25.026

« Pas de Suisse à 10 millions ! (initiative pour la durabilité) ». Initiative populaire

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir führen die allgemeine Aussprache über die Volksinitiative in Vorlage 1 und die Debatte über das Eintreten auf den direkten Gegenentwurf in Vorlage 3.

Jositsch Daniel · Mit-M · Conseil des Etats · Zurich · Groupe socialiste

"Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeits-Initiative)", so lautet der Titel der Volksinitiative, die ja schon zu eifrigen Diskussionen Anlass gegeben hat. Ziel der Initiative ist es, die Wohnbevölkerung in unserem Land bis zum Jahr 2050 auf 10 Millionen Personen zu beschränken. Nach 2050 würde das entsprechend der Entwicklung dann angepasst. Es geht also darum, dass man gewissermassen einen Deckel für die Wohnbevölkerung festlegt und dann festlegt, dass diese Grenze eigentlich nicht überschritten werden darf, respektive es werden, wenn sie überschritten wird, verschiedene Massnahmen zwingend zur Anwendung kommen. Diese Massnahmen bilden eine Art Automatismus. Beispielsweise ist die automatische Kündigung des Freizügigkeitsabkommens vorgesehen. Ich glaube, man kann sagen - bei aller Zurückhaltung, die man als Kommissionsberichterstatter haben muss -, dass es relativ drastische, sehr einschneidende Massnahmen sind. Entsprechend überrascht es auch nicht, dass der Nationalrat die Initiative mit 121 zu 64 Stimmen bei 6 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen hat, und das ohne Gegenvorschlag.

Ihre Staatspolitische Kommission hat die Initiative beraten. Sie beantragt Ihnen ebenfalls, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, dies aus folgenden Überlegungen: Es ist in der Kommission unbestritten geblieben, dass das Bevölkerungswachstum eine Herausforderung darstellt, dass es auf dem Sorgenbarometer unserer Bevölkerung einen relativ hohen Stellenwert einnimmt und dass wir uns deshalb dieser Diskussion nicht verweigern dürfen und uns auch damit auseinandersetzen müssen. Das Problem der Initiative ist, ich habe es schon angetönt: Sie geht in Bezug auf die Massnahmen sehr weit. Es sind sehr einschneidende Massnahmen. Es sind zum Teil Massnahmen, die mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen unseres Landes schwer oder nicht zu vereinbaren sind. So muss das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union zwingend aufgekündigt werden, wenn diese 10-Millionen-Grenze innerhalb der entsprechenden Frist überschritten wird.

Das Fragwürdige an dieser Konstruktion ist, dass zukünftige Generationen durch diese Initiative gewissermassen gebunden sind. Natürlich kann man auch eine Verfassungsbestimmung in Zukunft wieder ändern, aber grundsätzlich machen wir ja Verfassungsbestimmungen, um sie dann einzuhalten, und nicht, um sie nicht einzuhalten. Sie sehen: Das geht sehr weit, also mindestens bis 2050, das sind über 20 Jahre. Das betrifft also eine Generation, die dann im Jahre 2050 oder irgendwann um dieses Jahr herum von uns gezwungen würde, Massnahmen einzuführen, die natürlich in 10 oder 15 Jahren völlig aus der Zeit gefallen sein können. Das wissen wir ja nicht. Wir wissen ja nicht, was dann ist. Wir nehmen also uns und unseren Nachfolgerinnen und Nachfolgern gewissermassen den Handlungsspielraum weg und geben ihnen gezwungenermassen eine Vorgehensweise vor, wie sie dann bei einer bestimmten Zahl von Einwohnerinnen und Einwohnern in der Schweiz reagieren müssen.

Das zweite Problem und der zweite Grund, warum sich die Kommission nicht für die Initiative erwärmen konnte, ist, dass die Initiative sich nicht mit der Ursache der Situation auseinandersetzt. Es ist, wie ich gesagt habe, zweifellos eine Herausforderung für unser Land, dass die Bevölkerung wächst - insbesondere die ausländische Bevölkerung, denn die inländische nimmt aufgrund der tiefen Reproduktionsrate eher ab. Das ist eine Herausforderung in verschiedener Hinsicht: rein organisatorisch, baulich, aber auch mit Bezug auf Arbeitsplätze. Dann gibt es Migrations-Hotspots, die Schwierigkeiten bereiten. Es stellen sich kulturelle Fragen. Das ist alles richtig. Aber wenn Sie einfach den Deckel drauflegen, dann ist das wie bei einem Dampfkochtopf: Sie können schon unter dem Topf Feuer machen und den Deckel einfach schliessen, das können Sie schon machen, aber irgendwann explodiert das Ganze, denn den Druck haben Sie ja immer noch.

Wie würde man beispielsweise mit der Situation umgehen, wenn sich ein ähnliches Drama ereignen würde wie in der Ukraine vor drei Jahren? Würde man einfach sagen: "Das ist jetzt dumm, denn wir haben die Grenze von 10 Millionen erreicht, Ukraine hin oder her, das kümmert uns nicht"?

Die Frage ist auch die, woher die Migration kommt. Einerseits haben Sie den ganzen Asyl- und Flüchtlingsbereich. Dabei handelt es sich ja nicht um Leute, die freiwillig hierherkommen, sondern sie fliehen unter Umständen aus dramatischen Situationen. Andererseits haben Sie die ganze Migration. Die Leute, insbesondere diejenigen aus der Europäischen Union, kommen ja auch nicht einfach deshalb zu uns, weil sie gerade Lust haben, sondern vor allem, weil unsere Wirtschaft Fachkräfte und Arbeitskräfte braucht. Da müssen wir also darüber diskutieren, ob wir Wohlstand wollen oder nicht. Es ist eine einfache Rechnung: Wenn wir auf der einen Seite Wohlstand haben und eine Wirtschaft, die glücklicherweise Arbeitsplätze produziert, wir aber auf der anderen Seite eine Reproduktionsrate von, so glaube ich, 1,3 haben, dann ist es logisch, dass man der Wirtschaft die Arbeitsplätze nur zur Verfügung stellen kann, wenn die entsprechenden Fachkräfte aus dem Ausland kommen.

Im Übrigen - einfach, um es richtig einzuordnen -: Wir oder eher viele von uns betrachten die Zuwanderung von Fachkräften aus der Europäischen Union als "Problem". In Deutschland ist das Thema ein anderes, da fragt man sich: Warum bilden wir in Deutschland Ärzte und Fachkräfte aus, wenn die dann in der Schweiz arbeiten gehen? Das Problem erweist sich auf der anderen Seite als mindestens gleich gross.

Dies sind die Überlegungen, die die Kommission dazu bewogen haben, die Initiative, das kann man sagen, relativ klar abzulehnen. Eine Zustimmung zur Initiative war im Wesentlichen kein Thema. Die Minderheit wird sich natürlich noch dazu äussern, was für die Initiative spricht, aber ich glaube, die Mehrheitsverhältnisse sind klar, zumindest in der Kommission. Die Frage in der Kommission lautete weniger "Initiative - ja oder nein?", sondern vielmehr "Nein, aber wie: Nein mit Gegenvorschlag, Nein ohne Gegenvorschlag?".

Sie sehen, es gibt drei Minderheiten mit drei verschiedenen Gegenvorschlägen. Dem entnehmen Sie zunächst einmal, dass die Kommission sich dazu entschieden hat, die Initiative, wie man so schön sagt, nackt zur Abstimmung zu bringen, also ohne Gegenvorschlag. Die Gegenvorschläge werden dann natürlich von den drei Minderheitsführerinnen und -führern noch vorgestellt. Deshalb nur ganz kurz: Es gibt die beiden Gegenvorschläge gemäss den Anträgen der Minderheit I (Gössi) und der Minderheit II (Fässler Daniel). Diese orientieren sich grundsätzlich an der Initiative. Sie haben den gleichen Meccano wie die Initiative, suchen aber eine Umsetzung ohne Verletzung des Völkerrechts. Vielleicht hier noch zu den Unterschieden: Frau Gössi orientiert sich primär am Wachstum und sieht Massnahmen gemäss der Initiative vor, dies aber eben, wie erwähnt, ohne Verletzung des Völkerrechts bzw. unter Einhaltung desselben, insbesondere des Freizügigkeitsabkommens. Die Stossrichtung von Herrn Fässler ist identisch mit derjenigen der Initiative. Er hält ebenfalls das Völkerrecht ein respektive sieht vor, dass die Bevölkerung sich zu gegebenem Zeitpunkt, also wenn wir an diese Grenze kommen, zur Kündigung des Freizügigkeitsabkommens äussern muss. Die Minderheit II versucht, den Handlungsspielraum der Stimmbevölkerung aufrechtzuerhalten, damit uns nicht quasi die Hände gebunden sind.

Beide Anträge auf einen Gegenvorschlag sind in der Kommission gescheitert, jener der jetzigen Minderheit I mit 4 zu 9 Stimmen und jener der jetzigen Minderheit II mit 5 zu 8 Stimmen. Der Grund liegt im Wesentlichen darin, dass sie die gleiche Stossrichtung, die gleiche Philosophie wie die Initiative haben. Sie scheitern beide am gleichen Problem, auch wenn sie milder sind und die Personenfreizügigkeit nicht beeinträchtigen möchten. Aber von der Grundstossrichtung und von der Grundkritik her ändern sie nichts gegenüber der Initiative.

Die Minderheit III (Z'graggen) sieht ein ganz anderes Konzept vor. Sie sieht eine Zuwanderungsabgabe vor; die Zuwanderung wird gewissermassen besteuert. Das mag die Finanzministerin freuen, geht aber am Grundgedanken der Initiative vorbei und wird von der Mehrheit der Kommission, nämlich mit 8 zu 5 Stimmen, aus der Überlegung heraus abgelehnt, dass das ebenfalls kein taugliches Konzept ist, um es der Initiative entgegenzustellen.

Nun, warum will die Kommission grundsätzlich keinen Gegenvorschlag machen? Man hätte auch einen anderen Gegenvorschlag wählen können. Das Problem am Gegenvorschlag ist wie erwähnt, dass man mit einem Gegenvorschlag zeigt, dass man grundsätzlich in die Richtung der Initiative gehen, aber andere Nuancen setzen oder gewisse Korrekturen vornehmen möchte. Wie ich Ihnen gesagt habe: Das Konzept der Initiative, einen Deckel auf die Bevölkerungszahl zu legen und zu sagen, es müssen Massnahmen ergriffen werden, wenn man an diese Grenze kommt, ist nicht das Konzept, das die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission verfolgen möchte, weil es nicht ursachenorientiert ist. Das Thema aufnehmen, ja, aber eben lösungsorientiert in dem Sinne, dass wir uns mit den grundsätzlichen Fragen, die mit der Migration, mit der Zuwanderung zu tun haben, beschäftigen. Das ist der Grund, warum wir einen Gegenvorschlag grundsätzlich ablehnen.

Es gibt Überlegungen taktischer Natur. Ist es einfacher, eine Initiative mit oder ohne Gegenvorschlag zu bekämpfen? Aber wir haben in der SPK klar gesagt, dass wir uns nicht auf taktische Spielchen einlassen wollen. Es ist legitim, eine Volksinitiative zur Abstimmung zu bringen. Die Bevölkerung entscheidet, nicht wir. Wir müssen hier mit offenen Karten spielen und mit offenem Visier kämpfen. Wir sind der Meinung, dass das Konzept der Initiative falsch ist, deshalb bekämpfen wir die Initiative mit den Argumenten, die wir haben. Wir haben gute Argumente, und die Stimmbevölkerung muss dann entscheiden.

Gössi Petra · Mit-F · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe libéral-radical

Wieso spreche ich mich für einen Gegenvorschlag aus und führe die Minderheit I an? Zuerst einmal möchte ich eines klarstellen: Auch ich bin gegen die Initiative, aber ich bin wirklich der Überzeugung, dass die Initianten mit der Zuwanderung einen Nerv in der Bevölkerung getroffen haben. Das haben in den letzten zehn Tagen auch verschiedene Umfragen gezeigt, die veröffentlicht wurden.

Nehmen wir da zum Beispiel das UBS-Sorgenbarometer - früher hiess es CS-Sorgenbarometer. Bei dieser Umfrage rangieren die Personenfreizügigkeit und der Asylbereich auf den Rängen 4 und 5 der gewichtigsten Sorgen, direkt hinter den Krankenkassenprämien, dem Umweltschutz und der AHV. Auf ein noch deutlicheres Ergebnis kam eine Umfrage von Leewas, die im Auftrag von "20 Minuten" und Tamedia erstellt wurde. Bei dieser Umfrage landeten die Krankenkassenprämien als drängendstes Problem auf Platz 1, bereits auf Platz 2 kamen mit 48 Prozent die Zuwanderung und die Migration. Gemäss dieser Umfrage unterstützt eine relative Mehrheit die Initiative. 6 von 10 Personen haben Sicherheitsbedenken wegen der Migration geäussert, und eine knappe Mehrheit befürchtet, dass Migration die Mieten verteuern werde und das Sozialsystem belasten könnte. Das sind die Sorgen in der Bevölkerung, die virulent sind und die eben auch mit dieser Initiative adressiert werden. Vor allem bei der Umfrage von Leewas zeigte sich aber immerhin auch, dass die Minderung des Fachkräftemangels als Vorteil der Zuwanderung angesehen wird. Das zeigt eben auch auf, dass die Initiative zu radikal ist und auch das Positive der Zuwanderung unterwandern würde.

Noch ein weiterer Punkt kommt hinzu, Sie konnten das heute beispielsweise auch im "Tages-Anzeiger" lesen: Die Zustimmung bei Zuwanderungsinitiativen nimmt im Laufe der Zeit zu, sie lässt nicht nach, wie das bei Abstimmungskämpfen zu Initiativen normalerweise der Fall ist.

Die Lösung der Initiative, die bei Überschreitung der Schwelle von 10 Millionen bei der ständigen Wohnbevölkerung unweigerlich zur Kündigung der Personenfreizügigkeit, des UNO-Migrationspaktes und auch weiterer Verträge führen wird, ist aber zu radikal, weil sie eben auch alle positiven Aspekte der Zuwanderung untergraben würde. Der Kommissionssprecher hat Ihnen die Risiken der Initiative bereits deutlich aufgezeigt, aber die Politik hat es insgesamt bisher leider nicht fertiggebracht, griffige Massnahmen zu ergreifen, welche die Zuwanderung in Bahnen lenken würde, sodass sie von einer relativen Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr als Bedrohung und als Anlass zu Besorgnis wahrgenommen würde. Zumindest gibt es meines Erachtens keine Massnahmen, welche von der Bevölkerung als solche wahrgenommen würden, weil sonst nämlich die Zuwanderung aufgrund der Personenfreizügigkeit, aus Drittstaaten oder auch über das Asylwesen nicht so weit oben im Sorgenbarometer aufschwingen würde. Das weist eben leider darauf hin, dass wir in der Politik mit unseren bisherigen Massnahmen versagt haben.

Es ist so, darauf hat auch der Kommissionssprecher hingewiesen, dass direkte Gegenvorschläge aufgrund des Abstimmungsmechanismus schwierig sind; Sie wissen das. Auf dem Abstimmungszettel gibt es dann die Fragen: Unterstützen Sie die Initiative? Unterstützen Sie den Gegenvorschlag? Und dann kommt noch der Stichentscheid, falls beide Vorlagen obsiegen würden: Sind Sie für die Initiative, oder sind Sie für den Gegenvorschlag? Deshalb bin ich auch kein grosser Fan von direkten Gegenvorschlägen. In diesem Stadium der Debatte sehe ich aber leider keinen anderen Weg, um der Bevölkerung zu zeigen, dass ihre Sorgen auch in der Politik gehört werden. Wer gegen die Initiative ist, steht meines Erachtens jetzt in der Pflicht, nach Lösungen zu suchen, die eben auch als solche wahrgenommen werden, damit wir den Arbeitsmarkt nicht abschotten und damit wir die Schweizer Grenze nicht wegen der Kündigung von Schengen/Dublin zu einer EU-Aussengrenze werden lassen.

Damit ist aber auch klar, wieso ich mich gegen die Initiative ausspreche. Ich befürchte, dass die Kündigung der Personenfreizügigkeit auf Kosten unseres Wohlstands ginge. Die Sozialwerke würden geschwächt werden, unser Asylsystem würde überlastet werden, was wahrscheinlich dann noch viel höhere Kosten zur Folge hätte, als dies heute schon der Fall ist. Im Hinblick auf die Folgen einer Kündigung der Personenfreizügigkeit lohnt sich übrigens auch ein Blick nach Grossbritannien, weil der Brexit dort massgeblich durch eine Zuwanderungskrise getrieben war. Quantitativ lag die Nettozuwanderung in den 2010er-Jahren bei 200 000 bis 300 000 Personen pro Jahr. Nach dem Brexit und der Einführung eines punktebasierten Systems stieg die Zuwanderung bis 2023 auf Rekordwerte von bis zu rund 900 000 Personen pro Jahr. Danach hat die Regierung Massnahmen ergriffen, um die Zuwanderung zu beschränken, aber sie liegt immer noch deutlich über dem Vorkrisenniveau. Die Kündigung der Personenfreizügigkeit hat also nicht dazu geführt, dass weniger Menschen gekommen wären - im Gegenteil.

Was aber zeigen nun die Zahlen für die Schweiz? Die Zuwanderung über die Personenfreizügigkeit und aus Drittstaaten ist seit 2020 stark angestiegen, nachdem sie von 2017 bis 2019 auf einem wirklich relativ tiefen Niveau verharrte. Der starke Anstieg der letzten Jahre führte meines Erachtens dazu, dass sich in der Bevölkerung, so wie ich es wahrnehme und wie ich es in meinen Kreisen sehe, etwas massiv verändert hat. Die Infrastruktur scheint überlastet, die Wohnungspreise und die Mieten steigen und steigen, die Staustunden erreichen jedes Jahr neue Höchstwerte. Diese allgemeine Stimmung, mag sie jetzt objektiv begründet sein oder nicht, wird es erschweren, die Initiative zu bekämpfen. Hinzu kommt dann übrigens auch noch, dass bei einer Annahme der Initiative vorerst gar nichts passieren wird, bis die Schwellen überschritten werden. Und da nützt es dann auch nichts, wenn argumentativ ins Feld geführt wird, dass diese Schwellen wegen einer schwächelnden Wirtschaft und der demografischen Entwicklung gar nicht erst erreicht werden, weil das dann nämlich nur dazu legitimieren würde, die Initiative eben auch aus diesem Bauchgefühl heraus anzunehmen.

Nun komme ich aber noch zu meiner Minderheit I. Was beinhaltet denn dieser Antrag? Die Minderheit I beantragt keine fixen Zahlen als Schwellen; für sie wäre entscheidend, dass die ständige Wohnbevölkerung drei Jahre hintereinander um 0,8 Prozent wächst. In konkreten Zahlen ausgedrückt bedeutet dies: Bei 9 Millionen Menschen wäre dieses Wachstum bei einer Zuwanderung von rund 72 000 Personen jährlich erreicht. Ein Wachstum um 0,8 Prozent müsste einfach drei Jahre hintereinander erreicht werden. Mit dieser Schwelle müsste der Bundesrat sogar früher handeln, als es in der Initiative vorgesehen ist. Nur ein Beispiel: In den letzten drei Jahren wurde diese Schwelle überschritten, und in den Jahren 2007 bis 2016 wurde diese Schwelle in jedem einzelnen Jahr überschritten.

