25.4557
Inscrire dans le droit d’asile, le droit des étrangers et le droit de la nationalité des obligations d’intégration claires pour lutter contre la violence domestique
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Z'graggen Heidi · Mit-F · Conseil des Etats · Uri · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Sie sehen, diese drei Motionen hängen auch zusammen. Den Bereich, den ich in dieser Motion anspreche, müssen wir dringend auch angehen.
Wer in der Schweiz lebt, muss wissen: Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Kinder, hat in unserem Land keinen Platz, sie ist verboten. Gleichstellung, persönliche Integrität und Gewaltfreiheit gehören zu den grundlegendsten Werten unseres Rechtsstaates. Aber wir müssen eben auch feststellen: Die Prävention beginnt oft zu spät. Viele Integrationsprogramme greifen erst, nachdem Menschen bereits längere Zeit in der Schweiz gelebt haben. Dabei wäre es absolut entscheidend, unsere klaren Erwartungen von Anfang an zu vermitteln. Diese Motion verlangt deshalb, dass bereits ab dem ersten Aufenthaltstag in der Schweiz verbindliche Schulungen zu Frauenrechten, Kinderrechten, Gleichberechtigung und Gewaltfreiheit stattfinden, zunächst in den Bundesasylzentren und später im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme.
Es geht nicht um Stigmatisierung, es geht um Klarheit. Wer in der Schweiz lebt oder leben will, muss wissen: Gewalt in der Familie ist kein kulturelles Missverständnis, sie ist eine Straftat. Integrationsprogramme sollen deshalb Folgendes verbindlich vermitteln: die Gleichstellung von Mann und Frau, gewaltfreie Partnerschaft und Erziehung sowie auch die rechtlichen Konsequenzen von Gewalt. Gleichzeitig soll geprüft werden, welche ausländer- und bürgerrechtlichen Folgen schwere oder wiederholte Gewalt haben können. Integration bedeutet Teilhabe, sie bedeutet aber auch und vor allem Respekt vor den grundlegenden Regeln unseres Zusammenlebens und deren Einhaltung.
Diese Motion stärkt beides, Integration und Schutz. Darum bitte ich Sie, diese Motion zu unterstützen.
Ich erlaube mir hier zum Schluss noch einen kurzen Hinweis auf die Motion Friedli Esther 25.4637, "Opfer besser schützen. Obligatorische Landesverweisung bei allen Offizialdelikten im häuslichen Bereich". Ich nehme es vorweg: Ich habe hierzu einen Ordnungsantrag auf Überweisung an die zuständige Kommission gestellt. Die Motion Friedli Esther ist Teil der gleichen politischen Logik wie die heute diskutierten Vorstösse. Denn zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gehört nicht nur Prävention und Opferschutz, auch die Frage der Sanktionierung gegenüber Tätern gehört dazu, wie in der Motion Maret Marianne 25.4556, "Rahmengesetz für den Schutz vor häuslicher Gewalt. Schutz, Prävention und Ahndung verbindlich regeln", angesprochen.
Die Motion Friedli Esther - vielleicht interessiert das Frau Ständerätin Friedli - verlangt eine deutliche Ausweitung der obligatorischen Landesverweisung bei Delikten im häuslichen Bereich. Das ist eine sehr weitreichende Forderung, die komplexe strafrechtliche und opferschutzrechtliche Fragen aufwirft. Gerade deshalb ist es richtig, dass wir diese Frage in der zuständigen Kommission vertieft prüfen. Ich werde nachher dann einen Antrag zu dieser Motion stellen.
Aber ich bitte Sie jetzt zuerst, diese Motion zu den Integrationskriterien wie vorliegend anzunehmen.
