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Loi sur les installations électriques (Accélération de l’extension et de la transformation des réseaux électriques). Modification
Kolly Nicolas · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
J'ai l'honneur de vous présenter le rapport de la Commission de l'environnement, de l'aménagement, du territoire et de l'énergie (CEATE) de notre conseil, comme premier conseil qui a examiné la modification de la loi sur les installations électriques en vue de l'accélération de l'extension et de la transformation des réseaux électriques - c'est le projet de loi "Netz-Express". Ce projet de loi est la suite logique de la loi pour l'accélération des procédures concernant la production d'énergie renouvelable mise sous toit par les chambres lors de la dernière session d'automne 2025.
Le renforcement de notre souveraineté en matière énergétique, d'une part, ainsi que la réalisation des objectifs de décarbonation, d'autre part, passeront par l'électrification massive de notre société. Pour cela, il faudra construire de nombreux nouveaux ouvrages d'électricité. En parallèle, produire de l'électricité en suffisance ne sert à rien si notre pays n'a pas les infrastructures nécessaires pour acheminer cette électricité aux lieux de consommation.
En Suisse, plus de 60 pour cent du réseau de transport a été construit entre 50 et 80 ans en arrière. Ces installations ont justement une durée de vie de 80 ans. Il y aura lieu, ces prochaines années, d'investir massivement pour renouveler ce réseau de transport d'électricité, ainsi que - et surtout - pour l'adapter à la nouvelle manière de produire et de consommer l'électricité.
Malgré ce réseau vieillissant, nous pouvons être reconnaissants de l'immense travail effectué par les gestionnaires de réseau et par Swissgrid pour assurer un approvisionnement en tout temps de l'électricité, car le réseau de transport suisse fait actuellement partie des réseaux les plus stables et les plus sûrs du monde.
J'en viens maintenant aux modifications opérées par la CEATE. La première modification concerne l'article 15b, qui vise à introduire dans la loi une primauté des lignes faites sous formes aériennes pour les tensions égales ou supérieures à 220 kilovolts. L'alinéa 1bis indique sous quelles conditions une ligne souterraine pourrait être réalisée. Pour la très haute tension, les lignes aériennes sont plus judicieuses de l'avis de la commission, car les câbles souterrains augmentent davantage la tension que les lignes aériennes, ce qui a un impact négatif sur la stabilité du réseau. L'entretien des lignes souterraines est plus compliqué et le coût de construction des lignes souterraines est de deux à dix fois plus cher. Enfin, l'impact en CO2 de la construction des lignes souterraines est plus élevé. Cette première modification a été acceptée par la commission, par 14 voix contre 2 et 8 abstentions.
Pour l'article 15cbis, la majorité de la commission a préféré la version du Conseil fédéral, mais la commission a été très partagée, puisque la version du Conseil fédéral a été acceptée, par 12 contre 12 - pour la minorité Bäumle - avec la voix prépondérante du président. Je reviendrai plus tard sur cet article charnière.
La commission a modifié l'article 15d alinéa 2, par 15 voix contre 0 et 8 abstentions, afin de prévoir que non seulement l'installation du réseau de transport, mais aussi le réseau de distribution revêtent un intérêt national. Cette modification concerne également les alinéas 3 et 5. La commission a également ajouté un article 15e alinéa 1ter, afin de prévoir que les projets réalisés à proximité immédiate des voies ferrées et de routes nationales puissent être exemptés de l'obligation d'être fixés dans un plan sectoriel ; cette proposition a été acceptée, par 22 voix contre 2.
À l'article 15i alinéa 2bis, une réserve par rapport à l'article 7 alinéa 2 de la loi sur l'aménagement du territoire a été introduite, par 16 voix contre 7 et 1 abstention.
Une modification des règles applicables au droit de recours a été introduite à l'unanimité par la commission à l'article 16j alinéa 2. Je commenterai les autres modifications à l'issue des débats et des interventions des groupes.
Suter Gabriela · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Diese Vorlage betrifft einen zentralen Bereich der Schweizer Energiepolitik: die Erneuerung und den Ausbau unserer Stromnetze. 60 bis 70 Prozent der bestehenden Höchstspannungsleitungen in der Schweiz sind zwischen fünfzig und achtzig Jahre alt und müssen in den nächsten Jahren erneuert und ausgebaut werden. Viele Projekte benötigen aufgrund der heutigen Verfahren zehn bis zwanzig oder noch mehr Jahre, bis sie realisiert werden können.
Zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Aus- und Umbau der Stromnetze hat der Bundesrat deshalb am 21. Mai 2025 die Botschaft zu einer Revision des Elektrizitätsgesetzes verabschiedet. Unser Rat behandelt das Geschäft als Erstrat. Ihre Kommission hat das Geschäft anlässlich der Sitzungen vom 24. Juni, 11. August, 20. Oktober und 10. November dieses Jahres beraten und im August auch Anhörungen durchgeführt. Die Kommission ist der Meinung, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht durch fehlende Netzkapazitäten verzögert werden darf, und stimmt der Vorlage mit einigen Ergänzungen einstimmig zu.
Kern der Revision ist die Vereinfachung und Straffung der Verfahren: Bei Sanierungen und beim Ersatz bestehender Höchstspannungsleitungen auf bisherigen Trassen soll das Sachplanverfahren wegfallen - ein wichtiger Schritt, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Zudem sollen die Bereinigungsverfahren zwischen Fachbehörden und Leitbehörde in der Bundesverwaltung verkürzt werden. Wenn eine Plangenehmigung, d. h. eine Baubewilligung für eine Anlage von nationalem Interesse, angefochten wird, sollen die Gerichte soweit möglich in der Sache selbst und innerhalb von 180 Tagen entscheiden. Hierzu hat die Kommission noch eine weitere Beschleunigung eingebaut: Beschwerdeberechtigt bei Plangenehmigungen soll nur sein, wer vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat, von der Verfügung besonders betroffen ist und ein rechtlich schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung hat. Damit sollen rein verzögerungsorientierte Beschwerden reduziert werden.
In der Vernehmlassung wurde von verschiedenen Seiten auch eine Beschleunigung auf der Ebene der Verteilnetze gefordert. Der Bundesrat ist diesem Anliegen entgegengekommen, was die Kommission unterstützt. Trafostationen ausserhalb der Bauzonen sollen als standortgebunden gelten, wenn sie der elektrischen Erschliessung von Bauten und Anlagen dienen, die sich vorwiegend ausserhalb der Bauzone befinden; dies unter der Bedingung, dass sie für eine technisch und wirtschaftlich optimierte Ein- und Ausspeisung erforderlich, bereits mit einer Zufahrt erschlossen sind und am vorgesehenen Standort keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
Die Minderheit Bäumle fordert zudem, dass eine Trafostation ausserhalb der Bauzone, die nicht ausschliesslich Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone erschliesst, ebenfalls als standortgebunden gilt, dies aber nur, wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind: Es wurde der Nachweis erbracht, dass innerhalb der Bauzone kein geeigneter Standort gefunden wurde, ohne jemanden zu enteignen, der Standort direkt an die Bauzone grenzt und die Trafostation maximal 10 Quadratmeter in der Fläche und maximal 2,5 Meter in der Höhe beträgt. Dieser Antrag Bäumle hat keine Mehrheit gefunden, weil in der Kommission gesagt wurde, dass Transformatorenstationen gemäss Handbuch des Bundes Gebäude seien und somit zum Stabilisierungsziel zählen würden. Diese Aussage war irreführend bzw. falsch, und ich bitte den Bundesrat, dies auch noch richtigzustellen.
Die Kommission hat gegenüber dem Bundesratsentwurf einige wichtige Ergänzungen vorgenommen:
1. Sie hat den Freileitungsgrundsatz, auf den der Bundesrat nach den vielen negativen Vernehmlassungsantworten - die grosse Mehrheit der Kantone und alle Schutzorganisationen lehnen ihn ab - verzichtet hat, wieder in den Gesetzentwurf aufgenommen. Sie erhofft sich davon eine erhebliche Beschleunigungswirkung. Es liegt ein Einzelantrag Amoos vor, der diesen Grundsatz wieder streichen will.
2. Vorhaben, die unmittelbar neben Eisenbahntrassen oder Nationalstrassen realisiert werden, sollen von der Sachplanpflicht ausgenommen werden können.
3. Die Kommission beantragt Ihnen, dass nicht nur das Übertragungsnetz, sondern auch Anlagen des Verteilnetzes als nationales Interesse eingestuft werden können, wenn dadurch wichtige Netzausbauten rascher realisiert werden können.
4. Die Kommission hat neu in die Vorlage aufgenommen, dass Energiespeicher ausserhalb der Bauzone und in unmittelbarer Nähe einer Energieproduktionsanlage unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als standortgebunden gelten. Solche Speicher können einen wichtigen Beitrag an die Netzstabilität leisten.
Die Kommission ist überzeugt, dass mit der vorliegenden Revision die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um den nötigen Netzumbau und -ausbau voranzutreiben.
Sie empfiehlt Ihnen einstimmig, auf das Geschäft einzutreten und ihm in der vorliegenden Fassung gemäss der Mehrheit zuzustimmen.
Paganini Nicolò · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Geschätzte Frau Kollegin Suter, Sie haben den Einzelantrag Amoos erwähnt, welcher den Freileitungsgrundsatz wieder kippen will. Können Sie bestätigen, dass die Beschleunigungswirkung des Freileitungsgrundsatzes in der Kommission von der Verwaltung mit sieben bis zehn Jahren beziffert wurde?
Suter Gabriela · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Vielen Dank für die Frage, Herr Kollege Paganini. Ich glaube, ich kann Ihnen bestätigen, dass die Beschleunigungswirkung, wie es uns in der Kommission erläutert wurde, sieben bis zehn Jahre beträgt.
Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Bei meiner Minderheit - die Kommissionssprecherin hat es schon erwähnt - geht es um folgenden Fall: In einem Quartier sollen zusätzliche Transformatorenstationen für den Ausbau von Solarenergie, aber auch für Zusatzleistungen durch Wärmepumpen oder Ladestationen für Elektromobilität gebaut werden. Weil dieses Quartier aber dicht bebaut ist, gibt es de facto keine Möglichkeiten mehr, ein entsprechendes Grundstück zu erwerben oder ein Grundstück zu finden, auf dem eine solche Trafostation gebaut werden kann, ohne dass man dafür einen Privaten enteignen müsste.
Der Antrag der Minderheit ist sehr einschränkend formuliert, und zwar in Bezug darauf, wann der Bau eines solchen untergeordneten Gebäudes ausserhalb der Bauzone überhaupt möglich wäre. Grundsätzlich muss wirklich zuerst geschaut werden, ob innerhalb der Bauzone ein Standort gefunden werden kann. Die Enteignung soll dann aber nicht das einzige Mittel sein. Dazu gibt es zwei Gründe: Erstens ist es für den Verteilnetzbetreiber dann oft auch schwierig, einen eigenen Kunden zu enteignen, um einem anderen die Möglichkeit für Solaranlagen oder Wärmepumpen bewilligen zu können. Zweitens beraten wir eine Beschleunigungsvorlage. Eine Enteignung dauert schnell bis zu fünf Jahre; das ist eine massive Verzögerung, die dann eben dazu führt, dass Anlagen und der Ausbau des Netzes nicht rechtzeitig fertiggestellt sind. Und es gilt: Eine Enteignung ist ein sehr aufwendiges Verfahren.
