25.3232

Schluss mit Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.

Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Der Titel der Motion, "Schluss mit Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen", lässt erahnen, worum es geht. Der Motionär möchte eine Verfassungsänderung vorgelegt erhalten, die vorsieht, dass Volksinitiativen ihre Wirkung nicht bereits ab dem Datum ihrer Annahme durch Volk und Stände entfalten dürfen. Die Kommission hat mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, diese Motion abzulehnen und Ihnen zu beantragen, das Gleiche zu tun.

Es ist klar: Ursache für diese Motion, und das sagt der Motionär auch in seiner Begründung, ist die Erbschaftssteuer-Initiative, über die wir kürzlich abgestimmt haben und die das Volk klar abgelehnt hat. Sie hätte ja eine Klausel vorgesehen, dass die Initiative ab Abstimmungstermin gewisse Wirkungen hätte entfalten sollen. Das gab zu Recht zu grossen Diskussionen Anlass, weil es eine sehr fragwürdige Tendenz ist, wenn eine Volksinitiative, die ja die Verfassung ändert, ab der Abstimmung gleich eine unmittelbare Wirkung haben soll.

Die Kommission teilt grundsätzlich die Ansicht, dass es fragwürdig ist, wenn Volksinitiativen entsprechende Klauseln enthalten. Sie lehnt die Motion trotzdem ab, und dies aus drei Gründen.

Der erste Punkt ist, dass es nicht ganz klar ist, worum es schlussendlich geht. Der Motionär spricht im Titel von Rückwirkung, meint aber vermutlich nicht Rückwirkung, sondern unmittelbare Umsetzung vom Moment des Volksentscheides an. Eine Rückwirkung hat eine Initiative insofern, als sie rein psychologisch eine solche entfaltet. Denn vor der Abstimmung ist für die Leute nicht klar, was vom Moment der Abstimmung an gilt. Bei dieser Erbschaftssteuer-Initiative gab es Leute, die sagten: Ich verlasse die Schweiz präventiv, denn wenn die Initiative angenommen wird, ist es zu spät. Andere sagten: Ich nehme gar keinen Wohnsitz in der Schweiz, weil ich nicht riskieren möchte, dass ich in der Schweiz wohne, wenn der Abstimmungstermin kommt. Insofern hat sie eine psychologische, aber nicht eine juristische Vorwirkung. Von dem her ist nicht ganz klar, worüber wir sprechen.

Der zweite Punkt ist, dass es relativ schwierig zu definieren ist, wann eine Klausel in einer Volksinitiative eine unmittelbare Wirkung haben würde.

Der dritte und wahrscheinlich wesentlichste Punkt ist die quasi staatspolitische Überlegung, dass es schwierig nachvollziehbar wäre, der Stimmbevölkerung die Möglichkeit zu entziehen, über eine entsprechende unmittelbare Anwendung zu entscheiden.

Aus diesen Gründen ist die Staatspolitische Kommission der Meinung, es sei zwar - wenn ich das so sagen darf - fragwürdig, wenn Initiativen solche Klauseln zur unmittelbaren Umsetzung ab Abstimmungstermin beinhalten, aber es sei eine politische Entscheidung, dann im Rahmen der Volksabstimmung zu entscheiden, ob die Bevölkerung das haben oder nicht haben möchte. Sie zeigte ja eigentlich in überzeugender Art und Weise am vergangenen Abstimmungstag, dass sie sehr gut mit solchen Klauseln umgehen kann und solche dann eben ablehnt, wie sie es ja tat.

Das sind die Gründe für diesen relativ klaren Entscheid in der Kommission und den Antrag der Kommission, die Motion abzulehnen.

