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«Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» Volksinitiative und indirekter Gegenentwurf
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
1. Kernenergiegesetz (Indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative "Jederzeit Strom für alle [Blackout stoppen]")
1. Loi sur l'énergie nucléaire (Contre-projet indirect à l'initiative populaire fédérale "De l'électricité pour tous en tout temps [Stop au blackout]")
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Graf Maya, Crevoisier Crelier)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Graf Maya, Crevoisier Crelier)
Ne pas entrer en matière
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir führen eine allgemeine Diskussion über die Volksinitiative in Vorlage 2 und gleichzeitig die Debatte über das Eintreten auf Vorlage 1.
Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Bei dem uns heute vorliegenden Geschäft geht es um die Volksinitiative "Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)". Sie wurde am 16. Februar 2024 mit rund 126 000 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative verlangt, dass die langfristige Sicherung der Stromversorgung unter Einbezug aller klimaschonenden Technologien gefördert wird. Die Initianten verlangen eine Ergänzung auf Verfassungsebene, die den Bund verpflichtet, jederzeit eine ausreichende Stromversorgung sicherzustellen. Der Bund soll dafür die Verantwortung übernehmen. Zur Sicherstellung der Stromversorgung soll nach ihrem Verständnis auch die Kernkraft als Teil des Energiemixes zugelassen werden. Das ergibt sich aus dem Initiativtext, der die Zulassung aller klimaschonenden Arten der Stromproduktion fordert, wozu auch die Kernenergie zählt.
Der Bundesrat hat die Initiative am 28. August 2024 beraten und lehnt sie grundsätzlich ab. Er anerkennt jedoch den von ihr angesprochenen Handlungsbedarf und stellt ihr deshalb einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Weshalb? Er tut dies, weil er der Ansicht ist, dass die Verantwortlichkeiten bereits geregelt sind und nicht, wie von der Initiative verlangt, neu auf Stufe Bund festgeschrieben werden müssen. Zudem ist er der Auffassung, die Initiative würde zu stark in das föderale Gefüge und die bestehende Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Wirtschaft eingreifen.
Zudem erachtet der Bundesrat die Verankerung technologischer Details auf Verfassungsstufe als zu starr. Der Bundesrat hat mit dem indirekten Gegenvorschlag das grundsätzliche Anliegen aber anerkannt und möchte ein Aufheben des sogenannten Technologieverbots, also eine Aufhebung des Neubauverbots für Kernenergieanlagen. Er beantragt daher mit dem indirekten Gegenvorschlag, Artikel 12a und Artikel 106 Absatz 1bis des Kernenergiegesetzes zu streichen.
Die vorberatende Kommission, Ihre UREK, hat sich dieser Thematik sehr intensiv angenommen. Wir haben uns an drei Sitzungen mit dem Geschäft auseinandergesetzt. Wir haben dazu auch umfassende Anhörungen durchgeführt. Wir haben das Geschäft insbesondere unter einem Aspekt behandelt, nämlich unter dem Aspekt der auch in Zukunft jederzeit sicheren und preiswerten Stromversorgung für unser Land. Weshalb? Eine Strommangellage ist unbestreitbar eines der grössten Risiken unseres Landes. Dies wird auch vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz so immer wieder aufgenommen. Es handelt sich um eines der Risiken, wenn nicht sogar um das mit Abstand teuerste und grösste Risiko für unser Land.
Wir müssen aktuell aber zur Kenntnis nehmen, dass wir in diesem ganzen Umbau, in dem sich die Stromversorgung unseres Landes befindet, namentlich auf Grundlage der Energiestrategie 2050, verschiedene Ziele haben, die auf den aktuellen Zielpfaden noch nicht erreicht sind. Lassen Sie mich das in aller Kürze ausführen.
Erstens müssen wir feststellen, dass der Stromverbrauch pro Kopf in den letzten Jahren zwar stabilisiert werden konnte, aber eigentlich wäre das Ziel, dass man bis 2035 einen um 13 Prozent niedrigeren Pro-Kopf-Stromverbrauch hätte als damals beim Beschluss dieser Energiestrategie. Die Dekarbonisierung, das Netto-null-Ziel, ist in der Zwischenzeit auch noch dazugekommen. Das führt natürlich zu einem enormen Bedarf an Elektrifizierung von Wärme und Mobilität, aber auch von Industrie und Gewerbe. Aktuell geht man, basierend auf den Energieperspektiven 2050 plus des Bundesrates, davon aus, dass wir in unserem Land bis etwa 2050 einen Strombedarf von - defensiv geschätzt - 75 bis 90 Terawattstunden pro Jahr haben werden. Aktuell sind es 60 Terawattstunden.
Ich habe in diesem Rat aber auch schon verschiedentlich erwähnt, dass in den Energieperspektiven 2050 plus, die im Jahre 2021 publiziert wurden, die ganzen Entwicklungen im Zusammenhang mit der künstlichen Intelligenz (KI) und dem Bedarf an Datacentern, die unter dem Aspekt der sogenannten digitalen Souveränität der Schweiz gebaut werden müssen, noch nicht enthalten sind. Hier gibt es noch enormes Entwicklungspotenzial. Es ist daher davon auszugehen, dass der Strombedarf in der Schweiz in Zukunft noch höher als diese 75 bis 90 Terawattstunden sein wird. Aktuell gibt es viele Datacenterprojekte, darunter sogar solche, für die Anschlussgesuche für über 100 Megawatt gestellt werden. Insofern geht es nicht nur grundsätzlich um die Frage der Stromversorgungssicherheit, sondern wir haben auch die Möglichkeit, die Versorgungskapazitäten im Bereich Strom im Zusammenhang mit der ganzen Digitalisierung, der KI-Entwicklung und der digitalen Souveränitätsentwicklung in Zukunft entsprechend auszubauen.
