25.422

Eingeschränkte medizinische Leistungen für Asylbewerber und Illegale

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Fischer Benjamin, Addor, Gianini, Graber, Hess Erich, Knutti, Marchesi, Riner, Rutz Gregor, Steinemann)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Fischer Benjamin, Addor, Gianini, Graber, Hess Erich, Knutti, Marchesi, Riner, Rutz Gregor, Steinemann)

Donner suite à l'initiative

Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.

Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Schweiz verfügt über ein hervorragendes, aber eben leider auch sehr teures Gesundheitssystem, dessen Kosten sich auf mittlerweile 100 Milliarden Franken belaufen. Finanziert wird dies mit unseren Krankenkassenprämien, aber auch mit Milliarden von Steuergeldern. Viele Bürgerinnen und Bürger bezahlen jahrzehntelang exorbitant hohe Krankenkassenprämien, welche jedes Jahr massiv steigen, bevor sie das erste Mal teure Leistungen beziehen bzw. eben beziehen müssen. Der Leistungskatalog wurde in den letzten Jahren massiv ausgebaut.

Das Stossende - und das ist es, was nun meine parlamentarische Initiative adressiert - ist, dass in der Schweiz alle Personen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus vom ersten Tag an vollen Zugang zu sämtlichen Leistungen unseres Fünfsterneleistungskatalogs erhalten. Es gibt weder Einschränkungen beim Leistungsbezug noch eine Wartefrist. Dies geschieht unabhängig vom Aufenthaltsstatus, das heisst, dass auch illegale Migranten zum Beispiel eine MRI-Untersuchung ihres Knies in Anspruch nehmen können oder eine Psychotherapie verlangen können. Diese müssen wir alle bezahlen - das kann es doch nicht sein. Das Gleiche gilt auch für Personen, deren Aufenthaltsstatus unklar ist, also für Personen während eines laufenden Asylverfahrens.

Die Fehlanreize in unserem System sind enorm gross, und solche Konstellationen widersprechen dem Solidaritätsprinzip und müssen verhindert werden. Aus diesem Grund haben beide Räte vor Kurzem auch die Motion de Quattro angenommen und den Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um das Phänomen von Asylgesuchen, welche nur gestellt werden, um von einer medizinischen Behandlung in der Schweiz zu profitieren, einzudämmen. In Deutschland, das von der Ratslinken jeweils als Vorbild herangezogen wird, sind Asylbewerber in den ersten 36 Monaten, also während drei Jahren, nicht krankenversichert. Die Gemeinden gewährleisten dort mittels Behandlungsgutscheinen, dass Asylbewerber eine ärztliche Versorgung erhalten, welche jedoch deutlich unter dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.

Ich beabsichtige mit der Initiative, dass neu während des Asylverfahrens und allgemein eben insbesondere bei illegalem Aufenthalt lediglich Leistungen für akute, schwere Beeinträchtigungen sowie zwingend notwendige medizinische Leistungen übernommen werden dürfen. Davon ausgenommen wäre selbstverständlich etwa die Mutterschaft, wo der reguläre Leistungskatalog nach Krankenversicherungsgesetz bestehen bleiben müsste. Aber der Leistungskatalog während des gesamten Asylverfahrens, eben bis zum rechtskräftigen Abschluss desselben, muss einfach beschränkt werden. Das ist andernfalls auch gegenüber der Bevölkerung, die das Gesundheitssystem eben nicht in Anspruch nimmt und jahrelang die Prämien bezahlt, nicht gerecht.

Entsprechend bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Fischer Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie haben es von Kollege Graber gehört, wir haben ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem in der Schweiz. Jedes in der Schweiz geborene Kind bezahlt ab Geburt Krankenkassenprämien. Auch Asylsuchende unterstehen der obligatorischen Krankenversicherung nach KVG. Bei ihnen ist entweder der Kanton oder, bei längerem Aufenthalt im Bundesasylzentrum, das SEM zuständig. Aber Asylsuchende haben ab Tag eins Anspruch auf die genau gleiche medizinische Grundversorgung wie jede andere Person in der Schweiz. Es gibt keine Leistungseinschränkungen. Bund und Kantone können einzig die Wahl von Ärzten oder Versicherern etwas einschränken, beispielsweise mit dem Hausarztmodell, aber ansonsten gibt es keine Unterscheidung. Deshalb habe ich das eingangs erwähnt: Für jedes Kind wird ab Geburt Prämien bezahlt; für Menschen, die hierherkommen und noch keinen Tag Prämie bezahlt haben, gilt aber auch der gesamte Grundkatalog. Noch einmal: Es gilt der volle Leistungskatalog, ohne Einschränkung und eben auch ohne Karenzfrist. Das schafft Fehlanreize, und das ist insbesondere problematisch aus Sicht des Solidaritätsprinzips, auf dem unsere obligatorische Krankenversicherung basiert.

Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen nun während des Asylverfahrens und bei rechtswidrigem Aufenthalt nur noch bei einer akuten und gleichzeitig schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung Kosten übernommen werden, wenn die Behandlung wirklich nötig ist; wir haben es vom Initianten gehört. Ausdrücklich soll auch die Mutterschaftsleistung vollumfänglich gedeckt bleiben.

Ich beantrage Ihnen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie werden nachher von den Sprechern der Kommissionsmehrheit verschiedenste Bedenken hören, dass das irgendwie ethisch nicht vertretbar sei und zu Folgekosten führen könnte, dass es also sogar teurer werden würde - das ist alles masslos übertrieben. Denn die Initiative, und das ist das Wichtigste, betrifft die Phase während des Asylverfahrens, und sie betrifft Personen, die rechtswidrig in unserem Land sind. Das Asylverfahren ist also abgeschlossen, und die Person hat eben kein Aufenthaltsrecht. In einem solchen Fall ist es doch völlig unverständlich, warum so jemand dann noch weiter vom All-you-can-eat-Buffet des Schweizer Grundversicherungskatalogs profitieren können soll. Es ist wirklich stossend, dass hier jeder ab Tag eins Anspruch auf jede Behandlung hat. Hier geht es darum, klare Grenzen zu setzen.

Lassen Sie mich noch etwas sagen. Wenn man jetzt das Gefühl hat, das sei ein wahnsinnig schwerer Eingriff, den Menschen im Verfahren diesen Grundkatalog nicht mehr vollständig zu gewähren, dann muss ich einfach sagen: Das Ziel ist ja, dass die Verfahren so rasch wie möglich abgeschlossen werden. Man hat mal von einem beschleunigten Verfahren gesprochen, dass man also von 140 Tagen auf 50 Tage gehen könne. Man spricht davon, dass man es ja noch kürzer machen könnte. Wir haben von Herrn Bundesrat Jans vom 24-Stunden-Verfahren gehört, ganz geliefert wurde das bis jetzt nicht. Es ist mir schon bewusst, dass die Menschen dann nicht nach 24 Stunden schon das Land verlassen, wenn sie einen negativen Entscheid erhalten, wobei eigentlich auch das möglich wäre oder möglich sein müsste. Aber wir alle sollten ein Interesse daran haben, dass die Verfahren beschleunigt werden und dass die Personen so rasch wie möglich gehen. Und dann ist es auch überhaupt kein Problem, wenn in dieser beschränkten Zeit nur das absolute Minimum finanziert wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Initiative Folge zu geben.

Schläfli Nina · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion

An ihrer Oktobersitzung hat die Kommission die parlamentarische Initiative Graber 25.422, "Eingeschränkte medizinische Leistungen für Asylbewerber und Illegale", vorgeprüft. Mit 13 zu 10 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit der Kommission beantragt Folgegeben.

Die Initiative in Form eines ausformulierten Entwurfes verlangt, dass Artikel 25 KVG um einen neuen Absatz 1bis ergänzt wird. Die Rechtsgrundlagen sollen so angepasst werden, dass medizinische Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie für rechtswidrig Anwesende nur bei akuten und gleichzeitig schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen übernommen werden, die eine Behandlung oder Untersuchung zwingend erforderlich machen, um schweren körperlichen Schaden abzuwenden.

Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass dieser Vorstoss aus gesundheitspolitischen Überlegungen nicht angezeigt ist und unter anderem gegen das verfassungsmässig garantierte Gleichbehandlungsprinzip verstösst sowie zu Kostensteigerungen im Gesundheitssystem beiträgt. Gemäss den Daten des Bundesamtes für Statistik verursachen Asylsuchende 0,56 Prozent der Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, ein Anteil, der unter ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung in der Schweiz liegt. Würden Asylsuchende von Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Therapien ausgeschlossen, könnte dies wiederum hohe Folgekosten nach sich ziehen. Vor allem hätte dies auch gesundheitliche Konsequenzen für die Betroffenen und die öffentliche Gesundheit, da ein erhöhtes Risiko für Infektionskrankheiten besteht, wenn Asylsuchende beispielsweise nicht geimpft oder angemessen behandelt werden. Ohne ausreichende Versorgung können psychische Erkrankungen chronisch werden, was langfristig zu sozialen und gesundheitlichen Folgekosten führen und die Arbeitsfähigkeit sowie die Integrationsmöglichkeiten einschränken kann. Zudem könnte dies zu einer Überlastung der Notfallstrukturen und damit zu höheren Kosten im Gesundheitssystem führen. Studien zeigen, dass eine frühe und umfassende medizinische Versorgung von Asylsuchenden kosteneffizienter ist als spätere Nachfolgebehandlungen.