Die Minderheit I definiert den Begriff der ständigen Wohnbevölkerung nach der Initiative. Das würde dann heissen: Wenn diese Schwelle von 0,8 Prozent Wachstum dreimal hintereinander überschritten wäre, dann müssten der Bundesrat und die Bundesversammlung zu Massnahmen greifen, z. B. im Asylbereich und beim Familiennachzug. Vorläufig Aufgenommene würden dann beispielsweise ab diesem Zeitpunkt kein Bleiberecht mehr erhalten, und im Bereich der Personenfreizügigkeit müsste der Bundesrat die Schutzklausel aktivieren. Damit wäre ein wesentlich strengerer Hebel vorgesehen, als wir ihn heute kennen. Heute werden schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme vorausgesetzt, damit die Schutzklausel angerufen werden kann. Diese Regelung ist aber zu wenig griffig. Es stellt sich nämlich die Frage, wann diese schwerwiegenden Probleme denn tatsächlich vorliegen. Deshalb beantrage ich die Verknüpfung mit einem Bevölkerungswachstum von 0,8 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung während drei Jahren hintereinander, weil das dann einfach klar definiert ist.

Lassen Sie mich abschliessend noch auf folgenden Punkt eingehen: Ein Vorwurf, den ich immer wieder gehört habe, ist, dass die Massnahmen in diesem Gegenvorschlag zu wenig konkret seien. Sind Sie tatsächlich dieser Auffassung, dann müssten Sie eigentlich heute dem Gegenvorschlag zustimmen, weil wir nur dann eine Differenz zum Erstrat schaffen würden und der Nationalrat diesen Gegenvorschlag weiterentwickeln könnte. Möglichkeiten gibt es viele. Man könnte einen Verfassungsartikel einfügen, der Massnahmen im Mietwesen verlangt. In der Kommission haben wir einen Inländervorrang diskutiert. Einen solchen Inländervorrang könnte man auch bei Artikel 110 der Bundesverfassung vorsehen, der die Arbeit auf Verfassungsstufe regelt. Da müssten wir aber zuerst eine Differenz zum Erstrat schaffen. Deshalb bitte ich Sie, einem Gegenvorschlag zuzustimmen.

Ich werde sämtliche Gegenvorschläge unterstützen, weil ich überzeugt bin, dass wir in der Abstimmung unsere Lösungsbereitschaft zeigen müssen. Das heisst, ich werde bei einer allfälligen Ausmehrung zuerst für meine Minderheit I stimmen, danach aber auch jeden anderen obsiegenden Gegenvorschlag unterstützen, wie ich das bereits in der Kommission zum Ausdruck gebracht habe. Für die Begründung der Gegenvorschläge der Minderheiten II (Fässler Daniel) und III (Z'graggen) gebe ich nun gerne das Wort weiter.

Fässler Daniel · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Int. · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Für die Beratung der Initiative und die Frage des Eintretens auf einen möglichen direkten Gegenentwurf sollten wir uns zuerst zwei Fragen stellen. Erstens: Ist es angezeigt, die Initiative Volk und Ständen nicht blank, sondern mit einem direkten Gegenentwurf zur Abstimmung vorzulegen? Zweitens: Gibt es einen direkten Gegenentwurf, der das Anliegen der Initiative aufnimmt, aber einen einfachen und klaren Unterschied zur Initiative herstellt, sodass die Stimmbevölkerung bei der Stichfrage einen einfachen Entscheid fällen kann? Dass das angezeigt sein kann, hat das Parlament schon verschiedentlich bewiesen. Ich erinnere Sie daran, dass wir nächsten März über die Bargeld-Initiative an der Urne abstimmen werden. Dort gibt es einen direkten Gegenentwurf. Wir haben die Neutralitäts-Initiative beraten, auch dort gibt es einen direkten Gegenentwurf, der den Wortlaut der Initiative in weiten Teilen übernimmt.

All jene, welche die Initiative ohne direkten Gegenentwurf an die Urne bringen wollen, pokern meines Erachtens hoch und riskieren, mit ihren Prognosen falschzuliegen. Volksinitiativen, welche die Zuwanderung betreffen, erhalten generell eine hohe Zustimmung. Diese nimmt, wie Kollegin Gössi bereits ausgeführt hat, anders als bei anderen Initiativen, bis zum Abstimmungssonntag in der Regel nicht ab, sondern erfahrungsgemäss zu. Dies hat rationale Gründe, hat aber auch stark mit persönlichen Einschätzungen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu tun. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stellen sich zunehmend die Frage, welche Vorteile ihnen die starke Zuwanderung und das damit verbundene Bevölkerungswachstum bringen bzw. welche Probleme sie persönlich damit verbinden.

Ich gehe auf einige Themen ein. Das Bevölkerungswachstum lässt auch das Bruttoinlandprodukt der Schweiz wachsen, denn mehr Einwohner fragen mehr Güter nach. Doch das schweizerische Bruttoinlandprodukt pro Kopf stagniert aktuell nicht nur, sondern ist 2023 und 2024 sogar gesunken. Das heisst, es gibt zwar Profiteure, doch der Wohlstand des durchschnittlichen Einzelnen nimmt ab. Berücksichtigt man, dass das BIP-Wachstum auch vom Erfolg von umsatzstarken Branchen mit verhältnismässig wenig Arbeitsplätzen beeinflusst wird, wie zum Beispiel dem Rohstoffhandel, aber auch der Pharmabranche, dann zeigt sich noch stärker, dass der Wohlstand einer grossen Mehrheit der Bevölkerung trotz Zuwanderung nicht mehr zunimmt. Das heisst, die Schweiz wächst höchstens noch in die Breite.

Grosse Teile der Bevölkerung haben zu Recht das Gefühl, von der Globalisierung und der Zuwanderung nicht zu profitieren. Die Wirtschaft boomt zwar auf der einen Seite und beklagt sich ständig über einen Fachkräftemangel, den es mit der Zuwanderung zu decken gelte, auf der anderen Seite gibt es aber viele Menschen, die keinen Job mehr finden. Dies sind längst nicht mehr nur Arbeitsuchende im Alter von 50 Jahren und mehr, sondern auch junge. Wenn gut ausgebildete Schweizer Studienabgänger keine Arbeit finden, weil die Unternehmen Arbeitsplätze entweder ins Ausland verlegen oder mit ausländischen, günstigeren Arbeitnehmenden besetzen, dann muss dies uns allen zu denken geben.

Der am 26. Februar dieses Jahres vom Bundesrat in Erfüllung der Postulate Müller Damian 22.4289 und 22.4290 publizierte Bericht mit dem Titel "Mietpreisentwicklung und Wohnungsmangel in der Schweiz" zählt einige relevante Daten auf und führt zu einer unmissverständlichen Schlussfolgerung. Von 2000 bis 2023 hat die ständige Wohnbevölkerung von 7,2 Millionen auf 8,9 Millionen Personen, das heisst um fast einen Viertel, zugenommen. Dies hat in dieser Zeit zu einem noch grösseren Wachstum bei der Anzahl Haushalte geführt. Während zwischen 2013 und 2023 das durchschnittliche jährliche Bevölkerungswachstum bei 1 Prozent lag, nahm die Anzahl der Haushalte pro Jahr um durchschnittlich 1,3 Prozent zu. In absoluten Zahlen erhöhte sich die Zahl der Haushalte in dieser Zeit um rund 48 000 pro Jahr. Das heisst nichts anderes, als dass die allgemein beklagte Wohnungsknappheit trotz ständig grosser Bautätigkeit in erster Linie auf die Zuwanderung zurückzuführen ist. Eine Grafik im erwähnten Bericht des Bundesrates illustriert es sehr deutlich: Vor allem seit 2022 werden neue Haushalte netto fast ausschliesslich noch aufgrund der Zuwanderung gegründet. Eine zusätzliche Nachfrage nach Wohnraum aufgrund eines Geburtenüberschusses oder einer Reduktion der Anzahl Personen pro Haushalt existiert praktisch nicht mehr oder ist vernachlässigbar. Wer die Wohnungsknappheit bekämpfen will, hat daher auch die Zuwanderung infrage zu stellen.

Dass die Bevölkerung in der Schweiz innert 25 Jahren um 25 Prozent gewachsen ist, spüren die Menschen nicht nur bei der Wohnungssuche, sondern unter anderem auch auf Strasse und Schiene. Der motorisierte Individualverkehr und der Güterverkehr nehmen ständig zu. In Zügen, Bussen und Bahnhöfen kommt es zu gewissen Tageszeiten zu einem eigentlichen Dichtestress. Was machen wir im Parlament? Wir reagieren mit milliardenschweren Investitionen und bekommen das Problem trotzdem nicht richtig in den Griff.

Wird über das Bevölkerungswachstum gesprochen, wird der positive Effekt der Zuwanderung meistens mit der Finanzierung der Altersvorsorge und einem Mangel an Fachkräften, z. B. im Pflegebereich, begründet. Dies ist auf den ersten Blick richtig. Nur: Auch die zugewanderten Personen werden älter, auch sie verlangen eine angemessene Altersrente, und auch sie benötigen irgendwann Pflege. Diese Bedürfnisse werden wiederum nur mit einer weiteren Zuwanderung gedeckt werden können. Wer die Zuwanderung mit solchen Argumenten begrüsst und begründet, verschweigt, dass wir uns in einer ständigen Spirale befinden.

Ich bin persönlich überzeugt, Sie haben das herausgehört, dass die Initiative aus solchen Überlegungen, aber auch aus vielen weiteren Gründen gute Chancen hat, von Volk und Ständen angenommen zu werden. Wir tun daher gut daran, der Initiative einen direkten Gegenentwurf entgegenzustellen, der das Anliegen der Initiative möglichst weitgehend übernimmt, aber den problematischsten Punkt entfernt.

Damit komme ich zur Begründung der Minderheit II und dabei zum zentralen Element dieses Antrages. Die Initiative verlangt in den Übergangsbestimmungen, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen ist, wenn die Grenze von 10 Millionen Einwohnern drei Jahre hintereinander überschritten wird und keine Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angerufen werden können, mit denen die Bevölkerung wieder auf einen Wert von unter 10 Millionen Einwohnern reduziert wird. Wegen dieser Übergangsbestimmung wird die Initiative nicht zu Unrecht auch als Kündigungs-Initiative bezeichnet. Wird die Initiative angenommen, werden sich Bundesrat und Parlament ernsthaft die Frage stellen müssen, ob die mit der EU ausgehandelten Verträge noch Sinn machen.

Hier setzt die durch mich vertretene Minderheit II mit ihrem Antrag für einen direkten Gegenentwurf an. Der Antrag wurde in der Kommission mit 8 zu 5 Stimmen abgelehnt. Es darf nicht sein, dass Volk und Stände im Rahmen einer Übergangsbestimmung nebenbei den Entscheid fällen, das Personenfreizügigkeitsabkommen zu kündigen und damit das zentrale Element des bilateralen Weges aufzugeben. Es darf nicht sein, dass der Fortbestand des Personenfreizügigkeitsabkommens und des bilateralen Weges allein von einer statistischen Entwicklung abhängt. Dieser für die Zukunft der Schweiz zentrale Entscheid muss der Stimmbevölkerung, sofern der Grenzwert von 10 Millionen drei Jahre lang überschritten wird, separat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dann können die Stimmberechtigten diesen Entscheid unter Würdigung der dannzumaligen Situation fällen. Dies ist nur schon aus demokratiepolitischen Gründen zwingend. Wird der Grenzwert von 10 Millionen entsprechend gewissen Szenarien nicht überschritten, muss zum Personenfreizügigkeitsabkommen auch keine Abstimmung angesetzt werden.

Wenn Sie einem direkten Gegenentwurf grundsätzlich positiv gegenüberstehen, müssen Sie noch eine weitere wichtige Frage beantworten: Taugt der Gegenentwurf, um an der Urne eine Mehrheit zu finden und bei der Stichfrage zu obsiegen? Wird die Initiative abgelehnt, wird mit grosser Wahrscheinlichkeit auch der Gegenentwurf abgelehnt. Wird die Initiative hingegen angenommen, hat ein Gegenentwurf nur dann eine Chance, ebenfalls angenommen zu werden, wenn er das Anliegen der Initiative weitgehend übernimmt. In der Stichfrage hat ein Gegenentwurf nur dann eine Chance, wenn er im Vergleich zur Initiative einen einfachen, klaren Vorteil bietet.

All diese Voraussetzungen werden mit dem von mir vertretenen Gegenentwurf gemäss Minderheit II erfüllt. Erstens: Der Vorschlag lehnt sich weitgehend an den Initiativtext an. Zweitens: Die wichtigste Differenz besteht bei den Übergangsbestimmungen, indem ich vorschlage, zur Personenfreizügigkeit zu gegebener Zeit eine separate Abstimmung durchzuführen, bei der notabene nur das Volksmehr massgebend ist. Drittens: Die Stichfrage reduziert sich damit auf die einfache Frage, ob das Personenfreizügigkeitsabkommen bei einer Annahme der Initiative automatisch gekündigt werden soll oder ob die Stimmbevölkerung dazu selbst Ja oder Nein sagen kann.

Ich fasse zusammen: Die Initiative hat gute Chancen, von Volk und Ständen angenommen zu werden. Wer dies anders sieht, verschliesst die Augen vor der Realität oder pokert einfach hoch. Bedenken Sie, dass die Stimmung in der Bevölkerung nicht die gleiche ist wie hier im Bundeshaus. Über eine Kündigung des zentralen Elements der bilateralen Beziehungen zur EU soll nicht heute im Rahmen dieser Initiative, sondern im Rahmen einer späteren Abstimmung entschieden werden. Die Stimmbevölkerung hat das Recht, zu späterer Zeit, zu gegebener Zeit diese Frage entscheiden zu können. Wer an den Erfolg des EU-Paketes glaubt, sollte bei der heute zu beratenden Initiative die nötige Vorsicht walten lassen und das Risiko vermeiden, zum Totengräber des EU-Paketes zu werden.

Ich empfehle Ihnen aus all diesen Gründen, der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen und dabei den Antrag der Minderheit II (Fässler Daniel) vorzuziehen. Damit nehmen Sie die Sorgen der Bevölkerung ernst, handeln aber demokratiepolitisch korrekt.

Z'graggen Heidi · Mit-F · Conseil des Etats · Uri · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Die Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz!" bringt auf den Punkt, was unser Land zunehmend an seine Grenzen bringt. Gerade diese wichtige Funktion haben Volksinitiativen: dass sie Befürchtungen aus der Bevölkerung aufnehmen und ins politische System tragen. Die Bevölkerung in der Schweiz wächst, und sie wächst schneller, als ihre Strukturen mithalten können. Das spüren die Menschen in unserem Land jeden Tag: steigende Mieten, knapper Wohnraum, überlasteter Verkehr, volle Schulzimmer, ein Gesundheitswesen unter Druck, Umweltbelastung und steigender Bodenverbrauch. Das sind nicht abstrakte Effekte, es sind reale Kosten, ja reale Erfahrungen. Diese Kosten trägt heute fast ausschliesslich die einheimische Bevölkerung.

Dass diese Entwicklung Sorgen auslöst, überrascht nicht. Umfragen - sie wurden erwähnt, und es wurde ausgeführt - zeigen es denn auch klar: Migration und Zuwanderung gehören heute zu den grössten Sorgen der Bevölkerung, weil viele sie spüren und erleben. Es wird eng in der Schweiz, zu eng: im öffentlichen Verkehr, im öffentlichen Raum, auf der Strasse, in den Schulen. Es gibt zu viele Menschen auf zu wenig Raum. Geduld und Toleranz werden knapper, Konflikte nehmen zu, das soziale Klima gerät unter Druck. Das löst Dichtestress aus.

Die Sorgen sind nicht unbegründet. Ein grosser Teil des Wirtschaftswachstums der letzten Jahre stammt nicht aus höherer Produktivität, sondern aus dem Bevölkerungswachstum: mehr Menschen, mehr Konsum, aber nicht mehr Wohlstand pro Kopf. Der wirtschaftliche Kuchen ist zwar grösser geworden, doch das Stück für den Einzelnen nicht. Das BIP pro Kopf stagniert, ja es ging in den letzten zwei Jahren gar leicht zurück. Das ist ein Alarmzeichen, ein Alarmzeichen gerade auch für den Wohlstand unseres Landes.

Gleichzeitig wächst die Bevölkerung durch Zuwanderung weiter. Immer mehr Menschen teilen sich dieselbe Wirtschaftsleistung. Der materielle Wohlstand stagniert, die Lebensqualität sinkt. Es entsteht eine sich selbst verstärkende Spirale: Zuwanderung zieht Zuwanderung nach sich. Das dürfen wir doch nicht länger ignorieren. Zuwanderung erhöht die Nachfrage nach Wohnraum, Verkehr, Schulen und Gesundheitsleistungen. Um diesen Bedarf zu decken, brauchen wir wieder neue Arbeitskräfte, die aus dem Ausland rekrutiert werden. Diese neue Zuwanderung erzeugt wiederum neue Nachfrage. Zuwanderung zieht also Zuwanderung nach sich. Die Belastung wächst schneller als der Wohlstand. Das führt zwangsläufig und auch zu Recht zu Unzufriedenheit.

Der entscheidende Fehler der letzten Jahre ist klar: Wir haben die Steuerung der Zuwanderung weitestgehend nur dem Markt und die Kosten der Bevölkerung überlassen. Die Folgen kennen wir: höhere Mieten, zunehmende Konkurrenz um Infrastruktur, sinkende Lebensqualität. Wenn der Druck zu gross wurde, reagierten wir mit Notlösungen: mehr Regulierungen, mehr Bürokratie, mehr staatliche Eingriffe - teuer, ineffizient und letztlich keine Lösung. Schutzklauseln sind in Planung, aber sie sind abstrakt. Sie überzeugen nicht, weil sie das Problem nicht an der Wurzel packen. Die zentrale Frage ist nicht, ob wir Zuwanderung wollen, sondern wie wir sie gestalten. Die zentrale Frage ist: Wie steuern wir Zuwanderung, sodass sie der Schweiz nützt, ohne die Belastungen einseitig der bestehenden Bevölkerung aufzubürden? Wir brauchen Steuerung statt Verdrängung, also Verantwortung statt Wegschauen.

Genau hier setzt mein Gegenentwurf an: mit der Zuwanderungsabgabe. Wer zuwandert, beteiligt sich an den Kosten für Infrastruktur und öffentliche Leistungen. Die Verfassung schafft mit einem direkten Gegenentwurf die rechtliche Grundlage für die Zuwanderungsabgabe. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt dann auf Gesetzesstufe, flexibel, differenziert und völkerrechtskonform. So kann auch gezielt auf Branchen, Regionen und Aufenthaltsdauer Rücksicht genommen werden. Die Zuwanderungsabgabe ist einfach, und sie ist wirksam, weil sie direkt ansetzt, weil sie die Kosten dort berücksichtigt, wo sie entstehen. Wirksam ist sie, weil sie lenkt. Das schafft Kostenwahrheit, und es stärkt die Akzeptanz in der Bevölkerung. Es ermöglicht, auf weitere teure und indirekte Regulierungen zu verzichten. Die Abgabe kann von Arbeitgebern oder Zugewanderten getragen werden. Und was ich ganz besonders wichtig finde: Sie setzt Anreize, einheimische Arbeitskräfte stärker zu fördern, auch ältere Arbeitnehmende einzustellen und so bestehende Mitarbeitende zu halten, statt günstige Arbeitskräfte aus dem Ausland in die Schweiz zu holen.

Die Einnahmen der Zuwanderungsabgabe können gezielt, beispielsweise in Integration, Infrastruktur, Arbeitsmarktstabilität und so weiter, investiert werden. So werden die Kosten der Zuwanderung ausgeglichen. Der Vorteil gegenüber der Initiative ist: Wir können schnell tätig werden. Die Initiative wartet bis zu einem Zeitpunkt X, und dann reagiert sie. Das ist der falsche Weg. Wir müssen jetzt Instrumente haben, um die Zuwanderung besser in den Griff zu bekommen. Heute trägt fast ausschliesslich die bestehende Bevölkerung den Druck der Zuwanderung. Mit der Zuwanderungsabgabe leisten Neuzuziehende oder Arbeitgeber einen angemessenen Beitrag.

