25.9024
Places de travail et conditions-cadres économiques
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Ich eröffne die ausserordentliche Session zum Thema "Arbeitsplätze und wirtschaftliche Rahmenbedingungen", welche mit Schreiben vom 2. Dezember 2025 von über 50 Mitgliedern der FDP-Liberalen Fraktion und der Grünen Fraktion zur Behandlung gleichlautender Vorstösse in beiden Räten verlangt wurde.
Gapany Johanna · Mit-F · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe libéral-radical
On vit une période un peu particulière avec des finances qui sont serrées. En même temps, on a des besoins croissants. Puis, il y a des demandes toujours plus fréquentes de la part de la population, de l'économie, des différentes associations et aussi des cantons. On a tendance à répondre que les finances fédérales ne sont pas au beau fixe. En même temps, on se doit de réserver évidemment des montants conséquents, plusieurs milliards chaque année, au travers de subventions. Elles sont un moyen de soutenir, de donner une impulsion, aussi, qui est parfois décisive.
Alors, pour préserver ce système de subventions, pour le renforcer, je vous propose d'améliorer la transparence et de donner plus de visibilité au Parlement sur les différentes subventions et plus de marge de manoeuvre aussi pour les adapter aux besoins actuels. Aujourd'hui, on a une base légale qui donne des obligations au Conseil fédéral, mais l'analyse qui est faite tous les six ans n'engendre, pour l'instant, pas d'action. Alors, la question se pose : une analyse sans suite, sans plan d'action, est-elle vraiment pertinente, d'autant plus à l'heure où ce ne sont pas les rapports qui manquent ?
Ce que je propose avec ma motion est relativement simple : il s'agit de donner une suite à cette analyse, notamment de prévoir un ensemble de mesures à l'intention du Parlement. Le Parlement a toujours la possibilité de décider ensuite ce qu'il en fait. Ainsi, il a la visibilité et la capacité de prioriser ce qui est nécessaire et ce qui est positif pour l'avenir du pays.
Si on ne le fait pas, on prend le risque de soutenir des projets qui ne démontrent pas d'efficacité, qui ne nécessitent plus de soutien étatique, simplement par habitude de les soutenir. Surtout, on renoncera à intervenir là où c'est pertinent pour la population, pour notre pays, par manque de moyens, par manque de marge de manoeuvre financière.
Une motion allant dans ce même sens a été adoptée hier au Conseil national et je vous propose donc de demander à notre tour une gestion optimisée des subventions.
Mühlemann Benjamin · Mit-M · Conseil des Etats · Glaris · Groupe libéral-radical
Ich erlaube mir, gleich zu beiden Motionen Stellung zu nehmen. Ich stelle am Anfang fest, dass mir diese Debatte grosse Freude bereitet, wie auch schon jene in der vorhergehenden ausserordentlichen Session, denn wir sprechen über etwas für den Wohlstand in unserem Land ganz Zentrales: Wir sprechen über Arbeit, über Arbeitsplätze und über eine progressive Wirtschaftspolitik. Es sind genau diese Faktoren, die den Motor der Schweiz seit Jahrzehnten am Laufen halten. Sie ermöglichen es uns, unsere sozialen Sicherungssysteme zu finanzieren, und sie sind auch der Grund dafür, dass es den Menschen in der Schweiz im internationalen Vergleich ausserordentlich gut geht. Allein in den letzten zwanzig Jahren ist das Bruttoinlandprodukt pro Kopf real um rund 20 Prozent gestiegen, und das hat einen eindrücklichen Wohlstandsgewinn ermöglicht.
Die Schweiz ist ein Hochkostenland. Die Produktionskosten sind hoch, und sie sind es auch, weil wir hohe Löhne bezahlen. Umgekehrt ermöglichen hohe Preise wiederum hohe Löhne, und davon profitieren nicht nur die exportorientierten Branchen mit der hohen Wertschöpfung, sondern letztlich alle Menschen in unserem Land, zum Beispiel auch jene in stärker binnenorientierten Branchen wie der Gastronomie. Auch dort liegen die Löhne deutlich über dem Niveau der Löhne für vergleichbare Tätigkeiten im nahen Ausland. Das zeigt, dass das Schweizer Erfolgsmodell funktioniert. Es hat zu hoher sozialer Mobilität geführt, und es ermöglicht Wohlstand unabhängig von der Herkunft und vom sozialen Status. Das ist doch eine Politik, die aufgeht und die wir weiterverfolgen müssen.
