25.4578
Das freiwillige Trinkgeld ist nicht Teil des Gehalts
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ordnungsantrag Caroni
Zuweisung der Motion 25.4578 an die zuständige Kommission zur Vorprüfung
Motion d'ordre Caroni
Transmettre la motion 25.4578 à la commission compétente pour examen préalable
Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Der Motionär, Herr Rieder, wirft eine hochinteressante und berechtigte Frage auf, nämlich: Unter welchen Umständen sollen Trinkgelder der Steuer oder auch der Sozialversicherung unterliegen? Mir scheint, dass sich in diesem Zusammenhang doch viele grundsätzliche Fragen stellen, weshalb sich eine Kommission darüber beugen sollte, sei es die Kommission für Wirtschaft und Abgaben oder auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit.
Es stellt sich zum Beispiel die Frage der Rechtsgleichheit. Wie ist es im Vergleich zu anderen Branchen, in denen man anstelle von Trinkgeld einen Bonus bekommt oder sonst eine Gratifikation, die man voll versteuern muss? Es gibt auch Tieflohnbranchen mit fixen Einkommen, die voll versteuert werden - im Unterschied zu denjenigen des Servicepersonals, das einen Teil des Lohnes als Trinkgeld erhält. Neben der Frage der Rechtsgleichheit stellen sich Fragen des Sozialversicherungsrechts. Es macht natürlich einen Unterschied, ob Trinkgelder, wenn sie erheblich sind, in die Sozialversicherung einfliessen und dann Auswirkungen auf Renten aller Arten haben. Es stellt sich auch die Frage der steuerlichen Folgen: Was bedeutet das für den Fiskus im einen wie im anderen Fall, und wie kann man eine rechtssichere Vorlage ausarbeiten?
Heute ist es in der Tat unbefriedigend; es gibt diesen vagen Begriff der Wesentlichkeit. In der Praxis werden heute wohl kaum auf etwas Steuern oder auch Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Hier muss man sicher eine bessere Lösung finden, als man sie heute hat. Aber die Fragen sind doch auch zum Teil systemischer Art, gerade wenn man mit allen anderen Lohnempfängerinnen und Lohnempfängern vergleicht.
Von daher scheint es mir zielgerichtet, dass sich eine Kommission darüber beugt und diesen Vorstoss dann entweder annimmt oder noch ein besseres Modell entwickelt.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich bin ein wenig unter Druck. Meine Frau war zwanzig Jahre im Gastgewerbe tätig und sagt, dass diese Motion absolut dringlich sei und dass sie sich nicht vorstellen könne, dass man im Tiefstlohnsegment noch jede kleinste Lücke schliesst, um dieses zu besteuern. Was mich aber dazu drängt, hier entscheiden zu lassen: Die SGK und die WAK werden dieses Geschäft so oder so auf den Tisch bekommen, weil ein Entwurf des Bundesrates in diese Kommissionen gehen wird. Zusätzlich würden die SGK und die WAK gemäss meiner Argumentation gar nicht die Gelegenheit erhalten, auf dieses Geschäft einzutreten, weil der Bundesrat plant, das Geschäft auf dem Verordnungswege ohne das Parlament zu beschliessen. Deshalb habe ich ein wenig Bedenken, ob wir hier noch lange warten sollen oder nicht, bis wir der Kommission die Vorlage gestützt auf einen Entwurf des Bundesrates geben, um die notwendigen Gesetzgebungsschritte einzuleiten. Aber ich lasse Sie entscheiden.
Regazzi Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich gehe einen Schritt weiter als Kollege Rieder. Meines Erachtens ist die Zuweisung an die Kommission sinnvoll, wenn das Thema besonders komplex ist oder vertiefte Abklärungen erforderlich sind. Im Fall der Motion Rieder sind diese Voraussetzungen meines Erachtens nicht gegeben, der Text und der Sachverhalt sind klar formuliert, sodass die Beurteilung einfach ist. Entweder man ist mit dem Inhalt der Motion einverstanden, oder man ist es nicht. Ich sehe daher keine Notwendigkeit, die zuständige Kommission zusätzlich mit Abklärungen zu belasten, die keinen Mehrwert bringen würden.
