25.4392, 25.4393

Rechtssicherheit bei der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung gewährleisten / Strategische Erhöhung der Schweizer Standortattraktivität inmitten der Mindestbesteuerung

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

25.4392

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Wermuth, Amoos, Badran Jacqueline, Bendahan, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Töngi, Widmer Céline)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Wermuth, Amoos, Badran Jacqueline, Bendahan, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Töngi, Widmer Céline)

Rejeter la motion

25.4393

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Michaud Gigon, Amoos, Badran Jacqueline, Bendahan, Grossen Jürg, Töngi, Wermuth, Widmer Céline)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Michaud Gigon, Amoos, Badran Jacqueline, Bendahan, Grossen Jürg, Töngi, Wermuth, Widmer Céline)

Rejeter la motion

Pamini Paolo · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Schweiz kann keine rückwirkenden Änderungen ihrer Steuergesetzgebung hinnehmen, die sich aus späteren Entwicklungen des internationalen Rechts ergeben. Das gebieten zentrale verfassungsrechtliche Grundsätze: das Legalitätsprinzip, die Rechtssicherheit, der Vertrauensschutz und das Verbot der echten Rückwirkung. In diese Richtung weist auch das Postulat 25.3952 der APK-S, das am 12. August 2025 einstimmig beschlossen und am 11. Dezember 2025 vom Ständerat angenommen wurde: Die Übernahme internationaler Regulierung hat sich an unseren rechtsstaatlichen Verfahren und Leitplanken zu orientieren.

Unsere Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) übernimmt das internationale Recht überwiegend statisch. Materielle OECD-Weiterentwicklungen werden nicht automatisch Teil des Schweizer Rechts, sondern brauchen eine bewusste formelle Übernahme in der MindStV. Dynamisch aufgegriffen werden können primär technische, nicht materielle Aktualisierungen und eng begrenzte, in der Verordnung ausdrücklich dynamisierte Elemente. Entscheidend ist daher der Stand der Global Anti-Base Erosion Model Rules der OECD zum Zeitpunkt der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023.

Die am 15. Januar 2025 veröffentlichte administrative Leitlinie zur Integrity Rule der OECD war davon nicht umfasst. Diese Leitlinie beanstandet kantonale, in Vorjahren gewährte Instrumente und sieht zugleich für die Jahre 2024 und 2025 nur einen engen Übergangszeitraum mit erheblichen Einschränkungen vor. Mit der Motion 25.4392, die wir vorliegend beraten, stellt die Mehrheit der WAK-N klar: Eine solche Rückwirkung tolerieren wir nicht. Die Anwendung hat prospektiv zu erfolgen; so schaffen wir Klarheit und Stabilität und halten gleichzeitig internationale Standards ein, ohne ex post Unsicherheiten zu produzieren.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie das Rückwirkungsverbot konkret zu verstehen ist. Laut einer sogenannten breiten Auslegung bedeutet es, dass bis und mit 2024, mithin vor Veröffentlichung der Guidance gewährte Instrumente grundsätzlich über mehrere Jahre weiterverwendet werden können - ein sogenanntes Grandfathering - oder zumindest einem klar geregelten, verlängerten Übergang unterliegen sollten. Gleichzeitig ist aber zu beachten, dass einzelne Mitglieder des Inclusive Framework das Rückwirkungsverbot zurückhaltender interpretieren, was man oft mit einer "engen Auslegung" bezeichnet. Namentlich das Vereinigte Königreich hat die Guidance so umgesetzt, dass das Steuerjahr 2024 oder, präzise gesagt, die Geschäftsjahre, die vor dem 21. Juli 2025 enden, weiterhin geschützt sind, während im Übrigen die Guidance angewandt wird. Die enge Auslegung - das möchte ich auch betonen - ist durchaus mit dem von der Motion geforderten Rückwirkungsverbot vereinbar.

Unabhängig von der Frage der Reichweite des Rückwirkungsverbots sowie von Methode und Zeitplan der Umsetzung im Schweizer Recht zeigt der Umstand, dass andere Inclusive-Framework-Mitglieder ihre innerstaatlichen Regelungen anpassen mussten, aus Sicht der Kommissionsmehrheit, dass die Administrative Guidance materielle Veränderungen mit sich bringt und nicht bloss die GloBE-Regeln erläutert. Diese Feststellung konkretisierte sich erst in den Monaten nach der Veröffentlichung der Administrative Guidance am 15. Januar 2025 und führte deswegen zur heutigen Diskussion.

