25.4397

Introduire une statistique nationale sur les accidents dans les laboratoires biologiques

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Die Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Dittli Josef · Mit-M · Conseil des Etats · Uri · Groupe libéral-radical

Warum ist Fliegen so sicher? Fliegen ist sicher, weil die Luftfahrt seit Jahrzehnten konsequent aus Fehlern lernt, mit sanktionsfreien Meldesystemen für Beinahevorfälle. Und genau das wollen wir von der Kommission aus für die biologischen Labore erreichen. Denn dort gibt es das nämlich noch nicht.

Die Schweiz ist unbestritten ein globaler Spitzenstandort für Biotechnologie und Life Sciences. In unseren Laboren wird an der Zukunft geforscht. Das ist eine Erfolgsgeschichte, auf die wir stolz sind. Aber wer an der Spitze steht, trägt auch die Verantwortung für höchste Standards, nicht nur in der Forschungsqualität, sondern auch in der Sicherheit.

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beauftragt den Bundesrat mit dieser Motion, eine Lücke in unserer Sicherheitsarchitektur zu schliessen. Wir schlagen eine nationale Unfallstatistik für biologische Labore vor. Der Bundesrat beantragt, den Vorstoss abzulehnen - und dies zu meiner wirklich grossen Überraschung. Ich hätte das nicht gedacht. Er verweist auf das bestehende Meldesystem gemäss Artikel 16 der Einschliessungsverordnung und argumentiert, dass damit die Meldepflichten bereits bestehen.

Doch hier liegt ein entscheidendes Missverständnis vor, das wir als Kommission korrigieren wollen. Das heutige System greift erst, wenn es brennt. Heute müssen Meldungen gemacht werden, wenn eine konkrete Gefahr besteht oder Organismen bereits entwichen sind. Das ist, als würden wir in der Luftfahrt zwar die Abstürze untersuchen, aber die Beinahezusammenstösse ignorieren. Die moderne Sicherheitsforschung lehrt uns etwas anderes, wie die "safety pyramid" zeigt. Schwere Unfälle kündigen sich oft durch Dutzende oder Hunderte von Beinahevorfällen an. Wer diese kleinen, harmlosen Vorfälle nicht kennt, kann den grossen Unfall nicht verhindern.

Lassen Sie mich einen Vergleich ziehen, der die Lücke in der aktuellen Situation verdeutlicht: Wir haben in der Schweiz das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi). Das Ensi macht genau das, was wir für die Biolabore fordern. Im Jahre 2024 erfasste das Ensi in den Schweizer Kernkraftwerken 34 meldepflichtige Vorkommnisse. Waren das Katastrophen? Nein, alle waren auf der Ines-Stufe 0, also sicherheitstechnisch ohne Bedeutung. Warum erfasst das Ensi diese Lappalien trotzdem mit grösster Akribie? Das Ensi weiss: Nur wer die kleinen Abweichungen kennt, erkennt Risikomuster frühzeitig und verhindert einen Super-GAU. Wenn wir diese Sorgfalt bei Kernkraftwerken für unverzichtbar halten, warum leisten wir uns dann bei biologischen Laboren, in denen mit Viren oder Bakterien hantiert wird, einen Blindflug bei den Beinahevorfällen?

Der Bundesrat führt in seiner Stellungnahme zwei weitere Punkte an, auf die ich kurz eingehen möchte. Er schreibt erstens, es seien in der Schweiz noch keine schweren Vorfälle aufgetreten. Das ist erfreulich, aber es ist kein Garant für die Zukunft. Das ist ein klassischer Trugschluss. Die Abwesenheit von Unfällen ist kein Beweis für die Abwesenheit von Risiken. Ein Blick nach Kanada zeigt: Bei den biologischen Laboren gab es in sechs Jahren nur zwei schwere Infektionen, aber das dortige Meldesystem erfasste im gleichen Zeitraum Hunderte weitere Vorfälle. Hätte man nur auf die schweren Fälle geschaut, hätte man Hunderte Lernchancen verpasst. Wir sollten nicht warten, bis der erste schwere Vorfall in der Schweiz passiert, bevor wir handeln.

Zweitens: Der Bundesrat argumentiert, man könne sich ja über internationale Publikationen informieren. Das ist für einen Forschungsstandort wie die Schweiz zu wenig ambitioniert. Diese internationalen Berichte basieren auf Daten aus den USA oder Kanada. Wir importieren also fremdes Wissen, statt unsere eigenen Daten zu nutzen. Um spezifische Risiken im Schweizer Laborumfeld zu erkennen, brauchen wir die eigenen Zahlen. Wir haben eine Lösung: schlank, anonymisiert, sanktionsfrei.

