25.3945
Durch ein Monitoring Klarheit im Bereich des assistierten Suizids schaffen
Riniker Maja · Mit-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Bregy, Arslan, Flach, Mahaim, Schneider Meret, von Falkenstein)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Bregy, Arslan, Flach, Mahaim, Schneider Meret, von Falkenstein)
Adopter la motion
Präsidentin (Riniker Maja, RL, AG): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Schmezer Ueli · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Was kann ein Monitoring bei assistierten Suiziden an zusätzlichen Erkenntnissen bringen? Das ist eine der zentralen Fragen, die wir bei diesem Thema beantworten müssen. Ihre Kommission hat auch diese Frage diskutiert, und sie hat sie beantwortet. Ich kann es jetzt schon vorwegnehmen: Sie sieht keinen zusätzlichen Nutzen.
Die Motion verlangt ein Monitoring bei assistierten Suiziden. Das heisst, es sollen jeweils das Alter der Person, das Geschlecht, der Wohnort - insbesondere ob Schweiz oder Ausland -, der Ort, wo dieser Suizid stattfindet, die eingesetzten Mittel und die daran beteiligte Organisation erfasst werden.
Die Begründung für die Motion ist die folgende. Es gibt mehr assistierte Suizide. Es sind immer mehr Personen aus dem Ausland betroffen, und es sind deutlich mehr Frauen, die diesen Weg für sich als den richtigen erachten. Dem Bund - das gehört noch zur Begründung - mangle es an verlässlichen Daten, um sicherzustellen, dass allfällige problematische Entwicklungen frühzeitig erkannt werden könnten.
Ende Oktober hat Ihre RK diese Motion diskutiert, und die folgenden Punkte oder Argumente haben zur Ablehnung geführt.
Erstens: Daten sind vorhanden. Jeder solche Suizid ist ein aussergewöhnlicher Todesfall, der fundiert untersucht wird. Es ist also nicht korrekt, zu sagen, dass wir nicht wüssten, was läuft.
Zweitens: Es ist offensichtlich, was bei einem Monitoring nach den Kriterien, die ich soeben genannt habe, herauskommen würde. Es würde herauskommen, dass es mehr Fälle gibt, dass es mehr Personen aus dem Ausland sind, dass die Menschen immer älter sind und dass mehr Frauen betroffen sind. Aber genau das wissen wir ja schon. Denn genau das waren ja die Gründe für die Forderung nach einem Monitoring. Das zeigen unter anderem auch die Untersuchungen der Staatsanwaltschaften. Es gäbe also keine zusätzlichen Erkenntnisse. Übrigens würde auch die durchaus interessante Frage, aus welchen Gründen mehr Frauen diesen Weg wählen, durch das Monitoring nicht beantwortet.
Eine dritte Überlegung: Es fallen hier in dieser Diskussion auch Stichworte wie "problematische Entwicklung" und sogar "Missbrauchspotenzial". Aber genau darum geht es hier eben nicht. Es geht hier nur um das Monitoring. Genau solche möglichen Entwicklungen und rechtlichen Anpassungen hat der Ständerat intensiv diskutiert - es ging ja ursprünglich um zwei Motionen -, und der Ständerat hat das klar abgelehnt. Er hat deutlich festgehalten, dass der rechtliche Rahmen unbestritten und klar ist und er sich bewährt hat.
Vielleicht sagen Sie jetzt, dass Sie auf gar keinen Fall Sterbetourismus wollen. Diese Haltung kann man durchaus einnehmen. Dazu ist aber zu sagen: Man kann Massnahmen gegen Sterbetourismus, sofern es ihn überhaupt gibt und man Massnahmen dagegen für nötig hält, auch ohne Monitoring einführen.
Schliesslich komme ich noch zum Punkt des Aufwandes: Die Verwaltung hat uns glaubhaft dargelegt, dass der Aufwand für ein solches Monitoring beträchtlich wäre. Einerseits müsste eine neue Statistik implementiert werden, andererseits müssten zwingend Daten einer bestimmten Qualität bereitgestellt werden. Das würde beträchtlichen Mehraufwand bedeuten und zusätzliche Kosten verursachen, nicht nur beim Bundesamt für Statistik, sondern auch bei Dritten, wie etwa Zivilstandsämtern oder Ärztinnen und Ärzten. Das war, vor allem in Zeiten des Sparens, ein starkes Argument in der Kommission. Sie alle wissen es: Aus Spargründen muss das Bundesamt für Statistik bereits auf diverse Statistiken, in welchen es um, ich sage jetzt einmal, relevantere Themen geht, verzichten.