Das führt zweitens dazu, dass das Risiko einer Versorgungslücke besteht. Wenn die Kernkraftanlagen, die heute noch am Netz sind, namentlich die vier Reaktoren, vom Netz gehen, werden wir damit rund 23 Terawattstunden Strom pro Jahr verlieren. Sie sehen also: Aktuell ist der Bestand an Terawattstunden bei 60 minus 23, der Bedarf aber bei 90 Terawattstunden plus. Es besteht daher ein enormer Bedarf, die entsprechenden Kapazitäten auszubauen.
Nun kann man dem natürlich entgegnen, aktuell sei die durchschnittliche Stromproduktion in unserem Land ausreichend. Das ist aber nicht massgebend, weil wir zu jedem Zeitpunkt eine ausreichende Stromversorgung haben müssen. Und hier gibt es natürlich das Problem der Winterstromlücke, das wir in diesem Rat auch schon verschiedentlich diskutiert haben.
Das führt mich drittens zu den Importen. Man kann natürlich sagen, wir hätten ja die Möglichkeit, gegebenenfalls bestehende Lücken mit Importen zu decken. Dieser Punkt spielt natürlich auch immer wieder in die Diskussion um das sogenannte Stromabkommen hinein. Hier gilt allerdings festzuhalten, dass wir gesetzlich festgelegt haben, dass man im Hinblick auf die Eigenversorgung und die Resilienz unseres Landes 5 Terawattstunden Stromimporte nicht überschreiten möchte. Wir müssen feststellen, dass dies aber letztes Jahr bereits passiert ist. Das führt dazu, dass im Sinne einer Risikoabdeckung diese potenzielle Lücke im Winter gedeckt werden muss. Es ist jetzt geplant, in unserem Land Gas- bzw. Ölreservekraftwerke zu bauen.
Zum Ausbau der erneuerbaren Energien, einem Ziel von uns allen: Ich möchte daran erinnern, wie viel wir auch regulatorisch bereits zu diesem Pfad beigetragen haben und beitragen wollten. Ich erinnere an den "Solar-Express", an den "Wind-Express", an den Beschleunigungserlass, an das Stromgesetz. Aktuell behandeln wir in der Kommission das Thema der Beschleunigung der Netze. Wir, gerade dieser Rat, leisten in diesem Zusammenhang einen sehr grossen Beitrag. Nichtsdestotrotz müssen wir zur Kenntnis nehmen - und das ist auch im vor Kurzem erschienenen Monitoring-Bericht 2025 des Bundesamtes für Energie zur Energiestrategie 2050 ausgeführt -, dass wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien leider aktuell noch nicht die Ziele erreicht haben, die wir sollten, teilweise bei Weitem nicht. Das hat natürlich verschiedene Gründe; das Ganze ist etwas komplexer, nicht eindimensional. Aber es ist immerhin zur Kenntnis zu nehmen, dass die bestehenden Projekte aufgrund von politischen oder rechtlichen Widerständen teilweise gar nicht realisiert werden können oder wenn, dann nur mit enormer zeitlicher Verzögerung. Deshalb resultiert dieses Delta.
Wir haben im Rahmen des Stromversorgungsgesetzes mittels Volksabstimmung aber auch sechzehn Wasserkraftprojekte definiert, die vorangetrieben werden sollen, damit wir mehr Speicher- und Produktionskapazität haben. Wir müssen allerdings etwas ernüchtert zur Kenntnis nehmen, auch nach den ganzen Debatten im Zusammenhang mit dem Beschleunigungserlass, dass die dort angestrebten 2 bis 3 Terawattstunden an zusätzlicher Stromproduktion nicht erreicht werden können. Man spricht mittlerweile von etwa anderthalb Terawattstunden, das ist natürlich bei Weitem nicht genug. Insbesondere müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass das nicht einmal den Mehrbedarf kompensiert, der aufgrund der Regulierung im Zusammenhang mit der Restwassermenge entstanden ist.
Die alpinen Solaranlagen, die wir mit dem "Solar-Express" fördern wollten, wurden teilweise nicht oder nur in sehr abgespeckter Form realisiert. Hier konnten wir den Effekt, den wir angestrebt haben, nur zu Teilen tatsächlich erreichen. Im Bereich Windkraft sieht es noch etwas dramatischer aus. Wir müssen feststellen, dass es Windkraftprojekte in unserem Land sehr schwer haben, insbesondere aus politischen Gründen. Sie sind mit sehr ideologischer, teilweise aber auch nachvollziehbarer Gegenwehr in allen möglichen Bereichen oder an allen möglichen Orten konfrontiert. Selbst im Kanton Aargau hat es diese Technologie schwer.
Wir müssen also feststellen, und das ist eigentlich grundsätzlich unbestritten, dass die sichere Stromversorgung in unserem Land aktuell nur aufgrund des gesamten Zusammenspiels gewährleistet werden kann: Wasser, erneuerbare Energien, aber eben auch Kernenergie. Die vier Reaktoren leisten einen sehr wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie sind damit eigentlich das Rückgrat unserer Stromversorgung.
