25.3037

Service militaire des doubles nationaux franco-suisses. Mettre fin à une hypocrisie

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Antrag der Mehrheit

Annahme der modifizierten Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion modifiée

Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.

Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Conseil national · Jura · Groupe socialiste

La présente motion a été déposée en mars 2025 par le conseiller aux États genevois Mauro Poggia. Elle a été adoptée le 17 septembre 2025 par le Conseil des États. Le texte de cette motion invite le Conseil fédéral à notifier au gouvernement de la République française que la participation à la "Journée défense et citoyenneté" par les doubles nationaux franco-suisses ne sera désormais plus considérée comme un service de remplacement au sens de l'article 5 de la loi sur l'armée et de la Convention entre le Conseil fédéral suisse et le gouvernement de la République française relative au service militaire des doubles nationaux du 16 novembre 1995.

Il n'est certainement pas nécessaire de s'étendre longuement sur l'argumentaire développé par l'auteur de la motion : un jour comparé à une incorporation classique dans l'armée suisse. Comme la France a renoncé à la conscription généralisée en 2001, il subsiste chez nos voisins uniquement un service volontaire pour une durée de 1 à 5 ans. La seule obligation pour les jeunes Français est de participer à une journée citoyenne d'information et de sensibilisation. Aujourd'hui, un double national franco-suisse domicilié en Suisse peut être tout simplement exempté du service militaire en Suisse ainsi que du paiement de la taxe d'exemption en faisant une annonce à ce propos et en participant jusqu'à l'âge de 25 ans à cette journée de sensibilisation en France.

Dans sa large majorité, la commission a considéré qu'il y avait effectivement problème. Lors de la même séance, la commission devait traiter de l'initiative parlementaire 24.405 Schmid Pascal, "Obligations militaires. Non aux privilèges pour les doubles nationaux !". Cette initiative traite du même sujet que la motion Poggia, mais ne se concentre pas uniquement sur la France. L'initiative vise à régler le problème de manière générale avec les différents pays concernés. Une discussion générale a été menée au sein de la commission et deux arguments se sont rapidement imposés.

Premièrement, il y avait la volonté de traiter le sujet de manière globale, et pas exclusivement pour un seul pays. Deuxièmement, si la commission poursuit ses travaux avec l'initiative parlementaire Schmid Pascal, il sera du ressort de la commission de développer le projet.

Il s'agissait de répondre aux questions suivantes : comment négocier avec la France, à quel titre, avec quels moyens ? Le sujet est du ressort des autorités fédérales, le DFAE en tête. La solution est venue de la proposition de notre collègue, Mme Heimgartner, qui avait déposé en 2024 la motion 24.3066, pendante dans notre conseil. Cette motion coche les deux cases des remarques formulées dans la commission. Elle propose la prise en compte de la question de manière globale avec les différents pays concernés et offre la possibilité de confier les négociations à l'administration fédérale. La commission a accepté, par 22 voix contre 3, la proposition suivante qu'elle soumet à notre conseil : modifier la motion Poggia en reprenant le libellé de la motion Heimgartner, en chargeant donc le Conseil fédéral de négocier avec les pays concernés et de modifier les bases légales pour corriger la situation dénoncée dans ces différentes interventions. Le nouveau texte de la motion est donc le suivant : "Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures pour que les doubles nationaux suisses ne puissent plus remplacer le service militaire dans notre pays par un pseudo-service à l'étranger. Pour cela, les bases juridiques seront modifiées de sorte que, pour être reconnu, le service militaire accompli par les doubles nationaux suisses à l'étranger doive être comparable à celui effectué en Suisse. Si le service à l'étranger n'est pas considéré comme comparable, les doubles nationaux devront payer l'intégralité de la taxe d'exemption de servir en Suisse."

Dans le même temps, notre Commission de la politique de sécurité a décidé de suspendre, jusqu'à ce qu'elle ait reçu plus d'informations sur l'évolution du dossier, le traitement de l'initiative parlementaire Schmid Pascal, "Obligations militaires. Non aux privilèges pour les doubles nationaux !"

Au nom de la commission, je vous recommande de soutenir sa proposition.

Heimgartner Stefanie · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Da die Motion Poggia 25.3037 und die parlamentarische Initiative Schmid Pascal 24.405 zwei eng miteinander verbundene Geschäfte sind und in der Kommission auch zusammen behandelt wurden, werde ich auch die parlamentarische Initiative Schmid Pascal in meine Berichterstattung mit einbeziehen. Beide Geschäfte betreffen die Frage der Militärdienstpflicht von Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern.

