23.4003

LAMal. Possibilité d'opter pour des tarifs hospitaliers fixés en fonction de la qualité

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Antrag der Mehrheit

Ablehnung der Motion

Antrag der Minderheit

(Dittli, Friedli Esther, Gapany, Müller Damian)

Annahme der Motion

Proposition de la majorité

Rejeter la motion

Proposition de la minorité

(Dittli, Friedli Esther, Gapany, Müller Damian)

Adopter la motion

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 27. Januar 2026 die erwähnte Motion der FDP-Fraktion vom 14. September 2023 geprüft. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament einen Vorschlag zu unterbreiten, damit zwischen Spitälern und Versicherern auf freiwilliger Basis qualitätsabhängige Tarife vereinbart werden können.

Der Nationalrat hat die Motion am 7. Mai 2025 mit 119 zu 69 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Ihre SGK beantragt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen, die Motion abzulehnen. Es gibt eine Minderheit Dittli, die beantragt, die Motion anzunehmen.

Welches sind die wichtigsten Ziele der Motion der FDP-Fraktion? Die Motionäre sehen Chancen, dass durch freiwillige Tarife die Qualität gesteigert werden kann und gleichzeitig Kosteneinsparungen erzielt werden könnten. Ferner weisen die Befürworter darauf hin, dass andere Länder bereits positive Erfahrungen machen würden. Das tönt alles gut und mag auf den ersten Blick plausibel sein. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass bereits heute bei der Vergabe der Leistungsaufträge an Spitäler die Qualität der Leistungserbringung berücksichtigt wird. Dies ist im Laufe der letzten rund zwanzig Jahre mit dem im Tarifsystem erfolgten Übergang von der früheren Objektfinanzierung hin zur Stärkung der kostendämpfenden Anreize mittels einer Leistungsfinanzierung schrittweise getan worden.

Die Kommission hält fest, dass die Konkretisierung der Qualitätsanforderungen bereits heute in den schweizweit geltenden Qualitätsverträgen nach Artikel 58a KVG erfolgt. Die Qualitätsverträge werden zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und den Versicherern abgeschlossen, und, das kommt dazu, sie werden von den Kantonen überprüft. Konkret werden Regelungen zur Qualitätsentwicklung, an die sich die Leistungserbringer halten müssen, vertraglich festgelegt; ich verweise hier auf Artikel 58a Absatz 6 KVG. Die Verbände der Spitäler und der Versicherer haben Ende 2023 den ersten Qualitätsvertrag eingereicht. Dieser Qualitätsvertrag ist seit Ende Mai 2024 in Kraft und entfaltet nun nach und nach seine Wirkung, dies jedenfalls aus Sicht der Kommissionsmehrheit. Mit der Möglichkeit, Effizienzgewinne einzubehalten, besteht zudem für die Spitäler bereits ein Anreiz, ihre Kosten möglichst unter dem für die Tarifierung relevanten Benchmark-Wert zu halten.

Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme auf die bestehenden stationären Tarifstrukturen. Diese setzen bereits heute die erforderlichen Qualitätsanreize. Ungenügende medizinische Leistungen werden bestraft. Bei einem erforderlichen Wiedereintritt des Patienten oder der Patientin innerhalb von achtzehn Tagen werden nämlich die Fälle zusammengeführt. Das bewirkt, dass bei mangelnder Qualität keine oder keine zusätzliche Vergütung erfolgt. Es ist zwar anzunehmen, dass Spitäler mit besserer Qualität gerne höhere Tarife in Anspruch nehmen würden. Dass Spitäler, denen dann eine schlechtere Qualität zugesprochen wird, sich an einer solchen freiwilligen Tarifgestaltung beteiligen und Abschläge geltend machen würden, ist hingegen unwahrscheinlich. Tarifabschläge würden die Qualitätsmängel wiederum kaum beheben, was die daraus entstehenden Folgekosten auch kaum eindämmen würde. Mehrkosten würden die OKP, aber auch der Bund und die Kantone zu tragen haben.