Die Schweiz ist erfolgreich, weil sie offen ist. Aber Offenheit ohne Steuerung, einfach laufenlassen, das ist kein Erfolgsmodell. Es ist Verzicht auf Verantwortung. Die Zuwanderungsabgabe steht für Wachstum mit Augenmass, für eine Schweiz, die offen bleibt, ohne sich selbst zu überfordern.

Darum bitte ich Sie: Unterstützen Sie diesen wirksamen, rasch umsetzbaren Gegenvorschlag. Verankern wir die Zuwanderungsabgabe in der Verfassung mit einem direkten Gegenentwurf, und regeln wir sie dann verantwortungsvoll auf Gesetzesstufe.

Friedli Esther · Mit-F · Conseil des Etats · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wir debattieren heute darüber, ob die Anzahl Menschen, die in unserem Land leben, weiterhin ungebremst ansteigen soll oder ob wir bei der Bevölkerungsentwicklung auf die in der Schweiz vorhandenen Ressourcen Rücksicht nehmen wollen. Dieses Thema bewegt unser Land immer wieder, vor allem in jüngerer Vergangenheit, denn in den letzten zwanzig Jahren ist die ständige Wohnbevölkerung von rund 7,5 Millionen Menschen im Jahr 2004 auf über 9 Millionen Menschen per Ende 2024 angewachsen. Das sind innerhalb von zwanzig Jahren zusätzlich mehr als 1,5 Millionen Personen, die in unserem Land leben. Dieses starke Wachstum von fast 25 Prozent innerhalb dieser Zeitspanne ist nicht durch Geburten, sondern zu 80 Prozent durch die Zuwanderung geschehen.

Ja, wir brauchen auch in der Schweiz eine Entwicklung der Bevölkerung, aber jetzt stellt sich die Frage, wie diese geschehen soll und was die Nebenwirkungen dieser zu starken Bevölkerungsentwicklung sind. Seit dem Jahr 2000 ist die Bevölkerung in der Schweiz 18-mal stärker gewachsen als in Deutschland, mehr als 6,5-mal stärker als in Italien und um immer noch mehr als das Doppelte als in Frankreich. Ich meine, dieses Wachstum ist ungesund, es ist weder nachhaltig noch sinnvoll. Und ich bin nicht die Einzige mit dieser Meinung, auch einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner haben das bereits gesagt. Denn diese übermässige Zuwanderung merken wir alle jeden Tag, sei es im Zug, im Bus, auf der Strasse, beim Suchen einer neuen Wohnung, in den Schulzimmern, auf dem Arbeitsmarkt, bei der steigenden Kriminalität. Dieses Bevölkerungswachstum geht nicht spurlos an der Schweiz vorüber, und es geht erst recht nicht spurlos an den Bürgerinnen und Bürgern vorüber. Im letzten Jahr, also im Jahr 2024, wanderten über 212 000 Menschen neu in unser Land ein. Etwa 129 000 Menschen verliessen unser Land wieder, aber es bleibt eine Nettozuwanderung von über 83 000 Menschen. Das ist jedes Jahr eine Bevölkerungszunahme in der Grössenordnung der Stadt St. Gallen oder der Stadt Luzern. All diese Menschen brauchen unsere Infrastruktur, Energie, Arbeit. Sie brauchen über 40 000 zusätzliche Wohnungen, 1600 neue Pflegepersonen, etwa 47 000 neue Autos, 566 Millionen Kilowatt Strom und 35 Quadratkilometer Siedlungsfläche.

Das starke Bevölkerungswachstum nimmt seit Anfang dieses Jahrhunderts stark Fahrt auf. Der Haupttreiber ist die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union. Bei der Volksabstimmung zur Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2000 kommunizierte der Bundesrat, dass pro Jahr höchstens zwischen 8000 und 10 000 Menschen zusätzlich in unser Land einwandern würden. 8000 bis 10 000 Menschen: Da verschätzte sich der Bundesrat doch gewaltig, denn es kamen bereits kurze Zeit später jedes Jahr viele zehntausend Zuzüger mehr. Es ist nicht verwunderlich, dass vor diesem Hintergrund bereits im Jahr 2014 Volk und Stände der Masseneinwanderungs-Initiative zugestimmt haben. Diese wollte, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder selbst steuert. Die Mehrheit des Parlamentes widersetzte sich diesem Auftrag, was sich jetzt rächen dürfte. Einzig eine zahnlose bürokratische Massnahme, der sogenannte Inländervorrang light, wurde geschaffen. Bis heute steuert die Schweiz die Zuwanderung trotz Verfassungsauftrag nicht selbst. Artikel 121a ist weiterhin ein toter Verfassungsartikel. Und seit der Volksabstimmung im Jahr 2014 sind wiederum weit über 800 000 Menschen zusätzlich eingewandert.

Kein Wunder, sind wir wegen der masslosen Zuwanderung mit vielen Problemen konfrontiert, die wir mit mehr Bürokratie, mehr finanziellen Mitteln, neuen Gesetzen zu übertünchen versuchen. Wir müssen das Problem endlich an der Wurzel packen, und das bedeutet, dass wir im Bereich der Zuwanderung in unser Land neue Instrumente brauchen und bestehende internationale Abkommen in diesem Bereich neu verhandeln müssen. Denn die Umsetzung von Artikel 121a wollen Sie ja nicht vollziehen.

Das bedeutet, dass wir nun endlich auch den Elefanten im Raum benennen müssen, das ist das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union. Dieses besagt, dass alle EU-Bürgerinnen und -Bürger die Möglichkeit haben, in die Schweiz zu kommen und hier Arbeit zu suchen oder auch zu studieren. Aufgrund der grossen wirtschaftlichen Disparitäten gegenüber den EU-Ländern ist die Schweiz dafür äusserst attraktiv.

In Zusammenhang mit der Wichtigkeit des Personenfreizügigkeitsabkommens wird immer wieder der sogenannte Fachkräftemangel in der Schweiz genannt: Wir bräuchten diese Fach- und Arbeitskräfte dringend. In gewissen Branchen mag das stimmen. Doch der Fachkräftemangel hat mit der Einführung der Personenfreizügigkeit eigentlich erst recht Fahrt aufgenommen. Seit der Einführung gibt es fast fünfmal mehr offene Stellen. Warum? Es gibt hier einen Perpetuum-mobile-Effekt, das wurde von Kollege Fässler und von Kollegin Z'graggen auch schon erwähnt. Wandern mehr Menschen in unser Land ein, braucht es auch mehr Lehrpersonen, Pflegefachpersonen, Ärztinnen und Ärzte, Verwaltungsangestellte usw., frei nach dem Motto: "Zugewanderte kümmern sich um Zugewanderte." Das zeigt auch ein Blick auf die Statistik zu den Stellen, die neu geschaffen wurden. 26 Prozent entfallen auf den Sektor Gesundheit und Bildung.

Von der Personenfreizügigkeit profitieren längst nicht alle. Interessant ist ein Blick auf die aktuellen Arbeitslosenzahlen per Ende November dieses Jahres. Sie zeigen, dass 67 634 Schweizerinnen und Schweizer arbeitslos sind. Bei den ausländischen Personen sind es 71 226, davon 44 527 EU- oder EFTA-Bürgerinnen und -Bürger. Die Statistik zeigt: Es sind wesentlich mehr Ausländerinnen und Ausländer arbeitslos als Schweizer, und das in absoluten Zahlen; dies bei einem offiziellen Ausländeranteil von 25,7 Prozent. Denn wer einmal hier ist, bleibt hier, auch wenn er keine Stelle mehr hat. Und das Verheerende ist: Das Bleiberecht soll mit dem neuen EU-Paket nochmals einfacher und attraktiver werden.

Kollege Fässler hat es bereits gesagt: Ein wichtiger Indikator für das Wachstum und den materiellen Wohlstand ist die wirtschaftliche Leistung pro Kopf, auch genannt Bruttoinlandprodukt pro Kopf. In der Schweiz hat sich das Wachstum des BIP in den letzten Jahren verlangsamt - aber nicht erst in den letzten zwei Jahren, wie gesagt wurde. Schauen wir uns das reale BIP-Wachstum pro Kopf an: Im Zeitraum von 1991 bis 2007 lag es bei 1,06 Prozent, im Zeitraum von 2007 bis 2023 noch bei 0,65 Prozent. Das zeigt: Wir haben vor allem ein Wachstum in die Breite. Das Wachstum des BIP pro Kopf und damit der Produktivität sinkt hingegen seit der Einführung der Personenfreizügigkeit kontinuierlich. Zudem haben wir hohe Kosten durch das Bevölkerungswachstum - diese sind im BIP nicht eingerechnet -: eine stärkere Belastung von Infrastruktur, der Strassen, des öffentlichen Verkehrs, mehr Investitionen in Schulen, in Integration, in Sicherheit, eine Verteuerung des Bodens. Es wird immer mehr gebaut, und Kulturland geht verloren. Und doch ist die Wohnungssuche schwierig, Wohneigentum fast unerschwinglich.

Ja, die Wirtschaft wächst, aber die Belastung für den Sozialstaat, die Infrastruktur und die Umwelt nimmt zu, während gewisse Güter wie Boden verteuert werden. Die Ökonomen Fabian Kuhn und Reiner Eichenberger haben die Sache in einem Artikel vom 28. September letzten Jahres in der "NZZ" auf den Punkt gebracht: "Ein schnelles Bevölkerungswachstum durch Zuwanderung bringt den Normalbürgern, für deren Wohlergehen das BIP pro Kopf wichtig ist, nichts und belastet sie, erst recht, wenn noch die Füllungskosten berücksichtigt werden. Die Personenfreizügigkeit bringt nur Breitenwachstum und nützt so nur wenigen Spezialbürgern in der Politik sowie an der Spitze von Wirtschaftsverbänden und manchen Unternehmungen. Ihnen bringt ein insgesamt wachsendes BIP mehr Steuereinnahmen, Mitgliederbeiträge und Umsätze - und damit Vitamin 3B: mehr Budget, Bedeutung und Boni." Aber den meisten Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land bringt es eben nichts. Sie sind vielmehr damit konfrontiert, dass in der Schule kaum noch Deutsch gesprochen wird und das Bildungsniveau abnimmt. Sprechen Sie mal mit Eltern darüber, mit wie vielen Dolmetschern sie an einem Elternabend konfrontiert sind. Oder denken Sie an die zunehmende Kriminalität und Gewalt. Bereits Jugendliche laufen mit Messern herum, als Frau traut man sich spätabends kaum noch alleine nachhause. Unsere Bürgerinnen und Bürger finden kaum noch Wohnungen, der Erwerb von Wohneigentum wird zum Luxusgut, Staustunden auf der Autobahn und kein Platz im Zug werden zur Normalität.

Daher sind wir nur konsequenterweise mit der vorliegenden Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz!", auch Nachhaltigkeits-Initiative genannt, konfrontiert. Sie will eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung und eine Schweiz, deren ständige Wohnbevölkerung vor dem Jahr 2050 nicht die 10-Millionen-Grenze überschreiten darf. Der Ansatz ist daher bei dieser Initiative ein ganz anderer als bei der Masseneinwanderungs-Initiative. Die Initiative setzt eine Obergrenze. Heute leben in der Schweiz über 9 Millionen Bewohnerinnen und Bewohner. Gemäss Szenario des Bundesrates wird die Schweiz die 10-Millionen-Grenze wohl um das Jahr 2040 erreichen. Geht es jedoch so weiter wie in den letzten Jahren, dann wird dies schon früher der Fall sein. Daher braucht es nun neue Massnahmen.

Damit das Parlament die Initiative nicht wieder nicht umsetzen kann, haben die Initiantinnen und Initianten direkt in den Initiativtext geschrieben, wie bei einer Annahme vorgegangen werden muss und welche Massnahmen Bundesrat und Parlament ergreifen müssen. Ich erspare Ihnen jetzt das Aufzählen all der einzelnen Massnahmen, aber dieses Vorgehen ist ein gut austariertes Kaskadenmodell. Es geht eben nicht mehr um keine Zuwanderung, sondern um eine selbst gesteuerte, qualitative Zuwanderung, die gesund ist für unser kleines Land. Die Kündigung respektive Neuverhandlung des Personenfreizügigkeitsabkommens ist der letzte Schritt, wenn mit anderen Massnahmen nichts erreicht wird. Es ist kein Automatismus. Bundesrat und Parlament - vor allem der Bundesrat - sind aufgefordert, vorgängig mit der Europäischen Union das Personenfreizügigkeitsabkommen neu auszuhandeln und dabei insbesondere eine Schutzklausel auszuhandeln. Gemäss dem neuen EU-Paket ist die neue Schutzklausel laut Bundesrat ja eine effektive Schutzklausel, die bei Problemen dann auch angerufen werden könnte.

Es braucht in unserem Land endlich eine Diskussion über das Wachstum der Bevölkerung. Es braucht eine Debatte darüber, wer unter welchen Bedingungen in unser Land kommen kann. Es braucht eine Debatte über die Probleme und die Herausforderungen, die dieses Bevölkerungswachstum in der Schweiz mit sich bringt. Die vorliegende Volksinitiative ist aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Minderheit eine sinnvolle Variante, um die Zuwanderung wieder selber zu steuern und zu begrenzen.

Ich erlaube mir, abschliessend auch noch etwas zu den vorliegenden Minderheitsanträgen zu sagen. Diese Minderheitsanträge, die einen direkten Gegenvorschlag möchten, anerkennen die Probleme und Herausforderungen, die die hohe Zuwanderung in unser Land mit sich bringt; die Minderheitssprecher haben dies auch ausgeführt. Ihre Konzepte sind aus meiner Sicht jedoch zu wenig ausgereift, zum Teil wirkungslos und bieten zu wenig griffige Massnahmen. Weitere deklaratorische Verfassungsartikel brauchen wir nicht. Es reicht schon, dass Artikel 121a nicht umgesetzt ist.

Ich bitte Sie daher, meiner Minderheit IV zu folgen und die Initiative ohne Gegenvorschlag Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.

Moser Tiana Angelina · Mit-F · Conseil des Etats · Zurich · Groupe vert'libéral

Die sogenannte Nachhaltigkeits-Initiative trägt einen sehr irreführenden Namen, denn das einzig Nachhaltige an dieser Initiative ist der Schaden, den sie anrichten würde. Da staune ich über das Votum meiner Vorrednerin. Die Initiative - das steht so im Text - verlangt faktisch in der Konsequenz die Kündigung der Personenfreizügigkeit und damit das Ende der bestehenden Bilateralen Verträge. Die Personenfreizügigkeit, das wissen Sie, ist kein isoliertes Element, sondern integraler Bestandteil eines bewährten Vertragssystems, das seit Jahren ein wichtiger Pfeiler unseres Wohlstands ist.

Die Folgen einer Annahme der Initiative für die Schweizer Wirtschaft, für unser ganzes Land wären gravierend. Bereits heute fehlen uns bekanntlich Fachkräfte. Diverse für die Versorgungssicherheit elementare Branchen sind direkt davon betroffen: das Gesundheitswesen und ganz besonders die Pflege in den Heimen, die Landwirtschaft, die Gastronomie, das Baugewerbe, aber auch die Industrie. Ohne genügend Arbeitskräfte drohen in Spitälern, in Pflegeheimen, in der Gastronomie massive Engpässe und geradezu chaotische Zustände, mit direkten Konsequenzen für die Bevölkerung.

Die Dimension lässt sich gut am Beispiel des Gesundheitswesens aufzeigen: 45 Prozent der Ärztinnen und Ärzte in unseren Krankenhäusern haben ihr Diplom im Ausland erlangt, und von ihnen stammen über 90 Prozent aus der EU. Die Tätigkeit in Praxen ist hierbei noch nicht berücksichtigt. Beim Pflegepersonal sind es über 30 Prozent. Das zeigt eigentlich schon sehr viel. Sie können die Spitäler nicht plötzlich mit 45 Prozent weniger Ärzten versorgen. Das zeigt, wie realitätsfremd die Initiative im Kern ist.

Ein Blick nach Grossbritannien und auf den Brexit zeigt eindrücklich, wohin ein solcher Weg führen kann; die Briten haben dieses Experiment mit der Kündigung der Personenfreizügigkeit gewagt. Der Fachkräftebedarf bleibt hoch; die Wirtschaft kann aber nicht mehr auf den besten geeigneten Markt zugreifen. Mit dem Brexit und dem Wegfall der Personenfreizügigkeit ist die Zuwanderung von EU-Fachkräften in Grossbritannien stark eingebrochen. Gleichzeitig hat die Gesamtzuwanderung aber zugenommen - zugenommen, nicht abgenommen, wie es eigentlich geplant war. Sie hat zugenommen, allerdings aus anderen Weltregionen. Die Migration nach Grossbritannien erfolgt heute nicht mehr mehrheitlich aus Europa, sondern aus Indien, China, Nigeria, Pakistan und Simbabwe. Besonders problematisch war der abrupte Rückzug von EU-Fachkräften aus dem britischen Gesundheitswesen. Studien zeigen klar: Die Qualität der Versorgung hat gefährlich darunter gelitten.

Auch für unsere KMU und Industrieunternehmen wäre die Initiative ein schwerer Rückschritt. Die EU ist mit Abstand unser wichtigster Absatzmarkt. Ein Rückfall ins Kontingentsystem wäre geradezu absurd. Vor der Personenfreizügigkeit war jede Anstellung einer ausländischen Fachkraft ein bürokratischer Hürdenlauf. Die Kontingente waren knapp, die Verfahren langwierig und oft wenig transparent. Besonders KMU hatten das Nachsehen gegenüber Grossunternehmen. Dies kann wirklich nicht unser Ziel sein.

Die Initiative ist eine Form systematischer Bewirtschaftung von Problemen in unserem Land. Sie vermischt ganz bewusst zwei unterschiedliche Themen: die Arbeitsmigration und die Asylpolitik. Eine Einschränkung der Arbeitsmigration hat keinen Einfluss auf die Asylzahlen in unserem Land, sondern verschärft einfach den Fachkräftemangel massiv. Die Folgen sind absehbar: höhere Preise, längere Wartezeiten, eine gefährdete Versorgungssicherheit, dies beispielsweise im Gesundheitswesen. Diese Initiative wirkt faktisch als Wohlstandsbremse, und zwar für uns alle.

Ich erlaube mir noch kurz eine Einschätzung zur Frage, ob der Initiative ein Gegenvorschlag gegenüberzustellen sei. Es war selbstverständlich richtig und wichtig, die Frage eines Gegenvorschlags sorgfältig zu prüfen. Eine so extreme Initiative, die für sämtliche Formen der Migration einen starren Deckel vorsehen will, eignet sich nicht für einen konstruktiven Gegenvorschlag. Das hat auch nichts mit Pokern zu tun, sondern schlicht mit der Frage, ob es sachlich gerechtfertigt ist.

Ich staune über die Voten zum Wohlstandsverlust in unserem Land. Ich staune auch über die Aussage, dass es eng wird in unserem Land; insbesondere als Stadtzürcherin muss ich da etwas schmunzeln. Auch wenn wir die Initiative klar ablehnen, stehen wir selbstverständlich trotzdem in der Verantwortung, reale Herausforderungen, die es selbstverständlich in unserem Land gibt, anzugehen. Das gilt für die Bekämpfung der illegalen Migration, für die Bekämpfung der Kriminalität ebenso wie für die bessere Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Hier haben wir wirksame Hebel, bei welchen wir selbstverständlich noch Verbesserungen erzielen können, die wir aber auch anwenden müssen.

