23.4289, 23.4197

Pflanzenschutzmittel. Fast-Track-Zulassung bei Wirkstoffen mit geringen Risiken / Pflanzenschutzmittel. Fast-Track-Zulassung bei Wirkstoffen mit geringen Risiken

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Antrag der Kommission

Ablehnung der Motionen

Antrag Friedli Esther

Annahme der Motionen

Proposition de la commission

Rejeter les motions

Proposition Friedli Esther

Adopter les motions

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motionen.

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die WAK hat diese beiden Motionen im Nachgang zur parlamentarischen Initiative Bregy beraten. Was fordern diese Motionen? Sie fordern vom Bundesrat, ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Pflanzenschutzmittel mit risikoarmen Wirkstoffen zu schaffen. In der Kommission wurde die Meinung geäussert, dass das, was wir mit der parlamentarischen Initiative Bregy vorgesehen haben, schon in diese Richtung gehe. Die parlamentarische Initiative Bregy nehme auf, dass Produkte, die in der EU zugelassen sind, auch in der Schweiz schneller geprüft und bewilligt werden. Die beiden Motionen wollen weiter, dass die Bewilligung bei einem geringen Risiko innert einer Frist von maximal sechs Monaten mindestens provisorisch erteilt werden kann.

Die Mehrheit Ihrer WAK ist auch der Meinung, dass man die Bewilligungsverfahren beschleunigen soll. Aber wir haben die Meinung vertreten, mit der parlamentarischen Initiative Bregy seien wir dem Anliegen weitgehend entgegengekommen. Es gebe, das hat uns die Verwaltung gesagt, auch keine Definition von Pflanzenschutzmitteln mit risikoarmen Wirkstoffen. Denn entscheidend ist ja vielfach die Kombination verschiedener Wirkstoffe. Auch wenn einzelne vielleicht risikoarm sind, können sie in Kombination eben eher risikoreicher sein. Zudem gibt es kein europäisches Verfahren, das ähnlich ist wie das hier vorgesehene. Das ist ein weiterer Grund dafür, dass wir die Ablehnung der Motionen beantragen. Nicht zuletzt ist natürlich die Sensibilität für die geäusserten Bedenken im Bereich möglicher Auswirkungen auf die Umwelt, auf Menschen, auf das Wasser zu bedenken.

Daher sind wir zur Meinung gekommen, wir möchten Ihnen diese beiden Motionen zur Ablehnung beantragen. Ich empfehle Ihnen, diesem Antrag zu folgen.

Friedli Esther · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die vorliegenden gleichlautenden Motionen Badertscher und Bregy möchten, dass wir den Bundesrat beauftragen, in der Verordnung oder einem anderen geeigneten Erlass die Grundlage für ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren für Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen mit geringen Risiken zu schaffen. Ich bedaure, dass die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates uns mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung dieser beiden Motionen beantragt, dies vor dem Hintergrund, dass die Motionen im Nationalrat mit 140 zu 40 Stimmen bei 11 Enthaltungen sehr klar angenommen worden sind. Ich habe mir daher erlaubt, zwei Einzelanträge für die Annahme der beiden Motionen zu stellen.

Im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative 19.475 zum Absenkpfad Pflanzenschutzmittel beschlossen wir im Parlament, dass die Landwirtschaft vermehrt auf chemische Pflanzenschutzmittel verzichten muss. In der Folge wurden viele Pflanzenschutzmittel verboten oder vom Markt genommen. Die betroffenen Bauern standen plötzlich vor grossen Herausforderungen; für Gemüse, Früchte oder Getreide war das bisher zugelassene Pflanzenschutzmittel nicht mehr verfügbar. Wir haben dies gerade im vorangehenden Geschäft beraten. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Produktion. Viele Bauern sind daher auf andere, oft biologische Pflanzenschutzmittel respektive solche mit Wirkstoffen mit geringen Risiken umgestiegen oder würden gerne auf solche umsteigen. Wir in diesem Parlament haben den Bauern den Auftrag gegeben, auf solche Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen mit geringen Risiken umzusteigen. Doch viele dieser Mittel hängen immer noch im Zulassungsverfahren fest.

Die beiden Motionen möchten nun, dass wir hier eine Fast-Track-Zulassung schaffen. Dies ist aus meiner Sicht die logische Folge des Absenkpfads Pestizid. Wir können doch nicht viele Pflanzenschutzmittel verbieten und dann meinen, es brauche keinen Ersatz.