Zur zweiten Motion, der Motion 25.4393: Der internationale Kontext ist im Fluss. Side-by-Side-Diskussionen zur Koexistenz von Systemen, heterogene Positionierungen grosser Volkswirtschaften und die Nichtumsetzung von Pillar Two durch die USA, China, Indien und Brasilien zeigen, dass die Schweiz ihr steuer- und standortpolitisches Profil vorausschauend bestimmen muss. Dafür braucht es eine tragfähige, mehrjährige Strategie, die auch international kompatible Anreizsysteme prüft und, wo sinnvoll, vorsieht.

Diese Strategie soll im bewährten Schweizer Modus entstehen: unter Einbezug aller relevanten Stakeholder, insbesondere der Kantone, der Wirtschaftsverbände und der Beratungsbranche - analog zum Prozess bei der Unternehmenssteuerreform III bzw. dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung. Die bereits geleistete sachliche Arbeit zum Postulat 23.3753 liefert hierfür wertvolle Grundlagen und kann die Arbeiten der Gruppen gezielt speisen.

Zudem hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates am 24. Oktober 2025 zwei Motionen mit exakt gleichem Wortlaut beschlossen, das sind die Geschäfte 25.4399 bzw. 25.4400. Der Ständerat behandelt sie am 18. Dezember 2025, also an diesem Donnerstag. Sollten beide Räte ihre jeweiligen Motionen annehmen, gelten die Vorstösse als vom Parlament angenommen. Das unterstreicht die enge Zusammenarbeit der Schwesterkommissionen in einem aus den eingangs dargelegten Gründen staatspolitisch hochrelevanten Dossier.

Zur Kommissionsberatung: Die Kommission hat die erste Motion mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen; der zweiten Motion wurde mit 15 zu 8 Stimmen zugestimmt. Die Minderheit warnte insbesondere vor möglichen negativen Konsequenzen einer prospektiven Abgrenzung; betreffend die Strategie-Motion äusserte sie generelle Vorbehalte und verwies auf bereits laufende Arbeiten des Bundesrates.

Aus den ausgeführten Gründen lade ich Sie ein, beide Motionen anzunehmen.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzter Kollege Pamini, Sie wollen mit Ihrer Motion die strategische Standortattraktivität steigern, explizit über Steueranreize, wie Sie es nennen würden - wir würden es eher Steuerdumping nennen. Sie wissen, dass die Firmenanlockung über Steuerdumping der grosse Treiber der Zuwanderung ist. Können Sie den Widerspruch erklären, dass Sie einerseits über Steuerdumping Firmen anlocken und die Standortattraktivität erhöhen wollen und dann andererseits reklamieren, wenn die entsprechenden Leute kommen? Können Sie das bitte erklären?

Pamini Paolo · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Badran. Ich spreche hier nicht im Namen meiner Fraktion, sondern im Namen der Kommissionsmehrheit. Ich glaube, ich war schon genug ausführlich.

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le président (Page Pierre-André, président): La proposition de la minorité Wermuth sera présentée par Mme Céline Widmer.

Widmer Céline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Die Frage, die Sie heute beantworten müssen, ist keine triviale. Die Motion der WAK verlangt, dass der Bundesrat die Mindestbesteuerungsverordnung anpasst, damit die neuen OECD-Regeln erst für steuerliche Vorteile gelten sollen, die ab dem 1. Januar 2025 gewährt worden sind. Im Namen der Minderheit der WAK-N bitte ich Sie, diese Motion nicht zu unterstützen - ganz unabhängig davon, wie man sich grundsätzlich zur OECD-Mindestbesteuerung stellt.