Die Initiative betreibt eine reine Problembewirtschaftung. Sie gefährdet den bilateralen Weg, den Wohlstand und die Versorgungssicherheit in unserem Land.

Ich empfehle Ihnen dementsprechend, gemäss der Mehrheit der Kommission zu stimmen.

Caroni Andrea · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Ext. · Groupe libéral-radical

Wir haben nicht weniger als fünf verschiedene Rezepte auf dem Tisch, in allen Farbnuancen und Geschmacksrichtungen, fast so viele wie in einer durchschnittlichen Packung Weihnachtsguetzli oder Marshmallows. Damit Sie richtig entscheiden können, welche dieser fünf Optionen Sie sich zu Gemüte führen wollen, möchte ich nur zwei Gedanken anbringen, einen zum Inhalt und einen zum Vorgehen.

Zum Inhalt möchte ich einen Gegenentwurf dankend hervorstreichen, den der Minderheit III (Z'graggen) mit der Zuwanderungsabgabe. Unser Rat hat hierzu auch ein Postulat beschlossen, konkret im März 2024. Frau Z'graggen hat zur Abgabe alles Wichtige ausgeführt, nämlich dass sie die richtigen Anreize setzt und allenfalls auch Mittel generiert, sei es für die Infrastruktur oder für Abgeltungen, und damit auch für mehr Akzeptanz sorgt. Allerdings steht der Postulatsbericht, wie gesagt, noch aus. Herr Bundesrat Jans kann uns sicher sagen, wann er kommt. Ich hoffe, bald, das Postulat ist bald zwei Jahre alt. Es stellen sich viele Fragen bei einer solchen Abgabe: von wem man sie erhebt, wie hoch man sie ansetzt, wie lange man sie erhebt, was man mit dem Erlös tut. Ist es eine Steuer, ist es keine? Es stellt sich auch die hier interessierende Frage: Braucht es überhaupt eine Verfassungsänderung? Ich denke, inhaltlich ist es richtig, sich zuerst diese Gedanken zu machen, bevor man entscheidet, dass man eine Verfassungsänderung will. So weit zum Inhalt. Der Antrag der Minderheit III (Z'graggen) wäre, wenn überhaupt, meine bevorzugte Variante.

Der zweite Gedanke ist, dass ich darauf verzichten möchte, jetzt überhaupt einen Gegenentwurf zu verabschieden. Meines Erachtens sollte man diese Frage separat diskutieren: Will man eine Zuwanderungsabgabe, oder will man sie nicht? Wenn man solche Fragen im Kontext einer Initiative diskutiert, dann werden gute Ideen im Zerren um eine Initiative oft zerrieben. Zum Beispiel sind nämlich auch jene, die an und für sich für eine solche Zuwanderungsabgabe wären, namentlich bei den Initianten finden sich davon viele, dann dagegen, weil es eben ein Gegenentwurf zu ihrer Initiative ist. Es wäre schade um eine gute Idee, wenn sie dann in einem solchen Kontext zerrieben würde. Zerrieben würde sie auch in der öffentlichen Diskussion, es gäbe dann nicht mehr eine klare Botschaft dafür oder dagegen, sondern es gäbe dann ganz verschiedene Botschaften, und die Lager würden sich teilen.

Herr Ständerat Fässler hat die anderen Beispiele erwähnt, wo das Parlament einen direkten Gegenentwurf beschlossen hat. Wir haben überhaupt erst seit der neuen Bundesverfassung, seit gut 25 Jahren, die Möglichkeit des doppelten Ja mit Stichentscheid. Es gab seither drei Abstimmungen, bei denen die Initiative nicht im Vorfeld zurückgezogen wurde. Wenn eine Initiative zurückgezogen wird, dann ist ein Gegenentwurf ein taugliches Instrument. Wird sie aber nicht zurückgezogen, scheint er mir untauglich. In den drei Abstimmungen, wo man es mit dem doppelten Ja versucht hat, wurde nie der Gegenentwurf angenommen. Eine Initiative wurde aber angenommen, das war die Ausschaffungs-Initiative. Es gibt manchmal auch skurrile Resultate, wenn die Leute einen Gegenentwurf ablehnen, zum Beispiel den Gegenentwurf zur Ausschaffungs-Initiative, und im Stichentscheid dann aber diesem Gegenentwurf den Vorzug geben. Ich will sagen, das ist auch sehr anspruchsvoll für die Stimmberechtigten und natürlich auch für uns, wenn wir Kampagnen führen. Ob es ein erstes Beispiel für einen angenommenen Gegenentwurf geben wird, das können wir dann bei der Bargeld-Initiative sehen. Das wäre die Premiere nach ungefähr 28 Jahren. Und bei der Neutralitäts-Initiative sind wir auch noch nicht an diesem Punkt.

Also, mein Fazit ist: Diese spannende Diskussion über eine Zuwanderungsabgabe soll man führen. Bundesrat Jans wird uns hoffentlich bald die Grundlagen liefern. Wir sollten das aber losgelöst von der aufgeladenen Diskussion über die Initiative tun. Diese Initiative hat zwei klare Ziele: Sie will zum einen einen Deckel und zum andern dann die Kündigung. Ich glaube, die klare Message dagegen ist: Man will keinen fixen Deckel in der Verfassung und auch keine automatische Kündigung.

Daher bitte ich Sie, unter den Gegenentwürfen diesen zu bevorzugen, aber für den Moment dann doch darauf zu verzichten.

Broulis Pascal · Mit-M · Conseil des Etats · Vaud · Groupe libéral-radical

Nous avons un texte qu'il faut traiter. Quatre textes s'entrechoqueront ces prochains mois, ces prochaines années. Il y aura d'abord les Bilatérales III, qui parleront aussi d'immigration, d'ouverture ou de fermeture ; ensuite, on aura l'initiative populaire visant à un maximum de 5000 requérants d'asile par an, qui est contraire à Schengen et Dublin ; l'initiative sur la neutralité sera aussi un texte qui nous obligera à réfléchir à ce qu'on souhaite inscrire ou pas dans la Constitution ; et puis on aura cette initiative "Pas de Suisse à 10 millions ! (initiative pour la durabilité)".

Vous me connaissez, vous avez suivi mon parcours politique : je suis plutôt quelqu'un de xénophile et je considère qu'on peut accompagner l'immigration. Je suis pour une immigration clairement choisie : celle qui est en lien avec l'économie, avec les besoins de notre économie et avec les besoins liés à la pyramide des âges. C'est vrai qu'aujourd'hui, la Suisse est confrontée, comme d'autres pays européens, à des problèmes de criminalité, à des problèmes d'incivilité, à des problèmes de loyers qui perturbent fortement les habitants de ce pays, et à des problèmes de travail et de cohésion, puisqu'on voit déjà aujourd'hui des difficultés liées à l'intégration dans le monde du travail. Le débat doit avoir lieu. Les quatre propositions qui nous sont soumises aujourd'hui n'ont pas l'effet d'une baguette magique et ne sont pas la panacée.

À ce propos, dans le cadre de la préparation de nos débats, j'ai pris connaissance d'un rapport récent du Conseil d'État vaudois. Je rappelle que le canton de Vaud est le troisième canton suisse et qu'il a accueilli passablement de gens, sans trop de difficultés, ces dernières années. Ce rapport aborde les conséquences d'une éventuelle adaptation de l'initiative pour le canton de Vaud. Ce rapport détaillé, important, d'une quarantaine de pages, souligne en particulier les éléments suivants. Dans une logique non pas de perspective démographique, mais de prospective démographique - ce n'est pas la même chose, car la prospective permet en quelque sorte de tenir compte de scénarios en fonction d'une évolution d'une société, des besoins en lien avec cette société -, si cette initiative est retenue par la population - je suis un démocrate et je me battrai contre elle devant la population -, cela aurait pour conséquence de réduire la croissance de l'emploi dans mon canton en réduisant, comme levier de recrutement, le recours à l'immigration. Ce déficit de main-d'oeuvre s'élèverait entre 30 600 et 79 900 équivalents plein temps à l'horizon 2062, soit plus de 10 pour cent des emplois du canton de Vaud. Elle modifierait d'une part la main-d'oeuvre disponible et de l'autre les besoins de la population. La population indigène mobilisable rapidement ne permettrait pas de compenser le déficit de main-d'oeuvre, la pénurie de personnel dans le domaine de la santé et dans le social serait accrue. Des branches telles que l'hôtellerie et la restauration, les activités industrielles et l'informatique connaîtraient des difficultés de recrutement. Cela aurait une conséquence importante pour le développement et la cohésion territoriale. L'initiative aurait pour effet de réduire plus fortement la population des personnes de 20 à 64 ans que les plus jeunes adultes ou les personnes âgées. Par conséquent, nous connaîtrions un arrondissement plus important du rapport entre le nombre de seniors et la population active.

En cas de dénonciation de l'accord bilatéral avec l'Union européenne, nous pourrions connaître un renchérissement des exportations, une diminution de la capacité d'innovation, des délocalisations et un recul des importations. Nous aurions ainsi une perte massive de l'emploi. Enfin, l'initiative amplifierait le problème relatif aux retraites et au financement de nos assurances sociales.

Pour ces raisons et dans l'intérêt du canton de Vaud, puisque je parle du canton de Vaud et que c'est un rapport qui touche à la prospective démographique, je vais m'engager contre ce texte. Personnellement, je pense qu'il ne faut pas vouloir bidouiller ou venir avec des variantes. Je crois que les variantes, on les retraitera ultérieurement. Si le texte est refusé, dans le cadre des Bilatérales III, la clause de sauvegarde sera débattue. Concernant les autres textes, nous discuterons de savoir si la Suisse doit rester ouverte ou non.

Binder-Keller Marianne · Mit-F · Conseil des Etats · Argovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Die Schweiz ist ein Einwanderungsland, früher war sie ein Auswanderungsland. Die Losung ist relativ klar: Die Schweiz war ein Auswanderungsland, weil sie ein armes Land war, heute ist sie ein Einwanderungsland, weil sie ein wirtschaftlich erfolgreiches Land ist - ein reiches Land, ein Land mit einer ausserordentlich hohen medizinischen Versorgungsleistung, mit intakten und hochrangigen Verkehrsinfrastrukturen, einem intakten Sozialsystem, einem guten Versorgungssystem, einem hohen Standard an Bildung, Forschung und Innovation. Sie ist ein Land, dessen Arbeitsplätze und Wirtschaft stark auf den Export - in meinem Kanton besonders -, also auf andere Märkte angewiesen sind; der wichtigste ist notabene die EU. Dass die Zuwanderung die Menschen aber auch verunsichert, dass die Dichte zunimmt und, damit verbunden, mangelnder Wohnraum moniert wird, ist nicht aus der Welt zu schaffen. Das ist sicher der höheren Zuwanderung zuzuschreiben, dagegen hätten wir jedoch Massnahmen.

Wenn die Kräfte, die eine massive Zuwanderung monieren und sogar sagen, die inländische Arbeitslosigkeit in unserem Land sei grösser als die ausländische, gleichzeitig ihre Arbeitskräfte frisch-fröhlich aus der EU rekrutieren, statt auf inländische Arbeitskräfte zu setzen, dann ist das einfach ein bisschen widersprüchlich. Wenn man die Leute mit 55 Jahren entlässt, wenn man sich konsequent weigert, darüber nachzudenken, ob man die Leute nicht länger im Arbeitsprozess behalten könnte, weil wir ja immer noch das bismarcksche Rentenalter haben, dann ist das einfach ein bisschen widersprüchlich. Wenn man konsequent verhindert und sich dagegen wehrt, dass wir eine bessere Kinderbetreuung haben, eine effizientere Kinderbetreuung - was dazu führen würde, dass die inländische Integration in den Arbeitsmarkt besser wäre, weil sich beide Elternteile besser in den Arbeitsmarkt integrieren könnten -, dann ist das auch widersprüchlich. Deshalb denke ich, dass man vielleicht besser einmal vor der eigenen Türe wischen würde, statt die Türe zu einem Markt zuzuhauen, der uns Wohlstand bringt.

Denn diese Initiative ist eine Kündigungs-Initiative. Sie kündigt den bilateralen Weg. Das steht klipp und klar in dieser Initiative drin, das kann man einfach nachlesen. Und das ist ja irgendwo fahrlässig, nicht nur, weil die Arbeitsmigration fehlen wird, die Fachkräfte in unseren Betrieben, sondern weil die Kündigung des bilateralen Weges schlussendlich auch zur Kündigung von Schengen/Dublin führen kann. Die Personenfreizügigkeit liegt diesen Abkommen zugrunde, und das heisst dann schlicht und ergreifend Folgendes: Jeder Asylsuchende, der im Schengen-Raum kein Asyl erhalten hat, kann sein Asylgesuch dann bei uns stellen.

Noch ein bisschen etwas zum Wohlstand, der da moniert wird: Die Schweiz verfügt nach wie vor über einen hohen Wohlstand. Mit einem kaufkraftbereinigten BIP pro Kopf, das höher ist als jenes in den USA oder in Deutschland, und mit einem Medianvermögen von rund 150 000 Franken pro Person, Stand 2025, liegt die Schweiz international an der Spitze - was nicht heisst, dass es nicht auch Menschen gibt, die grosse Probleme haben. Ja, und es ist richtig: Das Wachstum ist in den letzten Monaten verhaltener geworden. Und woran liegt das? Ganz einfach an den Problemen, die unsere Unternehmen und unsere Wirtschaft in einem erschwerten Umfeld haben. Wenn sie z. B. plötzlich - und dies ist ja nicht das Einzige - 39 Prozent Zoll bezahlen müssen, dann gibt es Probleme, und dann sinkt letztlich der Wohlstand, und der Wohlstand, der hat seinen Preis.

Ich werde also diese Initiative sicher zur Ablehnung empfehlen, werde aber den Antrag der Minderheit II (Fässler Daniel) unterstützen. Die Minderheit II nimmt nämlich etwas auf, was auch der Berichterstatter, Herr Kollege Jositsch, erwähnt hat: Mit der Initiative nehmen wir der künftigen Generation die Handlungsfreiheit. Wissen wir denn, was in 25 Jahren in diesem Land stattfindet? Ich will an dieser Stelle vielleicht auch einmal betonen: Ohne Zuwanderung ist die Bevölkerungsbilanz in Europa seit 2012 negativ, mit verstärkter Wirkung in den letzten Jahren. Wir schrumpfen uns zu Tode. 2024 standen vier Todesfälle drei Geburten gegenüber. Die Schweiz wächst momentan noch, würde jedoch ohne Zuwanderung bis ins Jahr 2100 nur noch sechs Millionen Menschen zählen. Ich höre hier immer nur das Wort Zuwanderung und ihre offenbar verheerenden Auswirkungen auf unser Land, aber nie die Auswirkungen eines drohenden Migrationsstopps, kombiniert mit einer tiefen Geburtenrate und einer Überalterung der Bevölkerung. Stellen Sie sich vor, zu welchen Engpässen in Industrie, Pflege, Handwerk und im Dienstleistungssektor das führt. Es wird zu einer sinkenden Konsum- und Investitionsnachfrage führen, zu einem Verlust der Wirtschaftskraft, zu einer kompletten Überlastung des Pflege- und Gesundheitssystems. Das Generationenungleichgewicht würde die Altersvorsorge weiter unter Druck geraten lassen.

Deshalb bitte ich Sie, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, sich aber für den Gegenvorschlag der Minderheit II zu erwärmen, weil dann wirklich einer künftigen Generation die Chance bleibt, die dannzumalige Situation zu beurteilen und dann aufgrund dieser Situation zu entscheiden.

Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Conseil des Etats · Vaud · Groupe socialiste

Je vais essayer de ne pas répéter les choses déjà dites et de me concentrer sur quelques éléments centraux. D'abord, dans le débat nourri que nous avons, souvent, malheureusement, nous oublions de regarder notre histoire. Je pense que c'est toujours un bon moyen de trancher les débats complexes que de regarder notre histoire. La question qui se pose, c'est : la solution des contingents ou la fin de la libre circulation limitent-elles véritablement l'immigration ? Parce que c'est ce qui est sous-entendu dans le texte de l'initiative, à savoir que c'est parce que nous aurions des accords de libre circulation que nous avons de l'immigration. Il faudrait donc, pour éviter l'immigration, réduire la libre circulation, voire la supprimer complètement. Or, que nous dit notre histoire ? L'exemple anglais a déjà été évoqué, mais notre histoire suisse nous sert de réponse à cette question. Ce que nous constatons, c'est que la période de notre histoire où, par rapport à la population, nous avons eu le plus d'immigration, c'était celle des contingents et pendant laquelle il n'y avait pas de libre circulation des personnes. Les seules périodes de l'histoire suisse où nous avons eu pendant trois ans une croissance de plus de 2 pour cent, c'était dans les années 1960, avec les contingents et sans la libre circulation. À l'époque, nous avions des périodes de trois ans avec 2 pour cent de croissance de la population ; chiffre que nous n'avons plus jamais atteint. Bien sûr, en chiffre absolu, nous avons des situations où, aujourd'hui, il y a plus d'immigration, mais, en pourcentage de la population, c'est la période des contingents qui a connu le plus de croissance de l'immigration.

Pourquoi cela ? Parce que dans tous les secteurs économiques, la gastronomie, chère à notre collègue Friedli, l'industrie, chère à Mme Blocher, par exemple, d'autres secteurs de la construction, chers à des électeurs du parti qui a lancé cette initiative, dans toutes ces branches, on allait supplier les cantons d'augmenter les contingents et d'augmenter les permis de travail pour avoir la force de travail nécessaire. Quand on n'obtenait pas ces permis de travail, on se permettait parfois d'engager quand même des étrangers, mais de ne pas les déclarer. Dans les campagnes que je connais, on engageait des Kosovars - quand c'était encore des Yougoslaves -, qui n'étaient pas déclarés, qui étaient payés au noir et qui étaient d'ailleurs très mal payés. Aujourd'hui, ce sont plutôt des Roumains. Ils viennent légalement et ils sont payés au salaire minimum. Le nombre d'immigrés ne change pas, mais la nature de cette immigration est différente. Le niveau d'exploitation est un peu inférieur aujourd'hui et je crois qu'au final, ce qui compte, c'est simplement de constater que c'est la croissance économique qui a un effet réel sur l'immigration.

D'ailleurs, les deux seules périodes de notre histoire - là encore regardons notre histoire - où nous avons eu une baisse de l'immigration et une baisse de la population, ce sont les années 1975-1977, avec le deuxième choc pétrolier et une grande récession dans notre pays, ou en 1918, avec la grippe espagnole. Voilà les deux moments où la population se réduit et où l'immigration est négative. On doit donc se demander si c'est ce que nous voulons : voulons-nous entrer en récession ou, pire, pensons-nous qu'il faudrait des pandémies plus souvent pour limiter la croissance de notre population ? Hors de ces périodes, nous avons eu une croissance régulière de l'immigration et de la population qui est presque indifférente à toutes les lois que nous pouvons voter sur l'immigration. On ne voit pas de différence selon les statuts juridiques que nous avons. Voilà un élément sur l'histoire.

J'ajoute un deuxième élément sur notre démographie. Cela a déjà été dit, mais j'aimerais donner une image encore plus frappante. Aujourd'hui, 100 femmes capables d'avoir des enfants donnent naissance en moyenne à 65 filles. Nous remplacerons donc 100 femmes capables d'avoir des enfants par 65 femmes capables d'avoir des enfants dans 20 ans. Voilà l'état de la démographie suisse sans immigration. Effectivement, si nous n'avons plus d'immigration, ce pays va donc tendanciellement commencer à disparaître, comme à peu près la moitié des pays du globe qui voient aujourd'hui leur population diminuer et qui sont confrontés à des problèmes presque insolubles. Même des États totalitaires comme la Chine n'arrivent pas à inverser cette situation et n'arrivent pas à augmenter à nouveau leur population. Ils sont donc en phase de déclin démographique, qui s'accompagnera évidemment d'un déclin économique.

