21.403
Remplacer le financement de départ par une solution adaptée aux réalités actuelles
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
1. Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern
1. Loi fédérale sur le soutien à l'accueil extrafamilial pour enfants et aux cantons dans leur politique d'encouragement de la petite enfance
Le président (Page Pierre-André, président): Les divergences restantes seront traitées dans un seul débat.
Marti Min Li · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Wir nähern uns beim Kita-Gesetz jetzt der Zielgeraden, aber es gibt noch Differenzen zum Ständerat. Grundsätzlich kann man sagen, dass der Ständerat mit der Betreuungszulage ein Instrument geschaffen hat - und das soll auch geschaffen werden -, das die Eltern tatsächlich finanziell entlastet. Das ist nötig und sinnvoll, sowohl für die Kaufkraft der Familien als auch um heute bestehende negative Erwerbsanreize zu bekämpfen.
Leider hat der Ständerat aber die Elemente, die insbesondere unser Rat eingebracht hat, nicht berücksichtigt und bei den Programmvereinbarungen nur noch diejenige zur Schaffung neuer Plätze stehengelassen. Die weiteren Beschlüsse des Nationalrates wurden abgelehnt. Meine Minderheit will daher bei Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c die Programmvereinbarung zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität beibehalten und Ihnen beantragen, bei unserem Beschluss zu bleiben. Die Qualität ist ein absolut zentraler Faktor, damit Eltern mit gutem Gewissen ihre Kinder betreuen lassen können. Sie ist auch entscheidend dafür, dass die positiven Effekte einer frühen Förderung und Bildung überwiegen. Eine qualitativ gute frühe Förderung stärkt die Integration, sie sorgt für gute soziale Kompetenzen, sie verbessert die Sprachfähigkeiten und die Motorik und stärkt insgesamt die kognitive Entwicklung. Das verhindert spätere negative soziale Folgen, die weit schwieriger anzugehen sind und weit mehr kosten, als wenn man früh in die Entwicklung der Kinder investiert. Diese positiven Effekte der frühen Förderung sind nur möglich, wenn die pädagogische und betriebliche Qualität gestärkt wird. Das ist auch im Interesse der Kita-Betreibenden, es ist auch im Interesse der Angestellten, die sich wirklich um das Wohl der Kinder kümmern.
Meine zweite Minderheit ist ein Folgeantrag betreffend die Finanzen. Wenn wir bei dieser Programmvereinbarung und, so hoffe ich, bei anderen Minderheiten bei der Fassung des Nationalrates bleiben, sind dafür selbstverständlich auch mehr Mittel nötig. Mein Antrag entspricht dem Minderheitsantrag Wasserfallen Flavia im Ständerat und ist bereits ein Kompromiss. Ich beantrage 156 Millionen Franken.
Ich bitte Sie, hier diesen Minderheiten zu folgen und dafür zu sorgen, dass wir künftig eine Kinderbetreuung haben, die sowohl verfügbar wie auch bezahlbar, aber auch von guter Qualität ist.
Piller Carrard Valérie · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Groupe socialiste
Concernant l'article 13 alinéa 1 lettre e, j'aimerais rappeler les objectifs initiaux de cette loi. Premièrement, améliorer la conciliation entre vie familiale et activité professionnelle ou formation. Deuxièmement, alléger la charge financière pesant sur les parents. Troisièmement, améliorer l'égalité des chances pour les enfants en bas âge préscolaire. Afin d'atteindre ce troisième objectif et réduire les inégalités avant l'entrée à l'école, il était essentiel de soutenir les cantons dans le développement de leur politique d'encouragement de la petite enfance. Cela devait leur permettre de combler les lacunes existantes, de faciliter l'accès aux offres, de renforcer la mise en réseau des acteurs et d'améliorer la qualité des prestations. Or, force est de constater que les objectifs initiaux ont aujourd'hui évolué dans une direction bien différente.
Ce projet ne correspond plus à l'esprit que la sous-commission de notre conseil avait voulu donner lors de son élaboration en mars 2023. Que reste-t-il réellement à l'article 13 consacré aux conventions-programmes censées permettre à la Confédération d'accorder des aides financières globales aux cantons ? Cet instrument devait tenir compte de la responsabilité première des cantons en matière d'accueil extrafamilial et de politique d'encouragement de la petite enfance. Il avait l'avantage de leur offrir une plus grande marge de manoeuvre grâce à des montants globaux répartis sur plusieurs années et de fixer des objectifs communs pour des périodes contractuelles de quatre ans. En effet, la Confédération pouvait ainsi soutenir la création de places d'accueil supplémentaires, des mesures destinées à mieux adapter les offres aux besoins des parents, des mesures visant à améliorer la qualité pédagogique et opérationnelle et des actions permettant de renforcer la politique cantonale d'encouragement de la petite enfance.
Que nous reste-t-il aujourd'hui après plus de deux ans de discussions ? La Confédération pourra soutenir dans les conventions-programmes la création de places supplémentaires institutionnelles pour combler les lacunes de l'offre ainsi que la création de places de garde pour enfants en situation de handicap et la réduction des frais à charge des parents concernés. Heureusement que la lettre d apporte une avancée importante pour les familles ayant un enfant en situation de handicap. Mais, à mes yeux, cela reste insuffisant pour répondre aux attentes de l'ensemble des familles de ce pays. Toutefois, cela ne suffit clairement pas à répondre aux défis aussi réels de la conciliation entre travail et famille. Car, la Suisse de 2025, ce n'est pas une Suisse où tout le monde travaille de 7h à midi et de 13h à 17h. Dans les soins, les transports, le commerce, la restauration, la logistique - secteurs essentiels au fonctionnement de notre société -, les horaires sont irréguliers, décalés, parfois très tôt le matin ou tard le soir. Or, ce sont précisément ces familles qui se retrouvent aujourd'hui sans solution adaptée et à qui on se propose de dire "débrouillez-vous". Si nous voulons réellement améliorer l'égalité des chances, soutenir l'économie et permettre à davantage de parents, notamment les mères, de participer au marché du travail, alors il faut offrir aux cantons la possibilité d'agir selon les besoins locaux et de bénéficier, lorsque c'est nécessaire, du soutien de la Confédération. C'est le sens de ma proposition de minorité visant à maintenir la lettre e. Elle ne crée aucune obligation nouvelle pour les cantons, elle ne génère pas de dépenses automatiques, elle offre simplement la souplesse nécessaire pour soutenir des mesures qui favorisent la conciliation entre vie familiale et vie professionnelle, lorsque les réalités du terrain l'exigent. Biffer cette lettre, c'est refuser de reconnaître la diversité des horaires de travail en Suisse, refuser de soutenir des familles qui contribuent quotidiennement au bon fonctionnement du pays et renoncer à une partie importante de l'ambition initiale de cette loi.
