25.090, 25.091

Convention de double imposition entre la Suisse et la Croatie. Modification / Convention de double imposition entre la Suisse et la Belgique. Modification

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir führen eine Debatte über Eintreten auf die beiden Bundesbeschlüsse.

Schmid Martin · Mit-M · Conseil des Etats · Grisons · Groupe libéral-radical

Der Präsident hat einleitend darauf hingewiesen, dass wir jetzt über zwei Geschäfte, nämlich über die Doppelbesteuerungsabkommen mit Kroatien und Belgien, zu entscheiden haben. Es handelt sich um eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Kroatien sowie um die Genehmigung eines Zusatzabkommens zwischen der Schweiz und Belgien. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, diesen beiden Beschlüssen zuzustimmen. Wir haben die beiden Geschäfte in der WAK des Ständerates geprüft und stellen Ihnen den Antrag, sie zu genehmigen. Zwischen der Schweiz und Kroatien, aber auch mit Belgien besteht heute schon ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen.

Weil die Bekämpfung der Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen zu einem zentralen Anliegen der internationalen Staatengemeinschaft geworden ist, hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zusammen mit den G-20-Staaten im Jahre 2013 das Projekt "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung eingeleitet. Sie alle kennen dieses Projekt. Nun werden die beiden Doppelbesteuerungsabkommen an diese neue Realität angepasst.

Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Kroatien, wie auch jenes mit Belgien, setzt die Mindeststandards des Projektes um. Das Änderungsprotokoll mit Kroatien passt auch die Bestimmungen über den Informationsaustausch auf Ersuchen an den internationalen Standard für den Informationsaustausch an und aktualisiert das Doppelbesteuerungsabkommen in gewissen untergeordneten Punkten gemäss der Politik der beiden Länder. Das Abkommen mit Kroatien enthält keine Anpassungen der Steuerzuteilungsregeln für Einkommen und Vermögen. Auch beim Abkommen mit Belgien ist eine solche Anpassung erforderlich, auch dieses enthält keine Anpassung der Steuerzuteilungsregeln für das Einkommen oder das Vermögen.

Der Bundesrat beurteilt die Anpassung der beiden Doppelbesteuerungsabkommen ebenso wie unsere Kommission als ausgewogenes Ergebnis, das zur weiteren positiven Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zu diesen beiden Staaten beitragen sollte. Die Kantone und auch die interessierten Kreise, welche sich hierzu haben vernehmen lassen, haben die Zusatzabkommen bzw. auch das Abänderungsabkommen geprüft und begrüsst.

Mit diesen Worten möchte ich Ihnen beliebt machen, beiden Bundesbeschlüssen zuzustimmen, wie das auch unsere Kommission einstimmig getan hat, und dem Bundesrat zu folgen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Kroatien ist das Resultat von Verhandlungen, die in erster Linie aufgenommen wurden, um das Abkommen an die Mindeststandards im Bereich der DBA anzupassen. Insbesondere wurden Entwicklungen aus dem Beps-Projekt der OECD und der G-20-Staaten zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung umgesetzt.

Das Protokoll enthält dementsprechend eine Ergänzung der Präambel sowie eine Missbrauchsklausel in Form eines Hauptzwecktestes. Es erfüllt somit den Mindeststandard zur Verhinderung von Missbräuchen bezüglich der Abkommen. Die Korrektur des steuerbaren Gewinnes eines Unternehmens, soweit sie den Gewinn einer Betriebsstätte betrifft, muss künftig innerhalb von sechs Jahren vorgenommen werden. Damit wird der Mindeststandard zur Verbesserung der Streitbeilegung umgesetzt. Das Änderungsprotokoll betreffend Kroatien sieht ausserdem die Aufnahme einer Bestimmung zum Informationsaustausch auf Ersuchen entsprechend dem Wortlaut des OECD-Musterabkommens vor. Mit diesen Änderungen wird das DBA mit Kroatien die Beps-Mindeststandards in Bezug auf DBA erfüllen. Die Schweiz als Mitgliedstaat der OECD hat sich verpflichtet, die Mindeststandards in ihre DBA zu übernehmen. Mit dem Änderungsprotokoll erfolgt ein weiterer Schritt in diese Richtung.

Beim Zusatzabkommen mit Belgien handelt es sich ebenfalls um das Resultat von Verhandlungen, die in erster Linie zwecks Anpassung an die Mindeststandards im Bereich der DBA aufgenommen wurden. Es gilt dasselbe, was ich zuvor zu Kroatien gesagt habe. Das Zusatzabkommen wurde ausserdem dazu genutzt, das Abkommen in gewissen untergeordneten Punkten an die Politik der beiden Länder anzupassen. Auch hier ist die Schweiz als Mitgliedstaat der OECD verpflichtet, die Mindeststandards in ihre DBA zu übernehmen. Mit dem Zusatzabkommen wird das erfüllt.

Ich bitte Sie, beiden Zusatzabkommen zuzustimmen.

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Kroatien

Arrêté fédéral portant approbation d'un protocole modifiant la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et la Croatie

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 38 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Zusatzabkommens zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Belgien

Arrêté fédéral portant approbation d'un avenant modifiant la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et la Belgique

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 41 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Die Geschäfte gehen an den Nationalrat.