Was aber wichtig ist: Selbst wenn diese Ausnahme heute angenommen wird - ich bitte Sie, das zu tun und der Minderheit zu folgen -, müssen Voraussetzungen für die Erschliessung erfüllt sein. Der Standort darf sich nicht irgendwo in der Landschaft befinden, er muss direkt an die Bauzone angrenzen. Zudem soll im Gesetz die maximale Dimensionierung definiert werden; man spricht da von maximal 10 Quadratmetern und einer Maximalhöhe von 2,5 Metern. Es handelt sich also um ein sehr kleines Gebäude, das da steht und das man fast gar nicht sieht. Aus Sicht der Minderheit ist das eine zumutbare Grösse, wenn die Station direkt angrenzend situiert ist und alle diese Bedingungen eingehalten werden.
Mit dieser kleinen Änderung könnte ein Problem gelöst werden, mit dem die Verteilnetzbetreiber beim Solarausbau oder eben auch bei neuen Verbrauchern in Quartieren zunehmend konfrontiert sind. Wir sind der Meinung, dass das die Nichtbauzone überhaupt nicht strapaziert.
Die Kommissionssprecherin hat es auch schon angetönt: In der Kommission wurde die Befürchtung geäussert, dass solche Trafostationen als Gebäude gelten und dem Stabilisierungsziel angerechnet werden könnten. Das führte in der Kommission zu Verunsicherung und möglicherweise auch zum knappen Nein. Darum möchte ich noch einmal festhalten, dass sich unterdessen eine Klärung ergeben hat: Die Trafostationen sollen zwar als Gebäude gelten, sind aber nicht dem Stabilisierungsziel anzurechnen.
Ich bitte Sie also, meiner Minderheit zu folgen. Wie gesagt, der meinem Minderheitsantrag entsprechende Antrag wurde mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt.
Giezendanner Benjamin · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wir sprechen heute viel über die Energiewende, über Fotovoltaik, über Wärmepumpen, über Elektromobilität und über Speicher. Was dabei oftmals zu wenig Beachtung findet, ist eine einfache Tatsache: Ohne ein Stromnetz, welches leistungsfähig ist, gibt es auch keine Energiewende. Mit der Energiestrategie 2050 haben Sie bewusst, teilweise ohne genaue Kenntnisse der Auswirkungen, den Wechsel von einer zentralen zu einer dezentralen Stromproduktion vollzogen. Die Irrtümer der damaligen Strategie zeigen sich heute klar und deutlich, insbesondere auf den Verteilnetzebenen 5 bis 7, ja teilweise sogar auf der Netzebene 3. Heute erleben wir, dass der Netzausbau mit der Entwicklung nicht mehr Schritt hält, dass Netzbetreiber teilweise Anschlussgesuche von Privatpersonen, von gewerblichen Kunden ablehnen oder sistieren müssen. Das ist ein Riesenproblem.
Ein zentrales Thema dieser Vorlage ist aber der Freileitungsgrundsatz. Er wurde nach der Vernehmlassung aus der Vorlage nahezu gestrichen und jetzt durch die Kommission wieder eingefügt. Freileitungen haben klare Vorteile. Sie sind schneller realisierbar, sie halten deutlich länger, und im Falle eines Störungsfalles können sie auch sehr, sehr schnell repariert werden. Aber vor allem dienen sie der Versorgungssicherheit. Die im April 2025 publizierte Kabelstudie Schweiz zeigt klar, dass der Neubau von Freileitungen im Übertragungsnetz positiv ist. Er ist viel günstiger, teilweise sind Erdkabel sogar bis zu zehnmal teurer. Das sind Kosten, die am Ende der Stromkonsument tragen muss. Der Freileitungsgrundsatz ist deshalb nicht nur befürwortenswert, sondern systemrelevant. Es gibt selbstverständlich, und da hat die Kommission gute Arbeit geleistet, teilweise Ausnahmen, wo man bündeln kann, und da soll das auch geprüft werden. Deshalb bitte ich Sie, Artikel 15b gemäss Antrag der Kommission zu unterstützen.
Ein zweiter zentraler Punkt ist die Verfahrensdauer. Netzprojekte dauern heute viel zu lange, fünfzehn, zwanzig oder teilweise dreissig Jahre. Beispiele wie die Stromleitung Chamoson-Chippis oder Projekte im Engadin zeigen heute klar auf, dass wir eine Beschleunigung brauchen. Diese Vorlage - ich hatte im Kopf, dass es teilweise vier bis sieben Jahre dauert - wird das massiv beschleunigen.
Ich möchte Sie aber auch darauf hinweisen, dass raumplanerische Vorschriften oft sinnvolle und technologisch notwendige Erneuerung teilweise behindern. Hier in diesem Fall ist es oftmals so, dass Transformatorenstationen in einem Spannungsfeld zwischen den raumplanerischen, den technischen und teilweise auch den behördlichen Vorgaben stehen. Es ist aber auch so, und darauf müssen wir achten, dass der Beschleunigungswille oftmals ordnungspolitische Grundsätze tangiert. Dazu gehört insbesondere die klare Trennung zwischen Bauzone und Nichtbauzone. Dieses Prinzip ist nicht einfach zufällig entstanden, sondern schützt Landschaft, Landwirtschaft, Boden und knappe Ressourcen. Wir wollen und wir brauchen die Standortgebundenheit von Transformatorenstationen. Wenn Strom ausserhalb der Bauzone produziert wird, dann ist es sachlich korrekt, dass die dafür notwendigen Transformatorenstationen ebenfalls ausserhalb der Bauzone erstellt werden. Genauso gilt aber: Wer innerhalb der Bauzone Strom nutzt oder einen Bedarf an zusätzlichen Netzkapazitäten auslöst, muss die dafür notwendigen Infrastrukturen grundsätzlich auch innerhalb der Bauzone ermöglichen.
Damit kommen wir zum Verursacherprinzip, das in dieser Debatte viel zu wenig beachtet wird. Grössere Transformatorenstationen, leistungsfähigere Netze und zusätzliche Anlagen entstehen nicht zufällig, sondern sind eine direkte Folge politisch gewünschter und individuell genutzter Technologien. Wer diesen Ausbau auslöst, muss auch bereit sein, die Konsequenzen zu tragen, sei es in Form von Flächenbedarf, planerischen Eingriffen, wo unvermeidlich, aber auch in Form von Enteignungsverfahren.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Bäumle abzulehnen, die gesamte Vorlage aber zu unterstützen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Die FDP-Fraktion wird klar auf dieses Gesetz eintreten. In der Detailberatung bitten wir Sie, den Einzelantrag Amoos abzulehnen und sich beim Antrag der Minderheit Bäumle zu enthalten. Dort müssen wir noch eine Lösung suchen, die einerseits gesetzgeberisch verständlicher und andererseits zielführender ist als das, was wir in der Kommission diskutiert haben.
Eines scheint uns klar zu sein: Bei dieser "Netz-Express"-Vorlage ist jetzt die Komponente in den Fokus zu nehmen, die in der Energieproduktion, der Stromproduktion am wenigsten Beachtung findet, nämlich das Stromnetz. Das Stromnetz ist aber im Zeitalter von mehr Flatterstrom und unregelmässiger Energieproduktion immer mehr unter Druck. Davon zeugt ja auch, dass es zum Beispiel verschiedene Netzausbauten wie Bassecourt-Mühleberg gibt, die vor allem auch ausgebaut werden, um mehr Energie aus dem Ausland importieren zu können.
Wenn wir bei dieser Gesetzgebung hier an den Stellschrauben drehen, dann wird das - je nachdem, wie wir die Stellschrauben drehen - zu Kosten und Einschränkungen und vor allem zu Verzögerungen führen. Und das darf nicht sein. Wir müssen auch im Bereich der Stromnetze einerseits beschleunigen und andererseits die Kosten im Griff behalten. Es ist deshalb notwendig, dass wir uns vor allem bei den Netznutzungsgebühren, also bei dem, was dann der Stromkonsument zu bezahlen hat, auf der defensiven Seite, auf der tiefen Seite befinden. Denken Sie z. B. an Stahl Gerlafingen. Wir haben diesem und anderen Unternehmen in einer Wildwestaktion die Netznutzungsgebühren gesenkt. Diese sind ja einer der grossen Treiber der Preise in der Schweiz. Dort sollten wir auf der sicheren Seite, auf der tieferen Seite bleiben.
Es gibt raumplanerische Einschränkungen, die uns daran hindern, dass wir beim Netzausbau gut und schnell vorankommen. Es ist klar, dass diese Infrastruktur in einer Gesamtsicht gedacht werden muss, und es ist wichtig, dass verschiedene Anlagen wie Industrieanlagen, Fotovoltaikanlagen, aber auch die grossen Kraftwerke wie Kernkraftwerke und sämtliche Gebäude und Siedlungen optimal erschlossen werden können. Deshalb ist es unverständlich, dass im Nachhinein ein Einzelantrag eingereicht wurde, der den Freileitungsgrundsatz wieder aus der Gesetzgebung streichen will. Dabei geht es um die ganz grossen Übertragungsleitungen für Spannungen von 220 und 380 Kilovolt. Dort geht es echt ins Geld. Wenn man den Freileitungsgrundsatz nicht will und entsprechend Erdverkabelungen machen muss, wird das bis um den Faktor 10 teurer. Die Verfahrensbeschleunigungen durch Freileitungen sind massiv. Es kann sein, dass man fünf, sechs, sieben oder sogar mehr Jahre Verzögerungen hat - nur wegen einer Erdverkabelung. Denken Sie daran, diesen Antrag unbedingt abzulehnen.
Die Vereinfachung und die Realisierung des Baus von Anlagen auch auf den tieferen Netzebenen 3 und 5 sind wichtig. Auch diese Anlagen müssen von nationalem Interesse sein und benötigen einfachere Baubewilligungsverfahren. Wenn wir schon dezentral mehr Strom produzieren wollen, brauchen wir entsprechend mehr Transformatorenstationen. Und genau diese sollte man eben auch ausserhalb der Bauzone am optimalen Standort leichter bauen können. Wenn man eine richtige Anlage am optimalen Standort baut, anstatt zwei oder drei Stationen an einem suboptimalen Standort, geht das wesentlich schneller, man spart Kosten und in dem Sinne auch Energie. Bei der entsprechenden Bestimmung haben wir die Problematik, dass der Antrag der Mehrheit der Kommission und der Minderheitsantrag Bäumle zwar gut gemeint, aber einfach sehr, sehr kryptisch formuliert sind. Man weiss nicht genau, was gelten soll. Wir bitten Sie, sich bei der Abstimmung dann zu enthalten. Wir sind ja in der ersten Runde der Gesetzesberatung. Dort könnte auch der Ständerat noch einen Beitrag leisten, damit dann alle, wirklich alle verstehen, welche Transformatorenstation man ausserhalb der Bauzone wie genau realisieren kann.
Wichtig scheint uns einfach folgender Grundsatz zu sein: Es muss vereinfacht möglich sein, diese nicht allzu grossen Anlagen ausserhalb der Bauzone bauen zu können. Denn wenn man das nicht tun kann, dann haben wir wiederum das Problem, dass es Verzögerungen und entsprechend eben auch Mehrkosten gibt. Wir bitten Sie, das zu verhindern. Deshalb müsste man bei dieser Gesetzesbestimmung noch eine Lösung suchen, um diese etwas zu retten. Und ich bitte Sie vor allem, den Freileitungsgrundsatz am Leben zu erhalten.