Pour la première fois depuis 1918, dans ce pays, nous avons presque autant de décès que de naissances. En ce moment, en 2024, nous avons à peu près autant de décès que de naissances pour la première fois depuis 1918. C'est aujourd'hui que l'on voudrait limiter l'immigration, ce qui est complètement à rebours des besoins que nous aurons pour les générations suivantes. La question est : voulons-nous que nos villes se remplissent presque exclusivement de gens aux cheveux gris, quand ils ont encore des cheveux, parce que ce n'est pas toujours le cas et je suis bien placé pour en parler ? Est-ce ce que l'on veut ? Ou veut-on encore des enfants et des jeunes dans nos rues, qui puissent justement s'engager sur le marché du travail et payer nos futures retraites ?

Il y a évidemment une question à laquelle on n'a peut-être pas encore répondu : a-t-on encore la capacité de croître en matière d'habitat ? On a parfois l'impression que nous sommes sur un territoire qui aurait des limites que l'on aurait atteintes ; maintenant, on ne peut plus construire davantage. Ce n'est pas un projet, ce n'est pas une proposition, mais c'est juste quand même pour nous donner une idée : nous sommes aujourd'hui dans cette belle ville de Berne, qui a une qualité de vie remarquable. On ne va pas dire que l'on est dans un environnement urbain oppressant. Il y a une qualité de vie tout à fait reconnue. La ville de Berne a une densité de population d'à peu près 2600 habitants au kilomètre carré, c'est-à-dire presque cinq fois moins que Genève et presque deux fois moins que Zurich. Il y a donc une belle qualité de vie dans la ville de Berne. Si un peu plus de la moitié du canton de Berne était densifiée comme la ville de Berne, nous pourrions avoir toute la population suisse qui serait localisée dans ce canton de Berne. Tout le reste du pays serait un parc naturel avec des ours, des cerfs, des loups, etc. Voilà ce qui serait possible théoriquement. Je le répète : ce n'est pas un programme et ce n'est pas une proposition, mais c'est juste pour se rendre compte que nous avons encore la possibilité de loger une population suisse dans des conditions tout à fait raisonnables et harmonieuses.

Voilà pour vous dire à quel point cette initiative donne une illusion de réponse. Les vraies réponses aux problèmes de la population, c'est un bon contrôle des salaires et une bonne protection des salaires pour éviter du dumping salarial ; c'est une bonne redistribution des richesses produites dans ce pays ; c'est un meilleur contrôle des loyers. Voilà les mesures que l'on doit prendre pour que la population profite de cette croissance davantage qu'elle ne l'a fait ces dernières années. Si nous faisons cela, nous arriverons à créer un consensus.

Enfin, un dernier mot sur les propositions de contre-projet. Je ne vais pas aller dans le détail de chaque contre-projet, mais je fais juste un constat. Quand on a entendu les trois porte-paroles de minorités - M. Daniel Fässler, Mme Gössi et Mme Z'graggen - expliquer leur contre-projet, presque deux tiers de leur temps de parole a servi à expliquer pourquoi les auteurs de l'initiative avaient un peu raison au fond - n'est-ce pas ? Je ne sais pas ce que votera chacun des trois collègues à la fin si les propositions de contre-projets sont rejetées, mais j'ai cru comprendre qu'en tout cas deux sur trois étaient contre l'initiative. C'est exactement ce qui se passe quand on fait un contre-projet : on passe son temps à expliquer que l'initiative va quand même un peu dans la bonne direction, mais qu'il faudrait faire un peu autrement. Il faudrait être un peu moins efficace. Si vous passez une campagne à expliquer pourquoi les autres ont à peu près raison, mais qu'il faut faire à peu près seulement 10 pour cent de ce qu'ils demandent, vous êtes quasiment sûrs que vous allez perdre. Cette initiative, il faut la combattre de manière démocratique. Il faut la respecter. Il faut respecter ses arguments. Cependant, il faut effectivement donner des arguments contraires à ce qu'elle propose, parce que ce n'est pas dans l'intérêt de notre pays et de notre jeunesse.

C'est la raison pour laquelle je pense qu'il est préférable de refuser ces propositions de contre-projet et de mener ce débat clair, démocratique et franc face à la population, qui, nous l'espérons, fera le bon choix.

Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Es überrascht Sie wahrscheinlich nicht, dass ich dafür plädiere, die Minderheit IV (Friedli Esther) zu unterstützen.

Ich habe bis jetzt gehört, die Initiative sei radikal, drastisch, einschneidend, sie befasse sich nicht mit den Ursachen und sie bewirtschafte systematisch ein Problem. Nun haben Sie sich vielleicht gefragt, was den Anstoss zu dieser Initiative gab. Ich zitiere aus der Stellungnahme des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 über die bilateralen Abkommen mit der EU: "Wie die Erfahrungen in der EU zeigen, sind die Ängste des Referendumskomitees, die Einwanderung aus EU-Staaten in die Schweiz werde stark zunehmen, nicht begründet: In Wirklichkeit sind die Wanderungsbewegungen innerhalb der EU gering. Unabhängige Studien kommen zum Schluss, dass negative Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Löhne ausbleiben. Dank den zusammen mit den Sozialpartnern ausgearbeiteten flankierenden Massnahmen besteht ein umfassender Schutz vor Lohn- und Sozialdumping. Dies ist besonders für die Grenzkantone von Bedeutung. Im Übrigen ist wegen der hohen Ärztedichte in der Schweiz auch keine massive Zunahme von ausländischen Ärzten zu erwarten."

Nun, das war der erste Anstoss zur Initiative: diese drastische, einschneidende, polemische, teils arrogante und belehrende Fehleinschätzung des Jahrhunderts von Bundesrat und Parlament im Jahr 2000. Damals wie heute wird eines ausgeblendet, nämlich der volkswirtschaftliche Graben zwischen der Schweiz und der EU. Ich gehe nicht mehr auf die Probleme ein; Kollege Fässler und Kollegin Z'graggen haben die Probleme geschildert, die wir heute aufgrund dieser Fehleinschätzung haben. Was mich in den letzten zwanzig Jahren gestört hat, ist die Tatsache, dass sich weder Bundesrat noch Parlament mit den sich bereits ab 2009 abzeichnenden Problemen befasst haben, die sich bis heute zugespitzt haben. Man wollte die Probleme offenbar ausblenden.

Bei der Frage, ob wir in der Vergangenheit einen Wohlstandsverlust hatten oder nicht, gehen die Meinungen offenbar auseinander. Kollegin Z'graggen hat das BIP pro Kopf angesprochen. Hierzu können Sie auch andere Statistiken nachlesen. Ich muss eines sagen: Das BIP pro Kopf stagniert schon lange, wenn man es genau betrachtet und wenn man es bereinigt. Die Berechnung des BIP wurde geändert; zum Beispiel werden die Edelmetalle nicht eingerechnet, und die Grenzgänger werden anders eingerechnet. Diese Elemente muss man korrekt einbeziehen. Wenn man das tut, sieht man, dass wir schon seit fünfzehn Jahren ein stagnierendes und teilweise ein negatives BIP pro Kopf, also einen Wohlstandsverlust, haben. Das sieht man, wenn man das BIP um die Edelmetalle bereinigt und die Waren mit einbezieht, die in der Vergangenheit nicht eingerechnet wurden, neu hingegen schon.

Dann zum Kaufkraftverlust: Wenn Sie bei der Lohnentwicklung die 10 Prozent tiefsten und die 10 Prozent höchsten Löhne wegnehmen - das sollten Sie, wenn Sie statistische Auswertungen machen, sonst haben Sie Verzerrungen -, dann stellen Sie einen massiven, einen drastischen Kaufkraftverlust fest. Wir sagen heute, der Mittelstand verschwinde; das können Sie statistisch nachweisen, wenn Sie eben 5 bis 10 Prozent von der Normalverteilung wegnehmen.

Dann stellen wir eine Korrelation zwischen dem Fachkräftemangel und der Zunahme der Teilzeitbeschäftigung fest; das können Sie auch wissenschaftlich nachweisen. Wir schaffen den Fachkräftemangel eigentlich innenpolitisch, indem die Teilzeitbeschäftigung entsprechend zunimmt.

Was sind die Lösungen? Meiner Meinung nach hätten wir die Lösungsansätze der Minderheiten I, II und III schon lange diskutieren müssen. Wir diskutieren sie heute, und meines Erachtens kommen sie zu spät. Warum kommen sie zu spät? Wir haben, volkswirtschaftlich gesprochen, eine negative Wachstumsdynamik, das können wir nicht wegleugnen. Wie stellen wir das fest? Ganz einfach: Seit den Bilateralen I hat die Bevölkerung um 20 Prozent und die Vollzeitstellen um 30 Prozent zugenommen; die Vollzeitstellen in der öffentlichen Verwaltung, in Bildung, Erziehung und im Gesundheitswesen haben um 65 Prozent zugenommen. Das ist die negative Wachstumsdynamik, wissenschaftlich können Sie diese mit grosser Evidenz nachweisen. Was heisst das für die vergangenen zehn Jahre? 50 Prozent - knapp 50 Prozent, man muss genau sein - der in den vergangenen zehn, fünfzehn Jahren geschaffenen Stellen brauchten wir in der öffentlichen Verwaltung, in Erziehung, Bildung und im Gesundheitswesen, um das Wachstum aufzufangen. Ich habe Ihnen die diesbezügliche Frage schon einmal gestellt, Herr Bundesrat Jans. Dieses Wirtschaftsmodell, in dem Sie fast 50 Prozent der Arbeitsplätze in der öffentlichen Verwaltung, in Erziehung, Bildung und im Gesundheitswesen brauchen - Tendenz zunehmend -, funktioniert nicht. Ich wüsste nicht, in welchem Land auf der Welt dieses Modell funktioniert. Es funktioniert schlichtweg nicht. Darum haben wir eben diese negativen Folgen bezüglich BIP pro Kopf, Kaufkraftverlust oder eben die zunehmende Teilzeitbeschäftigung, was eben wieder zu Fachkräftemangel führt.

Wenn Sie das noch weiter untersuchen, dann kommen Sie zum Schluss, dass sich der grosse volkswirtschaftliche Graben zwischen der EU und der Schweiz in Zukunft noch vertiefen, dass sich diese Probleme noch zuspitzen werden, wenn wir jetzt nichts machen. Das kann ich Ihnen sagen. Ich gebe Ihnen nicht noch mehr Statistiken usw.; wir haben heute, auch von den anderen Kolleginnen und Kollegen, zum Glück schon genug gehört. Diese Probleme spitzen sich noch mehr zu. Darum bin ich überzeugt, dass wir jetzt etwas machen müssen. Leider, muss ich sagen, haben wir zwanzig Jahre lang nichts gemacht. Je länger Sie bei einem Problem zuwarten, das sage ich auch in Bezug auf Unternehmungen, die Probleme nicht lösen, desto eher müssen Sie drastische Massnahmen treffen - oder Sie können die Probleme nicht mehr lösen; solche Unternehmen gehen unter, das sind Fakten.

Ich bitte Sie, der Minderheit IV (Friedli Esther) zu folgen.

Chiesa Marco · Mit-M · Conseil des Etats · Tessin · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Si dice spesso che gli svizzeri si alzano presto ma si svegliano tardi. Ecco, su questo tema è arrivato proprio il momento di aprire gli occhi. La realtà è davanti a noi da anni, ma alcuni fanno ancora finta di non conoscerla. Oggi discutiamo l'iniziativa "No a una Svizzera da 10 milioni!", che non è un'esagerazione, bensì è dovuta a una vera e propria emergenza. Nel 2000 eravamo poco più di 7 milioni di abitanti. Oggi siamo già oltre i 9 milioni e, secondo le proiezioni, supereremo i 10 milioni di abitanti prima del 2050. Ma voi sapete benissimo che questa cifra verrà raggiunta ben prima di quella data.

Il ritmo di crescita a cui sottoponiamo il nostro Paese non è sostenibile sotto nessun punto di vista, né infrastrutturale né ambientale né sociale. Basta guardarsi intorno. Gli effetti sono stati già citati prima: strade congestionate, treni sovraffollati, ospedali al limite, alloggi sempre più cari, servizi pubblici in affanno e approvvigionamento energetico in emergenza. Nel frattempo, ci preoccupiamo giustamente del consumo del suolo, della qualità dell'aria, della protezione del paesaggio e dell'approvvigionamento energetico. Ma come possiamo ridurre emissioni e traffico, evitare la cementificazione e garantire l'elettricità per tutti, se ogni anno aggiungiamo una nuova città più grande di Lugano al nostro Paese?

Chi ha responsabilità pubbliche non può continuare a ignorare questi segnali. La crescita illimitata, oggettivamente, non è un destino ma il risultato di una scelta, e oggi la situazione ci sta sfuggendo di mano.

Quando nel 2002 abbiamo adottato la libera circolazione con l'Unione europea ci dissero - grazie al collega Schwander che l'ha citato! - che sarebbero arrivati al massimo 8000 stranieri all'anno. Oggi sono più di 80 000 arrivi netti all'anno. Una previsione sbagliata solo di uno zero, quindi di un ordine di misura. Ma invece di correggere la rotta si è continuato a dire che tutto andava bene e che dovevamo continuare così.

Non stiamo parlando di rifiutare chi ha bisogno di aiuto, caro collega Maillard, né di chiudere il Paese. Stiamo dicendo che serve finalmente una politica migratoria seria, fondata sull'interesse nazionale, sulla capacità effettiva di integrazione, sulla sostenibilità del sistema che necessita un'immigrazione, appunto, complementare e non di sostituzione ai residenti, come ad esempio succede nel mio di Cantone.

Oggi tre quarti della crescita demografica è legata direttamente all'immigrazione e chi ne nega l'impatto nega l'evidenza. Infrastrutture, sanità, mercato del lavoro, ambiente, coesione sociale - tutto è sotto pressione. E più a lungo aspettiamo, più sarà difficile porvi rimedio. L'iniziativa che discutiamo non propone misure drastiche. Non propone alcuna misura drastica ma un principio chiaro: fissare un limite della popolazione residente permanente per non superare questi famosi 10 milioni entro il 2050. La Confederazione avrà margine di adottare misure flessibili e proporzionate. Non si tratta di bloccare gli ingressi nel nostro Paese ma di governare e tornare a decidere, come un Paese sovrano e come una popolazione libera, su chi entra, in quale numero e con quale obiettivo.

Il nostro modello sociale funziona perché è costruito su misura, non sul gigantismo. La Svizzera ha bisogno di equilibrio, di qualità e sicurezza, non di una corsa cieca verso la crescita. Per questo oggi dobbiamo suonare la sveglia, perché se non agiamo ora sarà troppo tardi per salvaguardare ciò che rende unica la Svizzera: la qualità di vita, la coesione fra le regioni, la fiducia nelle istituzioni, la sostenibilità dei servizi pubblici.

Non possiamo lasciare che la demografia si governi da sola. Non possiamo rassegnarci a diventare un pezzo di asfalto e beton nel cuore dell'Europa, dove la politica non decide più nulla perché è sempre troppo tardi. La Svizzera non è un territorio da riempire, è una comunità da proteggere. Questa iniziativa non è un rifiuto, è una scelta. Una scelta per mantenere il controllo, per proteggere l'equilibrio, per garantire la continuità di un modello che ha servito bene il nostro Paese. Non serve ideologia, serve lucidità, serve il coraggio di dire "adesso basta!".

Io sostengo questa iniziativa perché voglio una Svizzera che cresca con intelligenza e non per inerzia; una Svizzera che guardi avanti, non che chiuda gli occhi; una Svizzera che resti fedele a sé stessa malgrado le pressioni del mondo; e soprattutto una Svizzera che si svegli per tempo.

Ringrazio dunque tutti coloro che vorranno sostenere questa iniziativa - e credo che ci ringrazieranno prima di tutto le prossime generazioni.

Würth Benedikt · Mit-M · Conseil des Etats · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Ein Element, das meines Erachtens sehr wichtig ist, wurde bis jetzt noch überhaupt nicht angesprochen, und das erstaunt mich. Es wurde nicht einmal in der Botschaft des Bundesrates angesprochen. Wovon spreche ich? Wir müssen uns überlegen, welche Auswirkungen diese Initiative auf das interkantonale Verhältnis hat. Das wird bis jetzt völlig ausgeblendet. Wieso sage ich das?

Wenn Sie die Bevölkerungsszenarien anschauen, dann dürfen Sie nicht nur einfach den nationalen Entwicklungskontext anschauen. National sagt man 0,6 Prozent, dann sind wir 2050 bei 10,4 Millionen Einwohnern, und davon gehen alle aus. Schauen Sie bitte auch die kantonalen Bevölkerungsszenarien an. Es ist sehr wichtig, was in den Kantonen passiert. Wir haben heute schon sehr unterschiedliche Dynamiken. Die wichtigste Kennzahl diesbezüglich ist der Altersquotient, also das Verhältnis der Über-65-Jährigen zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Noch 2019 waren diese relativ eng beieinander. Es gab aber damals schon einen Unterschied zwischen ländlichen Kantonen und städtischen Kantonen. Was passiert jetzt? In den nächsten dreissig Jahren wird diese unterschiedliche Dynamik deutlich zunehmen. Die Kantone Tessin und Graubünden haben einen deutlich höheren Altersquotienten. Es ist schade, dass Kollege Chiesa nicht mehr im Saal ist, aber ich sage ihm das nachher noch beim Bier. Die Kantone Basel-Stadt, Waadt, Zürich, Genf - das ist auch nicht überraschend - haben einen tieferen Altersquotienten. Das können Sie alles im interessanten Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 20.4257 nachlesen, der vor zwei Jahren publiziert wurde.

Das führt natürlich zu einer speziellen Situation, wenn wir den Deckel, der verschiedentlich zitiert wurde, nehmen. Was passiert dann? Falls Sie auf diese Entwicklung einen Deckel legen, dann werden die grossen Unternehmen in diesen Zentren, die ich erwähnt habe, einfach stärker aus den peripheren Regionen rekrutieren, wenn sie ihren Arbeitskräftebedarf nicht mehr im europäischen Markt abdecken können. Das hat natürlich weitreichende Auswirkungen auf das interkantonale Verhältnis, auf Bildungseinrichtungen, auf Gesundheitseinrichtungen in diesen Regionen. Ich spüre das auch in meinem Kanton. Wir sind ja gewissermassen eine Schweiz im Kleinen, mit unterschiedlichen Regionen, die eben unterschiedliche Altersquotienten haben.

Dieses Problem wird mit dieser Initiative deutlich verschärft. Zu diesem Bericht hat uns, der Finanzkommission, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am 25. August 2023 einen interessanten Brief geschrieben. Ich habe ihn über das Wochenende wieder gefunden. Ich zitiere Ihnen aus diesem Brief der KdK: "Wie der Bericht zeigt, driften die Kantone bis 2050 demografisch auseinander. Kantone mit geringem oder gar negativem Bevölkerungswachstum und einer starken Alterung werden zunehmend Mühe bekunden, die demografieabhängigen Ausgaben nachhaltig zu finanzieren. Insbesondere der Bereich Langzeitpflege dürfte bei vielen Kantonen zu einer grösseren Finanzierungslücke führen. Die unterschiedliche demografische Entwicklung hat zudem zur Folge, dass sich die Disparitäten in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen gegenüber heute weiter vergrössern werden."