Pour toutes ces raisons, je vous invite à soutenir le maintien de la lettre e à l'article 13. C'est un choix de cohérence, de responsabilité et de respect envers les familles de notre pays.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Eine meiner Minderheiten betrifft Artikel 13 Absatz 2. Es geht um Finanzhilfen für Kantone und Dritte, wenn diese das Potenzial der frühen Förderung auszuschöpfen beginnen. Hier ist viel möglich, wenn eine gute, qualifizierte Betreuung in die Wege geleitet wird, die eine individuelle Förderung möglich macht. Im sozialen, kognitiven und emotionalen Bereich passiert in den ersten Lebensjahren der Kinder sehr viel. Sie sind lernbegierig. Wenn sie gut angeleitet werden, lernen sie spielerisch und ohne Zusatzaufwand. Sie können bei Schuleintritt die Landessprache bestens sprechen, sogar eine Zweitsprache ist möglich.
Einzelne Gemeinden, Städte und Kantone haben schon einiges gemacht, aber schauen wir die Gesamtschweiz an, erkennen wir noch viel Nachholbedarf. Studien zeigen leider, dass die Schulsprache bei Eintritt in die Schule oft noch nicht vorhanden ist. Sie soll gezielt gefördert werden, auch vom Bund. Gemäss der UN-Kinderkonvention, die wir ratifiziert haben, ist Chancengleichheit auch Sache des Bundes. Investieren wir also in Programme der Frühförderung, die uns im Endeffekt deutlich günstiger kommen. Sagen Sie bitte Ja zum Antrag der Minderheit!
Der Antrag meiner weiteren Minderheit ist mit einer grossen Bitte verbunden: Halten Sie am Beschluss des Nationalrates fest! Wir haben bei Artikel 5 Absatz 2ter sehr deutlich Ja gesagt. Hier geht es um die Integration von Kindern mit Behinderungen. Auch sie sollen die Möglichkeit haben, eine Kita zu besuchen - trotz starker Behinderung, trotz hohem Betreuungsaufwand. Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit einem Kind mit einer Beeinträchtigung beschäftigt ist, kann sie oder er die anderen Kinder nicht beaufsichtigen. Das liegt auf der Hand. Es braucht deshalb eine zusätzliche Angestellte.
Ich nenne ein konkretes Beispiel: Ein dreijähriger Junge benötigt eine Sonde für seine künstliche Ernährung und muss deshalb permanent medizinisch überwacht werden. Er ist aber mobil, wissbegierig und kognitiv normal. Mit einer zusätzlichen Mitarbeiterin könnte er bestens am Kita-Alltag teilnehmen. Mit einem dreifachen Betrag der Betreuungszulage wäre dies für die Eltern finanziell tragbar. Sie hätten aber immer noch eigene Kosten zu tragen. Wenn sie aber keine Kita für ihr Kind finden, muss ein Elternteil - meist die Mutter - zuhause bleiben und fehlt dann wiederum in der Wirtschaft. Für die Eltern geht es nicht nur um das Finanzielle, sondern auch um eine Entlastung in ihrem Alltag. Sehr oft kommen sie an ihre Grenzen, wenn sie keine Kita und somit keine Zeit für andere Tätigkeiten haben.
Es geht um einen geringen Betrag. Es geht um etwa fünfhundert Kinder in der ganzen Schweiz. Das bedeutet 1,5 Millionen Franken pro Jahr. Der Betrag ist also sehr klein, der Nutzen für die Eltern extrem hoch. Ich bitte Sie inständig, diese zu unterstützen.
Brizzi Simona · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Mit dem Geschäft 21.403 stehen wir an einem entscheidenden Punkt für die Zukunft der familienergänzenden Kinderbetreuung in unserem Land. Als SP-Fraktion unterstützen wir das Ziel, die Anstossfinanzierung endlich in eine zeitgemässe, nachhaltige Lösung zu überführen. Die vorgesehenen 100 Millionen Franken über vier Jahre sind ein Schritt in die richtige Richtung. Aber es ist schlicht nicht genug.
Die Herausforderungen sind sichtbar. Familien stehen unter Druck - finanziell, organisatorisch und emotional. Für die SP ist zentral, dass gute Kinderbetreuung kein Luxus ist, sondern eine Voraussetzung für echte Chancengleichheit und eine gut funktionierende Arbeitswelt. Deshalb unterstützen wir die Minderheitsanträge, die an den ursprünglichen Beschlüssen des Nationalrates anknüpfen.
1. Die Qualität der institutionellen Kinderbetreuung ist zentral - pädagogisch, sozial und volkswirtschaftlich. Gute Betreuung braucht gut ausgebildetes Personal und angemessene Betreuungsverhältnisse. Qualität schafft auch Vertrauen, denn sie entscheidet auch darüber, ob ein Elternteil wieder in den Arbeitsmarkt einsteigt oder nicht. Zudem sind Investitionen in hochwertige frühkindliche Bildung einer der effizientesten Mitteleinsätze überhaupt. Eine hochwertige Betreuung schafft Orte, die Integration, Respekt und soziale Kompetenz fördern.
2. Wir müssen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken, und zwar für alle Familien. Die Minderheit Marti Min Li beantragt dafür 156 Millionen Franken an Bundesmitteln, eine Summe, die angesichts des volkswirtschaftlichen Nutzens mehr als gerechtfertigt ist. Investitionen in die frühe Förderung machen sich mehrfach bezahlt.
