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Simplifier l’adoption des règlements intérieurs pour les centres d’asile cantonaux
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich möchte vorwegnehmen, dass die Motion von der Verwaltung und vom Regierungsrat des Kantons Thurgau angestossen wurde. Der Bund betreibt in unserem Kanton zwei Bundesasylzentren, in Kreuzlingen und in Sulgen. Nach Abschluss des Verfahrens werden viele Asylpersonen mit Negativ- und Wegweisungsentscheid von den Bundeszentren in die entsprechenden Kollektivunterkünfte des Kantons verlegt. Dort bleiben sie, bis die Wegweisung freiwillig oder mit Zwangsmassnahmen erfolgt.
Für die kantonalen Kollektivunterkünfte mit dieser Funktion wünscht sich der Kanton Thurgau wie auch andere Kantone die Möglichkeit, die entsprechenden Regelungen und Vorschriften der Bundesasylzentren zu übernehmen. Das ist für die betroffenen Asylpersonen und für die Betreuung viel einfacher. Zudem können damit auch die Wegweisungsverfahren einfacher umgesetzt werden, zum Beispiel dank klarer Regelungen für die Anwesenheit und die Ausgangszeitfenster.
Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme zu Recht darauf hin, dass die entsprechenden Bestimmungen nicht mehr in Verordnungen geregelt seien, sondern ab Frühjahr 2026 neu im Asylgesetz. Diese Änderung erfolgte anlässlich der Gesetzesrevision mit dem Titel "Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes". Diesem Anliegen ist genau auch diese Motion gewidmet. Sie verlangt, es den betroffenen Kantonen mit einer Kann-Bestimmung zu ermöglichen, die Regeln und Bestimmungen für den Betrieb der Bundesasylzentren auf kantonale Asylzentren mit Personen mit Negativ- und Wegweisungsentscheid zu übertragen. Damit wird auch die Eigenständigkeit der Kantone nicht tangiert; sie sind frei in ihrem Entscheid. Zudem macht es Sinn, das beschleunigte Asylverfahren als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen auf der gleichen Rechtsgrundlage und gemäss den gleichen Regeln zu vollziehen, um die Wirkung der getroffenen Massnahmen sicherzustellen. Dies ist die Intention des Regierungsrates und der Verwaltung des Kantons Thurgau und die Intention dieser Motion.
Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen.
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Int. · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich setze mich in diesem Rat und in der Kommission immer dafür ein, dass die Organisationsautonomie der Kantone beachtet wird. In diesem Sinne muss ich Ihnen empfehlen, die Motion abzulehnen. Die Kantone sind frei, in diesem Bereich für ihre kantonalen Unterkünfte eigenständig zu legiferieren, und sie sind auch frei, sich dabei an Anordnungen des Bundes zu orientieren.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen Ablehnung der Motion.
Stark Jakob · Mit-M · Conseil des Etats · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Kollege Fässler, Sie haben grundsätzlich natürlich recht. Ich habe aber darauf hingewiesen, dass dieses Asylverfahren eine Verbundaufgabe ist; diese Aufgabe sollte auf der gleichen Rechtsgrundlage ausgeführt werden. Es ist eben sehr komplex, wenn jetzt jeder einzelne Kanton diese Bestimmungen anpassen muss - und wenn dann der Bund seine Bestimmungen anpasst, müssen es auch die Kantone wieder tun. Mit einer solchen Kann-Bestimmung im Bundesgesetz müssten die Kantone eben nichts machen. Sie könnten auf der einfachen Grundlage einer Verordnung die Regeln der Bundesasylzentren anpassen.
Es geht um die Bundesasylzentren, die für die Wegweisung und für den Wegweisungsvollzug zuständig sind. Das macht den Kantonen - das Beispiel des Kantons Thurgau sei genannt - eben grosse Probleme. Sie müssen die Asylsuchenden in den kollektiven kantonalen Zentren an neue Regeln gewöhnen, an Regeln, die viel liberaler sind und die dann eben den Wegweisungsvollzug erschweren; deshalb dieses einfache Anliegen. Es mag jetzt hier etwas hoch platziert worden sein, aber es geht darum, dass man das Gesetz aufseiten des Bundes mit einer Kann-Bestimmung ergänzt. Die Kantone wären dann weiterhin frei, und es müsste nicht jeder Kanton für sich legiferieren.
Jans Beat · BR-M · Conseil fédéral · Bâle-Ville
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen, weil er keinen Bedarf und keinen Nutzen für eine Bundesregulierung in diesem Bereich sieht. Die Verordnung des EJPD über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen ist speziell auf die Gegebenheiten in den Bundesasylzentren und den Unterkünften an den Flughäfen ausgerichtet. Diese unterscheiden sich teilweise grundlegend von denjenigen in kantonalen Kollektivunterkünften.
In den Bundesasylzentren geht es darum, dass sich die Asylsuchenden für die Identifikation sowie für die Durchführung der notwendigen Verfahrensschritte im Asylverfahren zur Verfügung halten müssen. Aus diesem Grund sieht die Verordnung beispielsweise eine strikte Regelung zu den Ausgangszeiten vor. Damit wird insbesondere die Anwesenheit der Asylsuchenden für die Anhörung und für weitere Schritte zur Durchführung der Asylverfahren in den Bundesasylzentren sichergestellt.
In den kantonalen Unterkünften werden keine entsprechenden Verfahren durchgeführt. Das heisst, es gibt in den kantonalen Unterkünften andere Bedürfnisse und somit auch andere Regelungen. Es obliegt den Kantonen, passende Regeln für den Betrieb ihrer Kollektivunterkünfte festzulegen. Dabei können sie die kantonalen und kommunalen Gegebenheiten bei den jeweiligen Unterkünften berücksichtigen. Natürlich können sie sich dabei an den Vorgaben des Bundes orientieren - sie müssen aber nicht.
Die Unterbringung von Asylsuchenden in kantonalen Strukturen und der Erlass der notwendigen Regelungen sind zudem auch gemäss der Verfassung kantonale Aufgaben. Wenn der Bund vorschreiben würde, was in den kantonalen Unterkünften gilt, würde er sich in die Eigenständigkeit der Kantone einmischen. Genau diese wird ihnen in Artikel 47 der Bundesverfassung garantiert.
Ich beantrage Ihnen somit, die Motion abzulehnen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 19 Stimmen
Dagegen ... 19 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Mit Stichentscheid des Präsidenten
wird die Motion abgelehnt
Avec la voix prépondérante du président
la motion est rejetée