Weshalb sage ich das alles? Der eine oder die andere wird sich denken, dass das ja die aktuelle Situation betreffe, während die Aufhebung des Technologieverbots die Zukunft betreffe. Ich möchte aber hier darauf verweisen, dass wir nicht wissen, ob das, was jetzt ist, der Backbone, auch in Zukunft notwendig sein wird. Das ist eigentlich der Kern der heutigen Debatte: Es geht nämlich darum, sich Optionen offenzuhalten.
Wenn ich das sage, dann möchte ich klar darauf hinweisen, dass es bei der heutigen Debatte nicht darum geht, jetzt zu entscheiden, ein Kernkraftwerk zu bauen. Dies wäre, auch wenn wir es heute entscheiden würden, aufgrund der langen Planungs-, Bewilligungs- und politischen Prozesse ohnehin in den nächsten Jahren nicht möglich. Insofern trifft es zu, dass Kernenergie und auch die heutige Debatte keinen zusätzlichen Beitrag zur Zielerreichung bis 2050 leisten können. Wer übrigens mit 2050 argumentiert, der ist nicht auf der Ebene der heutigen Debatte; doch wir werden auch nach 2050 Strom und wahrscheinlich noch viel mehr Strom brauchen. Daher ist es notwendig, dass wir technologieoffen bleiben und weiterhin alles tun, um die erneuerbaren Energien, selbstverständlich insbesondere im Bereich Wasser, auch im PV- und Windbereich, und die anderen Technologien auszubauen. Wir sollten uns also auch diese Option hier offenhalten, vor allem deshalb, weil aktuell enorm grosse Entwicklungen im Bereich der Kernenergie stattfinden.
Die Kernenergie ist aktuell eines der Gebiete im Bereich der Energie, die sehr stark von Innovationsbemühungen betroffen sind. Es wird weltweit sehr viel investiert. Zudem hat mittlerweile auch ein Umdenken stattgefunden. Zum Beispiel haben die UNO und auch die IAEA im Rahmen der Weltklimakonferenz COP28 in Dubai förmlich die Notwendigkeit von Kernenergie zur Erreichung des Netto-null-Ziels festgehalten. Es gibt aber auch den EU-Green-Deal. Die EU hat die Kernenergie in die Taxonomie aufgenommen. Und gestern hat die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gesagt, dass die EU den Ausbau der Kernenergie fördern wolle. Die Abkehr davon sei, so Frau von der Leyen, ein strategischer Fehler gewesen und es brauche erschwingliche und klimafreundliche Stromversorgung. Dazu müsse die Kernenergie einen Beitrag leisten.
Darüber hinaus kündigte sie auch noch an, dass die EU Fördermittel zur Verfügung stellen wolle; aktuell wird von 200 Millionen Euro gesprochen. Das zeigt das Umdenken in Europa bzw. der EU. Auch der IPCC, der Weltklimarat, hat die Notwendigkeit der Kernenergie für die Erreichung des 2-Grad-Ziels bestätigt, ebenso die OECD und andere Organisationen.
Der private Sektor investiert aktuell sehr, sehr viel, ich habe es gesagt, insbesondere natürlich getrieben von den ganzen technologischen Entwicklungen im Bereich KI und anderem. Es gibt aber auch wieder viel finanzielle Unterstützung. Zum Beispiel haben sich die 14 weltweit grössten Banken offiziell dazu bekannt, den Ausbau der Kernenergie finanziell massiv zu unterstützen. Heute ist in der "NZZ" ein Artikel, der ausführt, dass auch die Versicherbarkeit kein Gegenargument sein könne.
Nun, genau heute vor 15 Jahren ist der Vorfall in Fukushima passiert. Hier ist vielleicht darauf hinzuweisen, dass die Situation in Japan schon damals nicht mit derjenigen in der Schweiz vergleichbar war. Die Schweiz hatte schon immer, auch damals, 2011, ein ganz anderes Niveau an Sicherheit. Nämlich gab es mehrfach redundante Not- und Nachkühlsysteme, gebunkerte Notstandseinrichtungen, Wasserstoffrekombinatoren und gefilterte Druckentlastung. Allerdings ist der Vergleich damals und heute auch weltweit nicht mehr zulässig. Weltweit wurden 2011, nach Fukushima, alle Kernkraftwerke systematisch überprüft, Stresstests eingeführt und Sicherheitsanforderungen deutlich verschärft. Die Anforderungen an den Schutz vor extremen Naturereignissen wie Erdbeben, Hochwasser und Kombinationsevents wurden in praktisch allen Kernenergieanlagen massiv verschärft. Wenn wir also heute über Kernkraftwerke und neue Kernkraftwerke diskutieren, sprechen wir nicht über den Stand von vor Fukushima, sondern faktisch über eine neue Generation von Anlagen.
Wir haben auch die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen. Ich möchte nicht im Detail darauf eingehen, sondern auf die Vielzahl von Kantonen verweisen, insbesondere auf all jene, die auch in Bezug auf den Backbone im wirtschaftlichen Bereich damit konfrontiert sind. Auch die Standortkantone der Kernenergieanlagen, der ETH-Rat und die Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften haben sich positiv ausgesprochen. Wie ich gesagt habe, konnten wir das in unseren Hearings zur Kenntnis nehmen.
Die Kommission hat sich in ihrer Mehrheit gegen die Initiative ausgesprochen, so wie es der Bundesrat auch getan hat, hat aber in ihrer deutlichen Mehrheit den indirekten Gegenvorschlag unterstützt, dies mit dem Hauptargument: Wir wollen keine Technologie verbieten.