Poggia Mauro · Mit-M · Ständerat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Les clauses de rétroactivité placées dans les initiatives populaires sont une atteinte à la prévisibilité et à la sécurité du droit. On entend évidemment par rétroactivité le fait qu'une initiative déploie ses effets dès le moment où elle est acceptée par le peuple et les cantons, sans avoir besoin de mise en oeuvre. Cela peut être une stratégie politique, évidemment ; c'est d'ailleurs souvent la raison pour laquelle la proposition qui vous est faite n'est pas acceptée, parce que certains utilisent précisément cette rétroactivité pour faire naître les effets de l'initiative avant même qu'elle ne soit soumise au peuple et aux cantons. Le but est d'empêcher les destinataires de prendre des dispositions entre le vote, par définition favorable, puisque les initiants l'espèrent, et sa mise en oeuvre. À l'inverse, dans l'incertitude du fait que cette initiative puisse être acceptée par le peuple et les cantons, les destinataires de cette initiative sont amenés à anticiper un vote favorable qui est redouté. Cela signifie que ces initiatives ont donc des effets concrets sur la vie des destinataires avant même qu'elles ne soient soumises au peuple et aux cantons. Ainsi, même si une initiative a des chances minimes d'être acceptée selon les éléments objectifs, mais vous savez que les votations ne sont pas toujours rationnelles, les initiants obtiennent finalement ce qu'ils souhaitent dans l'intervalle. Nous en avons eu un exemple frappant le 30 novembre dernier avec l'initiative des Jeunes socialistes sur l'imposition des grosses successions, qui a pourtant été rejetée par le peuple à près de 80 pour cent. Combien de grandes fortunes ont-elles reporté ou, pire, renoncé à leur venue en Suisse parce qu'elles savaient que si, par malheur, la personne titulaire de cette fortune venait à décéder postérieurement au 30 novembre 2025 et si l'initiative avait été acceptée, immédiatement, cette fortune aurait été imposée. Par prudence - on peut évidemment le critiquer sur le plan politique, mais c'est une réalité de fait -, de grandes fortunes qui avaient l'intention de venir chez nous y ont donc renoncé ; peut-être qu'elles ont entre-temps décidé d'aller s'installer ailleurs. Combien de grandes fortunes ont-elles aussi quitté notre pays dans la perspective de cette votation populaire, par crainte qu'elle ne soit acceptée, même si - je le répète - les probabilités étaient minces ?

Le but de cette motion est donc de ne pas placer devant le fait accompli des personnes que nous pouvons tous être, vous et moi, à un moment donné d'une initiative et permettre précisément que ces initiatives ne soient pas un couperet de guillotine qui tombe le jour de la votation, mais qu'ensuite, évidemment, les personnes, en connaissance du droit, puissent prendre leurs dispositions ; qu'elles soient compréhensibles ou pas d'un point de vue politique, c'est une autre chose. Il faut qu'elles soient acceptables sur le plan juridique. C'est la raison pour laquelle, même si l'on peut voir un intérêt politique à avoir ce type de clauses dans une initiative, elles ne sont pas favorables. Parfois, on est du côté des gagnants, parfois, du côté des perdants, mais, en matière de sécurité juridique et de prévisibilité du droit, ce sont des clauses qui n'ont pas lieu d'être dans notre ordre juridique.

C'est la raison pour laquelle je vous demande d'adopter cette motion.

Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Es gibt Themen im Parlament, die kommen immer wieder. Man diskutiert sie, und man sagt dann oft, man sollte etwas machen, und dann versanden sie wieder. Das ist so ein Thema, das muss man fairerweise sagen. Auch der Bundesrat weist ja in seiner Begründung auf verschiedene Vorstösse hin, die schlussendlich versandet sind. Aber trotzdem: Das Problem bleibt ungelöst. Kollege Poggia hat das einlässlich und, glaube ich, überzeugend begründet. Ich finde, man sollte in einer solchen Situation nicht einfach resignieren und sagen, das sei ein schwieriges Problem und ohnehin kaum lösbar, es sei ohnehin schwierig, einen Kompromiss zu finden. Das finde ich grundsätzlich die falsche Haltung.

Zu einer Demokratie gehört schlussendlich, dass gute Ideen gelegentlich mehrere Anläufe erfordern, und ich glaube, der Vorstoss von Kollege Poggia ist eine gute Idee. Wieso? Diese Rückwirkungsklauseln, das ist für mich klar, sind letztlich eine Pervertierung des Initiativrechtes. Wenn ich vorhin gesagt habe, dass es im Parlament frühere Vorstösse gab, dann verweise ich insbesondere auf die parlamentarische Initiative 91.410. Der Bundesrat hat in seiner Begründung auch darauf hingewiesen. Die Debatte, die damals geführt wurde, insbesondere hier im Ständerat, war allerdings etwas differenzierter als in der kurzen Begründung des Bundesrates dargelegt. Der seinerzeitige Vertreter des Bundesrates, Herr Arnold Koller, wies vor allem darauf hin, dass die parlamentarische Initiative das falsche Instrument sei. Es sei eine zu kasuistische Übung, und vor diesem Hintergrund sei sie abzulehnen. Er sagte aber auch Folgendes: "Es ist nicht nur störend, sondern widerspricht auch dem unserer direktdemokratischen Verfassung zugrundeliegenden Grundsatz der Gewaltenteilung, dass von einem verfassungsrechtlich zuständigen Organ getroffene Entscheide nachträglich einfach umgestossen werden können." (AB 1994 S 742) Was weiter noch interessant ist: Die seinerzeitige SPK-S lehnte zwar die Initiative ab, aber schob gleichzeitig offenbar eine Motion nach, welche der Bundesrat aufnahm. Herr Arnold Koller sagte dann, man wolle das im Rahmen der Verfassungsrevision lösen, allenfalls mit einem Teilprojekt. Sie kennen das Ergebnis: Es scheiterte, wie ich anfangs gesagt habe. Alle Versuche, das Problem in den Griff zu bekommen, liefen leider ins Leere.

