25.4657

Kompass-Initiative vor den neuen Verträgen mit der Europäischen Union vors Volk bringen

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Wie Sie der Traktandenliste entnehmen können, habe ich eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, die sogenannte Kompass-Initiative dem Volk zur Abstimmung vorzulegen, bevor eine allfällige Volksabstimmung über neue Verträge mit der Europäischen Union stattfindet. Die Motion will in diesem Verfahren festlegen, dass der Bundesrat die Verträge, die er aufgrund seines Entscheides nicht dem doppelten Mehr unterstellen will, dem Volk erst nach einer allfälligen Abstimmung über die Kompass-Initiative vorlegt. Warum?

Die Kompass-Initiative nimmt genau diesen Punkt auf. Sie will, dass Volk und Stände künftig mit dem doppelten Mehr über europapolitische Staatsverträge entscheiden, die auch inhaltlich wichtig sind. Das ist der Inhalt der Volksinitiative. Die Kompass-Initiative wurde am 29. August 2025 mit 110 000 gültigen Unterschriften eingereicht. Relativ kurz darauf, am 26. November 2025, hat der Bundesrat entschieden, der Initiative keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen und sie zur Ablehnung zu empfehlen. Mit meiner Motion geht es - das möchte ich betonen - nicht darum, ob es Bilaterale Verträge braucht oder nicht und ob dort ein Ständemehr erforderlich ist. Mir geht es um eine staatspolitische Klärung der Abstimmungskaskade.

Letztlich hat es der Bundesrat gerade in den Fällen, in denen er wie hier bei den Bilateralen Verträgen ein obligatorisches Referendum ausschliesst und nur ein fakultatives Referendum vorsieht, selbst in der Hand, den Zeitpunkt der Abstimmung zu bestimmen. Bei Vorlagen, gegen die das Referendum ergriffen wird, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, sie in einer bestimmten Frist vors Volk zu bringen. Das ist der staatspolitische Punkt - und zugleich der Unterschied zu Verfassungsinitiativen, die klare Fristen haben, innerhalb derer der Bundesrat sie dem Volk vorzulegen hat. Auch bei obligatorischen Referenden ist der Bundesrat an Verpflichtungen und Fristen gebunden. Aber gerade dort, wo er selbst entscheidet, dass eine Vorlage nicht dem obligatorischen Referendum unterstehen soll, und das Parlament dies akzeptiert, ist er frei. Das ist vielleicht ein Schönheitsfehler, den man in Zukunft mit einer Motion - wie in der Begründung zu meinem Vorstoss ausgeführt - korrigieren will. Es ist aber die geltende Rechtslage.

Innerhalb dieses Kontextes bin ich persönlich der Überzeugung, dass es gerade aus demokratiepolitischer Sicht und im Hinblick auf das Initiativrecht im Sinne der politischen Klarheit wäre, der Bevölkerung bei hängigen Volksinitiativen eine Abstimmungskaskade aufzuzeigen. Bis heute ist weder die Botschaft zur Kompass-Initiative beim Parlament, noch sind die Botschaften zu den Bilateralen III oder zu den Staatsverträgen mit der EU beim Parlament. Wir hören, dass diese Botschaften sehr bald kommen sollen, diejenige zur Kompass-Initiative spätestens im August, diejenige zu den Bilateralen III bereits in nächster Zeit. Wenn Sie meiner Motion heute zustimmen, könnte der Bundesrat noch einen Satz in diese Botschaften aufnehmen, in dem er darlegt, wie er die entsprechende Abstimmungskaskade sieht - auch in dem Fall, in dem er ein fakultatives Referendum vorsieht.

Hier muss ich noch einen Punkt anfügen: Der Bundesrat hat in seiner Begründung der Ablehnungsempfehlung zur Kompass-Initiative festgehalten, dass ein völkerrechtlicher Vertrag in Ausnahmefällen einem Referendum sui generis unterstehen kann, wenn er einen schwerwiegenden Eingriff in die innere Struktur der Schweiz bewirkt oder eine grundlegende Neuorientierung der schweizerischen Aussenpolitik mit sich bringt. Beim Paket Schweiz-EU sind diese Voraussetzungen nach Auffassung des Bundesrates jedoch nicht erfüllt. Ausgehend von dieser Beurteilung erscheint es mir demokratiepolitisch richtig, dass man diese Abstimmung vorzieht.