Ich habe es schon erwähnt: Wenn wir heute darüber sprechen, ob diese Technologie grundsätzlich verboten sein soll oder nicht, dann dürfen wir - ich habe den Zeitaspekt schon angesprochen - nicht verkennen, dass ein Projekt enorme politische Hürden vor sich hätte, bevor es realisiert werden könnte. Heute geht es um ein reines Signal, auch um ein Signal, dass man forschen und innovieren darf, aber es ist noch kein Ja zu einer neuen Kernanlage.
Weshalb? Das Verfahren im Zusammenhang mit dem Bau von neuen Kernenergieanlagen ist sehr anspruchsvoll. Ich werde in der Detailberatung bei den beiden Einzelanträgen und beim Minderheitsantrag noch darauf zurückkommen. Insbesondere braucht es bei mindestens einem Projekt noch eine Volksabstimmung. So ist es im Gesetz vorgesehen.
In diesem Sinne lade ich Sie ein, auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten. Auch die Kommission hat dies mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung getan. Dass wir auf die Volksinitiative eintreten, ist ohnehin obligatorisch.
Am Schluss hat die Kommission die Volksinitiative mit 8 zu 5 Stimmen zur Ablehnung und den indirekten Gegenvorschlag mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung - genau wie das Eintreten - zur Annahme empfohlen.
Ich lade Sie im Sinne des Optionen-Offenhaltens, im Sinne des Innovation-betreiben-Könnens, im Sinne der Offenheit und im Sinne vor allem auch der Notwendigkeit, langfristig die Stromversorgung unseres Landes sicherzustellen, dazu ein, den Beschlüssen der Kommission zu folgen.
Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Ich bitte Sie, auf diesen indirekten Gegenvorschlag nicht einzutreten. Die Debatte über die sogenannte Blackout-Initiative und diesen indirekten Gegenvorschlag führt uns zur zentralen Frage unserer Energiepolitik: Wie sichern wir eine zuverlässige, bezahlbare und klimaverträgliche Stromversorgung der Schweiz in der Zukunft?
Die Bevölkerung, die Schweizerinnen und Schweizer haben darauf bereits mehrfach klar geantwortet. Mit der Energiestrategie 2050, mit dem darin enthaltenen Atomausstieg und zuletzt mit dem deutlichen Ja zum Stromgesetz hat die Bevölkerung etwas klar ausgesprochen: Wir wollen mehr Zubau an erneuerbarer Energie, wir wollen die Energiewende, und wir wollen keine neuen Atomkraftwerke bauen.
Der vorliegende Gegenvorschlag stellt diesen energiepolitischen Grundentscheid wieder infrage, dies nach so kurzer Zeit, es sind erst neun Jahre seit dem Ausstieg. Ohne Not schürt der Bundesrat mit diesem Hüst und Hott in der AKW-Frage Unsicherheit. Er setzt das Vertrauen der Bevölkerung aufs Spiel und gefährdet die Versorgungssicherheit.
Die Ziele der Energiestrategie 2050 sind ambitiös, da sind wir uns einig. Ihre Erreichung hängt davon ab, dass wir eine maximale Planungs- und Investitionssicherheit gewährleisten, dass alle am selben Strick ziehen.
An diesem Punkt möchte ich auch gerne auf den heutigen Tag hinweisen: Genau vor 15 Jahren hat uns die verheerende Atomkatastrophe von Fukushima einmal mehr das enorme zerstörerische Potenzial der Atomenergie vor Augen geführt. Die von der Katastrophe verursachten Kosten betragen laut japanischer Regierung etwa 190 Milliarden US-Dollar.
Japan ist ein bezüglich des Standes der Entwicklung mit der Schweiz vergleichbares Land. Laut dem Japan Center for Economic Research betrugen die Kosten 500 bis 600 Milliarden US-Dollar. 150 000 Einwohnerinnen und Einwohner mussten infolgedessen das Gebiet, ihre Heimat vorübergehend oder dauerhaft verlassen. Dieses Ereignis, Sie erinnern sich, hat weltweit eine energiepolitische Neubewertung ausgelöst, auch in der Schweiz. Sie war damals der Auslöser für den Atomausstieg und für die Energiestrategie 2050, welche die Schweizer Bevölkerung, wie gesagt, 2017 angenommen hat.
Nun zu den vier wichtigsten Gründen, warum wir heute nicht eintreten sollten und diese, ich muss sagen, etwas unsinnige und unnötige Debatte über das Wiederaufleben von AKW - der Sprecher der Kommission hat sie als Signal bezeichnet - nicht wieder aufnehmen sollten:
1. Die Problematik der radioaktiven Abfälle und der Risiken bleibt ungelöst. Atomenergie produziert hochradioaktive Abfälle, die über Hunderttausende Jahre gefährlich bleiben, Gesundheit und Umwelt schädigen. Seit sechzig Jahren gibt es keine Lösung für die sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle von Atomkraftwerken, auch in der hochindustrialisierten und innovativen Schweiz nicht. Ja, die Schweiz arbeitet heute an geologischen Tiefenlagern für den bestehenden Abfall unserer jetzt laufenden Atomkraftwerke. Dieses Projekt ist technisch und gesellschaftlich aber anspruchsvoll.
Neue Atomkraftwerke würden zusätzliche Mengen hochradioaktiver Abfälle erzeugen und die Verantwortung weiter in die Zukunft verschieben, womit sie kommende Generationen belasten. Die Risiken dieser Technologien bleiben real. In diesem Jahr jährt sich die Katastrophe von Tschernobyl zum vierzigsten Mal, und sie hat gezeigt, dass selbst sehr unwahrscheinliche Ereignisse enorme Folgen haben können. In einem dicht besiedelten Land wie der Schweiz wären bereits kleinere Ereignisse kaum vorstellbar.