Amoos Emmanuel · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe socialiste
Cher collègue Wasserfallen, dans votre intervention, vous avez parlé de coûts dix fois supérieurs pour les lignes enterrées. Swissgrid reconnaît que le facteur va de deux à dix fois ; il faudrait donc dire les chiffres tels qu'ils sont et pas les imaginer à votre avantage. Le but de la loi que nous traitons ce matin est d'accélérer les procédures ; ce sont notamment les lignes aériennes à haute tension qui génèrent ces procédures. Pouvez-vous me dire combien, à votre connaissance, il y a eu de procédures de recours pour des lignes enterrées ?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Herr Amoos, ich glaube, Sie haben eine allzu romantische Vorstellung, was die Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen anbetrifft. Sie haben in Bezug auf die Höchstspannungsleitung den Mehrkostenfaktor 2 erwähnt. Die Faktoren 2, 3, 4 betreffen nicht die Höchstspannungsebene mit Spannungen von 220 und 380 Kilovolt. Das sind die tieferen Netzebenen. Kollege Amoos, für eine 380-Kilovolt-Leitung muss man einen Graben von mindestens zehn Metern Durchmesser ausheben, der entsprechend auch mehrere Meter tief in den Boden geht, und diesen durch das ganze Gebiet ziehen. Das ist um den Faktor 5 bis 10 teurer. Sie können sich die entsprechenden Studien anschauen. Gehen Sie mal auf die Webseite und informieren Sie sich, wie eine 380-Kilovolt-Leitung in die Erde verlegt wird. Das ist eine riesige Baustelle im Vergleich zu einer für eine Freileitung. Und da verliert man halt schon rein bei den Baubewilligungsverfahren teilweise sieben Jahre und mehr - das ist Fakt.
Schlatter Marionna · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Die Grüne Fraktion unterstützt den beschleunigten Ausbau und die Umgestaltung der Stromnetze, weil viele Leitungen alt sind und Bewilligungsverfahren zu lange dauern. Leistungsfähige Stromnetze sind zentral für die Energiewende, die Dekarbonisierung und die Versorgungssicherheit. Moderne Netze ermöglichen erst den Ausbau der Fotovoltaik und der dezentralen Speicherinfrastruktur. Für die Grüne Fraktion ist klar: Der Ausbau der erneuerbaren Energien darf nicht an den Netzkapazitäten scheitern. Die vorgesehenen gesetzlichen Massnahmen von kürzeren Verfahren bis hin zur besseren Koordination sind sehr sinnvoll. Trotz aller Beschleunigung muss darauf geachtet werden, dass die Biodiversität nicht zu kurz kommt. In dieser Hinsicht weist das Projekt noch einige Schwächen auf, die Kollege Clivaz gleich noch im Detail erläutern wird.
Die Grüne Fraktion wird bei der Frage der Freileitungen den Entwurf des Bundesrates bzw. den Einzelantrag Amoos unterstützen. Wir anerkennen, dass die Erdverkabelung aus technischen, aus wirtschaftlichen und, ja, auch aus ökologischen Gründen oft keinen Sinn macht. Trotzdem halten wir gewisse Ausnahmen für sinnvoll, beispielsweise für Standorte an bedeutenden Zugvogelrouten. Wir empfehlen, dass sich der Ständerat dieser Frage nochmals annimmt und allenfalls den Antrag der Kantone aufnimmt.
In der Bilanz halten wir das Gesetz aber für wichtig und notwendig, und wir würden uns wünschen, dass es bei der Beschleunigung bald auch um die Verteilnetze geht. Die Anpassungen in Artikel 15d, die diesem Anliegen entsprechen, sind aber noch sehr unsorgfältig. Es bleiben viele Fragen ungeklärt. Macht es wirklich Sinn, das gesamte schweizerische Stromnetz mit einer Gesamtlänge von 250 000 Kilometern als nationales Interesse zu behandeln, egal ob Strommasten in Siedlungen stehen oder in Schutzgebieten?
Ich schliesse mit der Bemerkung, dass für den Ständerat noch Arbeit bleibt. Die Grüne Fraktion unterstützt die Vorlage, wünscht sich vom Ständerat aber noch eine vertiefte Prüfung der offenen Fragen.
Clivaz Christophe · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe des VERT-E-S
Le groupe des Verts soutient l'accélération de l'extension et de la transformation des réseaux électriques. Le réseau est un élément clé de la transition énergétique et de la décarbonation du secteur de l'énergie ainsi que de la sécurité de l'approvisionnement. Le réseau doit être adapté non seulement pour transporter la production des grandes centrales électriques, mais aussi pour tenir compte du développement du photovoltaïque ainsi que du stockage de l'électricité au service du réseau.
Nous soutenons la minorité Bäumle à l'article 15cbis concernant les conditions pour la réalisation de stations transformatrices situées à proximité de zones à bâtir. Dans certains cas, autoriser ce type de construction peut aider à trouver un emplacement approprié et ainsi à mieux relever les défis liés à l'extension du réseau électrique. Toutefois, il faut que cela reste exceptionnel, lorsque vraiment il n'y a pas la possibilité de trouver un emplacement pour la station transformatrice à l'intérieur de la zone à bâtir. L'extension et la transformation du réseau doivent en effet se faire dans le respect de la nature. À cet égard, le projet, tel qu'il ressort des travaux de la commission, présente encore plusieurs lacunes importantes sur lesquelles le Conseil des États devra se pencher.
Premièrement, la commission a décidé de faire des lignes aériennes la norme ; une décision que notre groupe ne partage pas. Nous soutiendrons la proposition Amoos. Il est important que le Conseil des États reprenne ce sujet en analysant notamment le risque référendaire lié au maintien du principe de la ligne aérienne. Il s'agit aussi, au minimum, de pouvoir autoriser des lignes souterraines dans les endroits présentant un risque particulièrement élevé de collision pour les oiseaux, comme les principales routes migratoires.
Deuxièmement, le projet en l'état a pour conséquence que l'ensemble du réseau électrique suisse, d'une longueur totale d'environ 250 000 kilomètres, présente un intérêt national prioritaire. Ne faudrait-il pas limiter l'importance nationale aux niveaux 1 à 3 du réseau, ce qui correspond encore à plus de 16 000 kilomètres ? Une telle solution permettrait d'accélérer l'extension et la transformation du réseau tout en réduisant l'impact sur les biotopes d'importance locale et régionale.
Troisièmement, concernant la procédure d'élimination des divergences, il s'agit de faire en sorte que l'administration vérifie que la solution proposée ne soit pas au détriment de la qualité de l'examen des prescriptions environnementales et de leur prise en compte dans la pesée des intérêts.
En résumé, le groupe des Verts soutient l'accélération de l'extension des réseaux électriques, qui est indispensable à la transition énergétique, mais uniquement dans la mesure où cela ne porte pas atteinte à la nature. À ce titre et notamment sur les trois éléments que je viens de mentionner, nous invitons le Conseil des États à trouver de meilleures solutions.
Pult Jon · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Die vorliegende Vorlage verfolgt, wie alle Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, ein zentrales Ziel für unsere Energiepolitik, nämlich den Ausbau und die Erneuerung unseres Stromnetzes deutlich zu beschleunigen. Das ist für die Energiewende und für eine sichere Stromversorgung unabdingbar. Mit dem Stromversorgungsgesetz hat das Volk ambitionierte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Produktion von Strom beschlossen.
Klar ist aber auch, dass Produktionsanlagen allein nicht genügen. Wenn der produzierte Strom nicht abgeleitet und verteilt werden kann, bleibt er wirkungslos. Genau hier liegt heute eine offensichtliche Herausforderung. Der Zustand des Stromnetzes ist vielerorts nicht mehr optimal. Über 60 Prozent der Höchstspannungsleitungen sind zwischen fünfzig und achtzig Jahre alt und müssen dringend erneuert werden. Gleichzeitig, das haben wir auch schon gehört, dauern Bewilligungsverfahren heute oft zehn bis zwanzig Jahre. Das ist weder mit den Zielen der Energiewende noch mit den Anforderungen an die Versorgungssicherheit vereinbar.
Die Vorlage setzt darum am richtigen Ort an. Sie vereinfacht und beschleunigt Bewilligungsverfahren, insbesondere für den Ersatz, die Sanierung und den Neubau von Leitungen im Übertragungsnetz. Der vereinfachte Ersatz bestehender Leitungen und die verkürzten Fristen von rund sechs Monaten für die Behandlung von Beschwerden bringen einen realen Zeitgewinn. Auch die Präzisierung der Beschwerdelegitimation trägt dazu bei, Verfahren effizienter zu machen, ohne den Rechtsschutz grundsätzlich auszuhöhlen.
Positiv ist zudem, dass dem Stromnetz künftig ein nationales Interesse beigemessen werden soll. Das erhöht die Planungssicherheit und verbessert die Chancen, dass notwendige Projekte auch tatsächlich realisiert werden können. Ob allerdings sämtliche Projekte des Verteilnetzes, also der unteren Netzebene, pauschal als Vorhaben von nationalem Interesse gelten sollen, sollte im Zweitrat nochmals diskutiert werden. Das hat zwar den Vorteil im Sinne der Beschleunigung, wirft aber auch Fragen der Verhältnismässigkeit auf. Hier ist es aus Sicht der SP-Fraktion notwendig, dass der Ständerat vertieft prüft, ob eine differenzierte und sachgerechte Lösung möglich ist.
Unterstützenswert sind auch die verbesserten Rahmenbedingungen für Speicher- und Trafostationen. Beide sind zentral, um neue Produktionsanlagen und grosse Verbraucher überhaupt anschliessen zu können und gleichzeitig die Netze zu entlasten. Mit der Minderheit Bäumle wird es möglich, Transformatoren unter restriktiven Voraussetzungen, die er genannt hat, auch ausserhalb der Bauzone zu realisieren. Die SP-Fraktion unterstützt diese Minderheit ausdrücklich im Interesse eines pragmatischen und beschleunigten Netzausbaus. Auch hier ist es aber sicherlich richtig, dass der Ständerat dann bezüglich der genauen Formulierung nochmals eine gute Abwägung macht.
Kritischer beurteilen wir von der SP-Fraktion den von der Kommission wieder aufgenommenen Freileitungsgrundsatz. Dieser war bereits in der Vernehmlassung stark umstritten und wurde vom Bundesrat auch im Interesse der Akzeptanz der Vorlage bewusst fallengelassen. In dieser Frage hat die SP-Fraktion keine einheitliche Haltung. Ein Teil der Fraktion folgt der Kommission, weil er im Freileitungsgrundsatz Vorteile für die Beschleunigung des Netzausbaus - das wurde gesagt -, für tiefere Kosten und teilweise auch für einen geringeren Eingriff in die Natur insgesamt sieht. Ein etwas grösserer Teil der Fraktion unterstützt hingegen den Einzelantrag Amoos bzw. den Entwurf des Bundesrates und lehnt den Freileitungsgrundsatz ab. Dieser Teil der Fraktion geht davon aus, dass ein solcher Grundsatz die Akzeptanz des Netzausbaus und dieser Vorlage gefährdet und damit das Beschleunigungsziel eben infrage stellt, die legitimen Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner zu wenig berücksichtigt und wichtige Interessen des Landschaftsschutzes sowie der Kantone schwächt.
Einig ist sich unsere Fraktion darin, dass dieser Punkt der Freileitungen im Zweitrat nochmals sorgfältig abgewogen werden sollte. Der Ständerat könnte dabei etwa zum Schluss kommen, einen Freileitungsgrundsatz zu verankern, diesen aber mit einem substanziell erweiterten und präziseren Ausnahmenkatalog zu versehen, um berechtigten Interessen besser Rechnung zu tragen und die Akzeptanz der konkreten Projekte sowie des Netzausbaus allgemein und dieser Vorlage zu erhöhen.