Aus diesen Gründen beantrage ich, dass unser Rat heute über die Motion Rieder entscheidet.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Der Ordnungsantrag wird von Herrn Regazzi bekämpft.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Caroni ... 18 Stimmen
Dagegen ... 22 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Damit können wir direkt über die Motion befinden. Das Wort hat der Motionär.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Gründe und die Argumente, die Kollege Caroni vorgetragen hat, sind sicherlich auch stichhaltig und zweckmässig. Hier geht es jedoch um eine Motion, die den Bundesrat beauftragt, eine Gesetzesanpassung vorzunehmen, die vorsieht, dass freiwillige Trinkgelder, sogenannte Overtips, vom massgeblichen Lohn und vom steuerbaren Einkommen auszunehmen sind, und zwar in den Branchen - und nur in diesen -, die Trinkgelder gemäss der Wegleitung über den für die AHV, IV und EO massgeblichen Lohn abgeschafft bzw. den Service in die Preise integriert haben.
Ich habe bereits erwähnt, dass diese Motion deshalb notwendig ist, weil der Bundesrat vorsieht, die Abgabepflicht bei den Trinkgeldern losgelöst von der AHV 2030 neu zu regeln. Der Bundesrat will dies nicht auf Gesetzesstufe tun, sondern auf dem Verordnungsweg. Dies könnte dazu führen, dass der Bundesrat der Versuchung erliegt, die zusätzliche Besteuerung der Trinkgelder vorzunehmen, ohne dass das Parlament etwas zu diesem Sachverhalt gesagt hätte. Mit anderen Worten: Hier versucht man, bei den Klein- und Kleinstverdienenden in unserer Gesellschaft ein Steuersubstrat abzukassieren, um jede noch so kleine Lücke zu schliessen.
Sie werden in der dritten Sessionswoche, glaube ich, einen Antrag von mir zur Änderung der Stempelsteuer erhalten. Dort würde es sich lohnen, Lücken zu schliessen. Hier lohnt es sich nicht.
Wieso kann man dieser Motion zustimmen, und wieso ist der Overtip von der Besteuerung auszunehmen? Das ist nicht etwa eine Erfindung meinerseits, auch das Bundesgericht hat sich bereits zu diesem Sachverhalt geäussert. Bis in die 1970er-Jahre waren Trinkgelder im Gastgewerbe Teil des Lohnes. Das Personal musste das Trinkgeld separat einfordern, und der Gast musste das Trinkgeld zu einem regional üblichen Prozentsatz mühsam ausrechnen. Mit der ersten Einführung des Landesgesamtarbeitsvertrags schaffte der Gastgewerbeverband das Trinkgeld 1974 ab. Danach war es dem Personal gemäss Gesamtarbeitsvertrag verboten, Trinkgelder zu verlangen. Die Wirte durften dafür ihre Preise einmalig um 15 Prozent erhöhen. 1980 schaffte auch die Coiffeurbranche die Trinkgelder ab; seit der Abschaffung der Trinkgelder in den 1970er- und 1980er-Jahren gilt in diesen Branchen somit "Service inbegriffen", das heisst, Sie müssen kein Trinkgeld zahlen. Trinkgelder dürfen nicht in das Lohnsystem integriert werden und sind daher kein Lohnbestandteil. Nach der Abschaffung der Trinkgelder liessen es sich die Kunden natürlich nicht nehmen, für gute Leistungen freiwillig Trinkgelder zu geben. Das ist der berühmte Overtip gemäss Bundesgerichtsentscheid BGE 2C_703/2017, Erwägung 3.2.3. Wenn ein freiwilliges Trinkgeld nicht als Entgelt für eine Arbeitsleistung gilt, sondern als eine freiwillige Zuwendung oder eine Schenkung, dann ist es nicht steuerbar.
In der aktuellen Wegleitung zum massgeblichen Lohn ist geregelt, dass die Ausgleichskasse in Branchen, in welchen der jeweilige schweizerische Branchenverband die Trinkgelder abgeschafft hat, davon ausgehen kann, dass Trinkgelder nur noch in unbedeutendem Ausmass gewährt werden. Namentlich gilt das in der Fusspflegebranche, in der Schönheitsbranche, bei Kosmetikinstituten sowie in der Coiffeur- und Gastwirtschaftsbranche. Laut einer Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften geben 80 Prozent der Gäste ein Trinkgeld, weil sie sich beim Personal für die Bedienung bedanken möchten. Das heisst, Trinkgelder sind Zeichen der Wertschätzung. Zudem werden sie im Gastgewerbe mehrheitlich bar bezahlt, in einem Drittel der Fälle selbst dann, wenn die Rechnung mit Karte bezahlt werden muss. Es wird bewusst in bar übergeben, damit es dem direkt einkassierenden Personal zugutekommt.