Aber es ist trotz allem unbestritten, dass auch in einer direkten Demokratie materielle Schranken gelten. Es gibt ja auch heute materielle Schranken: das Prinzip der Einheit der Materie, das Prinzip der Einheit der Form. Und hier ginge es nun darum, eine weitere Schranke einzubauen. Wieso? Weil letztlich Rückwirkungsklauseln elementare rechtsstaatliche Prinzipien verletzen, unter anderem, Kollege Poggia hat dies auch ausgeführt, den Vertrauensschutz.

Hier im Ständerat sollten wir, finde ich, auch noch einen Blick in die Kantone werfen, denn das Recht der direkten Demokratie ist auch in den Kantonen sehr lebendig, und zwar lebendiger als auf Bundesebene, weil es in den Kantonen eine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt. Es gibt dort also eine Rechtsprechung zur Frage der Gültigkeit von kantonalen Initiativen. Hier, beim Bund, haben wir bekanntlich keine Verfassungsgerichtsbarkeit, es muss das Parlament selbst über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Initiativen entscheiden. Das macht die Situation in der Regel auch relativ schwierig, weil das Parlament in aller Regel im Zweifelsfall für das Volksrecht entscheidet, was politisch auch nachvollziehbar ist.

Aber mit Blick auf die Kantone möchte ich zwei Dinge anmerken: Es gibt beispielsweise einen Kanton, den Kanton Graubünden, der eine eigenständige Gültigkeitsvoraussetzung in seinem Recht verankert hat. Kollege Schmid hat mir das bestätigt - der Präsident bestätigt das auch. Diese ist zwar, wie ich gehört habe, in der Anwendung auch nicht ganz trivial, das ist klar, aber im Kanton Graubünden hat man gesagt, man wolle das eigenständig verankern.

Und es gibt, wie ich angedeutet habe, Bundesgerichtsentscheide, die kantonale Initiativen aufgrund der Verletzung des Rückwirkungsverbots in der Bundesverfassung - das ist ein bundesverfassungsrechtliches Prinzip - für ungültig erklärt haben. Das war beispielsweise bei einer kantonalen Initiative aus dem Kanton Genf der Fall - Kollege Poggia wird sich wahrscheinlich daran erinnern -, die letztlich bestehende Abmachungen im Bereich der Steuererleichterungen rückwirkend wieder ungültig machen wollte. Dies hat das Bundesgericht kassiert; es hat die entsprechende kantonale Initiative für ungültig erklärt.

Ich finde: Wieso soll der Bund das nicht auch regeln können, wenn es die Kantone können, wenn es offensichtlich möglich ist? Natürlich gibt es - da muss ich dem Berichterstatter recht geben - einige offene Fragen in diesem Motionsauftrag, das sehe ich. Aber schlussendlich ist eine Motion dazu da, einen Prozess in Gang zu bringen. Und dann kann man das Ganze à fond diskutieren und studieren und mit vielen Expertinnen und Experten anschauen. Aber jetzt einfach Nein zu sagen und einfach so zu tun, als gäbe es kein Problem, fände ich falsch.

Darum bitte ich Sie, der Motion Poggia zuzustimmen.

Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

J'ajoute un mot pour faire suite à l'intervention de notre collègue Würth. Le problème de cette motion, c'est qu'elle vise un objectif dans le titre, mais que dans tout le développement, on voit en fait autre chose. Il y a deux sujets. Un des sujets s'appelle la rétroactivité : est-ce qu'une initiative, une fois qu'elle a été acceptée, change un état de fait antérieur à l'adoption de l'initiative ? Je pense que là, on sera tous d'accord de dire que c'est un principe que l'on devrait éviter. Or, dans l'exemple qu'a pris M. Poggia, et aussi selon le développement, il en a après l'application immédiate d'une initiative. Et c'est une autre affaire. On peut critiquer la rétroactivité, mais concernant l'application immédiate qui suit un débat clair et transparent, où les gens savent ce qu'ils acceptent, je suis en tout cas très réservé à empêcher l'application immédiate ou rapide d'une initiative simple, qui représente un sujet compréhensible pour tous et qui demande une application immédiate. Je vous invite à être très prudents par rapport aux signaux que l'on donne sur les droits populaires. On est dans une période où la confiance dans les autorités n'est pas à son meilleur niveau. Beaucoup de gens s'en remettent à la démocratie directe pour consolider l'attachement à notre démocratie. Nous nous vantons souvent que la démocratie directe fait de la Suisse un cas particulier. Donner le signal qu'on souhaiterait, au fond, chaque fois retravailler l'initiative malgré un vote populaire, pour en changer ensuite les conséquences, serait assez mal compris. Je pense donc que la motion est mal ciblée, mal orientée. Encore une fois, s'il s'agissait de rétroactivité, on pourrait discuter, mais donner le signal qu'on ne veut pas d'application rapide, voire même immédiate, d'une initiative quand c'est suffisamment clair, n'est pas la bonne chose à faire. Il y a eu des exemples où les initiants de tous les bords politiques ont eu le sentiment qu'ils n'étaient pas entendus, que le Parlement n'agissait pas dans le sens de l'initiative. Il y a l'initiative sur les soins infirmiers, il y a l'initiative de l'UDC. Cela va évidemment amener des groupes à faire des initiatives qui s'appliqueront de manière beaucoup plus rapide. Je pense donc que c'est très délicat de donner le signal qu'on veut aussi empêcher cela, sinon on donne le sentiment qu'on veut affaiblir notre démocratie directe.

C'est la raison pour laquelle on s'est, en commission, prononcés contre cette motion. S'il y avait une fois un texte qui venait et ciblait vraiment la question de la rétroactivité, on pourrait examiner à nouveau cette question.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich habe Verständnis für das Votum von Kollege Würth. Als ich als Mitglied der Staatspolitischen Kommission den Titel und auch den Text dieser Motion das erste Mal gelesen habe, ist es mir genauso gegangen wie Kollege Würth: Ich habe mir gedacht, der Motion kann man zustimmen und sie dann dem Nationalrat zur weiteren Prüfung übergeben. Ich lehne die Motion aber ab.

Die Kommission hat sich sehr vertieft mit der Frage auseinandergesetzt, welche der Motionär aufwirft. Wir haben nicht nur die parlamentarische Initiative Zwingli 91.410 aus dem Jahre 1991 zur Kenntnis genommen und diskutiert, sondern auch die parlamentarische Initiative Lustenberger 14.471 - des früheren Nationalratspräsidenten Ruedi Lustenberger also. Auch als die neue Bundesverfassung längst erlassen war, wurde diese Frage also wieder aufgeworfen, und es wurde wiederum vertieft geprüft, welche Möglichkeiten es gäbe, dieses Anliegen umzusetzen, das unser Kollege Poggia jetzt aufbringt. Man kam zur Erkenntnis, dass es keine gute Lösung gibt.

Im Endergebnis hat die Staatspolitische Kommission mit einem Stimmenverhältnis von 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen zum Ausdruck gebracht, dass es zwar eine gewisse Sympathie für das Anliegen gibt, die Motion am Schluss aber nicht zielführend ist. Wir können jetzt schon eine Motion gutheissen und dem Nationalrat übergeben. Wenn wir aber bereits wissen, was diskutiert worden war, was alles geprüft worden war, dann sollten wir uns, dem Nationalrat und auch dem Bundesrat diesen Aufwand ersparen.

Auch wenn das ein Evergreen ist, den man von Zeit zu Zeit wieder diskutieren kann, empfehle ich Ihnen, die Motion abzulehnen.

Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich habe auch eingeräumt, dass der Motionstext vielleicht suboptimal ist, aber dafür haben wir ein Zweikammersystem. Motionen kann man auch noch im Zweitrat anpassen, man kann dort den Auftrag optimieren, und dann kommt das Geschäft wieder zurück. Insofern bitte ich Sie, den Prozess nicht einfach abzuklemmen, dem Nationalrat die Chance zu geben, den Motionsauftrag noch zu optimieren. Ich glaube, die Stossrichtungen haben sich aus der Diskussion ergeben, und in diesem Sinne sollten wir in diese Übung einsteigen.