Aus den dargelegten Gründen erachten es der Bundesrat und auch die Kommissionsmehrheit als nicht zielführend, qualitätsabhängige Tarife zusätzlich zum bestehenden System einzuführen. Die Kommissionsmehrheit hält dieses System ausserdem für schwer umsetzbar. Es bedingt nämlich die Kompatibilität mit der sozialen Krankenversicherung, was sehr schwierig umsetzbar wäre. Würden qualitätsabhängige Tarife eingeführt, erhielten Spitäler mit einer hohen Qualität eine höhere Vergütung. Das würde bedeuten, dass die Patientinnen und Patienten sowie die obligatorische Krankenpflegeversicherung für die höhere Qualität mehr bezahlen müssten. Die Kommissionsmehrheit befürchtet nun, dass dadurch die Prämien steigen könnten. Zudem sind qualitätsabhängige Tarife für die Kommission problematisch, weil Patienten und Patientinnen, die sich die höheren Tarife nicht leisten können, eine tiefere Qualität in Kauf nehmen müssten. Die Kommission stellt auch infrage, inwiefern Preisabschläge ein geeignetes Sanktionsinstrument sind. Da es diverse Qualitätskriterien auf Ebene der Spitäler und der Behandlungen gibt, ist auch generell unklar, worauf die Tarife basieren sollen. Schliesslich weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass Patientinnen und Patienten Zusatzversicherungen abschliessen können, wenn sie spezifische Spitäler oder Leistungen abdecken möchten.

Aus all diesen Gründen beantragt die Kommissionsmehrheit, die Motion abzulehnen.

Dittli Josef · Mit-M · Conseil des Etats · Uri · Groupe libéral-radical

Die Motion spricht einen Mangel in unserem heutigen Tarifsystem im Gesundheitswesen an. Dieses belohnt vor allem die Menge der Behandlungen, aber es ignoriert weitgehend das Resultat. In der aktuellen Logik der Fallpauschalen ist es leider oft so, dass ein Spital, welches durch exzellente Arbeit und höchste Hygienestandards Komplikationen konsequent vermeidet, am Ende finanziell schlechter dasteht. Warum? Die Patientinnen und Patienten werden schneller gesund und benötigen keine teuren Nachbehandlungen. Wer hingegen weniger präzise arbeitet, generiert durch Folgekomplikationen oft zusätzliche Kosten, die das System heute einfach schluckt oder sogar zusätzlich vergütet. Das ist ein Fehlanreiz, den wir uns angesichts der steigenden Prämien nicht mehr leisten können.

Die vorliegende Motion, die ich Ihnen im Namen der Minderheit ans Herz lege, ist kein bürokratisches Experiment, sondern ein Plädoyer für mehr Wahlfreiheit und Eigenverantwortung. Wir wollen, dass Versicherer und Spitäler auf rein freiwilliger Basis Verträge abschliessen dürfen, die eine überdurchschnittliche Behandlungsqualität auch finanziell belohnen. Das ist aufgrund des starren gesetzlichen Korsetts von heute kaum möglich. Wenn wir von Qualität sprechen, dann meinen wir ganz konkrete Vorteile für die Patientinnen und Patienten. Es geht darum, dass dadurch, dass eine Operation bereits beim ersten Mal erfolgreich verlaufen ist, Spitalinfektionen konsequent verhindert werden und die Rate der Wiedereintritte sinkt. Wenn ein Spital hier einen Spitzenwert liefert, dann soll es dafür einen Bonus erhalten können. Das ist eine Investition, die sich für die Prämienzahler doppelt auszahlt, einerseits durch eine schnellere Genesung und andererseits durch massiv tiefere Folgekosten, die im heutigen System versteckt sind.

Die Kommissionsmehrheit und der Bundesrat lehnen dieses Anliegen ab und verweisen auf die bereits bestehenden Qualitätsregeln im KVG. Doch seien wir ehrlich, diese Regeln sind reine Mindestvorgaben. Sie sind wie ein Sicherheitsnetz, das das Schlimmste zwar verhindert, ohne aber einen Anreiz zu geben, zu den Besten zu gehören. Auch die Warnung vor administrativem Mehraufwand greift zu kurz. Der grösste administrative und finanzielle Aufwand entsteht nämlich dort, wo Behandlungen schieflaufen. Qualität zu messen und zu belohnen, ist kein Selbstzweck, sondern die zwingende Voraussetzung für ein effizientes Gesundheitswesen.