Eine kleine Randbemerkung: Haben Sie sich schon gefragt, wie viel unsere Kellnerinnen und Kellner in der Galerie des Alpes verdienen? Ich habe es im Zusammenhang mit dieser Motion recherchiert. Sie verdienen 4000 Franken netto, das entspricht wahrscheinlich ungefähr dem Gesamtarbeitsvertrag. Ich habe sie gefragt, wie viel Trinkgeld sie kriegen, und sie haben geantwortet, es komme darauf an. Wenn sie Dinners oder ganze Tafeln bedienen müssen, erhalten sie keinen einzigen Franken. Wenn ein Ständerat oder eine Ständerätin à la carte bestellt, kriegen sie ein wenig Trinkgeld, Maximum 100 bis 200 Franken monatlich. Ist das ein "wesentlicher Bestandteil" des Lohnes? Ich glaube es nicht. Denken Sie einmal auch an die Leute, die Sie in Ihrem Umfeld Tag für Tag bedienen. Jeden Tag sind Sie mit solchen Leuten konfrontiert.
Seit der Corona-Pandemie wird in der Schweiz häufiger bargeldlos bezahlt, und damit erscheinen natürlich Trinkgelder vermehrt in den Büchern und in den Geschäftsbüchern. Vor diesem Hintergrund liess der Bundesrat prüfen, ob die Praxis angepasst werden müsse. Der Bundesrat möchte den Begriff "wesentlicher Bestandteil des Lohnes" in der AHV-Verordnung präzisieren, wodurch Trinkgelder vermehrt abgabepflichtig würden. Der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion können Sie entnehmen, dass dieser die Umschreibung "wesentlicher Anteil des Arbeitsentgeltes" mit der Umschreibung "erheblicher Bestandteil" ersetzt. Das ist nicht viel besser, das ist auch völlig schwammig.
Dies trifft in erster Linie die Arbeitnehmenden. Ihnen bliebe netto weniger Einkommen. Dieser Nettoverlust ist deutlich höher als der Gewinn aus der Verbesserung der späteren Rentenansprüche. Gleichzeitig werden Gäste weniger Trinkgeld geben, wenn dieses nicht mehr vollständig beim Personal ankommt. Die Betriebe müssen mehr Sozialabgaben leisten und haben einen höheren administrativen Aufwand. Trinkgelder sind unregelmässig, nicht vorhersehbar und schwankend. Eine laufende Überprüfung der Abgabepflicht ist zeitraubend und erschwert die finanzielle Planung für alle Mitarbeitenden und Betriebe. Arbeitgebende können die Höhe der Trinkgelder kaum ermitteln, ohne unverhältnismässige Kontrollmechanismen einzuführen. Eine vermehrte Abgabepflicht würde automatisch eine Misstrauenskultur innerhalb des Betriebes fördern und das Arbeitsverhalten belasten.
Sie sehen, seit x Jahren haben wir diesen "Service inbegriffen", und jetzt zahlen Sie einfach einen Overtip, und der Staat möchte noch einmal besteuern. Das kann man sich vorstellen, wenn es Exzesse gäbe, wenn also 30 oder 40 Prozent des Lohnbestandteiles als Trinkgeld ausgewiesen würden, was ich auch schon gehört habe. Ich kenne solche Betriebe in der Gastwirtschaft nicht. Falls dem so wäre, könnte der Bundesrat, wie ausländische Staaten auch, eine Obergrenze für das Einkassieren von Trinkgeld einführen. Das wäre möglich und sehr einfach umzusetzen. Deutschland und, soviel ich weiss, auch die USA kennen dieses System.
Das heisst, es ist dringlich, dass der Bundesrat dies auch in einer Gesetzesform erlässt, die dem Parlament vorgelegt wird, damit die Betriebe, und das sind nicht wenige in der Schweiz, Rechtssicherheit haben. Und es ist dringlich, dass man dort ein wenig grosszügig vorgeht, weil diese Jobs erstens sehr hart und zweitens nicht sehr gut bezahlt sind. Sie können sich auch selber in Ihren Betrieben einmal umsehen und mit den Kellnerinnen und Kellnern sprechen. Dann wissen Sie, wie hart dieses Geschäft mittlerweile geworden ist.