Juillard Charles · Mit-M · Ständerat · Jura · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Je n'avais pas prévu d'intervenir, mais j'ai entendu des propos qui m'étonnent un petit peu par rapport à la manière, aujourd'hui, d'utiliser les initiatives populaires. Il faut se souvenir que, lors de l'introduction de cet outil de démocratie directe, il était destiné essentiellement à permettre à une partie de la population de dire aux Chambres fédérales : "Nous aimerions bien que vous traitiez de tel ou tel sujet que vous n'avez pas traité, que vous avez refusé de traiter ou auquel vous n'avez éventuellement pas donné les suites qu'on aurait souhaitées." Et c'était véritablement une initiative populaire, comme son nom l'indique. C'est-à-dire que c'est le peuple qui donnait une impulsion aux Chambres fédérales. Donc, dans ce cadre-là, à aucun moment il n'était question d'effet rétroactif, qu'il soit dans l'application immédiate ou dans l'application passée de ces modifications.

Aujourd'hui, nous le savons tous, les initiatives populaires sont devenues des outils de propagande des partis politiques et non plus de votation populaire. Elles n'expriment plus véritablement une volonté de la population, ou très rarement, et sont bel et bien un outil en mains des partis qui veulent influencer, qui veulent donner des impulsions et qui voudraient aussi forcer la main au Parlement fédéral. Je conteste donc cette utilisation et, dans ce contexte, je suis assez sensible au contenu de la motion, pour faire en sorte que cet outil de l'initiative populaire comme du référendum soit vraiment utilisé dans le sens initial, celui d'une volonté populaire exprimée et non plus d'une volonté des partis politiques d'en faire un outil de propagande.

Je soutiendrai donc la motion qui nous est proposée.

Zopfi Mathias · Mit-M · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion

Eigentlich wollte ich nichts mehr sagen, da der damalige Präsident der Staatspolitischen Kommission bereits das Wesentliche erwähnt hat, was ich nun nur wiederhole. Wir haben uns in der Kommission - das war in Appenzell - sehr intensiv mit dem Anliegen der Motion auseinandergesetzt. Man kann, Kollege Würth, mit Fug und Recht sagen, dass wir die Motion nicht einfach im Schnellverfahren abgewunken haben. Wir haben gründlich diskutiert, welche Folgen sie hätte, wie es mit der Umsetzbarkeit aussieht usw.

Man könnte jetzt zum Schluss kommen, dass der Motionstext nicht optimal ist, aber dass die Frage trotzdem noch einmal geprüft werden sollte. Sie wissen, dass der Zweitrat möglicherweise zum selben Schluss kommt und dies einfach genehmigt. Dann werden wir die Angelegenheit prüfen. Ich stimme insofern zu, als es von Zeit zu Zeit notwendig sein kann, sich diese Frage zu stellen, auch wenn wir am Ende vielleicht feststellen, dass es wahrscheinlich keine vernünftige Lösung gibt, um das zu erreichen, was der Motionär und auch Kollege Würth anstreben. Da es damals Arnold Koller nicht geschafft hat, weiss ich nicht, ob wir es schaffen werden.

Ein Grund, warum der Moment wahrscheinlich der falsche ist: Diese Motion bezieht sich auf eine konkrete Abstimmung, und ich muss Ihnen offen sagen, dass mich das auch genervt hat. Wenn man das grundsätzlich, wie Kollege Würth, von Zeit zu Zeit prüfen will, ob es nicht doch irgendwie erreicht werden könnte, woran ich nur eingeschränkt glaube, erscheint es mir politisch wenig sensibel, dies unmittelbar nach einer Abstimmung zu tun, die genau dazu Anlass gibt. Die Gefahr besteht einfach darin, dass die Zustimmung zu dieser Motion entlang ideologischer Gräben erfolgen könnte - oder eben nicht. Gerade bei einer so grundlegenden staatspolitischen Frage ist das jedoch nicht unbedingt angemessen.

Wenn Sie es, wie die Kommission - und wir haben intensiv darüber diskutiert -, relativ neutral betrachten, kommen Sie wahrscheinlich, wie auch Kollege Würth, zum Schluss, dass die Diskussion wertvoll war, der jetzige Zeitpunkt aber nicht geeignet ist, um sie weiterzuführen. Hätte die Kommission, wie das manchmal vorkommt, die Sache einfach schnell abgewunken, hätte ich jetzt gesagt, es lohne sich vielleicht noch. Aber so war es wirklich nicht.

