25.063, 25.041

Programme d’allégement budgétaire 2027 de la Confédération / Budget 2026 assorti du plan intégré des tâches et des finances 2027-2029

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 für den Bundeshaushalt

Loi fédérale sur le programme d'allègement budgétaire 2027

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Wettstein, Andrey, Fehlmann Rielle, Funiciello, Kälin, Wermuth, Wyss, Zybach)

Nichteintreten

Antrag der Minderheit I

(Wettstein, Andrey, Fehlmann Rielle, Funiciello, Kälin, Wermuth, Wyss, Zybach)

Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat

mit dem Auftrag, zuerst das Projekt "Entflechtung 27" (neue Aufgabenteilung Bund - Kantone) auszuarbeiten und dem Parlament zur Entscheidung vorzulegen. Je nach Ergebnissen soll danach und im Sinn des Prinzips "fiskalische Äquivalenz" ein Paket zur Verbesserung der Situation des Bundeshaushaltes ausgearbeitet und zur Entscheidung vorgelegt werden.

Antrag der Minderheit II

(Andrey, Fehlmann Rielle, Funiciello, Kälin, Wermuth, Wettstein, Wyss, Zybach)

Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat

mit dem Auftrag, eine Reform der Schuldenbremse, welche den finanzpolitischen Spielraum der Eidgenossenschaft erweitert, auszuarbeiten und zur Entscheidung vorzulegen. Die Reformvorschläge sollen sich an den geltenden Verfassungsvorgaben orientieren, namentlich an Artikel 126 Absatz 1 BV: "Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht".

Antrag der Minderheit III

(Fehlmann Rielle, Andrey, Funiciello, Kälin, Wermuth, Wettstein, Wyss, Zybach)

Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat

mit dem Auftrag, im Rahmen einer Reform der Schuldenbremse aufzuzeigen, wie die starke Zunahme der Militärausgaben mit den verfassungsrechtlichen Zielen einer nachhaltigen Finanz-, Umwelt- und Sozialpolitik in Einklang gebracht werden kann. Es soll insbesondere dargelegt werden, wie der finanzpolitische Handlungsspielraum so gestaltet werden kann, dass aufgrund der Erhöhung der Militärausgaben nicht auf notwendige Investitionen in den Bereichen Klima, Bildung, Soziales und Infrastruktur verzichtet werden muss.

Antrag der Minderheit IV

(Wermuth, Andrey, Fehlmann Rielle, Funiciello, Kälin, Wettstein, Wyss, Zybach)

Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat

mit dem Auftrag, eine überarbeitete Vorlage vorzulegen, welche auf Leistungsabbau und Aufgaben- bzw. Lastenverschiebungen zulasten von Kantonen und Gemeinden verzichtet und die Konsolidierung der Bundesfinanzen vorrangig durch die Korrektur von Steuervergünstigungen mit grossen Mitnahmeeffekten sicherstellt.

Antrag der Minderheit V

(Funiciello, Andrey, Fehlmann Rielle, Kälin, Wermuth, Wettstein, Wyss, Zybach)

Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat

mit dem Auftrag, dem Parlament eine überarbeitete Vorlage vorzulegen, welche die strukturellen Einnahmeverluste des Bundes aus früheren Unternehmenssteuerreformen korrigiert und insbesondere folgende Massnahmen prüft, beziffert und einbezieht: Die Wiedereinführung der Kapitalsteuer auf Bundesebene für juristische Personen, eine Erhöhung des Bundesanteils an den Einnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung, eine Anpassung der STAF-Finanzarchitektur zugunsten des Bundes, die Aufhebung der privilegierten Besteuerung von Dividenden gemäss USR II.

Antrag der Minderheit VI

(Wyss, Fehlmann Rielle, Funiciello, Kälin, Wermuth, Wettstein, Zybach)

Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat

mit dem Auftrag, dem Parlament eine überarbeitete Version vorzulegen, welche den Anstieg der Ausgaben für (einmalige) Rüstungsinvestitionen der Armee wie ggf. auch weitere Investitionen in die Landesverteidigung vorübergehend via einen Fonds finanziert. Dieser Fonds soll durch eine Sonderausschüttung der SNB finanziert werden. Für die Fondsentnahme soll der Mechanismus vom BIF und NAF angewandt werden können - er soll aber zeitlich befristet sein. Der Bundesrat soll einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten.

Antrag der Minderheit VII

(Zybach, Andrey, Fehlmann Rielle, Funiciello, Kälin, Wermuth, Wettstein, Wyss)

Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat

mit dem Auftrag, eine umfassende Regulierungsfolgenabschätzung unter Berücksichtigung der Opportunitätskosten und Alternativen insbesondere im Bereich der geplanten Kürzungen im Umwelt- und Naturschutzbereich vorzunehmen. Die Kürzungen sind seriös auf ihre Folgen für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zu prüfen.

Antrag der Minderheit VIII

(Zybach, Andrey, Fehlmann Rielle, Funiciello, Gysi Barbara, Kälin, Wettstein, Wyss)

Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat

mit dem Auftrag, das Entlastungspaket anzupassen und zu berücksichtigen, dass der Bericht der externen Expertengruppe Gaillard, der die Grundlagen zum Kürzungspaket 27 geliefert hat, ausdrücklich den Einsatz von Lenkungsabgaben zur Erreichung der Klimaziele des Bundes und der Entlastung des Bundeshaushalts empfiehlt.

Antrag der Minderheit IX

(Zybach, Andrey, Fehlmann Rielle, Funiciello, Gysi Barbara, Kälin, Wettstein, Wyss)

Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat

mit dem Auftrag, eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im DBG vorzulegen, um die Ausnahme auf Bundesebene betreffend die Besteuerung von Gewinnen, die sich bei Veräusserung eines Grundstückes des Privatvermögens oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstückes sowie von Anteilen daran ergeben (Grundstückgewinnsteuer), aufzuheben. Die Bundesgrundstückgewinnsteuer ist an die Bestimmungen in Artikel 12 StHG anzulehnen.

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Wettstein, Andrey, Fehlmann Rielle, Funiciello, Kälin, Wermuth, Wyss, Zybach)

Ne pas entrer en matière

Proposition de la minorité I

(Wettstein, Andrey, Fehlmann Rielle, Funiciello, Kälin, Wermuth, Wyss, Zybach)

Renvoyer l'objet au Conseil fédéral

avec mandat d'élaborer d'abord le projet "Désenchevêtrement 27 - Répartition des tâches entre la Confédération et les cantons" et de soumettre ce dernier au Parlement. En fonction des résultats et selon le principe de l'équivalence fiscale, il élaborera ensuite un programme visant à améliorer la situation budgétaire de la Confédération, qu'il soumettra au Parlement.

Proposition de la minorité II

(Andrey, Fehlmann Rielle, Funiciello, Kälin, Wermuth, Wettstein, Wyss, Zybach)

Renvoyer l'objet au Conseil fédéral

avec mandat d'élaborer et de soumettre au Parlement une réforme du frein à l'endettement visant à étendre la marge de manoeuvre budgétaire de la Confédération. Ses propositions devront se conformer aux exigences constitutionnelles, notamment à l'art. 126 al. 1 Cst. : "La Confédération équilibre à terme ses dépenses et ses recettes."

Proposition de la minorité III

(Fehlmann Rielle, Andrey, Funiciello, Kälin, Wermuth, Wettstein, Wyss, Zybach)

Renvoyer l'objet au Conseil fédéral

avec mandat de présenter, dans le cadre d'une réforme du frein à l'endettement, comment la forte augmentation des dépenses militaires peut être conciliée avec les objectifs constitutionnels d'une politique financière, environnementale et sociale durable. Il s'agit notamment d'exposer comment la marge de manoeuvre de la politique financière peut être conçue de façon à garantir que les investissements nécessaires dans les domaines du climat, de la formation, du social et des infrastructures ne soient pas évincés par l'augmentation simultanée des dépenses militaires.

Proposition de la minorité IV

(Wermuth, Andrey, Fehlmann Rielle, Funiciello, Kälin, Wettstein, Wyss, Zybach)

Renvoyer l'objet au Conseil fédéral

avec mandat de présenter un projet remanié qui ne prévoie plus de réduction de prestations ni de transferts de tâches et de charges au détriment des cantons et des communes et qui garantisse des finances fédérales solides en premier lieu par la correction de certains allègements fiscaux ayant d'importants effets d'aubaine.

Proposition de la minorité V

(Funiciello, Andrey, Fehlmann Rielle, Kälin, Wermuth, Wettstein, Wyss, Zybach)

Renvoyer l'objet au Conseil fédéral

avec mandat de présenter au Parlement un projet remanié qui corrige les pertes de recettes structurelles de la Confédération découlant de réformes de l'imposition des entreprises. En particulier, il examinera et intégrera les mesures ci-après, en fournissant chaque fois des chiffres : réintroduction de l'impôt sur le capital des personnes morales au niveau fédéral ; augmentation de la part de la Confédération aux recettes de l'imposition minimale de l'OCDE ; adaptation de l'architecture financière du projet RFFA en faveur de la Confédération ; suppression de l'imposition privilégiée des dividendes selon la RIE II.

Proposition de la minorité VI

(Wyss, Fehlmann Rielle, Funiciello, Kälin, Wermuth, Wettstein, Zybach)

Renvoyer l'objet au Conseil fédéral

avec mandat de présenter une version modifiée au Parlement qui prévoie que l'augmentation des dépenses pour des investissements d'armement (uniques) de l'armée, et éventuellement d'autres investissements dans la défense du pays, est temporairement financée au moyen d'un fonds. Ce dernier doit être alimenté par un versement exceptionnel de la BNS. Pour les prélèvements sur le fonds, le mécanisme du FIF et du FORTA doit pouvoir être appliqué. Il doit cependant être limité dans le temps. Le Conseil fédéral devra élaborer une proposition en ce sens.

Proposition de la minorité VII

(Zybach, Andrey, Fehlmann Rielle, Funiciello, Kälin, Wermuth, Wettstein, Wyss)

Renvoyer l'objet au Conseil fédéral

avec mandat d'examiner sérieusement les coupes et leurs conséquences sur l'environnement, la société et l'économie. Le Conseil fédéral est chargé de procéder à une analyse d'impact de la réglementation qui se veuille exhaustive et qui tienne compte des coûts d'opportunité et des autres options possibles, en particulier en ce qui concerne les coupes prévues dans les domaines de l'environnement et de la protection de la nature.

Proposition de la minorité VIII

(Zybach, Andrey, Fehlmann Rielle, Funiciello, Gysi Barbara, Kälin, Wettstein, Wyss)

Renvoyer l'objet au Conseil fédéral

avec mandat d'adapter le PAB à la recommandation du rapport du groupe d'experts emmené par Serge Gaillard, sur lequel se fonde le PAB 27, qui recommande expressément de recourir aux taxes d'incitation pour atteindre les objectifs climatiques de la Confédération et pour alléger le budget fédéral.

Proposition de la minorité IX

(Zybach, Andrey, Fehlmann Rielle, Funiciello, Gysi Barbara, Kälin, Wettstein, Wyss)

Renvoyer l'objet au Conseil fédéral

avec mandat de présenter une modification des bases légales de la LIFD afin de supprimer l'exception prevue au niveau fédéral concernant l'imposition des gains réalisés lors de l'aliénation de tout ou partie d'un immeuble faisant partie de la fortune privée du contribuable ou d'un immeuble agricole ou sylvicole (impôt sur les gains immobiliers). L'impôt fédéral sur les gains immobiliers doit s'aligner sur les dispositions de l'art. 12 LHID.

Giacometti Anna · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe libéral-radical

Der Bundesrat hat dem Parlament mit der Botschaft vom 19. September 2025 ein Entlastungspaket für den Bundeshaushalt für die Jahre 2027 bis 2029 unterbreitet. Die Ausgaben wachsen schneller als die Einnahmen; die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse können ohne Gegenmassnahmen nicht mehr eingehalten werden.

In den vergangenen Jahren wurden insbesondere in den Bereichen soziale Wohlfahrt und Sicherheit Ausgaben beschlossen, die nicht oder nicht ausreichend finanziert sind. Der Beschluss des Parlamentes, die Armeeausgaben bis 2032 auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts zu erhöhen, hat zur Folge, dass diese Ausgaben innert weniger Jahre von heute rund 6 Milliarden auf 9 bis 10 Milliarden Franken steigen. Die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt machen über einen Drittel der Bundesausgaben aus und wachsen um mehr als 4 Prozent pro Jahr. Kostentreiber sind die 13. AHV-Rente ab 2026, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen und die demografische Entwicklung.

Der Bundesrat hat sich bei der Erarbeitung des Entlastungspakets auf die Vorarbeiten einer externen Expertengruppe abgestützt. Er will mit dieser Vorlage das Ausgabenwachstum dämpfen und wieder mit dem Wachstumspfad der Einnahmen in Einklang bringen.

Ihre Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 15. und 16. Januar 2026 die Eintretensdebatte zum Entlastungspaket 27 geführt, nachdem sie am 23. und 24. Oktober 2025 umfassende Anhörungen durchgeführt hatte. Die Kantone sind besonders von den Entlastungsmassnahmen des Bundes betroffen. Da die beantragten Massnahmen auch für die dritte Staatsebene Auswirkungen haben, wurden auch der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband angehört. Weiter wurden Vertreterinnen und Vertreter der Bereiche Wirtschaft, Gewerkschaften, Landwirtschaft, Entwicklungszusammenarbeit, Bildung und Forschung, Kultur und Sport, Tourismus, Energie, Nachhaltigkeit und Klima, Umwelt, Medien und Bundespersonal eingeladen.

Der Ständerat hat die Vorlage als Erstrat in der Wintersession 2025 behandelt.

Ihre Kommission ist mit 17 zu 8 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hat somit den Antrag Wettstein auf Nichteintreten abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass nur die Annahme dieses Entlastungspaketes eine nachhaltige Sanierung der Bundesfinanzen ermöglicht und gleichzeitig verhindert, dass die Sparmassnahmen bei den Budgetberatungen ausschliesslich über die schwach gebundenen Ausgaben erfolgen. Eine Minderheit der Kommission beurteilt die Lage anders und beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Die Kommission hat insgesamt neun Anträge abgelehnt, die eine Rückweisung an den Bundesrat verlangten. Ein Antrag, der mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt wurde, wollte den Bundesrat beauftragen, zuerst das Projekt "Entflechtung 27" zu behandeln. Ebenfalls mit jeweils 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission zwei Anträge abgelehnt, die eine Reform der Schuldenbremse verlangten. Weiter hat sie einen Antrag abgelehnt, der verlangte, auf Leistungsabbau und Lastenverschiebungen zu verzichten und stattdessen Anpassungen bei den bestehenden Steuervergünstigungen vorzunehmen; auch dieser Antrag wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Ebenfalls mit 17 zu 8 Stimmen hat sie den Antrag abgelehnt, die Verluste aus den Steuerreformen der letzten Jahre zu korrigieren. Auch den Antrag, die höheren Investitionen in die Landesverteidigung über einen Fonds zu finanzieren, hat sie abgelehnt, und zwar mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung. Mit 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission es ausserdem abgelehnt, eine Regulierungsfolgenabschätzung für das EP 27 durchzuführen. Ebenfalls mit jeweils 17 zu 8 Stimmen abgelehnt hat die Kommission die zwei Anträge, Lenkungsabgaben gegenüber einem Leistungsabbau zu bevorzugen bzw. eine Grundstückgewinnsteuer einzuführen.

In der Folge hat die Kommission die Detailberatung des EP 27 aufgenommen und sie, im Beisein von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, der jeweiligen Departementsvorstehenden und der Verwaltung, am 29./30. Januar 2026 sowie am 19. Februar 2026 fortgesetzt. Die Kommission hat über 160 Anträge und vier Mitberichte der Sachbereichskommissionen beraten und das EP 27 in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8 Stimmen angenommen.

Die Anträge der Kommissionsmehrheit würden zu Einsparungen von 1,71 Milliarden Franken für das Jahr 2027, von 2,07 Milliarden Franken für das Jahr 2028 und von 2,15 Milliarden Franken für das Jahr 2029 führen. Die Beschlüsse des Ständerates in der Wintersession 2025 hätten Einsparungen von 1,49 Milliarden Franken für 2027, von 1,98 Milliarden Franken für 2028 und von 2,07 Milliarden Franken für 2029 zur Folge.

Ihre Kommission folgt weitgehend den Beschlüssen des Ständerates. Zwischen den Anträgen Ihrer Kommission und den Beschlüssen des Ständerates bestehen 19 Differenzen, von denen zwei Gesetzesänderungen betreffen. Die anderen Differenzen betreffen ausschliesslich den Finanzplan.

Der Nationalrat wird heute und morgen über insgesamt 92 Minderheitsanträge entscheiden, welche Änderungen an der Vorlage verlangen, die von Ihrer Kommission in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8 Stimmen angenommen wurde.

In dieser Session müssen die Differenzen zwischen den Räten bereinigt und muss die Vorlage in der Schlussabstimmung verabschiedet werden, damit im September 2026 gegebenenfalls eine Referendumsabstimmung durchgeführt werden kann.

Ihre Kommission hat zudem von drei Petitionen Kenntnis genommen, die auf der letzten Seite der Gesetzesfahne aufgeführt sind; es handelt sich dabei um die Petition 25.2019 der Schweizer Suchtfachorganisationen, "Nein zu den Budgetkürzungen im Suchtbereich", die Petition 25.2041 der IGöV Schweiz, "Jetzt Nachtzug nach Malmö", und die Petition 25.2044 verschiedener Organisationen, "Für den Erhalt von Swissinfo und dem Auslandmandat der SRG".

Ich bedanke mich im Namen der Finanzkommission beim Bundesrat, insbesondere bei Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter als Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements, bei der gesamten Bundesverwaltung sowie beim Sekretariat für den grossen Einsatz und die ausgezeichnete Zusammenarbeit.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und sämtliche Rückweisungsanträge abzulehnen.

Stettler Thomas · Mit-M · Conseil national · Jura · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Gouverner, c'est prévoir. Cette maxime prend tout son sens lorsque l'on parle des finances de la Confédération. Les perspectives pour les prochaines années ne sont pas réjouissantes. Si nous ne corrigeons pas la trajectoire actuelle, nous risquons un déficit cumulé, ces quatre prochaines années, de l'ordre de 10 milliards de francs. Pourquoi ? Parce que les dépenses augmentent plus vite que l'économie en général et plus vite que les recettes en particulier. Les charges liées à la sécurité sociale progressent fortement, notamment dans le domaine de la santé et avec le financement de la 13e rente AVS. À cela s'ajoutent les dépenses supplémentaires pour l'armée, qui devront atteindre, d'ici 2032, 1 pour cent du produit intérieur brut, comme l'a décidé le Parlement.

Face à cette situation, le Conseil fédéral nous a présenté, le 19 septembre 2025, un paquet d'allègement budgétaire pour les années 2027 à 2029. Ce paquet s'appuie largement sur les travaux du groupe d'experts Gaillard, institué par le Conseil fédéral, afin de chercher des solutions pour freiner la hausse des dépenses et rétablir l'équilibre entre recettes et dépenses.

La Commission des finances de notre conseil a examiné l'entrée en matière les 15 et 16 janvier derniers. Pour se faire la meilleure image possible des mesures proposées, elle a entendu des représentants des milieux les plus concernés par le paquet, à savoir : l'économie, les syndicats, l'agriculture, la formation et la recherche, la culture, le sport, le tourisme, l'énergie, le climat et l'environnement, les médias, les employés de l'État, les cantons, ainsi que les villes et les communes. En résumé, chaque entité a bien compris les enjeux et la nécessité d'agir, mais bien entendu en aucun cas dans son domaine ! Si bien que bon nombre des propositions de minorité qui seront débattues dans le détail reprendront les mêmes arguments qui n'ont pas eu les faveurs de la commission.

Le Conseil des États a déjà traité ce dossier lors de la session d'hiver. Ses décisions ont formé la base de discussion de nos travaux. Par 17 voix contre 8, la commission vous propose d'entrer en matière.

La majorité est consciente du fait que ces mesures seront difficiles et impacteront beaucoup de secteurs, personne ne prétend le contraire, mais elles sont nécessaires si nous voulons sortir d'un mécanisme budgétaire qui met systématiquement sous pression les mêmes domaines, en particulier ceux qui ne sont pas protégés par des bases légales strictes.

Neuf propositions de renvoi ont été rejetées par la commission, toutes à une nette majorité : qu'il s'agisse du désenchevêtrement des tâches, de la réforme du frein à l'endettement, du renoncement à certains allègements fiscaux, de la correction de réformes fiscales antérieures ou encore du financement des dépenses de la défense par un fonds spécial, autrement dit par davantage d'endettement. La commission a estimé que ces propositions ne constituaient pas des alternatives pertinentes pour remettre en question le projet dans son ensemble.

Nous avons ensuite procédé à l'examen détaillé du projet, les 29 et 30 janvier ainsi que le 19 février, en présence de la conseillère fédérale Karin Keller-Sutter, des chefs de département concernés et de l'administration. Au total, plus de 160 propositions ont été examinées. Au vote sur l'ensemble , la commission a adopté le programme d'allègement budgétaire 2027 de la Confédération, par 17 voix contre 8.

Les mesures proposées par la majorité permettent des économies de 1,71 milliard de francs en 2027, de 2,07 milliards en 2028 et de 2,15 milliards en 2029.

Dans l'ensemble, la commission suit largement les décisions du Conseil des États. Il subsiste toutefois 19 divergences, dont 2 nécessitent des modifications législatives. Les autres concernent uniquement le plan financier.

Le Conseil national devra aujourd'hui et demain se prononcer sur 92 propositions de minorité. Durant cette session, nous devrons également éliminer les divergences entre les deux Chambres, afin que le projet puisse être adopté au vote final et, le cas échéant, soumis au référendum en septembre 2026.

La commission a par ailleurs pris connaissance de trois pétitions mentionnées dans le rapport : la pétition 25.2019 qui demande de renoncer aux coupes dans le domaine des addictions ; la pétition 25.2041, qui réclame une liaison de train pour Malmö ; la pétition 25.2044, qui demande de maintenir Swissinfo dans le mandat de la SSR.

J'espère, par ce rapport, avoir pu retracer l'essentiel des réflexions et des positions de la Commission des finances. Au nom de sa majorité, je vous invite à entrer en matière sur ce projet et à rejeter l'ensemble des propositions de renvoi.

Pour finir, je ne voudrais pas manquer de remercier tous les artisans de ce dossier-fleuve, en particulier le Conseil fédéral et sa conseillère en charge des finances Karin Keller-Sutter, le secrétariat de la commission, dont j'aimerais relever le travail remarquable, et toute l'administration fédérale.

Wettstein Felix · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe des VERT-E-S

Die eigentliche Begründung für das Nichteintreten ist Bestandteil unserer Fraktionserklärung. Diese werden wir nachher im Rahmen der Stellungnahme unserer Fraktion genauer darlegen. Ich nutze deshalb jetzt schon die Gelegenheit, meinen Antrag auf Rückweisung zu begründen, der von Belang sein wird, sollten Sie Eintreten beschliessen.

Die Reihenfolge, die der Bundesrat für seine Vorgehensweise wählt, ist die falsche. Zuerst muss die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen geklärt werden. Danach, wenn noch nötig, müssen wir prüfen, ob weitere Finanzflüsse angepasst werden sollen.

Die Zahl 27 kommt ja nicht nur im Titel unseres aktuellen Geschäfts, "Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt", vor. Es gibt auch das Projekt "Entflechtung 27". Diese beiden Dinge dürfen wir auf keinen Fall verwechseln.

Ich blende kurz ins Jahr 2004 zurück. Damals hat die Stimmbevölkerung über den neuen Finanzausgleich (NFA) abgestimmt. In der Vorlage ging es um weit mehr als um den Finanz- und Lastenausgleich. Es ging in erster Linie darum, die Aufgaben der Bundesebene und der Kantonsebene besser zu entflechten und, gestützt darauf, das Prinzip "Es befiehlt, wer zahlt" anzuwenden. Ich glaube, man darf sagen, dass der NFA erfolgreich war. Aber aus heutiger Sicht ist offensichtlich, dass es eine zweite Etappe braucht. Es gibt nach wie vor sehr viele Aufgaben, die irgendwie im Verbund verantwortet und in einer Mischrechnung finanziert werden. Warum der Bund jeweils welche Anteile finanziert, ist historisch gewachsen, aber nicht immer schlüssig erklärbar. Darum haben wir von den Grünen es sehr begrüsst, dass die Konferenz der Kantonsregierungen und der Bundesrat, vertreten durch das Finanzdepartement, im Juni 2024 das Mandat "Entflechtung 27" beschlossen haben.

Im Parlament hat uns das bisher nicht beschäftigt, abgesehen vom finanzpolitischen Seminar der Finanzkommissionen. Gleichwohl scheint es mir wichtig, dass das gesamte Parlament dieses Projekt auf dem Radar hat, denn es hat logischerweise einen grossen Einfluss auf sehr viele Transferzahlungen des Bundes an die Kantone.

Die Enttäuschung und die Entrüstung der Kantone waren gross, als der Bundesrat im Herbst 2024 nur wenige Monate nach seiner Unterschrift unter das erwähnte Mandat das vorliegende Sparpaket ankündigte. Es enthielt bereits in der Vernehmlassungsversion viele und betragsmässig sehr umfangreiche Massnahmen, bei welchen der Bund seine Kosten an die Kantone ablasten will: Integrationshilfen für Geflüchtete, Gebäudeprogramm, Beiträge an kantonale Hochschulen, öffentlicher Personenverkehr, Bundesbeitrag an die Prämienverbilligung, um nur einige zu nennen. Entsprechend vernichtend waren die Vernehmlassungsantworten der Kantone und der Konferenz der Kantonsregierungen. Zu Recht fühlten sie sich verraten. Zu Recht begannen sie daran zu zweifeln, ob es dem Bund mit dem Projekt der Aufgabenentflechtung und der ergebnisoffenen Prüfung der heutigen Verbundaufgaben ernst ist. Sie haben das Entlastungspaket in der Vernehmlassung rundum abgewiesen, weil es für sie zum Belastungspaket würde. Besonders betroffen wäre auch die kantonale Ebene, vor allem mit der Kürzung der Asylsozialhilfe. Darum fordern auch der Gemeinde- und der Städteverband genau das, was ich mit meinem Rückweisungsantrag fordere: Das Paket ist zu sistieren, die Reihenfolge muss umgedreht werden.

Ich möchte noch an einem Beispiel illustrieren, warum die bundesrätliche Reihenfolge auch inhaltlich zu falschen Ergebnissen führt. Ich spreche von Massnahme 15, "Kürzung bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich". Eine Gesetzesänderung wäre nicht nötig. Der Bund würde sich mit jährlich 47 bis 51 Millionen Franken weniger als geplant beteiligen. Bei den sechs Programmen, die hier angesprochen sind, beteiligt sich der Bund zu ganz unterschiedlichen Anteilen. Ich nehme an, dass das historisch erklärbar ist und die verschiedenen Beträge davon abhängen, von wem wie gut lobbyiert wurde. Nun sollen diese sechs Kredite alle um 10 Prozent gekürzt werden. Das ist doch einfach keine seriöse Arbeit!

Ich bitte Sie, dem Bundesrat den klaren Auftrag zu geben, die Arbeiten am Projekt "Entflechtung 27" zuerst abzuschliessen und uns dann das Ergebnis vorzulegen. Erst anschliessend ist zu prüfen, ob das Sparpaket überhaupt noch notwendig ist.

Andrey Gerhard · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe des VERT-E-S

Ich werde kurz ausführen, weshalb ich Ihnen beliebt machen möchte, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, zuerst über die Funktionsweise der Schuldenbremse nachzudenken und diese zu reformieren und, wenn nötig, erst dann ein Entlastungspaket vorzulegen.

Wer heute nach Deutschland schaut, der sieht, was passiert, wenn Investitionen in die Zukunft über Jahre hinaus ausbleiben. Die Deutsche Bahn steht sinnbildlich dafür, zu wenig investiert, zu spät erneuert, die Elektrifizierung verschleppt, Substanz auf Verschleiss gefahren zu haben. Das Resultat davon erlebt, wer das zweifelhafte Vergnügen hat, mit dem Zug durch Deutschland zu fahren. Die deutschen Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker der Nullerjahre werden sich sicher gegenseitig für ihr finanzpolitisches Meisterstück auf die Schulter geklopft haben. Dafür hat sich eine institutionelle und infrastrukturelle Schuld aufgetürmt, die der heutigen Generation aufgebürdet wurde - wirtschaftlich, gesellschaftlich und demokratisch.

Genau davor warnen wir von der Grünen Fraktion mit Blick auf das Sparpaket. Es geht nicht darum, leichtfertig Schulden zu machen, aber wir dürfen nicht so tun, als sei es generationengerecht, unseren Nachkommen eine lediglich in der Buchhaltung saubere Bilanz zu präsentieren und ihnen gleichzeitig eine veraltete Energieversorgung, ein unterinvestiertes Verkehrsnetz, einen Investitionsstau bei der Klimaanpassung oder marode Institutionen zu hinterlassen. Unsere Bundesverfassung verlangt die Stabilisierung der Verschuldung. Sie verlangt keine Entschuldung um jeden Preis. Diese wurde aber vom Parlament nach der Volksabstimmung 2001 auf Gesetzesebene massiv verschärft, sogar entgegen dem damaligen Vorschlag des Bundesrates. Sein Vorschlag war nämlich eher der einer Schuldenstabilisierung. Das Parlament hat daraus dann aber einen reinen Schuldenabbau-Mechanismus gezimmert.

Ich wiederhole nicht, was ich im Rahmen der Behandlung unserer Fraktionsmotion zur symmetrischen Bewirtschaftung der Defizite und Überschüsse des Bundes in der Herbstsession an diesem Pult vorgetragen habe. Nur so viel: Wegen der aktuellen Mechanik sinkt die Nettoschuldenquote seit der Einführung der Bremse kontinuierlich und wird das auch in den kommenden Jahren tun. Wenn wir also ein Ausgabenproblem haben, dann deshalb, weil wir unnötigerweise in den Schuldenabbau investieren. Wenn wir unter dem Druck dieser engen Auslegung des EP 27 bei der Schuldenbremse drastische Kürzungen beschliessen, dann sparen wir nicht klug, sondern wir verschieben Kosten. Wir verschieben sie in Form von höheren Folgeschäden, von Standortnachteilen, von Vertrauensverlust in die staatlichen Institutionen. Zusammenhalt entsteht nämlich nicht mit einer Null im Schuldenstand, sondern im Vertrauen in eine funktionierende Infrastruktur, in ein funktionierendes Land für uns alle. Vertrauen in die Demokratie bleibt erhalten, wenn der Staat handlungsfähig bleibt. Wirtschaftliche Stärke entsteht dort, wo langfristig investiert wird.

Unsere Vorfahren haben uns vorgemacht, was Weitsicht bedeutet. Sie haben Tunnels durch die Alpen gebaut, sie haben Staudämme errichtet, sie haben Bahn- und Energienetze geschaffen, sie haben massiv investiert, mit Verschuldung und Abschreibungen über Jahrzehnte hinweg. Wir profitieren heute noch davon, und wir amortisieren immer noch - Jahrzehnte später. Es wäre deshalb seltsam, zu behaupten, es sei unfair, wenn auch kommende Generationen einen Teil der Finanzierung moderner Infrastrukturen tragen, von denen sie selbst profitieren werden. Genau das ist der Sinn von langfristigen Investitionen: Finanzierung und Nutzen über die Zeit zu verteilen. Was hingegen unfair ist, ist Unterlassung: nicht zu investieren, obwohl wir wissen, dass Klimaanpassung, der Ausstieg aus Öl und Gas, enkeltaugliche Infrastrukturen oder digitale Modernisierung unbedingt notwendig sind.

Darum beantragen wir die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. Er soll uns einen Entwurf vorlegen, wie die Schuldenbremse auf Gesetzesebene zukunftsfähig ausgestaltet werden kann und gleichzeitig dem Verfassungsauftrag gemäss Volkswillen entspricht; einen Entwurf, der Investitionen ermöglicht, ohne die finanzielle Stabilität zu gefährden; einen Entwurf, der unserer Verantwortung gegenüber kommenden Generationen gerecht wird, nicht nur auf dem Papier, sondern real. Und das Beste daran: Die Schweiz kann sich derzeit so günstig verschulden wie kaum ein anderes Land, mit Zinsen unter 0,5 Prozent für 15- bis 30-jährige Bundesanleihen. Jedes kluge Unternehmen, jede smarte Familie würde in einer solchen Lage investieren, statt sich kaputtzusparen. Wir als Staat sollten das ebenso tun. Wer unter solchen Bedingungen nicht in die Zukunft investiert, verspielt verantwortungslos wichtige Chancen. Lassen wir nicht zu, dass in 25 Jahren über die Schweiz gesagt wird: Die Finanzzahlen sehen zwar gut aus - das gilt aber nicht für den Zustand des Landes.

Fehlmann Rielle Laurence · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste

Ma proposition de renvoi porte sur une question de fond : l'assouplissement du frein à l'endettement. Pour le groupe socialiste, la conception actuelle de cet instrument financier est clairement dépassée. Depuis son adoption en 2001, le contexte politique, économique et écologique a profondément changé. Aujourd'hui, la Suisse augmente très fortement ses dépenses militaires, avec un objectif de 30 milliards de francs pour la période 2025-2028. Cet objectif est poursuivi au détriment d'investissements indispensables dans les infrastructures, dans la cohésion sociale, dans la protection du climat, dans la formation et dans la coopération internationale. Pour nous, la sécurité ne se résume pas à sa dimension militaire. La sécurité, c'est aussi la cohésion sociale, c'est aussi la réduction des inégalités ; c'est la capacité d'une société à offrir des perspectives à toutes et tous.

