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Sanctionner les oppositions abusives en matière de construction

Salzmann Werner · 1VP-M · Conseil des Etats · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Präsident (Salzmann Werner, erster Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Conseil des Etats · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

In Zürich wird mittlerweile gegen sieben von zehn Neubauprojekten rekurriert, oft aussichtslos oder gar missbräuchlich. Das blockiert und verteuert selbstverständlich den benötigten Wohnraum. Was auch klar ist: Zürich ist kein Einzelfall; dieses Problem kennen wir schweizweit. Es ist darum erfreulich, dass der Bundesrat bereit ist, meinen Vorstoss anzunehmen, und er künftig missbräuchliche Einsprachen sanktionieren will.

Wer aus offensichtlich rechtsmissbräuchlichen Motiven Bauprojekte verzögert, soll in Zukunft für die Kosten und, falls nötig, auch für den entstandenen Schaden aufkommen müssen. Es ist so, dass das fehlende Kostenrisiko heute dazu führt, dass immer häufiger unbegründete Einsprachen eingereicht werden und zu erheblichen Verfahrensverzögerungen führen. Es kann und darf nicht länger sein, dass Einsprachen dazu benutzt werden, einfach nur unliebsame Projekte in der Nachbarschaft zu torpedieren oder gar beim Rückzug einer Einsprache finanziell zu profitieren. Wir brauchen diesen Wohnraum zwingend, er fehlt, es sind Tausende von Wohnungen.

Ich bitte den Bundesrat, das Problem zügig anzugehen und uns bald Vorschläge zu unterbreiten, wie massvolle Kostenauflagen bei Einsprachen aussehen könnten. Den Kantonen soll zudem die Möglichkeit zurückgegeben werden, einem unterlegenen Einsprecher moderate Verfahrenskosten aufzuerlegen. Der Zweckentfremdung der Einsprache muss jetzt ein für alle Mal ein Riegel vorgeschoben werden. Wir brauchen neuen Wohnraum.

Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herr Bundesrat, ich bitte Sie schon, hier Klarheit zu schaffen. Baueinsprachen verzögern Bauprojekte eigentlich nicht, denn Baueinsprachen müssen während der Baubewilligungsphase von den Baubewilligungsbehörden bewilligt bzw. gleich behandelt werden. Es ist eine Frage der Zeit, wie schnell die Baubewilligungsbehörde entscheidet, und gleichzeitig müssen eben auch Baueinsprachen behandelt werden. Eine Baueinsprache in Erstinstanz als solche bedeutet also noch lange keine Verzögerung; ich habe diesbezüglich alle kantonalen Gesetze durchgeschaut. Die Baubewilligungsbehörden müssen Baueinsprachen während des Bewilligungsverfahrens behandeln, und das bedeutet noch keine Verzögerung. Zu einer Verzögerung kommt es, wenn dann gegen eine Baubewilligung Beschwerde eingereicht wird. Das ist das grosse Problem. Aber mit dieser Motion würden wir eigentlich - und diesbezüglich erwarte ich Klarheit - in den Bereich der kantonal geregelten Verwaltungsbeschwerden eingreifen. Meine Frage an Sie ist: Wie wollen Sie das auf Bundesebene regeln, wenn wir in die kantonalen Verwaltungsbeschwerden eingreifen möchten?

Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Wie Sie der Stellungnahme entnehmen können, teilt der Bundesrat die Haltung der Motionärin, dass die heutige Situation bezüglich Einsprachen unbefriedigend ist. Er ist daher bereit, die bestehenden Möglichkeiten zur Sanktionierung von rechtsmissbräuchlichem Verhalten im Bereich der Planungs- und Baubewilligungsverfahren zu überprüfen.

Kostenauflagen unter Schadenersatzpflicht können ein Mittel sein, um rechtsmissbräuchliche Einsprachen zu erschweren. Damit kann zudem ein Beitrag zur Beschleunigung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens geleistet werden. Dem Bundesrat - darauf hat Herr Ständerat Pirmin Schwander hingewiesen - ist es wichtig, dass die verfassungsrechtliche Zuständigkeitsordnung dabei berücksichtigt wird. Es geht lediglich darum, die bestehenden Spielräume zur Bekämpfung rechtsmissbräuchlicher Einsprachen auszuloten. Die entsprechenden Möglichkeiten werden derzeit schon im Rahmen laufender Abklärungen zu den angenommenen Postulaten Gmür-Schönenberger 23.3640, "Massvolle Kostenauflage bei Einsprachen in Baubewilligungs- und Nutzungsplanverfahren", und Müller Leo 23.3918, "Keine Gratisverzögerungen von rechtskonformen Bau- und Planungsprojekten", untersucht. Diese verfolgen dasselbe Anliegen. Wir wollen keineswegs in die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung - das Baurecht liegt bei den Kantonen - eingreifen. Aber die Suche nach Möglichkeiten im Bereich der Kostenerhebung soll beispielsweise vorangetrieben werden.

In diesem Sinne beantragen wir die Annahme der Motion.

Salzmann Werner · 1VP-M · Conseil des Etats · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Angenommen - Adopté