3. Wir setzen uns klar dafür ein, dass Kinder mit Behinderungen jene Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Die Mehrkosten einer Erhöhung auf den maximal dreifachen Betrag sind gering. Es sind 1,5 Millionen Franken. Wir haben gestern 1,4 Millionen für Kartoffeln ausgegeben. Es stehen in diesem Budget Mittel dafür zur Verfügung. Der Mehrwert für die betroffenen Familien ist von grosser Bedeutung, sowohl für die Kinder als auch für die Eltern. Gerade bei Kindern mit sehr schweren Behinderungen ist der Nutzen vorschulischer Betreuung sehr gross. Das zeigen Studien. Das frühe Lernen senkt den Bedarf an teuren Sonderschulmassnahmen, verbessert langfristig ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und reduziert die Abhängigkeit von Sozialleistungen. Eine Betreuungszulage, die auch bis zum Dreifachen erhöht werden kann, ist kein Luxus.
Geben wir uns nicht mit einer Minimallösung zufrieden. Die Schweiz braucht eine Kinderbetreuungspolitik, die Qualität sichert, Familien entlastet, die berufliche Zukunft aller im Auge hat und Chancengleichheit fördert. Es sind Investitionen in unsere gemeinsame Zukunft.
Unterstützen Sie die Minderheitsanträge Marti Min Li, Piller Carrard und Prelicz-Huber.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Für die Grünen ist die familienergänzende Betreuung ein zentraler Pfeiler der Familienpolitik zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch für die Chancengleichheit der Kinder. Wir sind froh, dass wir langsam auf der Zielgeraden sind in Richtung Verstetigung der Unterstützung von familienergänzender Betreuung, aber die Vorlage bleibt ein Minimum. Denken wir daran: Hintergrund ist die Kita-Initiative, die Vorlage soll ein Gegenvorschlag dazu sein, die Initiative geht aber deutlich weiter. Sie will ein genügendes und bedarfsgerechtes Angebot in der ganzen Schweiz mit einer guten Qualität der Betreuung, aber auch mit guten Arbeitsbedingungen. Die Eltern sollen mit maximal 10 Prozent belastet werden, damit die Kinderbetreuung für alle erschwinglich bleibt. Für uns sind die Minderheitsanträge deshalb sehr wichtig, verbessern sie die Vorlage doch deutlich.
Wir haben eigentlich keine Freude an diesem Zulagensystem, aber das schlucken wir. Leider ist für uns die Betreuungszulage zu tief angesetzt.
Dringend beibehalten muss die Vorlage die Qualitätskriterien. Diese werden heute leider oft nicht erfüllt. Es ist zu wenig Personal da, vor allem auch viel zu wenig ausgebildetes Personal, was wiederum gegen die Förderung der Kinder ist, vor allem im Bereich der Sprache. Wir bitten Sie deshalb, bei Artikel 13 den Antrag der Minderheit Marti Min Li anzunehmen.
Ebenfalls festhalten möchten wir bei Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e gemäss der Minderheit Piller Carrard. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Angebote an die Bedürfnisse der Eltern angepasst sind.
Ebenfalls festhalten möchten wir gemäss meinem Minderheitsantrag bei Artikel 13 Absatz 2, wo es um die Förderung des Potenzials der Kinder in den ersten Lebensjahren geht. Ganz wichtig ist uns meine zweite Minderheit, bei der es um die dreifache Betreuungszulage geht, wenn ein Kind mit einer starken Behinderung in eine Kita will. Ich habe meine beiden Minderheiten bereits begründet.
Beim Bundesbeschluss 2 Artikel 1 setzen wir uns für den höheren Beitrag ein, nämlich 156 Millionen Franken. Das ist noch immer ein kleiner Betrag, geht es hier doch um insgesamt vier Jahre. Wir sollten in die Weiterentwicklung der Frühförderung investieren, kommt sie uns doch am Schluss deutlich günstiger, wenn wir das grosse Potenzial der Kinder auch gut nutzen. Es ist ein bescheidener Beitrag im Vergleich zur Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit, die wir damit erreichen. Wir bitten Sie deshalb, auch dieser Minderheit zuzustimmen.
Roth Pasquier Marie-France · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Nous voici enfin dans la dernière ligne droite de l'adoption de ce projet de loi déposé en 2021 dans le but de remplacer l'actuel programme d'impulsion à la création de places d'accueil extrafamilial par un soutien durable. Le projet initial a été considérablement modifié par nos collègues du Conseil des États, mais la solution issue du processus parlementaire tient compte des préoccupations de départ. Le Conseil des États a finalement soutenu les conventions-programmes pour le développement de l'offre d'accueil extrafamilial pour enfants ainsi que la création de places de garde pour enfants en situation de handicap. Il propose pour les financer un engagement de 100 millions de francs sur quatre ans destiné à aider les cantons à combler les lacunes actuelles de l'offre. Bien que nos collègues n'aient pas repris toutes les conventions-programmes que notre commission avait adoptées et notamment celles portant sur la qualité des offres d'accueil, la majorité s'est ralliée aux décisions du Conseil des États.
Le groupe du Centre, à l'origine de cette initiative, est convaincu de la nécessité d'agir et considère que ce projet de loi est une solution équilibrée et efficace qui contribue à augmenter la main-d'oeuvre tant recherchée, à donner de meilleures chances de réussite aux enfants et à atténuer les disparités cantonales. Il est temps maintenant d'adopter ce projet de loi.
Nous suivrons donc la solution du Conseil des États et la majorité de la commission. Nous vous recommandons de faire de même.
Christ Katja · 1VP-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe vert'libéral
Wir befinden uns in der letzten Runde der Differenzbereinigung und sollten nun allmählich zu einer Lösung kommen. Das ist die passende Einleitung zu dem, was ich im Namen der Grünliberalen Fraktion sagen möchte. Im Grunde würden wir gerne vollständig an der Version des Nationalrates festhalten; das würde bedeuten, dass wir den Minderheiten folgen. Im Sinne des Kompromisses und der Lösungsfindung werden wir aber weitgehend der Mehrheit der Kommission folgen - mit Ausnahme von Artikel 5 Absatz 2ter FamZG, wo es um die Kinder mit Behinderungen geht. Hier verlangen wir den dreifachen Betrag. Es geht dabei wirklich nur darum, dass wir den dreifachen Betrag zahlen, falls die effektiven Auslagen tatsächlich höher ausfallen.