Daher bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen. Es geht einzig und allein um einen Auftrag an unsere geschätzte Bundesrätin, das Ganze nicht auf dem Verordnungsweg, sondern auf dem Gesetzesweg zu regeln. Die SGK oder die WAK wird sicherlich das Ihre zu diesem Auftrag beitragen.
Regazzi Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich möchte vorweg meine Interessenbindung offenlegen. Die meisten wissen, dass ich Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands bin, aber viele wissen wahrscheinlich nicht, dass ich auch Miteigentümer von zwei Restaurants in der Region Locarno bin.
Bei dieser Motion geht es um eine einfache, aber wichtige Klarstellung. Freiwillige Trinkgelder sind kein Lohn. Sie sind ein Zeichen der Wertschätzung, wie mein Vorredner richtigerweise ausgeführt hat, eine freiwillige Zuwendung und nicht ein vertraglich geschuldeter Bestandteil des Arbeitsentgeltes. Gerade in Branchen mit Trinkgeldkultur, insbesondere im Gast- und Coiffeurgewerbe, aber auch in anderen, gilt seit Jahrzehnten das Prinzip "Service inbegriffen". Die Löhne werden regulär ausbezahlt und die Preise entsprechend kalkuliert. Trinkgelder dürfen nicht zu Lohn umetikettiert werden, und sie sind auch nicht planbar, nicht einklagbar und nicht Teil des vereinbarten Gehalts.
Avec les paiements électroniques, les pourboires apparaissent davantage dans les systèmes de caisse et la comptabilité. Cela ne doit pas conduire à les traiter comme du salaire. Sinon, on crée une insécurité juridique. On renchérit le facteur travail et l'on réduit ce qui arrive réellement dans la poche des employés, alors même que le pourboire reste un geste libre et irrégulier.
Wenn man Trinkgeld als Lohnbestandteil behandelt, drohen zusätzliche Abgaben und Kontrollen bei Beträgen, die unregelmässig, schwer überprüfbar und betrieblich kaum sauber abgrenzbar sind. Das führt zu unnötiger Bürokratie, zu mehr Streitigkeiten und letztlich zu einer schleichenden Verteuerung - ohne sozialpolitischen Mehrwert.
Diese Motion sorgt für Rechtssicherheit, eine einheitliche Praxis und eine KMU-taugliche Lösung. Trinkgeld bleibt, was es ist: freiwillig. Und Lohn bleibt, was vertraglich vereinbart und ordentlich abgerechnet wird.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion Rieder anzunehmen.
Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Les salariés - vous savez peut-être que j'ai l'honneur de présider l'Union syndicale suisse, je décline ainsi mes liens d'intérêts - ont une position analogue à celle déjà développée par MM. Rieder et Regazzi. Du côté de ceux qui sont organisés dans le syndicat Unia par exemple, le souhait est que l'on en reste au statu quo, c'est-à-dire que l'on continue de considérer que le pourboire est complémentaire : c'est un don, un geste libre du client, qui exprime une reconnaissance, mais on ne doit pas compter sur le pourboire pour pouvoir payer ses factures à la fin du mois, car c'est le salaire qui compte.
Les propos évoqués par Beat Rieder dans son introduction, à savoir le fait qu'on intègre clairement le service dans le salaire et qu'ainsi les gens puissent compter sur un revenu régulier fixe chaque mois, ont été considérés comme un progrès. Nous voulons que les salaires de la convention collective de travail soient suffisants pour vivre et que les gens n'aient pas à espérer des pourboires pour pouvoir payer leur loyer. C'est évidemment une position très forte chez les salariés. Le statu quo signifie garder la pratique actuelle normalement effectuée par les autorités de protection sociale, et qui réserve des situations dans lesquelles la part du pourboire est vraiment très importante, ce qui permettrait de traiter les choses autrement.
Je signale que je vais donc adopter cette motion, même si elle semble être un peu plus - disons - radicale que la pratique actuelle ou qu'elle semble vouloir aller plus loin que la pratique actuelle. Pour la suite des travaux, je pense que nous pourrons effectivement effectuer certains réglages et essayer de prévenir certains abus. Je pense qu'il est donc possible de le faire avec le texte de la motion qui vous est proposée.