Der Bundesrat argumentiert auch, er lehne das ab, weil das Volk das obligatorische Staatsvertragsreferendum in der Vergangenheit abgelehnt habe. Das kann man so sehen. Aber wenn es eine hängige Initiative gibt, hat das Volk auch das Anrecht, darüber abzustimmen. Ob die Beurteilung die gleiche ist wie in der Vergangenheit, wird erst die Volksabstimmung zeigen. Deshalb besteht hier aus meiner Sicht eine andere Ausgangslage.

Wenn ich die Erkenntnisse bezüglich Abstimmungskaskade und Planbarkeit zusammenfasse, bin ich der Überzeugung, dass es richtig wäre, wenn der Bundesrat die Kommunikation von sich aus so ändern würde, dass er sagt, die Frage sei höchstwahrscheinlich geklärt, wenn es bei den Bilateralen III kein doppeltes Staatsvertragsreferendum mit Volk- und Ständemehr gebe. So habe ich das auch von den Initianten gelesen. Dann würden sie die Initiative zurückziehen. Wenn der Bundesrat dazu aber nicht bereit ist, kann er gemäss den gesetzlichen Grundlagen die Referendumsabstimmung so lange hinauszögern, bis über die Kompass-Initiative abgestimmt worden ist. So hätten wir einen staatspolitisch klaren Auftrag, eine Vision, wie wir mit diesen Verträgen umgehen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Bilateralen Verträge nicht Besitzstand wären, wenn danach die Kompass-Initiative angenommen würde. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass es nochmals eine Volksabstimmung geben müsste, weil die Übergangsbestimmung der Kompass-Initiative eine Rückwirkung enthält. Das ist alles unschön und würde zu einer ungewollten Situation führen, die wir als politisch Verantwortliche dieses Landes nicht verantworten können.

Ich bitte Sie aufgrund dieser Abwägung, der Motion zuzustimmen. Ich bin mir bewusst, dass wir das als Parlament durch Verzögerungen auch selbst verursachen könnten. Aber filibustern ist nicht das übliche Vorgehen des Ständerates bei solchen Themen. Von der Führung wird verlangt, einen klaren Plan zu haben, und meine Motion könnte hier einen Ausweg aufzeichnen. Mindestens die Frage der Sui-generis-Unterstellung wäre bei meinem Vorgehen in jedem Fall geklärt. Ich gebe offen zu, es könnte natürlich später auch aus anderen Gründen eine Unterstellung der Bilateralen Verträge unter das doppelte Mehr geben, wenn nämlich die Kommissionen feststellen würden, dass die Verträge entgegen der Auffassung des Bundesrates direkt auch allfällige Normen der Bundesverfassung verletzen würden. Vielfach wird hier über den Zuwanderungsbereich gesprochen. Dann wäre selbstverständlich in jedem Fall nochmals eine Abstimmung und eine Zustimmung von Volk und Ständen notwendig, selbst wenn die Kompass-Initiative zurückgezogen würde.

Aufgrund dieser Ausgangslage bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen. Der Bundesrat kann das bei der entsprechenden Ausarbeitung der Botschaften zur Kompass-Initiative und zu den Bilateralen III berücksichtigen.

Chiesa Marco · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Motion greift dem Inhalt des Abkommens mit der Europäischen Union nicht vor, sie ist keine vorgezogene Abstimmung über die Hauptfrage, sie verschliesst keine Türen. Sie verlangt etwas sehr Einfaches, aber Grundlegendes: Das Schweizervolk soll zuerst über die Regeln entscheiden, erst danach über den Inhalt.

Die Kompass-Initiative stellt Grundsatzfragen: Hat ein Entscheid Verfassungscharakter, der dazu führt, dass die Schweiz ausländisches Recht automatisch übernehmen wird? Sollen weitreichende Entscheide, die dazu führen, dass die letztinstanzliche Auslegung von bei uns geltenden Normen einer externen Instanz übertragen wird, dem Ständemehr unterstellt werden? Das sind Fragen, die unsere Souveränität, die Gewaltenteilung, die Rolle der Kantone und vor allem unsere direkte Demokratie betreffen.

Wenn wir zuerst über das Vertragspaket abstimmen und erst danach über die Kompass-Initiative, riskieren wir einen institutionellen Kurzschluss. Wir könnten Abkommen gutheissen, die wenige Monate später durch eine Verfassungsänderung grundlegend infrage gestellt würden. Das stärkt weder die Rechtssicherheit noch unsere Verhandlungsposition noch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.