Wir klagen oft über die Kostenexplosion. Wahre Kostendämpfung beginnt aber dort, wo Menschen nachhaltig gesund werden. Wir zwingen mit der Motion niemanden zu neuen Modellen, aber wir nehmen den innovativen Akteuren die Fesseln ab. Wir sollten den Fachleuten vor Ort zutrauen, dass sie intelligente, qualitätsorientierte Lösungen finden, wenn man sie nur lässt.

Ich bitte Sie daher im Namen der Minderheit: Setzen wir ein Zeichen für die Patientensicherheit und gegen die Belohnung von Ineffizienz. Geben wir der Qualität endlich einen Wert, der sich auch in den Tarifen widerspiegelt.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Motion.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura

La motion charge le Conseil fédéral de soumettre un projet à votre assemblée, afin que les tarifs en fonction de la qualité puissent être convenus entre les hôpitaux et les assureurs sur une base volontaire. Cela devrait inciter les hôpitaux à améliorer la qualité de leurs prestations.

Le Conseil fédéral souhaite également porter l'accent sur deux éléments essentiels, à savoir, bien sûr, garantir une qualité élevée et en constante amélioration, mais aussi garantir un accès égalitaire pour l'ensemble des assurés à des prestations de haute qualité. Je le confirme volontiers, la qualité nécessaire des prestations est déjà une condition préalable à la prise en charge des coûts par l'assurance-maladie obligatoire. Ainsi, dans le cadre de la planification hospitalière, les cantons vérifient si les hôpitaux auxquels ils accordent un mandat de prestation respectent les exigences de qualité requises.

Weiter sind die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer verpflichtet, Qualitätsverträge abzuschliessen, die vom Bundesrat genehmigt werden. Diese Qualitätsverträge haben zum Ziel, schweizweit einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards festzulegen.

Du point de vue du Conseil fédéral, il convient de poursuivre dans cette voie qui garantit un développement de la qualité à l'échelle nationale, sans surcoût à charge des payeurs de primes. Les indicateurs de qualité permettent aujourd'hui au grand public d'avoir une vue d'ensemble des activités des hôpitaux et de leurs prestations. Il est ainsi possible de choisir son hôpital en toute connaissance de cause.

Les structures tarifaires - cela a été dit - pour la rémunération des prestations hospitalières stationnaires comportent également des incitations à la qualité. L'exemple a été donné, je le répète volontiers : les cas faisant l'objet d'une réadmission dans les 18 jours sont regroupés et ne donnent lieu à aucune rémunération supplémentaire. On le voit : les fournisseurs de prestations performants profitent déjà, si on peut le dire ainsi, d'une différence de qualité et de gains d'efficience. C'est là qu'intervient la concurrence entre les hôpitaux en matière de qualité.

De plus, avec le système proposé par la motion, on aurait un risque de coûts supplémentaires et non pas d'économies à la charge des payeurs de primes. En effet, les suppléments volontaires ne seraient guère compensés par des réductions tout aussi volontaires. Si des réductions étaient acceptées, les fonds destinés au développement de la qualité seraient supprimés, ce qui pourrait entraîner des coûts supplémentaires en raison d'une détérioration de la qualité des traitements.

Avec ces quelques éléments, comme vous pouvez le constater, il existe aujourd'hui déjà, aux yeux du Conseil fédéral, un moyen éprouvé pour garantir et surtout pour valoriser le renforcement et le développement de la qualité dans l'ensemble du pays, sans frais supplémentaires.

Vu ces quelques arguments, je vous remercie de suivre l'avis de la majorité de votre commission et de rejeter la présente motion.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 17 Stimmen

Dagegen ... 25 Stimmen

(1 Enthaltung)