Ich finde, wir sollten zumindest bei dieser Minderheit an der Version des Nationalrates festhalten, und der Ständerat könnte sich in dieser einen Frage uns anschliessen. Es wäre nur fair, bei den Kindern mit Behinderungen nicht zu sparen. Grundsätzlich geht es bei diesem Gesetz nicht um eine Wohlfühlvorlage. Leider klingt das Kita-Gesetz ein wenig so, als ginge es eher um spielerische Kinderbetreuung. Es geht hier um eine wirtschaftliche Vorlage. Es geht darum, dass unsere Fachkräfte wieder arbeiten können, dass das inländische Arbeitspotenzial ausgeschöpft wird, dass wir endlich Lösungen finden und dass sich arbeiten wieder lohnt.
Ich danke Ihnen, wenn Sie zumindest dieser Minderheit folgen. Sonst werden wir uns grossmehrheitlich der Kommissionsmehrheit anschliessen, um einen Kompromiss zu ermöglichen. Einzelne Abweichungen sind allerdings möglich.
Balmer Bettina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Heute sprechen wir zum x-ten Mal über die familienergänzende Kinderbetreuung. Sie kennen die Haltung der Mehrheit der FDP-Fraktion, und Sie wissen auch, dass wir als Fraktion nicht ganz einheitlich unterwegs sind. Grundsätzlich sind unsere Rezepte aber ganz klar für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir fördern die Möglichkeiten zu Homeoffice und Teilzeitarbeit, wir wollen flexible Arbeitszeiten und stehen für die Individualbesteuerung ein. Letztere kommt ja am 8. März 2026, am Tag der Frau, zur Abstimmung. Ich empfehle Ihnen schon heute, dafür ein Ja in die Urne zu legen.
Aber zurück zur familienergänzenden Kinderbetreuung: Leider ist die Vorlage immer noch nicht ideal. Der Verteilschlüssel bei der Finanzierung gefällt uns weiterhin nicht. Es kann nicht sein, dass die Arbeitgeber einmal mehr einfach zur Kasse gebeten werden. Auch erachten wir es weiterhin als wenig sinnvoll, dass der Bund befiehlt und die Kantone bezahlen. Das entspricht nicht unserem basisdemokratischen Verständnis. Und, auch das ist bekannt, es ist störend, dass Tagesmütter und Nannys aussen vor gelassen werden.
Mit der heutigen Differenzbereinigung sollen also bei den Programmvereinbarungen noch 100 Millionen Franken für vier Jahre seitens des Bundes eingesetzt werden statt 156 oder 200 Millionen Franken. Das findet unsere Fraktion vernünftig, und das entsprach bereits bei den letzten Abstimmungen unserer Haltung. Wir sind froh, dass hier vermutlich eine Mehrheit entsteht. Ebenfalls erfreulich ist, dass nun voraussichtlich auch eine Mehrheit findet, dass die Anspruchsberechtigung für Kinderbetreuungszulagen an die Erwerbstätigkeit des zweitanspruchsberechtigten Elternteils zu knüpfen sei. Das ist in der Tat eine wesentliche Verbesserung der vorliegenden Vorlage.
Die Programmvereinbarungen wurden inhaltlich zusammengekürzt. Ein Verzicht auf die Verbesserung der Qualität bedeutet in unseren Augen nicht schlechtere Qualität - das sollte definitiv nicht angestrebt werden -, sondern schlicht und einfach weniger Bürokratie. Die Frühförderung wird von der Mehrheit der WBK und auch von der Mehrheit unserer Fraktion ebenfalls abgelehnt. Schliesslich scheint nun auch eine Mehrheit dafür einzustehen, dass die Betreuungszulagen für Kinder mit Behinderungen maximal doppelt so hoch sein sollen und keine Verdreifachung unter gewissen Umständen ermöglicht werden soll.
Insgesamt liegt also eine Vorlage auf dem Tisch, die weiterhin nur mässig überzeugt. Auch hat sich die SP bisher leider nicht in die Karten blicken lassen, ob sie ihre über das Ziel hinausschiessende und schlicht und einfach nicht finanzierbare Kita-Initiative zurückziehen wird, wenn das hier vorliegende Geschäft vom Parlament gutgeheissen wird. Ein solches Zeichen seitens der SP hätte sicher Goodwill für diese Vorlage erzeugt. Ohne dieses Signal wird nun ein Teil der FDP-Fraktion der Überführung der Anstossfinanzierung in eine dauerhafte Lösung bei der familienergänzenden Kinderbetreuung mit mässiger Begeisterung zustimmen.
Die Mehrheit unserer Fraktion wird nicht nur die Kita-Initiative ablehnen, sondern auch zu dieser Vorlage Nein sagen.
Heimgartner Stefanie · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Auch in der dritten Beratung in der WBK-N hat sich einmal mehr gezeigt, dass ein Teil dieses Rates die Kinderbetreuung zunehmend zentralisieren und verstaatlichen möchte. Wir lehnen diesen Kurs entschieden ab. Familienpolitik ist primär Aufgabe der Eltern, der Gemeinden und der Kantone, aber nicht die des Bundes. Jede zusätzliche Bundeskompetenz, jede neue Programmvereinbarung, jede neue finanzielle Verpflichtung bedeutet mehr Bürokratie, mehr Zentralisierung und eine weitere Entmündigung jener, die ihre Kinder selbst betreuen möchten. Für die SVP-Fraktion steht fest: Familienpolitik ist und bleibt primär die Aufgabe der Eltern, der Gemeinden und der Kantone. Der Bund darf hier nicht zur zentralen Steuerungsinstanz werden. Wir wollen keine weitere Zentralisierung der Kinderbetreuung.
Die Mehrheit der Kommission ist dem Ständerat gefolgt, weil sie dessen Version angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes als das zweckmässigste Modell erachtet. Für uns ist klar: Es ist nicht zweckmässig, wenn der Bund trotz Schuldenbremse und strukturellem Defizit neue milliardenschwere Systeme schafft.