Binder-Keller Marianne · Mit-F · Conseil des Etats · Argovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Wir haben vorhin über die Motion Maret Marianne, die ein Rahmengesetz zum Schutz vor häuslicher Gewalt fordert, abgestimmt. Ich danke für die Zustimmung. Das Gesetz soll Prävention, Opferschutz und Ahndung einheitlich regeln sowie bestehende organisatorische, rechtliche und finanzielle Lücken schliessen. Es mag Sie erstaunen, dass ich im gleichen Atemzug trotzdem auch Kollege Schwander für sein Engagement und seine Involviertheit bei diesem Thema danken möchte. Auch die Schilderung der Gewaltakte zeigt, dass er sich hier auskennt und sich auch darum kümmert. Ich glaube, dass man das auch einmal tabulos auf den Tisch legen muss. Ich bin trotzdem zu einem anderen Schluss gekommen und denke, dass es ein Rahmengesetz braucht.
Aber jetzt zu dieser Motion: Die vorliegende Motion Z'graggen und auch die Motion Gmür-Schönenberger stellen sozusagen ein Paket dar; Frau Kollegin Z'graggen hat das bereits gesagt. Frau Gmür, ich möchte natürlich nicht vorgreifen, ich möchte ein übersichtliches Tätermonitoring. Das wird bis anhin tabuisiert. Wenn man häusliche Gewalt umfassend und wirksam bekämpfen will, dann braucht es auch Analysen zu den Ursachen und Wissen über die Täterschaft, um Risikofaktoren aufzufangen.
Zur vorliegenden Motion Z'graggen: Dass häusliche Gewalt auch ein Phänomen ist, das sich aufgrund der Migration akzentuiert, ist ein Faktum und ein Tabu, das man auch angehen muss. Deshalb muss die Ablehnung häuslicher Gewalt ein zwingendes Integrationskriterium sein. Wer das anders sieht, soll und kann nicht bleiben.
Man kann es drehen und wenden, wie man will. Es kommen im Zuge der Migration Menschen aus Ländern mit anderen Rechtsauffassungen. Sie haben andere Sozialisierungserfahrungen, und die Vorstellung von Gleichstellung ist eine ganz andere als in unserem demokratischen Rechtsstaat, was nicht heisst, dass häusliche Gewalt nicht auch innerhalb unseres demokratischen Rechtsstaates geschieht. Aber ich muss jetzt nicht aufzählen, welchen fürchterlichen Gewaltakten Frauen in gewissen Ländern ausgesetzt sind. Es kann nicht sein, dass Leute hier Asyl beantragen, welche die rigide Rechtsordnung im Heimatland monieren, diese aber hier anwenden. Deshalb finde ich, dass man die Ablehnung von häuslicher Gewalt als Integrationskriterium definieren muss, um auch solche Menschen wegweisen zu können.
Crevoisier Crelier Mathilde · 2VP-F · Conseil des Etats · Jura · Groupe socialiste
Je vous invite à accepter la motion Z'graggen. Cela a été aussi très bien dit lors du débat précédent concernant la motion Maret Marianne : les violences sexistes et sexuelles n'ont pas leur place dans notre pays. Malheureusement, elles ont encore beaucoup trop cours. Je rappelle quelques chiffres : 20 000 infractions de violence domestique ont été relevées en 2023, dont 88 tentatives d'homicide. Le chiffre des féminicides ne baisse désespérément pas, année après année. Toutes les deux semaines, une femme meurt sous les coups, d'un homme, généralement. Pour l'année 2026, cinq femmes déjà sont décédées dans notre pays. Cela étant, je m'interroge un peu sur la ligne tracée ici, celle de la violence importée, de la violence qui serait le fait des étrangers, des hommes étrangers. Dans la partie relative au développement de la motion, il est indiqué qu'"une partie des infractions violentes, souvent graves, est imputable à des étrangers qui ne sont pas suffisamment informés des valeurs et règles fondamentales". Il faut aussi alors partir du principe que l'autre partie des violences domestiques est imputable à des hommes suisses qui, manifestement, ne sont pas, eux non plus, suffisamment informés des valeurs et des règles fondamentales prévalant dans notre pays. Ainsi, s'il ne faut pas minimiser la violence qui serait peut-être imputable à des personnes de culture étrangère, je crois que tracer la ligne entre les étrangers et les Suisses dans ce domaine n'est pas la bonne approche. Il faut reconnaître que la violence domestique est surtout une affaire d'hommes, en réalité, et qu'il faut réfléchir à l'éducation de tout ce public cible. On peut donc se demander comment introduire tôt, dans le système éducatif, dans l'éducation des filles, mais aussi des garçons, les bons réflexes, les bons comportements à adopter. On peut aussi s'interroger sur la montée du masculinisme, qui est un phénomène extrêmement inquiétant, notamment de par son influence sur les jeunes hommes. Le masculinisme, c'est cette manière de promouvoir la haine des femmes, de justifier les violences contre les femmes. On le voit avec les réseaux sociaux, notamment. C'est une tendance inquiétante, que l'on doit aussi aborder dans la question des violences domestiques.