2. Neue Abhängigkeiten vom Ausland: Das Uran für unsere heutigen Atomkraftwerke stammt überwiegend aus Russland und Kasachstan. Neue Anlagen würden diese geopolitischen Abhängigkeiten weiter verstärken. Auch Bau, Technologie und Wartung moderner Reaktoren hängen von wenigen internationalen Konzernen ab. Die Abhängigkeit bliebe angesichts der weltweiten Krisenherde riesig und ist keine Option. Eine nachhaltige Energiepolitik sollte stattdessen auf einheimische Ressourcen setzen, auf Wasser, Sonne und Wind, Biomasse und Geothermie, sodass Arbeit und Know-how in unserem Land bleiben.
3. Neue Atomkraftwerke kommen viel zu spät. Selbst wenn heute ein Neubau beschlossen würde, würde er vor den 2050er-Jahren kaum Strom produzieren. Das hat auch der Präsident der UREK bestätigt. Das ist in 35 Jahren. Die Herausforderungen für unsere Stromversorgung liegen jedoch in den nächsten 10 bis 15 Jahren. In diesem Zeitraum müssen wir den Turnaround schaffen. Für diese Phase braucht es mehr Winterstrom aus Fotovoltaik, es braucht flexible Reserven, es braucht Wasserkraft, es braucht Effizienz im Gebäudebereich, und es braucht eine bessere Integration in den europäischen Strommarkt. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten.
Kernkraftwerke können diese Aufgaben nicht erfüllen. Sie sind unflexible Grundlastanlagen, und sie kämen, wie gesagt, viel zu spät. Hinzu kommt, dass neue Atomkraftwerke zu den teuersten Formen der Stromproduktion überhaupt gehören und weltweit nur mit massiven staatlichen Garantien realisiert werden. Wir werden beim Minderheitsantrag Müller Damian noch auf diese Thematik zu sprechen kommen.
4. Die Aufhebung des Neubauverbots würde die Energiewende bremsen, und das macht mir am meisten Sorgen. Energiepolitik sendet immer Signale an den Markt. Die Erwartung, dass neue Atomkraftwerke dereinst viel subventionierten Strom produzieren werden, und die damit verbundene Unsicherheit verschlechtern die Business Cases aller erneuerbaren Technologien einschliesslich der Wasserkraft. Projekte werden vielleicht sistiert, und der Neuausbau der Erneuerbaren fällt geringer aus.
Das Resultat wäre paradox: Eine Massnahme, wie Sie sie heute mit Ihrer Mehrheit beschliessen möchten, die angeblich der Versorgungssicherheit dienen soll, würde den Ausbau neuer Kapazitäten bremsen und damit die Versorgungssicherheit schwächen. Denn gerade dezentrale Investitionen - das kennen Sie auch - wie solche in die Fotovoltaik, aber auch solche in andere Formen der Energieerzeugung, reagieren besonders sensibel auf politische Unsicherheiten und auf ein Hüst und Hott in der Energiepolitik.
Die Aufhebung des AKW-Neubauverbots würde neue Risiken schaffen, neue Abhängigkeiten zementieren, viel zu spät wirken und gleichzeitig den Ausbau der Lösungen bremsen, die wir heute und in den nächsten 10 bis 15 Jahren dringend brauchen.
Die Schweiz hat ihren energiepolitischen Kurs festgelegt, zusammen mit unserer Stimmbevölkerung. Bleiben wir standhaft! Die Forschung ist gewährleistet, die Technologien entwickeln sich, auch neue, andere. Wir können hier nicht von einem Technologieverbot sprechen, weil die Forschung und die Innovation in der gesamten Breite und überall, an unseren Forschungsinstitutionen und weltweit, weitergeht. Ich bin sicher, dass dieser Kurs funktioniert. Dazu brauchen wir die politische Verlässlichkeit.
Hier möchte ich zum Schluss gerne noch meinen Kanton Basel-Landschaft zitieren, der übrigens wie sehr, sehr viele andere Kantone mit dem Gegenvorschlag des Bundesrates nicht einverstanden war und gesagt hat, dass er dagegen ist. Wir wollen eben nicht, dass diese Frage schon wieder diskutiert und dieses Neubauverbot gekippt wird. Der Kanton Basel-Landschaft sagt, ich zitiere aus der Vernehmlassung: "Der Fokus sollte nun weiterhin auf die Umsetzung der vom Stimmvolk bestätigten Ziele gerichtet werden. Erneuerbare Energien sind umweltschonend und aufgrund ihrer dezentralen Einspeisung sehr sicher." Denken Sie an die unsichere Weltlage, an die Öl- und Gaspreise. "Die erneuerbaren Energien könnten rasch zugebaut werden, da die Technologien ausgereift sind und das entsprechende Fachwissen in der Schweiz selbst vorhanden ist."
Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen, nicht auf diesen indirekten Gegenvorschlag einzutreten und dieses Neubauverbot nicht aus dem Gesetz zu streichen, und bitte Sie auch, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Ich erteile Herrn Hegglin das Wort zur Begründung des Antrages seiner Minderheit auf Annahme der Volksinitiative.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich beginne mit der Offenlegung meiner Interessenbindung: Ich bin Eigentümer von zwei grösseren Solaranlagen, eine mit 120 und die andere mit 30 Kilowatt-Peak. Die grössere Anlage betreibe ich schon seit zwölf Jahren, die kleinere seit vier Jahren. Ich kenne deshalb die schwankenden Leistungskurven über die Jahre, bei Tag und Nacht, aber auch bei unterschiedlichen Wetterverhältnissen. Weiter bin ich Mitglied des Initiativkomitees der sogenannten Blackout-Initiative und, wie gesagt, Vertreter der Minderheit.
