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Sammelverwahrung von Kryptowährungen zulassen
Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Amaudruz, Aeschi, Buffat, Burgherr, Hübscher, Hess Erich, Matter Thomas, Tuena)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Amaudruz, Aeschi, Buffat, Burgherr, Hübscher, Hess Erich, Matter Thomas, Tuena)
Donner suite à l'initiative
Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Fischer Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im Jahr 2020 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register. Es klingt sehr kompliziert, aber diese DLT-Gesetzgebung, getrieben durch die damaligen Bundesräte Ueli Maurer und Johann Schneider-Ammann, war wirklich geradezu Pionierarbeit, die half, viele innovative Unternehmen in diesem Bereich in der Schweiz anzusiedeln und noch mehr zu gründen.
In der Zwischenzeit sind aber viele innovative Jurisdiktionen attraktiver geworden. Auch der Bundesrat bestätigt auf eine Anfrage von mir, dass die Schweiz hier an Attraktivität verloren habe - nicht etwa, weil wir schlechter geworden sind, sondern einfach deshalb, weil andere aufgeholt haben und für Innovationen auf dem Finanzplatz attraktiver geworden sind. Ohne Gegensteuer verliert die Schweiz hier für die Anwendung der Blockchain-Technologie ihre Poleposition; teilweise ist diese bereits verloren gegangen.
Die Zulassung der Sammelverwahrung von Kryptowerten durch Finanzintermediäre, wie sie auch in anderen Jurisdiktionen und vor allem auch für andere Vermögenswerte möglich ist, stärkt die Konkurrenzfähigkeit der hiesigen Kryptodienstleister. Gleichzeitig soll auch die Obergrenze für Kryptobestände von Bankkunden aufgehoben werden, weil das nicht technologieneutral ist. Heute braucht es abhängig davon, wie Kryptowerte verwahrt werden, eine Bewilligung oder eben nicht. Es geht also um die Frage, ob ein Institut die Kryptowerte für jeden Kunden einzeln auf der Blockchain aufbewahren muss oder ob dies gesammelt geschehen und die Trennung dann eben rein buchhalterisch vorgenommen werden kann. Dies führt zu einer grossen Vereinfachung, aber auch zu mehr Sicherheit.
Die Sammelverwahrung für nach Geldwäschereigesetz regulierte Institute entsprach bereits in der Vernehmlassung zum DLT-Mantelgesetz dem, was die wichtigen Akteure und Experten gefordert hatten. Im Gesetzentwurf wurde dieses Privileg dann jedoch den Banken und Trägern der Fintech-Lizenz nach Artikel 1b des Bankengesetzes vorbehalten. Die Idee war damals, eine attraktive Fintech-Lizenz zu schaffen, was nun in der Praxis nicht realisiert werden konnte. Die Hürden dafür sind äusserst hoch, und in den letzten Jahren wurde kein einziges Institut neu lizenziert. Die Art der Verwahrung ist in keinem anderen Land Anknüpfungspunkt für die Lizenzpflicht. Es gilt deshalb nun, diesen Grundsatz aufzugeben und die Sammelverwahrung von Kryptowerten allen zu ermöglichen, die gemäss Geldwäschereigesetz regulierte Finanzintermediäre sind.
Mit dieser parlamentarischen Initiative sollen also nur Bestimmungen aus dem Bankengesetz gestrichen werden. Es ist mir sehr wichtig, zu betonen, dass die gewerbsmässige Entgegennahme von Publikumseinlagen, die in Kryptowährungen denominiert sind, auch mit der beantragten Änderung noch immer eine Bewilligungspflicht auslöst. Das heisst, dass Finanzintermediäre weiterhin eine Banklizenz benötigen, wenn sie ihren Kundinnen und Kunden eine Kryptowährung ohne damit verbundene Aufbewahrungspflicht schulden. Hingegen würde eben kein Bankgeschäft vorliegen, wenn der Finanzintermediär die Kryptowährung für seine Kunden nur aufbewahrt und eben nicht weiter ausleiht oder anderweitig auf eigene Rechnung verwendet. Das wäre auch deshalb sachgerecht, weil es sich bei der reinen Aufbewahrung und gegebenenfalls der Verwaltung von Vermögenswerten eben gerade nicht um ein Bankgeschäft handelt.
Nun, der Bundesrat hat eine Vernehmlassung eröffnet, in der er vorschlägt, diese Fintech-Lizenz zu ersetzen und die Regelung aus dem Bankengesetz herauszulösen. Stattdessen sind zwei neue Lizenzen geplant; eine davon würde genau diese Art von Anbietern betreffen. Die sogenannten Krypto-Institute würden neu im Finanzinstitutsgesetz geregelt. Sie würden also nicht mehr als Banken mit entsprechenden Vorschriften behandelt, sondern eher als Wertpapierhäuser. Das geltende Recht wird sich also sowieso ändern, das wird Ihnen dann der Kommissionssprecher sicher noch ausführen. Mit dieser Neuregelung ausserhalb des Bankengesetzes soll die Begrenzung auf 100 Millionen Franken für Publikumseinlagen beseitigt werden. Das ist gut. Die Vernehmlassung läuft zurzeit. Im nächsten Jahr werden die eingegangenen Antworten ausgewertet, und im raschen Fall wird dann die Botschaft noch 2026 verabschiedet.