Ich bitte Sie also, der klaren Mehrheit der Kommission zu folgen. Es geht mir auch ein wenig darum, dass wir in dieser Woche bereits ein- oder zweimal gegen die Kommissionsmehrheit gestimmt haben. Das tut zwischendurch auch einmal gut. Sie müssen jedoch auch anerkennen, dass die Kommissionen, die sich mit solchen Sachfragen befassen, dies seriös und in aller Tiefe tun. Deshalb sollte man nicht ohne Not gegen die Kommission stimmen.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Nachdem Herr Würth zweimal gesprochen hat, erlaube ich mir das in aller Kürze auch. Ich glaube, ein Postulat wäre der richtige Weg, wenn Herr Kollege Würth diese Frage näher verfolgen möchte. Damit könnte der Bundesrat beauftragt werden, in einem Postulatsbericht darzulegen, wie sich die Situation präsentiert und welche Möglichkeiten es gäbe. Aber jetzt über eine Motion einen Auftrag zu geben, ist, glaube ich, der falsche Weg.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Ich möchte die Argumente, die gegen die Motion sprechen und die vom Berichterstatter sehr gut dargelegt wurden, noch durch weitere Argumente ergänzen, die den Bundesrat ebenfalls dazu bewogen haben, diese Motion abzulehnen.

Es wurde zum Teil erwähnt: Es ist so, dass in der Vergangenheit schon mehrfach versucht wurde, ein Rückwirkungsverbot als materielle Schranke für Verfassungsrevisionen einzuführen. Dies war unter anderem Diskussionsgegenstand der Totalrevision der Bundesverfassung in den Neunzigerjahren. Bundesrat und Bundesversammlung gelangten bisher stets zum Schluss, es sei zweckmässiger, auf ein Rückwirkungsverbot in der Verfassung zu verzichten.

Der Anlauf für ein Verbot versandete nicht nur, sondern zum Teil lehnte man ein solches auch klar ab. Der Bundesrat sprach sich zum Beispiel im Februar 2015 in seiner Stellungnahme zum Postulat Binder 14.4240, "Bundesverfassung. Verbot der Rückwirkung von Erlassen", gegen die Einführung eines Rückwirkungsverbots aus. Im Dezember 2016 beschloss der Nationalrat mit 110 zu 71 Stimmen, die parlamentarische Initiative Lustenberger 14.471, "Keine Rückwirkungsklauseln in Volksinitiativen", abzuschreiben. Ihr Rat, und das haben Sie jetzt gehört, setzte sich in den Neunzigerjahren bei den Beratungen zur parlamentarischen Initiative Zwingli 91.410, "Behandlung von rückwirkenden Bestimmungen in Volksinitiativen", intensiv mit dieser Frage auseinander und kam im Anschluss zur Entscheidung, nicht auf diese parlamentarische Initiative einzutreten.

Die Argumentation dazu lässt sich wie folgt zusammenfassen: Volksinitiativen mit Rückwirkungsklauseln sind durchaus problematisch, sie stellen den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz infrage. Rückwirkungsklauseln bieten damit auch Angriffsflächen, um eine Initiative abzulehnen. Das haben wir ja auch am vergangenen Abstimmungswochenende gesehen. Zugleich würde ein generelles Rückwirkungsverbot auch sinnvolle, die Betroffenen begünstigenden Rückwirkungen ausschliessen.

Ihre Kommission, und das möchte ich ebenfalls unterstützen, hob zu Recht hervor, dass der Motionswortlaut über das reine Verbot von Rückwirkungsklauseln für Volksinitiativen hinausgeht. So sollen Volksinitiativen trotz Annahme durch Volk und Stände stets erst ab Inkraftsetzung der Ausführungsbestimmungen bzw. nach Ablauf einer allfälligen, für den Bundesrat bestehenden Umsetzungsfrist wirken können. Somit könnte man mit Initiativen keine direkt anwendbaren Verfassungsnormen mehr schaffen. Auch das hält der Bundesrat für keine gute Idee.

Eine Einschränkung des Initiativrechtes im Sinne der Motion erscheint dem Bundesrat als zu radikal und nicht zielführend, und er bittet Sie deshalb, den Anträgen der Kommission und des Bundesrates zu folgen und diese Motion abzulehnen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 18 Stimmen

Dagegen ... 20 Stimmen

(1 Enthaltung)