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Neue FZA-Schutzklausel: Wieso kein Schiedsgericht bei schwerwiegenden sozialen Problemen?

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Bei der Begriffswahl zur Auslösung des Schiedsgerichtsverfahrens war die Messbarkeit der Probleme ausschlaggebend. Soziale Probleme sind grundsätzlich mit wirtschaftlichen Indikatoren verbunden und können daher unter dem Begriff "wirtschaftliche Probleme" subsumiert werden. Dies ermöglicht auch den konkreten Nachweis von sozialen Problemen im Schiedsgerichtsverfahren.