Mit der Revision der Pflanzenschutzmittelverordnung per Dezember 2025 wurden die Schweizer Bestimmungen vollständig an die EU angeglichen. Seither werden in der Schweiz nur noch diejenigen Pflanzenschutzmittel zugelassen, deren Wirkstoffe zuvor bereits in der EU beurteilt und genehmigt worden sind. Diese EU-Beurteilungen dauern jedoch oft viele Jahre. Dadurch verzögert sich der Zugang zu innovativen, modernen und ökologisch verträglichen Pflanzenschutzlösungen in der Schweiz um bis zu ein Jahrzehnt. Während dieser Zeit werden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel mit sogenannten Substitutionskandidaten bzw. Wirkstoffen, welche aufgrund ihres Toxizitätsprofils nicht mehr erlaubt sind, erteilt. Dies haben wir auch gerade in der vorangehenden Vorlage beraten.

Gerade vor diesem Hintergrund braucht es ein schweizerisches Fast-Track-Verfahren für Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko. Es gibt eine rechtliche Grundlage: Die Kriterien, was als Wirkstoff mit geringem Risiko gilt, sind bereits heute in Anhang 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung festgehalten. Basierend auf diesen Kriterien soll der Antragsteller ein Gesuch für ein beschleunigtes Bewilligungsverfahren in der Schweiz stellen können. Schlussendlich soll in einem Fast-Track-Verfahren - das ist auch so in der Begründung der Motionen notiert - auch die Formulierung eines Produkts angeschaut werden und nicht einzig der Wirkstoff. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat sich meiner Meinung nach zu fest nur auf die Wirkstoffe konzentriert. Zudem ist es gerade bei Low-Risk-Pflanzenschutzmitteln kaum je so, dass die Formulierung ein erhöhtes Risiko darstellt. Man würde damit ja den Vorteil des Wirkstoffs sozusagen obsolet machen.

Es ist zudem ein Widerspruch in sich, wenn man für die Einstufung als Low-Risk-Pflanzenschutzmittel die gleiche Prüfung machen muss wie für Pflanzenschutzmittel ohne die positiven Eigenschaften eines geringen Risikos. Low-Risk-Substanzen durchlaufen heute unsinnigerweise das gleiche Verfahren wie alle anderen Wirkstoffe und somit eine nicht den Risiken angepasste Evaluation. Das führt zu unverhältnismässigen oder gar falsch gelagerten Evaluationen von risikoarmen Wirkstoffen.

Wenn wir ein solches Fast-Track-Verfahren für risikoarme Wirkstoffe zulassen, können wir den betroffenen Schweizer Bauernfamilien entgegenkommen und ihnen auch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Der Bundesrat referenziert auch auf die EU, die das nicht zulasse. Das ist nicht ganz korrekt. In meinen Recherchen habe ich festgestellt, dass zum Beispiel Frankreich heute schon ein Fast-Track-Verfahren für Pflanzenschutzmittel mit risikoarmen Wirkstoffen ermöglicht.

Nach all diesen Ausführungen bitte ich Sie, diese beiden Motionen anzunehmen und dem Bundesrat den Auftrag zu erteilen, ein Fast-Track-Verfahren für Pflanzenschutzmittel mit risikoarmen Wirkstoffen zu schaffen.

Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Auch ich möchte Ihnen empfehlen, die beiden Motionen anzunehmen. Sie haben soeben der parlamentarischen Initiative Bregy, die umstritten war, zugestimmt. Sie haben ihr zugestimmt, um möglichst schnell zu Produkten zu kommen, die auch in der EU zugelassen und geprüft wurden. Es ist deshalb nur logisch, dass Sie nun mit diesen beiden Motionen dem Bundesrat den Auftrag geben, auch Wirkstoffe mit geringerem Risiko in einem schnelleren Verfahren zuzulassen.

Das Ziel der beiden Motionen und deren Umsetzung muss nämlich sein, dass für Mensch und Umwelt weniger problematische Pflanzenschutzmittel rascher zugelassen werden können. Es soll geholfen werden, wenn für eine Kultur bei bestimmten klimatischen Verhältnissen ein zuvor zugelassenes Pestizid nicht mehr erhältlich ist oder nicht mehr angewendet werden darf. Heute haben wir auch viele innovative, nachhaltige, biologische Pflanzenschutzmittel, und diese sollten wir rasch zur Verfügung haben, wenn wir sie in einem Fast-Track-Verfahren genehmigen können.

Aktuell werden Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko für Mensch und Umwelt, Kollegin Friedli hat es gesagt, bei den Zulassungsverfahren genau gleich behandelt. Sie müssen das gleiche Verfahren durchlaufen wie chemisch-synthetische Mittel mit einem erheblichen Risiko.

Sie haben auch ein Schreiben des Industrieverbandes biologischer Pflanzenschutzmittelhersteller Schweiz bekommen. Dieser beklagt sich, dass solche Verfahren ein Jahrzehnt dauern können. Ich muss Ihnen sagen, wir können doch nicht ein Jahrzehnt zuwarten, um eine Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel mit einem geringeren Risiko - ein Risiko besteht immer, aber ein deutlich geringeres Risiko - zu erhalten, das eine Schweizer Innovation darstellt und womit wir auf moderne Pflanzenschutzmittel zurückgreifen könnten.