Insgesamt anerkennt die SP-Fraktion die Notwendigkeit dieser Vorlage und unterstützt sie. Ein leistungsfähiges Stromnetz ist eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende und für eine langfristig sichere Stromversorgung in unserem Land.
Wismer-Felder Priska · Mit-F · Conseil national · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Erlauben Sie mir zuerst eine Vorbemerkung. Ich höre in den Diskussionen sehr oft, wir sollten doch mit diesen Beschleunigungen, mit diesem Express, einmal aufhören, man könne das Wort "Express" gar nicht mehr hören. Erlauben Sie mir, hier einfach anzufügen: Bei diesen Beschleunigungsvorlagen handelt es sich nicht um tatsächliche Beschleunigungen, sondern es geht vielmehr darum, angezogene oder sogar angerostete Handbremsen zu lösen.
Nun zu diesem Geschäft: Nach der Gesetzesregelung für die Energieproduktionsanlagen kommt nun die Vorlage, welche die Netze adressiert. Das ist sehr wichtig, denn die Energiewende kann nur gelingen, wenn die drei Säulen Produktion, Netz und Speicherung miteinander korrespondieren. Aus diesem Grund ist das eine sehr wichtige Vorlage.
Wir haben es gehört: Mehr als 60 Prozent der Höchstspannungsleitungen in der Schweiz sind zwischen fünfzig und achtzig Jahre alt und müssen saniert werden, die technische Lebensdauer dieser Leitungen beträgt nämlich achtzig Jahre. So oder so muss hier etwas gehen, das hat noch nichts mit der Energiewende zu tun. Unser Netz muss aber auch aus- und umgebaut werden, um dem Wechsel von einer zentralen in eine zunehmend dezentrale Stromproduktion Rechnung zu tragen. Das führt zu wachsenden Zahlen an Leitungsprojekten und Bewilligungsverfahren, die heute oftmals viele Jahre dauern. Das bekannte Beispiel dafür - es wurde heute bereits genannt - ist die Übertragungsleitung von Chamoson nach Chippis, deren Verwirklichung 32 Jahre gedauert hat. Das geht in Zukunft natürlich nicht mehr, eine solch lange Verfahrensdauer kann zu Engpässen im Netz führen, welche dann auch Kosten für die Produzenten und die Endverbraucher verursachen. Das will man jetzt ändern.
Wichtig ist dieser Freileitungsgrundsatz, von dem wir schon viel gehört haben. Wir haben in der Kommission intensiv darüber diskutiert. Der Freileitungsgrundsatz - ich möchte da auch mit einem Missverständnis aufräumen, das ich jetzt öfters im Saal gehört habe - gilt nur für die Netzebene 1, also für die Höchstspannungsleitung, für das Übertragungsnetz; er gilt nicht für die unteren Netzebenen. Die Faktenlage bei dieser Diskussion in der Kommission war erdrückend eindeutig. Die Erdleitungen sind zwei- bis zehnmal teurer; sie haben eine halb so lange Lebensdauer, also nur vierzig Jahre gegenüber achtzig Jahren bei der Freileitung; sie sind teurer in der Instandhaltung; die Reparaturen sind schwieriger zugänglich; die Realisierung - das haben wir auch gehört - wird um Jahre verzögert.
Im Einzelantrag wird behauptet, die Möglichkeit für Erdleitungen werde gestrichen. Das ist falsch. Diese Möglichkeit besteht nach wie vor in eingeschränkter Form, und zwar dann, wenn es kostengünstiger ist, technische Gründe dafür sprechen oder der Schutz von Mooren und Moorlandschaften diese erfordert.
Unsere Fraktion wird mehrheitlich am Freileitungsgrundsatz festhalten, weil sonst das Ziel dieser Vorlage verfehlt würde.
Ich konzentriere mich jetzt auf die einzige Minderheit, dort geht es um die Transformatorenstationen. In bestimmten Fällen sollen diese auch ausserhalb und angrenzend an die Bauzone gemacht werden können, wenn innerhalb der Bauzone Enteignungen nötig wären. Herr Bäumle hat das vorhin gut erklärt und die Bedingungen auch ausgeführt.
Fazit: Für unsere Fraktion, die an einer sicheren und günstigen Energieversorgung interessiert ist, ist diese Vorlage ein wichtiger weiterer Schritt, den wir mit Überzeugung mittragen.
Amoos Emmanuel · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe socialiste
Chère collègue, vous avez parlé des lenteurs dans la procédure de la construction de la ligne Chamoson-Chippis, qui se trouve être dans mon canton ; plus de 30 ans de procédure. Vous savez que la capacité et la possibilité d'enterrer les lignes à haute tension ne sont inscrites que depuis 2019 dans la loi. C'était d'ailleurs Doris Leuthard qui avait défendu ce projet à l'époque, en disant que, si on veut éviter à terme des procédures autant longues, il faut donner la possibilité d'enterrer les lignes à haute tension. Vous avez justifié la nécessité d'accélérer les procédures ... (Remarque intermédiaire du président : Avez-vous une question, Monsieur Amoos ?) La question arrive. Pensez-vous réellement que ne plus pouvoir enterrer les lignes à haute tension amènera une meilleure acceptabilité de la population pour éviter les recours ?
Wismer-Felder Priska · Mit-F · Conseil national · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ja, Herr Kollege Amoos, ob die Akzeptanz gefördert wird, muss dann, glaube ich, im Einzelfall angeschaut werden. Sie wissen auch, dass Sie für Erdleitungen die Zustimmung eines jeden einzelnen Grundstückbesitzers brauchen, was dann wieder zu Enteignungen auf der Strecke führen kann, auf der Sie die Erdleitung führen wollen. Und dass eine Hochspannungsleitung in der Luft dann akzeptierter ist als eine im Boden, kann man wohl nicht generell so sagen.
Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Ich spreche jetzt noch für die Fraktion. Die Vorlage des "Netz-Expresses" ist eine sehr wichtige Vorlage, auch wenn das Netz immer von allen als ein bisschen untergeordnet betrachtet wird. Sie ist eine zentrale Ergänzung zu den bisherigen Vorlagen zum Ausbau der Erneuerbaren und der Energiewende. Sie enthält aus unserer Sicht noch einzelne Mängel. Insbesondere der Zubau auf den unteren Netzebenen 3 bis 5 konnte noch zu wenig stark mit gezielten Massnahmen beschleunigt werden; hier soll der Ständerat noch nachbessern. Aber trotzdem: Die Vorlage ist insgesamt eine wichtige Vorlage, und die Grünliberalen werden sie annehmen. Ich muss auch nicht mehr alles wiederholen, meine Vorrednerin hat schon viele Punkte aus der Vorlage erwähnt.
Ich möchte auf zwei Punkte noch kurz eingehen. Ich glaube, der umstrittenste Punkt heute ist der Grundsatz der Freileitungen. Ihre Kommission hat diese Frage sehr intensiv diskutiert und die Argumente gegeneinander abgewogen - auch die Frage, ob das die Vorlage gefährden könnte oder nicht. Die Grünliberalen stehen mit der Kommission klar dazu, diesen Freileitungsgrundsatz zu verankern. Ich erwähne zwei Hauptpunkte, die hier dazu geführt haben.
Der erste Punkt: Man muss festhalten, dass Erdleitungen über 220 Kilovolt technisch immer noch eine sehr komplexe Sache sind. Sie beeinträchtigen eben auch die Verlässlichkeit und die Resilienz des Netzes mit diesen Umspannwerken und sind massiv teurer. Was man auch festhalten muss: Es sind markante Eingriffe in die Landschaft, wenn diese Dinge gebaut werden. Die Strahlung ist nicht etwa weg, sondern sie ist einfach in Bodennähe und dort sehr stark.
Der zweite Punkt betrifft die Formulierung. Wenn man quasi Erdleitungen nebenan prüfen muss, führen die möglichen Einsprachen - das haben wir intensiv diskutiert - zu einer Verzögerung von sieben bis zehn Jahren. Das ist der ausschlaggebende Punkt. Es kann nicht sein, dass eine Beschwerde zu sieben bis zehn Jahren Verzögerung führt, nur weil jemand jetzt eine Verkabelung prüfen lassen will, obwohl sachlich klar ist, dass diese aus Kosten- und technischen Gründen am Schluss nicht gebaut wird. Das ist eine reine Verzögerungstaktik.
Darum ist Ihre Kommission zum Schluss gekommen, dass das ein Grundsatz ist, an dem wir festhalten sollten, wenn wir beschleunigen wollen. Es wurden Beispiele erwähnt. Wichtig ist mir aber noch zu sagen: Es ist noch ein Ausnahmenkatalog enthalten, mit dem wir in der Kommission nicht sehr glücklich sind. Die Formulierung ist dort noch klar zu wenig technologieoffen gewählt - dies, um auch der Seite, die hier skeptisch ist, ein bisschen entgegenzukommen. Da soll der Ständerat noch einmal nachbessern und prüfen, wie er diese Formulierung technologieoffener formulieren kann, ohne dabei den Freileitungsgrundsatz, an dem wir festhalten wollen, über Bord zu werfen.
Ich bitte Sie hier also klar, den Einzelantrag Amoos abzulehnen.
Zu den Trafostationen sage ich jetzt nichts mehr, ich habe vorhin meine Minderheit begründet. Ich bin da sehr offen, wenn der Ständerat die Formulierung, die wir gewählt haben, noch verbessern kann. Ich sperre mich nie gegen verbesserte Formulierungen. Der Grundsatz ist mir wichtig, damit wir hier einen Schritt vorwärtskommen.
Zusammengefasst: Die Grünliberalen treten auf die Vorlage ein, sie unterstützen meine Minderheit, lehnen den Einzelantrag Amoos ab und werden in der Gesamtabstimmung der Vorlage zustimmen.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Danke für die Flexibilität, dass wir dieses Geschäft noch behandeln können. Es ist ein Beschleunigungserlass, und deshalb bin ich froh, dass wir hier in Anbetracht der vielen wichtigen Geschäfte keine Zeit verlieren.
Zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Aus- und Umbau der Stromnetze verabschiedete der Bundesrat am 21. Mai dieses Jahres die Botschaft für eine Revision des Elektrizitätsgesetzes. Ziel ist es, die Verfahren für Sanierungsarbeiten und Ausbauten im Stromnetz zu vereinfachen und zu beschleunigen, um letztlich die Versorgungssicherheit zu stärken.
Das Übertragungsnetz ist wirklich in die Jahre gekommen. Über 60 Prozent der Anlagen sind zwischen fünfzig und achtzig Jahre alt und müssen in den kommenden Jahren zwingend erneuert werden. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Netzkapazitäten durch die Dekarbonisierung, die zunehmend dezentrale Stromproduktion und die Anbindung von erneuerbaren Erzeugungsanlagen deutlich. Diese Umstände führen zu einer Zunahme der Anzahl Stromleitungsprojekte und der damit verbundenen Verfahren. Trotz bereits erfolgter Massnahmen, insbesondere im Rahmen der Strategie Stromnetze, sind die entsprechenden Bewilligungsverfahren nach wie vor oftmals langwierig. Vor diesem Hintergrund müssen die Verfahren im Bereich der Stromnetze zwingend beschleunigt werden.
Ihre UREK verlangte bereits beim Beschleunigungserlass zur Produktion, dass wir mit einer solchen Vorlage zeitverzugslos kommen. Das ist mit dieser Vorlage erfüllt. Die Netze sollen rasch ausgebaut und den steigenden Anforderungen gerecht werden. Die Kommission des Nationalrates hat die Vorlage punktuell angepasst. Ich komme darauf in einigen Detailpunkten nach meinen allgemeinen Ausführungen noch zurück.