Zur Ausgangslage: Beide Geschäfte verfolgen das Ziel, dass Doppelbürgerinnen und Doppelbürger nur dann von der schweizerischen Militärdienstpflicht oder von Ersatzabgaben befreit werden, wenn die im Ausland erbrachten Leistungen gleichwertig sind. Dabei steht insbesondere die Situation der französisch-schweizerischen Doppelbürger im Fokus. Wie der Bundesrat in der Kommission ausführte, waren in den letzten zehn Jahren jährlich durchschnittlich 731 Personen dieser Kategorie betroffen, das sind deutlich mehr als das Total bei Personen mit einer Doppelbürgerschaft mit einem anderen Staat. Gleichzeitig verweist der Bundesrat darauf, dass die französische Dienstpflicht nicht abgeschafft, sondern lediglich sistiert sei und jederzeit wieder eingeführt werden könne.

Unsere Kommission gab der parlamentarischen Initiative Schmid Pascal am 7. April 2025 Folge. Die Schwesterkommission im Ständerat bestätigte diesen Entscheid. Damit befand sich die Initiative in der zweiten Phase, und die SiK-N wäre verpflichtet gewesen, innert zwei Jahren einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. In den Beratungen ging es allerdings in erster Linie um das Vorgehen. Die Frage stand im Raum, ob die Kommission eine Subkommission einsetzen solle. Eine klare Mehrheit lehnte dies zugunsten einer Behandlung in der Gesamtkommission ab; das Abstimmungsresultat betrug 21 zu 3 Stimmen. Gleichzeitig verlangte die Kommission zusätzliche Informationen des Bundesrates, insbesondere zu den laufenden oder geplanten Verhandlungen zwischen der Schweiz und Frankreich, die vom EDA geführt werden. Mehrere Mitglieder betonten, dass eine seriöse inhaltliche Beratung ohne eine Einschätzung der diplomatischen Auswirkung kaum möglich sei. Der Bundesrat konnte zum Stand dieser Gespräche keine detaillierte Auskunft geben, bot aber an, eine entsprechende Einschätzung nachzuliefern.

Die Motion Poggia fordert in ihrer ursprünglichen Form, dass die Teilnahme französisch-schweizerischer Doppelbürger am französischen Journée défense et citoyenneté künftig nicht mehr als gleichwertige Ersatzleistung anerkannt werde. Der Bundesrat beantragte Ablehnung, wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass er angesichts der erheblichen Fallzahlen grundsätzlich bereit sei, das bestehende bilaterale Abkommen mit Frankreich anzupassen, allerdings nicht durch eine einseitige Erklärung, sondern durch Verhandlungen.

Im Zentrum der Diskussion stand die Frage, ob es sinnvoll sei, parallel einerseits eine parlamentarische Initiative weiter zu bearbeiten, deren Umsetzung in der Verantwortung der Kommission läge, und andererseits eine Motion, welche den Bundesrat mit denselben Arbeiten beauftragen würde. Mehrere Kommissionsmitglieder verwiesen darauf, dass dies ineffizient sei und zu unnötiger Doppelspurigkeit führe. Die Kommission behandelte zunächst den Abänderungsantrag Heimgartner, welcher vorsah, die Motion inhaltlich zu erweitern, sodass nicht nur Frankreich, sondern alle Staaten umfasst wären. Damit verfolgt die Motion dasselbe Ziel wie die parlamentarische Initiative Schmid Pascal, jedoch mit dem Bundesrat im Lead, und sie ist nun deckungsgleich mit der Motion Heimgartner 24.3066. Dieser Antrag wurde in der Kommission einstimmig angenommen.

In der anschliessenden Abstimmung wurde die modifizierte Motion ebenfalls klar, mit 22 zu 3 Stimmen, angenommen. Folgerichtig entschied die Kommission, die parlamentarische Initiative Schmid Pascal zu sistieren, da ihr Anliegen nun durch die modifizierte Motion aufgenommen wird und ein paralleles Verfahren keinen Mehrwert bieten würde.

Mit der Annahme der modifizierten Motion erhielte der Bundesrat nun den Auftrag, die entsprechenden Regelungen, sei es bilateral oder generell, auszuarbeiten und Lösungen hinsichtlich der Gleichwertigkeit von im Ausland erbrachten militärischen Leistungen zu entwickeln. Die Kommission verzichtete angesichts des klaren Vorgehens auf ein separates Schreiben an den Bundesrat. Der Bundesrat würde im Rahmen der Motion berichten, wie er die Umsetzung an die Hand nimmt. Die Motion würde nun erneut an den Ständerat gehen, welcher über die Änderungen zu befinden hätte.

Mit dem Vorgehen der Kommission stellen wir sicher, dass das Anliegen effizient, kohärent und mit Blick auf die aussenpolitischen Implikationen sachgerecht weiterverfolgt wird. Die Verantwortung für das weitere Vorgehen liegt nun - sowohl diplomatisch als auch gesetzgeberisch - beim Bundesrat.

Die Kommission beantragt Ihnen daher, auf die Behandlung der sistierten parlamentarischen Initiative zu verzichten und die modifizierte Motion Poggia anzunehmen.