Nun könnte man fragen, weshalb wir denn heute über Arbeitsplätze sprechen müssen, da dieses Modell ja so gut funktioniert. Die Antwort ist einfach: weil sich die Rahmenbedingungen eben stark verändert haben. Der internationale Standortwettbewerb hat sich massiv verschärft. Es geht längst nicht mehr nur um US-Zölle und Investitionen in Übersee, sondern auch darum, dass sich Unternehmen aus Europa zunehmend gegen Investitionen in der Schweiz entscheiden. Wir lesen von Stellenabbau, von Produktionsverlagerungen, wir hören von zurückgestellten Investitionen. Das schmerzt und zeigt, dass Wohlstandszuwachs, genügend Arbeitsplätze und sinnstiftende Arbeit in der Zukunft keine Selbstverständlichkeiten sind.
Deshalb braucht es jetzt gezielte politische Massnahmen zur Stärkung eben dieser Standortattraktivität unseres Landes für KMU, aber auch für grosse international tätige Unternehmen, für Firmen, die hier investieren, hier produzieren und von hier aus in die Welt exportieren.
Das Schweizer Erfolgsmodell beruhte immer darauf, dass wir hohe Löhne bezahlen konnten, weil andere Kostenfaktoren, insbesondere diejenigen, die nicht direkt mit den Löhnen zusammenhängen, vergleichsweise tief waren. Dieses Gleichgewicht gerät zunehmend unter Druck. Ein Beispiel dafür sind die Lohnnebenkosten, die kontinuierlich steigen und damit unsere Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.
Ein weiterer zentraler Faktor ist die Steuerpolitik. Die Schweiz konnte lange Zeit mit einer fairen, einfachen und international konkurrenzfähigen Besteuerung punkten. Tiefe Steuersätze halfen mit, die hohen Personalkosten zumindest teilweise zu kompensieren. Nun hat sich mit der Einführung der OECD-Mindestbesteuerung dieser Wettbewerb grundlegend verändert. Die Schweiz kann sich nicht mehr primär über den Steuersatz differenzieren. Umso mehr braucht es neue, OECD-konforme Instrumente, um in diesem internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Genau hier setzen meine beiden Motionen an.
Unternehmen, die in der Schweiz grosse Investitionen tätigen, etwa in Maschinenanlagen, Produktionsstätten oder in strategische Infrastruktur, sollen steuerlich gezielt entlastet werden. Die Motion 25.4264 verlangt dafür zwei Instrumente:
1. Die Einführung von Überabschreibungen. Damit werden Investitionen direkt verbilligt, die effektive Steuerbelastung wird gesenkt, und es gibt klare Anreize, um Investitionsentscheide zugunsten des Standorts Schweiz zu fällen.
2. Die Einführung von OECD-konformen Steuergutschriften für grosse Investitionen. Sie sind unmittelbar liquiditätswirksam und international ein zentrales Instrument im Standortwettbewerb um grosse Investitionen.
Dann sollen Unternehmen entlastet werden, die effektiv in der Schweiz produzieren, hier Wertschöpfung generieren und auch von hier aus exportieren; das ist die Motion 25.4265. Auch darin fordere ich zwei Massnahmen:
1. Die Einführung von zusätzlichen Steuerabzügen für Produktionskosten; das wäre dann analog zu den bestehenden Abzügen für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen.
2. Die Schaffung neuer OECD-konformer Steuergutschriften für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, mit dem Ziel, dass Forschung und Innovation und die industrielle Umsetzung stärker miteinander verzahnt werden.
Beide Vorstösse verfolgen klare Ziele: Sie verbessern die Liquidität der Unternehmen, sie schaffen Spielraum für Investitionen in der Schweiz, und sie erhöhen die Attraktivität unseres Standorts, ohne dass man die internationalen Spielregeln verletzt. Wir erhalten damit Arbeitsplätze, wir gewährleisten eine hohe Kaufkraft und damit Wohlstand, und wir sichern die soziale Stabilität.
Ich danke Ihnen bestens für Ihre Unterstützung.
