24.482

Stärkung der Fürsorgepflicht. Für eine sichere und diskriminierungsfreie Schweizer Armee

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(De Ventura, Andrey, Chollet, Fridez, Glättli, Molina, Seiler Graf, Zryd)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(De Ventura, Andrey, Chollet, Fridez, Glättli, Molina, Seiler Graf, Zryd)

Donner suite à l'initiative

Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.

Molina Fabian · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Am 31. Oktober 2024 veröffentlichte die Armee den Studienbericht "Diskriminierung und sexualisierte Gewalt aufgrund des Geschlechts und/oder der sexuellen Orientierung in der Schweizer Armee". Die Ergebnisse sind erschreckend: Betreffend Diskriminierung gaben rund 50 Prozent der Befragten an, mindestens einmal diskriminiert worden zu sein. Rund 40 Prozent der Teilnehmenden sagten, sie hätten in einer Form sexualisierte Gewalt - sei es verbal, nonverbal oder körperlich - erlebt. Besonders häufig waren sexistische oder homophobe Sprüche, Witze oder Gesten. 81 Prozent berichteten, solche Bemerkungen selten bis sehr oft erlebt zu haben.

Gewalt und Diskriminierung kommen nicht nur in Einzelfällen vor. Laut Bericht sind sie mit der Organisationskultur der Armee verflochten. Der Bericht hält auch fest, dass geschlechterspezifische Gewalt ein gesamtgesellschaftliches Problem sei. Das ist richtig. Die Armee ist jedoch aufgrund ihrer Struktur, der Hierarchie und der geschlechtermässigen Verteilung der Angehörigen der Armee besonders davon betroffen. Und sie trägt als staatliche Institution eine besondere Verantwortung. Dass es viel zu tun gibt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt und gegen Diskriminierung in der Schweizer Armee, stellt also auch die Armeeführung mit dem Studienbericht selber fest.

Die Armee will diese strukturellen Probleme mit einem Massnahmenplan angehen. Das ist zu begrüssen, reicht aber nicht. Der Massnahmenplan will die Prävention, den Schutz, die Verfahren und den Dialog verbessern, sieht aber keine einzige gesetzliche Anpassung vor, welche die Verantwortlichkeit für diese systemischen Menschenrechtsverletzungen angehen und klären würde.

Mit meiner parlamentarischen Initiative verlange ich etwas für die Armee, was in der Privatwirtschaft längst gesetzlich vorgeschrieben ist, nämlich eine Fürsorgepflicht. Artikel 328 des Obligationenrechts statuiert eine Fürsorgepflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Er lautet wie folgt: "Der Arbeitgeber hat im Arbeitsverhältnis die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen. Er muss insbesondere dafür sorgen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sexuell belästigt werden und dass den Opfern von sexuellen Belästigungen keine weiteren Nachteile entstehen."

Eine solche gesetzliche Regelung gibt es für die Armee nicht. Es gibt im Militärgesetz Vorgaben bezüglich der Versorgung der Truppe mit Verpflegung, Versicherung und Unterkunft; es gibt in Artikel 139 MG eine Regelung zur Haftung von Angehörigen der Armee gegenüber der Armee als Institution. Was es aber nicht gibt, sind explizite gesetzliche Vorgaben analog zu den Regelungen in Bezug auf die Arbeitswelt, welche die Armee verpflichten würden, zum Schutz der psychischen und physischen Gesundheit und der Menschenwürde in der Armee Vorkehrungen zu treffen. Und das ist inakzeptabel.

Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere dann, wenn er sie zu einem Dienst aufbietet und seinem Kommando unterstellt. Es kann nicht sein, dass die Verantwortung für den Schutz von Frauen und queeren Menschen in der Armee auf die Kommandanten abgeschoben wird, zumal der Studienbericht zeigt, dass Vorwürfe auf deren Stufe oft nicht ernst genommen werden. Verantwortlich sind nicht einfach die Kommandanten, verantwortlich ist der Staat.