Pfister Martin · BR-M · Conseil fédéral · Zoug

Aktuell können sich französisch-schweizerische Doppelbürger mit einem Tag Dienst in Frankreich der Dienstpflicht in der Schweiz entziehen. Das führt dazu, dass im Schnitt der letzten Jahre jährlich rund 730 französisch-schweizerische Doppelbürger den Dienst nicht in der Schweizer Armee absolviert haben; darauf hat Frau Nationalrätin Heimgartner auch hingewiesen. Dem Bundesrat war diese Möglichkeit beim Abschluss des Abkommens bewusst. Damals ging er allerdings davon aus, dass sich weniger französisch-schweizerische Doppelbürger für den Militärdienst in Frankreich entscheiden würden.

Aufgrund der merklich höheren Anzahl an Abgängen hat der Bundesrat die Absicht, im Sinne des Motionärs Verhandlungen mit Frankreich aufzunehmen, dies unabhängig davon, ob die Motion angenommen wird oder nicht. Der Bundesrat erachtet es jedoch nicht als zweckmässig, eine einseitige Kündigung des Abkommens umzusetzen. Dadurch würde bis zum Abschluss eines neuen Abkommens mit Frankreich eine Rechtsunsicherheit für die französisch-schweizerischen Doppelbürger geschaffen. Hinzu kommt, dass eine sofortige einseitige Kündigung des Abkommens schlechte Grundvoraussetzungen für die Verhandlungen eines neuen Abkommens schaffen würde. Es gilt weiter zu beachten, dass die verschiedenen Dienstleistungssysteme und die Pflichten von Doppelbürgerinnen und -bürgern von Staat zu Staat variieren. Eine absolute Gleichbehandlung ist daher gar nicht möglich. Es bestehen auch Ungleichheiten zwischen Schweizer Dienstpflichtigen und Doppelbürgern aus Ländern, mit denen keine Abkommen mit der Schweiz bestehen. Aus diesen Gründen beantragte der Bundesrat Ihnen ursprünglich, die Motion abzulehnen.

Ihre Sicherheitspolitische Kommission will jedoch, wie es ausgeführt wurde, noch weiter gehen und beantragt, die Motion abzuändern. Der Bundesrat soll beauftragt werden, die Rechtsgrundlagen dahin gehend anzupassen, dass eine Dienstpflicht im Ausland erst dann anerkannt wird, wenn der dortige Dienst mit demjenigen in der Schweiz vergleichbar ist. Wird der Dienst nicht als vergleichbar eingestuft, müssen die Doppelbürger in der Schweiz Wehrpflichtersatz leisten. Ihre vorberatende Kommission hat damit das Anliegen der Motion Heimgartner 24.3066 aufgegriffen, die gleichlautend mit dem Abänderungsantrag der Kommission ist. Der Bundesrat hatte auch die Motion Heimgartner zur Ablehnung beantragt.

Ich kann verstehen, dass Ihre vorberatende Kommission sich an der Ungleichbehandlung stört. Es stellt sich aber die Frage, ob sich hier Nutzen und Aufwand bzw. Chancen und Risiken die Waage halten. Die Annahme der von Ihrer vorberatenden Kommission abgeänderten Motion würde nämlich bedeuten, dass wir mit allen sieben Staaten, mit denen wir Doppelbürgerabkommen haben, eine Neuregelung aushandeln müssten. Dies könnte zu langwierigen Rechtsunsicherheiten führen. Nur im Fall von Frankreich erreicht die Anzahl von Dienstpflichtigen, die uns verloren gehen, eine Grösse, die für die Alimentierung der Armee relevant ist. Bei allen anderen Staaten handelt es sich um eine vernachlässigbare Anzahl von Doppelbürgern, die sich für den Dienst im anderen Land entscheiden. Es ist im Interesse der Schweiz, dass sie als verlässliche sicherheitspolitische Partnerin wahrgenommen wird. Angesichts der geringen Zahlen in Bezug auf andere Länder stellt sich für mich deshalb die Frage, ob die Wahrnehmung der Schweiz nicht sogar Schaden nehmen würde. Wir sollten diesen Schritt also nur erwägen, wenn die Alimentierung unserer Armee merklich unter den Abgängen leidet. Dies ist, wie gesagt, bei Frankreich der Fall, bei allen anderen Staaten nicht. Mir ist bewusst, dass wir auf diese Weise keine absolute Dienstgerechtigkeit erreichen können. Dazu ist die Dienstpflicht in allen Ländern aber zu unterschiedlich.

Zusammenfassend bitte ich Sie, die Motion Poggia auch in der durch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates geänderten Fassung abzulehnen.

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Le président (Page Pierre-André, président): La commission propose d'adopter la motion selon la proposition de modification figurant au chiffre 4 du rapport. Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 147 Stimmen

Dagegen ... 25 Stimmen

(12 Enthaltungen)