Faut-il rappeler que, en Suisse, l'un des pays les plus riches du monde, 8,1 pour cent de la population, soit plus de 700 000 personnes, vivaient sous le seuil de pauvreté en 2023 ? Près de 1,4 million de personnes, soit environ 16 pour cent de la population, se trouvent en situation de précarité sans aucune marge financière face à la hausse des loyers et des primes d'assurance-maladie. La pauvreté dans notre pays reste élevée, souvent chronique, malgré une économie prospère. Le frein à l'endettement est appliqué de manière rigide ; les pertes sont intégrées dans les comptes annuels, tandis que les bénéfices servent à rembourser la dette. Avec l'application actuelle du frein à l'endettement, on assimile l'État à un ménage privé, contraint de réduire ses dépenses en période de crise. Or, la Confédération dispose de recettes structurellement stables et elle se finance grâce à un accès durable au marché des capitaux.

Par ailleurs, le niveau d'endettement de la Confédération est très bas en comparaison internationale. Il se situe à environ 17 pour cent du PIB, l'un des plus faibles des pays de l'OCDE.

En revanche, c'est le niveau d'endettement des ménages privés qui devrait davantage nous préoccuper. La Suisse figure parmi les pays où la dette privée est la plus élevée, puisqu'elle représente 120 à 130 pour cent du PIB. Ce contraste est souvent relevé dans les analyses économiques. La Suisse a une situation budgétaire publique très solide, mais un niveau d'endettement privé parmi les plus hauts des économies avancées.

Appliqué de manière rigide, le frein à l'endettement nous enferme dans une règle budgétaire qui nous oblige à couper dans des dépenses essentielles au bon fonctionnement de notre société. Certes, l'article 126 de la Constitution fédérale impose un équilibre à long terme entre recettes et dépenses, mais la Constitution contient aussi d'autres principes, le développement durable, la cohésion sociale et la prospérité commune sur le long terme. Ces objectifs doivent être conciliés. Une réforme du frein à l'endettement doit permettre de rétablir un équilibre réel entre les priorités. Il ne peut pas y avoir de manière systématique un déséquilibre en faveur des dépenses militaires au détriment d'investissements bénéfiques à long terme pour l'ensemble de la société.

Les économies prévues dans le programme d'allègement budgétaire 2027 illustrent un manque de vision stratégique. Nous ne sommes pas en train d'investir pour l'avenir. Au contraire, nous nous privons de moyens pour développer des secteurs porteurs d'emplois, pour renforcer la formation, la recherche et l'innovation, et pour accélérer la transition climatique. Ces investissements sont indispensables pour les générations futures. C'est pourquoi je vous propose de renvoyer ce projet au Conseil fédéral afin qu'il présente, dans le cadre d'une réforme du frein à l'endettement, une solution permettant de concilier les différentes exigences que sont la sécurité, la cohésion sociale, la durabilité et la prospérité.

Wermuth Cédric · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Seien wir ehrlich: Die Protokolle der Behandlung dieses Entlastungspakets sind am Ende Protokolle eines Scheiterns. Und ich meine das völlig ohne Zynismus. Es ist eine ausweglose Situation. Sie versuchen, drei Dinge unter einen Hut zu bringen: erstens eine äusserst rigide Schuldenbremse, es wurde vorhin gerade gesagt, zweitens eine Situation ausserordentlich tiefer Steuern, insbesondere für die Kapitalseite, und drittens die Finanzierung eines ungedeckten Cheques für die Aufrüstung. Dass das alles miteinander nicht aufgeht, ist relativ logisch. Das ist simple Einmaleins-Mathematik, die man bereits in der Primarschule lernt.

Jetzt versuchen Sie, das über ein sogenanntes Sparpaket zu lösen, mit dem bei Leistungen des Staates abgebaut werden soll. Und was stellen wir fest? In einem einigermassen effizient organisierten demokratischen Staatswesen ist es eben nicht ganz so einfach, sogenannt zu sparen. Sparen tun wir hier ja sowieso nicht. Sparen wäre, Nettoüberschüsse anzuhäufen - damit hat das nichts zu tun. Aber auch abbauen ist nicht so einfach. Das Einzige, was Sie hier de facto machen, ist nämlich, real existierende gesellschaftliche Aufgaben auf andere Bereiche der Gesellschaft zu verlagern. Wir können heute schon sagen, dass wir bei der Ausbildung und Beratung von Opferhilfestellen streichen wollen. Aber wenn sich das nächste Mal Opfer von Gewalttaten und Katastrophen bei Ihnen in den Kantonen beklagen, dann sagen Sie ihnen bitte, dass die Senkung der Qualität der Betreuung Wille des Parlamentes gewesen sei. Wir können schon bei den Bildungsinstitutionen in diesem Land abbauen. Aber die Kosten tragen dann in Zukunft die kommenden Generationen, die Studentinnen und Studenten. Kommen Sie dann bitte nicht in fünf bis zehn Jahren, sagen Sie dann nicht, wie überraschend es sei, dass uns Deutschland, Grossbritannien und Frankreich bei den Forschungsaufgaben langsam, aber sicher überholen würden.

Vor genau diesem Dilemma stehen wir in dieser Situation. Wenn wir schon bei den Aufgaben hinschauen und schauen, wo wir Ineffizienzen ausmerzen können - diesbezüglich bin ich schon bei Ihnen, obwohl wir diese Diskussion schon ein paarmal geführt haben -, dann müssen wir das ernsthaft und ehrlich tun. Wir müssen dort beginnen, wo der Staat mit Abstand am ineffizientesten ist. Ich lasse die Diskussion über das VBS jetzt einmal aussen vor, das ist nicht der Punkt, den ich machen will. Aber Sie wissen es: Die letzte diesbezügliche Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die wir kennen, stammt aus dem Jahre 2011. Sie geht davon aus, dass wir auf Bundesebene jedes Jahr zwischen 17 und 20 Milliarden Franken - 17 bis 20 Milliarden! - an Steuersubventionen vergeben. Es geht um Ausnahmen vom eigentlichen Regeltarif, um Menschen, die nicht so besteuert werden, wie es ursprünglich die Meinung des Gesetzes war. Damals waren es 4 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Wenn wir das hochrechnen, sind wir heute bei 34 Milliarden Franken Steuersubventionen jährlich.

Ich habe es auch schon gesagt: Das absurdeste Beispiel, das wir in diesem Zusammenhang haben, ist die Stempelsteuer. Wir nehmen jährlich etwa 2 Milliarden Franken bei der Stempelsteuer ein. Die Steuersubventionen, das heisst das Geld, auf das wir aufgrund von Ausnahmen verzichten, machen das Doppelte aus, 4 Milliarden Franken. Wie wollen Sie das den Menschen erklären, dass wir bei Steuergeschenken nichts korrigieren, aber in der Kultur, in der Bildung, beim Klimaschutz, in der Gleichstellung Leistungen abbauen? Das ist nicht die Aufgabe des Parlamentes; die Aufgabe des Parlamentes ist es, zuerst dort hinzuschauen, wo es nicht wehtut, dort, wo auf den breiteren Schultern etwas weniger Privilegien lagern könnten als in den letzten Jahren - falls wir denn überhaupt ein Problem haben, das übrigens rein buchhalterisch ist, wie das vorhin bereits bei den Staatsfinanzen ausgeführt wurde.

Mein Minderheitsantrag IV ermöglicht es Ihnen, auf diesen übersehenen Aspekt im jetzigen Programm noch einmal zurückzukommen. Er erlaubt Ihnen, sich ihn sauber anzuschauen, was übrigens auch die Expertengruppe Gaillard und andere tun. Diese interessante Tabelle wurde einfach nicht weiterverfolgt und damit auch nicht die Frage: Wo können wir zuerst Ineffizienzen ausmerzen, bevor wir der Bevölkerung erklären, dass sie auf Leistungen verzichten muss? Das wäre ein pragmatisches, mit dem Plan zeitlich auch absolut vereinbares Vorgehen.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag IV (Wermuth) anzunehmen.

Funiciello Tamara · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Seit Monaten hören wir dasselbe Mantra: Wir haben kein Einnahmenproblem, wir haben ein Ausgabenproblem. Man kann einen Satz oft wiederholen, aber dadurch wird er nicht automatisch wahr. Die Zahlen erzählen nämlich eine andere Geschichte. Seit den 1990er-Jahren wurde die effektive Steuerbelastung von Unternehmen praktisch halbiert - allein zwischen 2003 und 2020 sank sie von 23 Prozent auf 17,3 Prozent. Gleichzeitig haben sich die Unternehmensgewinne verachtfacht: von unter 50 Milliarden auf rund 400 Milliarden zwischen 1990 und 2015. Verachtfacht! Die Steuereinnahmen haben sich im gleichen Zeitraum nur verdreifacht. Das heisst: Gewinne für Unternehmen wachsen, die relative Steuerlast sinkt.

Das ist kein Zufall, das ist politisch gewollt. Kapitalsteuern wurden abgeschafft, Dividenden privilegiert, mit der STAF wurden die Gewinnsteuern weiter gesenkt, und die OECD-Mindeststeuer wurde so ausgestaltet, dass Einnahmen vom Bund zu den Kantonen verschoben wurden, die nun wiederum die Steuern senken. Das sind politische Entscheide, und politische Entscheide haben Folgen.

Wir haben kein Ausgabenproblem. Die Staatsquote ist in den letzten fünfzehn Jahren bei 10 Prozent des BIP und damit praktisch gleich geblieben, trotz demografischer Entwicklung, trotz neuer Aufgaben, trotz Pandemie. Das ist kein ausufernder Staat, das ist Stabilität.

Was wir aber haben, ist ein Verteilungsproblem. Was rapide zugenommen hat, ist die Konzentration von Vermögen. Das reichste Prozent besitzt fast die Hälfte des Vermögens in diesem Land - Stand 2025. Wir haben die Gewinne also privatisiert und sollen nun die Kosten sozialisieren. Erst wurden die Gewinne entlastet, jetzt sollen Leistungen gekürzt werden.

Wer oder was wurde in den letzten dreissig Jahren systematisch entlastet? Grossunternehmen, hohe Vermögen, Kapitaleinkommen. Wer oder was soll jetzt den Preis dafür zahlen? Familien, öffentliche Leistungen, Gewaltbetroffene, dies mit Kürzungen bei der Bildung, beim ÖV und beim Schutz vor Gewalt. Es spricht Bände, dass die einzige Zusatzeinnahme, über die Sie wirklich bereit sind zu reden, die Mehrwertsteuer ist. Wir diskutieren hier nicht über ein Ausgabenproblem, wir diskutieren über die Folgen von dreissig Jahren Steuerpolitik. Wer heute von einem Ausgabenproblem spricht, verschweigt dreissig Jahre politisch produzierte Einnahmenprobleme.

Dieses Abbaupaket ist nicht alternativlos. Es ist die Rechnung für dreissig Jahre Steuerpolitik zugunsten von Kapital. Die Schuldenbremse wird eisern verteidigt, aber die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit wird seit dreissig Jahren systematisch ausgehöhlt; auch dieser Begriff steht übrigens in der Verfassung.

Deshalb sage ich Ihnen: Das ist kein Abbaupaket, das ist eine politische Prioritätensetzung, und diese geht gerade zulasten der Falschen. Das Abbaupaket kann nicht losgelöst von diesen Entwicklungen betrachtet werden, doch genau das ist die Strategie - reine Salamitaktik.

Mein Rückweisungsantrag zielt darauf ab, dass wir ein paar der Fehlentscheidungen der letzten Jahrzehnte rückgängig machen. Wir wollen zu den guten alten Zeiten zurückgehen, als die Unternehmen tatsächlich noch eine wichtige Rolle in dieser Gesellschaft eingenommen haben. Ich bitte Sie daher, einen konservativen Entscheid zu treffen und einige dieser Entscheidungen rückgängig zu machen.

Wyss Sarah · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Wir haben heute schon viel gehört. Ich bestreite die finanzpolitischen Herausforderungen, vor denen wir stehen, nicht. Es gibt sie, und wir haben sie unter anderem auch durch Beschlüsse in diesem Saal verursacht. Das gilt unter anderem für die Erhöhung der Armeeausgaben respektive der Rüstungsinvestitionen. Begründet wurde die Erhöhung seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs immer mit der geopolitischen Situation. Doch ich bestreite vehement, dass das Abbaupaket, das Entlastungspaket 27, alternativlos ist. Einige Alternativen haben Sie bereits von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gehört.

Ich stelle nun einen Antrag, der sehr nahe an jenem von Bundesrat Pfister ist. Diese Nähe ist unwissentlich entstanden: Mein Antrag wurde in der Kommission diskutiert, als die Pläne von Bundesrat Pfister noch nicht bekannt waren. Ich beantrage, dass das EP 27 mit einem klaren Auftrag zurückzuweisen ist, und zwar mit dem Auftrag einer befristeten Sonderfinanzierung für den Bereich Sicherheit. Dabei sollen nicht nur die Armeeausgaben berücksichtigt werden, sondern auch die Ausgaben für weitere Sicherheitsaufgaben, beispielsweise für den Grenzschutz, für den Sie ja Erhöhungen fordern; beispielsweise für das Fedpol, für das wir im Dezember hier drin Erhöhungen beschlossen haben; beispielsweise für den NDB, der ja eigenständig kommuniziert, wenn er Erhöhungen will, wie er es gerade letzte Woche getan hat; und für andere sicherheitsrelevante Gebiete.

Diese Ausgaben sollen mit einem zusatzfinanzierten Fonds gedeckt werden. Für die Fondsentnahmen soll der Mechanismus des Bahninfrastrukturfonds (BIF) oder jener des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) - wir kennen die Mechanismen - angewandt werden. Aber anders als der NAF oder der BIF soll er zeitlich befristet sein. Die Zusatzeinnahmen sollen durch eine Sonderausschüttung der SNB generiert werden.

Sie fragen sich vielleicht: Weshalb eine Sonderausschüttung der SNB? Das ist eigentlich relativ einfach. Das Eigenkapital der SNB besteht im Wesentlichen aus einbehaltenen Gewinnen und betrug Ende 2025 unter Berücksichtigung der vorgesehenen Gewinnausschüttung an Bund und Kantone rund 165 Milliarden Franken und annähernd 20 Prozent der Bilanzsumme. Eine Eigenkapitalquote von 10 bis 15 Prozent ist aber ausreichend. Eine Zentralbank könnte sogar mit einem negativen Eigenkapital operieren. Deshalb ist eine Sonderausschüttung von 30 bis 35 Milliarden Franken für die SNB verkraftbar.

An die Kritikerinnen, die sagen, dass es eine Verfassungsänderung bräuchte: Ja, es bräuchte eine Volksabstimmung, das ist korrekt. Die Sonderausschüttung müsste mit einer Übergangsbestimmung in der Verfassung geregelt werden, da die Verteilung der Gelder in der Verfassung geregelt ist. Aber auch eine Mehrwertsteuererhöhung, wie aktuell vorgeschlagen, müsste durch eine Volksabstimmung gehen.

Ich bin überzeugt, dass es aus mehreren Gründen nicht zielführend ist, Rüstungsinvestitionen zulasten anderer wichtiger Staatsaufgaben, wie es aktuell im Abbaupaket, im EP 27, vorgesehen ist, zu tätigen - insbesondere nicht, wenn darunter beispielsweise die Entwicklungszusammenarbeit leidet. Die Entwicklungszusammenarbeit leistet ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz. Es ist ebenfalls nicht sinnvoll, bei der Bildung zu sparen. Das sind die künftigen Steuereinnahmen, das ist unser Gold. Auch das ist nicht nachhaltig. Wenn wir schauen, wo die Probleme liegen, ist es ebenfalls nicht sinnvoll, beim Umweltschutz und bei den Massnahmen gegen den Klimawandel zu sparen. Wir beantragen Ihnen heute Alternativen, wie wir eine nachhaltige Finanzpolitik betreiben können.

Ich bitte Sie deshalb, meinen Rückweisungsantrag zu unterstützen.

Zybach Ursula · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Ich habe drei Minderheiten eingereicht, die ich Ihnen kurz vorstelle.

Wir beraten in diesen Tagen nun das Abbaupaket. Basis dazu war der Bericht der Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung. Die Expertengruppe hat im Bericht zahlreiche Massnahmen aufgezeigt, mit denen der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren um 4 bis 5 Milliarden Franken entlastet werden könnte.

Nach unzähligen Gesprächen, nach Hearings, nach fünf Tagen Finanzkommissionssitzungen in diesem Jahr präsentiert die Finanzkommission nun ein Paket, mit dem rund 800 Millionen Franken im gebundenen Bereich gespart werden könnten und gegen das ein Referendum ergriffen werden könnte. Die restlichen Ausgaben, die wir sparen, können wir zwar im Rahmen dieses Abbaupakets beschliessen, doch können wir diese jedes Jahr bei der Budgetdebatte wieder abändern.

Der Einnahmenbereich wurde fast komplett ausgeblendet. Ausgeblendet wurde auch - und damit komme ich zum Rückweisungsantrag der Minderheit VII (Zybach) -, dass es eigentlich zum Standard gehören würde, dass man eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) macht. Die Kürzungen sind seriös auf ihre Folgen für Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft zu prüfen. Es braucht eine RFA unter Berücksichtigung der Opportunitätskosten und Alternativen, insbesondere im Bereich der geplanten Kürzungen im Umwelt- und Naturschutzbereich.

Die RFA ist ein Instrument zur Untersuchung und Darstellung der volkswirtschaftlichen Folgen von Vorlagen des Bundes. Sie dient dazu, den Regulierungsbedarf, alternative Handlungsoptionen, die erwarteten Auswirkungen und die Vollzugstauglichkeit systematisch zu untersuchen. Die Erkenntnisse aus solchen Analysen können einen erheblichen Beitrag zu guten und faktenbasierten Entscheidungsgrundlagen und zu einer besseren Rechtsetzung leisten. Trotzdem wurde auf eine RFA komplett verzichtet. Es wurde während der Diskussion in der Finanzkommission ab und zu darauf hingewiesen, dass man nicht genau wisse, welche Auswirkungen das dann wirklich haben werde. Wir haben für all diese Entscheidungen keine gute Basis.

Damit komme ich zum Rückweisungsantrag meiner Minderheit VIII. Der Bericht der externen Expertengruppe, der die Grundlagen zu diesem Abbaupaket geliefert hat, empfiehlt ausdrücklich den Einsatz von Lenkungsabgaben zur Erreichung der Klimaziele des Bundes und zur Entlastung des Bundeshaushalts. Es wurde die Prüffrage gestellt, ob die gleiche Wirkung - die Bereitstellung eines öffentlichen Gutes, die Minderung negativer externer Effekte, die Erreichung von sozialpolitischen Verteilungszielen usw. - auch mit einem geringeren Mitteleinsatz der öffentlichen Hand erreicht werden kann, beispielsweise durch eine Stärkung der Nutzerfinanzierung, durch eine gezieltere Unterstützung oder durch die Reduktion von Mitnahmeeffekten, durch eine betrieblich effizientere Leistungserstellung oder eine Reduktion externer Effekte und Vorschriften statt durch finanzielle Beiträge.

Was in diesem Abbaupaket davon geblieben ist, sind einfach Kürzungen, ohne dass man alternative Massnahmen wie eben zum Beispiel die Stärkung der Nutzerfinanzierung oder auch passende Vorschriften diskutiert hätte. Man hat einfach den Rotstift angesetzt.

Zuletzt komme ich noch zum Rückweisungsantrag meiner Minderheit IX, deren Forderung in diesem Bericht eigentlich auch wieder als sehr positiv beschrieben wurde: In Kapitel 4.4.2 wird nämlich die Prüfung einer Grundstückgewinnsteuer für Private auf Bundesebene thematisiert. Die Einkommen natürlicher und juristischer Personen werden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene besteuert. Eine Ausnahme besteht bezüglich der Grundstückgewinne; diese werden auf Bundesebene nur besteuert, wenn sie zum Geschäftsvermögen gehören. In diesem Fall unterliegen sie der ordentlichen Einkommens- bzw. Gewinnsteuer. Gewinne aus der Veräusserung von Grundstücken im Privatvermögen sind auf Bundesebene gemäss Artikel 16 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) steuerfrei. Hingegen werden sie in sämtlichen Kantonen steuerlich erfasst - zwar ganz unterschiedlich, aber sie werden erfasst -, was den Kantonen im Steuerharmonisierungsgesetz so vorgeschrieben ist.

Die Expertengruppe hat im Bericht festgehalten, dass der Bund die Einführung einer Grundstückgewinnsteuer für Private auf Bundesebene prüfen sollte, und zwar bevor er zu einer allgemeinen Steuererhöhung bei der Mehrwert- oder der Bundessteuer zurückgreife. Das ist nicht irgendeine SP-Idee, sondern steht im Bericht. Es steht, dass die Einführung zu prüfen sei, bevor auf eine allgemeine Erhöhung der Mehrwert- oder der direkten Bundessteuer zurückgegriffen werde. Es heisst dort, dass sich eine solche kaum negativ auf Arbeits- und Sparanreize auswirken würde.

Die Grundstückgewinnsteuer erzeugt deutlich weniger Verzerrungen als die Besteuerung von Investitionen in wachstumsträchtige Unternehmen. Sie schneidet auch in Bezug auf Erhebungs- und Entrichtungskosten günstig ab, weil sie auf den Vollzug der entsprechenden Steuer auf der kantonalen Ebene aufbauen kann und deshalb nur geringe Vollzugskosten nach sich zieht.

Die Mehrheit der Expertengruppe schlägt die Prüfung auf nationaler Ebene vor. Den Medien konnten wir entnehmen, dass auch Leute, die damals noch dagegen waren, nun argumentieren, dass es durchaus sinnvoll wäre, eine solche Grundstückgewinnsteuer einzuführen. Sie wäre nämlich aus volkswirtschaftlicher Sicht einer Erhöhung anderer Steuern vorzuziehen. Zudem hätte sie gemäss Schätzungen der Expertengruppe ein Potenzial von rund 1 Milliarde Franken pro Jahr. Das entspricht zwar nicht den 2 bis 3 Milliarden Franken, die man einsparen wollte. Aber mit Blick darauf, wo wir jetzt mit diesen rund 800 Millionen Franken stehen, wäre das ein höherer Betrag.

Ich beantrage deshalb mit dem Minderheitsantrag IX, die Vorlage mit der Auflage zurückzuweisen, eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im DBG vorzulegen, um die Ausnahme auf Bundesebene betreffend die Besteuerung von Gewinnen, die sich bei Veräusserung eines Grundstückes des Privatvermögens oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstückes sowie von Anteilen daran ergeben, aufzuheben. Dies soll an die Bestimmungen in Artikel 12 des Steuerharmonisierungsgesetzes angelehnt werden, wo festgelegt ist, dass die Kantone eine solche Grundstückgewinnsteuer erheben müssen.

Ich bedanke mich, wenn Sie diesen Rückweisungsanträgen zustimmen und so mithelfen, unser Land nicht abzubauen, sondern weiterzuentwickeln.

Guggisberg Lars · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Kaum haben wir in diesem Haus das Budget 2026 verabschiedet, beugen wir uns bereits wieder über die Finanzen. Das hat einen guten Grund, denn der Bund lebt seit Langem über seinen Verhältnissen. Der Bundeshaushalt braucht - passend zur Jahreszeit - dringend ein Fitnessprogramm namens Entlastungspaket. Wir müssen den Gürtel endlich enger schnallen, sonst drohen rigorose, einschneidende Massnahmen in einzelnen Bereichen. Das vorliegende Entlastungspaket ist kein Wunschkonzert. Es ist schlicht und einfach finanzpolitische Notwendigkeit. Ohne das EP 27 wird ein verfassungskonformes und damit ausgeglichenes Budget 2027 schwierig und schmerzhaft.

Zur Ausgangslage: Nach den geopolitischen Entwicklungen vor rund vier Jahren haben wir und der Bundesrat beschlossen, die Militärausgaben innert weniger Jahre von heute rund 6 Milliarden auf 10 Milliarden Franken zu erhöhen. Hinzu kommt der erhöhte Finanzbedarf der AHV. Diese Ausgaben überfordern den Bundeshaushalt trotz weiterhin stark steigenden Steuererträgen. Die fatalen Fehler, die zum heutigen Schlamassel betreffend Ausgaben geführt haben, sind in den dreissig Jahren zwischen 1990 und 2020 passiert. Die Armee wurde fast zu Tode gespart. Obwohl die direkte Bundessteuer eigentlich eine Wehrsteuer ist, erhalten die Kantone davon 21,3 Prozent, aktuell rund 7 Milliarden Franken pro Jahr. Zudem erhalten die Kantone vom Bund über den Finanzausgleich pro Jahr rund 4 Milliarden Franken.

Seit 2019 sind die Zahlungen an die Kantone bei der direkten Bundessteuer im Schnitt jährlich um über 10 Prozent gestiegen, und die Zunahme beim Finanzausgleich betrug jährlich 3,4 Prozent. In der gleichen Zeitspanne haben die Einnahmen des Bundes jedoch nur um 2,5 Prozent pro Jahr zugenommen. Die weiteren Grosszügigkeiten des Bundes gegenüber den Kantonen kannten in den fünfzehn Jahren zwischen 2005 und 2020 kaum Grenzen. Damals fielen die Jahresergebnisse des Bundes mit total über 64 Milliarden Franken dermassen gut aus, dass man sich in diesem Hohen Hause die Frage zu stellen schien, wo der Bund sonst noch überall Geld loswerden und den Kantonen in deren Aufgabenbereichen unter die Arme greifen könnte: zum Beispiel im Regionalverkehr, bei der Regionalpolitik, den Prämienverbilligungen oder der Kita-Finanzierung.

Ja, der Bund ist zum Selbstbedienungsladen verkommen. Die Tage solcher teils hoher Ertragsüberschüsse sind jedoch gezählt. Die fetten Jahre sind vorbei. Seit 2020 gab es nur noch Defizite im Umfang von total über 30 Milliarden Franken. Krieg, Corona und Energiekrise sind einige Gründe dafür. Für den erwähnten sorglosen Umgang mit Bundessteuergeldern zahlen wir heute die Zeche.

Die Kantone scheinen nicht Hand bieten und ihre erwähnten Kompetenzbereiche selber finanzieren zu wollen. Besonders stossend ist dabei, dass einige Kantone in den letzten Jahren enorme Ertragsüberschüsse erzielt haben und nun auf abstruse Ideen wie Gratis-ÖV, 38-Stunden-Woche für Kantonsangestellte und Kostenübernahme bei stationären Gesundheitsleistungen kommen. Es muss schleunigst ein Umdenken stattfinden, wenn wir nicht wollen, dass die Steuern zulasten des Mittelstands weiter steigen und unsere KMU als Rückgrat der Wirtschaft und als Garanten von Arbeitsplätzen und Lehrstellen zusätzlich belastet werden.

Wir müssen endlich Prioritäten setzen. Dafür braucht es dieses Entlastungspaket. Um die Vorgaben der Schuldenbremse und damit der Verfassung einhalten zu können, müssen die sich abzeichnenden strukturellen Defizite beseitigt werden. Klar, die linken Parteien wollen das Problem lösen, indem sie den hart arbeitenden Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land noch mehr Geld aus der Tasche ziehen. Sie fragen: Ja, warum erhöhen wir nicht einfach die Steuern? Die Antwort auf diese Frage ist ganz einfach: Weil wir es bereits massiv tun. Zwischen 2024 und 2029 steigen die Steuern um sage und schreibe rund 7,5 Milliarden Franken - mit mehreren Erhöhungen der Mehrwertsteuer, mit der OECD-Mindeststeuer sowie mit der Erhöhung der Mineralölsteuer und der Automobilsteuer auf E-Autos.

Wir haben ganz klar ein Ausgabenproblem; es ist daher richtig, auch bei den Ausgaben anzusetzen. Dies führt allerdings nicht zu einer Kürzung der Gesamtausgaben des Bundes, im Gegenteil. Die Bundesausgaben werden auch mit dem EP 27 weiterhin stark wachsen. Konkret steigen die ordentlichen Ausgaben des Bundes trotz Entlastungspaket von 80 Milliarden Franken im Jahr 2023 auf rund 93 Milliarden Franken im Jahr 2027 und auf rund 98 Milliarden Franken im Jahr 2029. Noch einmal zum Mitschreiben: Trotz Entlastungspaket steigen die Ausgaben des Bundes innerhalb von sechs Jahren von 80 auf 98 Milliarden Franken, also um 22,5 Prozent. Das ist völlig inakzeptabel.

Das Entlastungspaket ist aus Sicht der SVP-Fraktion daher das absolute Minimum. Es ist klar: Man kann das Fell des Bären nicht waschen, ohne es nass zu machen. Das EP 27 gewährleistet eine gewisse Opfersymmetrie. Wir tragen das Paket auch grundsätzlich mit - mit zwei wesentlichen Ausnahmen, bei denen bereits in den letzten Jahren Opfer gebracht wurden bzw. immer noch gebracht werden.

Wir lehnen eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen der zweiten und dritten Säule klar ab, weil sie einer Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben gleichkäme. Sie können nicht hart arbeitenden, verantwortungsbewussten Bürgern ein Arbeitsleben lang in Bezug auf die Besteuerung ihrer Vorsorge Versprechungen machen, um dann kurz vor der Ziellinie die Steuern zu erhöhen.

Wir wehren uns auch vehement gegen Kürzungen im Bereich der Landwirtschaft, weil gerade die Ausgaben für die Landwirtschaft in den letzten 35 Jahren nicht gewachsen sind und weil Kürzungen bei der Landwirtschaft unseren Selbstversorgungsgrad bei Lebensmitteln weiter verschlechtern. Zur Erinnerung: Wir sind heute nicht einmal in der Lage, schon nur die Hälfte unserer Bevölkerung mit eigenen Lebensmitteln zu versorgen.

Welche Alternativen zum Entlastungspaket 27 gibt es? Überstürzte, höhere Kürzungen bei den schwach gebundenen Bereichen wie zum Beispiel bei der Bildung, bei der Armee und bei der Landwirtschaft. Das wollen wir als SVP-Fraktion nicht. Setzen wir endlich die richtigen Prioritäten, so wie wir es alle auch zuhause in unserem Privathaushalt machen müssen. Verhalten Sie sich endlich so, als wäre das Steuergeld Ihr eigenes Geld, über das wir hier entscheiden, so, wie es die SVP-Fraktion seit jeher tut. Gehen Sie effizient mit dem hart verdienten Steuerfranken um. Schauen wir doch noch genauer hin, bevor wir Steuergelder unkontrolliert ins Ausland verschenken. Ich bin gespannt auf die Diskussion.

Farinelli Alex · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe libéral-radical

Diciamolo con onestà e anche con un po' di modestia: oggi non stiamo rivedendo radicalmente lo Stato, oggi non stiamo facendo delle rivoluzioni copernicane, oggi facciamo qualcosa di molto più semplice e concreto, e cioè i compiti per cui siamo eletti: ridefinire le priorità del Paese. Oggi sentiremo - in realtà lo abbiamo già sentito - tutto l'armamentario della retorica catastrofista di sinistra, con l'idea che si sia di fronte alla madre di tutte le battaglie contro lo Stato.

La realtà delle cifre però è un'altra: su circa 90 miliardi di franchi di spesa annua si chiede di ripensarne circa 2,3 miliardi, o il 2,5 per cento - il 2,5 per cento, questa è la misura dell'enormità di cui stiamo parlando. Ma voglio andare anche un po' oltre, perché in questa Sala la memoria è selettiva; ci si ricorda di ciò che fa comodo e meno di ciò che non lo è. Nel 2019 la Confederazione spendeva 73 miliardi di franchi, nel 2026 prevede di spendere 90 e nel 2029 98 miliardi di franchi. Vuol dire che in dieci anni si prevedono di aumentare le spese dello Stato di 25 miliardi di franchi o del 34 per cento; e questo nonostante il pacchetto di cui discutiamo oggi.

I fatti ci dicono quindi che abbiamo un problema di uscite - come queste uscite si sviluppano - e non tanto un problema di entrate, che in realtà sono cresciute di pari passo. Oggi dobbiamo ricominciare a fissare delle priorità, sapendo che la sicurezza è una di queste. E quando l'essenziale è la sicurezza del Paese non si possono accettare delle scorciatoie. C'è chi, ad ogni difficoltà, propone la stessa ricetta. Aumentiamo l'IVA, quella che da imposta sul valore aggiunto potrebbe essere ribattezzata imposta sul desiderio aggiunto. A ogni nuova idea, a qualsiasi buona intenzione che viene a questo Parlamento, si propone di aumentare l'IVA, che però non è il pulsante di emergenza. E non è una soluzione, ma soprattutto è una resa del Parlamento, non capace di fissare delle priorità. Perché aumentare l'IVA significa una cosa sola, ossia far pagare il conto alle famiglie, ai consumatori, al ceto medio. Significa erodere il potere d'acquisto, significa dire ai cittadini "noi non riusciamo a scegliere, quindi pagate voi il conto".