Abgesehen davon bin ich in erster Linie Stromkonsument und jemand, der sich grosse Sorgen um einen zentralen Standortfaktor unseres Landes macht: die sichere Stromversorgung. Dabei bin ich in guter Gesellschaft. Gemäss dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz gilt eine länger dauernde Strommangellage als das grösste Risiko für unser Land. Ohne Strom funktionieren weder Zahlungssysteme noch die Gesundheitseinrichtungen noch Telekommunikation. Die Schweiz, ihre Industrie und Wirtschaft wären ohne Strom vollständig stillgelegt. Auch militärische Systeme wären beeinträchtigt.
Seit der Formulierung der Initiative haben die geostrategischen Unsicherheiten weltweit nochmals sehr stark zugenommen. Umso wichtiger ist es, dass die Schweiz ihre Stromversorgung möglichst aus eigener Kraft sicherstellen kann, nicht nur durch Verträge oder Importabkommen, sondern physikalisch auch im eigenen Land durch Stromproduktion, die wir selbst beherrschen. Im Sommer produzieren Fotovoltaikanlagen bekannterweise teilweise so viel Strom, dass es bereits zu negativen Strompreisen oder Einspeisebeschränkungen kommt. Dadurch geraten sogar unsere bestehenden Flusskraftwerke unter Druck. Sie müssen zeitweise das Wasser neben den Turbinen herunterlassen; das ist doch eher schlecht.
Die eigentliche Herausforderung ist jedoch die fehlende Bandenergie im Winter. Wollte man die Bandenergie der Kernkraftwerke allein durch saisonale Wasserspeicherung ersetzen, bräuchte es mehr als zehn Stauseen in der Grösse der Grande Dixence. Wo sind dafür die geeigneten Täler? Was würde das kosten? Und was wären die Auswirkungen auf die Umwelt? Auch Pumpspeicherwerke sind dafür keine Lösung. Das grosse Pumpspeicherwerk Linth-Limmern liefert beispielsweise nur etwa so viel Strom wie das Kernkraftwerk Gösgen in 28 Stunden.
Auch die Kosten dürfen wir nicht ausblenden. Die Enerprice-Studie zeigt: Allein im Jahr 2024 kosteten Einmalvergütungen, Mindestvergütungen und Herkunftsnachweise rund 600 Millionen Franken. Bis 2035 steigen diese Subventionen auf etwa 1,4 Milliarden Franken pro Jahr. Insgesamt ergibt das bis 2035 rund 13 Milliarden Franken - alles bezahlt von den Strombezügern über den Netzzuschlag.
Wollen wir verantwortungsvoll handeln, müssen wir das gesamte System betrachten: Produktion, Speicherung und Netzausbau. Ein gegenseitiges Ausspielen ergibt doch keinen Sinn. Auch volkswirtschaftlich ist es sinnvoll, einen ausgewogenen Energiemix aus erneuerbaren Energien, aber auch aus verlässlicher Bandenergie inklusive Kernkraft zu schaffen. Wer ausschliesslich auf erneuerbare Energien setzt, verlässt sich letztlich darauf, dass wir im Winter genügend Strom importieren können - möglicherweise aus französischen Kernkraft- und deutschen Fossilkraftwerken. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission schätzt den zusätzlichen Bedarf für die dauerleistungsfähige Reservekapazität ab 2030 auf 500 Megawatt, ab 2035 auf 700 bis 1400 Megawatt. Bleibt der langfristige Ausbau der erneuerbaren Energien hinter den Erwartungen zurück, steigt der Stromimport im Winter netto auf über 5 Terawatt, was den Richtwert in Artikel 2 Absatz 3 des Energiegesetzes verletzen und die physikalische Leistungsfähigkeit des Übertragungsnetzes übersteigen würde.
Der Rückgriff auf Gasreservekraftwerke bringt uns kaum zusätzliche Sicherheit. Erstens kosten sie viel. Für die Anlagen in Birr haben wir bereits rund eine Milliarde Franken ausgegeben, ohne dass sie je benutzt werden konnten. Zweitens laufen sie den Zielen der Dekarbonisierung entgegen, weil sie CO2-Emissionen verursachen. Drittens haben wir gar keine Gasspeicher in der Schweiz, um den Betrieb sicherzustellen.
Die aktuell praktizierte Importstrategie ist gefährlich. Auch das EU-Rahmen- und -Stromabkommen wird hier keine Abhilfe schaffen. Lieber produziere ich den Atomstrom in eigenen Werken, als von Nuklearstrom aus Frankreich oder Kohlestrom aus Deutschland abhängig zu sein. Während Covid haben wir erfahren, was Verträge in Krisen wert sind.
Um bis 2050 60 Prozent des Schweizer Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, muss sich die Kapazität der installierten Solarstromanlagen im Vergleich zu heute vervierfachen. Die Kapazität der Windturbinen müsste sogar 80-mal grösser sein. Allein der Ausbau für die Erschliessung dieser Kapazitäten mittels Übertragungsleitungen verursacht zusätzliche Kosten von 30 Milliarden Franken. Das ist eine Aussage, die in der Kommission gemacht wurde.