Wenn man einen systemischen Wandel in der Armee anstossen möchte und verhindern will, dass Diskriminierung und sexualisierte Gewalt in irgendeiner Form in der Armee Platz haben, braucht es auch auf Gesetzesstufe einen Wandel. Die Stärkung der Fürsorgepflicht liegt aber nicht nur im Interesse der Menschenwürde der betroffenen Personen, sondern auch fundamental im Eigeninteresse der Armee. Wer die Verteidigungsfähigkeit stärken will, muss für anständige Bedingungen in der Armee sorgen. Und wer den Frauenanteil in der Armee erhöhen will, muss zuerst dafür sorgen, dass Frauen sich sicher fühlen, ihre Würde geschützt ist und sie nicht Opfer von sexualisierter Gewalt werden. Einen obligatorischen Orientierungstag zu fordern, solange diese grundlegenden Bedingungen nicht erfüllt sind, ist nicht nur unverantwortlich, sondern, ehrlich gesagt, auch eine Frechheit.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, meiner parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben.

Götte Michael · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Molina, erlauben Sie mir im Wissen, dass Sie einer Partei angehören, die nach wie vor die Abschaffung der Armee im Parteiprogramm hat, die Frage: Welche persönlichen Erfahrungen haben Sie jetzt in Ihre Voten eingebracht? Oder noch konkreter: Wie viele Diensttage haben Sie persönlich geleistet, um so viele Erfahrungen einzubringen?

Molina Fabian · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Gern, Herr Götte. Schon wieder diese Frage, da können Sie doch eigentlich mehr. Ich habe hier nicht eine persönliche Erzählung zum Besten gegeben und glaube, dass das auch nicht relevant für diese Diskussion gewesen wäre. Vielmehr habe ich, basierend auf dem Studienbericht, welchen die Schweizer Armee selbst in Auftrag gegeben hat, eine politische Forderung vorgetragen.

De Ventura Linda · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Für die Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission ist klar: Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, und der Handlungsbedarf bleibt enorm. Die Armee ist aufgrund ihrer Struktur, ihrer Hierarchie und der geschlechterbezogenen Zusammensetzung ihrer Angehörigen aber in besonderem Mass von Diskriminierung und sexualisierter Gewalt aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung betroffen. Alle hier drin tragen eine besondere Verantwortung gegenüber den staatlichen Institutionen, so auch gegenüber der Armee. Gemeinsam müssen wir sicherstellen, dass jene Frauen, die freiwillig Militärdienst leisten, endlich umfassend geschützt sind.

Dank der Studie, auf die unser Nationalratskollege Molina bereits hingewiesen hat, hat auch das VBS Handlungsbedarf erkannt und verschiedene Massnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung definiert. Welche Wirkung diese erzielen, sollen die Zwischenevaluation 2026 und die erneute Befragung 2027 zeigen.

Was bei diesen Massnahmen jedoch fehlt, ist die Einführung einer gesetzlich geregelten Fürsorgepflicht aller Angehörigen der Armee - so, wie sie in der übrigen Arbeitswelt längst selbstverständlich ist. Denn für die Armee gilt Artikel 328 OR nicht. Er verpflichtet Arbeitgebende dazu, für die Gesundheit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sorgen, geeignete Schutzmassnahmen gegen sexuelle Belästigung zu ergreifen und dafür zu sorgen, dass Betroffene keinerlei Nachteile erleiden. Die Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission ist überzeugt: Was in der Arbeitswelt funktioniert, funktioniert auch in der Armee.