J'ajoute que dans le souci de soutenir cette branche, qui a des conditions de travail difficiles et évolue dans un environnement économique difficile, j'ai aussi à plusieurs reprises soutenu le taux de TVA réduit, même si parfois ce traitement particulier provoque le débat. C'est aussi la position des salariés : que l'on soutienne cette branche et qu'on lui donne sa chance, parce qu'elle offre de nombreuses places de travail et est très importante pour notre société.
J'aimerais en profiter pour dire ici que nous aimerions que l'organisation patronale Gastrosuisse fasse aussi un geste à l'égard des salariés et qu'elle mette un terme à la petite guerre qui a été enclenchée contre les salaires minimaux dans certains cantons. Je crois que ce serait l'occasion de le faire sur un sujet qui a matériellement assez peu d'importance pour la branche, parce que les différences ne sont plus si énormes. J'aimerais que, au cours de cette session, on puisse trouver un compromis qui permette aux salariés de se sentir compris ; ce serait vraiment important. Dans le cadre de la Commission de l'économie et des redevances, nous avons traité le sujet des salaires minimaux cantonaux et communaux. Nous sommes passés tout près d'une solution de compromis. Il reste une divergence, pour laquelle il y a encore des difficultés à trouver la bonne solution. J'espère que vous nous aiderez à trouver cette solution au conseil, pour que les salariés se sentent aussi reconnus dans leur droit à toucher un salaire suffisant pour vivre quand ils travaillent dans cette branche difficile.
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich nehme es vorweg: Ich werde die Motion unterstützen, aber ich sehe natürlich zwei Seiten. Ich glaube, es geht einigen von uns so. Ich sehe ja das Anliegen und will auch nicht die Messe stören, aber ich möchte einfach auf etwas hinweisen, was folgt, wenn man keine Beiträge bezahlt.
Wir reden davon, die Motion wegen der Sozialversicherungsbeiträge der für das EDI zuständigen Kommission zuzuweisen. Es gibt natürlich auch einen steuerlichen Aspekt, aber wir sprechen vor allem von den Sozialversicherungsbeiträgen. Wenn wir die Motion einer Kommission zuweisen - und danach sieht es aus, wenn man den Vorgang bis jetzt betrachtet -, dann soll diese berücksichtigen, dass auch die entsprechenden Leistungen nicht berechnet werden, wenn auf diese Trinkgelder keine Sozialbeiträge bezahlt werden, dass also die Renten tiefer ausfallen. Das muss man in der Ausarbeitung schon beachten.
Herr Rieder sagte, es gehe nur um 150 Franken pro Monat. Das mag sein, aber in Einzelfällen kann dies natürlich ein wesentlicher Bestandteil des Lohnes sein, und am Schluss fehlen diesen Personen dann die Sozialversicherungsbeiträge. Ich weiss nicht, ob es eine Lösung wäre, die Beiträge für freiwillig zu erklären, dass also jemand sagen kann, dass er die Sozialversicherungsbeiträge freiwillig abrechnet, um dann eine bessere Leistung zu haben. Ich möchte dies einfach mitgeben. Wir haben die ganze Situation bisher einzig als Vorteil dargestellt. Das ist es aber nicht. Das möchte ich noch mitgeben.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Ich werde dieser Motion ebenfalls zustimmen und bitte Sie, diese zu überweisen. Gleichzeitig haben wir aber als Ständerätinnen und Ständeräte allen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erklären, warum wir gerade auch beim Trinkgeld eine andere Regelung treffen.
Ich möchte diese Begründung in den Kontext stellen, dass der Bundesrat in Kürze dem Parlament eine Gesetzgebung zu den pauschalen Berufskostenabzügen unterbreiten wird. Der Bundesrat hat damit gerade auch die Gelegenheit, eine Gesamtschau von Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Arbeitnehmenden vorzunehmen. In diesem Kontext kann er auch spezielle Situationen berücksichtigen. Ob dann die Argumentation immer richtig ist, dass das Trinkgeld direkt an den Mitarbeiter geht, würde ich gerade bei neuen elektronischen Abrechnungssystemen infrage stellen.
Mich persönlich stört es manchmal, wenn ich ein elektronisches Gerät bekomme, auf dem ich drücken kann: 10 Prozent, 15 Prozent oder 20 Prozent Trinkgeld mit der Karte. Da müssen wir ehrlich sein und sehen, dass die Argumentation so direkt nicht mehr stimmt. Denn in diesen Fällen wird über den Arbeitgeber abgerechnet. In Bezug auf früher, als das noch bar erfolgte, haben Sie natürlich recht. Vielleicht wird sich das am nächsten Wochenende ändern, wenn die Bargeld-Initiative angenommen würde.