Die Motion verlangt lediglich eine logische und politische Reihenfolge: Zuerst entscheiden wir über den Kompass, der die Regeln festlegt, dann legen wir den Kurs fest. Der Bundesrat weist auf gesetzliche Fristen und eine gefestigte Praxis hin. Das ist richtig. Ebenso richtig ist jedoch, dass für Referenden im Gegensatz zu Volksinitiativen keine starren Fristen bestehen. Es gibt also einen politischen Spielraum bei der zeitlichen Koordination. Und in institutionell sensiblen Momenten ist die Koordination keine technische Nebensache, sondern Verantwortung.

Die Kompass-Initiative bricht nicht mit Europa, sie hebt die bestehenden Abkommen nicht auf, sie stellt die Bilateralen I und II nicht infrage. Sie verlangt jedoch, dass wesentliche Übertragungen gesetzgeberischer Kompetenzen dem obligatorischen Referendum unterstellt werden und dass eine dynamische Übernahme klar begrenzt wird. Mit anderen Worten: Zusammenarbeit ja, aber auf Augenhöhe; Offenheit ja, aber ohne passive Übernahme.

Die Schweiz ist stark, weil sie unabhängig, weltoffen und direkt-demokratisch ist. Unsere Wettbewerbsfähigkeit beruht auf unserer Fähigkeit, selbst zu entscheiden, nicht auf normativem Automatismus. Wenn wir an die demokratische Mitbestimmung glauben, dürfen wir eine vorgängige Klärung durch das Volk nicht fürchten. Im Gegenteil, ein klarer Volksentscheid würde auch Parlament und Bundesrat gegenüber Brüssel stärken. Zuerst der Grundsatzentscheid über die Regel, dann die operativen Entscheide: So stärken wir das Vertrauen in unsere Institutionen und die breite Akzeptanz von Volksentscheiden.

Aus diesen Gründen bitte auch ich Sie, die Motion zu unterstützen.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nach der Einführung und Begründung durch den Motionär und nach dem vorangehenden Votum kann ich die abgekürzte Version meines Votums nehmen.

Um die demokratische Mitwirkung der Stimmberechtigten zu stärken und um eine klare und durch einen Volksentscheid abgestützte Basis für die nächsten Schritte in der Europapolitik zu erreichen, müsste man die Abstimmung über die Kompass-Initiative zeitlich vor der Abstimmung über die neuen Bilateralen Verträge ansetzen. Diese Reihenfolge schafft Transparenz, erhöht die politische Legitimation und verhindert auch das Risiko späterer Konflikte durch Referenden gegen ausgehandelte Verträge.

Nicht zu vergessen ist dabei, dass die Kompass-Initiative eine Rückwirkungsklausel enthält. Stellen Sie sich vor, die Initiative würde angenommen, die EU-Verträge allenfalls auch, und diese müssten nachher wieder anders bewertet werden. Da würden wir unserer Demokratie wirklich einen Bärendienst erweisen, dies nebst den Unsicherheiten politischer Art, die dadurch entstünden.

Darum empfehle ich Ihnen ein Ja zur Motion. Es ist ein Ja zur Stärkung unserer direkten Demokratie. Es legitimiert den späteren Entscheid über das Vertragspaket mit der EU, egal ob es dort ein Ja oder ein Nein gibt. Aber die Legitimation ist dann auf alle Fälle gegeben, und die Demokratie würde gestärkt.

Ich danke Ihnen für die Zustimmung zur Motion.

Schwander Pirmin · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In seiner Stellungnahme sieht der Bundesrat keinen Anlass für eine Anpassung im Einzelfall. Herr Bundesrat, dem kann ich im Einzelfall zustimmen, aber wir haben einen Sonderfall. Es kommt eher selten vor, dass eine Initiative eine Verfahrensfrage zur Abstimmung bringen will. Weil es eben ein Sonderfall ist, erwarte ich vom Bundesrat eigentlich mehr Flexibilität.

Ich bitte Sie, weil es ein Sonderfall ist, diese Motion anzunehmen.

Wicki Hans · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion

Zuerst darf ich Ihnen noch meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Mitglied des Initiativkomitees der Kompass-Initiative.