In der Kommission wurde seitens des VBS mehrfach auf ein internes Dienstreglement verwiesen, das das Wohl und den Schutz der Unterstellten behandelt. Ein Reglement allein reicht aber nicht aus, um Vorgesetzte und die Institution Armee ausreichend in die Pflicht zu nehmen. Es braucht klare gesetzliche Vorgaben, damit endlich die nötige Verantwortung übernommen wird. Für die Minderheit besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Reglement und einer gesetzlichen Grundlage, nicht zuletzt hinsichtlich der Haftung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen mit Sanktionen rechnen, wenn sie die Fürsorgepflicht nicht erfüllen. Das schafft einen wichtigen und starken Anreiz, diese Pflicht ernst zu nehmen und sie trotz des oft stressigen Arbeitsalltags zu priorisieren. In der Arbeitswelt ist die Fürsorgepflicht längst selbstverständlich. Sie wirkt, und das nicht zuletzt präventiv.

Am Schluss stellen sich drei zentrale Fragen:

1. Reichen die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und ein internes Reglement aus, damit auch die Armee als Institution bei sexualisierter Gewalt in die Verantwortung genommen werden kann? Die Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission sagt: Nein.

2. Gibt es gute Gründe, weshalb eine gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht, die in der Arbeitswelt hervorragend funktioniert und präventiv wirkt, in der Armee nicht funktionieren sollte? Auch darauf antwortet die Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission mit Nein.

3. Wäre eine Fürsorgepflicht der Armee gegenüber allen Angehörigen wirksam, um geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung in der Schweizer Armee zu bekämpfen? Ja - davon ist die Minderheit überzeugt.

Im Namen der Minderheit unserer Kommission bitte ich Sie daher, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben und damit die Fürsorgepflicht auch für die Armee gesetzlich zu verankern.

Heimgartner Stefanie · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich berichte Ihnen über die Beratungen der Sicherheitspolitischen Kommission zur parlamentarischen Initiative Molina 24.482 und gehe zunächst auf Ausgangslage und Anliegen der Initiative ein.

In der ersten Phase der Vorprüfung hatte die Kommission über zwei Fragen zu entscheiden: erstens darüber, ob in der Sache ein Regelungsbedarf besteht, und zweitens darüber, ob eine parlamentarische Initiative hierfür das geeignete Instrument darstellt. Nationalrat Molina hat seine Initiative im Anschluss an die Publikation des vom VBS in Auftrag gegebenen Studienberichtes "Diskriminierung und sexualisierte Gewalt aufgrund des Geschlechts und/oder der sexuellen Orientierung in der Schweizer Armee" vom Oktober 2024 eingereicht. Der Bericht zeigt, dass ein beträchtlicher Anteil der Befragten Erfahrungen von Diskriminierung oder sexualisierter Gewalt im Dienst gemacht hat - ein Befund, der in der Kommission ernsthaft diskutiert wurde. Der Initiant hält fest, dass die Armee im Gegensatz zur Privatwirtschaft keine gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht kennt, die sie institutionell verpflichtet, präventive Massnahmen zu treffen und ein Umfeld zu schaffen, in dem die psychische und physische Integrität umfassend geschützt sind.

Ich komme zur Stellungnahme des VBS und der Armee. In der Anhörung erläuterte der Vertreter des Kommandos Ausbildung, dass die Armee die Thematik sehr ernst nehme und bereits heute über verbindliche Regelungen verfüge. Genannt wurden zum Beispiel Artikel 28 des Militärgesetzes, der die Geltung der verfassungsmässigen Rechte im Militärdienst bestätigt, weiterhin das Dienstreglement, das ausdrücklich die Menschenwürde, die gegenseitige Achtung sowie den Schutz vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt festhält, sowie ein Sanktionssystem über die Disziplinarstrafordnung und das Militärstrafrecht, das Fehlverhalten konsequent ahndet. Darüber hinaus wies das VBS auf den laufenden Aktionsplan hin, der zahlreiche Massnahmen bezüglich Ausbildung, Sensibilisierung und Betreuung umfasst. Die Armee führt zudem regelmässige Befragungen durch, um Entwicklungen sichtbar zu machen und die Instrumente gezielt nachzuschärfen. Aus Sicht der Armee liegt der Schwerpunkt somit weniger bei einer zusätzlichen gesetzlichen Grundlage, sondern vor allem bei der konsequenten Umsetzung und Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente.