Ich möchte hier aber nochmals zu den Grundzügen der Vorlage kommen. Im Wesentlichen sind es folgende:
1. Wegfall des Sachplanverfahrens für die Sanierung bestehender Leitungen des Übertragungsnetzes: Das ist ganz ein wichtiger Grundsatz, der in der Kommission auch unbestritten war. Sanierungs- und Ersatzvorhaben bei Höchstspannungsleitungen können künftig auf dem bestehenden Trassee oder unmittelbar angrenzend realisiert werden - dies, sofern keine überwiegenden Schutzinteressen entgegenstehen. Damit entfällt das Sachplanverfahren.
2. Vorrang des Übertragungsnetzes gegenüber anderen nationalen Interessen: Anlagen des Übertragungsnetzes bleiben von nationalem Interesse. Neu geht aber das Interesse an ihrer Realisierung anderen nationalen Interessen grundsätzlich vor. Der Begriff "grundsätzlich" ist wichtig; es gibt immer noch eine Güterabwägung. Ausdrückliche Ausnahmen bestehen etwa für Moore, Biotope oder Wasser- und Zugvogelreservate. Es muss aber, wie gesagt, in jedem Einzelfall eine Interessenabwägung möglich sein, daher der Begriff "grundsätzlich"; wir hatten diese Diskussion auch beim Beschleunigungserlass zur Produktion.
3. Vereinfachung für Transformatorenstationen: Der Bau von Transformatorenstationen ausserhalb der Bauzone wird wesentlich vereinfacht. Diese gelten unter klaren Voraussetzungen als standortgebunden. Dadurch entfällt die Standortevaluation. Damit wird ein wichtiges Anliegen der Verteilnetzbetreiber aus der Vernehmlassung aufgenommen. Es wurde oft gesagt, wir würden hier zu stark auf die Starkstromnetze, also auf die höchste Ebene, fokussieren. Aber gerade die Frage der Transformatoren betrifft natürlich auch die anderen Ebenen. Diese Vorlage hilft also, die Beschleunigung für alle Netzebenen voranzutreiben.
4. Es ist eine Straffung der bundesinternen Koordination und damit eine Zeiteinsparung vorgesehen. Falls es bundesintern im Rahmen der Plangenehmigungsverfahren zu Differenzen kommt, soll anstelle eines formellen Bereinigungsgesprächs künftig ein Bereinigungsversuch innert lediglich 30 Tagen genügen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Leitbehörde, unabhängig davon, ob die Differenz wesentlich ist. Diese und weitere Vorgaben an die Kantone, insbesondere Fristen, und an die Gerichte sollen die Verfahren beschleunigen.
5. Vorzeitige Besitzergreifung durch den Enteigner: Für die Realisierung von elektrischen Anlagen soll das Recht zur vorzeitigen Besitzergreifung künftig von Gesetzes wegen dem Enteigner zustehen. Damit können Verzögerungen der baulichen Realisierung vermieden werden, auch wenn die Verfahren noch laufen.
Entsprechend diesen Ausführungen und diesen wichtigen Punkten, die klar eine Beschleunigungswirkung haben werden, bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Ich komme auf die hier schon diskutierten Einzelanliegen zu sprechen. Das betrifft insbesondere den Freileitungsgrundsatz, der mit dem Einzelantrag Amoos infrage gestellt wird. Aus Sicht des Bundesrates hat die von der Kommission beantragte Verankerung des Freileitungsgrundsatzes für Leitungen des Höchstspannungsnetzes eine wesentliche Beschleunigungswirkung. Ich möchte mich hier nicht auf die Anzahl Jahre festlegen. Bereits die Erarbeitung der Varianten durch die nationale Netzgesellschaft ist aber sehr zeit- und ressourcenaufwendig. Die Frage, ob eine solche Leitung als Kabel- oder Freileitung auszuführen ist, gehört in den jeweiligen Verfahren regelmässig zu den umstrittensten Punkten. Dies führt zu einem erheblichen zusätzlichen Aufwand, da verschiedene Varianten erarbeitet, geprüft und hinsichtlich Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Kosten verglichen werden müssen. Und auch wenn ich mich nicht festlege - da sprechen wir über mehrere Jahre.
Es geht deshalb beim Einzelantrag Amoos nicht um die Frage, ob die Fassung der Mehrheit der Kommission eine Beschleunigungswirkung hat oder nicht. Sie hat eine Beschleunigungswirkung. Es geht um die Frage der Akzeptanz bei der Bevölkerung. Der Bundesrat hat, nachdem er in der Vernehmlassung diesen Freileitungsgrundsatz vorgeschlagen hatte, dann entschieden, ihn in der Botschaft wieder zu streichen, weil die Rückmeldungen sehr negativ waren. Insbesondere die Kantone wollen auf diesen Freileitungsgrundsatz verzichten. Deshalb bitte ich Sie hier, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, das heisst, dem Einzelantrag Amoos zuzustimmen, letztlich im Interesse - es ist wie überall, wir haben das ja auch bei der Produktion besprochen -, dass diese Vorlage dann austariert werden kann. Allerdings hat hier, wenn Sie der Mehrheit folgen, Herr Nationalrat Bäumle einen guten Vorschlag gemacht, indem wir dann, glaube ich, im Ständerat das Umfeld der Ausnahmen auch noch schärfen oder klären können. Das würde vielleicht zu einem guten Kompromiss führen, wenn Sie hier der Mehrheit folgen. Ich unterstütze natürlich den Entwurf des Bundesrates und damit den Einzelantrag Amoos.
Ich komme weiter zu Artikel 15cbis betreffend Transformatorenstationen. Der Antrag der Minderheit Bäumle möchte das Kriterium der Standortgebundenheit für Transformatorenstationen lockern. Die beantragte Regelung birgt aber das Risiko, einen Präzedenzfall für Anlagen und Bauten ausserhalb von Bauzonen zu schaffen. Dass wir ermöglichen, Transformatorenstationen in der Landwirtschaftszone zu bauen, wenn sie für Produktionsanlagen in der Landwirtschaftszone nötig sind, ist nachvollziehbar. Das entspricht dem Entwurf des Bundesrates. Dass man aber jetzt Transformatorenstationen in der Landwirtschaftszone als standortgebunden erklären will, die eigentlich einem Projekt in der Bauzone dienen, stellt eine gewisse Öffnung der Büchse der Pandora dar und würde dem klaren Trennungsgrundsatz von Bauzone und Nichtbauzone, den Sie mit der Revision des Raumplanungsgesetzes erneut bestätigt haben, klar widersprechen. Ich bitte Sie deshalb hier ganz klar, den Minderheitsantrag Bäumle abzulehnen.
Obwohl bei Artikel 15d keine Minderheit besteht, möchte ich Sie bitten, hier dem Bundesrat zu folgen. Ihre vorberatende Kommission möchte grundsätzlich dem Ausbau der Verteilnetze ein nationales Interesse beimessen. Damit würde die Kommission viel weiter gehen als der Bundesrat. Der Bundesrat spricht bezüglich der höchsten Netzebene von einem nationalen Interesse. Die Kommission will auch den Verteilnetzen ein nationales Interesse beimessen. Das wäre aus Sicht des Bundesrates absolut unverhältnismässig und würde zu einer unerwünschten Priorisierung von einzelnen Anlagen des Verteilnetzes führen. Beispielsweise wären Leitungen der Netzebene 5, die ein kleines Quartier versorgen, von gleichem oder höherem Interesse als zum Beispiel die Landesflughäfen, Autobahnen oder militärische Anlagen. Stellen Sie sich das vor: Ein Verteilnetz eines kleinen Quartiers würde dann beispielsweise einer Autobahn vorgezogen, weil das nationale Interesse hier stärker wirken würde. Das geht meiner Meinung nach zu weit. Denn die Beschleunigungswirkung brauchen wir vor allem auf den oberen Netzebenen. Deshalb wäre es schön, wenn der Entwurf des Bundesrates bei Artikel 15d noch einige Stimmen erhalten könnte. Sie müssten dann also die rote Taste drücken. So könnte das der Ständerat nochmals anschauen. Ja, es ist schwierig bei der Abstimmung, weil es hier keine Minderheit gibt; der Bundesrat ist in der Minderheit. Aber so hätten wir im Ständerat vielleicht eine Chance, das nochmals zu diskutieren.
Analog habe ich bei Artikel 15e Absatz 1ter um eine Abstimmung gebeten. Dabei geht es darum, dass auch bei Vorhaben, die unmittelbar neben Eisenbahntrassen oder Nationalstrassen realisiert werden, auf die Sachplanpflicht verzichtet werden kann. Aus Sicht des Bundesrates kann die von der UREK vorgeschlagene Bündelung linienförmiger Infrastrukturen im Einzelfall sinnvoll sein, sofern sie eine Schonung der Landschaft oder eine Minimierung des Bodenverbrauches zur Folge hat. Bündelungen von Freileitungen mit Strassen sind hingegen nicht sinnvoll, wenn schonende Alternativen bestehen. Es muss also die Möglichkeit bestehen, dort auch noch eine Güterabwägung vorzunehmen. Deshalb sind wir der Meinung, dass auch in Zukunft ein Sachplanverfahren erforderlich ist. Auch hier wäre ich dankbar, wenn Sie dem Bundesrat folgen.
Nun möchte ich nochmals auf die Frage der Transformatorenstationen ausserhalb der Bauzonen zurückkommen; dieses Thema haben wir in der Kommission diskutiert. Der Bundesrat lehnt das klar ab und bittet Sie, der Mehrheit zu folgen und Transformatorenstationen für Anlagen in der Bauzone nicht zuzulassen. Der Klarheit halber müssen wir jedoch sagen, dass diese Transformatoren nicht dem Stabilisierungsziel unterliegen würden. Trotz Diskussionen haben wir dies in der Kommission nicht präzise beantwortet, was ich hier gerne einräume. Es ging dabei darum, ob eine Transformatorenstation als Gebäude zu zählen ist oder nicht.
Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass Transformatorenstationen nach der neu revidierten Raumplanungsverordnung (RPV) weder dem Stabilisierungsziel der Gebäudezahl noch demjenigen für Bodenversiegelung anzurechnen sind. Der Grund dafür ist Artikel 25g Absatz 2 der revidierten RPV. Dort steht, dass Gebäude und versiegelte Flächen, die gestützt auf eine Plangenehmigung des Bundes entstanden sind, nicht in der kantonalen Veränderungsbilanz erscheinen müssen. Sie sind daher auch nicht zu berücksichtigen, wenn beurteilt wird, ob ein Kanton die Stabilisierungsziele eingehalten hat oder nicht. Dass Transformatorenstationen im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens des Bundes bewilligt werden, ergibt sich aus dem Elektrizitätsgesetz.
Bei dieser Ausgangslage kann im vorliegenden Zusammenhang offenbleiben, ob Transformatorenstationen rechtlich als Gebäude einzustufen sind. In der Kommission haben wir gesagt, dass es sich bei über sechs Quadratmetern um ein Gebäude handelt. Das ist hier jedoch nicht relevant; folglich sind sie dem Stabilisierungsziel nicht anzurechnen. Damit wäre diese technische Frage auch zuhanden des Amtlichen Bulletins unmissverständlich geklärt.
Ich bitte Sie, einzutreten und die Bemerkungen, die ich mir erlaubt habe zu machen, bei der Abstimmung zu berücksichtigen. Grundsätzlich danke ich dafür, dass es möglich ist, diesen Beschluss nochmals zügig zu behandeln, damit wir hier weiterkommen.
