt daher als sinnvoll, die Vor- und Nachteile einer Regelung im Straf- oder aber im Ausländerrecht einer näheren Prüfung zu unterziehen und gegeneinander abzuwägen. Wie ich vorhin bei der Behandlung der Motion 25.3428 der RK-N, "Landesverweisungen durch Strafbefehl", gesagt habe, werde ich zuerst diesen Bericht mit den Vor- und Nachteilen erstellen lassen, um dann zu schauen, welche Schlussfolgerungen in diesem Bericht bezüglich der soeben angenommenen Motion gezogen werden.

Abstimmung

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 130 Stimmen

Dagegen ... 62 Stimmen

(0 Enthaltungen)