25.3004
Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Verbesserung des Verkehrsmanagements auf den Nord-Süd-Achsen
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Dittli, Engler, Zopfi)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Dittli, Engler, Zopfi)
Adopter la motion
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir befassen uns erneut mit einem Thema, das uns heute Morgen bereits beschäftigt hat, nämlich mit dem Ausweichverkehr. Die KVF-N fordert den Bundesrat mit der vorliegenden Motion auf, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Kantone bei starkem Ausweichverkehr auf den Nord-Süd-Achsen auch auf sogenannten Durchgangsstrassen temporär Fahrverbote für den Transitverkehr erlassen können. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat hat sie am 6. Mai mit 101 zu 92 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ihre Kommission hat die Motion mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Weshalb die Ablehnung? Die Kommission hat selbstverständlich grosses Verständnis für die betroffenen Regionen. Gerade in den Kantonen Uri, Graubünden und Tessin kommt es immer wieder zu Verkehrsüberlastungen, die dann eben dazu führen, dass Dörfer aufgrund der Ausweichrouten teils im Verkehr zu ersticken drohen. Wir müssen aber auch ehrlich sein: Die Engpässe auf den Nord-Süd-Achsen entstehen nicht wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen, sondern schlicht wegen der Überlastung zu den Spitzenzeiten. Neue Bestimmungen schaffen keine zusätzlichen Spuren und auch keine neuen Tunnels, geschweige denn eine bessere Verfügbarkeit. Das Anliegen der Motion ist nämlich bereits erfüllt. Das geltende Recht ermöglicht es den Kantonen schon heute, auch auf Durchgangsstrassen gemäss der Durchgangsstrassenverordnung Verkehrsanordnungen bis zu Fahrverboten zu verfügen. Geregelt ist das in Artikel 2 des Strassenverkehrsgesetzes.
Der Ausweichverkehr ist ein anerkanntes Problem in verschiedenen Kantonen, teils auch saisonal bedingt. Der Bundesrat und das ASTRA sind auch dementsprechend offen, Vorschläge der Kantone für temporäre Fahrverbote auf Durchgangsstrassen zu prüfen und zu genehmigen. Dafür braucht es keine Gesetzesänderung. Das ASTRA wäre im Übrigen sogar schon bereit gewesen, sämtliche Autobahnanschlüsse im Kanton Uri zu schliessen, immerhin sind es deren fünf. Andermatt wollte das damals aber nicht. Es gibt immer eine Abwägung der verschiedenen Interessen.
Bei dieser Motion geht es um das Verkehrsregime auf den Nord-Süd-Achsen. Die Mehrheit der Kommission befürchtet aber einen Dammbruch bei einer Annahme dieser Motion. Es gäbe keinen Grund, weshalb ein solches Durchfahrtsverbot nicht auch von anderen Kantonen eingefordert werden sollte. Die Strassen sind Teil eines Gesamtverkehrssystems. Die Netzhierarchie muss beibehalten werden, wenn der Verkehr auch künftig einigermassen fliessen soll.
Die Minderheit findet, dass viel zu selten temporäre Fahrverbote für Durchgangsstrassen beschlossen werden und Handlungsbedarf bestehe.
Ich bitte Sie aber, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion
Ich spreche zu Ihnen einerseits als Vertreter der Minderheit, andererseits aber auch als Vertreter eines Kantons, der, wie seine Nachbarkantone Graubünden und Tessin, nicht nur auf der Autobahn, sondern im Sommer immer öfter auch auf der Kantonsstrasse unter einer Blechlawine begraben wird.
Warum will die Minderheit dem Nationalrat folgen und die Motion annehmen? Weil die Theorie in Bern und die Praxis auf der Strasse in Uri oder Graubünden zwei verschiedene Welten sind. Ich möchte meine Begründung in drei Punkte gliedern: die Sicherheit, die Umsetzbarkeit und die staatspolitische Verantwortung.
Zuerst zur Sicherheit der Bevölkerung und zu den Grenzen der aktuellen Massnahmen: Wir sind uns alle einig, dass der Ausweichverkehr eine Belastung ist. Das ASTRA hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen viel unternommen. Das anerkenne ich ausdrücklich. Es gibt Dosiersysteme, Autobahneinfahrten werden gesperrt, Ausfahrten bewirtschaftet, es gibt Signalisationen, Verkehrsdurchsagen und Informationskampagnen. Im Winter, wenn der Gotthardpass geschlossen ist, funktioniert das Regime im Übrigen grundsätzlich gut.