Die SVP-Fraktion wird sich weiterhin gegen eine schleichende Verstaatlichung der Kinderbetreuung wehren. Wir haben wiederholt festgehalten, dass der Föderalismus nicht ein Hindernis, sondern ein Garant für funktionierende, lokal abgestimmte Lösungen ist. Die Kantone kennen ihre Bedürfnisse sehr gut, und viele verfügen bereits über differenzierte Qualitäts- und Bewilligungsstandards. Es gibt also keinerlei Notwendigkeit, dass der Bund hier steuernd eingreift. Darum unterstützen wir die Linie des Ständerates dort, wo er die kantonalen Kompetenzen respektiert und auf zusätzliche nationale Vorgaben verzichtet.
Die Mehrheit der WBK-N beantragt, den ständerätlichen Beschluss zu unterstützen und 100 Millionen Franken über vier Jahre für Programmvereinbarungen zur Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen zu sprechen. Wir erinnern daran, dass dies längst keine Anschubfinanzierung mehr ist. Es handelt sich um die wiederkehrende Finanzierung neuer Strukturen. Der Bund bewegt sich damit schrittweise in einen Bereich hinein, der klar kantonal geprägt ist. Minderheiten beantragen hier sogar 156 Millionen Franken oder gleich globale Finanzhilfen an die Kantone zur frühen Förderung. Diese Anträge wurden in der Kommission abgelehnt, sie liegen aber jetzt hier als Minderheitsanträge vor. Für die SVP-Fraktion ist klar: Auch 100 Millionen Franken sind zu viel, und 156 Millionen Franken sind viel zu viel. Der Bund muss sparen, nicht neue Daueraufgaben schaffen.
Die Kommission hat zudem dafür gestimmt, dem Ständerat dort zu folgen, wo er klare Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Betreuungszulage formuliert hat: Erwerbstätigkeit des zweitanspruchsberechtigten Elternteils und Betreuung in einer Einrichtung, die ihre Leistungen in einer Landessprache erbringt. Für uns als SVP ist das konsequent und unerlässlich. Wer staatliche Leistungen beansprucht, muss einen Beitrag leisten, und die Kinderbetreuung in der Schweiz muss in einer Landessprache erfolgen. Damit stärken wir auch die Integration und verhindern Fehlanreize. Wir von der SVP sagen ganz klar: Es kann nicht sein, dass der Bund Milliarden in Strukturen lenkt, während Familien, die sich bewusst für Eigenbetreuung entscheiden, leer ausgehen. Wir haben nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Bundesleistungen, insbesondere Betreuungszulagen, nicht ins Ausland exportiert werden dürfen. Es kann nicht sein, dass die Schweiz Betreuungsgeld an Familien ausrichtet, deren Kinder gar nicht in unserem Land leben und betreut werden.
Der Ständerat hat dies in seiner Fassung ebenfalls zum Ausdruck gebracht, und wir tragen diese Linie mit. Auch wenn internationale Abkommen teilweise Grenzen setzen, müssen wir alles daransetzen, den Export solcher Leistungen zu verhindern.
Auch wenn der Ständerat seine Vorlage abgespeckt hat, bleibt der Gegenvorschlag aus Sicht der SVP-Fraktion problematisch. Er schafft neue Abhängigkeiten, er baut den Bund als finanzierenden Akteur im Kita-Bereich massiv aus, er setzt falsche Anreize zulasten derjenigen Familien, die Eigenbetreuung leisten, und er belastet die Bundesfinanzen dauerhaft.
Darum ist für die SVP-Fraktion klar: Wir lehnen alle Minderheitsanträge und den indirekten Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung ab. Er ist nicht der richtige Weg, weder familienpolitisch noch finanzpolitisch und erst recht nicht föderalistisch.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura
Nous voici à une étape significative du processus, et la commission de votre conseil vous propose aujourd'hui de suivre l'ensemble des décisions du Conseil des États afin d'éliminer les divergences restantes. Les mesures encore en discussion concernent les conventions-programmes, mais également le facteur à appliquer pour l'allocation de garde versée en faveur d'enfants vivant une situation de handicap.
En ce qui concerne les conventions-programmes, le Conseil des États s'est finalement prononcé en faveur, mais a décidé de retenir uniquement deux domaines d'encouragement, à savoir la création de places d'accueil et la mise en place de mesures spécifiques pour les enfants en situation de handicap. Un crédit d'engagement à hauteur de 100 millions de francs est prévu à cet effet. La commission de votre conseil vous propose de suivre le Conseil des États et ainsi d'éliminer la divergence. Diverses minorités vous invitent en revanche à maintenir des domaines d'encouragement supplémentaires soutenus par votre conseil et d'augmenter le crédit d'engagement en conséquence.
Le Conseil fédéral s'est, pour sa part, déjà prononcé à réitérées reprises contre les conventions-programmes, non pas parce que ce ne serait pas un outil de qualité, mais parce qu'il s'agit d'une question de répartition des compétences. Il vous revient dès lors de définir le nombre de domaines d'encouragement que vous souhaitez soutenir, considérant que ceux soutenus et retenus par le Conseil des États correspondent aux objectifs de la loi.
En ce qui concerne l'allocation à verser aux enfants en situation de handicap, le Conseil des États a décidé de retenir un facteur de multiplication de 2, alors que votre conseil avait de son côté retenu un facteur de 3. La commission de votre conseil vous propose de vous rallier à cette décision et d'éliminer la divergence également sur cet élément. Toutefois, la minorité Prelicz-Huber vous invite, quant à elle, à maintenir votre position.
Gemäss einer Schätzung von Procap benötigen 3000 Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter einen Platz in einer familienergänzenden Betreuungseinrichtung. Ein Betreuungsfaktor von 1,5 sollte für etwa 75 Prozent von ihnen ausreichend sein. Man kann noch erwähnen, dass die Differenz zwischen dem Faktor 2 und dem Faktor 3 einen bescheidenen Anstieg von maximal 4,5 Millionen Franken ausmacht. Auf dieser Grundlage überlasse ich es Ihnen, den Faktor zu bestimmen, den Sie für am geeignetsten halten. Die Finanzierung steht zur Verfügung.