Wir hatten schon vor der Volksabstimmung die Befürchtung, dass sich mit der von diesem Parlament gewählten Umsetzung der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen verschärfen würde und gewisse Kantone mit Steuertricks die Mindestbesteuerung für einzelne Firmen umgehen würden. Deshalb können wir, wie wir das schon in der Beratung in der WAK dargelegt haben, durchaus einen Teil der Begründung nachvollziehen, die der Kommissionssprecher dargelegt hat. Wir hätten uns auch nicht dagegen gewehrt, die Fragen, welche die Motion aufwirft, vertieft zu prüfen. Dazu bräuchte es aber unbedingt eine Anhörung der Kantone, diese sind nämlich gemäss unserem derzeitigen Wissensstand grossmehrheitlich dezidiert gegen das Vorhaben der Motion. Das wissen wir aus den mündlichen Ausführungen der Verwaltung in der Kommission. Die verlangte Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung würde, das ist absehbar, den Verlust des Q-Status bedeuten und hätte aufwendige Verfahren und Rechtsunsicherheit für die Unternehmen zur Folge.

Wir haben den Antragsteller in der WAK leider erfolglos gebeten, den Antrag zurückzustellen. Dann hätte man das Anliegen zuerst vertieft prüfen können, statt mit zwei gleichlautenden Kommissionsmotionen einen Schnellschuss abzufeuern, den man nicht mehr zurücknehmen kann. Wenn Sie die Motionen jetzt annehmen, dann geht es nicht mehr darum, Fragen zu klären, dann haben Sie Rechtsunsicherheit geschaffen - egal wie und wie schnell der Bundesrat die Verordnung anpasst.

Das Anliegen kann auch nicht isoliert betrachtet werden: Es gibt Abhängigkeiten zu ganz anderen Steuerfragen, unter anderem mit der EU. Jetzt einfach zu suggerieren, das Parlament könne mit dieser Motion rechtsstaatliche Fragen der Rückwirkung thematisieren, scheint mir eher eine Ablenkung zu sein und wird den Auswirkungen der heutigen Abstimmung mitnichten gerecht. Wenn offenbar die Mehrheit der Kantone und auch der Wirtschaftsverbände - ich glaube, Sie alle haben eine E-Mail von Swissholdings bekommen - diesen Qualified-Status nicht gefährden will, dann kann man sich fragen, welchem Interesse der Aktivismus dient, den die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte nun an den Tag legen. In der "Aargauer Zeitung" vom Freitag war zu lesen, es gehe darum, Steuerschlupflöcher zu retten, die einzelne Kantone einzelnen Firmen gewährt hätten und die nicht OECD-konform seien. Ob die wenigen Kantone wissentlich Steuerprivilegien geschaffen haben oder ob die ursprünglichen OECD-Regeln zu unpräzise waren, das ist gemäss "AZ" umstritten. Es scheint, dass sich die grosse Mehrheit der Kantone an die Vorgaben hält und den Q-Status nicht gefährden will, weder durch verbotene Rulings - also geheime Vereinbarungen zwischen Kantonen und Firmen - noch durch eine vorschnelle Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung, wie es die Motion verlangt.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.

Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Je m'exprimerai largement sur ces deux motions. Je commence par souligner que nous comprenons très bien les difficultés techniques liées à la mise en oeuvre de l'imposition minimale de l'OCDE, qui sont soulevées régulièrement dans la Commission de l'économie et des redevances (CER). Mon canton m'a aussi rendue attentive à ces enjeux. C'est un fait. Pour autant, les priorités aujourd'hui sont la sécurité juridique pour les entreprises actives en Suisse et l'observation des ajustements dans ce domaine au niveau international. Les entreprises elles-mêmes y tiennent, comme elles nous l'ont présenté, pour éviter les complications bureaucratiques immenses qui seraient liées à des va-et-vient - "hüst und hott" - politiques et à des impositions doubles, car l'impôt minimal que la Suisse ne percevrait pas le serait par un autre pays appliquant l'imposition à 15 pour cent, comme les pays voisins, par exemple, ce qui occasionnerait d'ailleurs beaucoup de complications administratives.

D'où vient cet activisme de la CER ? C'est un mystère, puisque le soutien ne vient pas non plus des cantons, visiblement, bien que nous n'ayons pas pu encore les écouter ou les auditionner dans notre commission, ce que nous aurions volontiers fait si les deux motions avaient pu être suspendues.