La fiducia, in particolare quella della popolazione, si guadagna con coerenza. Chi si proclama paladino dell'esercito e poi difende ogni singolo privilegio di spesa, non è credibile - lo vedremo durante il dibattito sulle misure di sgravio qui al Consiglio nazionale. Non si possono chiedere più investimenti per la sicurezza e nello stesso tempo bloccare ogni correzione del budget ordinario. La sicurezza non si finanzia con gli slogan, ma si finanzia con le decisioni, magari anche quelle difficili. Il Partito liberale-radicale sceglie la coerenza. Sosteniamo l'entrata in materia perché è la condizione per finanziare le nuove priorità, a cominciare proprio da quella della sicurezza. E questo senza caricare ulteriormente i cittadini e senza aumentare le imposte. Per il PLR la direzione è chiara: fissare le priorità, rendere lo Stato più efficiente, rispettare il freno all'indebitamento e garantire la sicurezza del Paese senza nuove tasse.

Concludo ringraziando il Consiglio federale, in particolare la consigliera federale Karin Keller-Sutter, e il segretariato della Commissione delle finanze per l'ottimo lavoro svolto nonché l'amministrazione federale delle finanze che ci hanno accompagnato in questo lavoro.

Bürgin Yvonne · Mit-F · Conseil national · Zurich · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Wir beraten heute das Entlastungspaket 2027. Ich sage es gleich zu Beginn: Dieses Paket ist notwendig, nicht weil wir einfach kürzen wollen, sondern weil wir mehr ausgeben, als wir dauerhaft verantworten können. Die Ausgangslage ist klar, denn ein strukturelles Defizit trifft auf neue dauerhafte Verpflichtungen wie die 13. AHV-Rente und den sicherheitspolitisch dringend nötigen Mehrbedarf der Armee. Diese Entscheide sind legitim, aber sie haben ihren Preis. Dieser Preis darf nicht einfach auf die nächste Generation überwälzt werden. Genau deshalb müssen wir handeln. Wenn wir auf die Ausgabenseite schauen, ist das EP 27 ein ernsthafter Versuch, Verantwortung zu übernehmen. Es umfasst 65 Massnahmen und bringt gemäss der Finanzkommission Entlastungen von rund 1,7 Milliarden Franken im Jahr 2027 und von über 2 Milliarden Franken im Jahr 2028. Das ist substanziell.

Der Ständerat hat sehr gute Vorarbeit geleistet. Dass die Finanzkommission dennoch 160 Anträge beraten musste, ist kein Zeichen für eine schlechte Vorlage, sondern Ausdruck eines bekannten politischen Musters: Sparen findet nur so lange Zustimmung, bis es konkret wird. Doch bei strukturellen Defiziten müssen wir strukturell handeln. Gerade wir als Parlament beschliessen regelmässig neue, kostenwirksame Vorstösse. Dann sollten wir auch gemeinsam die Verantwortung für deren Finanzierung übernehmen.

Wichtig ist: Dieses Paket ist kein Abbauprogramm. Die Bundesausgaben steigen weiter, von 80 Milliarden Franken im Jahr 2023 auf nahezu 100 Milliarden Franken Ende der Planungsperiode. Es geht nicht um Schrumpfung, sondern um die Dämpfung eines überproportionalen Wachstums. Wer heute auf dieses Paket verzichtet, verschiebt das Problem nur. Ohne Gegensteuer drohen spätestens 2028 lineare Kürzungen in den ungebundenen Bereichen, zum Beispiel bei der Bildung und Forschung. Aber genau in diesen Bereichen dürfen wir unser Land nicht schwächen; Innovation ist unser wichtigster Rohstoff und die Grundlage unseres Wohlstandes. Das wäre weder ausgewogen noch verantwortungsvoll.

Gleichzeitig wäre es naiv, zu glauben, Ausgabendisziplin allein reiche aus. Die Mitte-Fraktion hat immer gesagt, Sparen alleine genüge nicht. Wenn wir stabile Renten und Sicherheit finanzieren wollen, müssen wir auch die Einnahmenseite prüfen. Die Mitte-Fraktion unterstützt deshalb auch einnahmenseitige Massnahmen: erstens gezielte Anpassungen bei den Agrarzöllen zur Generierung zusätzlicher Mittel, um die Ernährungssicherheit der Schweiz und eine leistungsfähige inländische Landwirtschaft langfristig zu sichern, und zweitens die Einführung eines Public Liquidity Backstops für systemrelevante Banken, der die Stabilität unseres Finanzplatzes stärkt. Dieses Instrument musste in der CS-Krise als Notrecht angewendet werden. International ist ein gesetzlich verankerter Liquidity Backstop längst etabliert. In der Schweiz ist die gesetzliche Grundlage noch in Beratung, finanziell wollen wir das Instrument jedoch bereits ab 2027 berücksichtigen.

Was die Mitte-Fraktion klar ablehnt und was im EP 27 keine Mehrheit finden dürfte, ist eine pauschale höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule. Das würde vor allem den Mittelstand treffen und das Vertrauen in unsere Altersvorsorge schwächen. Das heisst aber nicht, dass wir die Einnahmenseite ausklammern dürfen. Mit einer Motion zur Senkung des maximal versicherbaren BVG-Lohnes haben wir eine alternative Lösung eingebracht. Sie wird unabhängig vom EP 27 beraten. Und auch hier zeigt sich: Sobald es konkret wird, regt sich Widerstand.

Doch wir können nicht politische Wünsche beschliessen und uns dann weigern, die Rechnung zu bezahlen. Am Ende geht es um Grundsätzliches. Die Schuldenbremse ist Ausdruck unserer Verantwortungskultur. Sie hat uns Stabilität verschafft, und sie hat sich bewährt. Mitte-Politik heisst, wirtschaftliche Vernunft mit sozialer Verantwortung zu verbinden und frühzeitig zu handeln, statt später hektisch reagieren zu müssen. Das EP 27 ist vielleicht nicht perfekt, aber es ist notwendig. Es sichert unsere finanzielle Stabilität und unsere Handlungsfähigkeit in der Zukunft.

Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten.

Wyss Sarah · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Das Entlastungspaket kürzt bei der Bildung, die unser Gold, unser Rohstoff ist, und bei den zukünftigen Steuereinnahmen. Das Entlastungspaket kratzt aber auch an unserer humanitären Tradition, und, mehr noch, es gefährdet die innere und äussere Sicherheit. Schlussendlich belastet das EP 27 auch den Kampf gegen den Klimawandel. Aus diesem Grund möchten wir das Entlastungspaket in dieser Form nicht. Das EP 27 ist nicht alternativlos, wir haben Ihnen vorhin ganz viele verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt.

Ich möchte zu Beginn einige Fakten nennen, nachher werden meine Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion noch weitere Ausführungen machen. Ausser während der Corona-Pandemie war der strukturelle Finanzierungssaldo seit 2006 immer positiv. Das heisst, konjunkturbereinigt gab es im ordentlichen Haushalt mehr Einnahmen als Ausgaben. Bis 2020 haben wir so 29 Milliarden Franken auf dem Ausgleichskonto angehäuft - 29 Milliarden Franken! Es ist mir wichtig, zu betonen, dass die Einnahmen und Ausgaben, wenn man die Sondereffekte rausnimmt, aktuell etwa gleich stark steigen, nämlich entlang des nominalen Wachstums, und das ist auch richtig so.

Selbstverständlich gibt es Herausforderungen, das wurde bereits gesagt. Es geht um die Finanzierung der 13. AHV-Rente, und es geht um die Finanzierung der Armee, insofern man findet, dass dieses Geld dort momentan richtig und sinnvoll und effizient investiert ist. Diese Mehrausgaben gilt es zu finanzieren, aber eben nicht zulasten der anderen wichtigen Leistungen wie Bildung, Klimaschutz, internationale Zusammenarbeit und Gleichstellung.

Nun möchte ich noch einen anderen Fakt einbringen, das ist die Nettoschuldenquote, also die Schulden gemessen am BIP. Diese betrug 2021 noch mickrige 18,1 Prozent, sank dann 2025 auf 17 Prozent und soll mit diesem Entlastungspaket bis 2029 sogar auf 15,7 Prozent gesenkt werden. Es darf doch nicht Ihr Ernst sein, dass wir hier einen Abbau zulasten der Bildung, des Klimas, der Gleichstellung, der internationalen Zusammenarbeit vornehmen, nur um einen rekordtiefen Nettoschuldenstand zu haben. Das ist finanzpolitisch nicht notwendig und politisch nicht sinnvoll.

Es gibt Alternativen. Ich bitte Sie, diese Alternativen jetzt auch zu prüfen.

Guggisberg Lars · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Geschätzte Frau Kollegin Wyss, es ist ja sehr auffällig, dass Sie und Ihre Partei die Expertengruppe, die den Bericht als Basis für dieses Entlastungspaket verfasst hat, heftig kritisieren. Können Sie bestätigen, dass der Präsident dieser Expertengruppe, Serge Gaillard, SP-Mitglied und ehemaliger Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung ist und dass in dieser fünfköpfigen Gruppe auch Ursula Schneider Schüttel, ehemalige Nationalrätin der SP und ausgewiesene Finanzpolitikerin, sass?

Wyss Sarah · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Herr Kollege Guggisberg, ich kann bestätigen, dass ich den Auftrag dieser Expertengruppe sehr gut kenne. Es ging darum, bei den Ausgaben zu reduzieren, das war die Übungsanlage. Die Zusammensetzung ist mir bekannt, Ihnen auch, ebenfalls die Parteimitgliedschaft. Es ist mir aber auch bekannt, dass die Expertengruppe noch weitere Vorschläge gemacht hat, beispielsweise die Grundstückgewinnsteuer, die vom Bundesrat nicht aufgenommen wurden.

Pahud Yvan · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Concernant ce plan d'allègement des finances fédérales, la question que nous devons nous poser est claire : voulons-nous des augmentations d'impôts et de taxes ? Pour le groupe UDC, la réponse est claire : non. Voilà pourquoi nous soutenons le paquet d'allègements soumis. Car sans pistes d'économie, c'est inévitablement des hausses d'impôts, de TVA et de taxes diverses que la population suisse devra assumer. Oui, la Confédération dépense plus qu'elle ne gagne, et les charges progressent plus vite que les recettes. Cette trajectoire n'est ni durable ni responsable. Sans paquet d'allègement des finances fédérales tel que celui proposé par le Conseil fédéral, c'est entre 2 et 4 milliards de francs de déficit qui nous attendent dès l'année prochaine. Dès lors, il est primordial et urgent de maîtriser l'augmentation des dépenses.

La ligne que tient le groupe UDC est claire : avant de réduire nos dépenses en Suisse, il faut les réduire à l'étranger. Chaque jour, la Suisse distribue 5,5 millions de francs pour l'Ukraine ; oui, 2 milliards par année. 11 millions par jour pour l'aide au développement ; oui, 4 milliards par année. 11 millions par jour pour l'asile ; oui, 4 milliards par année. Sans compter nos contributions à l'Union européenne, d'environ 1 milliard par année. Au total, ce sont donc près de 30 millions de francs par jour, 900 millions par mois, 11 milliards par année que l'on donne à l'étranger.

Hélas, le Conseil fédéral et la majorité de ce Parlement préfèrent couper en Suisse ou augmenter les impôts plutôt que de diminuer le nombre de milliards distribués à l'étranger. Mais ce qui est certain, c'est que pour le groupe UDC, au regard de l'augmentation du coût de la vie, de la situation économique actuelle, marquée par une progression du chômage, il est exclu, vraiment exclu, d'augmenter les impôts, la TVA ou toute autre taxe qui viendrait péjorer le pouvoir d'achat et le portemonnaie des travailleurs, de celles et ceux qui se lèvent tôt pour gagner leur vie. Augmenter les impôts et la TVA doit être le dernier recours, l'ultime décision lorsque tout a été entrepris pour réduire les dépenses là où c'est possible, là où ce n'est pas essentiel au bon fonctionnement de l'État. C'est pourquoi notre groupe a dû faire des choix afin de limiter au maximum l'impact de ce paquet d'allègement sur la population suisse.

Le groupe UDC soutient majoritairement le projet du Conseil fédéral avec des réserves claires pour certains secteurs, notamment l'agriculture. En effet, pour le groupe UDC, il est exclu de réduire les montants destinés à cette dernière. En effet, l'agriculture suisse, aujourd'hui en difficulté, est le seul secteur qui n'a pas vu son enveloppe augmenter. C'est le bon élève de la Confédération. Elle joue un rôle essentiel dans la sécurité alimentaire de notre population ; elle est stratégique. Pour notre groupe, il est hors de question de diminuer les moyens qui lui sont consacrés. C'est pourquoi, sur ce point, nous vous invitons à soutenir la minorité de la commission.

Chers collègues, les résultats des comptes 2025 montrent qu'il est urgent d'agir. Sans la rentrée exceptionnelle de 1,5 milliard de francs liée à l'erreur de perception du canton de Genève et sans les 333 millions d'excédent extraordinaire de la BNS, ce ne seraient pas 259 millions de francs de bénéfice que nous constaterions, mais plus de 1,5 milliard de déficit. La réalité financière de la Confédération est donc préoccupante. Le paquet d'allègement tel qu'adopté par la Commission des finances, qui prévoit une réduction de 1,71 milliard de francs pour 2027, ne sera pas suffisant au regard du déficit annoncé.

Pour toutes ces raisons, le groupe UDC vous invite à entrer en matière sur ce plan d'allègement, non pas par idéologie, mais pour faire preuve de responsabilité, pour éviter des hausses d'impôts et de taxes qui pénaliseraient durement notre population, pour préserver le pouvoir d'achat, pour remettre de l'ordre dans nos finances et pour garantir que la Suisse reste un pays solide, stable et prospère.

Cottier Damien · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Nous vivons dans un monde qui change très vite et qui devient de plus en plus dangereux. À ceux qu'un retour de la guerre en Europe il y a quatre ans n'avait pas suffi à convaincre, les bouleversements géopolitiques des derniers jours devraient avoir ouvert les yeux. La compétition économique mondiale, elle aussi - c'est une évidence - se durcit. Si la Suisse veut rester un espace de sécurité et de prospérité, elle doit faire au moins trois choses. Premièrement, elle doit stabiliser ses partenariats, notamment avec ses principaux partenaires économiques, et en développer de nouveaux. Deuxièmement, elle doit investir dans sa sécurité pour ne pas devenir un trou noir sécuritaire au sein d'un continent plus instable. Troisièmement, elle doit préserver sa compétitivité par des politiques économiques et financières raisonnables et éprouvées.

Il ne suffit pas de parler d'un tournant historique, comme on l'entend depuis quatre ans ; il est temps d'agir. Aujourd'hui, le choix est simple : défendre des droits acquis, ou mettre nos finances fédérales en ordre, les orienter sur des bases solides pour garantir à terme la compétitivité et la sécurité de notre pays. Depuis trente ans, la sécurité nationale est le seul domaine à avoir subi des coupes drastiques. Un retard considérable a été pris, alors chaque jour compte. Le monde et ses autocrates n'attendent pas, leurs drones et leurs cyberattaques n'attendent pas non plus. Or, sans sécurité, il n'y a pas de liberté réelle ni de démocratie solide. Alors, chers collègues du groupe socialiste, le moment n'a jamais été à l'abolition de l'armée, mais il l'est probablement moins que jamais.

La Confédération encaisse près de 90 milliards de francs par an. Elle en percevra 98 d'ici la fin de la décennie. Il ne s'agit donc pas d'un problème de recettes, car celles-ci continueront à croître ; c'est un problème de dépenses, puisque si l'on n'agit pas, ces dépenses croîtront encore plus vite que les recettes d'ici à la fin de la décennie. Alors, agissons. La responsabilité nous revient de fixer des priorités, dans le respect du frein à l'endettement, un instrument essentiel qui protège notre population d'une spirale de dettes et d'impôts, comme on le voit ailleurs et pas loin de chez nous.

On l'a entendu tout à l'heure, la recette de la gauche, notamment celle du groupe socialiste, qui va poser une question, est tout à fait différente de celle que nous proposons. Elle consiste à proposer toujours plus d'impôts et au fond, toujours plus d'endettement. Le groupe libéral-radical s'oppose fermement à cette solution et à cette vision de la société. Notre groupe assumera sa responsabilité et soutiendra majoritairement les mesures d'allègement et les objectifs financiers du Conseil fédéral, et s'opposera à un renvoi. Nous nous opposerons en revanche à de nouveaux impôts ou hausses de taxes qui pénaliseraient la classe moyenne, le pouvoir d'achat et la compétitivité du pays. Ce n'est d'ailleurs pas un hasard si trois Suisses sur quatre - et ils ont raison - s'opposent à une hausse de la TVA pour financer la défense. Nous nous opposerons également à une augmentation des prélèvements fiscaux sur les deuxième et troisième pilier. Oui, gouverner, c'est choisir, oui, c'est parfois difficile, mais c'est raisonnable et surtout, c'est responsable.

Nous invitons tous les groupes, et en particulier le groupe du Centre, à ne pas laisser tomber son Conseil fédéral. Si nous voulons financer les efforts en matière de sécurité, il faut accepter l'ensemble de ces mesures, et ce n'est pas avec la version édulcorée et molle du Conseil des États que nous y parviendrons. Aujourd'hui, chacun est devant ses responsabilités. Le groupe libéral-radical vous invite à choisir la compétitivité qui passe par des finances saines, une fiscalité raisonnable et un renforcement de la sécurité du pays. C'est la seule voie raisonnable et responsable.

Funiciello Tamara · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Geschätzter Herr Kollege, Sie haben die SP-Fraktion angesprochen und gesagt, dass wir immer mehr Steuern wollten. Können Sie sagen, was Sie davon halten, dass die Steuerlast für die Unternehmen seit den 1990er-Jahren halbiert wurde?

Cottier Damien · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Je citais le coprésident de votre parti qui, tout à l'heure à cette tribune, comme vous-même, a évoqué la volonté et a demandé - il s'agit d'ailleurs d'une question qui m'avait été posée dans ce conseil il y a quelques mois, lorsque nous débattions du budget - pourquoi on ne pouvait pas être plus créatifs en matière de nouveaux impôts et d'augmentation de la fiscalité. Ce n'est pas cette créativité que nous voulons. Nous voulons de la créativité dans la manière de faire des économies et de limiter la hausse des dépenses. S'il y a eu des améliorations fiscales en matière de fiscalité des entreprises, c'est une bonne chose pour la compétitivité du pays, parce que vous aurez peut-être remarqué que cette compétitivité est de plus en plus acharnée entre pays. Si nous voulons que des entreprises se développent et s'implantent dans notre pays, ce n'est pas en augmentant les impôts qu'on va y parvenir, mais en gardant une fiscalité raisonnable. Dans l'ensemble, elle n'a plutôt pas baissé dans notre pays, si on fait une comparaison internationale. Nous devons donc veiller à rester compétitifs et à ne surtout pas augmenter la fiscalité à l'heure actuelle.

Roduit Benjamin · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Cher collègue, vous avez lancé un appel au groupe du Centre pour soutenir les propositions de financement de l'armée. Rassurez-vous sur nos intentions : nous sommes absolument au clair sur les priorités à donner au budget de la Confédération. Ma question porte plutôt sur l'endettement : selon vous, avec un taux d'endettement de 17 pour cent aujourd'hui et avec une croissance nominale du PIB de 2 pour cent par année, ne pensez-vous pas que l'on a une certaine marge de manoeuvre, sans passer par des mesures d'économies drastiques ?

Cottier Damien · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

J'avais cru comprendre jusqu'à présent que le groupe du Centre soutenait le frein à l'endettement qui a été voulu par trois quarts de la population suisse et qui protège celle-ci de conséquences économiques désastreuses en termes de compétitivité, mais aussi d'augmentations de la fiscalité, car chaque augmentation de l'endettement finit par se reporter sur les générations futures, à la manière d'impôts déguisés. Nous devons donc poursuivre cette politique, qui est une politique prudente. Il ne faut pas être excessif, vous avez parfaitement raison, mais la dette de la Confédération n'est pas nulle aujourd'hui. Elle s'est d'ailleurs accrue pendant la période du COVID-19 ; il fallait qu'on puisse agir et que l'on ait cette marge de manoeuvre.

Aujourd'hui, le but n'est pas de créer un endettement supplémentaire. Il faut qu'on reste dans une position qui est bonne en Europe, mais qui n'est de loin pas la meilleure. En comparaison, plusieurs pays ont un endettement plus faible que celui de la Suisse. Le but n'est donc pas de courir comme certains pays voisins - regardons la France - vers un surendettement qui provoque ensuite des dépenses plus élevées pour la dette que pour certains secteurs extrêmement importants de sa politique. La France paie aujourd'hui plus pour le service de la dette que pour sa défense nationale. Quand on voit les priorités à placer, je crois que ce n'est pas le choix que l'on veut faire dans ce pays. C'est la raison pour laquelle il faut être cohérent avec ce paquet d'économie qui nous est aujourd'hui proposé.

Wettstein Felix · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe des VERT-E-S

Kollege Cottier, viele der Änderungsanträge, die Sie bei diesem Paket stellen oder unterstützen, sind Halbierungen des Sparbetrages, dies wahrscheinlich nach dem Motto, dass es nur ein wenig wehtut und nicht zu stark. Für den Bund ist der administrative Aufwand für die Halbierung des Sparbetrages bei seinen Programmen gleich gross, wie wenn er ihn nicht halbieren würde. Gleichzeitig reklamieren Sie immer wieder, man solle weniger Bürokratieaufwand betreiben. Wie gehen Sie mit diesem Widerspruch um?

Cottier Damien · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Le groupe libéral-radical soutiendra sur l'essentiel des points la position du Conseil fédéral, et donc pas cette "Halbierung" dont vous parlez. Nous avons déposé en commission des propositions qui ont parfois rallié la majorité de la commission sur cette proposition intermédiaire entre le Conseil des États et le Conseil fédéral, mais pour nous, il s'agit de la deuxième meilleure solution. Il s'agit certes d'une position de repli ; si la position du Conseil fédéral ne devait malheureusement pas trouver de majorité, nous soutiendrons alors cette position, dans le but de ne pas accepter la version du Conseil des États, qui est beaucoup trop allégée par rapport aux besoins financiers que nous avons.

Brizzi Simona · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Kollege Cottier, die Ressourcen, die wir haben, liegen im Bereich Bildung, Forschung und Innovation. Und gerade hier wird gekürzt. Gefährden wir damit nicht unsere Wettbewerbsfähigkeit und unsere Innovationskraft?

Cottier Damien · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

C'est une question que l'on peut poser pour tous les domaines, mais c'est vrai que c'est un domaine important, et qui tient à coeur du groupe libéral-radical. Il ne faut pas seulement voir l'évolution sur une année ou sur les trois prochaines années. Il faut regarder les choses sur la durée. Si l'on regarde l'ensemble du domaine formation, recherche et innovation, les dépenses ont fortement augmenté ces quinze dernières années. Aujourd'hui, nous ralentissons la croissance sur l'ensemble de cette période. Il ne s'agit donc pas encore d'une diminution par rapport aux chiffres qu'on avait il y a une dizaine d'années ; il s'agit simplement d'une réduction de la rapidité de l'augmentation des dépenses aussi dans ce domaine, parce que l'ensemble des domaines doit participer à cet effort collectif.

Pult Jon · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste

Herr Kollege Cottier, der Hauptzweck dieser Übung ist ja, mehr Geld für die Armee zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2025 haben wir das Armeebudget um über 500 Millionen Franken erhöht, hatten aber Ende Jahr Kreditreste von über 300 Millionen Franken. Wo liegt da die Logik, wenn Sie jetzt noch mehr Geld für die Armee bereitstellen wollen?

Cottier Damien · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Vous aurez peut-être remarqué, cher collègue, que la Suisse n'est pas le seul pays qui va réinvestir dans sa défense parce que le monde est devenu extrêmement dangereux. C'est le pays qui le fera le moins en Europe. La plupart des autres pays visent des taux de 2, 3, voire 5 pour cent du PIB. En Suisse, c'est 1 pour cent. C'est un effort qui est absolument nécessaire. C'est vrai qu'avec l'annualité des exercices budgétaires, malheureusement, l'ensemble des montants ne peut pas toujours être utilisé, et je le regrette. Le besoin est là, il est massif, cela a été présenté très clairement par le Conseil fédéral. Sur plusieurs années, voire sur une dizaine d'années, il faut faire cet effort en invitant l'armée et le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports à s'organiser de manière à ce que ces budgets puissent être utilisés. Le besoin est clairement là, je crois que personne ne peut le contester, il suffit d'ouvrir le journal pour voir les raisons de ces investissements.

Zybach Ursula · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Das vorliegende Abbaupaket 27 sieht massive und völlig unausgewogene Kürzungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz vor. Ausgerechnet dort, wo wir seit Jahren wissen, dass Nichthandeln die teuerste Variante ist, will der Bundesrat überproportional sparen. Ein Viertel der gesamten Kürzungssumme betrifft diesen Bereich, und das, obwohl die Folgen dieser Einschnitte mittelfristig nicht zu Einsparungen führen, sondern zu erheblichen Mehrkosten, die einfach so an die kommende Generation weitergereicht werden.

Besonders störend an dieser Vorlage ist, dass viele Massnahmen ohne vertiefte inhaltliche Prüfung oder eben ohne Regulierungsfolgenabschätzung erarbeitet wurden. Zudem betreffen mehrere Massnahmen ohne Gesetzesänderung direkt zentrale Aufgaben im Umwelt- und Naturschutz, etwa die Verbundaufgaben oder die Kürzungen beim Gebäudeprogramm. Diese Eingriffe sind von hoher Relevanz und werden trotzdem ohne ausreichende Prüfung zur Diskussion gestellt. So sind die Verbundaufgaben im Umweltbereich essenziell für den Schutz der Bevölkerung, der Infrastruktur und unserer Biodiversität. Dass 17 Kantone die Kürzungen als Lastenüberwälzung ohne Handlungsspielraum ablehnen, spricht Bände. Projekte würden sistiert, der Schutz vor Naturgefahren geschwächt und Biodiversitätsziele verfehlt. Echte Entlastung entsteht nicht so; die Folgekosten steigen.

Ebenso fehlgeleitet sind die Einsparungen beim Gebäudeprogramm. Es ist das Rückgrat der Schweizer Klimapolitik und ein bewährtes Erfolgsmodell. Allein 2024 wurden 3,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Es profitiert nicht nur das Klima. Jeder Förderfranken löst ein Mehrfaches an privaten Investitionen aus, senkt langfristig Energiekosten und stärkt das lokale Gewerbe. Das Gebäudeprogramm ist damit nicht nur Klimaschutz, sondern auch wirtschaftliche Wertschöpfung in der ganzen Schweiz.

Es kommt hinzu, dass der Bundesrat mit diesem Paket zentrale politische Zusagen unterläuft. Im Abstimmungskampf zur Biodiversitäts-Initiative und später im Parlament hat der Bundesrat versprochen, die rund 600 Millionen Franken für die Biodiversität seien gesichert. Nun sollen diese Mittel um über 70 Millionen Franken pro Jahr gekürzt werden. Damit entfernt sich der Bund weiter von den Anforderungen des Natur- und Heimatschutzgesetzes, die schon heute nicht erfüllt werden.

Auch im Bildungsbereich soll gespart werden. Im Jahr 2024 haben wir die BFI-Botschaft verabschiedet. Bei der Beratung dieser Botschaft haben wir bereits Kürzungen vorgenommen, und nun kürzen wir erneut. Dabei werden im Abbaupaket 27 keine Schwerpunkte gesetzt, sondern es wird wieder mit dem Rasenmäher gekürzt, obwohl wir wissen, dass Bildung das wichtigste Gut der Schweiz ist. Wollen wir denn nicht mehr wettbewerbsfähig bleiben? Wollen wir unsere Spitzenposition in der Forschung gefährden, und dies ausgerechnet in dieser geopolitisch instabilen Phase? Zu beachten gilt es: Die Kürzungen würden die Institutionen betreffen, und diese Institutionen würden entscheiden, wo sie diese Beträge einsparen würden. Davon auszugehen, dass es dann einfach die Gebühren für die Studierenden beträfe, ist falsch, denn die Bildungsorganisationen können die Gelder durch effizientere Leistungserbringung, einen Abbau von Leistungen oder Mehreinnahmen in anderen Bereichen einsparen.

Dieses Paket ist kein Entlastungspaket, denn es entlastet nicht. Es verschärft die Probleme; es ist ein Abbaupaket, und es braucht hier klare Korrekturen.

Götte Michael · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion und konzentriere mich in meinem Eintretensvotum auf jene Punkte, die in den Zuständigkeitsbereich der Subkommission 1 der Finanzkommission fallen; die Subkommission 1 widmet sich den Behörden und Gerichten sowie dem EFD.

Für uns ist klar: Wir treten auf die Vorlage ein, und wir tun dies aus voller Überzeugung. Der Bund steht vor strukturellen Defiziten in Milliardenhöhe. Die Ausgaben sind in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Das ist Realität. Wer nun so tut, als lasse sich das Problem mit neuen Einnahmen, neuen Steuern oder einer Aufweichung der Schuldenbremse lösen, verkennt die Lage oder will sie nicht wahrhaben. Ich und auch die SVP-Fraktion halten fest - im Wissen, dass Kollegin Funiciello es nicht mehr hören möchte und es bereits als "Mantra" bezeichnet, aber ich sage es noch einmal -: Wir haben kein Einnahmenproblem, wir haben ein Ausgabenproblem.

Im Zuständigkeitsbereich der Behörden und Gerichte sowie des EFD stehen für uns strukturelle Fragen der Ausgabendisziplin und der staatlichen Verantwortung im Vordergrund. Lassen Sie mich auf vier Punkte eingehen:

1. Beim Finanzausgleich ist es für die SVP-Fraktion klar, dass der Bund seine eigenen finanziellen Möglichkeiten realistisch einschätzen muss. Der nationale Finanzausgleich darf nicht zu einer automatischen Ausgabendynamik führen, die sich der politischen Steuerung entzieht.

2. Neue oder höhere Steuern sind für uns nicht der richtige Weg. Insbesondere dürfen zusätzliche Belastungen von Vorsorgegeldern oder neue Einnahmequellen nicht zum Ersatz für fehlende Ausgabendisziplin werden.

3. Im Bereich der staatlichen Haftungs- und Sicherungsinstrumente, etwa beim Public Liquidity Backstop, ist es für uns zentral, dass die Risiken klar begrenzt und verursachergerecht abgegolten werden. Dennoch stehen wir diesen Massnahmen sehr kritisch gegenüber, da es sich auch in diesem Fall um Korrekturen auf der Einnahmen- und nicht auf der Ausgabenseite handelt.

4. Bei den Querschnittmassnahmen im Eigenbereich des Bundes unterstützen wir den Ansatz, auch bei der Bundesverwaltung selbst anzusetzen. Effizienzsteigerung, Priorisierung und der Verzicht auf weniger dringliche Projekte sind notwendig. Der Bund muss mit gutem Beispiel vorangehen.

Das Entlastungspaket 2027 ist kein radikaler Kahlschlag. Wir sprechen von 2 bis 3 Prozent des jährlichen Budgets. Es ist eine notwendige Korrektur. Es verlangt von allen Bereichen einen fairen Beitrag.

Ich bitte Sie, klar auf dieses Geschäft einzutreten und den Sparwillen deutlich zu zeigen.

Funiciello Tamara · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Geschätzter Herr Götte, Sie haben mich direkt angesprochen. Können Sie bestätigen, dass die Staatsquote in den letzten fünfzehn Jahren gleich geblieben ist und es gleichzeitig eine Verachtfachung der Unternehmensgewinne gegeben hat, während es bei den Steuereinnahmen nur eine Verdreifachung gab, und dass das reichste Prozent, zu denen Mitglieder Ihrer Partei gehören, heute die Hälfte des gesamten Vermögens der Schweiz besitzt?

Götte Michael · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wo die Reichsten hingehören, kann ich nicht bestätigen. Ich kenne nicht alle, zumindest nicht persönlich, somit kann ich das nicht bestätigen. Was ich auch nicht bestätigen kann, ist, dass es auf der Einnahmenseite einfach so funktioniert. Hier wurde viel getan. Wir können nicht dort abstrafen, wo gute Leistung erbracht wird. Wir haben das Problem auf der Ausgabenseite.

Wermuth Cédric · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Geschätzter Kollege Götte, ich habe eine Nachfrage. Sie haben am Schluss gesagt, alle Bereiche müssten ihren Anteil leisten. Können Sie bestätigen, dass nach dem Willen der Mehrheit der FK-N weder der Bereich Landwirtschaft noch die Armee einen Beitrag an dieses spezifische Entlastungspaket leisten?

Götte Michael · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Das kann ich nicht bestätigen. Wir und der Ständerat haben auch diverse Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft vorgesehen. Wir haben bereits für das letzte Budget, aber auch hier im Entlastungspaket, im Bereich der Armee und der Sicherheit klare Effizienzsteigerungen innerhalb des Departements verlangt.

Auch in diesem Paket werden noch Minderheitsanträge gestellt werden. Ich bitte Sie, diese zu unterstützen.