Ich kann Ihnen sagen, die Kompass-Initiative ist grundsätzlich entstanden, weil die Verträge, die wir heute mit der Europäischen Union eingehen dürfen, müssen oder wollen, immer komplexer werden und neben einem wirtschaftlichen Teil, den die Verträge bis anhin immer gehabt haben, nun zunehmend auch noch institutionelle Teile beinhalten oder solche, die die demokratischen Prozesse tangieren. Das war der eigentliche Grund für die Kompass-Initiative, und dem kann ich mich anschliessen.

Der Motionär hat es Ihnen bereits gesagt: Die Kompass-Initiative weist auf mehrere zentrale Grundfragen hin, die über die Frage der Rahmenverträge hinausgehen; von spezieller Bedeutung ist dabei meines Erachtens auch die Frage des Ständemehrs. Der Ausgleich zwischen Bund und Kantonen stellt einen Grundpfeiler unseres Bundesstaates dar. Umso bedenklicher scheint mir deshalb die bis anhin in der Öffentlichkeit geführte Diskussion zum geplanten Vertragswerk. Nicht wenige Äusserungen lassen erkennen, dass das Ständemehr bei vielen zum grossen Spielball innerhalb der jeweiligen Position verkommen ist. Wer die Rahmenverträge tendenziell unterstützen möchte, der verneint die Notwendigkeit eines Ständemehrs, wer sich wiederum gegen das Vertragswerk positionieren will, betont diese. Eine solche Diskussion ist aber meines Erachtens unseres Bundesstaates unwürdig. Sie ist sogar äusserst problematisch, denn damit verkommt das Ständemehr zu einem blossen Mittel zum Zweck.

Ein Beispiel dafür ist der Bundesrat selbst. Unser Aussenminister Ignazio Cassis hat vor den Medien zugegeben, dass beim Entscheid des Bundesrates taktische Überlegungen eine Rolle gespielt haben. Seine Ehrlichkeit sei ihm nicht zur Last gelegt, im Gegenteil; aber politische Taktik darf bei derartigen Fragen eben genau keine Rolle spielen. Wer Verfassungsfragen der politischen Taktik unterwirft - und dieses Eindrucks kann man sich bei der Lektüre des Gutachtens des Bundesamtes für Justiz zur Sache nicht erwehren -, spielt mit der Glaubwürdigkeit der Institutionen unseres Landes. Und es sind die Institutionen, inklusive des doppelten Mehrs, die dieses Land zusammenhalten. Denn das Ständemehr ist nicht ein blosser Abstimmungsmechanismus oder eine triviale Hürde bei Änderungen, nein, es repräsentiert vielmehr den grundlegenden Minderheitenschutz in unserem Land. Als historisch gewachsene Gebilde verkörpern die Kantone die verschiedenen Mentalitäten unseres Landes. Sie stellen sicher, dass eine homogene Mehrheit langfristig nicht einfach über Minderheiten herrschen kann. Vielmehr muss die Einheit in der Vielfalt wieder gesucht und neu ausgehandelt werden. Dieser Ausgleich war der zentrale Grundgedanke, der unseren Verfassungsvätern 1848 vorschwebte.

In ihrem Bericht hielt die damalige Verfassungskommission vor der Abstimmung zur Bundesverfassung ihr zentrales Prinzip fest. Ich darf Ihnen daraus zitieren: "Ein Föderativsystem, welches die beiden Elemente, welche nun einmal in der Schweiz vorhanden sind, nämlich das nationale oder gemeinsame und das kantonale oder besondere, achtet, welches jedem dieser Elemente gibt, was ihm im Interesse des Ganzen und seiner Theile gehört [...] - das ist's, was die jetzige Schweiz bedarf, das ist's, was die Kommission anstrebte in dem Entwurf einer Bundesverfassung, den sie der Tagsatzung vorzulegen die Ehre hat; das ist der Grundgedanke der ganzen Arbeit, der Schlüssel zu allen Artikeln." Dieser Grundgedanke zog sich auch durch sämtliche späteren Verfassungsrevisionen, bis heute: Immer wenn grundsätzliche Fragen zu unserem Staatsaufbau zu behandeln sind, gilt das obligatorische Referendum. Umso überraschender ist es, wenn dieses ausgerechnet bei völkerrechtlichen Verträgen mit einer institutionellen Tragweite, die weit über vergleichbare Abstimmungen hinausgeht, nicht geltend soll.

