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Nennung von Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit bei Polizeimeldungen
Salzmann Werner · 1VP-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Kommission
Der Initiative keine Folge geben
Antrag Schwander
Der Initiative Folge geben
Proposition de la commission
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition Schwander
Donner suite à l'initiative
Präsident (Salzmann Werner, erster Vizepräsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Der Titel der parlamentarischen Initiative sagt, was sie will. Sie möchte, dass die Polizei bei der Orientierung der Bevölkerung das Alter, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit von Täterinnen und Tätern, Tatverdächtigen und Opfern bekannt gibt, sofern keine Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen oder Personen dadurch identifiziert werden können.
Die Kommission beantragt mit denkbar knappem Ergebnis, nämlich mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, der Initiative keine Folge zu geben, und das aus folgenden Überlegungen.
Schauen wir die verschiedenen Verfahrensschritte an: Zunächst ist ein Verfahren hängig, und das ist auch der Moment, in dem die Polizei respektive die Staatsanwaltschaft zuständig ist respektive die Verfahrenshoheit hat. Hier sehen nun 50 Prozent der Kantone bereits vor, dass entsprechende Informationen erfolgen. Das heisst, mit Bezug auf die Hälfte der Kantone rennt die Initiative offene Türen ein, und die andere Hälfte sieht offenbar keine Notwendigkeit, das vorzusehen. Wenn jetzt eine Entscheidung, also eine rechtskräftige Verurteilung, vorliegt, dann werden die entsprechenden Informationen in die polizeiliche Kriminalstatistik aufgenommen, respektive sie finden Eingang in die Urteilsstatistik.
Aufgrund dieser Situation - bei Verurteilungen ist die Sache eigentlich schon geregelt und bei hängigen Verfahren in 50 Prozent der Kantone - sieht Ihre Kommission da keinen Handlungsspielraum respektive ist der Meinung, dass es nicht notwendig ist, in die kantonale Hoheit einzugreifen, denn eben: 50 Prozent der Kantone haben das schon so entschieden, die anderen 50 Prozent zum Teil auch, im negativen Sinne. Es handelt sich hier um eine kantonale Kompetenz, und es ist nicht einsehbar, warum man hier eingreifen sollte.
Dann stellt sich grundsätzlich auch die Frage, was für ein Bild man vermittelt, wenn man diese Information gibt. Die Information über die Staatsangehörigkeit kann im konkreten Fall von Bedeutung oder von Interesse sein, sie muss es aber nicht zwingend, das Gleiche gilt für das Opfer, also welche Nationalität das Opfer hat; das kann interessant, das kann wichtig sein, muss es aber nicht und kann natürlich auch das Gegenteil bewirken.
Das alles hat die eben denkbar knappe Mehrheit Ihrer Kommission dazu bewogen, der Initiative keine Folge zu geben.
Schwander Pirmin · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich beantrage Ihnen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Weshalb?
Der Kommissionssprecher hat gesagt, es sei kantonale Hoheit, wie und was entsprechend kommuniziert werde. Dem muss ich entgegnen, dass da eine Unsicherheit besteht: Das Bundesgericht sagt, dass die nationale Strafprozessordnung und nicht das kantonale Polizeigesetz massgebend für die Kommunikation der Polizei sei. Konkret sagt das Bundesgericht, dass der Übergang vom kantonal-polizeirechtlich geregelten Verfahren zum StPO-geregelten Verfahren fliessend sei und man im Einzelfall entscheiden müsse, ob es eine Frage des kantonalen Polizeigesetzes oder der StPO sei bzw. ab welchem Zeitpunkt die eine oder die andere Grundlage anwendbar sei. Von daher besteht also Unsicherheit, und die Initiative gibt in der zweiten Phase die Möglichkeit, diese Unsicherheit zu beseitigen und das klar zu regeln.
Es ist richtig, dass in rechtskräftigen Urteilen entsprechend auch Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit genannt werden. Aus meiner Sicht ist nicht einsehbar, warum das im hängigen Verfahren nicht gemacht werden soll. Letztlich entscheidet die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft, ob überhaupt kommuniziert wird. Da kann man sagen: Ja, wenn schon die Staatsanwaltschaft entscheidet, dann sollten wir uns nicht einmischen, wie sie das macht. Ich bin daher klar der Meinung, dass, wenn die Staatsanwaltschaft orientiert, eben Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit kommuniziert werden sollen. Weshalb? Wenn nicht kommuniziert wird, geschwiegen wird, dann schüren wir Mutmassungen. Im Volk wird dann gemutmasst: Ist es ein Ausländer, oder ist es ein Schweizer? Um was geht es überhaupt? Also: Wenn kommuniziert wird, dann soll doch entsprechend offen und transparent kommuniziert werden bezüglich Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeiten, damit da nicht Mutmassungen geschürt werden.
Es ist auch geregelt - und da will die Initiative nicht eingreifen -, wie mit dem Persönlichkeitsschutz umzugehen ist. In der Initiative wird klar festgehalten, dass der Persönlichkeitsschutz in jedem Fall gewahrt werden soll.
Aus diesen Gründen bin ich überzeugt, dass wir hier Handlungsbedarf haben, dass es angebracht ist, die rechtliche Grundlage klar zu regeln, wenn schon das Bundesgericht diesbezüglich Unklarheiten sieht.
Ich bitte Sie daher, dieser Initiative Folge zu geben.
Chiesa Marco · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Con questa iniziativa si chiede fondamentalmente una cosa molto semplice, la trasparenza sui dati. Si propone che nei comunicati ufficiali relativi a reati siano indicati l'età, il sesso, la nazionalità degli autori, degli indiziati e delle vittime. Non si chiedono quindi schedature, non si chiedono stigmatizzazioni e neppure l'agonia mediatica. Si chiede per contro un'informazione completa, uniforme e chiara su tutto il territorio nazionale.
I cittadini votano regolarmente su questioni legate alla sicurezza, alla migrazione, al diritto penale e all'integrazione. Come possono farlo in modo consapevole se lo Stato decide quali elementi rendere pubblici e quali invece omettere? Nascondere dati non elimina i problemi, al contrario, alimenta sospetti, sfiducia e polarizzazione, proprio come ha detto il collega Schwander.
La trasparenza, nel mio modo di vedere, rafforza il dibattito pubblico e non lo indebolisce. È importante sottolineare che la protezione della personalità rimane pienamente garantita. L'iniziativa prevede espressamente che le informazioni non siano fornite qualora gli si oppongano motivi di tutela di diritti individuali o qualora possano condurre all'identificazione delle persone coinvolte. Chi sostiene che questa proposta violi diritti fondamentali ignora il testo dell'iniziativa, perché le garanzie restano intatte.
Resta allora una domanda semplice e legittima: perché opporsi alla trasparenza? Se i dati mostrano una situazione equilibrata, tanto meglio. Se invece evidenziano criticità, è dovere della politica affrontarle con serietà e responsabilità. Ma selezionare le informazioni in base alla loro opportunità politica non rafforza certo la coesione sociale, ma mina la fiducia dei cittadini nelle istituzioni.
La sicurezza pubblica non è un tema ideologico, è una questione concreta che tocca la vita quotidiana delle persone. La fiducia nello Stato nasce dalla verità, non certo dall'omissione. In una democrazia matura, come penso siamo d'accordo sia la nostra, l'informazione deve essere completa, trasparente e uniforme. Non abbiamo nulla da temere dalla chiarezza, al contrario è l'opacità che genera divisione e sospetto.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 23 Stimmen
Dagegen ... 16 Stimmen
(1 Enthaltung)
Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr
La séance est levée à 12 h 00