Broulis Pascal · Mit-M · Conseil des Etats · Vaud · Groupe libéral-radical
Cette session extraordinaire est importante. Elle permet de discuter des conditions-cadres pour notre économie, en particulier pour notre économie d'exportation, car notre pays est un pays d'exportation, notamment de produits industriels et manufacturés. Dans un monde où l'incertain est permanent, où les pressions sont nombreuses sur notre industrie et où la force du franc suisse nous joue de mauvais tours - on ne pensait pas revoir le retour des taxes de protection douanière -, il est important de renforcer, de préparer l'avenir et d'offrir à notre tissu économique un renforcement des conditions-cadres - mot magique - à l'échelle suisse.
Il est question de l'Assurance suisse contre les risques à l'exportation. C'est un instrument important pour l'industrie de l'exportation. Il s'agit d'un établissement de droit public autonome qui est basé sur la loi fédérale sur l'Assurance suisse contre les risques à l'exportation. C'est un organisme sans but lucratif qui doit avoir des comptes équilibrés sur le long terme et qui doit intervenir en dernier recours lorsque les assureurs privés ne peuvent pas assurer un certain nombre de prestations. Cet organisme est efficace et efficient. Le but de ma motion est de le renforcer.
Je remercie le Conseil fédéral de proposer l'acceptation de ma motion. Il l'a fait par écrit en relevant qu'il souhaite proposer une révision de la loi en gardant le principe d'un organe subsidiaire au marché privé. Hier, notre chambre soeur, le Conseil national a accepté également une motion allant dans le même sens.
Je vous remercie d'adopter ma motion.
Hegglin Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich spreche zur Motion Gapany 25.4145, "Für gesunde Bundesfinanzen. Subventionsüberprüfung optimieren". Ich meine auch, dass es immer wieder angebracht ist, Subventionen zu überprüfen. Der Bund gibt schliesslich pro Jahr 48 bis 49 Milliarden Franken dafür aus.
Morgen beraten wir das Entlastungspaket 27. Im Rahmen des Entlastungspakets 27 hat der Bundesrat zahlreiche Subventionen, welche wir gewähren, überprüft. Dabei hat er darauf geachtet, dass die Subventionen möglichst wenig Marktverzerrungen, wenig oder keine Mitnahmeeffekte oder ungerechtfertigte wirtschaftliche Vorteile zur Folge haben. Das Paket ist sehr umfangreich. Ich bin gespannt, bei wie vielen dieser Subventionsüberprüfungen Sie morgen im Rat entsprechende Kürzungen vornehmen werden.
Das Subventionsgesetz schreibt zudem vor, dass die Subventionen in einem Sechsjahresrhythmus überprüft werden müssen. Für das Jahr 2024 wurden zum Beispiel alle Subventionen des WBF überprüft. Das WBF ist für rund 85 Subventionen im Wert von etwa 12,2 Milliarden Franken zuständig. Die Überprüfung hat ergeben, dass es tatsächlich Handlungsbedarf gibt. Bei vier Tatbeständen sind Massnahmen beantragt worden. Die Subventionsüberprüfung dient aber nicht nur der Feststellung von Handlungsbedarf, sondern es wird dann später auch geprüft, ob entsprechend korrigiert worden ist. So wurde im Jahr 2024 geprüft, ob die Massnahmen aus der Subventionsüberprüfung von 2021, welche beim EDI stattgefunden hatte, korrigiert wurden.
Ich glaube, aus all diesen Überlegungen braucht es keinen zusätzlichen Auftrag an den Bundesrat, Subventionsüberprüfungen vorzunehmen. Es gibt genügend Massnahmen.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Ich spreche zunächst zur Motion Gapany und bitte Sie, diese abzulehnen. Der Bundesrat teilt zwar dieses Anliegen. Auch er will Subventionen mit einem schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnis abbauen. Das macht er einerseits bereits aufgrund des geltenden Subventionsgesetzes. Es gibt jährlich eine Subventionsüberprüfung in der Staatsrechnung. Es gibt immer ein Schwerpunktdepartement. Letztes Jahr war es das WBF, dieses Jahr ist es das UVEK. Es werden alle Subventionen eines Departementes angeschaut; geprüft werden die Begründung, der Umfang, die Ausgestaltung, die Steuerung, die Vergabeverfahren. Dann werden Verbesserungen vorgeschlagen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle nimmt diesen Prozess laufend unter die Lupe, und je nach Ergebnis nehmen wir gezielte Verbesserungen vor, um das Vorgehen zu optimieren. Dieser Prozess ist eingespielt.