Kollegin Graf, es reicht nicht, diese Anlagen zu bauen - sie müssen ans Netz angeschlossen sein, und diese Übertragungsleitungen müssen zum Teil auch neu erstellt werden. Der Ausbau bzw. allein die Erneuerung des aktuellen Stromnetzes kostet schon 40 Milliarden Franken, und die Erschliessung wäre dann auf 30 Milliarden zu veranschlagen. Damit wären die Probleme des Sommerüberangebots und der Winterstromlücke auch noch nicht gelöst.
80-mal mehr Windturbinen, hochalpine Fotovoltaikanlagen und neue Übertragungsleitungen verursachen beim Bau massive Eingriffe in unberührte Landschaften und verschandeln die Bergwelt. Ich bin dagegen, unsere Landschaft flächendeckend mit Windrädern oder hochalpinen Fotovoltaikanlagen zu überbauen und mit neuen Übertragungsleitungen zu möblieren. Verschonen wir unsere schöne Alpenwelt vor dieser Verunstaltung. Das Schlagwort "erneuerbar" bedeutet in diesem Fall nicht automatisch umweltfreundlich.
Noch etwas zum Strompreis: Unsere Strompreise gehören zu den höchsten in Europa. Aktuell bezahle ich pro bezogene Kilowattstunde 30 Rappen. Finnland beispielsweise hat trotz viel grösserer Erschliessungsfläche nicht einmal halb so hohe Gesamtkosten pro Kilowattstunde, unter anderem auch, weil sie ein neues KKW gebaut haben.
Erlauben Sie mir jetzt auch noch eine Sicht auf die Gestehungskosten von Strom. Bei neuen Wasserkraftwerken liegen sie bei durchschnittlich 14 Rappen pro Kilowattstunde, bei neuen Kernkraftwerken bei 7 bis 12 Rappen. Je nach Reaktortyp ist für einen Block mit einer Leistung von einem Kilowatt mit reinen Baukosten zwischen 4 und 7 Milliarden Franken zu rechnen. Diese Angaben habe ich aus Berichten der Akademien der Wissenschaften der Schweiz, die habe ich nicht selber erfunden. Für die 30 Milliarden Franken, um neue hochalpine Solaranlagen oder Windturbinen zu erschliessen, könnten wir an den bisherigen Standorten neue Kernkraftwerke bauen, und ein Netzausbau wäre nicht notwendig.
Und noch etwas: Wenn wir das Neubauverbot für Kernkraftwerke aufheben, gibt es natürlich auch Impulse für die ETH, die EPFL, für das Paul-Scherrer-Institut. Das Paul-Scherrer-Institut ist übrigens daran, einen kleinen modularen Reaktor auf dem Institutsgelände zu testen. Allein der Umstand, dass man in der Schweiz forschen darf und sich wieder mit dem Thema befasst, führt zu neuen Professuren, und Studierende interessieren sich vermehrt für dieses Thema. Es entwickelt sich eine Dynamik, die wir fördern sollten. Die Schweiz könnte diesbezüglich eine führende Rolle in diesem Bereich übernehmen. Wir wären nicht einfach von grossen internationalen Konzernen abhängig.
Unsere AKW sind schon lange in Betrieb: vierzig Jahre. Wir betreiben das älteste Kernkraftwerk der Welt. Für einen Langzeitbetrieb von über sechzig Jahren, was ja die Absicht ist, sind zahlreiche technische Massnahmen erforderlich. Wenn uns Sicherheit wirklich wichtig ist, müssten wir doch die bestehenden durch neue KKW ersetzen. Nur schon die neue Generation III/III plus ist hundertmal sicherer als unsere alten Anlagen. Sie berücksichtigt die Lehren aus früheren Reaktorunfällen. Zudem weisen diese Werke eine höhere Effizienz und Lebensdauer auf.
Den Vergleich mit Fukushima möchte ich zurückweisen. Dieses Werk stand am falschen Ort und hatte lasche Sicherheitsvorkehrungen. Ausgangspunkt für die Katastrophe war der Tsunami und nicht ein internes Problem im Betrieb. Das weise ich also zurück.
Ich komme zurück auf die Möglichkeiten. Ich habe vorhin erwähnt, dass das Paul-Scherrer-Institut daran ist, einen Reaktor zu testen. Eine Anlage ist dort installiert worden. Es gibt Anlagen von 20 bis 30 Megawatt. Jene beim Paul-Scherrer-Institut ist auf 1 Megawatt reduziert, um eben Forschung zu betreiben und Erkenntnisse zu gewinnen.
Ich glaube, dass die Sicherheitsvorkehrungen in der Schweiz sehr gut sind. Wir könnten die Sicherheit massgeblich verbessern, würden wir die alten Anlagen durch neue ersetzen. Das wäre auch relativ schnell möglich, wenn man das möchte. Denn damals, kurz vor Fukushima, wollte man bei den bisherigen Standorten neue Ersatz-KKW bauen. Diese Gesuche wurden damals sistiert und zurückgezogen. Aber man könnte sie reaktivieren und schneller vorgehen.
Jetzt komme ich noch zur Entsorgungsproblematik. Wenn gesagt wird, diese sei nicht gelöst, dann ist das einfach nicht korrekt. Ich beziehe mich auf die Nagra. Das ist eine nationale Organisation, und für mich ist sie vertrauenswürdig. Sie hat Abklärungen gemacht, sie hat ein Lager gefunden, das die Sicherheit garantiert, und scheinbar werden auch die Grenzwerte um ein Vielfaches unterboten.