Um es klarzustellen: Mir geht es nicht darum, hier für oder gegen die Rahmenverträge zu sprechen, in keiner Art und Weise. Diese Diskussion wird uns noch früh genug beschäftigen. Vielmehr plädiere ich dafür, dass die Beantwortung der Grundsatzfragen, insbesondere die Frage nach der Anwendung des Ständemehrs, davon abgekoppelt erfolgen soll. Ja, sie muss abgekoppelt erfolgen! Es wäre aus staatspolitischer Sicht unverantwortlich, die Frage des obligatorischen Referendums bei Verträgen mit dieser institutionellen Tragweite in einem konkreten Geschäft gleichsam noch nebenbei zu behandeln.

Der Bundesrat lässt in seiner Antwort erkennen, dass er vorliegend ein Präjudiz befürchtet. Doch gerade das soll mit dieser Motion bezweckt werden. Immerhin sprechen wir hier von einer staatspolitischen Grundsatzfrage. Diese muss zwingend geklärt werden, bevor darauf aufbauende Geschäfte zur Abstimmung kommen. Ich bestreite die Ausführungen des Bundesrates zu den Formalien nicht, doch mit dem Verweis auf Behandlungsfristen läuft seine Antwort meines Erachtens ins Leere. Denn letztlich geht es in der Motion um die Feststellung des Ablaufs. Dieser kann durch Priorisierung durchaus bis zu einem gewissen Grad geplant werden. Im vorliegenden Fall besteht dafür eine klare Notwendigkeit.

Die Abstimmung über die Kompass-Initiative muss logischerweise vor derjenigen zu den Rahmenverträgen erfolgen. Immerhin handelt es sich nicht um reine Wirtschaftsverträge, wie ich bereits ausgeführt habe. Vielmehr haben sie eine zusätzliche Komponente, die unsere direkt-demokratischen Prozesse und unsere Institutionen wesentlich beeinflusst. Angesichts dieser Tragweite ist es naheliegend, dass diese Verträge die höchste Legitimation bräuchten, die unsere Verfassung bietet, nämlich ein obligatorisches Referendum. Dieses Zusammenwirken von Volk und Kantonen ist die zentrale Grundlage, welche markante, langfristige Veränderungen legitimiert. Dies entspricht dem Sinn und Zweck unserer Bundesverfassung. Doch gerade dieser Aspekt ist bekanntlich umstritten.

Bevor wir also über den materiellen Inhalt solcher weitreichenden Verträge abstimmen lassen, muss doch klargestellt werden, welche Form des Referendums gilt. Ansonsten riskieren wir, im Eifer des Gefechts gerade hier ein Präjudiz zu schaffen, ohne dessen Folgen grundsätzlich zu bedenken. Es geht also vorliegend nicht um die Rahmenverträge als solches, sondern letztlich um die grundlegenden Prinzipien unseres Bundesstaates und deren Legitimation. Werden wir unserer Verantwortung gegenüber dem Volk und den Kantonen und den Institutionen unseres Bundesstaates gerecht!

Darum empfehle ich Ihnen, die Motion anzunehmen.

Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Diese Debatte ist nun doch ziemlich interessant. Ich hatte gedacht, wir reden über demokratiepolitische Überlegungen, die mit dieser Motion aufgeworfen werden. Jetzt hat sich eine europapolitische Debatte entwickelt, auch eine Debatte über das Ständemehr. Darüber werden wir hier im Parlament entscheiden, nicht der Bundesrat. Wir entscheiden, ob man mit einem Referendum sui generis ein Ständemehr einführen will.

Nun, wir leben in einer direkten Demokratie, und in einer direkten Demokratie kommt es vor, dass man ein Paket hat, eine Vorlage des Bundesrates und parallel dazu Initiativen, die einen mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang zur bundesrätlichen Vorlage haben. Das kommt vor. Es ist sogar so, dass Initiativen gelegentlich auch als Reaktion auf die Pläne des Bundesrates, als Reaktion auf ein solches Paket lanciert werden. Ich glaube, hier liegt ein solcher Fall vor. Dann müssen Sie sich ganz grundsätzlich, unabhängig von der europapolitischen Thematik, die Frage stellen, wie sich dies nun verhält.