Die Diskussion in der Kommission war engagiert und vielschichtig. Befürworter der Initiative betonen, dass die Studie einen klaren und strukturellen Handlungsbedarf aufzeige. Eine gesetzliche Verankerung der Fürsorgepflicht würde die institutionelle Verantwortung der Armee stärken und gleichzeitig eine präventive Wirkung entfalten - ähnlich wie im zivilen Recht, wo Arbeitgeber haftbar gemacht werden können, wenn sie ihre Schutzpflicht verletzen. Dies könne auch zur Attraktivität der Armee beitragen, insbesondere für Frauen, und damit mittelbar auch für die Alimentierung der Armee relevant sein.

Die Gegner der Initiative, die Mehrheit der Kommission, sahen demgegenüber keine Lücke im geltenden Recht. Die Armee verfüge bereits über klare Regeln, deren Inhalt der vom Initianten geforderten Fürsorgepflicht weitgehend entspreche. Der tatsächliche Bedarf liege in der Kultur- und Verhaltensänderung, nicht in einer Gesetzesänderung. Einige Mitglieder hinterfragten zudem die Aussagekraft einzelner Zahlen aus der Studie, insbesondere weil die Befragung Erfahrungen aus teilweise weit zurückliegenden Jahren abbilde und damit nur begrenzt ein aktuelles Bild der Lage zeichne. Weiter wurde argumentiert, dass die Armee in ihren Strukturen und Abläufen anders funktioniere als ein ziviles Arbeitsverhältnis, sodass eine Übertragung arbeitsrechtlicher Konzepte nicht zwingend zielführend sei. Der laufende Aktionsplan solle zunächst Gelegenheit erhalten, seine Wirkung zu entfalten.

Am Ende der Beratung lagen zwei Anträge vor: ein Antrag, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, und ein Antrag, ihr keine Folge zu geben. Die Kommission hat nach sorgfältiger Abwägung mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichend seien und primär die konsequente Umsetzung der bereits eingeleiteten Massnahmen entscheidend sei. Eine Minderheit erachtet hingegen eine gesetzliche Verankerung der Fürsorgepflicht als notwendigen Schritt, um die Verantwortung der Institution Armee klarer zu definieren und den laufenden Kulturwandel nachhaltig zu unterstützen.

So beantragt die Mehrheit der Kommission dem Rat, der Initiative keine Folge zu geben und damit keine Gesetzesänderungsarbeiten aufzunehmen. Die Mehrheit sieht die laufenden Massnahmen der Armee als den geeigneten Weg, den notwendigen Kulturwandel weiterzuführen.

Addor Jean-Luc · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Cette initiative parlementaire se fonde sur un constat qui, de l'avis de la majorité de la commission, est faux et ne correspond pas du tout à la réalité. Déjà, j'en veux pour preuve que ce constat s'appuie sur un rapport du service spécialisé Femmes dans l'armée et diversité qui, à lui seul, est déjà, peut-être, tout un programme. Ce constat, ce rapport, avait suscité un article d'un nommé Lucas Joss, en novembre 2024, dans "Schweizer Monat". Cet article extrêmement intéressant était intitulé, d'une manière symptomatique, en allemand bien sûr, "Pseudowissenschaft von der Armee gegen die Armee". Dans cet article, on a toute une liste de manquements de type méthodologique. La conséquence qui s'impose quand on a fini de lire cet article, c'est qu'encore une fois, malheureusement, on ne peut absolument pas s'appuyer sur ce rapport pour poser le diagnostic de la situation - rapport, malheureusement, commandité par l'armée elle-même. Ce faisant, l'armée s'est tiré une balle dans le pied, pour ne pas dire une rafale de mitrailleuse. Cela n'a évidemment pas échappé à notre excellent collègue Molina, qui s'est empressé de s'engouffrer dans cette brèche, lui qui n'a pas la réputation d'avoir comme premier objectif de renforcer notre armée.