Wettstein Felix · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe des VERT-E-S

Das Entlastungspaket ist unnötig, schlimmer noch: Es ist schädlich. Es entlastet nicht, sondern es belastet - Kantone, Gemeinden und viele Non-Profit-Organisationen. Es setzt Bildungsstätten unter Druck, pfeift auf die Klimaziele und schwächt die Sicherheit unseres Landes, indem es die internationale Zusammenarbeit einfriert. Das Paket hat gehörig Schlagseite, operiert es doch fast ausschliesslich mit Streichungen und Kürzungen. Selbst sanfte Anpassungen bei den Einnahmen werden von der Parlamentsmehrheit fast immer vom Tisch gewischt.

Sie werden nun, bis Ihnen die Ohren wackeln, immer und immer wieder den Satz hören, den Sie schon ein paarmal gehört haben: Der Bund habe ein Ausgabenproblem und kein Einnahmenproblem. Doch der Satz ist falsch. Er wird auch durch stetige Wiederholung nicht wahrer. Der Bund hat weder ein Ausgaben- noch ein Einnahmenproblem. Das Einzige, was wir haben, ist ein Entscheid des Parlamentes, dass die Rüstungsausgaben in sehr kurzer Zeit sehr weit in die Höhe geschraubt werden sollen. Ob das die Stimmbevölkerung mittragen würde, wissen wir nicht, denn sie hatte bisher keine Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Skepsis ist angesagt, wenn wir sehen, dass Milliarden von Vorauszahlungen geleistet werden für ein Flugzeug, das vielleicht nie kommt, für teure Patronen, die nicht funktionieren, für ehrgeizige Informatikprogramme, die in den Sand gesetzt werden.

Vielleicht haben Sie jetzt innerlich schon Luft geholt, um zu entgegnen: Ja, aber die 13. AHV-Rente, die alternde Bevölkerung, das treibt die Kosten doch auch in die Höhe. Unsere Antwort darauf ist: Schauen Sie sich die Zahlen genau an. Die gebundenen Ausgaben im Sozialbereich steigen an, jawohl, aber etwa im Gleichschritt mit den Einnahmen des Bundes. Der Bund steuert gut 20 Prozent an die Kosten der AHV bei, und diese AHV ist kerngesund. Jahr für Jahr macht sie ein positives Umlageergebnis. Im AHV-Fonds liegen inzwischen mehr als 50 Milliarden Franken. Ja, ich weiss, im Dezember dieses Jahres wird die 13. Rente erstmals ausbezahlt, und dafür braucht es Geld. Der Ständerat hat dafür - ausserhalb dieses Pakets - einen überzeugenden Vorschlag ausgearbeitet, der eine kombinierte Finanzierung und vor allem ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen vorsieht, was ja dank des Fondsvermögens Sinn macht. Das ist der richtige Weg. Wir sollten sofort damit aufhören, das vorliegende Sparpaket mit dem Rentenanstieg zu begründen, denn diese Begründung stimmt einfach nicht. Es braucht für diese Finanzierung keine Austeritätspolitik bei der Bildung, beim Verkehr, beim Klima, beim Umweltschutz, bei der Asylsozialhilfe oder der internationalen Zusammenarbeit.

Sie werden in dieser Debatte auch immer wieder zu hören bekommen, dass mit dem Paket ja gar nicht gespart werde, vielmehr gehe es bloss darum, den Ausgabenanstieg zu bremsen. Auch diese Aussage stimmt nicht; das können Sie sehen, wenn Sie die Wirkung einzelner Massnahmen anschauen. Es gibt zahlreiche Massnahmen, die zu einer vollständigen Streichung oder zu einer Halbierung gewisser Mittel führen würden. Im Verhältnis zu einem 85-Milliarden-Franken-Budget sehen die weggekürzten Beiträge oft nach wenig aus. Für die Betroffenen, die ihre Aufgaben gesetzesgestützt und fachkompetent wahrnehmen, sind diese Kürzungen schlicht existenziell.

Sprache ist verräterisch: "Entlastungspaket". Von Entlastung kann nicht die Rede sein, wenn es sich um Ablastungen handelt. Die Kantone haben diesbezüglich in der Vernehmlassung noch Klartext gesprochen; in der Zwischenzeit haben einige von ihnen Kreide geschluckt, obwohl die geplanten Ablastungen nur wenig kleiner geworden sind. Die Gemeinden und Städte sind diesbezüglich konsequenter und wehren sich weiterhin. Es ist auch ein Irrtum, zu glauben oder zu hoffen, dass die unteren Staatsebenen die Lücken füllen werden. Das wird meistens nicht möglich sein. Also führt es zu Leistungsabbau.

Aus einem weiteren Grund sollten wir auf die Vorlage nicht eintreten. Es hat nämlich unter diesen Massnahmen durchaus solche, die berechtigt wären. Wenn wir sie allerdings in ein Paket mit 36 anderen Massnahmen hineinpacken und wir unterdessen noch weitere Wunschlisten obendrauf stapeln, dann arbeiten wir als Parlament einfach nicht seriös. Man versucht, Dinge hineinzuschmuggeln, die mit Korrekturen der Finanzlage überhaupt nichts zu tun haben, das Ganze ohne Vernehmlassung. Wir von der Grünen Fraktion wollen, dass finanzpolitische Reformen in Angriff genommen werden, zum Beispiel beim Finanzausgleich, bei Verbundaufgaben, zu den Regeln der Schuldenbremse, zur Aufhebung von Steuerprivilegien - aber bitte nicht im Rahmen eines Pakets, sondern je für sich, mit sauberer Analyse und mit Beschlüssen, die referendumsfähig sind.

Kaufmann Pius · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Sparen, wo vertretbar, Einnahmen, wo nötig. Wir haben in dieser Legislatur zwei grosse Herausforderungen in der Finanzpolitik: Die Finanzierung der 13. AHV und die Aufrüstung der Armee sind sicherzustellen. Mit dem Entlastungspaket 27 beraten wir eine der wichtigsten finanzpolitischen Vorlagen, um diese Herausforderungen stemmen zu können. Ohne Korrekturen drohen ab 2027 strukturelle Defizite von 2 bis 4 Milliarden Franken jährlich. Zudem brauchen wir Überschüsse, um die Corona-Schulden abzubauen. Das geht oft vergessen.

Dass Massnahmen notwendig sind, um die Bundesfinanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen und die Schuldenbremse einzuhalten, ist für die Mitte-Fraktion unbestritten. Und es ist uns klar, dass diese Massnahmen zuerst auf der Ausgabenseite gesucht werden müssen. Wir müssen, ganz einfach gesagt, das Ausgabenwachstum bremsen. Damit das gelingt, ist ein breit abgestützter Konsens nötig, ein Konsens zwischen der Mehrheit des Nationalrates und der Mehrheit des Ständerates. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, die Debatte des Ständerates genau zu analysieren und dort getroffene Entscheide und Argumente, die sehr klar waren, auch in unsere Überlegungen einzubeziehen. Wir folgen bei unseren Empfehlungen oft dem Ständerat.

Auf der Einnahmenseite hat der Ständerat die zwei einzigen Positionen gestrichen. Wir haben hier zwei konkrete Anträge eingebracht und haben dafür in der Finanzkommission eine Mehrheit gefunden.

Als erste Massnahme sollen die Einfuhrzölle für den Agrar- und Lebensmittelbereich punktuell angepasst werden. Diese Massnahme würde rund 175 Millionen Franken pro Jahr bringen. Wir bleiben dabei im Rahmen der internationalen Verpflichtungen und stärken die inländische Versorgung. Unser Rat hat zwei Motionen zu Erhöhungen von Zöllen angenommen, die Motion Badertscher 24.3385 und die Motion Riem 24.3127.

Die zweite Massnahme betrifft die Abgeltung für den Public Liquidity Backstop, der bereits auf das Jahr 2027 eingeführt werden soll. Es ist vertretbar, dass systemrelevante Banken die jährlich 140 Millionen Franken für ihre indirekte Staatsgarantie bereits ab den nächsten Jahren zahlen.

Sparen mit Augenmass, investieren mit Weitblick: Nur so sichern wir den Wohlstand, den Zusammenhalt und die Generationengerechtigkeit in der Schweiz. Die Mitte-Fraktion verbindet finanzpolitische Verantwortung mit Zukunftsverantwortung.

Funiciello Tamara · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Herr Kaufmann, Sie haben gesagt, man solle sparen, wo es vertretbar ist. Können Sie mir sagen, wie es möglich ist, dass Sie Kürzungen beim Tourismus nicht gleich vehement bekämpfen wie Kürzungen bei den Schulen und Universitäten? Wie verhält sich dies zueinander?

Kaufmann Pius · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Herzlichen Dank für die Frage. Ich bitte Sie, der Debatte dann genau zu folgen. Wir werden auch Kürzungen beim Tourismus unterstützen, aber mit Augenmass, Frau Funiciello.

Gafner Andreas · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich werde mich vor allem zu den Bereichen der Subkommission 2 äussern.

Im Grundsatz tragen wir die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen mit. Die SVP-Fraktion anerkennt das Sparpotenzial und ist, wie unsere Finanzministerin, Frau Keller-Sutter, schon mehrmals betont hat, auch der Meinung, dass die Schweiz ein Ausgaben- und nicht ein Einnahmenproblem habe. Wie schon erwähnt wurde, schlagen wir jedoch vor, die Landwirtschaft vom Sparprogramm auszunehmen. Folgende Gründe haben uns dazu bewogen: Die Landwirtschaftsausgaben sind seit 25 Jahren stabil geblieben. Sie sind nicht der Kostentreiber. Das Entlastungspaket des Bundesrates sieht für die Landwirtschaft Einsparungen in der Höhe von 259 Millionen Franken vor. Die Landwirtschaft wäre mit einem Beitrag von fast 9 Prozent aller vorgesehenen Massnahmen im Entlastungspaket 2027 unverhältnismässig stark betroffen, obwohl sie derzeit nur 4,3 Prozent der Bundesausgaben verantwortet. Zudem sind die Durchschnittslöhne in der Landwirtschaft deutlich unter dem Median, und die gesetzlich ausgelegten Mehrleistungen werden zwar teils abgegolten, sind aber auch mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden.

Nebst der Landwirtschaft ist nur die Armee ähnlich stabil geblieben, jedoch mit der Folge, dass nun massiv mehr in die Sicherheit investiert werden muss.

Wir schlagen Ihnen vor, bei diesen Massnahmen dem Ständerat zu folgen, der die Massnahmen 36, "Verzicht auf Entsorgungsbeiträge", 48, "Beihilfen Viehwirtschaft", 49, "Verzicht auf die Förderung der Obstverwertung", und 50, "Erhöhung Versteigerung Zollkontingente", ganz ablehnt.

Zu Massnahme 50, "Erhöhung Versteigerung Zollkontingente", möchte ich bereits hier klar kommunizieren, dass wir das entschieden ablehnen. Das gegenwärtige System, in welchem die Hälfte der Zollkontingente betreffend Fleischimport versteigert wird und als Kompensation dazu die Inlandleistung gilt, stabilisiert den Marktpreis beim Rindvieh nachhaltig. Aus der Erfahrung früherer Jahre wissen wir, welche Folgen eine Erhöhung der Zollkontingentsversteigerungen haben würde: Der Markt würde destabilisiert, und die Produzentenpreise würden fallen.

Die in Massnahme 51 erwähnten Landschaftsqualitätsbeiträge wurden mit der AP 2014-2017 eingeführt. Der Bund wollte das so. Die Kantone waren von der Umsetzung mässig begeistert und beteiligten sich mit lediglich 10 Prozent. Jetzt, wo es eingespielt ist und die Landwirtschaft sich darauf eingestellt hat, will der Bund finanziell massiv zurückfahren und die Kantone mehr belasten. Paradox ist halt, dass die eher ländlichen und finanziell schwächeren Kantone überproportional belastet würden.

Ich komme zum Schluss. Abschliessend lässt sich sagen, dass die SVP-Fraktion das EP 27 unterstützt - mit Ausnahme der Massnahmen bei der Landwirtschaft - und darauf eintreten wird.

Funiciello Tamara · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Ich werde Ihnen heute den Unterschied zwischen dem Tina-Prinzip und dem Tamara-Prinzip erklären.

Als Margaret Thatcher in den 1980er-Jahren das Tina-Prinzip prägte - "There is no alternative" -, war das mehr als eine politische Parole. Es war eine strategische Setzung: Bestimmte Reformen sollten nicht mehr als politische Wahl erscheinen, sondern als ökonomische Notwendigkeit. Die Folgen dieser Haltung sind bekannt. Wo Alternativlosigkeit behauptet wird, verengt sich der politische Horizont. Sozialstaatliche Leistungen werden nicht mehr als Ausdruck gesellschaftlicher Prioritäten diskutiert, sondern als Kostenfaktor behandelt. Privatisierungen und Deregulierungen erscheinen nicht als Option, sondern als Sachzwang.

Zugleich leidet der demokratische Diskurs. Wenn politische Entscheide als zwangsläufig dargestellt werden, entsteht der Eindruck, Wahlen, Debatten und Kompromisse seien letztlich wirkungslos. Das untergräbt Vertrauen, fördert Politikverdrossenheit und diskreditiert jene, die legitime Alternativen formulieren, indem ihre Positionen als unrealistisch oder verantwortungslos abgetan werden. Alternativlosigkeit schafft nicht Stabilität, sie erzeugt geistige Blockaden, Herr Cottier. Sie führt zu einer mentalen Erstarrung in Debatten, die eigentlich Offenheit und Weitsicht erfordern würden. Wenn wir heute ein Abbaupaket als alternativlos darstellen, riskieren wir genau diese Dynamik. Wir verengen den Handlungsspielraum politisch, und wir verengen ihn real in den betroffenen Bereichen. Wer Bildung, Klimapolitik oder soziale Infrastruktur auf Sparlogik reduziert, erzeugt dort für die Zukunft faktische Alternativlosigkeit.

Dem setzt die SP-Fraktion bewusst das nicht von mir erfundene Tamara-Prinzip entgegen: "There are many and real alternatives." Es gibt Alternativen, und zwar viele. Unsere Rückweisungsanträge zeigen das konkret: Sie öffnen den finanzpolitischen Horizont, statt ihn zu verschliessen. Sie verbinden Haushaltsverantwortung mit Einnahmenüberlegungen. Sie anerkennen, dass Verteilungspolitik nicht naturgegeben ist, sondern politisch gestaltet wird. Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, wie die Klimatransformation, technologische Umbrüche durch KI und demografische Herausforderungen, verlangen strategische Investitionen und langfristige Perspektiven. Wer in dieser Lage ausschliesslich über Kürzungen spricht, denkt kurzfristig; wer Alternativen systematisch ausblendet, nimmt sich selbst die Fähigkeit, vorausschauend zu handeln. Mutig ist nicht die Behauptung von Alternativlosigkeit, mutig ist es, die ganze Breite politischer Möglichkeiten ernsthaft zu prüfen, auch dort, wo es unbequem ist. Die Schuldenbremse verpflichtet uns zu finanzieller Stabilität, sie verpflichtet uns nicht zu Schuldenabbau und schon gar nicht zu geistiger Enge.

In einer Demokratie gibt es immer Alternativen. Die Frage ist nur, ob wir bereit sind, sie zu sehen und politisch zu verantworten.

In diesem Sinne: Schicken Sie dieses Paket zurück an den Absender.

Schilliger Peter · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe libéral-radical

Wer Sicherheit will, muss beim Staat sparen, nicht beim Bürger. Seit Jahren wird von der Zeitenwende gesprochen, doch während sich die Welt draussen radikal verändert, ändert sich hier drinnen erschreckend wenig. Viele scheinen den Ernst der Lage noch immer nicht begriffen zu haben, sie verstricken sich im politischen Klein-Klein und versuchen, die eigenen Pfründe zu sichern.

Für die FDP-Liberale Fraktion ist klar: Die Schweiz braucht eine glaubwürdige Verteidigung. Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Heute geht es um die Existenzsicherung unserer Schweiz. In einer Welt, in der Drohnen über europäischen Städten gesichtet werden und Saboteure Schienennetze angreifen, ist es mit der Naivität der letzten Jahrzehnte endgültig vorbei. Es fehlt uns nicht primär an Ressourcen, sondern an der Fähigkeit, klare finanzpolitische Prioritäten zu setzen. Doch statt die Probleme anzupacken, kommen wir nicht vorwärts.

Die Rechnung ist eigentlich einfach: Der Bund nimmt pro Jahr rund 90 Milliarden Franken ein. Bis zum Ende des Jahrzehnts werden diese Einnahmen auf rund 98 Milliarden Franken ansteigen. Der Bund hat also kein Einnahmenproblem, sondern muss eine richtige Prioritätensetzung bei den Ausgaben vornehmen. Der Bundesrat hat die Zeichen der Zeit erkannt. Er hält an der Schuldenbremse fest. Das ist jenes Instrument, das unsere Bundesfinanzen im Lot hält und verhindert, dass wir den Weg unserer Nachbarn Frankreich und Deutschland einschlagen.

Unsere Fraktion unterstützt daher die Entlastungsvorgaben des Bundesrates mehrheitlich. Wir wollen jedoch keine neuen Steuern oder Zölle, die die Konsumenten belasten. Stattdessen unterstützen wir alternative Massnahmen, welche die Zielsetzung des Bundesrates insgesamt erfüllen.

Viele in diesem Saal klagen bereits, dass man den Gürtel nicht enger schnallen könne, und fordern als Allheilmittel eine höhere Mehrwertsteuer. Wenn wir so weitermachen, knacken wir bald die 10-Prozent-Marke. Das schadet uns allen und beraubt den Mittelstand, da die Kaufkraft der beschränkt verfügbaren Mittel wegschmilzt. Schauen wir den Tatsachen ins Auge: 76 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer lehnen höhere Steuern zugunsten der Armee ab. Wer stur auf Steuererhöhungen beharrt, verhindert in der Folge die Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit. Sie lassen in der Folge den zuständigen Mitte-Bundesrat und die Armeeführung im Regen stehen.

Nochmals: Der Bund verfügt über genügend Mittel. Trotz aller Sparbemühungen werden bis 2029 auch die Ausgaben von 90 auf 98 Milliarden Franken steigen. Die Schweizer Politik ist nicht per se sparsamer als jene anderer Länder. Vielmehr wirkt die Schuldenbremse disziplinierend auf uns. Man mag sie punktuell revidieren wollen, doch ihr Kern muss unantastbar bleiben. Eine Schuldenwirtschaft darf es in der Schweiz nicht mehr geben. Das sind wir der nächsten Generation und, mit Blick auf seine Verlässlichkeit, auch dem Staat schuldig.

Die FDP-Liberale Fraktion steht geschlossen hinter der Zielsetzung des bundesrätlichen Entlastungspakets. Unser Weg ist klar: Wir müssen Prioritäten setzen, den Staat schlanker machen und so die Armee finanzieren - ohne neue Steuern.

Ich bedanke mich bei der Bundesrätin, bei der Verwaltung, bei der Kommissionsführung für die wertvolle Begleitung an den rund fünf intensiven Sitzungstagen. Herzlichen Dank.

Fehlmann Rielle Laurence · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe socialiste

Derrière le programme dit "d'allègement budgétaire 2027-2029" se cache en réalité une politique d'austérité, qui a pour prétexte de prétendues économies essentielles. Certes, le Conseil des États a un peu limité les dégâts en réduisant plusieurs coupes, parfois de moitié, mais, malheureusement, pas dans tous les secteurs. De nombreux domaines essentiels sont touchés au nom d'un mot d'ordre simpliste : tout le monde doit faire des sacrifices. Sont concernés les écoles polytechniques fédérales, les hautes écoles cantonales, la coopération internationale, les transports publics, les contributions aux cantons pour la politique d'intégration et bien d'autres encore. Ces coupes obéissent à une logique aveugle, sans vision d'ensemble et sans stratégie. Par exemple, est-il sérieux de mettre en place des stratégies de prévention et de soutien aux victimes de violences domestiques et, en même temps, de supprimer la formation pour les professionnels qui sont censés appliquer ces mesures ? Poser la question, c'est y répondre : non, c'est une aberration !

Le Conseil fédéral et la majorité de droite justifient ce programme au nom du frein à l'endettement, répétant comme un mantra que les dépenses publiques seraient excessives. Or, les faits sont têtus : les dépenses de la Confédération représentent environ 11 pour cent du PIB, et ce niveau est stable depuis une quinzaine d'années. Le groupe socialiste dénonce depuis longtemps une application dogmatique du frein à l'endettement qui nous prive d'investissements indispensables dans l'éducation, la santé, la protection du climat, les transports publics et la cohésion sociale. Rappelons également que le taux d'endettement de la Suisse, qui se situe autour de 17 pour cent du PIB, est l'un des plus bas des pays de l'OCDE.

On nous répète qu'il ne faut pas laisser de dettes aux générations futures. Or, qui a chiffré le coût de l'inaction ? Ne pas investir dans les énergies renouvelables, dans la formation ou dans la sécurité sociale fera peser un fardeau bien plus lourd sur les générations futures. La politique d'austérité n'est jamais neutre ; sous couvert d'économies prétendument indispensables, en agitant des scénarios alarmistes qui ne se vérifient pas, elle fragilise l'État social et affaiblit les services publics. Pendant ce temps, une grande partie de la population subit la hausse constante des primes d'assurance-maladie et la hausse des coûts des loyers, tout cela sans une augmentation de salaire, bien sûr. Ce programme d'allègement ne résoudra aucun de ces problèmes. En période d'incertitude et de crise, la réponse ne peut pas être moins d'État, mais doit consister en des investissements publics ciblés et responsables. Plutôt que de démanteler, cherchons de nouvelles recettes et mettons en place une politique fiscale plus équitable, afin de réduire le fossé qui se creuse entre les ultrariches et les personnes aux revenus modestes.

Pour toutes ces raisons, je vous invite à refuser d'entrer en matière sur ce programme.

Bürgi Roman · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ein Entlastungspaket zwingt uns, Prioritäten zu setzen. Nicht jede Ausgabe ist gleich wichtig, nicht jede staatliche Aktivität gehört zum Kernauftrag unseres Landes. Wer die Schuldenbremse ernst nimmt, muss den Mut haben, Ausgaben kritisch zu hinterfragen und Fehlentwicklungen zu korrigieren.

Gerade im EJPD zeigt sich, ob wir bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Seit Jahren beobachten wir im Asyl- und Migrationsbereich eine wachsende Zahl an Mehrfachgesuchen und Wiedererwägungsverfahren. Diese Praxis führt zu enormen Kosten, zu administrativer Überlastung und zu einer Schwächung der Glaubwürdigkeit unseres Staates. Wenn Verfahren endlos weitergeführt werden können, weil jede neue Eingabe automatisch aufschiebende Wirkung entfaltet, dann wird das System anfällig für Missbrauch. Deshalb unterstützen wir ausdrücklich die Abschaffung der aufschiebenden Wirkung bei Mehrfachgesuchen sowie die Einführung einer Karenzfrist bei Wiedererwägungs- und Mehrfachgesuchen. Der Rechtsstaat darf konsequent sein. Er muss Schutz gewähren, wo Schutz notwendig ist. Aber er darf nicht durch taktische Verzögerungsstrategien ausgehöhlt werden.

Ebenso stehen wir hinter der Kürzung des Beitrags an Modellversuche im Straf- und Massnahmenvollzug. Der Staat ist nicht dazu da, permanent neue Experimente zu finanzieren, während die Kosten explodieren. Entlastung bedeutet, den Mut zu haben, Bestehendes zu hinterfragen.

Beim VBS gilt jedoch ein anderer Massstab. Die sicherheitspolitische Lage in Europa und im Nahen Osten hat sich dramatisch verändert. Wer in dieser Situation reflexartig kürzt, handelt fahrlässig. Unsere Armee hat in den vergangenen Jahrzehnten genügend Substanz verloren. Sicherheit ist die Kernaufgabe des Staates. Sie ist keine freiwillige Leistung, sondern Voraussetzung für Freiheit, Wohlstand und Stabilität. Auch deshalb lehnen wir die Kürzung der Finanzhilfen für die Sportförderung ab. Die Sportförderung ist Teil unserer Milizkultur, unserer gesellschaftlichen Stabilität. Sie stärkt den Nachwuchs, sie stärkt den Zusammenhalt, und sie ist im Umfeld des VBS mehr als bloss eine freiwillige Zusatzleistung. Wer hier kürzt, spart am falschen Ort.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Wyss Sarah · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Ich hätte eine Frage. Sie haben das VBS erwähnt. Können Sie mir sagen, wie hoch die Kreditreste des VBS im Jahr 2025 waren, also den Geldbetrag nennen, den es nicht ausgeben konnte?

Bürgi Roman · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Es waren 300 Millionen Franken. Die Frage wurde vorhin schon beantwortet.

Gredig Corina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Politik ist, wenn sie ernst genommen wird, Verantwortung auf Zeit, Verantwortung gegenüber den Menschen von heute, aber eben auch gegenüber den Menschen von morgen. Sie werden es nämlich sein, die mit den Entscheidungen, die wir heute treffen, leben müssen.

Finanzpolitik ist nicht irgendein technisches Detail, kein mühsames Nachholen des Mathematikunterrichtes, sie ist die Grundlage und die Ausführung der Entscheide von morgen. Sie ist auch das, was der nächsten Generation Handlungsspielraum gibt. Es braucht nämlich auch finanziellen Handlungsspielraum, um eigene Ideen, eigene Vorschläge umzusetzen.

Wir haben es schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gehört und wissen es: Die Bundeskasse ist strukturell unter Druck, die Ausgaben für die Sozialwerke wachsen, neue sicherheitspolitische Realitäten verlangen nach Massnahmen. Es ist deshalb unsere Pflicht, zu schauen, wo wir einsparen und neue oder andere Prioritäten setzen können. Ja, wir wollen der nächsten Generation einen handlungsfähigen Staat und eine Bundeskasse übergeben und nicht einen Staat, der von Defiziten getrieben ist.

Für die GLP-Fraktion ist es deshalb klar, dass wir auf das Entlastungspaket 2027 eintreten werden. Man muss sich schon darüber im Klaren sein, was passieren würde, wenn wir nicht eintreten würden. Wenn wir nicht eintreten, verschieben wir das Problem einfach, spätestens auf Weihnachten 2026, und machen uns damit ein sehr schwieriges Weihnachtsgeschenk; denn spätestens mit der Budgetdebatte 2027 werden wir geradebiegen müssen, was wir hier nicht geschafft haben. Dann kommen erfahrungsgemäss jene Bereiche unter die Räder, die hier im Saal keine starke Lobby haben. Das ist dann zum Beispiel die Bildung oder die internationale Zusammenarbeit.

Finanzpolitik folgt eben leider oft einer relativ simplen Logik: Gut organisierte Einzelinteressen setzen sich leichter durch als die diffuse Allgemeinheit. Der Nutzen ist konzentriert, die Kosten sind breit verteilt. Genau deshalb braucht es politischen Mut: den Mut, Prioritäten zu setzen, den Mut, Besitzstände zu hinterfragen, und eben auch den Mut, ab und zu einen alten Zopf abzuschneiden.

Ich habe mich bei der Vorbereitung gefragt, woher eigentlich die Redewendung "die alten Zöpfe abschneiden" kommt. Sie kommt aus Preussen: Als dort Anfang des 19. Jahrhunderts die Armee modernisiert wurde, mussten die Soldaten ihre alten Zöpfe abschneiden. Sie waren ein Symbol für überholte Strukturen, weil diese langen Zöpfe nicht mehr in die moderne Zeit passten. Es war also kein modischer Entscheid, sondern ein Reformschritt, eben ein Symbol dafür, dass alte Strukturen nicht mehr in die Zeit passen und angepasst werden müssen.

Dieses Parlament verpasst es auch immer wieder, alte Subventionszöpfe abzuschneiden. Am Sonntag hören wir jeweils engagierte Plädoyers für Eigenverantwortung und weniger Staat, und am Montag stellen wir fest, dass zumindest das Marketing des lokalen Weins oder des regionalen Fleisches eben doch wichtiger ist und es eine nationale Aufgabe ist, dieses vom Staat finanzieren zu lassen. Ja, Reformen sind selten bequem, Zöpfe wachsen einem ans Herz, aber manchmal ist der Gang zum Coiffeur eine staatspolitische Notwendigkeit. Wer immer nur Spitzen schneidet, löst das Problem nicht, manchmal braucht es mehr als ein bisschen Anti-Spliss-Pflege, manchmal braucht es einen klaren Schnitt.

Solide Haushaltspolitik bedeutet aber nicht einfach blindes Kürzen, sondern Priorisieren, und hier liegt unser Kritikpunkt. Überproportional gespart wird bei der jetzigen Ausgestaltung des Paketes dort, wo Investitionen in unsere Zukunft liegen: bei Bildung, Innovation und Klimaschutz. Das ist kurzsichtig. Wenn wir heute übermässig beim Klimaschutz und bei der Bildung sparen, zahlen wir morgen doppelt - ökologisch und finanziell. Dann ist es vielleicht nicht ein Entlastungspaket 2027, sondern ein Belastungspaket 2047.

Fazit: Wir treten ein, aber wir stellen diverse Anträge, die darauf abzielen, dass nicht Zukunft abgeschnitten wird, sondern Überholtes.

Wermuth Cédric · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Es wird Sie nicht überraschen, dass die Sozialdemokratische Fraktion nicht auf dieses Paket eintreten wird. Wir schlagen Ihnen bessere Alternativen vor. Ich habe Ihnen aber sehr genau zugehört in dieser Debatte. Ich möchte drei Dinge erwähnen:

1. Bei allem Verständnis für Ihre auch parteipolitischen Positionen usw. - das ist ja legitim - ist etwas schon ein bisschen störend. Was Sie hier nicht allzu fest zur Schau stellen können, ist das Leiden an der Unvermeidlichkeit der Welt und wie schwierig es Ihnen fällt, hier jetzt diese Beschlüsse zu fassen. Das haben Sie so gewollt, das war ein Entscheid. Wir wissen spätestens seit den ungedeckten Aufrüstungscheques, die wir für das VBS ausgestellt haben, dass es ein strukturelles Problem gibt. Und es gibt x Alternativen, Sie haben die Rückweisungsanträge vorliegen. Es gibt null - null! - Notwendigkeit für dieses Entlastungspaket; dieses ist ein politischer Entscheid. Bitte stehen Sie dazu, sagen Sie das auch der Bevölkerung. Sagen Sie ihr: Wir wollen nicht die Unterbesteuerung der Konzerne korrigieren, wir wollen nicht die Unterbesteuerung der grossen Vermögen korrigieren, wir wollen nicht das Scheitern der Rüstungsprojekte der Armee korrigieren, wir wollen Leistungen bei euch kürzen. Das ist die Botschaft des Parlamentes. Man kann das tun - ich halte es für falsch -, aber das Mindeste ist, offen und ehrlich dazu zu stehen, dass die Bevölkerung in diesem Parlament am Schluss kommt. Erst nachher ist man offenbar bereit, über Alternativen nachzudenken.

2. Kollege Götte und andere haben es gesagt: Es ist richtig, dass dieses Programm nicht der Weltuntergang ist; das zu sagen, wäre eine Fehlbehauptung. Wir hatten schon schlimmere Abbauprogramme. Aber das bedeutet ja auch - so ehrlich muss man sein, und die Frau Bundesrätin ist das auch immer -: Mit diesem Programm, vor allem so, wie es jetzt aussieht, wie es aus dem Ständerat und dem Nationalrat herauskommen wird, ist das Problem der strukturellen Defizite, von dem Sie ausgegangen sind und das Sie lösen wollten, de facto nicht einmal ansatzweise gelöst, wenn wir ehrlich sind. Das Entlastungspaket 27, wie es jetzt aussieht, ist eine Steilvorlage für das Entlastungspaket 29 oder sinnvollere Lösungen, und das muss man der Bevölkerung auch klar sagen. Damit hat der Berg wirklich eine Maus geboren. Jetzt hier die grossen Reden zu schwingen und zu sagen, damit seien die Aufrüstung und die soziale Wohlfahrt des Landes in den nächsten Jahren finanziert, ist auch nicht ehrlich.

3. Für uns wird am Ende dieser Debatte die Frage stehen, wie wir damit umgehen, allenfalls auch vor der Bevölkerung. Ich möchte Ihnen sagen, dass unsere Hand bis zum Schluss für vernünftige Lösungen ausgestreckt bleibt. Wir werden das erst am Schluss entscheiden. Wir können hier noch eine Variante finden, mit der wir die wirklich sinnlosesten Kürzungen noch herauskriegen. Ich bitte Sie, mit uns in den nächsten Tagen konstruktiv daran zu arbeiten.

Gugger Niklaus-Samuel · Mit-M · Conseil national · Zurich · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Das EP 27 ist mehr als ein Sparpaket. Es verlangt von uns eine nachhaltige und generationengerechte Perspektive. Es geht darum, heute zu entscheiden, dass unser Land auch morgen finanziell stabil und handlungsfähig bleibt und dass wir die öffentlichen Mittel so einsetzen, dass sie dem Gemeinwohl heute dienen und es für die kommenden Generationen sichern.

Für die EVP ist klar: Dazu gehört erstens der Respekt vor der Schuldenbremse. Sie hat die Schweiz vor einer Schuldenlawine bewahrt und dafür gesorgt, dass wir heute zu den Ländern - man stelle sich das vor - mit der tiefsten Staatsverschuldung in Europa gehören. Schulden sind keine Solidarität, sie sind eine Hypothek für die nächste Generation. Wer strukturelle Defizite mit neuen Krediten überdeckt, verschiebt die Rechnung auf unsere Kinder und Enkel.

