Parliamentary business: Ordnungsbussen in die AHV! (25.469)

25.469

Verser le produit des amendes d'ordre à l'AVS !

Rumy Farah · 2VP-F · Conseil national · Soleure · Groupe socialiste

Präsidentin (Rumy Farah, zweite Vizepräsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wir haben ein Problem zu lösen, denn die AHV ist in Schieflage. Statt stetig die Steuern oder Sozialabgaben zu erhöhen, gibt es bessere Wege. Zwei sind angezeigt: sparen und Einnahmen umlenken.

Sie wissen es: Zu schnelles Fahren und falsches Parkieren sind unschön, ähnlich wie das Rauchen. Beim Rauchen haben Sie keine Skrupel, eine Steuer zu erheben, obwohl Sie den Tabakanbau auch noch fördern, und diese Steuer der AHV zukommen zu lassen.

Wieso also hier nicht das Gleiche tun? Die Argumentation der Kommission ist derart absurd, dass sie schon fast wieder gut ist. Man habe Bedenken, dass dann zu viel gebüsst werde, schreibt die Kommission. Also bitte, diese Angst kann ich Ihnen nehmen. Denn heute wird nur gebüsst, weil das Geld direkt in die Kassen der Gemeinden und Kantone fliesst. Der Aargau ist hier mustergültig. Weil Verkehrsbussen, welche der Kanton einkassiert, direkt in die Strassenkasse fliessen, verhält sich die Kapo Aargau vorbildlich: Sie macht dort Kontrollen, wo es gefährlich ist, und nicht dort, wo es den grössten Ertrag bringt.

Dies steht ganz im Gegensatz zu vielen regionalen und städtischen Polizeikorps. Diese finanzieren sich zu einem grossen Teil über die Busseneinnahmen. Richtig schlimm wird es in Städten wie Zürich. Dort wird richtiggehend abgezockt, vor allem mit stationären Anlagen. Die rot-grün durchseuchte Stadt Zürich nimmt jährlich 62 Millionen Franken an Bussen ein, um das Geld dann in Form von Velospuren, Veloparkplätzen, Velotunnels und ähnlichem Unsinn gegen die Autofahrer zu verwenden.

Diesem Treiben muss ein Riegel vorgeschoben werden. Denn eine Busse soll zwar dem Gebüssten wehtun, aber nicht für allgemeine Ausgaben oder sogar gegen die Autofahrer verwendet werden dürfen. Ähnlich wie die Tabaksteuer sollen also diese Einnahmen künftig - abzüglich eines Anteils für den administrativen Aufwand - direkt in die notleidende AHV fliessen. Was liegt näher?

Wie hoch sind denn diese Einnahmen? Was würde so hereinkommen? Gemäss Schätzungen belaufen sich die Einnahmen für Ordnungsbussen im Verkehr auf 800 Millionen bis 1,2 Milliarden Franken. Nachstehend ein paar Beispiele: Bereits erwähnt habe ich die Stadt Zürich mit 62 Millionen Franken, dann der Kanton Zürich mit 26 Millionen, der Kanton Bern mit 35 Millionen, der Kanton Genf mit 30 Millionen, der Kanton Tessin mit 29 Millionen, der Kanton Luzern mit 21 Millionen, der Kanton Basel-Stadt mit 10 Millionen. Sogar der kleine Kanton Nidwalden kassiert 5 Millionen Franken. Dazu kommen Dutzende weiterer Millionen aus Bussen von lokalen Polizeikorps.

Nehmen wir den mittleren Betrag, diese eine Milliarde Franken, und ziehen wir die 20 Prozent für den Administrativaufwand und die Anschaffung neuer Geräte für die Korps ab, wären es 800 Millionen Franken, welche in die AHV fliessen würden. Was spricht dagegen?

Helfen Sie also mit, Gutes zu tun, lassen wir künftig die Busseneinnahmen in die AHV fliessen!

Roth Pasquier Marie-France · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Réunie le 20 janvier de cette année, la Commission des transports et des télécommunications a procédé à l'examen préalable de l'initiative parlementaire déposée le 22 septembre 2025 par M. Andreas Glarner. L'initiative parlementaire vise à modifier la loi sur les amendes d'ordre et la loi fédérale sur la circulation routière, afin que le produit des amendes d'ordre, déduction faite des frais administratifs, puisse être directement versé à l'AVS. Selon M. Glarner, le produit des amendes perçues par les communes, les associations de communes, les villes et les cantons atteint des niveaux records. Il cite pour exemple la Ville de Zurich avec 62 millions de francs de rentrées ou le canton de Berne avec 35 millions de francs. À ces chiffres s'ajoutent les amendes infligées par les corps de police locaux. Il estime que ces amendes visent à pénaliser les personnes à qui elles sont infligées, mais que leur produit ne devrait pas être affecté aux dépenses générales. Il demande donc, comme pour l'impôt sur le tabac, que le produit des amendes soit directement versé à l'AVS, à l'exception d'une part destinée à indemniser les organes d'exécution. Cette mesure vise à améliorer la situation financière difficile que connaît l'AVS.