Ich komme zum Fazit: Der demografische Wandel ist sinnbildlich für die wirtschaftliche Entwicklung, dessen muss man sich bewusst sein. Wenn Sie einfach diesen Deckel, der verschiedentlich zitiert wurde, auf die Schweiz legen, dann wird das zu deutlichen, massiven Verwerfungen zwischen den Kantonen führen. Das muss hier einfach gesagt werden.

Überlegen wir, was jetzt mit der Bevölkerungsentwicklung national passiert: Mit den 0,6 Prozent, die ich erwähnt habe, haben wir 900 000 mehr Pensionierte im Jahr 2055. Gegenüber den heutigen 1,8 Millionen sind es dann 2,7 Millionen. Wenn wir diesen hohen Rentnerinnen- und Rentnerbestand finanzieren müssen und gleichzeitig diese Effekte haben, die jetzt verschiedentlich erwähnt wurden, dann bekommen wir einfach ein Problem. Das können Sie lange schönreden, aber die Leute sind ja hier. Das ist Statistik, das ist nicht irgendwie Steuerung durch die Politik. Es ist einfach Statistik, die zeigt, dass die Leute älter werden und irgendwann in Rente gehen.

Diese Punkte, diese interkantonalen Effekte, müssen in der Debatte, die wir mit dem Volk führen werden, sehr deutlich gemacht werden. Wir müssen deutlich sagen - und ich bedauere es, Herr Bundesrat, dass der Bundesrat diesen Kontext in der Botschaft ausblendet -, dass das grosse Auswirkungen auf die unterschiedliche Entwicklung unseres Landes haben wird.

Mein Hauptkritikpunkt an dieser Initiative ist eigentlich nicht, dass sie irgendein Problem aufnimmt; es wurde von "Problembewirtschaftung" usw. gesprochen. Das ist direkte Demokratie, man kann den gleichen x-beliebigen Abstimmungsgegenstand immer wieder aufgreifen. Mein Hauptkritikpunkt ist, dass diese Initiative keinen Umsetzungsplan aufweist. Es wäre ein fundamentaler Wechsel unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Dann muss man doch sagen, wie man das umsetzt. Man kann doch nicht sagen: Ja, wir schauen dann. Ich habe bis jetzt eigentlich nicht gehört, wie man das dann umsetzt. Der Schwellenwert wird kommen, das ist logisch, das ist statistisch wohl eindeutig.

Ich bin mit Kollege Maillard nicht immer ganz einig. Aber er hat vorhin schon etwas sehr Richtiges im Kontext mit der Geschichte der Migration gesagt. Schauen Sie, in welchen Phasen wir die höchsten Dynamiken mit der Migration, mit der Zuwanderung hatten: Das war nicht in der Phase der Freizügigkeit; es war - er hat es erwähnt - in der Phase, als wir Kontingente hatten. Nur: Damals hatten wir keinen Deckel. Er hat aus der Geschichte ohne Deckel zitiert.

Was passiert, wenn wir jetzt wieder Kontingente einführen? Das ist logisch: Artikel 121a der Bundesverfassung und ein Deckel führen zu einem gewaltigen Shift zwischen den Branchen. Dann wird es entscheidend sein, welche Branchen am besten für die Füllung dieser Kontingente mobilisieren werden. In diesem Zusammenhang: Wir machen ja keine Parteipolitik im Ständerat, aber der Präsident der initiierenden Partei hat in einem "NZZ"-Interview am 22. September 2025 sich schon sehr entlarvend geäussert und die Masken fallen lassen. Er hat konkret die Frage gestellt bekommen: "Also wollen Sie die Kontingente für Tieflohnbranchen wie Landwirtschaft oder Tourismus so gross halten, dass Sie so viele Leute rekrutieren können wie bisher?" Das war die Frage des Journalisten. Die Antwort des Präsidenten der initiierenden Partei war kurz und bündig: "Ja, klar." Das wird der grosse Shift sein.

Ich muss Ihnen einfach sagen: Wenn Sie den Transfer von Mitteln weiterhin so bewirtschaften wollen, wie wir das in diesem Land volkswirtschaftlich und finanziell in den letzten zwanzig, dreissig, ja fünfzig Jahren, wenn Sie wollen, aufgezogen haben, wenn Sie dieses Transfervolumen, diese Transfersysteme am Laufen halten wollen, gerade auch zugunsten der ländlichen Räume, dann brauchen Sie auch die wertschöpfungsstarken Branchen. Dann können Sie nicht nur einfach sagen: "Ja, klar, selbstverständlich rekrutieren wir dann, so wie heute." Das geht nicht auf. Das wird einen volkswirtschaftlichen Crash geben.

Vor diesem Hintergrund ist meine Hauptkritik: Wir haben null Umsetzungsplan, wir haben keine Vorstellung, wie wir ein Ja konkret in Gesetzestext überführen. Wenn die Initiative angenommen wird, wird dies die Schweiz verändern. Das will man seitens der Initianten, das ist legitim, das gehört zur direkten Demokratie. Aber die Bevölkerung, insbesondere auch die Wirtschaft, insbesondere auch die ländlichen Regionen müssen sich bewusst sein, was das dann bedeutet.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit IV (Friedli Esther) abzulehnen und der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Mühlemann Benjamin · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical

Dass die Bevölkerung Dichte wahrnimmt und die Migration die Bevölkerung beschäftigt, das ist real, und das verdient ernsthafte politische Antworten. Jetzt kann man das simplifizieren, das ist natürlich verlockend - und ich meine, genau das macht diese Initiative -, oder man kann die vielschichtigen Herausforderungen, die komplexen Herausforderungen sauber herausschälen und anpacken. Herr Würth hat gesagt, ihm fehle der Umsetzungsplan dieser Initiative. Mir fehlt der Umsetzungsplan eigentlich nicht, ich möchte viel lieber ohne diese Initiative umsetzen. Ich meine, das sei in der politischen Arbeit wirklich sinnstiftender.

Das Bild des Landes, das an seine Grenzen stösst, wurde schön gezeichnet. Es ist auch schnell gezeichnet, und es lässt sich leicht fassen. Es ist aber unsere Pflicht als Gesetzgeber, glaube ich, die ganze Leinwand zu betrachten. Die Schweiz hat in ihrer Geschichte immer wieder bewiesen, dass sie Wachstum bei aller Komplexität produktiv bewältigen kann, und das könnte die Schweiz auch in der Zukunft. Wir dürfen nicht vergessen, dass vieles, was heute hier beklagt wird, hausgemacht ist, zum Beispiel als Resultat von unzureichenden Investitionen in die Infrastruktur oder zum Beispiel durch das Abwenden vom Leistungsprinzip in der Bildung in den vergangenen Jahren, ganz unabhängig von der Zuwanderung. Mit anderen Worten: Die vorliegende Initiative verspricht Ordnung, und sie verspricht Steuerung. In der Praxis destabilisiert sie aber nicht nur unsere Wirtschaftsbeziehungen im Kern, denn wer will denn hier im Land, das diese Sicherheit nicht mehr hat, schon investieren? Sie schwächt auch unsere eigenen Steuerungsinstrumente fundamental. Deshalb beantrage ich Ihnen, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und alle Gegenvorschläge ebenfalls abzulehnen.

Mich überzeugen diese Gegenvorschläge jedenfalls nicht, weil sie den technischen Mechanismus, den diese Initiative fordert, noch als tauglich darstellen - es ist eben eine Art Simplifizierung -, um das Wachstum dann technisch abzufedern. Diese Gegenvorschläge überzeugen mich auch nicht, weil sie halt - ich sage es jetzt zugespitzt - auch nur technische Mechanismen sind.

Dabei ist es doch gar nicht das Problem, dass unser Staat über zu wenige Instrumente zur Steuerung der Zuwanderung verfügt. Das zentrale Problem ist, dass die Hebel, die wir im eigenen Land eigentlich haben, zu wenig genutzt werden. Eine nachhaltige Antwort auf den Zuwanderungsdruck beginnt nicht an der Grenze, sondern sie beginnt bei den inländischen Strukturen. In diesem Zusammenhang ist, meine ich, auch eine gewisse Ehrlichkeit gegenüber der Bevölkerung nötig.

Es wird jetzt mit diesen vier oder fünf Modellen, die hier im Raum stehen, so getan, als könne man die Zuwanderung mit technischen Mechanismen, mit Zielwerten und Schwellen und mit Automatismen usw., feinjustieren. Es klingt, als habe man alles im Griff, wenn man diesen Text in die Verfassung geschrieben hat. Ich finde, das ist Augenwischerei. Seien wir doch ehrlich: Echte Steuerung auf technischer Ebene funktioniert nur und wirklich nur mit einem Kontingentsystem, geben Sie es zu. Das wäre transparent, das wäre verständlich: ein Kontingentsystem. Aber in kaum einer Branche, wir haben das auch schon gehört, wäre man bereit, für sich verbindliche Kontingente zu akzeptieren, weder im Gesundheitswesen noch im Bauwesen, in der Industrie, in der Landwirtschaft oder in der Gastronomie. "Not in my backyard", würde es heissen, und ich persönlich hätte grösstes Verständnis für diese Aussage. Gerade deshalb bleibt die versprochene Steuerung ein politisches Versprechen ohne Substanz. Das führt mich klar zur Schlussfolgerung: Wir müssen den Druck dort reduzieren, wo wir effektiv handeln können, eben im Inland.

Lassen Sie mich zwei, drei Beispiele aufzählen. Ein zentraler Hebel liegt in der besseren Nutzung des inländischen Fachkräftepotenzials. Die Schweiz verfügt über gut ausgebildete Menschen mit Erfahrung und Motivation. Dieses Potenzial wird sehr oft durch falsche Anreize blockiert. Wer über Zuwanderung spricht, der muss doch zuerst darüber sprechen, wie wir mehr Menschen in den Arbeitsmarkt bringen, die schon hier leben, und wie wir es ihnen ermöglichen können, mehr zu arbeiten, wenn sie das denn wollen.

Sprechen wir doch über die steuerliche Behandlung von Arbeit: Ein Projekt, welches das Parlament auf den Weg geschickt hat, gelangt am 8. März zur Abstimmung. Und nein, ich mache hier jetzt keinen Werbespot für die Individualbesteuerung - das gehört sich nicht, das weiss ich -, ich weise nur sachlich, nüchtern darauf hin, dass diese Reform Arbeit attraktiver macht und die Erwerbsquote gerade bei gut qualifiziertem Fachpersonal erhöhen würde. Das ist doch eine von vielen Möglichkeiten, eine ganz konkrete Antwort auf die grosse Frage, über die wir hier diskutieren. Man muss es einfach wollen.

Generell gibt es bei der Arbeitsmarktpolitik Hebel, bei der Attraktivität der Arbeit für Personen, die über 55-jährig oder sogar schon im Pensionsalter sind. Sie wissen das: Arbeitnehmende ab 55 werden benachteiligt, sei es durch höhere Lohnnebenkosten, sei es durch starre Pensionsmodelle. Das ist nur schon volkswirtschaftlich unvernünftig. Erfahrene und motivierte Arbeitskräfte zwingt man sehr unflexibel in Pension. Also wieso halten wir denn diese Leute nicht länger im System? Warum eliminieren wir denn nicht Fehlanreize und schaffen wir nicht positive Anreize steuerlicher Art, für Ältere beispielsweise? Das würde nicht nur die Wirtschaft stärken, sondern auch die Sozialwerke entlasten, und es würde Fachkräfte im Inland mobilisieren, sodass man diese Fachkräfte dann nicht im Ausland suchen muss. Es würde den Zuwanderungsdruck reduzieren. Also wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Ebenso zentral ist, dass man den Menschen hierzulande eine Infrastruktur zur Verfügung stellt, die ihnen ein angenehmes und ein bezahlbares Leben ermöglicht. Das beginnt beim Wohnraum. Hier in diesem Rat diskutieren wir immer wieder über das Vereinfachen von Baubewilligungsverfahren, das Lösen von Fesseln für bezahlbaren Wohnraum und so weiter und so fort. Da gibt es zum Beispiel Anknüpfungspunkte im Raumplanungsgesetz, das ja eben diese Fesseln anlegt. Der Bundesrat hat längst versprochen, dass er einen Katalog bringen werde. Die Frage ist dann, ob das Parlament den Katalog umsetzen will, auch wenn es vielleicht unbequem sein könnte.

Natürlich gehören auch eine funktionierende Mobilität und eine verlässliche öffentliche Infrastruktur dazu, die das tägliche Leben erleichtern. Auch daran können wir arbeiten, damit die Lebensqualität hierzulande gesichert bleibt. Ja, es ist anstrengend, daran zu arbeiten, aber es ist zielführender, als einen On-off-Schalter zu installieren, der sich dann erst noch von alleine umschaltet. Für Politikerinnen und Politiker ist das sehr bequem, aber es bedeutet auch, die Verantwortung ein Stück weit abzugeben - nicht zu delegieren, sondern abzugeben.

Ich habe eingangs meines Votums die These aufgestellt, dass die Schweiz Wachstum produktiv bewältigen kann. Und Produktivität schaffen wir mit unserem dualen Berufsbildungssystem, mit gezielter Umschulung, mit Innovation, mit Digitalisierung, mit Digitalisierung auch bei unserer Verwaltung. Gerade der Staat muss produktiver werden statt einfach immer grösser. Und Produktivitätsgewinne reduzieren am Ende den Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften und sichern unseren Wohlstand.

Also zusammengefasst: All die Herausforderungen, die jetzt hier in diesem Saal genannt wurden, lassen sich nicht so einfach lösen, wie es die Initiative und auch die Gegenvorschläge uns vormachen. Diese Herausforderungen verlangen nach konsequenter Arbeit an den Grundlagen unseres Landes, nämlich am Arbeitsmarkt, an den Sozialwerken, am Wohnungswesen, an der Infrastruktur, an der Bildung, an der Produktivität und an der staatlichen Effizienz. Gehen wir doch besser diesen Weg. Dieser Weg ist vielleicht anstrengender, aber es ist ein konstruktiverer Weg - und ganz nebenbei stärkt er auch noch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Salzmann Werner · 1VP-M · Conseil des Etats · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich möchte das Ganze einmal in etwas andere Worte fassen. Die unkontrollierte Zuwanderung in ein Land ist faktisch fast wie eine Haustür, die wegen des gebetsmühlenartigen Vortragens von Vorteilen dauerhaft offen steht, mit einem Schild daneben: Bitte eintreten. Kontrolle wäre unhöflich. Anfangs kommen nette Gäste mit Blumen. Später ziehen Leute ein, die sich sogar an Ihrem Kühlschrank bedienen und behaupten, sie hätten schon immer hier gewohnt. Irgendwann wird die Tür ausgebaut, weil sie angeblich ein Symbol für Ausgrenzung ist, während die ursprünglichen Bewohner aus Platzmangel im Flur stehen und sich erklären lassen müssen, warum sie trotzdem für Heizung, Ordnung und Reparaturen verantwortlich sind. Und wenn jemand vorsichtig fragt, ob man die Tür vielleicht wieder anlehnen sollte, heisst es empört: Was, willst du etwa Mauern bauen?

Nein, die Initiative will nicht Mauern bauen. Sie will Ordnung schaffen und die Ursachen der Missstände beseitigen, die auch viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land bewegen. Die Zuwanderung kann von uns gesteuert werden. Das heisst nicht, dass wir niemanden mehr hereinlassen. Herr Würth hat gesagt, wir hätten keine Umsetzungsbeispiele oder Umsetzungsideen. Das Beispiel Kanada wurde auch im Rahmen der Masseneinwanderungs-Initiative in Bezug auf eine mögliche Umsetzung erwähnt. Es ist klar, dass wir Kontingente schaffen müssen, aber wir bestimmen, wer wann in die Schweiz kommt und in welche Branche. Das ist der Unterschied. Ich empfehle Ihnen also: Nehmen Sie die Schlüssel dieses Hauses wieder in die eigene Hand, und bekämpfen Sie nicht die Folgen, sondern die Ursachen.

Ich empfehle Ihnen, die Initiative anzunehmen und die Minderheitsanträge auf einen Gegenvorschlag abzulehnen.

Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Eigentlich wäre das Votum meines Vorredners ein gutes Schlusswort gewesen. Nun habe ich mich aber gemeldet wegen der Einwürfe, die noch gekommen sind, denn diese wurden noch nicht widerlegt.

Man kann der Initiative natürlich vorwerfen, sie würde eine Illusion verbreiten. Ich meine aber, es sei keine Illusion. Es ist ziemlich konkret, Herr Kollege Maillard, Sie haben es ja auch gesagt: Es ist keine Illusion, dass die Schweiz in den Sechziger- und Siebzigerjahren gewachsen ist, damals ihre grösste Zuwanderung hatte, und dass sich diese für den Wohlstand unseres Landes gelohnt hat - und dies unter einem Kontingentsystem. Man stelle sich das einmal vor, wo doch Kontingente heute dermassen schlechtgeredet worden sind. Dabei ist es doch das Normalste der Welt, dass man nur so viele Leute ins Land lässt, wie dieses ertragen kann. Im letzten Jahr sind netto 83 900 Menschen zugewandert. Pro Jahr fehlen 30 000 bis 40 000 Wohnungen. Sie spüren das ja alle, der Wohnraum wird knapper. Die gleichen Leute, die für eine unbegrenzte Zuwanderung sind, sind dann immer für restriktive Vorschriften zu haben, wenn es ums Bauen geht, wenn es ums Erweitern geht, auch wenn es ums Verdichten geht. Überall hat man Einwände. Das geht nicht auf.

Frau Kollegin Moser, ich weiss es nicht, ob es Schaden oder Chaos anrichtet, wenn man vor einem Haus oder vor einer Diskothek einen Türsteher hat. Früher war das üblich, heute ist es immer noch üblich. Ich meinte, das sei eher eine gewisse Kontrolle, und diese fügt dem System keinen Schaden zu, im Gegenteil. Wenn die Türen offen sind und man gar nichts mehr steuert, dann hat man auch nichts im Griff und muss sich nicht über die Ergebnisse wundern. "Wir schaffen das", hiess es in Deutschland - und ich überlasse es Ihnen, zu beurteilen, wie das Ergebnis ist.

Schliesslich noch ein Wort zu den Ausführungen von Kollege Würth: Natürlich hat das Auswirkungen auf die Kantone. Das hatte aber auch schon das System im letzten Jahrhundert mit den Kontingenten. Ich glaube, diese Entwicklung müssen wir zusammen mit den Kantonen gestalten. Das ist eben das, was eine Volksinitiative sicher nicht kann: ein System austariert zu Ende denken. Gleichwohl verweise ich Sie aber auf die Initiative. Lesen Sie sie durch, lesen Sie auch die Begründungen, und dann werden Sie sehen, dass es ein gut austariertes Kaskadenmodell ist. Es geht eben nicht darum, keine Zuwanderung mehr zu haben, sondern eine selbst gesteuerte, qualitative Zuwanderung, die für unser Land, unsere Landschaft, unsere Kultur gut ist. Ich meine, dem gelte es am Schluss auch Rechnung zu tragen.

Ich möchte die drei Gegenvorschläge, die von drei Minderheiten eingebracht worden sind, ausgesprochen würdigen. Sie alle haben sich die richtigen Überlegungen gemacht, ihre Anträge sind heute aber wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig. Am ehesten wäre es vielleicht der Minderheitsantrag Z'graggen, weil er dabei helfen würde, die Bundeskasse zu füllen. Aber auch das lassen wir heute. Ich habe drei gute Ansätze herausgespürt, bleibe aber beim Original, und das ist die Initiative.

Darum bitte ich Sie, der Minderheit IV (Friedli Esther) zu folgen, und entschuldige mich, Herr Präsident, dass ich das Wort noch ergriffen habe. Aber ich danke Ihnen.