Aber, und das hat auch dieser Sommer schmerzlich gezeigt, für den Sommer, wenn der Pass offen ist, ist die goldene Lösung nach wie vor nicht gefunden. Das Problem bei den heutigen Dosiersystemen und Massnahmen ist Folgendes: Sie ermöglichen nach wie vor das Ausbrechen des touristischen Transitverkehrs auf die Kantons- und Nebenstrassen und bestrafen damit die Falschen, nämlich die Einheimischen, die lokalen Gewerbler, den Busverkehr, die Pendler. Sie alle kommen nicht mehr durch, bleiben stecken. Wenn die Autobahn also dicht ist und sich die "Stauflüchtigen" durch unsere Dörfer wälzen, ist auch die Sicherheit nicht mehr gewährleistet. Blaulichtorganisationen kommen nicht mehr durch. Wenn die Ambulanz im Stau steht, weil Transitreisende durch Wohnquartiere abkürzen wollen, dann hört der Spass auf. Hier geht es um eine Güterabwägung. Die Sicherheit und der Schutz unserer Bevölkerung müssen höher gewichtet werden als die absolute Reisefreiheit des internationalen Transitverkehrs auf jeder beliebigen Dorfstrasse.
Nun zum zweiten Punkt, zur Umsetzbarkeit oder zur Antwort auf die Frage, warum das geltende Recht in der Praxis teilweise versagt: Die Gegner der Motion, inklusive Bundesrat und Verwaltung, argumentieren, es brauche kein neues Gesetz, die Kantone könnten das heute schon beim Bund beantragen. Das klingt in der Theorie gut, in der Praxis ist es aber oft untauglich. Staus und Verkehrsüberlastungen halten sich nicht an die Arbeitszeiten in Bundesbern. Sie treten spontan auf, oft wetterabhängig, unberechenbar, vielfach an einem Samstagmorgen, es kann aber auch an einem Dienstagnachmittag sein. Wenn die Situation vor Ort eskaliert, muss die Kantonspolizei aber sofort handeln können. Man kann nicht zuerst ein Gesuch nach Bern schicken, eine Prüfung abwarten und auf eine Verfügung hoffen. Bis die Bewilligung aus Bern da ist, hat sich der Stau in der Regel längst aufgelöst oder das Chaos ist perfekt.
Diese Motion will nichts Revolutionäres. Sie will lediglich, dass die Kantone bei akuter Überlastung temporäre Fahrverbote für den Transitverkehr auf Kantons- und Nebenstrassen selbstständig verhängen können, ohne den Umweg über den Bund gehen zu müssen. Wir brauchen operative Kompetenzen vor Ort statt Zeitverluste infolge des Verfahrens über Bern.
Erlauben Sie mir, jetzt staatspolitisch betrachtet, noch einen Vergleich mit dem Mittelland, und lassen Sie mich auch noch einen Blick ins Ausland werfen. Man warnte in der Kommission vor einem Dammbruch und nannte Beispiele aus dem Mittelland, etwa Birsfelden. Doch die Motion ist präzise formuliert. Es geht um die Nord-Süd-Achsen. Die Topografie in den Alpentälern ist nicht vergleichbar mit dem Mittelland. Bei uns gibt es die Autobahn und die Kantonsstrasse, sonst nichts. Wenn der Verkehr auf der Autobahn steht und der Verkehr auf die Kantonsstrassen ausweichen kann, dann kollabiert das ganze Tal. Es gibt keine Ausweichrouten wie im Flachland.
Zudem: Wir wären keine Geisterfahrer in Europa. Schauen Sie einmal ins Tirol. Österreich macht genau das seit Jahren vor: Ab- und Durchfahrtsverbote an Wochenenden, um die Dörfer zu schützen. Sogar Bayern hat nachgezogen. Es kann nicht sein, dass wir den internationalen Transitverkehr privilegieren und durch unsere Dörfer leiten, während unsere Nachbarländer ihre Bevölkerung wirksam schützen.