Ich höre aber auch immer wieder die Sorge vor neuer Bürokratie. Da kann ich Sie beruhigen. Die Kommission will kein bürokratisches Monster, mit der Motion wird explizit eine schlanke Lösung gefordert. Wir wollen keine aufwendigen Einzelfallberichte nach jedem verschütteten Reagenzglas, wir fordern eine jährliche Meldung in Form von konsolidierten Daten. Ganz wichtig: Das Ziel ist eine "no-blame culture"; es geht nicht um Sanktionen, sondern um das Lernen aus Fehlern - genau wie in der Luftfahrt. Der administrative Aufwand für die Betriebe ist bei einer jährlichen Strichliste minimal, der Gewinn an Sicherheit für die Bevölkerung und die Umwelt aber immens.

Sicherheit ist kein Kostenfaktor, sondern ein Qualitätsmerkmal. Ein nationales Fehlermeldesystem stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Biotechnologie. Es signalisiert Investoren und internationalen Forschern: In der Schweiz wird nicht nur auf höchstem Niveau geforscht, sondern auch Sicherheit auf höchstem Niveau praktiziert. Wir haben heute die Chance, die Sicherheitskultur in einem kritischen Bereich mit minimalem Aufwand massiv zu stärken. Tun wir es dem Ensi und der Luftfahrt gleich: Lernen wir aus den kleinen Fehlern, bevor grosse entstehen!

Im Auftrag der Kommission beantrage ich Ihnen die Annahme der Motion.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura

Le Conseil fédéral est conscient de l'importance de notifier les incidents et les accidents survenant dans les laboratoires biologiques aux autorités compétentes. C'est pour cette raison qu'il a introduit, en 2012, une obligation de signaler les incidents et accidents de laboratoire tels que la fuite d'organismes dans l'environnement pour les laboratoires de niveau de sécurité 1 à 4. En ce qui concerne les événements impliquant un risque concret que des organismes se soient échappés - ce qu'on appelle les quasi-incidents ou les quasi-accidents -, ils sont également soumis à notification, mais uniquement pour les laboratoires de haute sécurité biologique, à savoir les laboratoires de niveau de sécurité 3 et 4.

J'indique juste ce que sont ces laboratoires de niveau 1, 2, 3 ou 4, parce qu'il ne s'agit pas de prendre des risques inconsidérés ou encore de mettre en danger la sécurité. Les activités de niveau 1 impliquent des agents bien caractérisés, non connus pour engendrer des maladies chez les personnes immunocompétentes. Ces activités présentent un risque potentiel minime, tant pour le personnel de laboratoire que pour l'environnement, et aucun ou seulement un faible risque individuel ou communautaire. Dans les laboratoires de niveau 2 sont réalisées des expériences avec des agents qui pourraient causer des maladies humaines ou animales, mais qui ne présentent pas vraisemblablement de risque sévère pour les personnes qui travaillent au laboratoire, ni pour la communauté ni encore pour le bétail ou l'environnement. On peut penser à la varicelle, la diarrhée, la grippe ou autre. Je crois donc qu'il faut véritablement voir de quoi on parle au niveau de ces laboratoires de niveau 1 et 2. En revanche, la notification des quasi-incidents ou quasi-accidents lorsqu'on est dans les laboratoires de niveau 1 et 2 n'a pas été jugée nécessaire par rapport aux exemples que j'ai donnés.

Toutefois, pour les laboratoires de niveau 3 et 4, lorsqu'il y a véritablement - et là je vous rejoins tout à fait - un risque de grave maladie humaine ou animale ou encore des pathogènes plus dangereux, tout doit être indiqué, aussi bien les accidents-incidents que les quasi-accidents ou quasi-incidents.

Zwischenfälle oder Unfälle in Laboratorien mit schwerwiegenden Folgen für Menschen oder die Umwelt sind in der Schweiz sehr selten. Tatsächlich wurden von Hochsicherheitslabors keine Fälle von Organismen, die in die Umwelt gelangt sind, oder von Infektionen des Personals gemeldet. Ebenso wurden keine Beinahevorfälle oder Zwischenfälle gemeldet.

Il a été fait référence au Canada, effectivement. Au Canada, un système national de déclaration des incidents de laboratoire sans sanctions est en place, comme cela est proposé. Ce pays dispose d'un standard de sécurité biologique comparable à celui de notre pays. Durant la période 2016 à 2022, deux cas d'infection grave du personnel ont été recensés pour un nombre de laboratoires de haute sécurité trois fois plus élevé que dans notre pays.

Vu ce qui précède, le Conseil fédéral estime qu'en raison d'une culture de sécurité biologique très élevée, déjà en place dans notre pays, et du système de notification des incidents et des accidents obligatoires basé sur le risque, et par rapport à la différenciation des différents types de laboratoires, il n'y a pas lieu d'avoir une statistique nationale plus précise.

Dès lors, je vous invite à rejeter la motion.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 40 Stimmen

Dagegen ... 2 Stimmen

(1 Enthaltung)