Die zweite grosse Subventionsüberprüfung werden Sie morgen beraten. Das hat der Bundesrat gemacht, in Ihrem Auftrag, im Auftrag der Finanzkommissionen. Sie müssen es nur umsetzen. Ich weiss daher nicht, was eine weitere Subventionsüberprüfung bringt, wenn man genau weiss, wo man eigentlich ansetzen soll. Wir werden dann morgen darüber sprechen. Eigentlich wäre es besser, diese Motion erst dann zu behandeln, wenn Sie das Entlastungspaket behandelt haben. Dann sieht man, wie ernst es Ihnen ist. Aber der Bundesrat beantragt Ihnen, hier abzulehnen.
Das Gleiche gilt für die Motionen Mühlemann 25.4265 und 25.4264. Der Bundesrat hat hier inhaltlich gleich Stellung genommen, da beide Vorstösse die Standortattraktivität im Lichte der OECD-Mindestbesteuerung betreffen. Es ist klar, dass die Entwicklungen im Bereich des internationalen Handels sowie bei der OECD-Mindeststeuer die Schweiz vor neue Herausforderungen stellen. Ich habe schon vorhin bei der Motion Stark darauf hingewiesen, dass der Bundesrat am 26. November ein Paket verabschiedet hat, um eben überbordende Regulierungen zu beseitigen, um KMU zu entlasten. Ich kann Ihnen sagen, wir werden beispielsweise im EFD im Bereich der Mehrwertsteuerverrechnung und Stempelsteuer verschiedene Vorlagen zur administrativen Entlastung bringen.
Was die in den Motionen genannten Massnahmen betrifft, so sind die internationalen Anforderungen und Entwicklungen zu berücksichtigen. Der Bundesrat teilt dabei das Anliegen der Motionen, wonach die Massnahmen international zulässig und insbesondere OECD-konform sein sollen. Die entsprechenden Arbeiten innerhalb der OECD laufen derzeit noch; ich habe vorhin darauf hingewiesen, als Ständerat Ettlin die Vorlage zur GloBE-Richtlinie vorgestellt hat.
Wir wissen heute noch nicht, welche steuerlichen und welche nichtsteuerlichen Anreize im Rahmen der OECD künftig toleriert werden. Unter dem derzeit geltenden OECD-Regelwerk sind ausschliesslich erstattungsfähige Steuergutschriften, also sogenannte Qualified Refundable Tax Credits, konform. Einige Kantone wollen dieses Instrument auch anbieten. Ob zusätzliche Steuerabzüge oder Steuergutschriften, wie sie auch in den beiden Motionen erwähnt werden, OECD-konform wären, kann aufgrund der laufenden Arbeiten noch nicht beurteilt werden. Wenn sie nicht konform sind, entfalten sie oft auch keine Entlastungswirkung, da dann die internationale Ergänzungssteuer abgeschöpft werden kann. So einfach ist das. Es ist also ein brutales System. Man kann zwar in gewisser Weise entlasten, doch wird der Entlastungseffekt dann schlicht vom Ausland abgeschöpft.
Sollten die Arbeiten innerhalb der OECD zu neuen OECD-konformen Förderansätzen führen, ergäbe sich jedoch eine neue Ausgangslage, sowohl für den Bund als auch für die Kantone. Der Bundesrat wird unabhängig davon im Rahmen der Beantwortung des Postulates Walti Beat steuerliche Massnahmen zur Sicherung der Standortattraktivität prüfen und anschliessend auch die entsprechende Auslegeordnung erstellen. Das ist übrigens ein Legislaturziel des Bundesrates. Im ersten Semester 2026 werden wir die Umsetzung des Postulates Walti Beat präsentieren.
Die Arbeiten in Bezug auf die Mindestbesteuerungsverordnung starten wir im nächsten Jahr unter Einbezug der Wirtschaft. Wir werden dem Bundesparlament spätestens bis 2029 eine Vorlage unterbreiten müssen. Wir werden im nächsten Jahr, also 2026, die Diskussion hierzu beginnen. Diese Zeit benötigen wir, um mit der Wirtschaft und den Kantonen diskutieren zu können.
Zur Motion Broulis: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, diese Motion anzunehmen. Er hat bereits am 29. Oktober beschlossen, eine Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes einzuleiten. Damit werden die Ziele der Motion berücksichtigt und umgesetzt.
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir sind am Ende der Debatte angelangt und kommen zu den Abstimmungen.