Die Minderheit will keine willkürlichen Sperrungen. Wir wollen das Subsidiaritätsprinzip stärken. Das Problem entsteht lokal. Die Verantwortung für die Sicherheit liegt beim Kanton. Also muss auch die Kompetenz für befristete, situative Massnahmen beim Kanton liegen. Die Kantone Uri, Tessin und Graubünden haben kein Interesse daran, den Verkehr unnötig zu behindern. Sie haben aber die Pflicht, ihre Bevölkerung zu schützen und die Durchfahrt für Rettungskräfte und Einheimische zu sichern. Geben wir ihnen das Werkzeug dazu in die Hand, das sie im Ereignisfall schnell und griffig einsetzen können.
Ich bitte Sie, unterstützen Sie die Minderheit und nehmen Sie die Motion an!
Broulis Pascal · Mit-M · Ständerat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Les routes de grand transit doivent garantir que toutes les régions de Suisse restent accessibles au trafic motorisé. Lorsque les routes de grand transit sont parallèles aux autoroutes, elles servent d'itinéraire alternatif en cas de perturbation sur les autoroutes. Je tiens à rappeler que l'axe nord-sud n'a pas l'exclusivité de l'engorgement autoroutier. Les embouteillages des vendredis et dimanches en fin d'après-midi sont un grand classique entre le Valais et Genève. En février dernier, face à l'aggravation du trafic, la police a même bloqué les accès à plusieurs villages dans le Chablais. Une chose est certaine : de telles mesures ne peuvent pas constituer une solution sur le long terme.
Si les motivations de la motion sont compréhensibles, la solution proposée n'est pas la bonne. Premièrement, il n'est pas concevable d'envisager des solutions à l'engorgement autoroutier sur le seul axe nord-sud. Deuxièmement, les mesures proposées sont contre-productives et ne répondent pas vraiment au problème.
Pour cette raison, je vous demande de rejeter la motion comme le propose la commission.
Néanmoins, que faire ? S'il y a certes une réponse à trouver dans la multimodalité des transports, les statistiques restent parlantes : 85 pour cent du trafic de loisirs est effectué en voiture privée. Il faut donc trouver une solution pour la route. La seule vraie réponse réside dans l'évolution des infrastructures et la modernisation du réseau autoroutier, et particulièrement concernant l'axe est-ouest. Permettez-moi de rappeler l'importance de cet axe est-ouest pour toute l'économie romande. Permettez-moi également d'insister sur l'axe stratégique que représente Genève vers la France, mais aussi en tant que point permettant de décharger d'autres axes, notamment vers Bâle. Pour cette raison, je demande au Conseil fédéral de proposer une vraie solution aux réels problèmes soulevés par cette motion, et cela sur tous nos territoires et pas seulement sur une partie. Je demande également au Conseil fédéral de reconnaître l'enjeu stratégique que représente l'axe est-ouest et de bien prendre en considération, quand il définira les prochaines étapes d'aménagement de l'infrastructure ferroviaire et des routes nationales, le concept Prodes. Les projets de réaffectation de la bande d'arrêt d'urgence (R-BAU) entre Coppet et Le Vengeron et d'extension à trois voies de l'autoroute entre Perly et l'aéroport de Genève sont de vraies solutions et doivent être traités en priorité.
Je vous remercie pour votre attention et je vous encourage à soutenir la majorité de la commission.
Z'graggen Heidi · Mit-F · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Zusammen mit meinem Kollegen Josef Dittli aus dem Kanton Uri sowie den Kolleginnen und Kollegen aus Graubünden und dem Tessin habe ich hier im Rat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass das Verkehrsaufkommen auf den Nord-Süd-Strassenachsen im Sommer für die Bevölkerung schlicht nicht mehr tragbar ist, insbesondere an Wochenenden, Feiertagen und während der Ferienzeiten. Sobald die Autobahnen überlastet sind, weichen zahlreiche Fahrzeuge auf die Kantonsstrassen aus. Wie vorhin bereits erwähnt, handelt es sich um Reisebusse, Wohnmobile, Anhänger und Motorräder. Das ist nicht mehr tragbar. Für die betroffenen Ortschaften bedeutet dies Lärm, Luftverschmutzung, ein erhöhtes Unfallrisiko, blockierter öffentlicher Verkehr und blockierte Blaulichtorganisationen - und vor allem eine massive Einschränkung der Lebensqualität.