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Herr Germann, Sie haben das Recht, das Wort zu ergreifen. Auch Herr Poggia hat das Recht dazu, und ich erteile ihm das Wort.

Poggia Mauro · Mit-M · Conseil des Etats · Genève · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Mon but n'est évidemment pas de répéter ce qui a été dit du côté des soutiens à cette initiative. Ce n'est pas une initiative qui oppose des citoyens qui veulent se replier sur eux-mêmes contre des citoyens qui veulent être et rester ouverts au monde ; il est ici très justement question, comme l'a dit notre collègue Marco Chiesa, de contrôler et non pas de subir une situation que nous subissons depuis maintenant des décennies, depuis notamment l'ouverture de la libre circulation - je reviendrai sur les propos de notre collègue Maillard.

Cette initiative est excessive, nous dit-on. Mais où est l'excès ? Je vous rappelle qu'en février 2014, l'article 121a de la Constitution a été accepté en votation populaire et n'a jamais été respecté. Est-ce qu'il n'est pas excessif de faire voter la population qui exprime une crainte quant à une immigration non maîtrisée, mais de n'en tenir aucun compte ? Avons-nous vu notre économie s'imposer des règles pour favoriser l'emploi de notre population ? Quand je parle de notre population, c'est évidemment toutes les personnes qui sont sur notre territoire, qu'elles soient de nationalité suisse ou étrangère, toutes les personnes qui sont ici. Lorsqu'à un moment donné, elles sont dans la difficulté, notre solidarité implique un soutien. Pourtant, ces règles auraient pu être imposées par l'économie elle-même, sur une base volontaire, sans aucune violation de la libre circulation.

Nous savons très bien, en particulier à Genève, à quel point la concurrence d'une main-d'oeuvre étrangère peut être considérée comme déloyale. Elle l'est bien souvent, pas au niveau des salaires les plus bas, puisque nous avons un salaire minimum, mais désormais dans des classes salariales plus élevées. Nous avons un chômage qui est bas, nous dit-on, pratiquement le plein emploi. Mais nous savons très bien comment nous calculons notre taux de chômage : Genève, avec - de mémoire - trois autres cantons en Suisse, prend également en considération les personnes qui sont à l'aide sociale, pour en faire une masse de demandeurs d'emploi. Dans la plupart des cantons suisses, on ne prend que les personnes inscrites aux offices régionaux de placement. Toutes les personnes qui ne sont tout simplement pas au chômage, parce qu'elles sont aidées par des proches, parce qu'elles ont peut-être une fierté, sans doute mal placée, qui les amène à tenir bon, à puiser dans leurs réserves, toutes les personnes qui exercent une profession qui n'est pas la leur, avec un salaire bien inférieur à celui qu'elles mériteraient ; toutes ces personnes souffrent, et cette souffrance est bien réelle. Est-ce que l'on prend en considération cette souffrance qui existe dans notre pays, et qui a été exprimée en février 2014 ?

C'est la raison pour laquelle je considère que cette initiative impose une réflexion sur la façon de gérer notre immigration et non pas de la subir, comme nous le faisons aujourd'hui et comme certains voudraient continuer à le faire.

Jans Beat · BR-M · Conseil fédéral · Bâle-Ville

In immer mehr Kommentaren liest man - wir haben es heute auch gehört -, die Leute hätten jetzt dann genug von der Zuwanderung. Die Schweiz sei im Dichtestress, man müsse etwas tun. Das Gefühl breite sich aus, dass es so nicht weitergehe. Und es gibt auch Umfragen, das haben wir ebenfalls gehört, die das bestätigen. Es gibt aber auch andere Umfragen, es gibt Rankings. Nach diesen Rankings gehört die Schweizer Bevölkerung zu den glücklichsten der Welt. Es gibt wenige Städte auf der ganzen Welt, in denen es sich besser lebt als in Schweizer Städten. Auch das wird durch solche Rankings bestätigt. Und es kommen viele weitere Rankings dazu: Die Schweiz gehört zu den reichsten, zu den sichersten, zu den friedlichsten, zu den wettbewerbsfähigsten und zu den innovativsten Ländern dieser Welt. Die Behauptung, Herr Schwander, dass die Schweiz nicht funktioniere, wird durch solche internationalen Vergleiche ganz sicher nicht bestätigt. Im Gegenteil, es gibt keinen Grund, wenn man diese internationalen Vergleiche sieht, anzunehmen, dass die Schweiz nicht funktioniere.

Wer hat nun recht: die Kommentare oder die Rankings? Ich überlasse die Entscheidung Ihnen oder vielleicht dem Volk. Aber ich bin persönlich überzeugt, dass die Schweiz und die Schweizer Bevölkerung etwas Wichtiges weiss, nämlich dass die Zuwanderung wichtig für unseren Wohlstand ist. Die Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren in der Schweiz erfreulich positiv entwickelt und hat dafür gesorgt, dass es der Schweizer Bevölkerung vergleichsweise gut geht. Das war nur möglich, weil Jobs kreiert wurden. Als Folge davon hat auch die Bevölkerung zugenommen. Die Zuwanderung und unser Wohlstand gehören zusammen wie ein Paar Schuhe. Um vorwärtszukommen, braucht es beide. Wenn das Bevölkerungswachstum aber zu schnell erfolgt, dann können Probleme entstehen. Diese Herausforderungen, die gehen wir an: der Bundesrat, Sie - das Parlament -, die Kantone und Gemeinden, die Raum- und Verkehrsplaner, die Logistiker, Immobilienentwickler, Grossverteiler, all die klugen und engagierten Leute, die dazu beitragen, unsere Gesellschaft zu organisieren.

Die Initiative hingegen, die tut das nicht. Sie löst kein einziges Problem, sondern schafft ganz viele neue. Zwischen dem, was die Initiative will, und dem, was sie tatsächlich bewirken würde, klaffen Welten. Die Initiative will zum Beispiel die Zuwanderung souverän steuern können. Stattdessen steuert sie die Schweiz in die Isolation und nimmt der nächsten Generation wichtige Handlungsspielräume, um auf aktuelle Probleme reagieren zu können. Die Initiative will die Zuwanderung bremsen, stattdessen verschärft sie den Fachkräftemangel und setzt das gute Verhältnis zur EU aufs Spiel. Die EU ist unsere wichtigste Partnerin, und das wird sie noch sehr, sehr lange sein.

Weiter will die Initiative mehr Sicherheit, aber stattdessen gefährdet sie die Sicherheit der Schweiz, indem sie in letzter Konsequenz die Polizei und den Grenzschutz von den wichtigen europäischen Informationen abschneidet. Das wäre nämlich der Fall, wenn wir nicht mehr bei Schengen dabei wären. Das wäre eine brandgefährliche Entwicklung.

Und schliesslich möchte die Initiative auch die Flüchtlinge fernhalten. Heute machen die Asylsuchenden nur einen sehr kleinen Teil der Zuwanderung aus. Die Initiative aber macht die Schweiz zur Insel der Hoffnung für alle abgewiesenen Asylsuchenden Europas. Würden wir nämlich den bilateralen Weg und den Schengen-Raum tatsächlich verlassen, würden die Zahl der Asylgesuche und die Kosten in der Schweiz explodieren.

Die Initiative ist auch schon als Chaos-Initiative bezeichnet worden. Ich würde ganz einfach sagen, die Initiative ist nicht im Interesse unseres Landes. Unsicherheit ist das Letzte, was wir in dieser ohnehin unsicheren Zeit brauchen können. Wenn wir Probleme haben, dann machen wir nicht einen Deckel darauf, sondern dann lösen wir diese Probleme.

Wohlstand und Zuwanderung gehören zusammen, wir haben es gehört. Ein Blick zurück lohnt sich: Im Wirtschaftswunder der Sechzigerjahre hatten wir teilweise über 200 000 Zuwanderer pro Jahr, trotz Kontingentierung - netto. In den Neunzigerjahren lief die Schweizer Wirtschaft im Kriechgang, die Zuwanderung ging auf einige Zehntausend zurück. Und dann, in den 2000er-Jahren, zog die Konjunktur mit der Personenfreizügigkeit kräftig an und mit ihr auch die Zuwanderung. Sie wissen es ja, geschätzte Frau Ständerätin Friedli, geschätzter Herr Ständerat Schwander, und Sie haben recht: Damals hat der Bundesrat unterschätzt, wie enorm die Schweizer Unternehmen vom europäischen Binnenmarkt profitieren und wie erfolgreich sie sich darin entwickeln würden. Damit unterschätzte er auch den Bedarf an Fachkräften.

Man kann Zuwanderung auch als Leistungsausweis sehen. Ich weiss, das tönt provokativ. Aber schauen Sie nach Deutschland, dort ist die Zuwanderung im dritten Jahr der Rezession praktisch zum Erliegen gekommen. Die Zuwanderung und die gute Entwicklung der Wirtschaft machen die Schweiz zu dem, was sie ist: zu einem innovativen, friedlichen und demokratischen Land mit einer ausserordentlich hohen Lebensqualität. Die Initiative behauptet, all das bewahren zu wollen, aber in Wirklichkeit macht sie das Gegenteil. Sie widerspricht allem, was die Schweiz ausmacht, nämlich Wohlstand, Sicherheit und Menschlichkeit.

Niemand behauptet, dass es bei diesem Erfolg keine Nebengeräusche geben würde; das wäre realitätsfremd. Irgendwo habe ich in dem Zusammenhang das Wort "Wachstumsmüdigkeit" oder sogar "Wachstumsschmerz" gelesen. Den Vergleich finde ich, ehrlich gesagt, gar nicht schlecht. Was tun Sie aber, wenn Ihre jugendlichen Kinder aus ihren Kleidern herauswachsen? Sagen Sie ihnen: "Schluss jetzt, 1,60 Meter ist genug"? Sicher nicht. Zunächst freuen Sie sich, dass die Kinder so gut gedeihen, dann kümmern Sie sich um sie, kaufen ihnen allenfalls neue Kleider, und im schlimmsten Fall, wenn Sie dann tatsächlich Schmerzen haben, gehen Sie zum Doktor - der ist übrigens mit grosser Wahrscheinlichkeit aus der EU.

Auch der Bundesrat sorgt dafür, dass die Schweiz weiter so gut gedeiht, und er stellt sich den Herausforderungen, die auf dem Weg auftauchen. Der Bundesrat zeigt, geschätzte Frau Ständerätin Gössi, dass er lösungsbereit ist. Aber er will Lösungen, die funktionieren. Er investiert jedes Jahr Milliarden in den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, und Sie können das auch noch weiter fördern, wenn Sie wollen - es steht Ihnen niemand im Weg. Der Bundesrat präsentiert einen Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit. Er hat ein Paket mit Begleitmassnahmen geschnürt. Er will die Lex Koller verschärfen. Er will den Fonds de Roulement aufstocken und damit weiterhin den Bau von preisgünstigen Wohnungen fördern, als Antwort auf den Wohnungsmangel. Er macht wirklich konkrete Vorschläge. Er macht auch im Bereich Arbeitsmarkt Vorschläge; wir haben es gehört, Herr Mühlemann hat es gesagt. Das Wichtigste, was wir tun können, ist, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu stärken. Auch da macht der Bundesrat konkrete Vorschläge, um erstens Personen im Familiennachzug, zweitens Arbeitslose und drittens ältere Stellensuchende in den Arbeitsmarkt zu bringen. Auch hier können Sie weitere Massnahmen beschliessen; Sie müssen nicht warten, bis die Bevölkerung 9,5 Millionen erreicht hat. Wenn Ihnen die bundesrätlichen Vorschläge nicht genügen, dann intensivieren Sie diese; es steht Ihnen niemand im Weg.

Wenn wir die Zuwanderung wirklich, wirklich effizient bremsen wollten, dann müssten wir die Wirtschaft bremsen, dann müssten wir den Standort Schweiz schwächen, dann müssten wir die Löhne senken, die Infrastruktur verlottern lassen. Ja, dann kämen tatsächlich weniger Leute. Das will der Bundesrat aber nicht, das will niemand. Statt die Schweiz schrumpfen zu lassen, geht der Bundesrat die Herausforderung, ich habe es gesagt, aktiv an. Und - das scheint mir wichtig, und das kommt aus meiner Sicht eindeutig zu kurz - er hat sogar eine Notbremse ausgehandelt. Mit der konkretisierten Schutzklausel kann er die Personenfreizügigkeit einschränken, er kann sie sogar kontingentieren, wenn die Zuwanderung zu schnell erfolgt und messbar zu erheblichen sozialen oder wirtschaftlichen Problemen führt. Er kann das tun, ohne dabei den bilateralen Weg zu gefährden, wie das diese Initiative tut.

Die Initiative provoziert den Konflikt mit der EU, das ist klar. Es gibt keine Umsetzung, die mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU vereinbar ist. Bei einer ständigen Wohnbevölkerung von 10 Millionen Menschen verlangt die Initiative endgültig die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens, Sie haben es gehört. Damit würden die gesamten Bilateralen I und voraussichtlich auch die Bilateralen II dahinfallen. Auch unsere humanitäre Tradition würde dieser willkürlichen 10-Millionen-Schwelle zum Opfer fallen, weil die Schweiz wahrscheinlich auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und den wichtigsten Menschenrechtsverträgen aussteigen müsste. All das ist offensichtlich nicht im Interesse der Schweiz.

Schauen Sie nach Grossbritannien. Wir haben es gehört, ich muss es auch nochmals sagen: Die Briten sind dem Versprechen auf den Leim gekrochen. Man hat ihnen ein goldenes Zeitalter versprochen. Für dieses Experiment bezahlen die Britinnen und Briten jetzt teuer, das kommt sie sehr teuer zu stehen. Vielleicht ist das der Grund dafür, dass im Nationalrat einige gesagt haben, dass der Ausstieg aus der Personenfreizügigkeit ja gar nicht nötig sei, man müsse die Zuwanderung einfach an der Wurzel packen. Aber mit dieser Initiative machen Sie das nicht. Sie bietet die Rezepte nicht. Sie kann nicht einlösen, was sie verspricht.

Wir sollten auch nicht der Versuchung erliegen, zu denken, dass in den Neunzigerjahren alles besser gewesen sei, damals, als wir noch keine Personenfreizügigkeit hatten. Das ist falsch. Damals war nämlich nicht alles besser, im Gegenteil. Wir hatten deutlich weniger Lohn als heute, wir mussten pro Woche vier Stunden länger arbeiten, wir konnten uns halb so viele Reisen leisten, die Lebenserwartung war um drei Jahre tiefer als heute. Das scheint mir ein entscheidender Unterschied zu damals zu sein. Und die Arbeitslosigkeit war in den Neunzigerjahren fast doppelt so hoch wie heute.

Wir sollten nicht rückwärts-, sondern vorwärtsgehen und unseren Weg weiterentwickeln. Darum hat der Bundesrat ein Vertragspaket mit der EU ausgehandelt. Das ist seine Antwort auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen. Es ist definitiv der bessere Weg als diese Initiative.

Ich fasse zusammen: Diese Initiative steuert die Zuwanderung nicht und löst kein einziges Problem, sie schafft ganz viele neue. Die Schweiz soll weiter gedeihen können. Den Herausforderungen begegnen wir mit konstruktiven und gezielten Lösungen, die funktionieren. Und für den Fall, dass die Zuwanderung tatsächlich einmal zu schwerwiegenden Problemen führt, hat der Bundesrat eine Schutzklausel ausgehandelt. So bewahrt er das, was die Schweiz ausmacht: Wohlstand, Sicherheit und Menschlichkeit.

Aus diesem Grund beantragt Ihnen der Bundesrat, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Zu den einzelnen Minderheitsanträgen nehme ich gerne wie folgt Stellung:

Der Antrag der Minderheit I (Gössi) will, dass Bund und Kantone Massnahmen ergreifen, wenn das Wachstum der ständigen Bevölkerung während drei Jahren in Folge 0,8 Prozent überschreitet. Die vorgeschlagenen Massnahmen im Asylbereich und beim Familiennachzug sind aber die gleichen wie in der Initiative. Im Bereich Personenfreizügigkeit soll der Bundesrat neu verpflichtet werden, ein völkerrechtliches Verfahren zur Aktivierung der Schutzklausel einzuleiten, sobald der erwähnte Grenzwert überschritten wird. Beim aktuellen wie auch beim aufdatierten Freizügigkeitsabkommen ist vorgesehen, dass die Auslösung der Schutzklausel bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen geprüft wird. Es darf aber keinen Automatismus geben - davon ist der Bundesrat überzeugt. Es darf nicht beim Überschreiten eines gewissen Grenzwertes automatisch zu Massnahmen kommen, sondern dann gilt es, die Situation zu beurteilen und in Bezug auf die aktuelle Situation zu entscheiden, ob wir kontingentieren wollen oder nicht. Mit der Schutzklausel können wir das tun.

Auch das Kriterium zum Ergreifen von Massnahmen ist nicht dasselbe. Laut Vernehmlassungsvorlage zum Paket Schweiz-EU würde die Auslösung der Schutzklausel unter anderem geprüft, wenn die Nettozuwanderung aus der EU in einem Jahr mehr als 0,74 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung ausmacht. Die Minderheit I verlangt hingegen eine automatische Auslösung der Schutzklausel, wenn die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz während drei Jahren in Folge um 0,8 Prozent wächst. Die Formulierung von Artikel 73a Absatz 3 stimmt somit nicht mit dem aufdatierten Freizügigkeitsabkommen überein und ist aus diesem Grund nicht mit diesem vereinbar. Ein Verfassungsartikel, der sowohl mit dem aktuellen als auch mit dem aufdatierten Freizügigkeitsabkommen kollidiert, würde die Beziehungen zur EU und das ausgehandelte Paket Schweiz-EU im Kern gefährden. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat den Antrag der Minderheit I (Gössi) ab.

Der Antrag der Minderheit II (Fässler Daniel) übernimmt im Wesentlichen die Stossrichtung der Initiative. Die Massnahmen bei Überschreiten der verschiedenen Schwellenwerte sind die gleichen. Im Unterschied zur Initiative verzichtet der Antrag aber auf automatische Kündigungen im internationalen Bereich. Stattdessen soll die Stimmbevölkerung über eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens entscheiden, wenn der 10-Millionen-Wert nicht eingehalten werden kann. Aber auch diese Bestimmung verankert eine fixe Bevölkerungsobergrenze in der Verfassung, und die Realität eines wachsenden Arbeits- und Fachkräftebedarfs wird ausgeklammert. Hier haben wir dieselben Probleme, nämlich dass die Instrumente, die beantragt werden, aus Sicht des Bundesrates nicht griffig sind. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen darum, der Mehrheit der Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit II (Fässler Daniel) abzulehnen.

Ich möchte hier noch etwas sagen. Es wurde mehrfach behauptet, das BIP pro Kopf stagniere seit 2023. Das ist nicht richtig. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit ist das BIP pro Kopf um fast einen Viertel gestiegen. Das BIP pro Kopf hat nichts mit der Zuwanderung zu tun. Wenn das BIP pro Kopf in einem einzelnen Jahr sinkt, ist es nicht gefährdet. Es sank tatsächlich nach der Einführung der Personenfreizügigkeit in einzelnen Jahren; zum Beispiel sank es 2009 in der Finanzkrise, 2020 wegen Corona und 2023 wegen der grossen Zuwanderung aus der Ukraine im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf dieses Land. Dies führte zu einem Rückgang des BIP pro Kopf, weil die Bevölkerung in kürzester Zeit stark zunahm. Aber 2024 stieg das BIP pro Kopf wieder, nämlich um 0,4 Prozent. Für 2025 kennen wir die endgültigen Zahlen noch nicht, aber trotz Turbulenzen ist es möglich, dass wir auch in diesem Jahr ein Wachstum des BIP pro Kopf sehen werden. In den Neunzigerjahren ist das BIP pro Kopf im Schnitt jährlich nur um 0,4 Prozent gewachsen. Vor der Personenfreizügigkeit war das Wachstum also tiefer. Ab der Personenfreizügigkeit ist das BIP bis 2020 im Durchschnitt um knapp 1 Prozent gewachsen. So viel zu dieser Zahl, die ich jetzt doch noch korrigieren musste.