Revaz Estelle · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste
Nous nous trouvons actuellement au dernier tour d'élimination des divergences dans notre conseil, avant un éventuel passage en conférence de conciliation concernant l'objet 21.403, le contre-projet indirect à l'initiative populaire sur les crèches. Il convient, avant d'aller plus loin, de rappeler les deux objectifs principaux de l'initiative : alléger la charge financière des parents qui recourent à une garde institutionnelle pour leurs enfants et soutenir les cantons dans le développement de leur politique en faveur de la petite enfance.
Pour atteindre le premier objectif, notre Parlement a choisi de créer une allocation de garde fondée sur le modèle des allocations familiales. L'introduction de cette allocation n'entravera en rien les dispositifs déjà en place dans les cantons pionniers. Les systèmes existants pourront cohabiter avec l'allocation. La commission a reçu l'assurance que les ajustements nécessaires seront réglés via l'ordonnance, afin que les acquis des cantons concernés puissent être préservés. Pour atteindre le second objectif, le Conseil des États s'est rallié à notre proposition et est entré en matière sur deux conventions-programmes pour la création de places de garde institutionnelle et la création de places de garde institutionnelle pour des enfants en situation de handicap.
Il reste cependant un certain nombre de divergences entre nos deux conseils. Dans le but de trouver rapidement un compromis et d'aboutir à un projet consolidé politiquement, la majorité vous propose de vous rallier à la version du Conseil des États. Les modifications du titre, puis des articles 1 alinéa 2, 2 lettre b, 3 lettre c et 13 alinéa 1 lettre d, selon le Conseil des États, n'ont pas fait l'objet de discussions plus approfondies.
Le fait de se contenter de deux conventions-programmes, alors que notre conseil avait précédemment proposé un panel bien plus étoffé, a fait l'objet de discussions. À l'article 13 alinéa 1 lettre c, par 17 voix contre 8, la commission trouve qu'il faut se rallier au Conseil des États et ne pas maintenir le soutien à la qualité de l'offre. Elle trouve en effet que les normes de qualité relèvent clairement de la compétence des cantons. Une minorité insiste sur le fait que la qualité est déterminante pour le succès de l'accueil des enfants.
À l'article 13 alinéa 1 lettre e, par 17 voix contre 8, la commission trouve que, pour des raisons stratégiques, il faut se rallier au Conseil des États et ne pas maintenir le soutien à la flexibilisation de l'offre. Une minorité trouve qu'il s'agit d'un élément indispensable dans la réalité du terrain, notamment pour les parents qui ont des horaires irréguliers.
À l'article 13 alinéa 2, par 16 voix contre 9, la commission trouve que, pour des raisons stratégiques, il faut se rallier au Conseil des États et ne pas maintenir le soutien à l'encouragement précoce. Une minorité insiste sur l'utilité de cette disposition et sur le fait qu'elle est non seulement bénéfique pour les enfants, mais qu'elle permet aussi de réaliser d'importantes économies à terme.
Dans l'annexe qui concerne la loi fédérale sur les allocations familiales, quelques points méritent votre attention. Le chiffre 1 article 3 alinéa 1 lettre c a des implications sur plusieurs articles. Spécifier qu'une langue nationale doit être parlée dans la structure d'accueil ne pose pas de problème législatif. En revanche, lier l'allocation à l'activité lucrative des deux parents implique des démarches administratives supplémentaires et une coordination accrue entre les parents. Pour mettre en oeuvre cette mesure, des adaptations législatives sont nécessaires, notamment pour pouvoir récolter les données nécessaires, mais aussi pour pouvoir prévoir des exceptions, par exemple en cas de formation ou de monoparentalité.
Au chiffre 1 article 5 alinéa 2ter, par 14 voix contre 11, la commission vous propose de ne pas proposer un triplement de l'aide pour les parents d'enfants gravement handicapés. Une minorité assure que cette mesure concerne très peu de cas et qu'elle ne serait pas très onéreuse pour la Confédération, tout en étant déterminante pour les parents concernés.
Au chapitre 5, le chiffre 1 article 24 alinéa 5 a suscité des débats. Limiter le versement des allocations de garde aux enfants gardés en Suisse va à l'encontre du droit international. En tant que prestation familiale, cette allocation est sujette à l'exportation, selon nos engagements internationaux. La manière dont un tribunal trancherait en cas de recours reste très incertaine. Malgré cela, la commission vous invite, à l'unanimité, à suivre la décision du Conseil des États et cela pour des raisons stratégiques.
Finalement, concernant l'arrêté financier, par 17 voix contre 8, votre commission vous propose de débloquer 100 millions de francs, selon la décision du Conseil des États. Une minorité Marti Min Li propose 156 millions, ce qui serait un compromis entre les 200 millions que nous avions proposé dans notre conseil et ce qui semble être le dernier mot de la Chambre haute.
Permettez-moi de faire encore une remarque de nature rédactionnelle. Les conseils ont modifié ce projet de loi en profondeur. Vous avez pu d'ailleurs sans doute le remarquer. Plusieurs articles ont été déplacés, biffés ou transférés de la loi fédérale sur le soutien à l'accueil extrafamilial institutionnel pour enfants à la loi sur les allocations familiales. La Commission de rédaction a attiré notre attention sur le fait que ces modifications rendaient nécessaire une optimisation du texte du point de vue rédactionnel et systématique, ainsi que sous l'angle du respect des directives de technique législative. Avec l'accord des présidents des deux CSEC, la Commission de rédaction procédera aux adaptations qui s'imposent avant le vote final.
Je tiens également à signaler qu'une inexactitude a été relevée dans le Bulletin officiel relative à la délibération du Conseil national du 6 mai 2025 sur l'objet 21 403. À l'article 1 alinéa 2 lettres a à c, cbis de la loi sur les contributions financières, il est indiqué que le Conseil national a décidé de suivre le Conseil des États. Or, le dépliant pour la délibération du 6 mai au Conseil national montre que la commission a proposé à son conseil de supprimer les lettres et de les remplacer par "contributions financières". Les autres dispositions ne devaient plus faire partie de l'alinéa 2. L'erreur a déjà été clarifiée au sein de la CSEC-E et la commission a utilisé le dépliant comme base pour la délibération. À la suite de cette précision, le Bulletin officiel publiera une note correspondante.
Blunschy Dominik · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Bundesrätin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen - liebe Kinder auf der Tribüne, eure Grimassen sind wahrlich eine willkommene Aufheiterung.