Fazit: Obwohl keine neuen Erkenntnisse vorliegen, werden unangebrachte Kosten verursacht. Mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission daher die Ablehnung der Motion. Dagegen sagt eine Minderheit, dass wir genauere Daten nicht nur brauchen, sondern auch wollen, um zu wissen, woher die Menschen kommen.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ob Herr Schmezer und ich die gleiche Vorlage angeschaut haben, denn gewisse Dinge, die er hier kundgetan hat, stimmen meines Erachtens offensichtlich nicht.
Ich komme noch einmal darauf zurück, was die Motion der RK-S will. Der Ständerat beauftragt den Bundesrat, die Anzahl und Umstände der assistierten Suizide zu erfassen. Es ist ein Faktum, dass assistierte Suizide zunehmen, und es ist auch ein Faktum, dass uns bezüglich der ausländischen Bevölkerung konkrete Zahlen fehlen. Einfach zu Ihrer Information: Die Todesursachenstatistik erfasst heute bereits assistierte Suizide, aber nur dann, wenn es sich um Personen mit Schweizer Wohnsitz handelt. Dann werden Alter, Geschlecht und Wohnsitz erfasst. Was noch nicht erfasst wird, ist die entsprechende Organisation.
Wenn Sie einmal schauen, was das Ziel der Todesursachenstatistik ist, dann sehen Sie, es geht um die Erfassung und um die Beurteilung der Gesundheit der Schweizerbürgerinnen und -bürger. Das ist gut und recht und von der Sache her auch richtig. Personen mit Wohnsitz im Auslandwerden in dieser Statistik bewusst nicht erfasst. Kurzum: Die Gesundheit der ausländischen Bevölkerung interessiert uns schlussendlich nicht. Das kann man politisch so wollen oder nicht - heute ist das ein Faktum. Anders ist es bei den assistierten Suiziden. Hier interessiert uns die Frage, wie viele Ausländerinnen und Ausländer in die Schweiz kommen, um hier einen assistierten Suizid zu vollziehen. Und was soll jetzt so schwierig daran sein, wenn man die Zahlen, die man heute bereits bei den Schweizerinnen und Schweizern erfasst, auch bei Ausländerinnen und Ausländern erfassen würde? Es gibt ein öffentliches Interesse, dass wir diese Zahlen haben.
Ich habe es eingangs gesagt: Die assistierten Suizide nehmen zu. Es entwickelt sich ein gewisser Markt, und wenn wir dereinst allenfalls irgendwelche Massnahmen ergreifen müssen, dann brauchen wir fundierte Zahlen, auf die wir uns abstützen können. Sonst befinden wir uns im Blindflug. Vielleicht werden diese Zahlen auch zeigen, dass es überhaupt kein Problem gibt, dann bedarf es auch keiner Regelung. Aber auch für die Feststellung, dass es überhaupt kein Problem ist, brauchen wir diese Zahlen - Zahlen, die wir für Schweizerinnen und Schweizer bereits erfassen.
Es ist ein kleiner Mehraufwand, der hier betrieben wird. Selbstverständlich ist es ein Mehraufwand, jede Arbeit, die man macht, ist ein Mehraufwand. Aber es ist ein Mehraufwand, der sich lohnt, weil er in einer hochemotionalen politischen Diskussion Klarheit schafft. Sie alle wissen es, wenn wir eine Debatte "entemotionalisieren" wollen, dann brauchen wir klare Fakten und Daten.
Ich bitte Sie deshalb, diese Motion, die der Ständerat deutlich angenommen hat, ebenfalls anzunehmen und dem Bundesamt für Statistik den Auftrag zu geben, diese Zahlen zukünftig zu erfassen. Uns stünden dann, wenn wir entscheiden müssen, die richtigen Grundlagen zur Verfügung, die uns zeigen, ja, es braucht eine Regelung, ja, es braucht eine Massnahme, oder nein, es braucht keine. Ob das Resultat schlussendlich so ausfallen wird, wie es Herr Schmezer vorweggenommen hat, bezweifle ich. Für uns wird nämlich interessant sein, welche Leute kommen, aus welchen Ländern sie kommen und welche Organisationen daran beteiligt sind; das ist wichtig zu wissen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, für mehr Klarheit, für mehr Transparenz und damit wir die Grundlagen für zukünftige politische Entscheide haben, dem richtigen Beschluss des Ständerates zu folgen und die Motion anzunehmen.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Le recours au suicide assisté est suivi par l'Office fédéral de la statistique dans les statistiques sur les causes de décès. Les données disponibles sont extraites du rapport de décès établi par les médecins, qui comprend l'âge et le sexe des personnes domiciliées en Suisse. Les informations concernant les moyens utilisés, le lieu, l'organisateur du suicide assisté ainsi que les personnes non domiciliées en Suisse ne sont effectivement pas incluses dans la statistique.