Zweitens braucht es strategische Investitionen. Die sicherheitspolitische Lage, die demografische Entwicklung, demokratische Entscheide wie höhere Armeeausgaben oder die 13. AHV-Rente sowie die Herausforderungen des Klimawandels haben finanzielle Konsequenzen. Diese Realität können wir nicht einfach wegkürzen. Auch hier gilt, dass das Vertagen von Problemen die Kosten erhöht. Wer heute nicht investiert, zahlt morgen mehr. Darum sagt die EVP: Sparen ja, aber mit Augenmass und mit der Bereitschaft, auch neue, faire Einnahmequellen zu erschliessen. Wir dürfen zentrale Zukunftsbereiche nicht ausbluten lassen: den sozialen Zusammenhalt, die Klima- und Umweltpolitik, die Landwirtschaft, die Gesundheit oder die internationale Zusammenarbeit. Wer hier blind kürzt, spart am falschen Ort und zahlt später doppelt.

Ebenso klar ist, dass wir auch die Einnahmenseite ehrlich prüfen müssen. Es gäbe tragfähige Lösungen wie eine moderate Erbschaftssteuer, eine Erhöhung der Tabaksteuer oder eine Transaktionssteuer. Was wir hingegen klar ablehnen, ist, Mehreinnahmen dort zu holen, wo sie Menschen mit kleinem Budget am stärksten treffen: bei den Lebensmitteln. Das ist unschweizerisch. In der Präambel zur Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht, "dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen". Genau daran müssen wir uns messen lassen. Darum ist die Idee höherer Agrarzölle eine Schnapsidee. Höhere Agrarzölle verteuern Lebensmittel, schwächen die Wettbewerbsfähigkeit und belasten Konsumentinnen und Konsumenten ebenso wie die Verarbeitungsindustrie. Zölle sind kein Befreiungsschlag, sie sind ein Bumerang.

Die Schweiz war immer erfolgreich, wenn sie den goldenen Mittelweg ging - nicht ideologisch, sondern mit Pragmatismus. Wählen wir diesen Weg mit Ausgabendisziplin und fairen zusätzlichen Einnahmen. Wählen wir Verantwortung statt Reflexe, Solidarität statt Symbolpolitik.

Andrey Gerhard · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe des VERT-E-S

Le soi-disant paquet d'allègement ne mérite pas son nom. Il n'allège pas, mais déplace simplement les charges vers les cantons, les communes, les institutions de formation, de nombreuses organisations d'utilité publique et, finalement, les portemonnaies des ménages. Ce qui est présenté comme de la rigueur financière est en réalité un programme de coupe largement unilatéral, presque uniquement du côté des dépenses. Dans ce débat, on entend sans cesse la même phrase : la Confédération aurait un problème de dépenses, pas un problème de recettes. Répéter cette affirmation ne la rend pas plus vraie. Les finances fédérales sont fondamentalement solides. La pression actuelle provient surtout de choix politiques, notamment l'augmentation très rapide et importante des dépenses militaires. On peut en débattre politiquement, mais il faut reconnaître honnêtement que ce sont ces priorités qui créent aujourd'hui ce projet d'allègement.

Il est également faux de dire que la hausse des dépenses sociales rend ce paquet nécessaire. Les recettes de la Confédération augmentent en parallèle des dépenses liées. L'AVS reste solide, avec un fonds dépassant 50 milliards de francs. Des propositions crédibles existent pour financer la 13e rente. Rien ne justifie donc une politique d'austérité dans la formation, la protection du climat, les transports ou encore la coopération internationale.

On affirme aussi qu'il ne s'agit pas d'économiser, mais seulement de ralentir la croissance des dépenses. Pourtant, lorsque l'on examine les mesures concrètes, beaucoup entraînent des réductions massives, voire la suppression complète de certains programmes. Ce qui paraît modeste à l'échelle d'un budget fédéral de plus de 80 milliards de francs devient existentiel pour les acteurs concernés. Le résultat n'est pas une meilleure efficacité, mais une réduction des prestations - c'est relativement simple. La méthode pose également problème. Certaines mesures pourraient être pertinentes si elles étaient examinées séparément, mais les regrouper dans un paquet contenant des dizaines d'autres décisions, parfois sans véritable consultation, n'est pas une manière sérieuse de faire de la politique financière. Les réformes nécessaires, par exemple sur la péréquation financière, les tâches communes ou certains privilèges fiscaux, doivent être discutées une par une sur la base d'analyses claires.

Un point central concerne le frein à l'endettement. La Constitution exige une stabilisation de la dette, pas un désendettement à tout prix. L'interprétation actuelle est devenue particulièrement stricte, alors même que le taux d'endettement net diminue depuis des années et continuera de diminuer. Un regard vers l'Allemagne avec son chemin de fer sous-financé montre les risques d'une telle approche. Pendant des années, les chiffres financiers semblaient excellents, mais les investissements ont été repoussés. Résultat : infrastructures vieillissantes, retards accumulés et coûts plus élevés aujourd'hui, et service d'ailleurs pas très favorable aux consommateurs et consommatrices. Reporter les investissements ne signifie donc pas économiser, mais déplacer les coûts vers l'avenir sous forme de désavantages économiques, de dommages plus importants et de perte de confiance envers l'État.

La justice entre les générations ne consiste pas à transmettre des comptes parfaitement équilibrés tout en laissant les infrastructures dépassées. Les générations précédentes nous l'ont montré : elles ont construit des tunnels, des barrages, des réseaux ferroviaires, grâce à des investissements financés sur le long terme. Nous en bénéficions encore aujourd'hui. Investir signifie répartir les coûts et les bénéfices dans le temps. Ne pas investir crée la véritable dette future. Aujourd'hui, la Suisse peut emprunter à des conditions historiquement favorables. Dans une telle situation, se limiter à des coupes revient à renoncer à des opportunités essentielles.

C'est pourquoi notre groupe demande de ne pas entrer en matière sur le projet et de le renvoyer au Conseil fédéral. Il aura plusieurs options pour créer un nouveau paquet ou pas de paquet du tout. Nous avons besoin d'une politique financière tournée vers l'avenir, stable, responsable et capable d'investir dans le climat, les infrastructures, la formation, la coopération internationale et la cohésion de notre pays.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Sie wissen, wie es zum EP 27 kam. Der Bundeshaushalt ist seit einigen Jahren strukturell nicht mehr im Gleichgewicht, und das, obwohl wir einnahmenseitig seit Jahren ein komfortables Wachstum verzeichnen. Allein seit 2019 sind die Einnahmen des Bundes von 75 auf 86 Milliarden Franken gestiegen. Das Problem ist, dass die Ausgaben noch stärker wachsen als die Einnahmen.

Bundesrat und Parlament mussten darum bereits in den Voranschlägen 2024 und 2025 Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 2 Milliarden Franken beschliessen. Davon konnten wir nun eine Zeit lang zehren. Ab 2027 zeichnen sich aber insbesondere wegen der stark steigenden Ausgaben der Armee und der AHV wieder strukturelle Defizite in Milliardenhöhe ab. Die Verfassung verlangt, dass wir diese Defizite bereinigen. Nach den letzten Bereinigungsrunden zeigt sich jedoch, dass es nicht sinnvoll ist, diese Bereinigungen einfach Jahr für Jahr in der Budgetberatung vorzunehmen, weil es so immer die gleichen Ausgaben trifft, nämlich die ungebundenen. Dazu gehören bekanntermassen Bereiche wie die Entwicklungszusammenarbeit, Bildung und Forschung, die Landwirtschaft oder auch der regionale Personenverkehr. Ausgenommen wurde einzig die Armee. Die Ausgaben der Armee sind auch ungebunden.

Das führte dann unter anderem zum Auftrag des Parlamentes an den Bundesrat, auch die gebundenen Ausgaben umfassend zu prüfen. Der Bundesrat hat das im Jahr 2024 getan, und das Resultat ist das EP 27, das jetzt vor Ihnen liegt. Dass die Staatsrechnung 2025 etwas besser abgeschlossen hat als budgetiert, ändert nichts an der Notwendigkeit einer Bereinigung des Bundeshaushaltes ab 2027. Die Verbesserung der Rechnung ist primär eine Folge des Sondereffekts in Genf. Sie wissen: 2025 haben wir 1,5 Milliarden Franken mehr eingenommen. Im November erreichte uns ja die Nachricht, dass nebst den Mehreinnahmen, mit denen wir schon kalkuliert hatten, gleichzeitig noch einmal 1,2 Milliarden Franken zu verzeichnen sind.

Die aktualisierte Finanzplanung des Bundes zeigt Mitte Februar, dass es das EP 27 ab 2027 weiterhin braucht. Wir rechnen aktuell für 2027 mit einem strukturellen Defizit von 400 Millionen Franken. Darin ist das EP 27 allerdings gemäss Beschluss des Ständerates bereits berücksichtigt. Oder anders gesagt: Ohne das EP 27 würde im Voranschlag 2027 ein Loch von 2 Milliarden Franken klaffen, das wir kurzfristig vollumfänglich wieder mit Kürzungen im ungebundenen Bereich ausfüllen müssten.

Mit dem EP 27 können Sie hingegen für einen Ausgleich sorgen, indem auch gebundene Ausgabenbereiche einen Beitrag an die Bereinigung des Bundeshaushaltes leisten. Das EP 27 bleibt übrigens auch bei einer allfälligen Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der Verteidigung und Sicherheit nötig, zu der das VBS bis Ende Monat eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten wird. Es ist vorgesehen, dass ein Teil der Einnahmen aus einer solchen befristeten Mehrwertsteuererhöhung ab 2028 nicht nur für zusätzliche Rüstungsausgaben, sondern teilweise auch zur Finanzierung des bereits beschlossenen Wachstums der Armeeausgaben - 1 Prozent bis 2032 - dienen soll. In der Finanzplanung verbleiben aber selbst dann strukturelle Defizite. Auch diese möglichen Mehreinnahmen ändern damit nichts an der Notwendigkeit einer ausgabenseitigen Bereinigung.

Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und die Rückweisungsanträge abzulehnen.

Bevor ich auf den Inhalt zu sprechen komme, möchte ich kurz auf allgemeine Aspekte des EP 27 eingehen. Im Frühjahr 2024 hat der Bundesrat die unabhängige Expertengruppe Gaillard mit einer umfassenden Aufgaben- und Subventionsüberprüfung beauftragt. Ihr Bericht liegt seit Herbst 2024 vor. Der Bundesrat hat die Resultate in einem ersten Schritt an runden Tischen mit den Parteien, den Kantonen und den Sozialpartnern gespiegelt. Anschliessend hat er, unter Berücksichtigung dieser Rückmeldungen, aufgrund einer ersten politischen Beurteilung im Januar 2025 ein Massnahmenpaket in die Vernehmlassung gegeben.

Die Kriterien, nach denen die Massnahmen vorgeschlagen wurden, sind bekannt: Erhöhung der Effizienz, Stärkung des Verursacherprinzips inklusive Beseitigung von Mitnahmeeffekten, Schärfung der Aufgabenteilung mit den Kantonen und Eindämmung von Ausgabenbindungen. Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat nochmals verschiedene Anpassungen und Abstriche vorgenommen. Er hat bei all seinen Entscheidungen jeweils insbesondere auf die Anliegen der Kantone sowie auf jüngere Volksentscheide Rücksicht genommen.

Bei dieser Gelegenheit ein Wort zu den Kantonen: Natürlich sind - ich habe es schon im Ständerat gesagt - auch die Kantone vom EP 27 betroffen. Das ist unvermeidlich, und das wäre bei jedem Entlastungsprogramm der Fall, weil rund 30 Prozent der Bundesausgaben direkt an die Kantone fliessen. Der Bundesrat hat die Kantone darum frühzeitig über seine Pläne und die jeweiligen Schritte informiert. Er hat sie an einem runden Tisch angehört und sich trotz der hohen Dringlichkeit bewusst für eine ordentliche dreimonatige Vernehmlassung entschieden, um ihnen genügend Zeit zu lassen, das Paket zu prüfen und gegebenenfalls Alternativen vorschlagen zu können. Der Bundesrat hat denn auch etliche Vorbehalte der Kantone gegenüber den Vorschlägen der Expertengruppe in seiner Vorlage berücksichtigt, insbesondere mit Blick auf das Projekt "Entflechtung 27". Insgesamt enthält der Entwurf des Bundesrates jetzt Massnahmen in einer Grössenordnung von rund 1 Milliarde Franken, die sich auf die Kantone auswirken können. Allerdings belastet auch davon nur ein Teil die Kantone unmittelbar. Bei vielen Massnahmen besteht für sie ein Handlungsspielraum. Teilweise können sie sich sogar selbst entlasten, wenn sie die Massnahmen unterstützen.

Was manchmal vergessen geht: Die Kantone erhalten über den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer und über den Finanzausgleich jedes Jahr mehr Geld vom Bund. Seit 2019 sind bei der direkten Bundessteuer die Zahlungen an die Kantone im Schnitt jährlich um 9 Prozent gestiegen, in absoluten Zahlen: von rund 4 Milliarden Franken im Jahr 2019 auf 6,8 Milliarden Franken im letzten Jahr. Beim Finanzausgleich stiegen die Zahlungen immerhin um jährlich 3,4 Prozent.

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Le président (Page Pierre-André, président): Madame la conseillère fédérale, veuillez m'excuser de vous interrompre, mais j'aimerais rappeler à celles et ceux qui mènent encore de petites discussions d'aller les poursuivre dans la salle des pas perdus. J'attendrai encore un peu avant de vous faire voter, mais je vous prie d'avoir un peu de respect pour notre conseillère fédérale, qui est en train de vous expliquer ce qui se passe.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Je vous remercie, Monsieur le président, je m'entendais à peine moi-même.

Die Einnahmen des Bundes haben in der gleichen Zeitspanne nur um 2,5 Prozent pro Jahr zugenommen.

Ich komme zurück zum EP 27, zum Inhalt der Vorlage. Das EP 27, wie es der Bundesrat Ihnen vorgelegt hat, greift ab 2027 und bei voller Entfaltung ab 2028 mit einem Volumen von rund 3 Milliarden Franken. 90 Prozent des Pakets betreffen die Ausgabenseite. Die Schuldenbremse liesse natürlich auch die Erhöhung der Einnahmen zu. Der Bundesrat hat sich aber für eine primär ausgabenseitige Bereinigung entschieden, weil das Problem dort liegt, bei den stark wachsenden Ausgaben. Im Übrigen wurden in den letzten Jahren bereits namhafte Steuererhöhungen beschlossen. Ich denke beispielsweise an die OECD-Mindestbesteuerung, mit der die grossen und international tätigen Unternehmen in der Schweiz ab diesem Jahr zum Teil deutlich mehr Gewinnsteuern zahlen müssen, und an die bereits erfolgten Mehrwertsteuererhöhungen für die AHV.

Bei rund zwei Dritteln der Massnahmen beantragt der Bundesrat Gesetzesänderungen. Darunter fallen auch die einnahmenseitigen Massnahmen, die gemäss Antrag des Bundesrates 10 Prozent des Pakets oder rund 350 Millionen Franken ausmachen. Das betrifft insbesondere eine Angleichung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der Vorsorge an die Besteuerung der Renten und die Versteigerung der Importkontingente für landwirtschaftliche Produkte. Für die entsprechenden ausgabenseitigen Massnahmen in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken sollen über dreissig Gesetze revidiert werden. Rund ein Drittel dieser Massnahmen, die 1 Milliarde Franken ausmachen, setzt bei den schwach gebundenen Ausgaben an. Die gewichtigsten Massnahmen sind hier in der Bildung und Forschung, in der Entwicklungszusammenarbeit und im Verkehr zu finden. Ich erlaube mir hier den Hinweis, dass es auch in diesen Bereichen primär darum geht, das bisher geplante Ausgabenwachstum zu bremsen und die Ausgaben vorerst mehr oder weniger auf dem heutigen Niveau zu belassen. Zudem sind es just diese Bereiche, die es zu spüren bekämen, wenn man jetzt bei den ungebundenen Ausgaben weiter ansetzen müsste.

Zu diesem Massnahmenkreis gehört auch der Eigenbereich. Hier will der Bundesrat die Ausgaben bis 2029 gegenüber der bisherigen Planung um 300 Millionen Franken reduzieren, davon knapp zwei Drittel im Personalbereich.

Das totale Entlastungsvolumen ist relativ bedeutend. Es führt allerdings nicht zu einer Kürzung der Gesamtausgaben des Bundes. Im Gegenteil: Die Bundesausgaben wachsen auch mit dem EP 27 stark weiter. Konkret steigen unter Berücksichtigung des gesamten Entlastungspakets die ordentlichen Ausgaben des Bundes von 80 Milliarden Franken im Jahr 2023 auf rund 92 Milliarden Franken im Jahr 2027. Ab 2029 gibt der Bund gemäss aktueller Planung, insbesondere wegen der Mehrausgaben für die Armee und die Sicherheit, dann über 100 Milliarden Franken aus.

Der Bundesrat erachtet das Paket insgesamt als ausgewogen. Es setzt bei allen Aufgabengebieten an, mit zwei Ausnahmen: Ausgenommen sind die Sozialversicherungen, also der soziale Teil, insbesondere die AHV, und die Bereiche Verteidigung und Sicherheit. Diese Ausnahmen sind sachlogisch, weil mit dem EP 27 ja gerade eine Repriorisierung zugunsten von Verteidigung und AHV ermöglicht werden soll. Konkret dürften die Ausgaben für die AHV allein von 2025 bis 2029 um 4,5 Milliarden auf 20,5 Milliarden Franken pro Jahr steigen und die jährlichen Ausgaben für die militärische Verteidigung um 4 Milliarden auf gut 10 Milliarden Franken.

Dem Bundesrat ist bewusst, dass es in diesem Paket einige Massnahmen gibt, die nicht einfach zu beschliessen sind. Er legt sie dem Parlament aber vor, weil sie nötig sind, um die verfassungsmässigen Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Stets nur bei den ungebundenen Ausgaben anzusetzen, ist eben keine gute Wahl. Diese Kürzungen sind aus Sicht des Bundesrates verkraftbar. Es geht hier also nicht um ein Prestigeprojekt des Bundesrates, sondern um die finanzpolitische Realität.

Der Ständerat hat die Botschaft in der Wintersession 2025 beraten und gewichtige Abstriche beschlossen. Die Kommissionssprechenden haben es bereits gesagt: Insgesamt soll gemäss den Beschlüssen des Ständerates rund ein Drittel des Entlastungsvolumens oder rund 1 Milliarde wegfallen. Einzelne Aufgabengebiete sollen dabei besonders geschont werden. Im Bereich der Landwirtschaft und in der Sportförderung will der Ständerat keine Massnahmen ergreifen. Beim Auslandangebot der SRG und bei der Presseförderung will der Ständerat keine Kürzungen. Grössere Abstriche macht er im Bildungsbereich, beim Bahninfrastrukturfonds und beim Gebäudeprogramm. Dann verzichtet er auch auf die Besteuerung von Kapitalbezügen oder auf zusätzliche Versteigerungen von Fleischkontingenten. Zudem verzichtet er auf die Massnahme im Finanzausgleich, den soziodemografischen Lastenausgleich. Weiter sollen gemäss den Beschlüssen des Ständerates in mehr als zehn Bereichen zwar die Ausgaben gekürzt werden, auf die Aufhebung der Gesetzesgrundlage für diese Subventionen will der Ständerat aber verzichten. Das bedeutet, dass diese Subventionen wieder aufleben können.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen auf der einen Seite, meistens dem Ständerat zu folgen, wobei sie von bestimmten Budgetkürzungen, insbesondere im Eidgenössischen Departement des Innern, beim regionalen Personenverkehr und bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich, absehen will. Auf der anderen Seite schlägt die Mehrheit der FK-N Ihnen bei den Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft Kompromisse zwischen den Fassungen des Bundesrates und des Ständerates vor. Zudem beantragt sie eine Erhöhung der Importzölle im Agrarbereich und eine frühere Einführung des Public Liquidity Backstops, notabene eine Vorlage, die seit Herbst 2023 im Ständerat hängig ist. Wenn Sie den Mehrheitsanträgen Ihrer Finanzkommission folgen, ergibt das Abstriche am Entlastungspaket von rund einem Drittel bzw. 1 Milliarde. Im Vergleich zum Ständerat steht der Bundeshaushalt damit aber um rund 100 bis 200 Millionen besser da.

Nun noch zur finanzpolitischen Grosswetterlage: Berücksichtigt man die Abstriche des Ständerates von rund einem Drittel, besteht, Stand heute, ein Loch von rund 400 Millionen Franken; mit den Anträgen Ihrer Kommission verbliebe ein Bereinigungsbedarf von 200 Millionen. Würde hingegen das EP 27 in einer allfälligen Referendumsabstimmung scheitern, müssten wir kurzfristig rund 1 Milliarde im Budget 2027 bereinigen. Der Grund, warum der Fehlbetrag in diesem Fall nicht sogar 2 Milliarden beträgt, liegt darin, dass der Ständerat und auch Ihre Kommission bei rund der Hälfte der Massnahmen keine Gesetzesänderungen vorsehen. Im Finanzplanjahr 2028 wäre gemäss den Beschlüssen des Ständerates dann nur ein Ausgleich zu erreichen, wenn man zugleich die Mehrwertsteuer für die Verteidigung und Sicherheit erhöhen würde. Ohne diese Erhöhung wäre im Jahr 2028 wieder mit einem strukturellen Defizit von 700 Millionen zu rechnen, das sich 2029 auf 1,8 Milliarden vergrössern würde.

Bestätigt Ihr Rat die Abstriche des Ständerates oder sollte er sogar noch weitere Abstriche machen, wird der Voranschlag 2027 eine Herausforderung. Es wurde schon gesagt: Wir müssten dann kurzfristig eine Nachmeldung zum Voranschlag 2027 machen und im ungebundenen Bereich weitere Abstriche vornehmen.

Ich äussere mich zum Schluss auch noch kurz zu den Minderheitsanträgen auf Nichteintreten sowie auf Rückweisung. Ich bitte Sie, wie erwähnt, diese Anträge abzulehnen. Wir müssen Ende Jahr ein schuldenbremsenkonformes Budget beschliessen können. Darum werden wir nicht herumkommen. Wenn man die ungebundenen Aufgabenbereiche nicht über Gebühr belasten will, braucht es dafür zwingend das EP 27.

Verschiedene Rückweisungsanträge fordern die Einführung von einnahmenseitigen Massnahmen anstelle von Ausgabenkürzungen. Wie bereits eingangs gesagt, hat sich der Bundesrat bewusst weitgehend gegen einnahmenseitige Massnahmen entschieden, weil das Problem bei den zu stark steigenden Ausgaben und nicht bei den Einnahmen liegt.

Bezüglich Lenkungsabgaben kann ich Ihnen sagen, dass grössere solche Vorhaben bisher gescheitert sind. Lenkungsabgaben sind politisch schwierig umzusetzen. Wir können die Entlastung des Bundeshaushalts aber nicht auf die lange Bank schieben.

Weiter hat sich der Bundesrat bei der Ausgestaltung des EP 27 bewusst gegen eine Lockerung der Schuldenbremse entschieden. Erstens lässt die Verfassung nur wenig Spielraum für eine Lockerung zu, und zweitens würde das Grundproblem nicht gelöst, nämlich die zu stark wachsenden Ausgaben des Bundes.

Auch die Finanzierung der Armee über eine Sonderausschüttung der SNB lehnt der Bundesrat ab. Für eine Erhöhung der Betriebsausgaben der Armee braucht es eine dauerhafte Lösung, wie sie das EP 27 bietet, und nicht eine Finanzierung über eine einmalige Sonderausschüttung.

Zum Projekt "Entflechtung 27": Der Bericht für dieses Projekt ist auf Ende 2027 geplant. Die Umsetzung eines solchen Entflechtungspakets würde zu Beginn der 30er-Jahre starten. Ich muss Ihnen sagen, das ist kein Entlastungs- oder Sparprogramm. Dabei geht es darum, der Staatsebene, die am besten dafür geeignet ist, die jeweilige Aufgabe und die Finanzierung zuzuweisen. Man geht hier von einer neutralen Globalbilanz aus.

Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Einführung einer Grundstückgewinnsteuer auf Bundesebene, weil auch das gefordert wurde. Es gab ja verschiedene Medienberichte dazu, die die Faktenlage leider falsch wiedergegeben haben. Tatsache ist, dass die Expertengruppe Gaillard zum Schluss kam, "dass die Fehlbeträge beim Bund in erster Linie durch Minderausgaben beseitigt werden sollen". Die Expertengruppe schrieb in ihrem Bericht weiter, nur falls der politische Wille für Minderausgaben nicht genüge, schlage sie vor, "auf Steuervergünstigungen zu verzichten". Sie schlug dann drei Prioritäten vor. Die erste Priorität haben die Kapitalbezüge, die zweite Priorität hat die Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer, und als dritte Priorität könnte man eine Grundstückgewinnsteuer prüfen. Es wurde jetzt gesagt, die Expertengruppe habe geschrieben, weder eine direkte Bundessteuer noch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer seien dafür geeignet. Das war gar nie ein Thema im EP 27. Das wurde verzerrt wiedergegeben. Nachdem das VBS angekündigt hatte, dass es eine Vernehmlassungsvorlage vorbereitet, die eine Mehrwertsteuererhöhung enthält, wurde plötzlich quasi hinterher der Bericht Gaillard herangezogen, in dem steht, man könne diese drei Steuerfragen in erster, zweiter und dritter Priorität prüfen. Wenn man jetzt sagt, es wäre besser, für die Finanzierung der Armee eine Grundstückgewinnsteuer statt eine Mehrwertsteuererhöhung vorzusehen, ist das aus dem Kontext genommen. Das hat die Expertengruppe Gaillard nie gesagt. Sie hat immer gesagt, man solle ausgabenseitig sanieren.

Ich komme zum Schluss. Ich kann es nicht oft genug sagen: Man kann das Fell des Bären nicht waschen, ohne es nass zu machen. Es müssen alle Konzessionen machen, nur so kann es gelingen, dass wir am Schluss einen ausgeglichenen Haushalt haben. Jeder Abstrich am Paket, Frau Gredig hat es gesagt, kommt bei der Budgetberatung 2027 als Bumerang zurück, und es braucht früher oder später eine Kompensation, um die strukturellen Defizite zu beseitigen.

Der Bundesrat hat seine finanzpolitische Verantwortung wahrgenommen. Er legt Ihnen dieses Paket vor. Ich habe Ihren Fraktionsvoten zugehört, und wenn ich mich recht erinnere, habe ich nur von einer Sprecherin und einem Sprecher, von Frau Bürgin und Herrn Kaufmann, das Wort Verantwortung gehört. Ich danke ihnen dafür, denn sie sehen es richtig. Die Finanzhoheit liegt beim Parlament, und wir stehen gemeinsam in der Verantwortung. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie diese Verantwortung wahrzunehmen bereit sind.

Ich bitte Sie, auf dieses Paket einzutreten und ihm am Schluss zuzustimmen.

Funiciello Tamara · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Frau Bundesrätin, Sie sagen jeweils, wir hätten ein Ausgabenproblem, und begründen das mit dem Wachstum auf der Einnahmenseite, meist mit absoluten Zahlen. Doch eigentlich sind die absoluten Zahlen gar nicht die Frage; die eigentliche Frage ist ja die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Das ist das, was in der Bundesverfassung steht.

Ich möchte Ihnen folgende Frage stellen: Inwiefern hält das EFD dieses Prinzip noch ein, angesichts der Verachtfachung der Gewinne der Unternehmen zwischen 1990 und 2015, der Halbierung ihrer Steuerlast im gleichen Zeitraum und des Fakts, dass 1 Prozent der Schweizer Bevölkerung die Hälfte der Vermögen besitzt? Inwiefern übernimmt das EFD die Verantwortung dafür, dass man diese Akkumulation von Geldern irgendwie infrage stellt und die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit nach wie vor einhalten kann?

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Frau Nationalrätin, die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit findet in diesem Land statt, und die Steuern, die Sie ansprechen, unterlagen auch Volksentscheiden. Ich denke beispielsweise an die STAF, die vom Volk angenommen wurde. Da Sie die Vermögenssteuer ansprechen: Das ist keine Bundessteuer, es ist eine kantonale Steuer. Die Besteuerung ist sehr progressiv und findet statt. Die hohen Einkommen leisten einen sehr wesentlichen Beitrag zur direkten Bundessteuer.

Weichelt Manuela · Mit-F · Conseil national · Zoug · Groupe des VERT-E-S

Geschätzte Frau Bundesrätin, der Bundesrat beantragt die Streichung von 300 000 Franken für Ausbildungsbeiträge für die Fachausbildung des Personals von Opferhilfeberatungsstellen. Gleichzeitig beantragt der Bundesrat mehrere Millionen im Zusammenhang mit den Opfern von Crans-Montana. Wie erklärt der Bundesrat den Widerspruch, dennoch eine Kürzung bei den Opferhilfestellen zu beantragen? Ist er bereit, auf diese Kürzung zu verzichten?

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Frau Nationalrätin, nein, er ist nicht bereit, darauf zu verzichten; dieser Antrag wird aufrechterhalten. Opferhilfe ist klar eine kantonale Aufgabe. Mit diesem Entlastungspaket sollen auch Subventionen gestrichen werden, und wenn man eine Subvention für die Ausbildung streicht, hat das nichts mit den Leistungen der Opferhilfe zu tun. Gerade der Antrag betreffend Crans-Montana zeigt, dass der Bund in ausserordentlichen Lagen bereit ist, Verantwortung zu übernehmen.

Töngi Michael · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe des VERT-E-S

Frau Bundesrätin, Sie haben von der Grundstückgewinnsteuer gesprochen. In den letzten zehn, fünfzehn Jahren haben sich die Preise in den Agglomerationen nochmals verdoppelt. Es sind sehr grosse Gewinne in diesem Markt gemacht worden. Sie haben vor allem formal begründet, weshalb Sie eine solche Steuer nicht wollen. Können Sie auch inhaltlich noch etwas dazu sagen, weshalb der Bundesrat das grosse Geld, das dort gemacht wird, nicht auch abschöpft?

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Herr Nationalrat Töngi, ich wiederhole es: Wir wollten keine neue Steuer auf Bundesebene, wir möchten den Bundeshaushalt ausgabenseitig sanieren. Das ist das eine. Und das andere: Hier stünden wir in klarer Konkurrenz zum Steuersubstrat der Kantone und der Gemeinden. Sie können letztlich den Franken nicht zweimal verteilen. Der wird dann irgendwo weggehen, sei das bei den Kantonen oder bei den Gemeinden.

Sie haben ja zu dieser Frage auch einen Vorstoss eingereicht. Es wäre noch zu klären, ob die Verfassung geändert werden müsste, wenn man auf Bundesebene eine solche Steuer einführte. Das ist noch nicht klar, aber ich glaube, es wäre ein klarer Casus Belli gegenüber den Kantonen.

Wermuth Cédric · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Frau Bundesrätin, ich kann absolut verstehen, dass Sie nicht erfreut sind über die unpräzise Darstellung der Debatte über die Grundstückgewinnsteuer in den Medien. Nur damit wir Sie nicht falsch verstehen bei dem, was Sie gesagt haben: Sie haben gesagt, die Arbeitsgruppe Gaillard und andere seien zum Schluss gekommen, man müsse den Bundeshaushalt prioritär auf der Ausgabenseite sanieren. Können Sie bestätigen, dass das die Formulierung ist, die der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 8. März 2024, auch als Auftrag an diese Arbeitsgruppe, öffentlich verwendet hat? Was vorliegt, ist nicht die Konklusion der Arbeitsgruppe aus allen Möglichkeiten; vielmehr hatte sie den klaren Auftrag, diese Priorisierung vorzunehmen. Eine andere Priorisierung hätte, gerade in Bezug auf neue Steuereinnahmen, auch zu einer anderen Einschätzung führen können.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Nun, Herr Nationalrat Wermuth, Sie werden sicher Verständnis haben, wenn ich nicht alle Medienmitteilungen des Bundesrates auswendig kenne. Es ist so, dass die Arbeitsgruppe den Auftrag hatte, ausgabenseitig zu sanieren, aber sie musste auch ein Szenario mit einnahmenseitigen Massnahmen präsentieren. Ich kann hier einfach zitieren, was die Arbeitsgruppe selbst gesagt hat: "Die Expertengruppe ist der Ansicht, dass die Fehlbeträge beim Bund in erster Linie durch Minderausgaben beseitigt werden sollen. Die strukturellen Defizite haben sich durch hohes Ausgabenwachstum und nicht durch abflachende Einnahmenzuwächse oder gar Einnahmenrückgänge ergeben." Das ist das Fazit, das Résumé der Arbeitsgruppe Gaillard.

Porchet Léonore · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S

Madame la conseillère fédérale, ce projet d'économies se base sur le rapport Gaillard. La décision du Conseil fédéral a été d'économiser dans les domaines de l'environnement, du climat et de la formation ; tout ce qui concerne l'avenir. Cela a été dit : le rapport Gaillard proposait plusieurs sources de revenus, que le Conseil fédéral a refusées. Pouvez-vous une nouvelle fois nous lister toutes les propositions de rentrées financières proposées dans le rapport Gaillard et auxquelles vous avez renoncé, nous forçant ainsi à faire des économies ?