Wir beraten heute in der Differenzbereinigung zur parlamentarischen Initiative 21.403, "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung", die Anträge aus der Kommission, dies als Abschluss eines langen politischen Weges, der mit der befristeten Anstossfinanzierung begann und nun in eine dauerhafte und zeitgemässe Lösung für die familienergänzende Kinderbetreuung münden soll. Ziel der parlamentarischen Initiative der WBK-N war es, die Kosten für die externe Kinderbetreuung für erwerbstätige Eltern zu reduzieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, die frühkindliche Bildung zu stärken und gleichzeitig der föderalistischen Zuständigkeitsordnung und dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung zu tragen.
Die WBK-N beriet an ihrer Sitzung vom 23. und 24. Oktober dieses Jahres die verbleibenden Differenzen zum Ständerat. Dabei stellte sich für die Kommissionsmehrheit die Frage, ob sie an früheren Positionen des Nationalrates festhält - mit dem Risiko des Scheiterns des ganzen Projekts - oder ob sie sich dem ständerätlichen Kompromiss annähert. Die Kommissionsmehrheit erachtet die Version des Ständerates als praktikablen, finanziell verantwortbaren Kompromiss, der die zentralen Ziele der Vorlage weiterhin erfüllt: bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter, Respekt vor dem Föderalismus und der Subsidiarität sowie eine klare Rollenverteilung zwischen Bund und Kantonen.
Sie kennen die beiden Kernelemente des vorliegenden Modells: Einerseits schaffen wir mit dem Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) die Voraussetzung dafür, dass der Bund mit den Kantonen Programmvereinbarungen zur Weiterentwicklung der institutionellen Kinderbetreuung abschliessen kann. Angebotslücken sollen geschlossen und spezifische Angebote für Kinder mit Beeinträchtigungen geschaffen werden. Andererseits führen wir im Familienzulagengesetz für Kinder bis zum vollendeten achten Altersjahr eine Betreuungszulage ein. Sie wird ausgerichtet, wenn das Kind institutionell betreut wird und die Eltern erwerbstätig sind. Die Finanzierung der Betreuungszulage liegt bei den Kantonen. Der Bund beteiligt sich nicht direkt an diesen laufenden Leistungen, sondern unterstützt über die Programmvereinbarungen strukturelle Verbesserungen.
Ich nehme hiermit kurz Stellung zu den Minderheitsanträgen. Im Abschnitt zu den Programmvereinbarungen verlangt eine Minderheit Marti Min Li bei Artikel 13 Absatz 1c UKibeG, dass wir die umfassenden Qualitätsbestimmungen gemäss Beschluss des Nationalrates beibehalten. Die Mehrheit anerkennt zwar die Bedeutung einer hohen pädagogischen und betrieblichen Qualität, ist aber der Auffassung, dass die Qualitätsregulierung in erster Linie Sache der Kantone bleibt und dort bereits heute über kantonale Vorgaben oder Verweise auf Verbandsrichtlinien erfolgt. Zusätzliche bundesrechtliche Vorgaben würden den Vollzug verkomplizieren, ohne einen klaren Mehrwert zu schaffen, und sie würden den Föderalismus unnötig einschränken.
Eine Minderheit Piller Carrard möchte bei Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e die ständerätliche Streichung rückgängig machen und eine eigene Programmvereinbarung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf verankern. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Betreuungszulage im Familienzulagengesetz bereits das zentrale Element sei, um die Vereinbarkeit zu verbessern. Zusätzliche, breit formulierte Programmziele würden die Vorlage eher unübersichtlicher machen, ohne dass zusätzliche Mittel zur Verfügung stünden.
Eine Minderheit Prelicz-Huber beantragt, bei Artikel 13 Absatz 2 an der ursprünglich breiteren Unterstützung kantonaler Frühförderpolitik festzuhalten. Die Mehrheit anerkennt die Bedeutung der frühen Förderung, ist aber mit Blick auf die Budgetlage des Bundes und die klare Zuständigkeit auch der Kantone im Vorschulbereich der Ansicht, dass der Ständerat die richtigen Prioritäten gesetzt hat. Die Programmvereinbarungen sollen sich nun auf klar definierte, finanzierbare Schwerpunkte konzentrieren.
Im Hinblick auf die Betreuungszulage im Familienzulagengesetz beantragt ebenfalls eine Minderheit Prelicz-Huber, in Artikel 5 Absatz 2ter den Maximalbetrag für Kinder mit Behinderungen wieder auf den dreifachen Betrag anzuheben, wie dies der Nationalrat in der Sondersession beschlossen hatte. Die Mehrheit hat sich nach erneuter Diskussion der sehr knappen Entscheidung des Ständerates angeschlossen und unterstützt den maximal zweifachen Betrag. Sie anerkennt das Anliegen, Familien mit stark erhöhtem Betreuungsaufwand besser zu unterstützen, sieht aber im Lichte der Gesamtkosten und der knappen Mehrheitsverhältnisse im Ständerat das Risiko, dass ein Festhalten am Faktor 3 die Differenzbereinigung gefährden könnte.
Zu den finanziellen Konsequenzen: Aufgrund der Konzentration auf die mehrheitsfähigen Positionen bei den Programmvereinbarungen beantragt die Kommissionsmehrheit mit 17 zu 8 Stimmen entsprechend dem Beschluss des Ständerates nun einen Verpflichtungskredit über 100 Millionen Franken über vier Jahre, anstatt der ursprünglich vorgesehenen 200 Millionen Franken. Die Vorlage bildet nach wie vor den indirekten Gegenentwurf zur Kita-Initiative. Mit der nun vorliegenden, zwischen den Räten weitgehend bereinigten Lösung erhält das Parlament einen tragfähigen Gegenentwurf, der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert, die Chancengerechtigkeit stärkt, aber gleichzeitig föderale Zuständigkeiten respektiert.