Cette semaine, notre pays est sous la loupe, puisque la délégation chargée d'examiner la mise en oeuvre, par la Suisse, de la Convention d'Istanbul contre les violences faites aux femmes est en ce moment même dans notre pays. Nous savons que des progrès importants restent à faire, non seulement sur le plan des mentalités, mais aussi sur le plan des fonds. Je rappelle que nous avons mis hier une conditionnalité au montant de 300 000 francs, dans le programme d'allègement, pour la formation des personnes qui conseillent les victimes et les prennent en charge. Face à l'ampleur du problème, on ne peut donc pas se permettre de pinailler autant sur des montants, qu'il s'agisse des offres d'accueil, de la prévention auprès des auteurs, de la mise en oeuvre dans le droit de la procédure et dans le droit pénal du cadre permettant d'instruire les violences à l'égard des femmes.
Je vous invite donc à adopter la motion Z'graggen, tout en gardant à l'esprit que la problématique des violences sexistes et sexuelles (VSS) reste bien l'objet de toute la population.
Jans Beat · BR-M · Conseil fédéral · Bâle-Ville
Wie ich vorhin bereits gesagt habe, hat das Anliegen der Motionärin, die häusliche Gewalt zu bekämpfen, für den Bundesrat hohe Priorität. Die Arbeiten an einer gemeinsamen nationalen Strategie gegen häusliche Gewalt wurden am 5. Februar 2026 lanciert. Die Strategie führt die bisherigen Instrumente zusammen, namentlich die Roadmap zur Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt unter Federführung meines Departementes sowie den Nationalen Aktionsplan 2022-2026 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention unter Leitung des Eidgenössischen Departementes des Innern.
Die Strategie bündelt die bisherigen Massnahmen und beinhaltet auch die Sensibilisierung ausländischer Personen bezüglich häuslicher Gewalt. Im Fokus stehen dabei die Ursachen und Folgen häuslicher Gewalt sowie deren rechtliche Konsequenzen.
Zum Anliegen der Motion: Die massgebenden Integrationskriterien sind heute auf Gesetzesebene geregelt. Dazu zählen unter anderem die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Achtung der Werte der Bundesverfassung. Die Ablehnung von Gewalt sowie der Schutz der persönlichen Integrität fallen darunter und sind somit bereits heute Teil der Integrationskriterien. Die Kantone haben schon heute die Möglichkeit, entsprechend aktiv zu werden. Frau Binder, Sie müssen den Kopf nicht schütteln. Der Bundesrat beantragt, diese Motion anzunehmen, weil er auch der Meinung ist, dass wir im Bereich der Integration Fortschritte machen müssen und Fortschritte machen wollen, gerade in diesem Bereich. Wir akzeptieren häusliche Gewalt nicht und müssen das den Menschen, die hier ein Aufenthaltsrecht geniessen, auch klarmachen.
In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, diese Motion umzusetzen. Indem er das Integrationsanliegen auf Gesetzesstufe hebt, setzt er gegenüber den Kantonen ein deutliches Signal, dass sie das bei ihren Praktiken ernster nehmen sollen. Aus demselben Grund werden wir auch beantragen, die Motion Binder anzunehmen, die verlangt, dass man die Rechtsordnung hier zu akzeptieren hat.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Angenommen - Adopté