Le groupe des Verts soutient donc la position du Conseil fédéral et les deux minorités pour les deux motions. C'est une position de prudence et de patience, aucune n'étant mûre pour l'instant. Il s'agit de rejeter les deux motions pour attendre l'issue des négociations internationales ainsi que l'état des lieux approfondi qui sera réalisé lors de la transposition de l'imposition minimale dans une loi ordinaire, afin d'évaluer de manière sérieuse les différentes options et leurs impacts en Suisse.

Renoncer aujourd'hui à une mise en oeuvre conforme de l'imposition minimale affaiblirait notre position dans les négociations en cours et pourrait se révéler défavorable à nos intérêts. L'Union européenne demeure de loin notre partenaire économique le plus important. Les discussions bilatérales sensibles sont en cours. Adopter aujourd'hui une telle motion ou deux telles motions reviendrait à redéfinir prématurément notre stratégie fiscale au risque de compliquer ces négociations et d'introduire une instabilité inutile dans un contexte international déjà incertain.

Comme je l'ai dit au début, la priorité doit être une forme de sécurité juridique, des conditions-cadres stables, et ce n'est pas en adaptant précipitamment ce système dans le but d'attirer davantage de multinationales que nous renforcerons durablement notre tissu économique. Qu'y gagnerions-nous ? C'est une question que je poserai en particulier au groupe UDC dans le cadre de ces deux motions.

S'agissant plus spécifiquement de la motion 25.4393, je défends la minorité qui vous recommande de rejeter cette motion visant à accroître de manière stratégique l'attractivité de la place économique suisse dans le contexte de l'imposition minimale. Je tiens à souligner ici qu'il est réducteur de limiter cette réflexion à la seule fiscalité. Nous avons, en commission, essayé d'élargir cette approche, de proposer notamment de tenir compte du pôle de compétences des hautes écoles, des investissements ciblés, d'une réflexion sur les secteurs industriels plus stratégiques. Bref, nous avons fait différentes propositions pour élargir et aller plus loin que la dimension de la fiscalité uniquement. Toutefois, cela a été refusé en commission.

Pour toutes ces raisons, je vous invite à suivre les minorités Wermuth et Michaud Gigon et à rejeter ces deux motions qui vont interférer négativement avec le travail du Conseil fédéral et celui de l'administration en charge du dossier au niveau international.

Keller-Sutter Karin · BPR-F · Bundesrat · St. Gallen

Ich spreche zuerst zur Motion 25.4392. Sie haben gehört, dass der Bundesrat beantragt, sie abzulehnen.

Wie Sie wissen, wurde die Integrity Rule Anfang dieses Jahres vom Inclusive Framework on BEPS von der OECD und der G-20 verabschiedet. Die Verhandlungen fanden vor einem Jahr quasi über Weihnachten statt. Die Integrity Rule besagt, dass gewisse steuerliche Vorteile, die Unternehmen nach dem im Jahr 2021 festgelegten Stichtag vom 30. November gewährt wurden, ab 2026 durch die Ergänzungssteuer neutralisiert werden müssen, falls sie fortbestehen. Für die Jahre 2024 und 2025 gelangt eine Übergangsfrist mit einer Begrenzung der steuerlichen Vorteile zur Anwendung.

Ich muss nicht wiederholen, dass die Integrity Rule kein Wunsch der Schweiz war. Die Schweiz war hier jedoch international isoliert. Wir konnten mit grösster Anstrengung wenigstens eine zweijährige Übergangsfrist aushandeln. Wir hatten damals auch die Kantone konsultiert, und eine grosse Mehrheit stützte die Verhandlungsposition der Schweiz. Weil die Schweiz der Integrity Rule im Sinne der Rechtssicherheit und nach Rücksprache mit den Kantonen schliesslich zustimmte, wurde uns auch der Q-Status bis Ende 2025 erteilt.

Die Motion verlangt nun, dass die Schweiz die sogenannte Integrity Rule erst mit zeitlicher Verzögerung anwendet, oder etwas präziser: Die Integrity Rule soll nur für steuerliche Vorteile gelten, die einem Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 gewährt werden.