In diesem Kontext kann dann der Bundesrat die Gesamtsituation der Einnahmen der Mitarbeitenden, aber auch der Abzüge anschauen.
Deshalb mache ich Ihnen beliebt, dass wir hier dieser Motion zustimmen.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
S'il y a bien un sujet impopulaire, c'est celui de vouloir soumettre les pourboires à cotisation, mais je crois qu'il est important de contextualiser la situation. M. le conseiller aux États Maillard indique que la situation actuelle est assez satisfaisante, mais qu'il faudrait éviter de soumettre à cotisation les pourboires, c'est-à-dire les bonnes-mains, les gestes de soutien ou de reconnaissance du travail. En acceptant la motion, on va plus loin ; on va vers la suppression de toute cotisation pour les pourboires. Je remercie M. le conseiller aux États Erich Ettlin d'avoir mentionné que le Conseil fédéral n'était pas obsédé par les taxes, mais se posait la question aussi, en toute honnêteté, de la sécurité sur le plan des assurances sociales.
Vous avez raison, Monsieur le conseiller aux États Rieder, beaucoup de pourboires sont véritablement une manière de porter attention, de reconnaître le travail, la satisfaction d'avoir mangé ou bu quelque chose dans un restaurant. Mais il y a quand même des domaines où c'est une part substantielle du revenu global qui n'est pas salariée, mais qui peut atteindre jusqu'à 30 à 40 pour cent de la rémunération. Là, on n'est plus dans le cadre d'un simple geste de reconnaissance, mais face à un élément que l'on peut quand même appeler significatif ; je pense que, quand cela se monte à 30 pour cent et plus, cela s'appelle quand même de la rémunération.
J'aimerais peut-être encore indiquer que, effectivement, les habitudes ont changé. Lorsque l'on paye avec une carte et que l'on nous demande systématiquement si l'on veut ajouter 5, 10 ou 15 pour cent, je n'ai plus non plus l'impression que ce n'est que 1 franc 50 ou 3 francs que j'ajoute, et cela pose la question de la relation employeur-employé.
J'en conviens, Monsieur le conseiller aux États Rieder, le fait de travailler sur le plan de l'ordonnance n'est peut-être pas ce qui est le plus net. Je pense qu'il serait intéressant que cela se fasse sur le plan de la loi. Dans le cadre de la consultation sur la réforme AVS 2030, il n'a jamais été question de vouloir absolument taxer, mais d'établir des règles. On a eu des discussions avec la branche, avec Gastrosuisse. On sait que des modèles fonctionnent dans certains cantons ou avec certains propriétaires, mais je vois bien le résultat aujourd'hui - je ne sais pas qui aura le courage de rejeter la motion - et je tiens vraiment à rappeler que cela peut être une incitation au travail au noir. On ne parle pas seulement de la restauration ou des coiffeurs, mais aussi des garagistes ou d'autres milieux où, franchement, la participation est plus importante.
En définitive, je suis d'accord avec les constats de l'auteur de la motion : il est nécessaire d'agir, et l'insécurité juridique doit être levée, mais au lieu d'une exception générale et donc d'une solution sans protection contre les abus, le Conseil fédéral souhaite préciser les règles existantes - certes, sur le plan de l'ordonnance - et seuls les pourboires élevés seraient concernés et non pas les pièces ou les montants laissés lors de la commande d'un repas ou d'un café. Je suis prête à élaborer cette solution en collaboration avec la branche. Nous avons aussi eu des discussions avec la branche, parce que je reconnais tout à fait la difficulté de ces métiers. Je reconnais aussi le fait qu'il y ait des relations de commerce qui s'installent entre les employés et les employeurs, mais il est faux de penser que l'on ne protège pas les employés en soumettant à cotisation des montants qui, pour les petits salaires, s'avèrent parfois extrêmement importants.
En conclusion, je suis très contente que Mme Rieder soit contente cet après-midi, vu que c'était l'objectif poursuivi. Au moins, cela aura servi à contenter Mme Rieder.
Je vous remercie donc de votre attention et vous propose de rejeter cette motion, qui est beaucoup plus complexe qu'elle n'en a l'air.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 42 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(1 Enthaltung)