La statistique des causes de décès a pour objectif d'évaluer l'état de santé de la population résidente en Suisse et de recenser les facteurs qui influencent cet état de santé. Dès lors, les personnes domiciliées à l'étranger mourant en Suisse ne sont pas enregistrées dans nos statistiques des causes de décès. Leur état de santé est influencé - on en conviendra - par des facteurs extérieurs à notre pays.
Si la motion devait être acceptée, la récolte des informations supplémentaires nécessiterait une enquête additionnelle comprenant la clarification des bases légales notamment, la coordination entre les parties concernées sur les modalités de récolte des informations à l'échelle cantonale et la mise en place d'une nouvelle structure informatique. Outre les coûts à supporter par la Confédération, une charge administrative supplémentaire devrait également être supportée par les offices d'état civil, par les médecins, par les organisations d'aide au suicide ou encore par les établissements médicosociaux impliqués.
La Commission des affaires juridiques de votre conseil, lors de ses débats, a rejeté ladite motion déposée par son homologue du Conseil des États. En effet, elle estime que la valeur ajoutée de ces données statistiques supplémentaires ne justifie pas, en matière de proportionnalité, la charge de travail accrue qu'occasionnerait la mise en oeuvre de la motion. Du point de vue des données disponibles, le Conseil fédéral estime également, de son côté, que les principaux indicateurs sont fiables et suffisent, et il ne souhaite pas augmenter le champ de la statistique.
Je précise encore que, contrairement à ce que l'on pourrait penser, il ne s'agit pas simplement d'ajouter un champ supplémentaire dans une statistique existante, mais bien de mettre en place un nouveau cadre de récolte de données, qui implique les cantons, les médecins, les offices d'état civil ou d'autres organisations encore. Il a été considéré que les coûts seraient significatifs et que, par rapport à des priorités en matière de statistiques ou par rapport à la situation financière de la Confédération, il n'était pas opportun d'augmenter la charge administrative pour les parties concernées.
Le Conseil fédéral propose dès lors le rejet de la motion.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Frau Bundesrätin, Sie haben vorhin gesagt, die ausländischen Personen, die in der Schweiz sterben, würden in der Statistik nicht erfasst, weil ihr Todesfall mit der Schweiz nichts zu tun habe. Wenn sie aber extra in die Schweiz reisen, weil sie hier den selbst gewählten Tod machen können oder machen lassen können, dann hat das doch sehr wohl etwas mit der Schweiz zu tun. Es wäre doch schon sehr wichtig, zu wissen, wie sich das entwickelt, wenn die Schweiz zur Insel für diese Tätigkeit wird.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Merci pour votre question. Il y a deux dimensions différentes. En premier lieu, le Conseil fédéral n'estime pas opportun d'avoir cette donnée supplémentaire, parce qu'elle n'indique rien de qualitatif concernant l'état de santé de la population suisse ou les éléments liés à cet état de santé. Maintenant, connaître le nombre de personnes qui viennent en Suisse pour y mourir, ou en mesurer l'augmentation, qui existe, peut être important, mais ce n'est pas juste une donnée supplémentaire simple à récolter. C'est un projet statistique en soi, ce sont des bases légales à clarifier, donc c'est un véritable projet qui a des implications financières significatives pour l'Office fédéral de la statistique.
Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Madame la conseillère fédérale, l'Office fédéral de la statistique classe désormais les suicides assistés parmi les maladies. Est-ce à dire que, dans un avenir pas très lointain, les caisses-maladie devront prendre en charge les suicides assistés ?
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Je ne pense pas. Vous savez très bien que le catalogue des prestations est élargi après des études très sérieuses sur l'efficience, l'efficacité et la situation en ce qui concerne la maladie. Je pense qu'il n'y a aucun risque que les suicides assistés soient pris en considération par l'assurance obligatoire des soins.
Abstimmung
Präsidentin (Riniker Maja, RL, AG): Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion. Eine Minderheit Bregy beantragt die Annahme der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 59 Stimmen
Dagegen ... 127 Stimmen
(5 Enthaltungen)