Angesichts der Entwicklungen in der OECD habe ich ein gewisses Verständnis für den Unmut der Motionäre. Die Motion schafft für die betroffenen Unternehmen aber eben keine Rechtssicherheit, wie es im Titel steht, sondern Rechtsunsicherheit. Bei einer Annahme der Motion in den beiden Räten wird der Bundesrat auftragsgemäss eine Vernehmlassung zu einer Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung durchführen müssen. Im Lichte der Ergebnisse dieser Vernehmlassung wäre dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden, und dies ist nicht zuletzt auf der Zeitachse von Bedeutung. Der Bundesrat wird frühestens im zweiten Halbjahr 2026 über eine Verordnungsänderung entscheiden können, während die betroffenen Unternehmen ihre Steuererklärung für die Steuerperiode 2024 bereits bis Mitte 2026 einreichen müssen.

Zudem dürfte die Motion auch nicht die entlastende Wirkung entfalten, die man sich von ihr für die betroffenen Unternehmen erhofft. Der Grund dafür ist, dass andere Staaten die steuerlichen Vorteile mit ihren internationalen Ergänzungssteuern kompensieren könnten, zumindest dann, wenn es sich bei den Unternehmen nicht um Gesellschaften von US-Konzernen handelt, für die ab 2026 möglicherweise das Side-by-Side-System gelten könnte.

Seit die Motionen im Oktober eingereicht wurden, sorgen sie denn auch für einige Verunsicherung in den betroffenen Wirtschaftskreisen. Ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass auch der Kommissionssprecher eine engere Interpretation des Wortlauts für möglich hält. Ich äussere mich gerne dazu, auch zuhanden der Materialien. Sie würde bedeuten, dass die Wirkung der Motion auf das Jahr 2024 beschränkt ist. Steuerliche Vorteile in der Periode 2025 und in den folgenden Perioden wären demzufolge nicht vom Motionstext erfasst, und zwar unabhängig davon, wann eine Vereinbarung über diese Steuervorteile getroffen wurde. Mithin wäre die Integrity Rule ab der Steuerperiode 2025 gemäss administrativer Leitlinie anzuwenden. Mit dieser engeren Interpretation würden die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme erwähnten Risiken zwar etwas verringert, aber die grundsätzliche Unsicherheit bliebe bestehen.

Ungeachtet der möglichen Interpretationen ist die Motion aus Sicht des Bundesrates nicht die richtige Antwort, und sie kommt zu früh. Es sollten zuerst die Verhandlungsergebnisse zum Side-by-Side-System und zu den Steuergutschriften abgewartet werden, die derzeit in der OECD gestützt auf die Vereinbarung der G-7-Staaten laufen. Im Lichte dieser Entwicklungen ergeben sich bestenfalls neue und mit dem Regelwerk der OECD konforme steuerliche Möglichkeiten, welche zukunftsgerichtet und wirkungsvoll sind, um die Standortbedingungen in der Schweiz zu verbessern.

Zusammenfassend anerkennt der Bundesrat die Probleme, die sich aus der Mindestbesteuerung und deren Umsetzung ergeben. Derzeit sind aber noch zu viele Fragen offen. Ein Entscheid im Sinne der Motion käme damit zur Unzeit.

Ich komme noch kurz zur zweiten Motion, zur Motion 25.4393. Ich kann es hier kurz machen. Wie Sie wissen, arbeitet der Bundesrat bereits am Bericht zum Postulat Walti Beat 23.3752, "Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie". Der Bericht wird im ersten Halbjahr 2026 zugestellt. In diesem Postulatsbericht werden all diese Fragen, die Sie hier stellen, adressiert werden - es wäre also einfach doppelt gemoppelt. Sollten beide Räte die Motionen annehmen, würde sich der Bundesrat vorbehalten, mit dem Bericht in Erfüllung des Postulates Walti Beat die Abschreibung der Motionen zu beantragen.

Abstimmung

25.4392

Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose d'adopter la motion. Une minorité Wermuth et le Conseil fédéral proposent de la rejeter.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 112 Stimmen

Dagegen ... 71 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Abstimmung

25.4393

Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose d'adopter la motion. Une minorité Michaud Gigon et le Conseil fédéral proposent de la rejeter.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 126 Stimmen

Dagegen ... 63 Stimmen

(1 Enthaltung)