La question que pose cette initiative est la suivante : l'armée, comme telle, comme institution, peut-elle et doit-elle être tenue comme juridiquement responsable de certains actes dont tout le monde, y compris bien sûr au sein de la majorité de la commission - on parle d'abus, de violences - considère qu'ils sont inacceptables ? Pour la majorité de la commission, la réponse est non ; il n'y a aucune raison de laisser notre armée être mise ainsi en accusation. La majorité de la commission est de l'avis que ce n'est pas l'armée comme institution qui doit être mise en accusation, mais, le cas échéant, les auteurs d'abus ou de violences, évidemment.

Un autre élément qui a motivé la décision de la majorité de la commission est que l'armée a annoncé un plan de mesures visant à lutter contre la discrimination et la violence sexualisée en son sein. Il est prévu une évaluation intermédiaire de ces mesures en 2026 et, en 2027, la publication d'une étude de suivi. De l'avis de la majorité de la commission, ces mesures sont suffisantes.

Pour la majorité de la commission, il est évident qu'il faut avoir une tolérance zéro à l'égard des abus et des violences, quelles qu'elles soient, au sein de notre armée. Seulement - toujours selon la majorité de la commission -, les instruments en vigueur sont suffisants et adaptés pour lutter contre ces abus. On parle du droit disciplinaire, du droit pénal militaire. Pour la commission, les cadres et les commandants de troupe méritent notre confiance - contrairement à ce que croit M. Molina, eux qui ont été instruits et éduqués dans le respect de valeurs de respect, justement, de leurs subordonnés. Ces personnes méritent notre soutien et notre confiance pour identifier et, le cas échéant, punir ces abus.

Voilà pourquoi, par 17 voix contre 8, la commission vous propose de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.

Tschopp Jean · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Merci, Monsieur Addor. Je vous ai écouté attentivement. Nous parlons d'un rapport sur l'armée qui souligne l'urgence d'agir ; un rapport demandé par l'armée en 2024, qui souligne qu'une personne interrogée sur deux subit des discriminations et que 40 pour cent ont subi des violences sexuelles.

Vous nous répondez, en substance, que vous êtes opposé à cette initiative parlementaire, qui a pour objectif une armée sûre et sans discrimination. En vrai, vous nous dites qu'il n'y a rien à faire.

Monsieur Addor, comment voulez-vous inspirer confiance et donner envie à des personnes de s'engager dans l'armée ?

Addor Jean-Luc · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Monsieur Tschopp, vous ne m'avez justement pas écouté, parce que si vous m'aviez écouté et puis si vous lisiez cet article, que je vous remettrai volontiers tout à l'heure, vous commenceriez par douter que ce rapport, qui, malheureusement, a été demandé par l'armée elle-même, puisse servir de base pour agir dans ce domaine.

La deuxième chose que je veux vous dire, c'est que personne au sein de la majorité de la commission, ni moi-même personnellement, n'imagine et ne dit qu'il faudrait tolérer quoi que ce soit. Si j'ai parlé moi-même - je pense pouvoir le faire au nom de la majorité de la commission -, de tolérance zéro, c'est parce que je dis simplement que la question est de savoir avec quels instruments. Ce que nous pensons, c'est que les instruments en vigueur - l'action des commandants de troupes et des supérieurs, le droit disciplinaire et le droit pénal militaire - sont des instruments suffisants pour réprimer les abus et les violences.

Molina Fabian · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Monsieur le rapporteur, n'est-ce pas plutôt un fait que la majorité de la commission ne veut justement pas de femmes dans l'armée suisse ?

Addor Jean-Luc · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Non.

Abstimmung

Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose de ne pas donner suite à l'initiative. Une minorité De Ventura propose d'y donner suite.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 63 Stimmen

Dagegen ... 131 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr

La séance est levée à 12 h 55