Die bisherigen Massnahmen greifen, wie Herr Ständerat Dittli ausgeführt hat, nicht ausreichend. Sie setzen häufig zu spät ein, sind unverbindlich oder entfalten nicht die gewünschte Wirkung. Notwendig sind klare, einheitliche und verbindliche Abfahrts- sowie Durchfahrtsverbote, die frühzeitig angekündigt und vor Ort deutlich signalisiert werden. Internationale Erfahrungen zeigen, dass temporäre Fahrverbote, wie im Tirol oder auch in Bayern, wirksam sind. Die Schweiz und ihre Kantone sind besonders vom europäischen Transitverkehr betroffen. Er rauscht lediglich durch unser Land hindurch, ohne nachhaltige Wirkung zu entfalten. Temporäre Fahrverbote auf neuralgischen Kantonsstrassen sind zudem zwingend und dringend erforderlich. Sie müssen gesetzlich verankert sein und klar kommuniziert werden. Den Kantonen fehlen derzeit die rechtlichen Grundlagen auf den Nord-Süd-Achsen, und jetzt ist der Moment, dies zu ändern.
Ich danke allen für ihr bisher geäussertes Verständnis für unsere Situation. Doch Verständnis allein reicht nicht aus, wir brauchen Taten.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit der Kommission zu folgen.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Es wurde bereits von der Berichterstatterin gesagt: Die eidgenössischen Räte haben den Bundesrat mit Artikel 2 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes ermächtigt, gewisse Strassen für den allgemeinen Verkehr offen zu erklären. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass alle Landesteile und Regionen für den Strassenverkehr erreichbar sind und bleiben.
Der Bundesrat hat diese Kompetenz mit der Durchgangsstrassenverordnung wahrgenommen und neben den Autobahnen und Autostrassen die kantonalen Hauptstrassen bezeichnet, die für den Durchgangsverkehr offen bleiben sollen. Auf diesen Strassen kann der Bund eine kantonale Verkehrsanordnung tatsächlich überprüfen und im Bedarfsfall aufheben. Ganz wichtig ist aber: Das geltende Recht verbietet es den Kantonen nicht, auf Durchgangsstrassen Verkehrsanordnungen zu verfügen. Der Bundesrat hat aber das Recht, eine solche Anordnung zu prüfen und gegebenenfalls aufzuheben. Mit dieser Kompetenz stellt der Bundesrat sicher, dass die überregionalen Interessen gewahrt bleiben und dem Verkehr weiterhin ein zweites, für den gesamten Verkehr zugängliches Strassennetz als Rückfallebene zur Autobahn zur Verfügung steht.
Dieser Gedanke einer funktionierenden Netzhierarchie gewinnt mit der fortschreitenden Überlastung des Strassennetzes grundsätzlich an Bedeutung. Der Bundesrat möchte das nicht infrage stellen. Deshalb bittet er Sie, diese Motion im Sinne der Kommissionsmehrheit auch abzulehnen.
Ich habe nun sehr wohl vom Minderheitssprecher, Ständerat Dittli, gehört, dass man nicht auf Bern warten möge. Also: Ich stelle mich hier auch persönlich zur Verfügung, wenn es Probleme gibt. Wir haben die rechtlichen Grundlagen, dass der Kanton solche Verbote oder Sperrungen verfügen kann, der Bund sie aber überprüfen und allenfalls rückgängig machen kann, wenn er der Meinung ist, sie würden Probleme für den Verkehrsfluss schaffen.
Das ASTRA ist nicht als Bürokratiemaschine bekannt, sondern dafür, dass es wirklich Lösungen bietet. Ich möchte klar sagen, dass wir uns der Probleme der Berggebiete auf der Nord-Süd-Achse mehr als bewusst sind. Hier sind gute Lösungen zu finden, die sind teuer, dessen sind wir uns auch bewusst. Wie gesagt: Stellen die Zeitbedürfnisse hier ein Problem dar, müssen wir das wirklich mit dem ASTRA und mit dem Kanton anschauen. Die Verknüpfungen - sowohl mit dem Kanton als auch mit der Kantonspolizei - sind sehr eng, funktionieren gut. Wenn das hier zu lange dauert, dann würde ich sagen, wir schauen das gerne zusammen an. Ich biete mich auch persönlich an, falls das nötig ist.
In absoluter Anerkennung des vorhandenen Problems, das ich nicht kleinreden will, bitte ich Sie trotzdem, die Motion abzulehnen und so ein Präjudiz zu verhindern.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 18 Stimmen
Dagegen ... 21 Stimmen
(4 Enthaltungen)