Ich gebe Ihnen hierzu ein gutes Beispiel, um ein bisschen wegzukommen von der Europapolitik: Nächsten Sonntag stimmen wir ab. Einerseits haben wir ein Gesetzespaket des Bundesrates, einen Gegenentwurf zu einer Initiative, ja, ein Gesetzespaket, und andererseits haben wir die Fairness-Initiative, die auch in der Pipeline des Rates ist. Ist jemand auf die Idee gekommen, zu sagen, wir stimmen zuerst über die Fairness-Initiative ab, weil die auch die Grundsatzfrage "Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung" zum Gegenstand hat? Ist jemand auf die Idee gekommen, das so zu drehen? Oder sagt man, es gibt ein Paket des Bundesrates, das seinen Lauf nimmt, und es gibt daneben auch Initiativen, die einen Fristenlauf haben, so wie es in unserer Verfassung und Gesetzgebung vorgesehen ist? Das ist doch die Kernfrage. Wollen Sie die Spielregeln dahin gehend ändern, dass inskünftig Initiativen gestartet werden können, die dann die Fahrpläne des Parlamentes, des Bundesrates determinieren? Wollen Sie das?

Wenn Sie zu dieser Motion Ja sagen, werden wir diese Diskussion natürlich nicht nur in der Europapolitik führen, dann werden wir sie mit den genau gleichen Argumenten, wie sie hier vorgebracht wurden, auch in anderen Politikbereichen führen. Ich glaube, dass sich das Spiel der direkten Demokratie und die Spielregeln, die sich hier über die letzten Jahrzehnte entwickelt haben, bewähren. Am Ende muss man sich bei einer Motion die Frage stellen: Haben wir einen Änderungsbedarf, ja oder nein? Diese Frage gilt nicht nur mit Blick auf das, was mit dem Paket Bilaterale III vor uns liegt, sondern grundsätzlich.

Ich glaube, wir haben keinen Änderungsbedarf. Wenn wir das Szenario haben, dass das Paket Bilaterale III mit doppeltem oder einfachem Mehr, wie auch immer, gutgeheissen wird und nachgelagert auch die Kompass-Initiative gutgeheissen wird, dann haben wir auch eine klare Ausgangslage, nämlich für die Zukunft. Dann ist klar, was der Auftrag ist. Notabene hätte dann das gleiche Volk den Entscheid, den es bei einer ähnlichen Fragestellung, nämlich bei der Initiative "Staatsverträge vors Volk!", schon einmal gefällt hat, übersteuert; 75 Prozent haben diese Initiative damals abgelehnt. So etwas ist legitim, auch das gehört zu einer direkten Demokratie.

Aber nochmals, die Kernfrage lautet: Wollen Sie neu eine Regelung schaffen oder eine Praxis einführen, welche besagt, dass man mit Initiativen, die eine Reaktion auf ein bundesrätliches Paket sind, Fahrpläne übersteuern oder beeinflussen kann - ja oder nein? Das ist die demokratiepolitische Frage. Es geht nicht um Europa, nicht um Steuerpolitik oder um weiss ich was. Ich für mich entscheide diese demokratiepolitische Frage ganz klar.

Ich mache Ihnen beliebt, diese Motion nicht zu unterstützen.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Ich repliziere einzig auf das Votum von Kollege Ständerat Würth. Er hat gesagt, es gebe keinen Handlungsspielraum, der jetzt politisch geändert werden müsse, der gegenüber heute bezüglich des Bundesrates in Sachen Abstimmungstermine, Zusammennehmen von Initiativen und Referenden geändert werden müsse.

Da, Herr Kollege Würth, hat mindestens der Bundesrat schon in seiner Stellungnahme zu meiner Motion eine ganz andere Ausgangslage dargestellt. Der Bundesrat hat auf die parlamentarische Initiative 24.423 der SPK-N, "Für mehr Klarheit bei der Zuteilung der Abstimmungsvorlagen auf die Abstimmungstermine", verwiesen. Sie und ich sind nicht in der Staatspolitischen Kommission des Ständerates, die höchstwahrscheinlich dieser parlamentarischen Initiative in der Vorberatung zugestimmt hat; ich weiss es nicht. Auch aus Sicht des Bundesrates ist Handlungsbedarf im Generellen bejaht worden. Der Bundesrat selbst schreibt nämlich in der Stellungnahme auf meine Motion zu den Abstimmungsterminen: "Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (25.047)." Da kann man natürlich nicht sagen, das sei in diesem Bereich ein Einzelfall; da bin ich erstaunt.