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Madame la conseillère nationale, je le répète encore une fois : le Conseil fédéral était de l'avis et est toujours de l'avis qu'il faut assainir les finances fédérales en coupant dans les dépenses, parce que nous avons un problème de dépenses et pas de recettes - je viens de citer les chiffres. Nous allons encore avoir une croissance des recettes considérable. La situation géopolitique et géoéconomique n'est pas très confortable : on ne sait pas dans quelle situation on va se trouver. Le rapport et le groupe d'experts Gaillard étaient aussi de l'avis que les finances fédérales devaient être assainies du côté des dépenses et pas des recettes. Vous pouvez lire le rapport du groupe d'experts qui a proposé - parce que le Conseil fédéral lui avait demandé de présenter des scénarios avec des recettes - trois possibilités. Premièrement, l'impôt sur le capital - le même impôt sur le retrait de capital qu'avec les rentes - ; c'est ce que propose le Conseil fédéral. Cela va être rejeté, je ne me fais pas d'illusions. Deuxièmement, le groupe d'experts a proposé des simplifications pour la TVA. Troisièmement, il a soumis une proposition qui n'était pas unanime, d'un impôt sur l'immobilier. Là aussi, le groupe Gaillard était clair. Il a aussi dit qu'on serait en concurrence avec les impôts dans les communes et dans les cantons, parce que cet impôt est prélevé à d'autres niveaux de l'État.

Molina Fabian · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Frau Bundesrätin, ich komme nochmals zurück auf die Frage von Kollege Wermuth. Sie haben jetzt in Ihrer Antwort ausgeführt, dass die Arbeitsgruppe den Auftrag gehabt habe, auch einnahmenseitige Massnahmen zu prüfen. Nun, ich zitiere, da Sie gesagt haben, Sie könnten sich nicht an alle Medienmitteilungen erinnern, aus dem Auftrag des EFD an die Gruppe Gaillard: "Die Expertengruppe hat den Auftrag, zuhanden des Bundesrates ausgabenseitige Massnahmen vorzuschlagen, mit denen der Haushalt ab 2027 um mindestens 3 Milliarden und ab 2030 um mindestens 4 Milliarden entlastet werden könnte." Von einnahmenseitigen Massnahmen steht da nichts. Vielmehr hat die Gruppe dann von sich aus auch einnahmenseitige Massnahmen vorgeschlagen, die der Bundesrat jedoch abgelehnt hat. Können Sie das bestätigen?

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Nein, Herr Molina, das kann ich so nicht bestätigen, weil wir der Gruppe auch den Auftrag gegeben haben, einnahmenseitige Szenarien vorzusehen, natürlich nicht mit Priorität. Die Gruppe Gaillard war selber auch der Meinung, dass wir ein Ausgabenproblem haben.

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Le président (Page Pierre-André, président): Nous votons sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité Wettstein.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 128 Stimmen

Dagegen ... 62 Stimmen

(1 Enthaltung)

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Le président (Page Pierre-André, président): Nous votons sur les propositions de renvoi des minorités.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit I ... 62 Stimmen

Dagegen ... 131 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit II ... 62 Stimmen

Dagegen ... 131 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit III ... 62 Stimmen

Dagegen ... 131 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit IV ... 62 Stimmen

Dagegen ... 130 Stimmen

(1 Enthaltung)

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit V ... 62 Stimmen

Dagegen ... 130 Stimmen

(1 Enthaltung)

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit VI ... 57 Stimmen

Dagegen ... 130 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit VII ... 61 Stimmen

Dagegen ... 130 Stimmen

(1 Enthaltung)

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit VIII ... 62 Stimmen

Dagegen ... 130 Stimmen

(1 Enthaltung)

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit IX ... 62 Stimmen

Dagegen ... 130 Stimmen

(1 Enthaltung)

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I introduction

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des États

Angenommen - Adopté

Bundesbeschluss IIa über die im Finanzplan für die Jahre 2027-2029 eingestellten Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes 2027

Arrêté fédéral IIa concernant les mesures d'allégement du budget 2027 arrêtées dans le plan financier pour les années 2027-2029

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1 Titel, Abs. 1 Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1 titre, al. 1 introduction

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des États

Angenommen - Adopté

Le président (Page Pierre-André, président): La discussion par article est organisée en quatre blocs. La composition de ceux-ci vous a été distribuée avec les indications utiles pour le déroulement des débats.

Block 1 - Bloc 1

Wirtschaft und Finanzen

Économie et finances

Zybach Ursula · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Mit dem Minderheitsantrag Zybach wird gefordert, dass Massnahme 8 nicht umgesetzt und hier nicht um zusätzliche 25,5 Millionen Franken pro Jahr gekürzt wird. Bereits mit dem Voranschlag 2025 stellte das Parlament 20 Millionen Franken weniger für die Ressortforschung ein. Bei dieser Position wurde also bereits um 20 Millionen Franken gekürzt, und das Parlament sah weitere Kürzungen im Finanzplan vor. Beim Voranschlag 2026 bestätigte das Parlament diesen Entscheid. Die Ressortforschung hat somit bereits einen grossen Teil für die Entlastung der Finanzen des Bundes geleistet.

Wenn Sie wollen, dass wir unsere Politik wissenschaftlich weniger gut abstützen und dass wir in unserem Land im Blindflug unterwegs sind, ja, dann können Sie hier kürzen. Doch die Ressortforschung ist kein Selbstzweck, sondern ein Arbeitsinstrument des Staates. Sie liefert Orientierungswissen, hilft dabei, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, und überprüft die Wirkung verschiedener Politiken. Die Ressortforschung hat sich bewährt. Sie liefert das Wissen, das die Bundesverwaltung für ihre tägliche Arbeit braucht. Die Ressortforschung des Bundes ist ein zentrales Element der politischen Entscheidungsfindung und der Umsetzung von Massnahmen. Sie umfasst Forschung, Entwicklung, Demonstration, Evaluation und Erstellung von Expertisen. Sie ist praxisnah und interdisziplinär ausgerichtet. Die Ressortforschung hat sich als effektives Instrument bewährt, um Wissen zu erarbeiten. Sie liefert wichtige Erkenntnisse, die umgesetzt werden können.

Die Ressortforschung der Bundesverwaltung muss nicht nur die wichtigsten Herausforderungen für die Gesellschaft von morgen frühzeitig erkennen, sondern auch rasch auf aktuelle Krisensituationen reagieren können. Diese doppelte Aufgabe macht eine gezielte Planung der Forschungstätigkeiten schwierig, die Forschungstätigkeiten selbst aber umso wichtiger - in einer immer komplexer werdenden Welt, in der sich immer mehr Fragen stellen.

Seien wir ehrlich: Wir stellen in unseren Vorstössen oft aufwendige Fragen. Wir belügen uns also selber, wenn wir bei der Ressortforschung kürzen, denn damit werden die externen Aufträge in Zukunft zunehmen, weil das Wissen von irgendwoher kommen muss, damit Vorstösse und anderes beantwortet werden können. Wenn wir ehrlich sind, bräuchte es mehr Ressortforschung und nicht weniger. Hier zu kürzen, ist kurzsichtig und falsch.

Die Ressortforschung ist gemäss der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in elf Bereiche aufgeteilt. Die Verantwortung für die Ressortforschung liegt bei den jeweiligen Bundesstellen. Ich greife aus der Fülle von spannenden Informationen zwei Beispiele heraus: Im Bereich der Sicherheit unter dem Stichwort neue Technologien ist für eine erfolgreiche Ereignisbewältigung im ABC-Schutz ein durchgängiger Prozess zentral, das heisst vom Verdacht über die Diagnostik und Analyse bis hin zum Entscheid anzuwendender Massnahmen. Dies umfasst unter anderem die Entwicklung und Anwendung neuer Verfahren in den Bereichen Biologie, Chemie, Nuklearchemie und weitere Schutzsysteme. Im Bereich der Mobilität stehen strategische Themen wie Siedlungsentwicklung nach innen, Lenkung des Gesamtverkehrs, Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr, aber auch Klima-, Energie- und Raumplanung im Zentrum. Hier geht es um Fakten wie Flächennutzungsmodelle, um selbstfahrende intelligente Fahrzeuge oder um neues Fahrverhalten im Strassenverkehrssystem, sodass man dann weiss, wie man künftig Strassen oder Tunnels planen und bauen kann.

Mit einer gestärkten Koordination und einer klaren Gouvernanz hat der Bundesrat das Zusammenspiel mit der übrigen vom Bund geförderten Forschung und Innovation weiter verbessert. Die Ressortforschung ist also eines der Glanzstücke der Bundesverwaltung.

Ich gehe davon aus, dass es einige gibt, die sich sagen: Es ist eine Stop-and-go-Politik, wenn wir, nachdem schon gekürzt wurde, wieder mit Kürzen aufhören. Aber eben, es fanden schon Kürzungen statt, happige Kürzungen, und wenn wir so weiterfahren, sparen wir an einem Ort, wo wir es später merken werden.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, dem Antrag der Minderheit Zybach zuzustimmen und bei der Ressortforschung keine Kürzungen vorzunehmen.

Kaufmann Pius · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Wir befinden uns in Block 1, ich spreche für die Mitte-Fraktion und für meine beiden Minderheiten in diesem Block. Wir folgen überall der Mehrheit, ausser bei sieben Massnahmen.

Zu Massnahme 16, "Kürzung der Qualitäts- und Absatzförderungsmassnahmen": Die Qualitäts- und Absatzförderungsmassnahmen tragen erheblich dazu bei, dass Schweizer Produkte im Inland vermarktet werden. Damit schaffen sie einen Mehrwert, sowohl mit Blick auf die ökologische Nachhaltigkeit als auch wirtschaftlich und sozial. Der Ständerat hat eine Reduktion beschlossen; das ist ein gangbarer Weg, dem wir folgen.

Bei den Massnahmen 17 und 18 folgen wir den Minderheiten Nause.

Zu Massnahme 36, "Verzicht auf Entsorgungsbeiträge": Die Entsorgungsbeiträge haben sich infolge der BSE-Krise als äusserst wirksam für die Tierseuchenprävention und zur Sicherung der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit erwiesen. Wir beantragen Ihnen auch bei dieser Massnahme, der Minderheit II (Kaufmann) zu folgen, die ihrerseits dem Ständerat folgt.

Bei Massnahme 49, "Verzicht auf die Förderung der Obstverwertung", geht es um einen verhältnismässig geringen Betrag, aber um einen wichtigen Beitrag an die einheimische Obstwirtschaft und an die inländische Wertschöpfung. Konkret helfen wir mit diesen Rohstoffbeiträgen, dafür zu sorgen, dass inländische Früchte verarbeitet werden können. Wir bitten Sie darum, der Minderheit II (Gafner) zu folgen, also dem Ständerat.

Bei Massnahme 50, "Erhöhung Versteigerung Zollkontingente", würde der Bund durch die Erhöhung der Erlöse aus der Versteigerung der Zollkontingente zusätzliche Mittel einnehmen und diese der Wertschöpfungskette entziehen. Wir folgen auch hier der Minderheit II (Gafner), also dem Ständerat.

Bei der Priorisierung der laufenden Ausgaben im EDI folgen wir der Minderheit Pahud, das entspricht auch der Mehrheit im Ständerat.

Zur Erhöhung der Agrarzölle: Die Zolleinnahmen auf Agrarprodukte belaufen sich heute auf 750 Millionen Franken pro Jahr. Aufgrund der Höchstsätze für die Schweiz, die sich aus den multilateralen und bilateralen Verpflichtungen ergeben, wären aber hier Einnahmen von zusätzlich 800 Millionen Franken möglich. Daher kann der Spielraum für eine Erhöhung bei einzelnen Produktereihen genutzt werden, womit auch, und das ist ein wichtiger Aspekt, die Währungsentwicklung der letzten Jahre berücksichtigt werden kann. Die FK-N beantragt Ihnen eine Erhöhung um 175 Millionen Franken und will, dass diese Erhöhung in den Finanzplan geschrieben wird. Für die Umsetzung wird eine Vernehmlassung nötig sein, damit sich die Betroffenen einbringen können.

Zu guter Letzt zur Einführung des PLB: Nach der Rettung der Credit Suisse und nach der Aufarbeitung durch die PUK war allen klar, dass wir den PLB möglichst schnell brauchen. Nun laufen die Diskussionen um ein Gesamtpaket zur Bankengesetzgebung, und diese Beratung wird sich über das Jahr 2028 hinausziehen. Neben den 140 Millionen Franken Einnahmen für die indirekte Staatsgarantie, die wir jetzt schon leisten, bringt dies auch eine Stabilisierung des Finanzplatzes der Schweiz. Ich bitte Sie, dieses Anliegen zu unterstützen.

Gredig Corina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Ich spreche hier für die Minderheit, die wie der Bundesrat eine Kürzung von 15 Prozent bei der Qualitäts- und Absatzförderung beantragt. Bevor jetzt jemand befürchtet, wir wollten dem Schweizer Käse die Löcher wegnehmen oder dem Wein das Bouquet verwässern: Es geht hier nur um 15 Prozent Kürzung. Es geht also um eine massvolle Reduktion.

Was ist eigentlich Absatzförderung? Absatzförderung bedeutet, dass der Bund - also wir alle, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler - Marketing für Schweizer Produkte mitfinanziert. Im Jahr 2026 gibt der Bundesrat dafür rund 70 Millionen Franken aus. Die grössten Posten waren in den letzten Jahren 23 Millionen Franken für die Switzerland Cheese Marketing AG, 9 Millionen Franken für Swiss Wine Promotion, 8 Millionen Franken für die Schweizer Milchproduzenten oder 5 Millionen Franken für Schweizer Fleisch. Wir sprechen hier nicht über Direktzahlungen für die Landwirtschaft, nicht über Versorgungssicherheit und nicht über Tierwohl, wir sprechen hier über Marketing, und da darf man bei allem Respekt vor Raclette, Merlot und Mostbröckli schon fragen: Ist es wirklich Aufgabe des Bundes, Werbung zu finanzieren?

Ich stelle eine weitere, vielleicht heiklere Frage: Wenn wir 23 Millionen Franken für Käse sprechen, warum nicht 23 Millionen Franken für Thurgauer Äpfel, für Aargauer Rüebli oder für Salat aus dem Seeland? Wo fängt es an, und wo hört es auf? Der Bund gerät hier in eine Rolle, die eigentlich schwierig ist. Er entscheidet indirekt, welches Produkt wie viel Sichtbarkeit verdient. Käse ja, Äpfel eher nein; Wein ja, Gemüse mit angezogener Handbremse. Das ist doch keine strategische Ernährungspolitik, das ist historisch gewachsene Verteilungspolitik.

Noch etwas: Wir alle wissen, dass Marketing heute professionell betrieben wird. Die Branchenorganisationen sind stark, sie sind gut vernetzt, sie sind wirtschaftlich relevant, sie machen ihre Arbeit gut, und es ist ihnen zuzutrauen, dass sie im Sinne der Eigenverantwortung einen grösseren Anteil ihrer Werbung mitfinanzieren können. Eine Kürzung um 15 Prozent ist nicht das Ende. Sie bedeutet, dass wir bei 70 Millionen Franken rund 10 Millionen Franken einsparen, 10 Millionen Franken in Zeiten, in denen wir überall Prioritäten setzen müssen. Es ist also kein Angriff, es ist ein Signal, dass wir sorgfältig mit Steuergeldern umgehen. Und es ist auch ein Signal, dass man Prioritäten setzen kann, selbst wenn es um Dinge geht, die hervorragend schmecken.

Gafner Andreas · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

In diesem Block vertrete ich vier Minderheiten und spreche zuerst zu Massnahme 17, "Kürzung der Finanzhilfen für Schweiz Tourismus". Bundesrat und Ständerat schlagen Ihnen hier eine Kürzung um gut 11 Millionen Franken jährlich vor, was 20 Prozent ausmachen würde. Meine Minderheit schlägt Ihnen einen Kompromiss vor, nämlich nur um 10 Prozent zu reduzieren. Genau diese 10 Prozent haben wir im Nationalrat bereits in der Budgetdebatte 2026 beschlossen. Der Ständerat hat dies jedoch wieder aufgehoben, und wir sind am Schluss unterlegen. Ich bitte Sie, an diesen Beschluss vom Dezember 2025 anzuknüpfen und meine Minderheit zu unterstützen.

Ich komme zu Massnahme 48, "Verzicht auf Beihilfen Viehwirtschaft". Wie der Ständerat schlägt Ihnen meine Minderheit vor, diese Kürzung aufzuheben. Als betroffenes Beispiel aus der Praxis möchte ich die Wollverwertung erwähnen. Dank diesem Beitrag wird die Schafwolle weiterhin verwertet und zu verschiedenen wertvollen, sogar ökologischen Produkten wie hochwertigem Isolationsmaterial oder Dünger verarbeitet. Ohne diese Beiträge wird die Wolle künftig in der Kehrichtverbrennung landen; als ehemaliger Schafhalter kenne ich die Praxis. Weiter wird auch die Eiermengensteuerung über diese Beiträge geregelt, mit verbilligten Eiern zum Beispiel nach Ostern. Man kann die Eier zwar verarbeiten und, wenn sie verbilligt werden, auch verwerten, doch ist es schwierig, die Hühner nach Ostern beim Eierlegen zu drosseln. Sie sehen: Auch das ist eine Massnahme, die Food Waste verhindert.

Ich komme zu Massnahme 49, "Verzicht auf Obstverwertungsbeiträge". Der Bundesrat schlägt vor, die Obstverwertungsbeiträge um 4,9 Millionen Franken zu kürzen. Meine Minderheit will dem Ständerat folgen und auf diese Kürzung verzichten. Diese Beiträge werden sehr produktiv eingesetzt. Obst ist ein Naturprodukt und nicht immer makellos. Dank spezifischer Bestimmungen im Landwirtschaftsgesetz und in der Obstverordnung, die die Zahlung von Rohstoffbeiträgen festlegen, können sogar beschädigte Tafelfrüchte noch genutzt werden, etwa zur Herstellung von Dörrfrüchten oder Essig. Der Bund zahlt dafür einen festgelegten Betrag, der ungefähr die Hälfte der Preisdifferenz zum importierten Obst abdeckt. Schweizer Obst bleibt dadurch trotz höherer Kosten verwertbar. Die Streichung würde unter anderem mehr Food Waste zur Folge haben, und das wollen wir alle nicht.

Ich komme zu Massnahme 50, "Erhöhung Versteigerung Zollkontingente". Analog zum Ständerat schlägt Ihnen meine Minderheit vor, auf diese Kürzung ganz zu verzichten. Was sind die Gründe dafür? Die Versteigerung der Zollkontingente bringt dem Bund einen schönen Beitrag in die Bundeskasse. Das gegenwärtige System, bei dem die Hälfte der Zollkontingente für Fleischimporte versteigert wird und als Kompensation die Inlandleistung gilt, stabilisiert den Marktpreis bei den Rindern und Schafen nachhaltig. Aus der Erfahrung früherer Jahre wissen wir, welche Folgen eine Erhöhung der Zollkontingentsversteigerungen hätte. Der Markt würde destabilisiert, und die Produzentenpreise würden fallen. Das wäre eine riesige Einbusse für die Produzenten. In den Jahren zwischen 2015 und 2023 sind die Mehrerlöse für die Schlachttiere der Rinder- und Schafgattungen durchschnittlich auf brutto 150 Millionen Franken pro Jahr gestiegen. Sicher gibt es andere Einflussgrössen auf den Preis für Schlachttiere, aber von diesen 150 Millionen Franken sind gut und gerne 100 Millionen Franken als Wirkung der Inlandleistung zu sehen. Die Ausdehnung der Versteigerung auf 90 Prozent der Kontingente würde weit über 100 Millionen Franken Einkommen der Bauern vernichten.

Aus all den erwähnten Gründen bitte ich Sie, meinen Minderheiten zu folgen.

Nause Reto · Mit-M · Conseil national · Berne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Der Tourismus ist ein zentraler Wirtschaftsfaktor. Der Tourismus ist eine zentrale Stütze, namentlich im ländlichen Raum. Er ist aber auch eine Klammer zwischen Stadt und Land, und er ist hochgradig beschäftigungswirksam.

Ich bitte Sie, in der Zeit etwas zurückzublenden. Schauen wir das Jahr 2020 an, als die ganze Branche am Abgrund stand. Die Gastronomie war im Lockdown, die Hotels konnten nur dank der Inlandnachfrage knapp überleben. Dann kam ein Krieg in Europa, und seit Samstag wissen wir, dass eine ganze Region dieser Welt, nämlich der Nahe Osten, touristisch vor einem Kollaps steht. Die Gäste aus diesem Raum werden auch die Schweiz auf absehbare Zeit nicht mehr besuchen. Was der Tourismus in dieser Zeit braucht, in der sich die geopolitischen Verhältnisse von heute auf morgen sehr dramatisch verändern können, ist Stabilität. Der Tourismus braucht den bewährten Dreiklang: erstens die Neue Regionalpolitik, die die Infrastrukturen zur Verfügung stellt; zweitens Innotour, wo Innovation in Zeiten des Klimawandels, in Zeiten der Digitalisierung erprobt wird, wo Angebotsförderung zur räumlichen und zeitlichen Verteilung der Tourismusströme erprobt wird; drittens als letzte wichtige Säule die Organisation Schweiz Tourismus, die für Gästelenkung und Nachfrageförderung auch für kleine und mittelgrosse Destinationen sorgt.

Angewiesen auf eine schwach gebundene Ausgabe, hat der Tourismus in der Vergangenheit bereits mehrfach einen Beitrag leisten müssen. Der Tourismus ist auch bereit, im Rahmen des Entlastungspakets 27 einen Beitrag zu leisten, nicht überproportional, sondern solidarisch. Bei Massnahme 18, sie betrifft Innotour, zeigt uns der Ständerat diesen solidarischen Weg auf. Meine Minderheit zu Massnahme 18 stützt die ständerätliche Position und den ständerätlichen Sparbeitrag. In diesen schwierigen Zeiten sollten wir nicht auch noch die Innovation abwürgen.

Zu Massnahme 17, sie betrifft Schweiz Tourismus: Hier ziehe ich den Antrag meiner Minderheit II zugunsten der Minderheit I (Gafner) zurück. Herr Gafner will mit seinem Antrag eine 10-prozentige Kürzung. Das entspricht unserem Beschluss aus der Budgetdebatte 2026. Diese Kürzung - es ist eine echte Kürzung und nicht einfach eine Ausgabenverflachung - ist schmerzhaft, aber sie ist kein Kahlschlag, und deshalb unterstütze ich den Minderheitsantrag Gafner.

Schweiz Tourismus, das muss man wissen, ist eine klassische Public-Private-Partnership. Wenn die Bundesmittel, so, wie dies der Bundesrat vorschlägt, um 20 Prozent gekürzt werden, dann fallen eben auch private Mittel weg, und dann wird die Situation für Schweiz Tourismus existenziell. Der Sparbeitrag, den die Tourismusbranche für den Bundeshaushalt leistet, ist im Rahmen des gewaltigen Bundeshaushalts marginal, aber volkswirtschaftlich wäre der Schaden für die Branche enorm hoch. Schweiz Tourismus steuert die räumliche und saisonale Entwicklung der Tourismusströme und leistet damit auch einen Beitrag zum Ganzjahrestourismus. Ich bitte Sie deshalb, hier die Minderheit I (Gafner) zu unterstützen.

Schilliger Peter · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe libéral-radical

Kollege Nause, Sie sind eigentlich Sicherheitspolitiker und machen sich für jeden Franken für die Armee stark. Ist es angesichts des Übertourismus nicht ein falscher Ansatz, Prioritäten für das Tourismusgebiet zu setzen?

Nause Reto · Mit-M · Conseil national · Berne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Nein. Ich glaube, ich habe es aufgezeigt: Es gibt gewisse Jahreszeiten und gewisse Regionen, in denen die Auslastung des Tourismus ziemlich hoch ist, aber sicher nicht das ganze Jahr hindurch und nicht überall in der Schweiz. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es im ländlichen Raum durchaus Kapazitäten gibt. Dort ist der Tourismus für die Beschäftigung, für die Volkswirtschaft und für das Einkommen der Menschen von zentraler und entscheidender Bedeutung.

Funiciello Tamara · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Langsam kennen Sie mich: Entweder wir machen die Sache ganz - oder gar nicht. Genau deshalb habe ich zwei Minderheitsanträge gestellt. Mit dem einen wollen wir, dass im Finanzplan 1 Milliarde Franken für den PLB eingesetzt wird, mit dem anderen wollen wir, dass gar nichts eingesetzt wird. Warum?

Der PLB ist die Versicherung dafür, dass wir Banken retten, wenn sie etwa aufgrund spekulativer Geschäfte in eine Krise geraten. Eine solche Versicherung muss auch etwas kosten: keine Versicherung ohne anständige Versicherungsprämie. Wir garantieren Banken per Gesetz, dass der Staat im Ernstfall einspringt. Das stärkt ihre Glaubwürdigkeit auf dem Markt, verbessert ihre Finanzierungsbedingungen, und es ist ein ökonomischer Vorteil im Hier und Jetzt. Dieser Vorteil soll knapp 140 Millionen Franken pro Jahr kosten, 140 Millionen Franken für eine Garantie, die im Ernstfall Milliardenrisiken absichert. Das Verhältnis stimmt nicht, das ist kein risikogerechter Preis. Wer vom Staat Stabilität bekommt, muss für diese Stabilität auch bezahlen. 140 Millionen Franken sind die Migros-Budget-Variante einer Staatsgarantie, die billigste Versicherung in der Geschichte.

Haben Sie eine Vorstellung davon, was es kosten würde, wenn wir eine solche Bank tatsächlich retten müssten? Deshalb verlangt meine Minderheit I 1 Milliarde Franken. Wenn wir diese Garantie beschliessen, dann wenigstens korrekt bepreist.

Ich komme zum Antrag meiner Minderheit II. Hier zu streichen, heisst nicht, keine Regulierung vorzusehen. Im Gegenteil, ein Backstop allein reduziert kein Risiko, er garantiert die Rettung. Wenn wir ernsthaft Stabilität gewährleisten wollen, müssen wir zuerst das Risiko eines Crashs minimieren und nicht nur die Rettung organisieren. Das heisst: strengere Regulierungen, höhere Eigenmittel, klarere Grenzen für riskante Geschäfte. Es reicht nicht aus, eine staatliche Garantie zu beschliessen, wir müssen gleichzeitig genug tun, um eine Krise zu verhindern.

Und noch was: Wir diskutieren gleichzeitig über Sparprogramme bei Bildung, Klima und Sozialem. Dort wird jeder Franken als Belastung dargestellt. Aber bei einer Staatsgarantie für Grossbanken soll eine symbolische Prämie genügen? Das ist politisch schwer vermittelbar und ökonomisch nicht konsistent. Diese Banken sollen also eine anständige Versicherungsprämie zahlen, 1 Milliarde Franken, oder wir machen es richtig über den ordentlichen Gesetzesweg und stärken zuerst die Regulierung. Das soll die WAK tun. 140 Millionen Franken für eine implizite Staatsgarantie überzeugt jedenfalls nicht.

Ich bitte Sie, eine der beiden Minderheiten zu unterstützen.

Noch ganz kurz zu meinem Minderheitsantrag zum Bereich Tourismus: zuerst einmal Gratulation an Herrn Nause für eine wirklich sehr fantasievolle Begründung, wieso wir mehr Geld für den Tourismus brauchen. Ich werde dennoch meine Minderheit genau gleich wie Herr Nause zugunsten der Minderheit Gafner zurückziehen. Mein Minderheitsantrag war nämlich gekoppelt mit einem Minderheitsantrag bei Block 4 zur Bildung. Das Ziel ist, die Prioritätensetzung zu thematisieren; das sollte hier auf den Tisch gelegt werden. Es kann nicht sein, dass wir bei der Bildung abbauen, wenn es bei der Tourismusförderung noch Spielraum gibt. Das ist nicht unsere Priorisierung. Weiterbildung für Erwachsene zum Beispiel ist wichtiger als eine millionenschwere Kampagne in Übersee oder auch im Iran für mehr Touristen. Nachdem uns signalisiert wurde, dass auch die Mitte-Fraktion eingesehen hat, dass eine solche Priorisierung nicht besonders sinnvoll ist, gebe ich Ihnen hier einen Vertrauensvorschuss bis zu Block 4 und ziehe meinen Minderheitsantrag zurück.

Schilliger Peter · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe libéral-radical

Im Block 1 vertrete ich zwei Minderheiten.

Betreffend die Massnahme 22 im Eigenbereich: Im Finanzplan auf Seite 15 der Fahne fordert die starke Minderheit I (Schilliger) eine Erhöhung der Sparmassnahmen im Eigenbereich um 50 Millionen Franken im Jahr 2027, eine um 100 Millionen im Jahr 2028 und schliesslich eine um 200 Millionen im Jahr 2029. Mit dieser progressiven Ausgestaltung sollen die Massnahmen im Eigenbereich über alle Ämter den Staat auch in den darauffolgenden Jahren schlank halten. Der Grund liegt darin, dass bei der bisherigen politischen Beratung im Ständerat und in der Finanzkommission des Nationalrates das Entlastungsziel des Bundesrates verfehlt wurde. In der Folge sind für die Finanzierung der notwendigen Mittel für die Sicherheitsausgaben und den Bundesanteil der 13. AHV-Rente erweiterte Massnahmen notwendig. Deshalb ist das Wachstum im Eigenbereich stärker abzuschwächen. Zu den Massnahmen gehört der Verzicht auf das Wachstum der Verwaltung, sei es im Bereich des Bundespersonals, sei es bei den externen Dienstleistern. Die von meiner Minderheit beantragten Zahlen im Finanzplan beinhalten übrigens immer noch ein Wachstum von rund 0,7 Prozent pro Jahr. Es ist also keine effektive Kürzung.

Ich habe dazu noch zwei Bemerkungen. Ich wiederhole nochmals: Damit die Finanzierung der Armee solide ist, muss sie über eine Schwerpunktsetzung im ordentlichen Haushalt erfolgen. Das Ausgabenwachstum im Sozialbereich, die steigenden gebundenen Ausgaben und die Übernahme von kantonalen Aufgaben machen den Bund schwerfällig und hindern ihn daran, seine Kernaufgaben, darunter die Sicherheit des Landes, zu erfüllen. Der unverhältnismässige Anstieg der Ausgaben schränkt den finanzpolitischen Spielraum erheblich ein und erfordert die Umsetzung des Entlastungspakets 2027. Auch die Personalkosten müssen dabei stabilisiert werden.

Die zweite Bemerkung: Mit dieser Kürzungsvorgabe zeigen wir gegenüber dem Bundesrat den Weg auf, wie er ein schuldenbremsenkonformes Budget 2027 gestalten kann. Dies ist auch gegenüber der Verwaltung und der Politik ehrlich. Ansonsten bleiben die Kürzungsmöglichkeiten offen, sei es im Bereich der Bildung, sei es beim Regionalverkehr, sei es dann einfach über die am wenigsten geliebte Querschnittkürzung.

Meine zweite Minderheit ist auf Seite 116 der deutschen Fahne zum Entlastungspaket 2027. Hier will meine Minderheit die Version des Bundesrates unterstützen. Sie will, dass im Umweltschutzgesetz die Deklarationspflicht für Holzprodukte gestrichen wird. Dieses kleine Anliegen hat zwei positive Seiten. Erstens fallen Stellen in der Bundesverwaltung weg, und zweitens entfernen wir eine klassische Art von Swiss Finish. Diese Deklaration ist überholt, denn das zentrale Anliegen wird durch die erhöhte Sorgfaltspflicht in der Holzhandelsverordnung abgedeckt - ein typischer Fall von "Kleinvieh macht auch Mist". Mit der Massnahme entlasten wir die Verwaltung, den Schweizerischen Möbelfachverband und schliesslich die Konsumenten, denn jeder Swiss Finish hat Produktekosten, die Sie, geschätzte Damen und Herren, beim Kauf dann wieder finanzieren dürfen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der beiden Minderheiten.

Gysi Barbara · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Bei Massnahme 22 handelt es sich um Kürzungen im Eigenbereich in der Höhe von 200 Millionen Franken im Jahr 2027 und von je 300 Millionen Franken in den Jahren 2028 und 2029; davon sollen 100 Millionen Franken direkt über Massnahmen bezüglich der Arbeitsbedingungen des Bundespersonals eingespart werden. Es sind Gesetzesänderungen betroffen.

Meine Minderheit II verlangt, auf diese Kürzungen und Verschlechterungen zu verzichten. Warum? Das Bundespersonal ist nicht nur von Massnahme 22 betroffen. Sie haben es vorhin gehört: Auch zum Beispiel die Annahme des Antrages der Minderheit I (Schilliger) würde zu einem Stellenwegfall führen. Weitere Kürzungen haben grosse Auswirkungen auf das Personal und erhöhen den Druck zusätzlich. Denn wenn Leistungen abgebaut und Kredite zusammengestrichen werden, dann heisst das, dass die Arbeit mit weniger Menschen erledigt werden muss. Dann werden Stellen abgebaut, nicht wieder besetzt. Oder es kommt zu Entlassungen, wie es auch im Jahr 2025 in verschiedenen Bereichen geschah, als das Parlament zusätzliche Querschnittkürzungen beschloss.