Flach Beat · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe vert'libéral
Herr Bundesrat, ich danke für Ihre Äusserungen auch hinsichtlich des Stabilisierungsgrundsatzes. Ich habe eine Frage zu Artikel 15cbis, zu diesen Trafostationen. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass man das noch einmal diskutieren muss, wenn solche Trafostationen ausserhalb der Bauzone aufgestellt werden? Es betrifft ja nicht unbedingt Landwirtschaftsland, weil diese Stationen hinsichtlich ihrer Platzierung allenfalls von einer negativen Standortgebundenheit betroffen sind und sie hinsichtlich der raumplanerischen Auswirkungen ja keinerlei Emissionen haben, die wir in der Raumplanung wie bei Wohn- oder Gewerbebauten berücksichtigen müssten. Insofern gilt: Wenn der Kubus einmal steht, dann steht er da. Er braucht zwar etwas Platz, hat aber keine Auswirkungen auf die Raumplanung. Deshalb wäre es auch möglich, diese negative Standortgebundenheit in diesen Fällen, in denen man den Strom irgendwo hinbringen muss und sonst keinen Platz hat, um den Auftrag zu erfüllen, zu suchen.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Ich glaube, das hängt jetzt etwas von Ihrem Entscheid ab. Ich glaube schon, dass wir im Ständerat nochmals über diese Differenz, die jetzt zwischen dem Bundesrat und Ihrer Haltung besteht, diskutieren können. Wir sollten die Trennung zwischen Bauzonen und anderen Zonen wirklich ernst nehmen. Wir sind davon ausgegangen, dass viele Elektrizitätsproduktionsanlagen im ländlichen Raum angesiedelt sind, also in der Landwirtschaftszone, in Zonen ausserhalb der Bauzone. Deshalb braucht es, und davon ist der Bundesrat überzeugt, die Standortgebundenheit der dazugehörigen Transformatoren. Wenn wir jetzt aber kommen und sagen, auch Anlagen im Baugebiet brauchen das, scheint mir das eine Öffnung darzustellen, die wir nicht vornehmen sollten - auch wenn es wohlverstanden kleine Flächen bzw. kleine Gebäude sind. Man findet doch im Baugebiet eine Lösung. Es wurde auch gesagt, Enteignungen seien dann einfacher. Ja, es kommen dann einfach die Landwirtschaftsbetriebe unter Druck. Wenn es ausserhalb des Baugebietes zwischendurch eine Fläche gibt, gibt es dort vielleicht einen Kompromiss.
Wir sind hier im Erstrat, wir können das selbstverständlich nochmals diskutieren. Ich erachte es als heikel.
Amoos Emmanuel · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe socialiste
Monsieur le conseiller fédéral, je vous remercie de soutenir ma proposition individuelle, qui reprend d'ailleurs la proposition du Conseil fédéral. Pourriez-vous préciser les retards et les délais actuels dont Swissgrid souffre ? Pourriez-vous dire qu'ils sont simplement dus à un problème d'affectation et d'acceptation sociale plutôt qu'à un problème de technologie entre les lignes aériennes et les lignes enterrées ?
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Le président (Page Pierre-André, président): Je le rappelle encore une fois : vous devez poser des questions de compréhension ; tout simplement. C'est le but des questions complémentaires.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Monsieur le conseiller national Amoos, je peux vous confirmer que c'est principalement une question d'acceptation. C'est juste. Cependant, j'ai aussi dit que si l'on adopte le principe inverse de celui de votre proposition, cela aboutit quand même à une accélération. Qu'est-ce qui pèse le plus ? Si c'est acceptable pour la population, je n'en suis pas sûr. Le Conseil fédéral pense que ce n'est peut-être pas le cas. Dans un référendum éventuel, on pourrait perdre tout le dossier.
C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral soutient votre proposition.
Graber Michael · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Bundesrat, habe ich Sie dahin gehend richtig verstanden, dass das Stabilisierungsziel darum nicht betroffen sei, weil sämtliche Trafostationen, welche hier in diesem Gesetzestext gemeint sind, nur solche seien, die in einem Plangenehmigungsverfahren des Bundes gebaut werden können? Ganz grundsätzlich vielleicht: Ist das dann nicht ein Eingeständnis dafür, dass wir in der Schweiz zu kleine Bauzonen haben und dass man grundsätzlich darüber reden müsste, ob wir die Bauzonen vergrössern?
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Sie haben mich richtig verstanden. Wir haben das wirklich nochmals en détail geprüft. Diese Trafostationen sind nach dem Elektrizitätsgesetz in einem Plangenehmigungsverfahren des Bundes und deshalb vom Stabilisierungsziel ausgeschlossen.
Ich würde als Antwort betreffend die Bauzonen sagen: Es kommt auf die Region an; es gibt Regionen mit Reserven, es gibt andere, die haben weniger Reserven. Ich glaube, das ist eine Grundsatzdiskussion zur Umsetzung der ersten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes, die Sie vielleicht mal wieder generell in der Kommission aufnehmen könnten. Sie können diskutieren, ob wir für die nächsten zwanzig Jahre noch richtig stehen, nachdem wir jetzt alle Umsetzungsarbeiten abgeschlossen haben und die Verordnungen bereitstehen. Diese Diskussion können wir gerne mal zusammen aufnehmen, aber nicht jetzt, nur wegen der Trafostationen: Wenn man in den Bauzonen neue Anlagen, zum Teil grosse Anlagen, bauen kann, dann bin ich also schon der Meinung, dass auch diese Trafostationen mit einer Grösse von wenigen Quadratmetern noch Platz haben sollten.
Ritter Markus · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Geschätzter Herr Bundesrat, Sie haben bei den Trafostationen zu Recht auf den Trennungsgrundsatz hingewiesen. Kollege Flach hat nun gesagt, es gehe nur um das Häuschen. Können Sie bestätigen, dass auch die Zuleitungen über Landwirtschaftsland geführt werden müssen, wenn Trafostationen auf Landwirtschaftsland ausserhalb des Baugebietes gebaut werden?
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Selbstverständlich, und je nach Grösse kann das auch unterschiedlich sein. Das können auch ganze Häuschen sein, in die man hineingehen kann. Bei Gebäuden rechnen wir einzelne kleine Schober dazu, bei einem solchen Gebäude wird es ähnlich aussehen, auch wenn es nicht an das Stabilisierungsziel angerechnet wird. Ich sehe wirklich keinen Grund, weshalb man hier Landwirtschaftsland belasten sollte, wenn in der Bauzone ein Projekt gebaut wird. Man kann jetzt schon sagen, das sind nur kleine Flächen, aber die Zuleitung ist ein Faktor; das ist klar. Wenn in der Bauzone weniger enteignet wird, dann muss es in der Landwirtschaftszone passieren. Weshalb sollte da ein Unterschied gemacht werden? Ich hätte vor allem Angst - Herr Nationalrat Graber hat vorhin das Anliegen nach mehr Bauland angesprochen -, dass der Druck dann bezüglich vieler anderer Interessen auch kommt. Und diesen Druck möchte ich abwenden, diesen Grundsatz braucht die Landwirtschaft.
Rüegger Monika · Mit-F · Conseil national · Obwald · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Bundesrat, ich habe eine Frage zu Artikel 15b; es geht um den Grundsatz, Freileitungen zu bauen und weg von der Erdverlegung zu kommen. Ist es richtig, dass hier der Moorschutz höher gewichtet wird als der Schutz von Dörfern und Menschen, über die Freileitungen gebaut werden?
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Es ist natürlich richtig, dass es Ausnahmen gibt. Dazu gehört auch der Moorschutz, das ist richtig.
Kolly Nicolas · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Je reviens rapidement à l'article 15cbis. La question de savoir dans quel cas une station transformatrice peut être considérée comme imposée par sa destination - "standortgebunden" - a été très discutée dans notre commission. La version du Conseil fédéral, soutenue par une petite majorité de la commission, grâce à la voix prépondérante du président de la CEATE, prévoit qu'une telle station transformatrice est imposée par sa destination lorsqu'elle sert au raccordement électrique de constructions et d'installations situées majoritairement hors de la zone à bâtir. La logique est que si cette station transformatrice sert des constructions hors zone à bâtir, par exemple une grande exploitation agricole, qu'elle puisse également se construire hors de cette zone à bâtir.
La proposition de la minorité Bäumle prévoit de construire des stations transformatrices en zone agricole en étant considérées comme étant imposées par la destination, même si celles-ci ne servent pas majoritairement des constructions hors de la zone. La question de la séparation entre zone à bâtir et zone agricole a été prépondérante pour la majorité de la commission, que je représente. Il s'agit de la même logique que la révision acceptée par le Parlement dans le cadre de la deuxième étape de la révision de la loi fédérale sur l'aménagement du territoire (LAT 2), qui restreint de manière extrêmement sévère les constructions en zone agricole. Pour la majorité de la commission, il y a une question de cohérence par rapport à la possibilité aujourd'hui extrêmement restrictive et voulue par ce Parlement de construire hors zone à bâtir. La LAT 2 prévoit dans la législation fédérale un objectif de stabilisation des constructions hors zone à bâtir - il faut le rappeler.
Cet argument a été débattu et je dois admettre que les informations qui nous ont été transmises n'ont pas été totalement correctes, puisque lors de notre séance de commission, le représentant de l'Office fédéral du développement territorial a indiqué qu'une station transformatrice était considérée comme un bâtiment et faisait donc partie de l'objectif de stabilisation. Or, et d'après les informations obtenues par après, il apparaît qu'une telle installation, qui ne relève pas de la compétence cantonale, ne fera au contraire pas partie des bâtiments concernés par l'objectif de stabilisation.
J'en viens rapidement aux autres modifications que je n'ai pas encore mentionnées. L'article 44a alinéa 2 a été modifié afin de prévoir que l'autorité d'approbation édicte des directives permettant la prise de possession anticipée de l'immeuble faisant l'objet d'une expropriation. Cette modification a été acceptée, par 18 voix contre 7.
J'en viens aux modifications d'autres lois fédérales. Concernant la loi fédérale sur l'approvisionnement en l'électricité, la commission a, à l'unanimité, modifié l'article 8a afin de prévoir que chaque groupe-bilan doit désigner un participant qui le représente vis-à-vis de la société nationale du réseau de transport. Notre commission a également modifié la loi fédérale sur l'aménagement du territoire en ajoutant un article 24sexies, par 11 voix contre 11 et 2 abstentions, avec la voix prépondérante du président. Cet article prévoit que les installations de stockage d'énergie situées hors zone à bâtir sont, sous condition des lettres a à d, à nouveau imposées par leur destination. Une compétence est donnée au Conseil fédéral à l'alinéa 2 de cet article pour définir quelle importance et quelle taille sont concernées par cette disposition. L'alinéa 3 prévoit que ces installations doivent être réversibles lors de la mise hors service.
Finalement, la commission a encore modifié, par 12 voix contre 9 et 2 abstentions, l'article 12 de la loi sur l'énergie afin de prévoir que non seulement le développement des énergies renouvelables revêt un intérêt national, mais désormais aussi leur développement et les renforcements de réseau nécessaires.
Enfin, je vous informe qu'au vote sur l'ensemble, ce projet de loi tel que modifié par notre commission a été accepté à l'unanimité.
Suter Gabriela · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Ich möchte noch auf zwei Punkte eingehen, die jetzt in den vergangenen Stunden intensiv diskutiert worden sind. Das Erste ist der Freileitungsgrundsatz, das Zweite ist das nationale Interesse des Verteilnetzes.