In seiner Begründung verweist der Initiant auf die Situation in Deutschland. In diesem Zusammenhang möchte ich einige abschliessende Worte hinzufügen: Das System ist bürokratisch und teuer. Behandlungen erfolgen nur auf Antrag. Die Unterscheidung zwischen einfachen, akuten oder schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist schwierig und dürfte häufig erst nach einer medizinischen Untersuchung möglich sein. Für die Beurteilung wären also erneut Sachverständige, Pflegefachkräfte sowie Ärztinnen und Ärzte erforderlich. Einfache Gesundheitsprobleme lassen sich in der Regel kostengünstiger behandeln, als dafür den gesamten Abklärungsprozess zu starten. Zudem liegt die Zuständigkeit in diesen Fragen bei den Kantonen. Derzeit besteht ein funktionierendes und eingespieltes System.

Mit 13 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission Ihnen aus den soeben genannten Gründen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Kollegin, Sie haben etwas lapidar ausgeführt, das seien ja nur 0,56 Prozent der gesamten Gesundheitskosten, die von Asylsuchenden verursacht werden. 0,56 Prozent von 100 Milliarden Franken sind 560 Millionen, also über eine halbe Milliarde Franken. Können Sie das bestätigen?

Schläfli Nina · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion

Ich habe jetzt nicht mitgerechnet, aber es wird stimmen, wenn Sie das so berechnet haben. Aber es entspricht eben nicht dem Anteil der Asylsuchenden in der Gesamtbevölkerung. Sie sind günstiger und kosten weniger in der OKP als andere.

Fonio Giorgio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

La nostra commissione, in occasione della sua seduta del 24 ottobre, ha discusso l'iniziativa parlamentare 25.422 e vi propone, con 13 voti a favore e 10 contrari, di non darle seguito. Attraverso questa iniziativa, il collega Graber vorrebbe creare una nuova disposizione nell'articolo 25 LAMal, dove verrebbe specificato che per i richiedenti l'asilo, durante la procedura d'asilo, e per le persone che soggiornano illegalmente, sono assunti soltanto i costi delle prestazioni per problemi di salute acuti e allo stesso tempo gravi che rendono indispensabile un trattamento o un esame inteso a evitare gravi danni fisici.

Nel presentare l'iniziativa è stato preso come esempio quanto viene fatto in Germania, dove i richiedenti l'asilo non sono affiliati ad un'assicurazione malattia per i primi 36 mesi. I Comuni garantiscono, mediante certificati di cura, che i richiedenti l'asilo ricevano un'assistenza medica che tuttavia è nettamente inferiore a quella garantita dall'assicurazione malattia obbligatoria. È un sistema molto burocratico, in quanto le cure vengono erogate solo dopo una richiesta formale. Riprendere questo modello in Svizzera vorrebbe dire, per esempio, che l'accesso alle cure dei richiedenti l'asilo dovrebbe passare attraverso la SEM, che dovrebbe valutare le richieste e, per farlo, dovrebbe avvalersi di esperti come personale infermieristico o medici, il tutto generando dei costi in tempo e in risorse umane.

La commissione, a maggioranza, ritiene che questa proposta non consentirà in alcun modo al sistema sanitario di conseguire dei risparmi. Nella narrazione comune si pensa che i richiedenti l'asilo generino costi superiori per l'assicurazione malattia rispetto ad altre categorie della popolazione. Questo però, ve lo posso confermare, non è assolutamente vero. Secondo gli ultimi dati messi a disposizione dall'Ufficio federale di statistica, emerge che i richiedenti l'asilo hanno rappresentato lo 0,56 per cento dei costi totali a carico dell'assicurazione obbligatoria delle cure, una quota inferiore rispetto alla loro proporzione nella popolazione residente in Svizzera.

Vi è poi un problema per quanto riguarda il rispetto della nostra Costituzione federale. La proposta, se approvata, potrebbe essere in contrasto con almeno due articoli della Costituzione federale, come confermato dall'amministrazione. In commissione sorsero alcune questioni relative agli articoli 8 e 12. La possibilità di prevedere un catalogo di prestazioni differenziato per un determinato gruppo di persone potrebbe stare in conflitto con il principio di parità di trattamento sancito all'articolo 8, mentre l'articolo 12 garantisce un diritto all'aiuto in situazione di bisogno.

Per questo motivo, la commissione, come ho detto in entrata, vi propone, con 13 voti a favore e 10 contrari, di non dare seguito all'iniziativa parlamentare. Colgo l'occasione per augurarvi delle buone e belle festività natalizie. Frohe Weihnachten, joyeuses fêtes de Noël!

Abstimmung

Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose de ne pas donner suite à l'initiative. Une minorité Fischer Benjamin propose d'y donner suite.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 85 Stimmen

Dagegen ... 98 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr

La séance est levée à 12 h 15