Aber die Verwahrung von und der Handel mit Kryptowerten sollen künftig einer Bewilligungspflicht und der Aufsicht der Finma unterstehen. Mit Ausnahme der Sammelverwahrung von Zahlungstoken unterlag diese Tätigkeit bisher nur der Geldwäschereiaufsicht durch Selbstregulierungsorganisationen. Wenn nun also ganz viele Institute eine Bewilligung benötigen, die vorher keine benötigt haben, dann wäre das genau das Gegenteil von dem, was meine parlamentarische Initiative will. Deshalb habe ich mich dazu entschieden, an der Initiative festzuhalten.
Ich bitte Sie, hier Folge zu geben.
Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Le président (Page Pierre-André, président): Mme Amaudruz renonce à présenter la proposition de la minorité.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Im Namen Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben kann ich Ihnen hier Bericht erstatten. Wir haben am 4. November 2025 die parlamentarische Initiative Fischer Benjamin diskutiert. Kollege Fischer hat Ihnen kurz dargelegt, was er mit seiner parlamentarischen Initiative will. Er will, dass das Bankengesetz angepasst wird und kryptobasierte Vermögenswerte aus dem Bankengesetz weitgehend zu streichen sind. Ihre Kommission hat dieser Initiative mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen keine Folge gegeben.
Der Initiant hat das Hauptargument eigentlich schon vorweggenommen: Die Vernehmlassung zu einer Änderung des Finanzinstitutsgesetzes ist bereits im Gang. Im Jahr 2026 werden die Vernehmlassungsergebnisse präsentiert werden. Die nun von Kollege Fischer aufgeworfenen Themen und Fragen sind Gegenstand dieser Vernehmlassung. Die Verwaltung hat auf Nachfrage der Kommission klargemacht, dass wir, wenn wir jetzt diese parlamentarische Initiative auf den Weg schicken, also zuerst in den Ständerat und dann zurück zu uns, und dann mit der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beginnen würden, erstens Doppelspurigkeiten generieren würden und zweitens das Risiko bestünde, dass diese beiden Vorlagen nicht gezielt vereinigt werden könnten und es damit zu einer Verlangsamung im Prozess käme.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist klarerweise der Meinung, dass es im Bereich der Kryptowährungen neue, moderne, angepasste Regelungen braucht. Sie ist klarerweise der Meinung, dass auch die Sammelverwahrung ein Thema innerhalb dieses Komplexes sein muss. Aber das ist bereits mit der Vorlage, die der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat, teilweise der Fall respektive kann in die parlamentarische Beratung integriert werden.
Mit der parlamentarischen Initiative Fischer Benjamin verlangsamen Sie also den Prozess, anstatt dass Sie ihn beschleunigen würden. Das hat die Mehrheit Ihrer Kommission klarerweise zur Auffassung gebracht, dass wir hier dieser parlamentarischen Initiative keine Folge geben sollten. Wir wollen den Prozess nicht verlangsamen, wir wollen Lösungen. Aber diese bestehen eben bereits im Rahmen der Revision des Finanzinstitutsgesetzes, welches in der Vernehmlassung ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben und damit den angesprochenen Themen und ihren Lösungen Raum zu geben, wie es die Vernehmlassung vorsieht.
Fischer Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Bregy, ich habe von Ihnen jetzt kein inhaltliches Argument gegen meine parlamentarische Initiative gehört, sondern nur prozessuale. Das freut mich. Geben Sie mir recht, dass die Vorlage, die jetzt in der Vernehmlassung ist, sehr umfassend ist, sich auf zahlreiche, teilweise auch komplett andere Fragen wie Stablecoin-Emissionen bezieht und noch nicht einmal klar ist, ob wir das dann als Ganzes ins Parlament bringen oder allenfalls sogar noch splitten werden? Wie kommen Sie zur Aussage, dass es den Prozess verlangsamen würde, wenn wir jetzt diese wichtige Frage separat regeln würden? Wo sehen Sie hier die Verlangsamung?
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Sehr geehrter Herr Kollege Fischer, Sie müssen ja nicht überrascht sein, Sie waren bei der parlamentarischen Debatte dabei, und wir haben schon dort nur über das Prozessuale gesprochen. Sie haben sogar gezögert, ob es nicht besser wäre, die Initiative zurückzuziehen. Ich kann Ihnen sagen, es wäre besser gewesen.
Sie haben jetzt gesagt, es gebe eine umfassende Vernehmlassungsvorlage - genau das ist der Grund. Diese Fragen werden dort alle geklärt, und wenn Sie nun einzelne Fragen aus dieser Vernehmlassungsvorlage herausnehmen wollen, dann produzieren Sie Doppelspurigkeiten, und diese führen dazu, dass wir keine Beschleunigung hinbekommen. Im Gegenteil, die Ausarbeitung dieser Vorlage in der Kommission würde zusätzlich Zeit beanspruchen. Die Kommissionsvorlage müsste noch einmal vernehmlasst werden, und Sie würden nicht Ihr gewünschtes Ziel erreichen, sondern einfach bremsen, und das will die Kommissionsmehrheit nicht.
Abstimmung
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose de ne pas donner suite à l'initiative. Une minorité Amaudruz propose d'y donner suite.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 64 Stimmen
Dagegen ... 124 Stimmen
(7 Enthaltungen)