Zum Freileitungsgrundsatz bei Artikel 15b gab es verschiedene Fragen. Ich habe Herrn Paganini gesagt, dass mit einem Freileitungsgrundsatz die Beschleunigungswirkung gemäss Aussagen in der Kommission erheblich sein könnte. Ich muss da aber noch präzisieren: Das ist natürlich nicht in jedem Fall so, nicht bei jeder Höchstspannungsleitung haben wir dann eine enorme Beschleunigungswirkung. Das zur Klarstellung.
Herr Amoos hat gefragt, ob diese Beschleunigungswirkung nicht wieder zunichtegemacht würde, wenn die Bevölkerung gegen eine Freileitung opponiert. Hier möchte ich einfach klarstellen: Aktuell, so wie es im Gesetz steht, kann eine Höchstspannungsleitung als Freileitung, also in der Luft, oder als Erdverkabelung ausgeführt werden. Wenn dann einmal der Entscheid gefallen ist, kann man gegen diesen Entscheid eine Beschwerde machen und dann ein Verfahren in Gang setzen, das je nachdem sehr lange dauern kann.
Die Kommission schlägt Ihnen vor, dass es der Grundsatz ist, dass man eine Höchstspannungsleitung als Freileitung ausführt. Es gibt drei Ausnahmen, und das betrifft diesen sogenannten Ausnahmenkatalog. Eine Erdverkabelung kann nur noch infrage kommen, wenn sie kostengünstiger ist, wenn es aus technischen Gründen nicht möglich ist, eine Freileitung auszuführen, oder wegen der Einhaltung des Moorschutzes, der ja in der Bundesverfassung verankert ist. Hier wurde in der Kommission - Sie haben es in den verschiedenen Fraktionsvoten gehört - klar gesagt, dass der Ständerat diesen Ausnahmenkatalog unbedingt noch einmal anschauen muss, denn er ist vielen Mitgliedern der Kommission zu restriktiv, zu limitierend.
Der Bundesrat hat den Freileitungsgrundsatz eigentlich in seinem Entwurf gehabt. Aber nach den Reaktionen in der Vernehmlassung hat er darauf verzichtet. Es gab gegen diesen Freileitungsgrundsatz einen sehr grossen Widerstand in der Vernehmlassung. Ich habe es vorhin schon einmal erwähnt: Die meisten Kantone waren dagegen, und sämtliche Schutzorganisationen waren gegen den Freileitungsgrundsatz.
Der Bundesrat hat in der Kommission auch gesagt, dass es letztlich ein politischer Entscheid war, um die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage zu sichern, dass man eben auf diesen Freileitungsgrundsatz in der Botschaft verzichtet hat. Er hat aber auch gesagt, dass es, wenn man auf den Freileitungsgrundsatz verzichtet, nicht bedeuten würde, dass in Zukunft sämtliche Höchstspannungsleitungen erdverkabelt ausgeführt würden. Es würde also nach wie vor Spielraum bestehen. Ich glaube, es ist wirklich das Anliegen der Mehrheit der Kommission, dass man das im Ständerat nochmals anschaut.
Zum zweiten Punkt, den ich noch vertiefen möchte: Da geht es um das Verteilnetz von nationalem Interesse in Artikel 15d. Dazu hat es verschiedene Voten gegeben. Auch der Bundesrat hat gesagt, dass er das als unverhältnismässig einstuft. Ich kann bestätigen, dass das in der Kommission auch vonseiten der Verwaltung so gesagt wurde. Der Bundesrat hat gesagt, dass es auch in seiner Version möglich sei, einzelnen Anlagen des Verteilnetzes ein nationales Interesse beizumessen, wenn sie für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit oder für den Anschluss an Produktionsanlagen von nationalem Interesse erforderlich seien. Es betrifft z. B. alpine Solaranlagen, die auf Netzebene 3 oder 5 angeschlossen werden. Das gehört zum Verteilnetz. Da wäre es möglich, dass der Bundesrat in seiner Version diesem Verteilnetz ein nationales Interesse erteilen könnte. Das zur Präzisierung, was in der Kommission gesagt worden ist.
Paganini Nicolò · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Geschätzte Frau Kollegin Suter, Sie haben jetzt hier als Vertreterin der Kommissionsmehrheit die Argumente für den Einzelantrag Amoos ausgebreitet. Können Sie nochmals bestätigen, dass die Kommission in ihrer Mehrheit und ohne dass eine Minderheit eingereicht wurde, diesen Freileitungsgrundsatz im Gesetz verankern will?
Suter Gabriela · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Besten Dank für die Frage, Herr Kollege Paganini. Ich habe Ihnen ja bereits vorhin gesagt, dass in der Kommission vonseiten der Verwaltung gesagt wurde, dass die Beschleunigung erheblich sein könne. Der Bundesrat hat vorhin nochmals gesagt, dass man die Wirkung nicht unbedingt in Jahren beziffern könne. In der Kommission wurden Jahreszahlen genannt, aber es ist natürlich nicht so, dass man dann sagen kann, sämtliche Höchstspannungsleitungen könnten sieben Jahre früher gebaut werden, wenn jetzt dieser Freileitungsgrundsatz beschlossen würde.
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze)
Loi fédérale concernant les installations électriques à faible et à fort courant (Accélération de l'extension et de la transformation des réseaux électriques)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 15b
Antrag der Kommission
Abs. 1
Eine Leitung mit einer Nennspannung von 220 Kilovolt oder höher ist als Freileitung auszuführen.
Abs. 1bis
Eine solche Leitung oder Abschnitte davon können auch als Erdkabel ausgeführt werden:
a. wenn dies kostengünstiger ist;
b. aus technischen Gründen; oder
c. zur Einhaltung des Schutzes von Mooren und Moorlandschaften nach Artikel 78 Absatz 5 der Bundesverfassung.
Antrag Amoos
Streichen
Art. 15b
Proposition de la commission
Al. 1
Toute ligne d'une tension nominale égale ou supérieure à 220 kilovolts est réalisée sous forme de ligne aérienne.
Al. 1bis
Une telle ligne ou certains de ses tronçons peuvent également être réalisés sous forme de ligne souterraine :
a. si cela induit des coûts moins élevés ;
b. pour des raisons techniques ; ou
c. pour respecter la protection des marais ou des sites marécageux visés à l'article 78 alinéa 5 de la Constitution.
Proposition Amoos
Biffer
Développement par écrit
La priorité donnée aux lignes aériennes ne permettra absolument pas d'atteindre l'objectif visé par cette modification législative, soit l'accélération des procédures relatives à l'extension et à la transformation des réseaux électriques. Bien au contraire, retirer de la loi, la possibilité de réaliser des lignes souterraines augmentera les délais de procédure partout où il fait sens d'installer de telles lignes, par exemple dans les zones habitées, agricoles, sensibles ou à forte valeur paysagère. Ce sont bien les lignes aériennes et non les solutions câblées souterraines qui rencontrent le plus d'oppositions des autorités locales, de la population ou des associations de défense de la nature, du paysage et du patrimoine. Il faut relever que la formulation proposée par la commission vise bien à supprimer la possibilité d'enterrer les lignes à haute tension tant les exceptions proposées sont restrictives. Le Conseil fédéral avait déjà soumis le principe de priorité aux lignes aériennes à la discussion, lors de la consultation. Une nette majorité des participants à la consultation, dont pratiquement tous les cantons, a toutefois rejeté le principe de priorité des lignes aériennes. La Conférence des directeurs cantonaux de l'énergie (EnDK), la Conférence suisse des directeurs cantonaux des travaux publics, de l'aménagement du territoire et de l'environnement (DTAP), la Conférence gouvernementale des cantons alpins (CGCA), et le SAB s'opposent également au principe de priorité des lignes aériennes. Toutes les organisations de protection de l'environnement et du paysage rejettent également ce principe (notamment WWF, Pro Natura, Greenpeace, la SL-FP, Helvetia Nostra, BirdLife, HSUB) ou le considèrent comme hautement critique (organisations de protection du patrimoine). Le Conseil fédéral a donc supprimé ce passage du message destiné au Parlement. L'article 15b, est en vigueur seulement depuis le 1er juin 2019. Depuis cette date, seuls 45 km de lignes souterraines ont été construites en Suisse. Si on les compare aux 6700 km de lignes aériennes déjà bâties, la proportion de lignes souterraines ne représente que de 0,6 pour cent de l'ensemble du réseau. Les problèmes que rencontre Swissgrid ne datent clairement pas de ses 6 dernières années et ne peuvent être attribués à la possibilité de construire des lignes souterraines. Lors de l'introduction de cet article dans la loi, Madame la Conseillère fédérale Doris Leuthard avait d'ailleurs très bien cerné les enjeux et avait déclaré au plénum du Conseil national pour défendre l'article 15b : "Bien sûr, on peut inscrire cette règle de la ligne aérienne dans la loi. Mais cela fait maintenant trente ou quarante ans que nous avons des problèmes avec la population, qui insiste sans cesse pour que les câbles soient enterrés, même au niveau de tension le plus élevé. Les affaires judiciaires citées l'ont été précisément parce que l'on n'a pas dit clairement à la population dès le début qu'il était également possible d'enterrer les câbles". L'argument de la rentabilité plaide à lui seul en faveur de l'enfouissement des lignes dans les zones d'habitation et à proximité de celles-ci (terrains potentiellement constructibles). Si le prix des terrains à bâtir des corridors de dégagement nécessaires est pris en compte dans le calcul des prix actuels des terrains, les coûts supplémentaires par kilomètre pour les lignes aériennes atteignent rapidement 10 à 20 millions de francs.
Enfin, en terme sécuritaire, Swissgrid se base sur des analyses dépassées et ne prend pas en considération, pour les lignes aériennes, des risques suivants :
Le changement climatique, avec des phénomènes météorologiques extrêmes comme les tempêtes, les canicules, les incendies de forêt, et les glissements de terrain
Les risques militaires, comme ceux que nous observons actuellement en Ukraine. Un réseau électrique non protégé, avec des pylônes géants exposés, des installations de distribution et des transformateurs en surface, constitue une cible idéale pour paralyser une économie nationale. Alors que le Parlement augmente les budgets et souhaite moderniser l'armée, c'est le contraire qui se produit dans le secteur de l'électricité : on s'en tient à des concepts du siècle dernier.
Une infrastructure de réseau toujours bien entretenue à tous les niveaux du réseau et dans toutes les régions du pays est d'une importance capitale pour un approvisionnement fiable en électricité. Ma proposition vise à concrétiser plus efficacement une infrastructure d'avenir pour le transport d'électricité en Suisse.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 112 Stimmen
Für den Antrag Amoos ... 69 Stimmen
(12 Enthaltungen)
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Art. 15bbis, 15c Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 15bbis, 15c al. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 15cbis
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Bäumle, Bulliard, Candan Hasan, Clivaz Christophe, Docourt, Masshardt, Pult, Roduit, Schlatter, Suter, Trede, Wismer Priska)
Abs. 2
Sofern eine Transformatorenstation ausserhalb der Bauzone nicht ausschliesslich Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone erschliesst, gilt sie als standortgebunden, wenn:
a. der Nachweis erbracht wird, dass für die Transformatorenstation innerhalb der Bauzone kein geeigneter Standort ohne den Einsatz der Enteignung gemäss Artikel 43 EleG gefunden werden konnte;
b. Buchstaben b bis d von Absatz 1 erfüllt sind;
c. ihr Standort direkt an die Bauzone grenzt; und
d. die Dimensionen maximal 10 Quadratmeter in der Fläche und maximal 2,5 Meter in der Höhe betragen.