Auf Massnahme 22 soll verzichtet werden, weil das Bundespersonal seit vielen Jahren massiv unter Druck steht und schon einen grossen Beitrag an die Sanierung des Bundeshaushalts leistet. Jahr für Jahr hat der Bundesrat bei den Budgetvorgaben die Personalausgaben um 1 bis 2 Prozent gekürzt. Das Parlament ist oft noch weiter gegangen. Im Budget 2025 haben Sie zusätzlich Querschnittkürzungen in der Höhe von 63 Millionen Franken verordnet und im Budget 2026 zusätzlich 27 Millionen Franken gekürzt.

Gleichzeitig gibt es neue Aufgaben für den Bund und das Personal, oft aber keine zusätzlichen Ressourcen dafür. Neue Aufgaben müssen in der Regel mit den gleichen Leuten gemacht oder sogenannt intern kompensiert werden. Bei Stellenwechseln werden die Stellen oftmals vakant gelassen. Das ist auch nicht sehr sinnvoll, wenn es darum geht, das Wissen weiterzugeben. Dies alles betrifft wohlverstanden eine im europaweiten Vergleich bereits sehr effiziente Verwaltung.

Der Bundesrat hat kürzlich auch ein neues Lohnsystem beschlossen, das dazu führt, dass sich die Lohnentwicklung der Bundesangestellten stark verlangsamt und abflacht. Die Lohnobergrenze kann selbst bei einer guten Leistung kaum mehr erreicht werden.

Der Abbau beim Personal und bei den Arbeitsbedingungen ist also schon lange im Gange. Auch schon in früheren Jahren, beispielsweise im Stabilisierungsprogramm 2017-2019 - da waren noch nicht alle von Ihnen hier, aber einige schon -, wurden massive Einschnitte beim Personal beschlossen: Es gab generelle Kürzungen und eine Streichung des Kaderplans 2 bei der Pensionskasse; in den Monopolberufen, d. h. bei der Grenzwacht und der Armee, wurde sukzessive das Pensionsalter erhöht; Überbrückungsrenten wurden zusammengestrichen. Und jetzt soll wieder beim Personal angesetzt werden. Das lehne ich entschieden ab.

Dabei soll es auch langjährig Beschäftigte treffen, beispielsweise durch die Kürzung der Dienstaltersentschädigung nach zwanzig Dienstjahren. Über 60-jährige Bundesangestellte sollen bluten, indem ihnen Ferientage gestrichen werden. Dies steht jedoch komplett quer in der Landschaft und ist kontraproduktiv, möchten doch die Bürgerlichen und der Bundesrat Anreize schaffen, dass länger gearbeitet wird. Auch der Bund steht vor einer Pensionierungswelle. Wir sollten vielmehr dafür sorgen, dass dieser Generationenwechsel gut und koordiniert geschieht, und sollten die Menschen motivieren, bis zum Pensionsalter beim Bund weiterzuarbeiten.

Sie wissen, dass ich mit dem Personalverband des Bundes die grösste der Gewerkschaften beim Bundespersonal, den bundesnahen Betrieben und dem ETH-Bereich präsidiere. Ich muss Ihnen sagen, in vielen Kontakten höre ich, wie stark das Personal unter Druck steht. Viele fürchten um ihre Stellen, nachdem es auch Entlassungen gab. Noch sind die Loyalität und die Bereitschaft, sich überdurchschnittlich für den Bund einzusetzen, sehr hoch. Das zeigen auch die letzten Personalbefragungen. Aber die Belastungen sind extrem gestiegen, und die ständigen Behauptungen, die Beamten seien "faul", setzen zu. Hier sei nochmals angemerkt, dass der Beamtenstatus vor über zwanzig Jahren abgeschafft wurde. Die Leute leisten unheimlich gute Arbeit; das stellen Sie selber ja auch immer wieder fest.

Auch die falschen Behauptungen, die Löhne seien zu hoch, sind nicht haltbar. Die Studie der Pricewaterhouse Coopers AG, die vergleichbare Stellen beim Bund, bei anderen öffentlichen Verwaltungen und bei Privatunternehmen untersucht und verglichen hat, kommt zum Schluss, dass der Bund zwar gute, aber, wenn Gleiches mit Gleichem verglichen wird, nicht überdurchschnittliche Löhne bezahlt. In den unteren Lohnklassen bezahlt der Bund tendenziell etwas besser. Aber Raumpflegerinnen, Logistikmitarbeitende anständig zu entlöhnen, ist absolut richtig. In den oberen Lohnklassen sind die Löhne dafür um einiges tiefer als in der Privatwirtschaft. Auch bei anderen Vergütungen hinkt der Bund übrigens oft hinterher - etwa für die Verpflegung oder auch bei der Wochenarbeitszeit, die mit 41,5 Stunden beim Bund durchschnittlich höher ist als bei den Vergleichsgruppen.

Darum: Kürzen Sie nicht weiter beim Personal. Gute Arbeit - und die erwarten Parlament und Bevölkerung zu Recht - bedingt auch gute Arbeitsbedingungen. Der Bund leistet einen wichtigen Service public und trägt zur Sicherheit bei.

Wermuth Cédric · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Ich würde vorschlagen, dass ich direkt für die Fraktion Stellung nehme, wenn Sie einverstanden sind. Meine Minderheit ist in dem Sinn auch eher selbsterklärend, das müssen wir nicht mehr im Detail aufführen.

Ich möchte zur Erklärung noch drei, vier Dinge zu einzelnen Minderheiten sagen, aber vielleicht zuerst ganz generell noch etwas zu einem Bereich. Es wurde schon im Eintretensvotum darüber gesprochen, ich habe dort nicht geantwortet. Es ist mir hier schon noch wichtig, etwas zur Nichtbetroffenheit oder Betroffenheit des Landwirtschaftsbereichs zu sagen. Natürlich haben Sie recht, wenn Sie sagen, dass die Landwirtschaft in den letzten Jahren in diesem Sinne nominal nicht gewachsen ist. Aber wir müssen erstens schon die Strukturveränderungen des Sektors zur Kenntnis nehmen. Wir haben seit 2000 ungefähr 50 000 Beschäftigte und 20 000 Betriebe weniger, wenn ich das richtig gerechnet habe. Es ist jetzt nicht so, dass ich der Meinung wäre - einfach um das hier klarzustellen -, dass wir grundsätzlich bei der Landwirtschaft und bei den Direktunterstützungen abbauen müssen. Das ist überhaupt nicht meine Position. Aber ich finde, einer Sache müssen sich die Bäuerinnen und Bauern hier drin schon bewusst sein: Sie sind auf dem Weg einer politischen Koalition, mit der sie entweder um eine massive Mehrbelastung dieser Branche oder um heftige Kürzungen spätestens beim nächsten Entlastungspaket nicht mehr herumkommen werden. Sie haben sich die falschen Verbündeten ausgesucht, weil die Rechnung nicht mehr aufgehen wird. Am Ende werden sie hier im Parlament geopfert, das ist klar. Am Ende werden sie die Rechnung dafür bezahlen, dass sie nicht bereit waren, mit uns über Mehreinnahmen zu diskutieren, die vertretbar sind. Das ist das Gefährliche für die Landwirtschaftsbranche.

Das Zweite, was ich sagen möchte, vor allem an die Delegation der Mitte: Ich schätze Ihren Antrag und Ihre kreativen Versuche, Mehreinnahmen zu generieren; wir von der SP tun das auch. Aber das, was Sie konkret vorschlagen, ist aus staatspolitischen Gründen leider so im Seitenwagen eines Entlastungspaketes nicht machbar. Sie hätten mit den Rückweisungsanträgen die Möglichkeit gehabt, eine saubere Prüfung Ihrer Anträge vorzunehmen. Ich nehme den PLB als Beispiel. Ich bin auch der Meinung, der PLB wird ziemlich sicher in irgendeiner Form kommen. Übrigens: Aus finanzpolitischen Stabilitätsüberlegungen müssen wir uns gar keine Sorgen machen. Der Bundesrat hat den PLB angewendet. Die ganze Welt weiss, er wird ihn wieder anwenden. Ob wir das Gesetz dazu haben oder nicht, spielt für diese Frage überhaupt keine Rolle. Es stellt sich nur die Frage, wer bezahlt und wie viel.

Da hat Kollegin Funiciello natürlich recht: Der PLB ist quasi das einzige Druckmittel, das das Parlament noch hat gegen den ja schon sehr erfolgreichen Versuch der Bankenlobby, alle weiteren Regulierungen zu verhindern. Darum ist es richtig, dass die WAK-S das zu einem Gesamtbetrachtungspaket zusammennimmt und dann auf den verschiedenen Ebenen gemeinsam entscheidet. Uns ist dieses Vorgehen lieber. Wir sind heute nicht in der Lage, über diesen Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, definitiv zu entscheiden, vor allem nicht, wenn, wie absehbar, dieser doch sehr nette Betrag von 140 Millionen Franken, den Sie eingesetzt haben, durchkommt. Das ist zu billig für die Vollkaskoversicherung, die wir hier der Branche dann doch anbieten. In der Kommission wurde eine Betragsgrösse zwischen 0 und 2 Milliarden Franken genannt, die man als vernünftig ansehen könnte. Wir sind also hier eher bei der untersten Grenze dessen, was vorgeschlagen wird. Das Gleiche gilt für andere Vorschläge, die gemacht wurden und noch nicht in ihrer Ganzheit und auf ihre Wirkung auf die entsprechenden Bereiche überprüft wurden.

Einen Satz möchte ich noch sagen, nämlich zum - die Frau Bundesrätin hat es auch schon gesagt - absehbaren Scheitern der einzigen verbliebenen, politisch gesehen, wenn Sie so wollen, zusätzlichen Einnahmemassnahme. Es ist, technisch gesehen, ich wiederhole mich, keine Zusatzeinnahme. Es betrifft Artikel 7 des Subventionsgesetzes. Es ist eine Steuererleichterung und damit eine Subvention bei der zweiten und der dritten Säule. Also ich habe etwas Mühe damit, dass einfach der Teufel an die Wand gemalt wird, wie es von bürgerlicher Seite auch im Vorfeld der Debatte gemacht wurde, angesichts dessen, was der Bundesrat jetzt noch vorschlägt. Bei der ersten Variante in der Vernehmlassung war das ja noch okay. Aber jetzt schlägt der Bundesrat wirklich eine äusserst moderate Korrektur bei einer nicht zu erklärenden positiven Diskriminierung des Bezuges von hohen Kapitalien gegenüber der Rente vor.

Wir müssen uns schon bewusst sein, was hier die Differenzen sind. Auszahlungen in Form von Kapitalbezügen bei der zweiten und der dritten Säule werden heute zu einem Fünftel des regulären Tarifes versteuert, zu 2,3 Prozent. Das Privileg bei der Einzahlung und in der Vermögensentwicklung wird in keiner Art und Weise angetastet. Wir führen zusätzlich noch eine Untergrenze ein, wie sie die meisten Kantone meines Erachtens bereits kennen. Damit fällt die Säule 3a mit Ausnahme der Unselbstständigen praktisch vollständig aus der Massnahme raus. Bei den Unselbstständigen ist es logisch, dass sie drin bleibt, weil das de facto ihre zweite Säule ist; das brauche ich Ihnen ja nicht zu erklären. Also die Argumentation, warum wir diese Diskriminierung aufrechterhalten, die wirklich nur noch zum Vorteil von ganz hohen Kapitalbezügen ist, lässt sich sachlich nicht ernsthaft begründen.

Das zu ändern, wäre eine simple Massnahme, um den Bundeshaushalt zu sanieren, eine Massnahme, die sich die Leute auch leisten könnten. Bei den anderen Minderheits- und Mehrheitsanträgen haben wir Ihnen unsere Position dargelegt oder werden sie entsprechend noch mitteilen. Wir sind der Meinung, dass wir hier noch Spielraum haben, und bitten Sie, ihn zu nutzen.

Hübscher Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Kollege Wermuth, Sie sagen, die Landwirtschaft habe in den letzten zwanzig Jahren zum Ausgabenwachstum beigetragen. Ist Ihnen bewusst, wie wenig sie in dieser Zeit tatsächlich dazu beigetragen hat?

Wermuth Cédric · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Ich weiss nicht, ab wann Sie mir zugehört haben bei dem, was ich vorhin gesagt habe. Ich meine, der Landwirtschaftsbereich ist einer der Bereiche, in denen die Menschen in diesem Land am härtesten arbeiten und dafür in vielen Bereichen unterbezahlt werden. Es gibt einige, die sehr gut profitieren, aber in ganz vielen Betrieben ist das nicht so. Sie kennen die entsprechenden Berichte.

Ich sage Ihnen einfach: Wenn Sie die Diskussion über die Lockerung der Schuldenbremse und über die Zusatzmassnahmen verweigern, spuren Sie hier auf einen Weg ein, auf dem die Landwirtschaft in ein paar Jahren massiv betroffen sein wird. Bei der Armee gibt es einen Plafond. Die anderen nicht stark gebundenen Ausgaben können Sie nicht auf unter null drücken, und dann wird die Landwirtschaft übrig bleiben.

Sie machen einen kapitalen strategischen Fehler zulasten des ersten Sektors.

Knutti Thomas · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Besten Dank, Frau Bundesrätin. Kollege Wermuth, ich habe immer etwas Mühe, wenn Sie die Landwirtschaft in die Pflicht nehmen wollen und sagen, wir wollten keinen Beitrag leisten. Wir erbringen unverzichtbare Leistungen für das Schweizer Land. Und Sie wissen haargenau - Sie sind sich dessen bewusst, da bin ich sicher -, dass der Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft in den letzten Jahren nie erhöht wurde, obschon die Bedingungen für uns immer schwieriger geworden sind. Nehmen Sie das auch einmal zur Kenntnis.

Wermuth Cédric · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste

Erstens kann ich die Frage, falls sie an die Frau Bundesrätin gerichtet war, nicht beantworten. Mit ihr haben Sie begonnen. Das müsste die Frau Bundesrätin schon selber tun.

Zweitens: Sie können mir gerne alles vorwerfen, aber dann hören Sie bitte zu, wenn ich etwas sage. Ich bin absolut der Meinung, dass Sie mit dieser Feststellung recht haben, nur ist das de facto auch bei vielen anderen Branchen der Fall. Wir haben seit 1970 das erste Mal in der Schweiz eine Fünfjahresperiode, in der die Löhne im Durchschnitt sogar abnehmend sind. Das betrifft ganz viele Sektoren, unter anderem die Landwirtschaft. Ich bin der Meinung, dass wir dort, wo es Sinn macht, die Landwirtschaft unterstützen müssen. Ich sage Ihnen einfach, dass der Weg, den Sie jetzt eingeschlagen haben, zu einem massiven Kürzungsdruck auf das Bundesbudget führen wird. Wir werden mit den Zusatzeinnahmen zu spät kommen, und dann werden Sie hier Ihren Bäuerinnen und Bauern erklären müssen, warum Sie es, als wir es Ihnen gesagt haben, nicht anders gemacht haben.

Zybach Ursula · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Ich spreche zu Massnahme 49, "Verzicht auf die Förderung der Obstverwertung". Diese Massnahme würde zu Einsparungen von 2,4 Millionen Franken pro Jahr führen. Der Antrag der Minderheit I (Zybach) ist identisch mit dem Finanzplan des Bundesrates. Man würde im Bundesamt für Landwirtschaft bei den Beihilfen Pflanzenbau 2,4 Millionen Franken einsparen. Das heisst, wir hätten dort immer noch 67 Millionen Franken. Der entsprechende Artikel 58 des Landwirtschaftsgesetzes würde ersatzlos gestrichen.

Der Bund bezahlt Beiträge für die Herstellung von Produkten aus Beeren-, Kern- und Steinobst. Beim Obst kommt es zu Ernteschwankungen, das ist so. Mit den Beiträgen an die Lagerung einer Reserve an Apfel- und Birnensaftkonzentrat können die Angebotsschwankungen minimiert werden; man macht daraus Apfelsaft usw. Beitragsberechtigt sind Verarbeitungsbetriebe der ersten Verarbeitungsstufe, das heisst natürliche und juristische Personen, die frisches und ganzes Obst verarbeiten. Es handelt sich hier um eine produktbezogene Subvention, die der Stärkung und Marktorientierung des Agrar- und Ernährungssektors zuwiderläuft. Der Bundesrat hat uns erläutert, er sei der Ansicht, dass in diesem speziellen Bereich nicht der Staat, sondern die Branche selbst Massnahmen zur Stabilisierung des Marktes ergreifen müsse. Er sieht daher vor, diese Beiträge komplett zu streichen. Da ein solcher Betrag ja verwaltet werden muss - mit 0,8 Vollzeitäquivalenten -, ist klar, dass auch die Vollzeitäquivalente wegfallen, wenn man die Beiträge streicht.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen, deren Antrag identisch mit dem Finanzplan des Bundesrates ist. Vorhin wurde gesagt, es werde dann Food Waste geben. Ich traue all denjenigen, die Obst und überhaupt Landwirtschaftsprodukte herstellen, durchaus zu, dass sie das ohne Food Waste machen können und sie zu guten Produkten weiterverarbeiten, die länger haltbar sind.

Farinelli Alex · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe libéral-radical

Intervengo sulla misura relativa ai contributi per la qualità del paesaggio, dove il punto non è mettere in discussione l'importanza di questi strumenti, ma piuttosto capire come le spese debbano essere in qualche modo suddivise tra Cantoni e Confederazione e avere un sistema che non crei incentivi sbagliati. Infatti, quando la Confederazione finanzia la maggior parte del costo, in questo caso parliamo del 90 per cento, il rischio è che il sistema tenda a funzionare a volume, cioè si moltiplicano i progetti, si moltiplicano i perimetri di intervento, ma non vi è sempre una priorità chiara di dove sia necessario intervenire.

D'altra parte, la proposta del Consiglio federale di scendere al 50 per cento, comporta un cambiamento decisamente brusco. In diversi Cantoni, soprattutto in quelli con margini finanziari più stretti - che spesso sono anche quelli che hanno un territorio più grande -, ciò può portare a una conseguenza che non vogliamo, cioè ad una sorta di riduzione disomogenea dell'offerta dei programmi riguardanti il paesaggio e quindi una sorta di paesaggio a due velocità nel nostro Paese.

Per questo, la mia minoranza propone un compromesso equilibrato, dove si porta la ripartizione dal 90-10 al 75-25 per Confederazione e Cantoni, avendo tre vantaggi concreti. Il primo vantaggio: si vanno a correggere gli incentivi sbagliati senza strapazzare il sistema, mantenendo un cofinanziamento cantonale del 25 per cento che è tutt'altro che simbolico e obbligherebbe i Cantoni a selezionare meglio i progetti, priorizzando e coordinandoli. Il secondo vantaggio consisterebbe nel rafforzare il principio di responsabilità e vicinanza decisionale, andando a far sì che i contesti locali, che meglio conoscono ciò di cui hanno bisogno, possano scegliere in qualche modo i progetti più meritevoli e non venga calato dall'alto un obbligo o un incentivo agli interventi. Il terzo vantaggio si rifà alla stabilità, riducendo anche il rischio di disparità tra i Cantoni.

In sintesi, non si difende lo status quo perché oggi il sistema è sbilanciato e genera distorsioni, ma non si sostiene nemmeno una riduzione troppo drastica, perché gli effetti collaterali potrebbero essere anche abbastanza importanti. Il compromesso che vi viene proposto è ragionevole e permette da un lato di migliorare la situazione finanziaria della Confederazione e dall'altro lato di avere un sistema che sia più efficiente nel suo funzionamento.

Guggisberg Lars · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich sage es gleich vorweg: Der Antrag zur Regionalpolitik bereitet mir keine Freude. Wenn ich meinen Kanton, den Kanton Bern, vertreten möchte, müsste ich klar gegen diese Kürzung stimmen, denn er profitiert erheblich von der Finanzierung der NRP-Projekte. Das mache ich aber nicht, weil es beim EP 27 nicht um einzelne Parlamentarier, einzelne Kantone oder Partikularinteressen geht. Es geht darum, die Gesamtinteressen des Bundeshaushaltes und die Einhaltung der bewährten Schuldenbremse im Blick zu behalten. Wenn jeder sein eigenes "Gärtli" verteidigt, kommen wir auf keinen grünen Zweig.

Es bleibt dabei: Man kann das Fell des Bären nicht waschen, ohne es nass zu machen. Das übergeordnete Ziel ist es, eine Lösung zu finden, um das strukturelle Defizit in den Griff zu bekommen. Hier geht es nicht um eine eigentliche Sparmassnahme in der Regionalpolitik, sondern darum, einen Fonds auf ein angemessenes Niveau zu bringen. Sein Eigenkapital beträgt 1 Milliarde Franken, seine Liquidität rund eine halbe Milliarde Franken. Selbst die Eidgenössische Finanzkontrolle hat kürzlich kritisiert, dass der Fonds massiv überdotiert ist.

Es geht darum, in den nächsten drei Jahren 50 Millionen Franken einzusparen, also 5 Prozent. Für mich ist entscheidend, ob ein reifes Regionalprojekt nicht realisiert werden kann. Die Verwaltung hat diese Frage klar verneint. Dementsprechend kann man hier den Bundesrat und damit meine Minderheit bedenkenlos unterstützen. Die Regionalpolitik wird dadurch in keiner Weise geschwächt.

Die vorübergehende Kürzung ist gut verkraftbar. Besten Dank, wenn Sie mich dabei unterstützen.

Wettstein Felix · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe des VERT-E-S

Mein Minderheitsantrag betrifft die Zahlungen des Bundes zugunsten des soziodemografischen Lastenausgleichs. Ich habe es in meinem Eintretensvotum betont: Es gibt in diesem Paket Massnahmen, die es durchaus verdienen, dass wir sie genau prüfen; Massnahme 55 gehört dazu.

Der soziodemografische Lastenausgleich, der bekanntlich nicht etwa von den reichen Kantonen finanziert wird, sondern zu hundert Prozent durch den Bund, muss reformiert werden. Annahmen, die man damals, als man ihn einführte, getroffen hat, haben sich als Fehlprognosen entpuppt. Betonen möchte ich, dass wir den temporären Härtefallausgleich aufgrund des Kantonswechsels von Moutier nicht infrage stellen; dieser Teil der Massnahme soll umgesetzt werden.

Der letzte Wirksamkeitsbericht über den Finanz- und Lastenausgleich hat ergeben, dass dieser sein zentrales Ziel verfehlt, nämlich die Verkleinerung der Abstände zwischen den Kantonen bezüglich ihrer Finanzkraft. Die Unterschiede zwischen den ärmeren und den reichen Kantonen werden immer grösser. Das muss uns zu denken geben.

Die Expertengruppe Gaillard hat empfohlen, man solle beim soziodemografischen Lastenausgleich die letzte Betragserhöhung rückgängig machen. Der Bundesrat hat diesen Vorschlag tel quel übernommen. Leider wurde nicht berücksichtigt, dass dieser soziodemografische Lastenausgleich aus zwei Teilen besteht: Zwei Drittel des Geldes gleichen überdurchschnittliche Belastungen in den drei A aus: Armut, Ausländerintegration, Alter. Diese Ausgleichszahlungen erfüllen ihren Zweck und sollen nicht gekürzt werden. Ein Drittel der Gelder - das sind immerhin 176 Millionen Franken - gilt dem sogenannten Zentrumslastenausgleich. Dieser Teil des Ausgleichs ist höchst ineffizient. Er kommt ausschliesslich vier Kantonen zugute, für die "Zentrum sein" keine Last ist, sondern, im Gegenteil, eine Goldgrube. Mit anderen Worten: Mit den 176 Millionen, welche der Bund unter dem Titel "Zentrumslastenausgleich" ausschüttet, heizt der Bund das Auseinanderdriften armer und reicher Kantone weiter an.

Der Zentrumslastenausgleich versagt noch aus einem zweiten Grund. Wir können vergleichbar grosse Zentren mit vergleichbaren Zentrumsaufgaben betrachten und stellen verblüfft fest, dass die einen von den Bundesmillionen profitieren, die anderen nicht. Bern zum Beispiel kriegt nichts. Die Erklärung ist einfach: Die Stadt Bern hat einen zu grossen Kanton rundherum. Weil der Bund mit seinem Lastenausgleich nicht direkt die kommunale Ebene unterstützen kann, sondern nur die kantonale Ebene, bekommen ein Stadtkanton wie Basel oder ein Kanton wie Genf, bei dem die Stadt fast die Hälfte des Kantons ausmacht, den Löwenanteil dieses Zentrumslastenausgleichs. Die Kantone Bern, Luzern, St. Gallen oder Tessin bekommen nichts, obwohl ihre grössten Städte zweifellos Zentrumsaufgaben erfüllen.

Fazit: Die Idee des Zentrumslastenausgleichs war gut gemeint, als man das Finanz- und Lastenausgleichsgesetz beschloss. Aber er erfüllt seinen Zweck nicht. Vielmehr verschärft der Bund mit diesen Zahlungen das Reichtumsgefälle in der Schweiz.

Der soziodemografische Lastenausgleich soll künftig nur noch die demografisch bedingten überdurchschnittlichen Lasten - Armut, Ausländerintegration, Alter - ausgleichen. Wir entlasten den Bund um 176 Millionen Franken jährlich, ohne jemanden zu belasten.

Wyss Sarah · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Herr Kollege Wettstein, Sie möchten jetzt ad hoc in einem, ich sage jetzt einmal, Schnellverfahren an einem ausgefeilten System schrauben, ohne alle Rädchen zu kennen. Können Sie bestätigen, dass die Finanzkommission die Motion 26.3006 erarbeitet hat - die auch unbestritten ist -, in welcher der nationale Finanzausgleich und genau auch Ihr Anliegen aufgenommen werden, dass das aber gesamthaft angeschaut werden soll und dass nicht jetzt ad hoc einfach schnell, schnell an irgendeinem Rädchen gedreht werden sollte?

Wettstein Felix · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe des VERT-E-S

Ich kann das nicht bestätigen. Von "schnell, schnell" kann nicht die Rede sein, im Gegenteil. Ich bin mit Ihnen einig, dass es ein Thema ist, das uns schon länger beschäftigt. Die Fehlwirkung dieses Teils, des sogenannten Zentrumslastenausgleichs, also der Umstand, dass wir damit gar keine Last ausgleichen, ist erkannt und im Wirksamkeitsbericht bestätigt. Ich hätte diesen Antrag nicht gestellt, wenn mit Massnahme 55 nicht generell der soziodemografische Lastenausgleich adressiert wäre. Aber es ist eben eine Fehlüberlegung, einfach die letzte Erhöhung, die vor, glaube ich, etwa fünf Jahren gemacht wurde, rückgängig zu machen. Wenn wir das machen, dann ändern wir an der Fehlkonstruktion leider nichts.

Wyss Sarah · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Da mein Vorredner leider meine Frage nicht beantwortet hat, möchte ich es jetzt tun. Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt: Ja, die Finanzkommission hat einstimmig eine Motion verabschiedet, die verlangt, dass der Finanzausgleich in seiner Gesamtheit angeschaut wird.

Jetzt zu meiner Minderheit, der Minderheit Wyss: Man sagt ja, dies hier sei der Block mit den Einnahmen. Herr Wermuth hat es vorhin eigentlich mehrmals gesagt: Es sind nicht alles Einnahmen, es sind teilweise auch Subventionen, also eigentlich ja auch Ausgaben. Ich möchte auf eine Minderheit zu sprechen kommen, die mir schon am Herzen liegt. Denn können Sie mir erklären, weshalb der Kapitalbezug von Vorsorgegeldern aus der zweiten Säule steuerlich attraktiver ist als eine Berentung? Wahrscheinlich nicht. Ich kann es auch nicht. Und nur darum, wirklich nur darum geht es. Denn anders als von der Gruppe Gaillard vorgeschlagen, wird die Auszahlung aus der dritten Säule de facto rausgenommen; wir haben hier den sogenannten Freibetrag, also 100 000 Franken. Es geht hier wirklich um die Pensionskassen, es geht nicht um die etwa 1,8 Millionen Kleinsparerinnen, die in die Säule 3a einzahlen, sondern es geht um die, die grosse Einzahlungen machen und danach aus der Pensionskasse einen Kapitalbezug nehmen, der steuerlich deutlich begünstigt und so besteuert wird, wie wenn sie sich berenten lassen würden.

Mit dieser Massnahme sollen also diese Vorsorgeleistungen weiterhin nachgelagert besteuert werden. Auch daran ändert sich grundsätzlich nichts; auch ändert sich nichts Fundamentales daran, dass es weiterhin kantonale Unterschiede geben darf und geben wird. Sie werden ein bisschen verringert, was nicht unbedingt nur schlecht ist, wenn man bedenkt, dass dann trotzdem gewisse Personen im Rentenalter einfach ihren Wohnsitz verlegen, das Kapital dort beziehen, wo sie weniger Steuern zahlen, und nachher wieder zurückkommen. Das ist nämlich aktuell der Fall. Es macht also auch in Bezug auf diesen Steuertourismus Sinn, wenn wir diese Massnahme unterstützen.

Ich habe es gesagt: Wenn man es auch einnahmenseitig anschaut, ist diese Massnahme eigentlich die einzige seriös geprüfte Massnahme, die auch substanziell ist. Wenn diese nun gestrichen wird, wie dies die Mehrheit in der Finanzkommission wollte, dann kann man überhaupt nicht mehr von einem Gleichgewicht sprechen. Man konnte es schon vorher nicht bzw. kann es auch mit dieser Massnahme nicht wirklich, aber wenn diese Massnahme auch noch wegfällt, dann ist das wirklich einfach ein Abbaupaket zulasten der Entwicklungszusammenarbeit, zulasten der Bildung, zulasten der Umwelt. Das ist dann etwas, wofür wir uns alle rechtfertigen müssen.

Ich bitte Sie, doch diese wirklich moderate Massnahme des Bundesrates - sie wurde wirklich stark angepasst - zu unterstützen. Es kann ja nicht sein, dass man mit der Altersvorsorge eigentlich vor allem etwas macht, nämlich die Steuern optimieren. Die Steuern zu optimieren, ist nicht Aufgabe der Altersvorsorge. Die Altersvorsorge ist dazu da, für das Alter vorzusorgen, dafür sind wir auch verantwortlich.

Ich bitte Sie deshalb, hier der Minderheit Wyss zu folgen.

Christ Katja · 1VP-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe vert'libéral

Präsidentin (Christ Katja, erste Vizepräsidentin): Herr Pahud verzichtet auf ein Votum zu seinem Minderheitsantrag.

Nicolet Jacques · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Dans le cadre de ce programme d'allègement budgétaire 2027, la Commission des finances a débattu d'une proposition visant à augmenter les droits de douane agricoles pour générer de nouvelles recettes pour la Confédération. Cette proposition ne fait pas partie des mesures du paquet d'allègement du Conseil fédéral et n'a par conséquent pas été débattue par le Conseil des États. Selon cette proposition, 175 millions de francs devraient être générés par une augmentation des droits de douane sur les denrées agricoles et alimentaires. 25 pour cent, soit environ 44 millions, seraient prélevés sur les aliments importés pour les animaux et 75 pour cent, soit 131 millions de francs, sur les autres produits alimentaires importés. Par 12 voix contre 8 et 5 abstentions, la Commission des finances a soutenu cette proposition.

La minorité Stettler que je défends vous demande de refuser le principe d'introduire de nouvelles taxes d'importation dans le secteur agroalimentaire. Il est vrai qu'une augmentation des droits de douane pourrait avoir un impact positif pour certains secteurs de l'agriculture. Par exemple, les producteurs de céréales panifiables pourraient y voir une chance, car les prix de leur production pourraient augmenter. Cependant, l'augmentation des taxes pour les céréales fourragères conduirait à une augmentation des charges de productions de plus de 44 millions de francs pour les acteurs de secteurs comme la production d'oeufs, la production de volaille de chair ou l'élevage de porcs. Il n'est pas certain que ces nouvelles taxes sur les fourrages puissent être reportées sur la vente des produits. Ces charges supplémentaires de plus de 40 millions de francs seraient donc supportées par les producteurs suisses.

Concernant les 131 millions de taxes nouvelles qui devraient être prélevés sur les biens agricoles et les denrées alimentaires, ce seraient encore les agriculteurs ainsi que les consommateurs qui passeraient à la caisse. Par exemple, la paille est un simple sous-produit, essentiel au bien-être animal et pour lequel nous sommes autosuffisants pour environ deux tiers de la paille utilisée en Suisse, avec 600 000 tonnes produites contre 300 000 tonnes importées. Avec la proposition qui nous est soumise, une taxe de 15 francs par 100 kilos serait perçue, conduisant au doublement du prix de la paille. En clair, à nouveau près de 37 millions de francs de taxes supplémentaires seraient payées par les éleveurs pour acheter leur paille, qui pourtant manque en Suisse. Le mécanisme engendrerait une augmentation du prix de la paille indigène dans les mêmes proportions, et ce seraient principalement les exploitations agricoles d'élevage et les exploitations de montagne qui en feraient les frais.

Prenons maintenant d'autres denrées alimentaires qui seraient affectées par ces nouvelles taxes : le sucre et le glucose pour 21 millions de francs, les diverses farines et semoules et le blé dur destiné à la fabrication de pâtes pour 32 millions. Ces diverses denrées sont nécessaires au secteur de la transformation alimentaire, dont la boulangerie et la biscuiterie, qui est déjà très exposé à la concurrence des produits importés déjà transformés. En effet, nous importons plus de 140 000 tonnes de produits de boulangerie déjà confectionnés.

Les produits peu protégés, qui sont essentiellement des denrées qui ne peuvent être produites en Suisse, comme les agrumes et les bananes par exemple, seraient également frappés par ces taxes qui se monteraient à 40 millions de francs.