Ich nehme jetzt den Einzelfall vorweg, bevor diese Gesetzgebung eine Einschränkung macht, da gebe ich Ihnen recht. Das könnte auch bei anderen Gesetzgebungen kommen. Schon andere Kommissionen in diesem Haus haben erkannt, dass der Bundesrat in Bezug auf die Spielregeln zu viele Möglichkeiten hat und man diese einschränken will. Ich möchte nur diesen Aspekt hier einbringen. Wenn wir das jetzt regeln, ist das eine Klärung für die Situation bezüglich Kompass-Initiative und der Bilateralen Verträge. Wir werden darüber beraten, ob wir dem folgen, aber die Diskussion wird später weitergehen. Aus dieser Sicht meine ich: Dort, wo der Bundesrat Möglichkeiten hat, geben wir ihm mit einer Motion den Auftrag, sich so zu verhalten, wie das die Parlamentsmehrheit wünscht.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Der Ablauf des Verfahrens bei Volksinitiativen, wie bei der Kompass-Initiative, ist rechtlich klar geregelt. Die Bundesversammlung beschliesst innerhalb von 30 Monaten nach Einreichung einer Initiative darüber, ob sie sie zur Annahme oder Ablehnung empfiehlt. Wenn sie der Initiative einen Gegenentwurf gegenüberstellen will, kann die Frist um ein Jahr verlängert werden. Der Bundesrat muss die Initiative dann innerhalb von 10 Monaten nach der parlamentarischen Schlussabstimmung zur Volksabstimmung bringen. Das gilt für Volksinitiativen.

Für Referenden über völkerrechtliche Verträge wie das Vertragspaket mit der EU gelten demgegenüber andere Regeln. Beiden Fällen ist aber gemeinsam, dass der Bundesrat eine Vorlage nach der Schlussabstimmung in den Räten zeitnah zur Abstimmung bringt. Wann welche Vorlage zur Abstimmung kommt, entscheiden Sie mit der Beratungsgeschwindigkeit bei Ihren Vorlagen. Wenn der Bundesrat eine Wahl treffen muss bzw. wenn er Entscheide darüber fällt, an welchem Sonntag worüber abgestimmt wird, berücksichtigt er bei Volksinitiativen zuerst die gesetzlichen Fristen und dann die Anzahl abstimmungsreifer Vorlagen, und am Schluss möchte er sicherstellen, dass sich die Abstimmungsvorlagen nicht widersprechen. Dabei gibt es die Möglichkeit, zu sagen: Hier wollen wir in die Reihenfolge eingreifen. Das ist aber die einzige Möglichkeit.

Die vorliegende Motion will diese langjährige und gefestigte Praxis übersteuern. Deshalb lehnt der Bundesrat sie ab. Der Bundesrat wird die Botschaft zur Kompass-Initiative bis Ende August dieses Jahres verabschieden. Es gilt, die Initiative gut zu prüfen. Es ist eine Vorlage, die nicht nur auf eine Abstimmung weitreichende Konsequenzen hat. Der Bundesrat kann aber die Dauer der darauffolgenden Beratungen in den Räten nicht vorhersehen, geschweige denn vorgeben oder beeinflussen. Dasselbe gilt für die parlamentarischen Beratungen zum Vertragspaket. Die rechtlichen Vorgaben begrenzen den Ermessensspielraum von Bundesrat und Bundesversammlung; das ist auch richtig so. Das führt dazu, dass nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, wann was zur Abstimmung kommt und ob zuerst über die Kompass-Initiative oder über das Vertragspaket abgestimmt wird.

Der Bundesrat hält an den rechtlichen Vorgaben und an der bisherigen Praxis fest. Er sieht keinen Anlass für eine Abweichung bezüglich des Vorgehens im Einzelfall, und er erkennt auch im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative 24.423 keinen Handlungsbedarf. Er hat lediglich gesagt, dass diese Frage zu klären ist, weil mit der parlamentarischen Initiative ein entsprechender Klärungsbedarf ausgewiesen wird.

Aber er sieht keinen Handlungsbedarf und lehnt deshalb die Motion ab.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 22 Stimmen

Dagegen ... 23 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr

La séance est levée à 12 h 50