Art. 15cbis
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Bäumle, Bulliard, Candan Hasan, Clivaz Christophe, Docourt, Masshardt, Pult, Roduit, Schlatter, Suter, Trede, Wismer Priska)
Al. 2
Dans la mesure où une station transformatrice située hors de la zone à bâtir ne raccorde pas exclusivement des constructions et installations situées hors de la zone à bâtir, son implantation est considérée comme imposée par sa destination :
a. lorsque la preuve est fournie qu'il n'a pas été possible de trouver d'emplacement approprié pour la station transformatrice dans la zone à bâtir sans recourir à l'expropriation conformément à l'article 43 LIE ;
b. lorsque les exigences visées à l'alinéa 1 lettres b à d sont réalisées ;
c. lorsque son emplacement est directement adjacent à la zone à bâtir ; et
d. lorsque les dimensions ne dépassent pas 10 mètres carrés pour la surface et 2,5 mètres pour la hauteur.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 98 Stimmen
Dagegen ... 71 Stimmen
(26 Enthaltungen)
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Art. 15d
Antrag der Kommission
Abs. 2
Die Anlagen des Übertragungsnetzes und des Verteilnetzes sind von nationalem Interesse ...
Abs. 3
Aufheben
Abs. 5
Für Anlagen des Übertragungsnetzes und des Verteilnetzes gilt, dass das Interesse an ...
Art. 15d
Proposition de la commission
Al. 2
Les installations du réseau de transport et du réseau de distribution revêtent un ...
Al. 3
Abroger
Al. 5
L'intérêt que présente la réalisation des installations du réseau de transport et du réseau de distribution prime en principe d'autres intérêts nationaux. Cette ...
Abs. 5 - Al. 5
Le président (Page Pierre-André, président): Le Conseil fédéral maintient sa proposition.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 134 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 62 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
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Art. 15e
Antrag der Kommission
Abs. 1bis
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 1ter
Vorhaben, die unmittelbar neben Eisenbahntrassen oder Nationalstrassen realisiert werden, können von der Sachplanpflicht ausgenommen werden.
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 15e
Proposition de la commission
Al. 1bis
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 1ter
Les projets réalisés à proximité immédiate de voies ferrées ou de routes nationales peuvent être exemptés de l'obligation d'être fixés dans un plan sectoriel.
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abs. 1ter - Al. 1ter
Le président (Page Pierre-André, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la proposition de la commission.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 134 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 62 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
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Art. 15i Abs. 2bis
Antrag der Kommission
Artikel 7 Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 ist nicht anwendbar.
Art. 15i al. 2bis
Proposition de la commission
L'article 7 alinéa 2 de la loi fédérale du 22 juin 1979 sur l'aménagement du territoire, ne s'applique pas.
Angenommen - Adopté
Art. 16d Abs. 1; 16g Abs. 1, 1bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 16d al. 1 ; 16g al. 1, 1bis
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 16j
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Zur Beschwerde gegen Plangenehmigungen ist berechtigt, wer:
a. vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat oder keine Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hat;
b. durch die angefochtene Verfügung besonders berührt ist; und
c. ein rechtlich schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung hat.
Art. 16j
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
A qualité pour former un recours contre l'approbation de plans quiconque :
a. a pris part à la procédure devant l'autorité précédente ou a été privé de la possibilité de le faire ;
b. est particulièrement atteint par la décision attaquée, et
c. a un intérêt juridiquement digne de protection à son annulation ou à sa modification.
Angenommen - Adopté
Art. 43, 44
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 44a
Antrag der Kommission
Abs. 1, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
... möglich bleibt. Die Genehmigungsbehörde erlässt in Absprache mit den Schätzungskommissionen entsprechende Weisungen.
Art. 44a
Proposition de la commission
Al. 1, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
... possession anticipée. L'autorité d'approbation édicte des directives à cet effet, en concertation avec les commissions d'estimation.
Angenommen - Adopté
Art. 45 Abs. 3, Gliederungstitel nach Art. 54, Art. 54a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 45 al. 3, titre suivant l'art. 54, art. 54a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. II
Antrag der Kommission
Einleitung
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
Ch. II
Proposition de la commission
Introduction
Les actes mentionnés ci-après sont modifiés comme suit :
Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 1
Antrag der Kommission
Titel
1. Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung
Art. 24sexies Titel
Energiespeicher
Art. 24sexies Abs. 1
Ein Energiespeicher ausserhalb der Bauzonen gilt als standortgebunden, wenn:
a. die Errichtung und der Betrieb dieses Speichers am vorgesehenen Standort für eine technisch und wirtschaftlich optimierte Ein- oder Ausspeisung ins Elektrizitätsnetz erforderlich ist;
b. er sich in unmittelbarer Nähe zu einer bestehenden Infrastrukturanlage, wie beispielsweise eine grössere Energieerzeugungsanlage, ein elektrisches Umspannwerk oder eine Abwasserreinigungsanlage, befindet;
c. er bereits mit einer Zufahrt erschlossen ist; und
d. am vorgesehenen Standort keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
Art. 24sexies Abs. 2
Der Bundesrat kann festlegen, ab welcher Grösse und Bedeutung der Energiespeicher eine Planungspflicht besteht.
Art. 24sexies Abs. 3
Die Anlagen müssen bei endgültiger Ausserbetriebnahme zurückgebaut werden und die Ausgangslage muss wiederhergestellt werden.
Ch. II ch. 1
Proposition de la commission
Titre
1. Loi fédérale du 22 juin 1979 sur l'aménagement du territoire
Art. 24sexies titre
Installation de stockage d'énergie
Art. 24sexies al. 1
Une installation de stockage d'énergie située hors de la zone à bâtir est considérée comme une installation dont l'implantation est imposée par sa destination :
a. lorsque sa construction et son exploitation à l'endroit prévu sont nécessaires pour une injection et un soutirage optimisés au sein du réseau électrique du point de vue technique et économique ;
b. lorsqu'elle se trouve à proximité immédiate d'une infrastructure existante, comme par exemple une grande installation de production d'énergie, un poste électrique ou une station d'épuration des eaux usées ;
c. lorsqu'elle est déjà desservie par une voie d'accès, et
d. lorsqu'il n'y a pas d'intérêts prépondérants contraires à l'endroit prévu pour son implantation.
Art. 24sexies al. 2
Le Conseil fédéral peut déterminer à partir de quelle taille et de quelle importance il existe une obligation de planification pour les constructions et installations.
Art. 24sexies al. 3
Lors de leur mise hors service définitive, ces installations doivent être démontées et la situation d'origine rétablie.
Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 2
Antrag der Kommission
Titel
2. Energiegesetz vom 30. September 2016
Art. 12Abs. 1
Die Nutzung erneuerbarer Energien und ihr Ausbau sowie die dadurch bedingten Netzverstärkungen sind von nationalem Interesse.
Art. 12Abs. 2
Einzelne Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, namentlich Speicher- und Laufwasserkraftwerke, Pumpspeicherkraftwerke, Solaranlagen und Windkraftanlagen sowie Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen sowie die dadurch bedingten Netzverstärkungen sind ab einer bestimmten Grösse und Bedeutung von nationalem Interesse, das insbesondere demjenigen nach Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) entspricht.
Art. 13 Abs. 1
Solange die Ziele für den Ausbau der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien nicht erreicht sind, erkennt der Bundesrat einer Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien oder einem Pumpspeicherkraftwerk sowie den dadurch bedingten Netzverstärkungen trotz Nichterreichens der erforderlichen Grösse und Bedeutung ein nationales Interesse im Sinne von Artikel 12 zu, wenn:
a. sie oder es einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele leistet; und
b. der Standortkanton einen entsprechenden Antrag stellt.
Art. 75d Titel
Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...
Art. 75d Text
Verfahren betreffend den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung von Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse nach den Artikeln 12 Absatz 2 und 13 Absatz 1 sowie dadurch bedingte Netzverstärkungen, die beim Inkrafttreten der Änderung vom ... vor erster Instanz hängig sind, richten sich nach neuem Recht.
Ch. II ch. 2
Proposition de la commission
Titre
2. Loi du 30 septembre 2016 sur l'enérgie
Art. 12 al. 1
L'utilisation des énergies renouvelables et leur développement ainsi que les renforcements de réseau qui en découlent revêtent un intérêt national.
Art. 12 al. 2
Les installations destinées à utiliser les énergies renouvelables, notamment les centrales d'accumulation et les centrales au fil de l'eau, les centrales à pompage-turbinage, les installations solaires, les éoliennes, les électrolyseurs ainsi que les installations de méthanation à partir d'une certaine taille et d'une certaine importance, ainsi que les renforcements de réseau qui en découlent, revêtent un intérêt national notamment au sens de l'article 6 alinéa 2 de la loi fédérale du 1er juillet 1966 sur la protection de la nature et du paysage (LPN).
Art. 13 al. 1
Tant que les objectifs de développement de la production d'électricité issue d'énergies renouvelables ne sont pas atteints, même si une installation destinée à l'utilisation de ces énergies ou une centrale à pompage-turbinage ne présente pas la taille ou l'importance requise, le Conseil fédéral reconnaît à cette installation et aux renforcements de réseau qui en découlent un intérêt national au sens de l'article 12, si les conditions suivantes sont remplies :
a. l'installation ou la centrale contribue de manière essentielle à atteindre des objectifs de développement ;
b. le canton d'implantation en fait la demande.
Art. 75d titre
Disposition transitoire relative à la modification du ...
Art. 75d texte
Les procédures relatives à la construction, à l'agrandissement et à la rénovation d'installations solaires ou éoliennes revêtant un intérêt national au sens des article 12 alinéa 2 et 13 alinéa 1, qui sont pendantes en première instance à l'entrée en vigueur de la modification du ..., ainsi que les renforcements de réseau qui en découlent, sont régies par le nouveau droit.
Angenommen - Adopté
Ziff. II Ziff. 3
Antrag der Kommission
Art. 8a Titel
Rolle und Verantwortlichkeiten der Bilanzgruppen
Art. 8a Abs. 1
Jede Bilanzgruppe hat einen beteiligten Teilnehmer zu bezeichnen, der die Bilanzgruppe gegenüber der nationalen Netzgesellschaft und Dritten vertritt (Bilanzgruppenverantwortlicher).
Art. 8a Abs. 2
Die Bilanzgruppe ist für ihre ausgeglichene Energie- und Leistungsbilanz verantwortlich. Sie trifft die erforderlichen Massnahmen, um diese Ausgeglichenheit kurz-, mittel- und langfristig zu gewährleisten. Zudem kann sie zur Ausgeglichenheit der Gesamtbilanz der Schweizer Regelzone beitragen.
Art. 8abis
Bisheriger Artikel 8a
Art. 9c Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. II ch. 3
Proposition de la commission
Art. 8a titre
Rôle et responsabilités des groupes-bilan
Art. 8a al. 1
Chaque groupe-bilan doit désigner un participant (responsable de groupe-bilan) qui le représente vis-à-vis de la société nationale du réseau de transport et vis-à-vis des tiers.
Art. 8a al. 2
Le groupe-bilan est responsable de l'équilibre de son bilan en énergie et en puissance. Il prend les mesures nécessaires pour garantir cet équilibre à court, moyen et long terme. Il peut en outre contribuer à l'équilibre du bilan global de la zone de réglage Suisse.
Art. 8abis
Ex article 8a
Art. 9c al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 190 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(7 Enthaltungen)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte (BBl 2025 1832)
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales (FF 2025 1832)
Angenommen - Adopté
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Le président (Page Pierre-André, président): L'objet va au Conseil des États.