Par 16 voix contre 6 et 1 abstention, la commission n'a pas donné suite à l'initiative parlementaire. Si elle reconnaît la nécessité d'affecter des moyens supplémentaires à l'AVS, elle signale cependant que la perception d'amendes d'ordre relève de la compétence des cantons et des communes et elle ne souhaite pas empiéter sur celle-ci. La commission souligne en outre l'existence d'un conflit d'objectifs ; alors que les amendes d'ordre servent avant tout à assurer la sécurité routière, l'initiative vise à générer des recettes supplémentaires pour l'AVS.

L'attribution du produit des amendes d'ordre à l'AVS inciterait les autorités à distribuer plus d'amendes, ce qui irait à l'encontre de leur but premier, celui de promouvoir la sécurité routière. Enfin, la commission s'est questionnée sur la véritable intention de cette initiative : est-elle de renforcer l'AVS ou faire en sorte que les communes infligent moins d'amendes ?

Forte de ces réflexions, la Commission des transports et des télécommunications vous propose donc de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Glarner.

Pult Jon · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste

Mit der parlamentarischen Initiative Glarner wird verlangt, dass der Ertrag aus sämtlichen Ordnungsbussen künftig direkt der AHV zufliessen soll. Zu diesem Zweck müssten das Ordnungsbussengesetz sowie das Strassenverkehrsgesetz entsprechend geändert werden. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat die Initiative geprüft und beantragt Ihnen mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.

Nur auf den ersten Blick mag die Idee sympathisch erscheinen. Die AHV ist für die Bevölkerung von allergrösster Bedeutung, und zusätzliche Einnahmen für die Altersvorsorge sind grundsätzlich ein verständliches Anliegen. Die Kommission ist jedoch zum Schluss gekommen, dass die vorgeschlagene Lösung in mehrfacher Hinsicht problematisch ist.

Erstens stellt die Initiative einen erheblichen Eingriff in den Föderalismus dar. Heute gilt der Grundsatz, dass der Erlös von Bussen dem Gemeinwesen zufliesst, das die Sanktion ausspricht und auch vollzieht. Dieser Grundsatz ist im Strafgesetzbuch verankert. Die Kantone und Gemeinden tragen den Aufwand für Polizeiarbeit, Verfahren und Vollzug. Wenn sie künftig den grössten Teil der Einnahmen an den Bund zur Finanzierung der AHV abliefern müssten, würde dieses System grundlegend verändert.

Zweitens würde die Initiative Strafrecht und Sozialfinanzierung miteinander vermischen. Bussen sind bekanntermassen in erster Linie ein Instrument zur Durchsetzung von Recht und Ordnung sowie zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Sie dienen nicht der Finanzierung sozialpolitischer oder anderer Aufgaben. Eine solche Zweckbindung erscheint aus rechtsstaatlicher Sicht sachfremd.

Drittens wurde in der Kommission auch auf praktische und rechtliche Inkohärenzen hingewiesen. Eine Übertretung kann entweder im Ordnungsbussenverfahren oder im ordentlichen Strafverfahren beurteilt werden. Würde der Vorschlag umgesetzt, würde der Ertrag der Busse - je nach Verfahrensart - entweder beim Kanton verbleiben oder an den Bund fliessen. Eine solche Unterscheidung wäre zufällig und rechtlich wenig verständlich.

Viertens handelt es sich bei den Bussen um keine stabile oder verlässliche Einnahmequelle. Die Einnahmen schwanken und sind deshalb für die langfristige Finanzierung der AHV wenig geeignet.

Zusammenfassend anerkennt die Kommission zwar das Anliegen, die AHV finanziell zu stärken, sie ist jedoch der Ansicht, dass dieser Vorschlag weder systematisch noch föderalistisch überzeugt und zudem neue rechtliche und praktische Probleme schaffen würde. Hinzu kommt, Sie haben es gehört, dass der Initiant offenbar eine andere Intention verfolgt als diejenige, die AHV oder die Verkehrssicherheit zu stärken, nämlich die Intention, dass die Gemeinwesen weniger Bussen verteilen.

Daher beantragt Ihnen unsere Kommission, ich sage es nochmals, mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Vote

Präsidentin (Rumy Farah, zweite Vizepräsidentin): Die Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 61 Stimmen

Dagegen ... 126 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 12.40 Uhr

La séance est levée à 12 h 40