Ich bedauere es daher sehr, dass der Bundesrat die Motionen ablehnt, dies eigentlich ein bisschen administrativ begründet, wenn ich das so sagen darf, und sich einfach an der starken EU-Zulassung orientiert. Wir wissen, Kollegin Friedli hat es auch gesagt, dass es innerhalb der EU-Länder genau dieselben Diskussionen gibt, auch dort werden andere Zulassungen geprüft. Das ist sehr, sehr wichtig, und damit geben wir auch dieser Branche, die in der Schweiz mit dem Industrieverband sehr stark, sehr innovativ ist, den Antrieb, weiter für uns zu forschen und solche Pflanzenschutzmittel mit weniger Risiken für Mensch und Umwelt auch schnell und sicher auf den Markt zu bringen.

Also: Ein separates, beschleunigtes Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko ist deshalb sinnvoll und eine zukunftsweisende Ergänzung. Ein Fast-Track-Verfahren fördert zudem den Innovationsstandort Schweiz, hilft unserer Land- und Ernährungswirtschaft schnell und nachhaltig - wir wollen ja eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft - und erlaubt der Schweiz den Zugang zu innovativen, modernen und nachhaltigen Pflanzenschutzlösungen.

Daher bitte ich Sie, diesen beiden Motionen zuzustimmen.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura

Le Conseil fédéral, comme il l'a déjà mentionné, est favorable à traiter de manière prioritaire les produits phytosanitaires qui contiennent exclusivement des substances actives à faible risque. À ce titre, le service en charge de l'homologation effectue depuis 2023 une priorisation pour les produits phytosanitaires qui sont composés d'organismes ou de substances végétales ou animales, ce qui inclut les substances actives à faible risque. Cette priorisation vise à traiter plus rapidement les demandes d'homologation de produits qui contiennent de telles substances. Toutefois, le Conseil fédéral s'oppose à l'introduction d'une procédure accélérée, non pas pour des questions administratives, mais pour des éléments de fond. En effet, un des avantages d'un produit phytosanitaire qui contient une substance active à faible risque réside soit dans les restrictions d'utilisation, soit dans les mesures de protection moins contraignantes - et c'est bien ainsi -, contrairement aux autres produits phytosanitaires. Toutefois, pour fixer ces conditions, si effectivement il y a lieu, par exemple, de porter un masque ou pas, de fixer une distance par rapport à un cours d'eau, il faut bien évidemment, comme pour les autres produits, procéder à un examen des risques pour pouvoir déterminer que les risques sont faibles.

Avec l'entrée en vigueur de la nouvelle ordonnance sur les produits phytosanitaires au 1er décembre 2025, les processus d'autorisation ont été optimisés, y compris pour les produits phytosanitaires à faible risque. Ainsi, les produits déjà autorisés, comme je l'ai dit tout à l'heure, dans les États membres de l'Union européenne limitrophes le seront de manière facilitée dans notre pays aussi.

Eine vorläufige Zulassung, wie sie die Motion fordert, wäre hingegen problematisch, sollte sich nach der Prüfung des Produkts herausstellen, dass es sich nicht um ein Produkt mit geringem Risiko handelt. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Einstufung eines Pflanzenschutzmittels mit geringem Risiko vor jeder Verwendung sichergestellt wird. Dazu ist jedoch eine vollständige Prüfung der Daten erforderlich, wobei, wie gesagt, in der EU bereits vorhandene Daten bzw. Prüfungen berücksichtigt werden.

L'Union européenne, selon les informations portées à ma connaissance, ne connaît pas cette procédure accélérée pour les produits phytosanitaires à faible risque. On s'écarterait donc du système. La reprise du droit européen fait partie du protocole sur la sécurité des aliments que nous avons récemment signé avec l'Union européenne dans le cadre des Bilatérales III. En conclusion, le Conseil fédéral vous propose de ne pas introduire une procédure accélérée pour garder la cohérence de sa législation avec celle de l'Union européenne et celle arrêtée dans le cadre des Bilatérales III.

À nos yeux, une telle procédure serait contre-productive, car elle se ferait au détriment du traitement des autres demandes, ceci d'autant plus qu'aujourd'hui, déjà, les demandes d'homologation portant sur des produits phytosanitaires qui contiennent des substances actives à faible risque sont traitées prioritairement par les instances fédérales concernées. J'aimerais peut-être encore indiquer qu'indépendamment de l'acceptation ou non cela ne signifie pas qu'on pourrait avoir des procédures accélérées pour arriver à quelques mois ou - comment dire ? - à quelques semaines par rapport à la situation actuelle.

Je vous remercie dès lors, à l'instar de votre commission, de rejeter les présentes motions.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motionen ... 19 Stimmen

Dagegen ... 19 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Mit Stichentscheid des Präsidenten

werden die Motionen angenommen

Avec la voix prépondérante du président

les motions sont adoptées