Dann noch etwas zum Argument, wer die Wohnungsknappheit angehen wolle, müsse die Zuwanderung beschränken: Ich bitte Sie, hier festzuhalten, dass die Initiative in diesem Bereich keine Lösungen präsentiert, Sie hingegen die Möglichkeit haben, entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Die Realität ist, dass Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz sehr viel weniger Wohnraum beanspruchen als Schweizerinnen und Schweizer. Ich sage nicht, dass das richtig oder falsch ist, aber das gehört in eine vollständige Auslegeordnung dieser Problematik.

Dann noch zum Antrag der Minderheit III (Z'graggen): Die Einführung einer Zuwanderungsabgabe für EU/EFTA-Staatsangehörige und für ihre Familienangehörigen ist mit dem Freizügigkeitsabkommen und dem EFTA-Übereinkommen nicht vereinbar. Weil im Entwurf von Artikel 121b auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen verwiesen wird, könnte eine Zuwanderungsabgabe also nur bei Personen aus Drittstaaten erhoben werden. Zudem ist unklar, ob diese Steuer in Bezug auf den Familiennachzug mit der EMRK vereinbar wäre, sicher aber wäre es eine Abweichung vom Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung gemäss Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen deshalb, der Mehrheit der Kommission zu folgen und den Antrag der Minderheit III (Z'graggen) abzulehnen.

Der Bericht zum Postulat Caroni ist unterwegs, er wird voraussichtlich im März 2026 vorliegen.

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

1. Bundesbeschluss zur Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeits-Initiative)"

1. Arrêté fédéral relatif à l'initiative populaire "Pas de Suisse à 10 millions ! (initiative pour la durabilité)"

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Über Artikel 2 stimmen wir ab, nachdem wir über den Gegenentwurf befunden haben.

3. Gegenentwurf zur Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! [Nachhaltigkeits-Initiative]"

3. Contre-projet à l'initiative populaire "Pas de Suisse à 10 millions ! [initiative pour la durabilité]"

Antrag der Mehrheit

Nichteintreten

Antrag der Minderheit I

(Gössi, Engler, Fässler Daniel, Z'graggen)

Titel

Bundesbeschluss "Steuerung der Zuwanderung mittels Schutzklausel bei der Anwendung des FZA" (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)") vom ...

Ingress

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 3. April 2024 eingereichten Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)", nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. März 2025, beschliesst:

Ziff. I Einleitung

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Ziff. I Art. 73a Titel

Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung

Ziff. I Art. 73a Abs. 1

Überschreitet das Wachstum der ständigen Wohnbevölkerung vor dem Jahr 2050 in drei Folgejahren 0,8 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung, ergreifen der Bund und die Kantone Massnahmen zur Dämpfung dieses Wachstums, bis das jährliche Wachstum jeweils weniger als 0,8 Prozent beträgt. Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert jährlich durch Verordnung um den Geburtenüberschuss anpassen.

Ziff. I Art. 73a Abs. 2

Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie alle ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel für mindestens zwölf Monate oder mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten.

Ziff. I Art. 73a Abs. 3

Überschreitet das Wachstum der ständigen Wohnbevölkerung den Grenzwert nach Absatz 1, ergreifen der Bundesrat und die Bundesversammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung dieses Grenzwerts insbesondere im Asylbereich, beim Familiennachzug und bei einer durch einen völkerrechtlichen Vertrag vorgesehene Personenfreizügigkeit:

a. Im Asylbereich und beim Familiennachzug: Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung erhalten vorläufig Aufgenommene keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, kein Schweizer Bürgerrecht und kein anderweitiges Bleiberecht. Vorbehalten sind die Bestimmungen des Völkerrechts sowie internationale Abkommen.

b. Im Bereich einer durch einen völkerrechtlichen Vertrag vorgesehenen Personenfreizügigkeit: Der Bundesrat leitet ein völkerrechtliches Verfahren zur Aktivierung der Schutzklausel ein. Das Gesetz regelt die Schutzmassnahmen, die ergriffen werden können.

Ziff. I Art. 197 Ziff. 17 Titel

17. Übergangsbestimmungen zu Artikel 73a (Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung)

Ziff. I Art. 197 Ziff. 17 Text

Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 73a durch Volk und Stände. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

Ziff. II Text

Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)" nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

Antrag der Minderheit II

(Fässler Daniel, Binder, Engler, Gössi, Z'graggen)

Titel

Bundesbeschluss "Steuerung der Zuwanderung im Rahmen des Völkerrechts und der bilateralen Verträge" (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! [Nachhaltigkeitsinitiative]") vom ...

Ingress

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 3. April 2024 eingereichten Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)", nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. März 2025, beschliesst:

Ziff. I Einleitung

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Ziff. I Art. 73a Titel

Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung

Ziff. I Art. 73a Abs. 1

Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz darf zehn Millionen Menschen vor dem Jahr 2050 nicht überschreiten. Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert jährlich durch Verordnung um den Geburtenüberschuss anpassen. Der Bund stellt sicher, dass der Grenzwert eingehalten wird.

Ziff. I Art. 73a Abs. 2

Bund und Kantone treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung, insbesondere zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung und der schweizerischen Sozialversicherungen.

Ziff. I Art. 73a Abs. 3

Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie alle ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel für mindestens zwölf Monate oder mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten.

Ziff. I Art. 73a Abs. 4

Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 neuneinhalb Millionen Menschen, ergreifen der Bundesrat und die Bundesversammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Absatz 1, insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug. Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Ab dem Zeitpunkt der Überschreitung erhalten vorläufig Aufgenommene keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und kein anderweitiges Bleiberecht. Vorbehalten sind die Bestimmungen des Völkerrechts.

Ziff. I Art. 73a Abs. 5

Überschreitet die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz den Grenzwert gemäss Absatz 1, ergreifen der Bundesrat und die Bundesversammlung alle ihnen zur Verfügung stehenden Massnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes. Absatz 4 gilt entsprechend.

Ziff. I Art. 140 Abs. 2 Einleitung

Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet:

Ziff. I Art. 140 Abs. 2 Bst. d

d. die Frage, ob bestehende Abkommen über die Personenfreizügigkeit zu kündigen sind, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. der Grenzwert gemäss Artikel 73a Absatz 1 nach Ablauf von zwei Jahren seit seiner erstmaligen Überschreitung noch nicht wieder eingehalten ist;

2. bis dahin keine Ausnahme- oder Schutzklauseln angerufen werden konnten, mit denen die Einhaltung des Grenzwertes gemäss Artikel 73a Absatz 1 erreicht wird.

Ziff. I Art. 197 Ziff. 17 Titel

17. Übergangsbestimmungen zu Artikel 73a (Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung)

Ziff. I Art. 197 Ziff. 17 Text

Der Bundesrat erlässt die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 73a durch Volk und Stände. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

Ziff. II Text

Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)" nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

Antrag der Minderheit III

(Z'graggen, Engler, Fässler Daniel, Gössi)

Titel

Bundesbeschluss über eine Abgabe auf die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! [Nachhaltigkeitsinitiative]") vom ...

Ingress

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung, nach Prüfung der am 3. April 2024 eingereichten Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)", nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. März 2025, beschliesst:

Ziff. I Einleitung

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Ziff. I Art. 121b Titel

Zuwanderungsabgabe

Ziff. I Art. 121b Text

Der Bund kann auf die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eine Abgabe erheben. Er kann die Abgabe nur auf einem Teil der Zuwanderung erheben, soweit dies aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

Ziff. II Text

Dieser Gegenentwurf wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. Sofern die Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)" nicht zurückgezogen wird, wird er zusammen mit der Volksinitiative nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.

Proposition de la majorité

Ne pas entrer en matière

Proposition de la minorité I

(Gössi, Engler, Fässler Daniel, Z'graggen)

Titre

Arrêté fédéral concernant la gestion de l'immigration au moyen d'une clause de sauvegarde dans le cadre de l'application de l'ALCP (contre-projet à l'initiative populaire "Pas de Suisse à 10 millions ! [initiative pour la durabilité]") du ...

Préambule

L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 139 alinéa 5 de la Constitution, vu l'initiative populaire "Pas de Suisse à 10 millions! (initiative pour la durabilité)" déposée le 3 avril 2024, vu le message du Conseil fédéral du 21 mars 2025, arrête :

Ch. I introduction

La Constitution est modifiée comme suit :

Ch. I art. 73a titre

Développement durable de la population

Ch. I art. 73a al. 1

Si, avant l'année 2050, la croissance de la population résidante permanente dépasse 0,8 pour cent pendant trois années consécutives, la Confédération et les cantons prennent des mesures visant à freiner cette croissance afin de la ramener à un niveau inférieur à 0,8 pour cent par an. A partir de 2050, le Conseil fédéral peut, par voie d'ordonnance, adapter chaque année la valeur limite en fonction de l'accroissement naturel.

Ch. I art. 73a al. 2

La population résidante permanente comprend l'ensemble des personnes de nationalité suisse ayant leur domicile principal en Suisse ainsi que l'ensemble des personnes de nationalité étrangère disposant d'un titre de séjour d'une durée minimale de douze mois ou séjournant en Suisse depuis au moins douze mois.

Ch. I art. 73a al. 3

Si la croissance de la population résidante permanente dépasse la valeur limite fixée à l'alinéa 1, le Conseil fédéral et l'Assemblée fédérale, dans les limites de leurs compétences respectives, prennent des mesures, en particulier en matière d'asile, de regroupement familial et de libre circulation des personnes prévue par un accord international, en vue d'assurer le respect de cette valeur limite :

a. S'agissant de l'asile et du regroupement familial : le Conseil fédéral soumet à l'Assemblée fédérale un projet de loi correspondant. A partir du moment où la valeur limite est dépassée, les personnes admises à titre provisoire ne peuvent plus obtenir ni autorisation de séjour ou d'établissement, ni la nationalité suisse, ni aucun autre droit de rester. Les règles du droit international et les accords internationaux sont réservés.

b. S'agissant d'une libre circulation des personnes prévue par un accord international : le Conseil fédéral lance une procédure de droit international afin d'activer la clause de sauvegarde. Les mesures de protection qui peuvent être prises sont définies dans la loi.

Ch. I art. 197 ch. 17 titre

17. Disposition transitoire ad article 73a (Développement durable de la population)

Ch. I art. 197 ch. 17 texte

Le Conseil fédéral édicte les dispositions d'exécution de l'article 73a sous la forme d'une ordonnance un an au plus tard après l'acceptation dudit article par le peuple et les cantons. L'ordonnance a effet jusqu'à l'entrée en vigueur des dispositions édictées par l'Assemblée fédérale.

Ch. II texte

Le présent contre-projet sera soumis au vote du peuple et des cantons. Il sera soumis au vote en même temps que l'initiative populaire "Pas de Suisse à 10 millions ! (initiative pour la durabilité)" si cette initiative n'est pas retirée, selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.

Proposition de la minorité II

(Fässler Daniel, Binder, Engler, Gössi, Z'graggen)

Titre

Arrêté fédéral concernant la gestion de l'immigration dans le cadre du droit international et des accords bilatéraux (contre-projet à l'initiative populaire "Pas de Suisse à 10 millions ! [initiative pour la durabilité]") du ...

Préambule

L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 139 alinéa 5 de la Constitution, vu l'initiative populaire "Pas de Suisse à 10 millions ! (initiative pour la durabilité)" déposée le 3 avril 2024, vu le message du Conseil fédéral du 21 mars 2025, arrête:

Ch. I introduction

La Constitution est modifiée comme suit :

Ch. I art. 73a titre

Développement durable de la population

Ch. I art. 73a al. 1

La population résidante permanente de la Suisse ne doit pas dépasser dix millions de personnes avant l'année 2050. A partir de 2050, le Conseil fédéral peut, par voie d'ordonnance, adapter chaque année cette valeur limite en fonction de l'accroissement naturel. La Confédération s'assure que la valeur limite est respectée.

Ch. I art. 73a al. 2

Dans les limites de leurs compétences respectives, la Confédération et les cantons prennent des mesures pour assurer un développement durable de la population, en particulier en vue de protéger l'environnement et dans l'intérêt de la conservation durable des ressources naturelles, de la performance des infrastructures, des soins et des assurances sociales suisses.

Ch. I art. 73a al. 3

La population résidante permanente comprend l'ensemble des personnes de nationalité suisse ayant leur domicile principal en Suisse ainsi que l'ensemble des personnes de nationalité étrangère disposant d'un titre de séjour d'une durée minimale de douze mois ou séjournant en Suisse depuis au moins douze mois.

Ch. I art. 73a al. 4

Si la population résidante permanente de la Suisse dépasse neuf millions et demi de personnes avant l'année 2050, le Conseil fédéral et l'Assemblée fédérale, dans les limites de leurs compétences respectives, prennent des mesures, en particulier en matière d'asile et de regroupement familial, en vue d'assurer le respect de la valeur limite fixée à l'alinéa 1. Le Conseil fédéral soumet à l'Assemblée fédérale un projet de loi à cet effet. A partir du moment où la valeur limite est dépassée, les personnes admises à titre provisoire ne peuvent plus obtenir d'autorisation de séjour ou d'établissement, ni aucun autre droit de rester. Les règles du droit international sont réservées.

Ch. I art. 73a al. 5

Si la population résidante permanente de la Suisse dépasse la valeur limite fixée à l'alinéa 1, le Conseil fédéral et l'Assemblée fédérale prennent toutes les mesures à leur disposition pour assurer le respect de la valeur limite. L'alinéa 4 s'applique.

Ch. I art. 140 al. 2 introduction

Sont soumis au vote du peuple :

Ch. I art. 140 al. 2 let. d

d. le principe d'une dénonciation des accords existants sur la libre circulation des personnes si les conditions suivantes sont remplies :

1. deux ans après qu'elle a été dépassée pour la première fois, la valeur limite fixée à l'article 73a alinéa 1 n'est toujours pas respectée ;

2. aucune clause d'exception ou de sauvegarde permettant de respecter ladite valeur limite n'a pu être invoquée dans ce délai.

Ch. I art. 197 ch. 17 titre

17. Disposition transitoire ad article 73a (Développement durable de la population)

Ch. I art. 197 ch. 17 texte

Le Conseil fédéral édicte les dispositions d'exécution de l'article 73a sous la forme d'une ordonnance un an au plus tard après l'acceptation dudit article par le peuple et les cantons. L'ordonnance a effet jusqu'à l'entrée en vigueur des dispositions édictées par l'Assemblée fédérale.

Ch. II texte

Le présent contre-projet sera soumis au vote du peuple et des cantons. Il sera soumis au vote en même temps que l'initiative populaire "Pas de Suisse à 10 millions ! (initiative pour la durabilité)" si cette initiative n'est pas retirée, selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.

Proposition de la minorité III

(Z'graggen, Engler, Fässler Daniel, Gössi)

Titre

Arrêté fédéral concernant une taxe sur l'immigration des étrangers (contre-projet à l'initiative populaire "Pas de Suisse à 10 millions ! [initiative pour la durabilité]") du ...

Préambule

L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vu l'article 139 alinéa 5 de la Constitution, vu l'initiative populaire "Pas de Suisse à 10 millions ! (initiative pour la durabilité)" déposée le 3 avril 2024, vu le message du Conseil fédéral du 21 mars 2025, arrête :

Ch. I introduction

La Constitution est modifiée comme suit :

Ch. I art. 121b titre

Taxe sur l'immigration

Ch. I art. 121b texte

La Confédération peut prélever une taxe sur l'immigration des étrangers. Elle peut ne prélever la taxe que sur une partie de l'immigration, lorsque des obligations découlant du droit international l'y obligent.

Ch. II texte

Le présent contre-projet sera soumis au vote du peuple et des cantons. Il sera soumis au vote en même temps que l'initiative populaire "Pas de Suisse à 10 millions ! (initiative pour la durabilité)" si cette initiative n'est pas retirée, selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir stimmen nun über den Antrag der Mehrheit auf Nichteintreten auf Vorlage 3 ab.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 15 Stimmen

Dagegen ... 29 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Da der Rat nicht auf den Gegenentwurf eingetreten ist, kommen wir nun auf Artikel 2 der Volksinitiative zurück.

1. Bundesbeschluss zur Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeits-Initiative)"

1. Arrêté fédéral relatif à l'initiative populaire "Pas de Suisse à 10 millions ! (initiative pour la durabilité)"

Art. 2

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit I

(Gössi, Engler, Fässler Daniel, Z'graggen)

Abs. 1

Sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, wird sie zusammen mit dem Gegenentwurf "Bundesbeschluss Steuerung der Zuwanderung mittels Schutzklausel bei der Anwendung des FZA" Volk und Ständen nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung unterbreitet.

Abs. 2

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.

Antrag der Minderheit II

(Fässler Daniel, Binder, Engler, Gössi, Z'graggen)

Abs. 1

Sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, wird sie zusammen mit dem Gegenentwurf "Bundesbeschluss Steuerung der Zuwanderung im Rahmen des Völkerrechts und der bilateralen Verträge" Volk und Ständen nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung unterbreitet.

Abs. 2

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.

Antrag der Minderheit III

(Z'graggen, Engler, Fässler Daniel, Gössi)

Abs. 1

Sofern die Volksinitiative nicht zurückgezogen wird, wird sie zusammen mit dem Gegenentwurf "Bundesbeschluss über eine Abgabe auf die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern" Volk und Ständen nach dem Verfahren gemäss Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung unterbreitet.

Abs. 2

Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen.

Antrag der Minderheit IV

(Friedli Esther, Schwander)

... die Initiative anzunehmen.

Art. 2

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité I

(Gössi, Engler, Fässler Daniel, Z'graggen)

Al. 1

Si l'initiative populaire n'est pas retirée, elle sera soumise au vote du peuple et des cantons en même temps que le contre-projet (arrêté fédéral concernant la gestion de l'immigration au moyen d'une clause de sauvegarde dans le cadre de l'application de l'ALCP), selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.

Al. 2

L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative et d'accepter le contre-projet.

Proposition de la minorité II

(Fässler Daniel, Binder, Engler, Gössi, Z'graggen)

Al. 1

Si l'initiative populaire n'est pas retirée, elle sera soumise au vote du peuple et des cantons en même temps que le contre-projet (arrêté fédéral concernant la gestion de l'immigration dans le cadre du droit international et des accords bilatéraux) selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.

Al. 2

L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative et d'accepter le contre-projet.

Proposition de la minorité III

(Z'graggen, Engler, Fässler Daniel, Gössi)

Al. 1

Si l'initiative populaire n'est pas retirée, elle sera soumise au vote du peuple et des cantons en même temps que le contre-projet (arrêté fédéral concernant une taxe sur l'immigration des étrangers), selon la procédure prévue à l'article 139b de la Constitution.

Al. 2

L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cantons de rejeter l'initiative et d'accepter le contre-projet.

Proposition de la minorité IV

(Friedli Esther, Schwander)

... d'accepter l'initiative.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Die Anträge der Minderheiten I (Gössi), II (Fässler Daniel) und III (Z'graggen) sind durch das Nichteintreten auf die Gegenvorschläge hinfällig geworden. Wir stimmen über den Antrag der Minderheit IV (Friedli Esther) ab.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 29 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit IV ... 9 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Da Eintreten auf Vorlage 1 obligatorisch ist, findet keine Gesamtabstimmung statt. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Schluss der Sitzung um 19.45 Uhr

La séance est levée à 19 h 45