Zusammenfassend empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit also, beim UKibeG in allen noch offenen Punkten dem Ständerat zu folgen, die Betreuungszulage im Familienzulagengesetz gemäss ständerätlichem Modell mit Fokus auf die Erwerbstätigkeit beider Elternteile einzuführen und den Bundesbeschluss mit dem Verpflichtungskredit von 100 Millionen Franken über vier Jahre zu verabschieden. Dies ist kein Maximalmodell, weder für diejenigen, die sich eine sehr weitgehende bundesrechtliche Regelung wünschen, noch für jene, die am liebsten gar keine bundesrechtliche Lösung hätten. Es ist ein ausgewogener, mehrheitsfähiger Kompromiss, der die dringend nötige Planungssicherheit für Familien, Kantone und Betreuungseinrichtungen schafft.
Ich bitte Sie daher im Namen der WBK-N, überall den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Zum Schluss noch ein Hinweis in redaktioneller Hinsicht: Die Räte haben bei diesem Gesetz umfangreiche Änderungen vorgenommen. Dabei wurden Artikel verschoben, gestrichen und vom Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung ins Familienzulagengesetz verlagert. Die Redaktionskommission hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass diese Änderungen dazu führen, dass die Vorlage aus redaktioneller Sicht sowie aus gesetzestechnischen und -systematischen Gründen optimiert werden muss. Nach Rücksprache mit den Präsidenten der WBK-N und der WBK-S wird die Redaktionskommission daher den Text vor der Schlussabstimmung entsprechend anpassen.
Ich weise Sie zudem darauf hin, dass im Amtlichen Bulletin zur Beratung des Geschäfts 21.403 im Nationalrat am 6. Mai 2025 ein Fehler gefunden wurde. Bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a, b, c und cbis UKibeG wurde vermerkt, dass der Nationalrat gemäss Ständerat beschlossen habe. Die Fahne für die Beratung des Nationalrates vom 6. Mai zeigt jedoch, dass die Kommission ihrem Rat vorgeschlagen hat, die Buchstaben zu streichen und mit "finanzielle Beiträge" zu ersetzen. Die restlichen Bestimmungen sollten nicht mehr Teil von Absatz 2 sein.
Das Missverständnis wurde in der WBK-S bereits geklärt, und die Kommission hat die Beschlussfahne als Grundlage für die Beratung genutzt. Nach dieser Klärung wird das Amtliche Bulletin einen entsprechenden Hinweis anbringen.
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Titel; Art. 1 Abs. 2; 2 Bst. b; 3 Bst. c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre ; art. 1 al. 2 ; 2 let. b ; 3 let. c
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des États
Angenommen - Adopté
Art. 13
Antrag der Mehrheit
Abs. 1 Bst. c-e, 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Marti Min Li, Alijaj, Baumann, Brenzikofer, Brizzi, Piller Carrard, Prelicz-Huber, Rosenwasser)
Abs. 1 Bst. c
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Piller Carrard, Alijaj, Baumann, Brenzikofer, Brizzi, Marti Min Li, Prelicz-Huber, Rosenwasser)
Abs. 1 Bst. e
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Prelicz-Huber, Alijaj, Balmer, Baumann, Brenzikofer, Brizzi, Marti Min Li, Piller Carrard, Rosenwasser)
Abs. 2
Festhalten
Art. 13
Proposition de la majorité
Al. 1 let. c-e, 2
Adhérer à la décision du Conseil des États
Proposition de la minorité
(Marti Min Li, Alijaj, Baumann, Brenzikofer, Brizzi, Piller Carrard, Prelicz-Huber, Rosenwasser)
Al. 1 let. c
Maintenir
Proposition de la minorité
(Piller Carrard, Alijaj, Baumann, Brenzikofer, Brizzi, Marti Min Li, Prelicz-Huber, Rosenwasser)
Al. 1 let. e
Maintenir
Proposition de la minorité
(Prelicz-Huber, Alijaj, Balmer, Baumann, Brenzikofer, Brizzi, Marti Min Li, Piller Carrard, Rosenwasser)
Al. 2
Maintenir
Vote
Abs. 1 Bst. c - Al. 1 let. c
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 128 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen
(1 Enthaltung)
Vote
Abs. 1 Bst. e - Al. 1 let. e
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 129 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen
(1 Enthaltung)
Vote
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 74 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
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Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 1 Art. 3 Abs. 1 Bst. c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 1 art. 3 al. 1 let. c
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des États
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 5 Abs. 2ter
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Prelicz-Huber, Alijaj, Balmer, Baumann, Brenzikofer, Brizzi, Christ, Marti Min Li, Piller Carrard, Rosenwasser, Stämpfli)
Festhalten
Ch. 1 art. 5 al. 2ter
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des États
Proposition de la minorité
(Prelicz-Huber, Alijaj, Balmer, Baumann, Brenzikofer, Brizzi, Christ, Marti Min Li, Piller Carrard, Rosenwasser, Stämpfli)
Maintenir
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen
(1 Enthaltung)
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Ziff. 1 Art. 7 Abs. 3; 16a; 21j Abs. 1; 24 Abs. 5; Ziff. 2 Art. 9 Abs. 2 Bst. f; Ziff. 3 Art. 50a Abs. 1 Bst. bquater
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 1 art. 7 al. 3 ; 16a ; 21j al. 1 ; 24 al. 5 ; ch. 2 art. 9 al. 2 let. f ; ch. 3 art. 50a al. 1 let. bquater
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des États
Angenommen - Adopté
2. Bundesbeschluss über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern
2. Arrêté fédéral sur le soutien à l'accueil extrafamilial pour enfants et aux cantons dans leur politique d'encouragement de la petite enfance
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des États
Angenommen - Adopté
Art. 1 Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Marti Min Li, Alijaj, Baumann, Brenzikofer, Brizzi, Piller Carrard, Prelicz-Huber, Rosenwasser)
... ein Verpflichtungskredit von höchstens 156 Millionen Franken bewilligt.
Art. 1 al. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des États
Proposition de la minorité
(Marti Min Li, Alijaj, Baumann, Brenzikofer, Brizzi, Piller Carrard, Prelicz-Huber, Rosenwasser)
Un crédit d'engagement de 156 millions de francs ...
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 129 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 64 Stimmen
(1 Enthaltung)
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Le président (Page Pierre-André, président): Les deux conseils ayant pris des décisions concordantes, le projet 1 est prêt pour le vote final ; le projet 2 est définitivement adopté.