La question est simple : voulons-nous majorer les frais de nos exploitations agricoles actives dans l'élevage de 44 millions de francs pour l'alimentation et de 37 millions pour la paille, soit plus de 80 millions de francs de frais supplémentaires pour nos agriculteurs ? Voulons-nous mettre en danger nos acteurs du secteur alimentaire et en particulier ceux de la boulangerie ? Voulons-nous que les consommateurs paient environ 90 millions de francs de plus pour leur nourriture simplement pour alimenter les caisses fédérales ?

Pour ma part, c'est clairement non et je vous invite à suivre la minorité Stettler et à refuser les nouvelles taxes sur les droits de douane sur les importations agricoles.

Götte Michael · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich beginne mit meinem Minderheitsantrag zur Plafonierung der Ausgaben für Beratung und externe Dienstleistungen. Der Minderheitsantrag betrifft klar die Ausgabenseite, konkret die Ausgaben für Beratungen und externe Dienstleistungen. Die Zahlen im Finanzplan sprechen eine klare Sprache. 640 bis 650 Millionen Franken, deutlich mehr als eine halbe Milliarde Franken, werden hier pro Jahr eingestellt. Der Betrag ist seit Jahren steigend.

Die Minderheit Götte verlangt für die Jahre 2027 bis 2029 eine verbindliche Plafonierung auf 500 Millionen Franken, anders gesagt: auf eine halbe Milliarde Franken.

Warum betrifft der Antrag gerade diesen Bereich? Die Ausgaben für Beratung und externe Dienstleistungen sind in den letzten Jahren immer stärker gewachsen. Der Bund verfügt über eine grosse, gute und kompetente Verwaltung mit Fachwissen. Aus diesem Grund müssen externe Mandate eine Ausnahme und nicht die Regel sein.

Ein Plafond zwingt zudem zur Priorisierung. Jede Verwaltungseinheit sollte sich fragen, welche externen Leistungen wirklich notwendig sind. Wo können wir Aufgaben intern wahrnehmen, und wo brauchen wir den externen Support? Man wird sich auch die Frage stellen müssen, auf welches Projekt verzichtet bzw. wie der Umfang eines Projekts reduziert werden kann. Damit stärkt man nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit. Im Rahmen des Entlastungspakets haben wir Erwartungen an Hochschulen, Forschungsinstitute, Kantone und andere Empfänger von Bundesbeiträgen. Der Bund könnte hier mit gutem Beispiel vorangehen.

Ich komme zu den allgemeinen Erläuterungen seitens der SVP-Fraktion zu Block 1 bzw. zu den Minderheitsanträgen. Dieser Block ist oder war finanzpolitisch zentral. Hier entscheiden wir, ob wir es mit dem Entlastungspaket 2027 ernst meinen oder nicht bzw. ob es am Schluss, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, als Entlastungspaket geschnürt werden kann. Der Bundeshaushalt muss strukturell stabilisiert werden. Wenn wir nur Einzelkorrekturen machen, nehmen wir das nicht ernst und werden in kurzer Zeit vor dem nächsten Entlastungspaket oder Sparpaket stehen.

Block 1 enthält eine Vielzahl von Minderheitsanträgen, die in ganz unterschiedliche Richtungen gehen. Für uns als SVP-Fraktion ist entscheidend, ob ein Antrag zu mehr Ausgabendisziplin, zu klarer Prioritätensetzung und zu einer nachhaltigen Stabilisierung beiträgt oder ob damit das Gegenteil bewirkt wird. Was wir klar ablehnen, sind die Minderheitsanträge der links-grünen Seite, die das Entlastungspaket systematisch schwächen oder in eine andere Richtung drehen wollen.

Es gibt Anträge, die über höhere Verbrauchssteuern zusätzliche Einnahmen generieren wollen, oder Anträge, die neue Abgaben oder zusätzliche Umverteilungen ins Spiel bringen, wie auch Anträge, die Kürzungen in verschiedenen Aufgabenbereichen rückgängig machen oder zumindest abschwächen möchten. All diese Anträge folgen demselben Muster: Man scheut sich vor echter Priorisierung auf der Ausgabenseite und sucht stattdessen neue Einnahmequellen oder schützt bestimmte Ausgabenbereiche vor jeder Korrektur. Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg.

Erstens sind Steuern und Abgabeerhöhungen keine strukturelle Lösung. Sie lindern kurzfristig den Druck, verschieben aber das Grundproblem. Wer heute neue Einnahmen erschliesst, wird morgen erneut vor steigenden Ausgaben stehen. Zweitens ist ein Entlastungspaket, das grosse Ausgabenpläne faktisch ausnimmt, nicht glaubwürdig. Wenn gewisse Bereiche politisch tabu sind, müssen andere umso stärker belastet werden. Das lehnen wir ab. Drittens darf die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes nicht durch zusätzliche Abgaben oder immer neue Regulierungen geschwächt werden. Gerade im Bereich der Wirtschaft und der Finanzen brauchen wir Verlässlichkeit, stabile Rahmenbedingungen und Zurückhaltung des Staates.

Die SVP-Fraktion unterstützt deshalb jene Anträge in diesem Block, die konsequent auf Ausgabendisziplin setzen, Prioritäten schärfen und den Eigenbereich des Bundes nicht ausklammern. Minderheitsanträge, die das Paket aufweichen, neue Einnahmequellen erschliessen oder zusätzliche Ausgaben sichern wollen, lehnen wir in der Summe ab. Namentlich unterstützen wir die Minderheitsanträge aus unseren eigenen Reihen; das sind die Anträge, die Ihnen bereits im Detail erläutert wurden, der Minderheiten Gafner, Guggisberg, Götte, Pahud und Stettler, übernommen von Jacques Nicolet. Weiter unterstützen wir den Einzelantrag Aeschi gegen die Einführung des PLB. Zudem werden wir weitere Minderheitsanträge unterstützen, die ebenfalls im Detail ausgeführt worden sind, nämlich die Minderheitsanträge Schilliger und Kaufmann.

Wenn wir die Schuldenbremse ernst nehmen, dürfen wir nicht reflexartig eine neue Einnahmequelle erschliessen, während wir gleichzeitig im Eigenbereich auf verbindliche Begrenzungen verzichten. Ein Entlastungspaket, das in erster Linie auf Mehreinnahmen setzt, löst das Problem nicht nachhaltig, ein Paket, das bei den eigenen Strukturen ansetzt und klare Obergrenzen definiert, hingegen schon.

Ich bitte Sie deshalb, die erwähnten Minderheitsanträge zu unterstützen, keine neuen Einnahmequellen zu erschliessen und uns vor allem bei der Plafonierung der Beratungsaufgaben zu unterstützen.

Andrey Gerhard · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe des VERT-E-S

Geschätzter Kollege Götte, Sie haben jetzt in einem ganz kurzen Sätzchen gesagt, dass Sie den PLB nicht unterstützen. Können Sie uns ein bisschen erklären, weshalb Sie finden, dass die systemkritischen, insbesondere die internationalen Banken - davon gibt es nicht mehr viele, wie Sie wissen - eine Vollkaskoversicherung des Schweizervolkes, der Schweizer Bevölkerung, der Schweizer Volkswirtschaft erhalten sollen, und das zum Nulltarif?

Götte Michael · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Herzlichen Dank für diese sehr berechtigte Frage. Wir haben das in der Kommission schon ausführlich diskutiert. Wir sind klar der Ansicht, dass es hier um ein Entlastungspaket mit Korrekturen auf der Ausgabenseite geht. Damit ist aber klar eine zusätzliche Einnahme definiert. Man kann - zumindest ein Teil von uns ist offen, das zu tun - über diesen Bereich diskutieren. Man sollte mit diesem Bereich aber nicht das Entlastungspaket verschönern. Dafür brauchen wir eine entsprechende Vorlage, die von den entsprechenden Fachkommissionen beraten wird. Dann können wir über diesen Punkt diskutieren.

Kälin Irène · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S

In diesem Block stellt sich mehr als anderswo die Frage nach der Ausgewogenheit und dem Gleichgewicht des Paketes sowie nach dem deutlichen Fehlen von Mehreinnahmen. Auch wenn die Diskussion über mögliche und dringend notwendige Mehreinnahmen wenig Aussicht auf Erfolg hat, weil ihre Suche von Anfang an vernachlässigt wurde, möchte ich namens der Grünen Fraktion dennoch aufzeigen, weshalb wir solche Mehreinnahmen nicht nur wollen, sondern brauchen.

Ich werfe nochmals einen Blick nach Deutschland. Dort zeigt das Beispiel der Deutschen Bahn, was passiert, wenn eine zu rigid verstandene Sparpolitik zur Investitionsbremse für eine ganze Volkswirtschaft wird. Es wurde zu wenig investiert, zu spät erneuert, die Elektrifizierung verschleppt und die Substanz über Jahrzehnte auf Verschleiss gefahren. Das Resultat erlebt heute jeder, der mit dem Zug durch Deutschland fahren muss. Es ist das Bild eines Landes, das seine eigene Zukunft buchstäblich aufs Abstellgleis gestellt hat. Die Finanzpolitiker der Nullerjahre haben sich damals wohl gegenseitig auf die Schulter geklopft, so wie wir das heute versuchen. Auf dem Papier sahen die Zahlen gut aus, die Schuldenquote sank planmässig. In der Realität aber hat sich eine gewaltige institutionelle und infrastrukturelle Schuld aufgetürmt. Diese Schuld wurde den heutigen Generationen aufgebürdet, mit erheblichen Folgen für die Wirtschaft, die Gesellschaft und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates.

Genau davor warnt die Grüne Fraktion mit Blick auf dieses Sparpaket. Eine Volkswirtschaft ist kein Sparkonto, das man einfach einfrieren kann. Wirtschaftspolitik ist immer auch Innovations- und Investitionspolitik, die Herausforderungen erkennt und anpackt. Ein Staat, der in einer Phase des technologischen Umbruches nur auf die Ausgabenbremse tritt, betreibt keinen Heimatschutz, sondern Deindustrialisierung durch Unterlassung. Es geht uns nicht darum, leichtfertig Schulden zu machen; wir stehen zu soliden Bundesfinanzen. Aber es ist nicht generationengerecht, unseren Nachkommen eine nur buchhalterisch saubere Bilanz zu hinterlassen, während wir die Herausforderungen unserer Zeit aufschieben. Wir können auch kaum erklären, weshalb wir diese Herausforderungen nicht anpacken, wenn wir mögliche Einnahmen liegenlassen, statt sie zu nutzen und zu investieren.

Wenn wir unserer Aufgabe gerecht werden wollen, müssen wir endlich ehrlich über die Einnahmenseite sprechen. Ein einseitiges Kürzungsprogramm, das Lasten in die Kantone und in die Zukunft verschiebt, ist zum Scheitern verurteilt. Wir brauchen mehr Einnahmen, um die Schweiz zukunftsfähig zu halten. Ein notwendiger Schritt ist die höhere Besteuerung der Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule, wie dies der Bundesrat vorsieht. Es ist nicht einzusehen, weshalb weiterhin Steuerprivilegien gewährt werden, die vor allem hohen Einkommen nützen, während gleichzeitig bei der Bildung gespart wird. Ebenso wäre die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer überfällig und deutlich sozialer, als über die unsoziale Mehrwertsteuer nachzudenken. In fast allen modernen Volkswirtschaften werden Gewinne aus Aktien und Wertschriften besteuert. Nur in der Schweiz schauen wir zu, wie grosse Vermögen steuerfrei weiterwachsen, während die arbeitende Bevölkerung die Hauptlast trägt.

Auch im Finanzsektor müssen wir die Risiken fair verteilen. Wenn der Staat in der Not eingreift, wie beim Untergang der CS, braucht es im Gegenzug eine angemessene Abgeltung durch die Finanzinstitute, etwa einen Public Liquidity Backstop. Wir können nicht zulassen, dass Risiken vergesellschaftet werden, während die Profite privat bleiben und der Bund gleichzeitig behauptet, es fehle Geld für den Klimaschutz. Echte fiskalische Verantwortung bedeutet, den Substanzwert unseres Landes zu erhalten. Wenn wir heute bei der Bildung kürzen und den Klimaschutz aufschieben, hinterlassen wir marode Institutionen und eine geschwächte Wirtschaft. Investitionen aufzuschieben, bedeutet nicht, zu sparen, sondern die Kosten in die Zukunft zu verlagern. Wir brauchen eine Finanzpolitik, die investitionsfähig bleibt, um die Schweiz als führenden Innovationsstandort in der Welt zu positionieren.

Angesichts des grossen Ganzen wirkt es fast zynisch, in diesem Block über ein paar Millionen Franken mehr oder weniger für die Landwirtschaft zu streiten, während wir die grossen Einnahmequellen ungenutzt lassen. Dieser Block mit seinen Mehr- und Minderheiten zeigt die verpasste Chance, Lasten nicht einfach zu verschieben, sondern echte Mehreinnahmen zu generieren, um die Gegenwart zu gestalten und in die Zukunft zu investieren.

Cottier Damien · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe libéral-radical

Dans ce premier bloc, je vous donne les positions du groupe libéral-radical en faisant d'emblée une remarque qui concerne plusieurs points. Nous l'avons affirmé aussi dans le débat d'entrée en matière : il s'agit ici de limiter les dépenses, puisque la Confédération a un problème de croissance des dépenses qui va plus vite que la croissance des recettes. Il ne s'agit pas de trouver de nouvelles recettes. Pour l'essentiel, nous nous opposerons aux propositions qui sont faites d'introduire de nouvelles taxes ou de nouveaux impôts.

Concernant la mesure 8, "réduction de la subvention à la recherche de l'administration fédérale", nous soutiendrons la position du Conseil fédéral, qui est aussi celle du Conseil des États.

Concernant la mesure 16, "réduction des dépenses en faveur de la promotion de la qualité des ventes", ainsi que pour la mesure 36, "suppression des contributions à l'élimination", nous suivrons dans un premier temps la majorité, estimant que la proposition de compromis qui est faite entre la version du Conseil fédéral et celle du Conseil des États est la deuxième meilleure position. Nous ne pouvons pas exclure - même si c'est douloureux - l'agriculture de l'ensemble de ce paquet d'économies et pensons que les mesures proposées peuvent être supportables pour les différentes branches ; nous proposons donc de suivre la majorité de la commission. Dans un deuxième vote, nous proposons de suivre la proposition du Conseil fédéral, à savoir la proposition initiale selon la minorité I (Gredig).

Concernant la mesure 17, "réduction des aides financières à Suisse Tourisme" et la mesure 18, "réduction des moyens financiers d'Innotour", nous suivrons la majorité selon les propositions du Conseil fédéral.

Concernant la mesure 22, "mesures dans le domaine propre", nous suivrons la minorité I (Schilliger), qui demande une augmentation des économies dans ce domaine. Nous estimons qu'il y a une marge de manoeuvre pour la Confédération ; elle le propose de manière progressive. Nous vous invitons à suivre cette minorité concernant cette mesure.

Concernant la mesure 48, "suppression des aides à la production animale", et la mesure 49, "suppression des contributions pour la transformation de fruits", aussi dans le domaine de l'agriculture, nous soutiendrons d'abord la majorité. Pour la mesure 48, nous suivrons ensuite la minorité I (Wermuth) selon le Conseil fédéral. Pour la mesure 49, nous suivrons la minorité I (Zybach) selon le Conseil fédéral. Dans un premier temps, nous soutenons une proposition de compromis : le Conseil des États est allé beaucoup trop loin en supprimant l'ensemble des mesures qui touchent l'agriculture. Encore une fois, nous pensons, au sein du groupe libéral-radical, que nous ne pourrons pas exempter complètement une branche de l'ensemble de ces mesures. Si le Conseil fédéral ne devait pas être suivi, ce qui est notre proposition prioritaire, nous proposons à tout le moins de suivre la majorité, en acceptant cette proposition intermédiaire de compromis.

Concernant la mesure 50, "augmentation des mises aux enchères de contingents tarifaires", la majorité de votre commission doit être suivie. Elle propose une solution intermédiaire, sans modifier le système, mais en rehaussant de 20 pour cent les contingents soumis à des contributions, ce qui entraînerait une rentrée financière supplémentaire de l'ordre de 17 millions de francs. On ne serait donc pas très loin de la mesure proposée par le Conseil fédéral, mais cela éviterait un changement de système. Par contre, on ne retournerait pas autant en arrière que le Conseil des États, qui renonce complètement à cette mesure. Nous vous recommandons de suivre la majorité.

Concernant la mesure 51, "réduction à 50 pour cent du taux des contributions à la qualité du paysage", nous vous recommandons de suivre la minorité Farinelli, avec cette nouvelle répartition 75-25, qui permet de faire des économies supplémentaires par rapport à ce que nous propose le Conseil des États.

Concernant la mesure 54, "politique régionale : renonciation à des apports supplémentaires au fonds et à des allègements fiscaux", nous soutiendrons la minorité Guggisberg. Il s'agit ici de renoncer à la modification de la loi, mais de prendre tout de même cette mesure d'allègement budgétaire.

Concernant la péréquation financière, il faudra prendre cette mesure, mais pas maintenant. Il faut que cela se fasse lors de la prochaine révision de la péréquation. Sur le fond, notre groupe soutient cette mesure, mais pas maintenant. Dans ce sens, il propose de suivre la majorité.

Nous nous opposons à l'augmentation des impôts sur les retraits en capital des deuxième et troisième piliers. Encore une fois, il ne s'agit pas d'introduire de nouveaux impôts, mais de mieux maîtriser les dépenses. Dans ce sens, nous suivons la majorité et nous opposons à cette proposition du Conseil fédéral, de même qu'à des modifications du tarif douanier agricole. M. Nicolet a bien expliqué tout à l'heure tous les problèmes que cela causerait. Nous nous opposons à de nouvelles taxes sur le tabac et l'alcool.

Concernant le "public liquidity backstop", c'est un débat complexe. Quand on voit que Swiss Banking soutient une minorité Funiciello, on voit bien la difficulté de cet objet. Nous montrons une certaine ouverture, car il faudra introduire ce "public liquidity backstop", par contre la manière de le faire en matière législative et le fait de l'introduire à ce stade posent quelques questions au sein de notre groupe.

Gredig Corina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Es wurde vorhin gesagt: In Block 1 geht es auch darum, zu schauen, ob es irgendwo Mehreinnahmen geben könnte, und zwar solche, die sachlich gut begründet und gesellschaftlich breit akzeptiert sind.

Ich spreche hier für zwei Minderheitsanträge, die ich vorhin noch nicht erwähnt habe. Es geht um zwei Minderheitsanträge unserer Fraktion, die ebenfalls noch Beachtung finden sollten. Wir machen hier als Bund nämlich Konträres: Einerseits machen wir beim Tabak- und Alkoholkonsum Präventionsarbeit. Wir haben Präventionsausgaben, und zwar zu Recht, denn wir kennen die Konsequenzen der Tabak- und der Alkoholsucht. Sie sind schädlich und haben enorme Folgekosten, sowohl gesellschaftlich als auch im Gesundheitswesen. Andererseits ist die Frage, ob es vielleicht Mittel geben würde, mit denen wir diese Sucht bekämpfen könnten, und ob wir nicht dort ansetzen könnten, wo diese Produkte gekauft oder eben nicht gekauft werden, damit sie weniger konsumiert würden.

Damit komme ich zur Spirituosensteuer und zur Tabaksteuer. Es war mir nicht bewusst, dass die Spirituosensteuer seit einem Vierteljahrhundert nicht mehr angepasst worden ist. Ein Vierteljahrhundert ist finanzpolitisch schon fast eine kleine Ewigkeit. In dieser Zeit sind sehr viele Abgaben gestiegen: die Tabaksteuer, die Mehrwertsteuer, Abgaben für die Energie. Es sind diverse Abgaben gestiegen, nur die Spirituosensteuer ist gleich geblieben. Es geht hier um Spirituosen, also nicht um Wein oder Bier, das sind ja beliebte Konsummittel bei uns im Parlament. Es geht hier um Wodka, um Rum oder um eine Flasche Jack Daniel's. Der Konsum dieser Spirituosen verursacht hohe gesellschaftliche Folgekosten.

Wir haben ein strukturelles Loch im Entlastungspaket. Da stellt sich schon ein bisschen die Frage: Könnten wir diese Steuer, bei der doch eigentlich logisch wäre, dass wir nach einem Vierteljahrhundert einen Schritt machen, nicht wenigstens der Teuerung anpassen? Wir haben Ihnen hier mit unserem Antrag einen Vorschlag gemacht. Es ist wiederum eine massvolle Erhöhung, eine Erhöhung, die Sie mit gutem Gewissen gutheissen können - und Sie tun damit erst noch etwas für die Prävention.

Das Gleiche gilt beim Tabak. Auch hier beantragen wir Ihnen eine massvolle Erhöhung. Tabak ist kein Grundnahrungsmittel, sein Konsum verursacht Kosten, und diese trägt schlussendlich die Allgemeinheit. Wir könnten hier die Bundesratskompetenz ausweiten.

Ebenfalls in diesem Block geht es um die Ausrichtung von Entsorgungsbeiträgen. Bisher haben wir noch nicht darüber gesprochen. Es geht ebenfalls um Mehreinnahmen, es ist ein sehr grosser Betrag. Der Bundesrat beantragt, diese Beiträge aufzuheben. Sie sind ein klassischer alter Zopf. 2001 wurde dieser Zopf das erste Mal geflochten, als Reaktion auf die BSE-Krise und das Tiermehlverfütterungsverbot. Damals war das sicher richtig, damals war das notwendig. Aber dieser "Übergangszopf" feiert nächstes Jahr seinen 25. Geburtstag und ist damit schon etwas alt. Nach 25 Jahren sind diese Beiträge kein Provisorium mehr, als das sie eingeführt worden sind. Es ist ein klassisches "Providurium" geworden, ein sehr teures "Providurium", und diesem könnten wir heute ein Ende bereiten. Ich bitte Sie deshalb, auch hier die Variante des Bundesrates zu unterstützen.

Die drei genannten Mehreinnahmen sind sinnvoll, massvoll, und damit könnten Sie einen Beitrag zu einer Bundeskasse leisten, die etwas voller wird.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

In diesem Block äussere ich mich nicht zu jedem Minderheitsantrag, sondern nur zu den wichtigsten Themen; dafür bitte ich um Verständnis.

Zunächst spreche ich zu den Massnahmen in der Landwirtschaft. Der Bundesrat hat Kürzungen von rund 260 Millionen Franken beantragt. Um die Bauernfamilien nicht übermässig zu belasten, hat er den Schwerpunkt auf Massnahmen gelegt, die nicht direkt einkommenswirksam sind, sondern die Transparenz und Kostenwahrheit in der Branche verbessern sollen. Der Ständerat hat diese Massnahmen nahezu vollständig gestrichen. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, Massnahmen mit einem Entlastungspotenzial von rund 50 Millionen Franken umzusetzen. Grossmehrheitlich verzichtet sie jedoch, ebenso wie der Ständerat, auf die Gesetzesänderungen. Es geht hier also nicht mehr um Aufgabenverzichte, sondern um vorübergehende Kürzungen. Ich bitte Sie deshalb, der Linie des Bundesrates zu folgen und die entsprechenden Minderheiten zu unterstützen. Wenn Sie das nicht wollen, bitte ich Sie, den Kompromissvorschlägen Ihrer Kommission zuzustimmen.

Als Nächstes komme ich zur Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleiches und zur Schaffung eines temporären Härtefallausgleiches. Sowohl der Ständerat als auch Ihre Kommission wollen den Finanzausgleich nicht im Rahmen des EP 27 anpassen. Eine Motion der Finanzkommission beauftragt stattdessen den Bundesrat mit einer Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich. Damit anerkennt auch Ihre Kommission den Handlungsbedarf. Der Weg über die Motion dauert länger, als wenn wir im EP 27 einen ersten Schritt machen. Der Bundesrat ist klar der Meinung, dass der Bund einseitig stärker belastet wird, als das 2020 bei der Reform vereinbart war und man annehmen konnte. Auf die Details möchte ich nicht weiter eingehen.

Nun komme ich zur höheren Besteuerung von Kapitalbezügen der zweiten und dritten Säule, die einiges Rauschen im Blätterwald verursacht hat. Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag Wyss zuzustimmen. Heute sind Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule steuerlich stärker begünstigt als Rentenbezüge. Während Rentenbezüge mit bis zu 11,5 Prozent besteuert werden, werden Kapitalleistungen aus der Vorsorge nur mit maximal 2,3 Prozent besteuert. Gerade hohe Kapitalleistungen werden dadurch sehr grosszügig entlastet. Wichtig ist, dass der Bundesrat den Bedenken aus der Vernehmlassung Rechnung getragen und die Tarife bei tieferen Kapitalbezügen gesenkt hat. Für Kapitalbezüge bis 100 000 Franken entsteht keine Mehrbelastung. Typische Säule-3a-Bezüge von Unselbstständigerwerbenden werden damit kaum zusätzlich belastet. Umgekehrt gilt auch, dass die steuerlichen Anreize zum Vorsorgesparen erhalten bleiben. Es ist mir wichtig, das klarzustellen, nachdem in der öffentlichen Berichterstattung Treu und Glauben erwähnt wurden. Es geht hier einzig um eine leichte Anpassung des Steuertarifs, wie sie auch in anderen Bereichen vorkommt. Das ist kein Verstoss gegen Treu und Glauben, da die steuerlichen Privilegien der zweiten und dritten Säule bestehen bleiben.

Weiter liegen verschiedene Anträge zur Erhöhung der Einnahmen vor, etwa höhere Agrarzölle. Damit sollen Mehreinnahmen von 175 Millionen Franken erzielt werden. Diese Entlastung des Haushaltes ist grundsätzlich zu begrüssen. Angesichts der internationalen Entwicklungen stellt sich jedoch die Frage, ob es jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um Zölle zu erhöhen oder neu einzuführen. Auch für die Bauern ergeben sich Risiken, deren Folgen schwer abzuschätzen sind. So könnte eine Erhöhung der Zölle auf Futtermittel die Kosten der Schweizer Tierhaltung zusätzlich verteuern. Auch die Konsumentinnen und Konsumenten würden durch die höheren Preise zusätzlich belastet.

Zur Erhöhung der Tabak- und der Alkoholsteuer: Mit diesen Massnahmen könnten Mehreinnahmen von 75 Millionen Franken generiert werden. Beide Steuererhöhungen bedingen jedoch eine Gesetzesänderung, und es gilt hier einfach zu beachten, dass zu diesen Massnahmen keine Vernehmlassung durchgeführt worden ist. Ich habe das auch in der Kommission gesagt.

Zum Public Liquidity Backstop: Aus Sicht des Bundesrates ist es im Interesse der Finanzstabilität, den PLB so rasch wie möglich einzuführen. Der Bundesrat hat die Botschaft dazu bereits im September 2023 verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Der Antrag, der Ihnen nun vorliegt, orientiert sich an dem vom Bundesrat vorgelegten und zuvor auch vernehmlassten Gesetzentwurf. Die PLB-Vorlage wurde aber im Vergleich zum Gesetzentwurf des Bundesrates so weit gekürzt, dass der Ihnen vorliegende Text nur die Bestimmung erfasst, die das Instrument des PLB rechtssicher macht. Die Kürzung der Vorlage bedeutet, dass der Bundesrat viele Aspekte auf Verordnungsstufe regeln muss. Dies umfasst auch die finanziellen Aspekte des PLB, namentlich die finale Ausarbeitung und Umsetzung der Ex-ante-Pauschale. Der Antrag ermöglicht es hingegen, den PLB bereits ab 2027 in Kraft zu setzen statt, wie bisher angenommen, 2028 oder erst 2029. Dies führt 2027 zu Mehreinnahmen von schätzungsweise 140 Millionen Franken. Die effektive Höhe dieser Einnahme wird vom Geschäftsergebnis der betroffenen Banken und weiteren Faktoren abhängig sein.

Wenn die Einführung des PLB verzögert wird, heisst das übrigens nicht, dass er im Krisenfall nicht trotzdem zur Anwendung gelangen würde. Wir haben das im März 2023 gesehen, als wir auf dieses Instrument angewiesen waren, um die Stabilität des Finanzsystems sicherzustellen. Ihre Kommission ist auf die Vorlage gestossen, weil sie schon so lange in der WAK des Ständerates sistiert ist und weil damit Mehreinnahmen verbunden sein könnten. Es wurde jetzt nonchalant gesagt, der Bundesrat solle dann doch Notrecht anwenden. Ich finde das relativ kritisch, weil Sie den Bundesrat immer dafür kritisiert haben, wenn er Notrecht angewendet hat. Dass man hier vorwärtsmacht und Sie vielleicht mit diesem Antrag etwas Druck aufsetzen, ist sicher ein Gott wohlgefällig Werk. Es ist nämlich auch so, dass wir hier von einer faktischen Staatsgarantie sprechen. Dass sich die Banken gegen jede Abgeltung wehren, muss man dem Volk auch noch erklären - wenn nicht heute, dann zu einem späteren Zeitpunkt.

Frau Funiciello, ich habe es gehört, das ist eine Premiere. Sie müssen es zelebrieren, dass Swiss Banking und Frau Funiciello auf der gleichen Seite stehen. Sie haben den Minderheitsantrag I auf eine Abgeltung von 1 Milliarde Franken eingereicht. Hier haben Sie nicht die Unterstützung von Swiss Banking, aber immerhin beim Minderheitsantrag II auf Streichung dieser Massnahme. Man muss aber sagen, das ist schon etwas - ich erlaube mir, es direkt zu sagen - aus dem Tierbuch. Systemrelevante Banken haben andere Vorschriften. Die Eigenmittel, die Liquidität, die Abwicklungsfähigkeit, all das muss man dort auch berücksichtigen, und vor allem ist die zentrale Massnahme die Eigenkapitalausstattung. Wie Sie wissen, wird diese im Moment auf 26 Milliarden US-Dollar geschätzt, sollte der Entwurf des Bundesrates umgesetzt werden, was ich hoffe.

Verschiedene Minderheitsanträge, beispielsweise bei Schweiz Tourismus, Innotour, der Ressortforschung, verlangen einen Verzicht oder eine mildere Kürzung. Ich bitte Sie hier, die Vorlage des Bundesrates zu unterstützen. Wir werden im Voranschlag 2027 Kürzungen von mehreren hundert Millionen Franken umsetzen müssen und müssten dann ohnehin auf diese Bereiche zurückgreifen.

Ritter Markus · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Sehr geehrte Frau Bundesrätin, die Schweizer Landwirtschaft konnte oder musste in den letzten Jahren laufend höhere Anforderungen erfüllen, gerade im Bereich der Umwelt und der Biodiversität. Der Bundesrat schlägt nun vor, dass mit diesem Entlastungspaket bei der Schweizer Landwirtschaft direkt oder indirekt wirkende Massnahmen von total 259 Millionen Franken umgesetzt werden; das sind rund 10 Prozent des Gesamtpakets. Können Sie bestätigen, dass die Ausgaben des Bundes für die Schweizer Landwirtschaft in den letzten zwanzig Jahren nominal stabil geblieben sind?

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Ja, Herr Nationalrat Ritter, das kann ich bestätigen, allerdings wissen Sie auch - und jetzt sage ich das, was das Bundesamt für Landwirtschaft immer sagt -, dass es heute weniger Betriebe gibt. Was man auch sagen muss, wenn man diese Anträge anschaut, beispielsweise in Bezug auf die Landschaftsqualitätsbeiträge - ich war noch im Ständerat, als diese beschlossen wurden -, ist: Dort haben wir einfach hohe Beiträge des Bundes, eine hohe Subventionierung gegenüber den Kantonen, und das wollten wir zurückfahren. Das ist auch der grösste Posten, würde ich sagen, aber ich mache mir keine Illusionen; das wird jetzt etwas pulverisiert.

Funiciello Tamara · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Geschätzte Frau Bundesrätin, Sie haben mich direkt angesprochen. Ich wollte Sie fragen, ob Ihnen bewusst ist, dass meine Partei, Ihre Partei und die Partei, die den PLB eingebracht hat, in der Kommission eine Mehrheit haben und dass wir dementsprechend durchaus die Möglichkeit haben, einen PLB mit Regulierungen auszuarbeiten, die dazu führen, dass die Banken tatsächlich zur Kasse gebeten werden.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Frau Nationalrätin Funiciello, wir werden sehen, was die Beratungen in der WAK-S ergeben werden. Ich vertrete hier nicht eine Partei. Ich setze mich im Namen des Bundesrates dafür ein, dass für diese faktische Staatsgarantie eine Ex-ante-Abgeltung bezahlt wird. Das ist offenbar umstritten, und das Lobbying der Banken in dieser Frage ist unüberhörbar. Wir werden sehen, wie das herauskommt. Der Public Liquidity Backstop ist eine wichtige Massnahme für einen Finanzplatz, unabhängig von der Abgeltung. Die PUK hat den Bundesrat und das Parlament dafür gerügt, dass dieses System noch nicht zur Verfügung steht.

Ich habe vorhin einfach gesagt, man sollte vielleicht nicht zu nonchalant sagen, man könne dann ja Notrecht anwenden. Das haben nicht Sie gesagt, aber andere. Dagegen wehre ich mich auch etwas. Ich finde, man sollte bei diesen Fragen schon einmal in die Gänge kommen.

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr

La séance est levée à 12 h 55