Aber noch zu den Abfällen selbst: Ich glaube, alle Anlagen produzieren Abfälle, und ich glaube, man sollte auch vergleichen. Wir sprechen jetzt von den Abfällen aus Kernkraftwerken, wobei ich nicht so sicher bin, ob die nicht irgendwann wieder als Energiequelle genutzt werden können. Das ist der technische, logische Fortschritt. Daneben sollten Sie auch Chemieabfälle berücksichtigen. Ich glaube, Sie sollten alle noch in Erinnerung haben, dass wir in Kölliken ein grosses Problem hatten. Das sind Chemieabfälle, die sich im Gegensatz zu Abfällen aus Kernkraftwerken nicht abbauen. Oder denken Sie an Gamsenried im Wallis, eine grosse Deponie, die dann noch mit massiven Kosten zu sanieren ist.
Hier, glaube ich, ist das Problem eher eingrenzbar. Es ist auch von der Menge her nicht übertrieben viel. Der Betrieb dauert ja sechzig Jahre. Es gibt auch in der Medizin Röntgengeräte und andere technische Anlagen, die radioaktiven Abfall verursachen. Bis Mitte des Jahrhunderts wird mit 83 000 Kubikmetern gerechnet. Das entspricht zwei Dritteln der alten Zürcher Bahnhofshalle. Das ist die Gesamtmenge des radioaktiven Abfalls über fünfzig Jahre. Ich glaube, mit dieser Menge sollte man umgehen können.
Ich glaube, ich habe jetzt meine Argumente zum Gegenvorschlag ausführlich eingebracht. Ich möchte wirklich beliebt machen, dass Sie darauf eintreten. Schaffen Sie eine Grundlage für Technologieoffenheit, schaffen Sie eine Grundlage für eine sichere Stromversorgung, und schaffen Sie auch eine zusätzliche Sicherheit im Zusammenhang mit der Nutzung der Kernenergie.
Abschliessend noch zwei, drei Worte zu einem Anliegen aus der Initiative, welches der Gegenvorschlag nicht aufgenommen hat, nämlich die Verantwortlichkeit über die Stromversorgung: Früher war es selbstverständlich, dass sich die grossen Stromwerke, die ja meistens im Besitz der Kantone sind, für die sichere Stromversorgung der Schweiz verantwortlich fühlten. Es gab die Zehn-Werke-Berichte. Mit diesen wurde versucht, eine 95-prozentige Winterstrom-Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das heisst, in 19 von 20 Wintern war man nicht auf grössere Stromimporte angewiesen.
Diese Verantwortung, stelle ich fest, hat immer mehr abgenommen. Unsere grossen Konzerne sind im internationalen Stromhandel stark engagiert, sie erstellen Stromproduktionsanlagen überall in Europa. Aber sie fühlen sich nicht verantwortlich, in der Schweiz entsprechende Anlagen zu bauen und in solche zu investieren. Ich erinnere an den NOK-Gründungsvertrag. Dieser liegt schon lange Zeit zurück. Er kommt aus dieser Zeit, in welcher diese Verantwortung noch gelebt worden ist. Dieser NOK-Gründungsvertrag sollte geändert werden.
Es musste auch eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Die Stimmberechtigten des Kantons Schaffhausen haben die Änderung damals abgelehnt, weil der NOK-Gründungsvertrag so hätte geändert werden sollen, dass für ausländische Miteigentümer die Verantwortung für die schweizerische Stromversorgung nicht mehr prioritär gewesen wäre. Aber wir hier im Saal, wir waren verantwortlich. Ich musste in der FinDel dreimal über dringliche Kredite befinden, um die Stromversorgung in der Schweiz zu garantieren.
Das ist abschliessend noch mein letzter Punkt, welcher mich veranlasst, Gegenvorschlag und Initiative zu unterstützen. Ich empfehle Ihnen, ebenso zu verfahren.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich unterstütze den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates, lehne aber die Volksinitiative ab.
Ich habe aus Überzeugung die vor 15 Jahren lancierte Energiestrategie 2050 unterstützt und bin noch heute überzeugt, dass die im Mai 2017 vom Volk gutgeheissenen Beschlüsse richtig waren. Dass heute rund 10 Prozent der gesamten Stromproduktion der Schweiz auf die Fotovoltaik entfallen, ist zur Hauptsache dieser Strategie und den für die erneuerbaren Energien geschaffenen Förderinstrumenten zu verdanken.
Nur, und damit folgt mein Aber: Der Zubau im Bereich der erneuerbaren Energien erfolgt zu langsam und hält nur knapp mit der Entwicklung beim Stromverbrauch Schritt. Dieser hat beispielsweise in den letzten zwei Jahren um 1,5 Terawattstunden bzw. um 2,5 Prozent zugenommen, und er wird - der Berichterstatter der Kommission, Herr Ständerat Burkart, hat es eindrücklich dargelegt - in Zukunft weiter markant zunehmen. Wir sind jedenfalls weit davon entfernt, die in den Energieperspektiven 2050 plus formulierten bzw. die mit dem Mantelerlass im Energiegesetz festgeschriebenen Ziele zu erreichen: Bis 2050 müssten gemäss den Energieperspektiven 33,6 Terawattstunden aus Fotovoltaik produziert werden. 2024 waren es gemäss der Elektrizitätsstatistik aber erst 6 Terawattstunden, also 18 Prozent des Zielwertes. Bei der Windenergie, Herr Burkart hat es gesagt, liegt die Zielerreichung bei gerade einmal 4 Prozent, bei der Geothermie bei 0 Prozent. Bei der Wasserkraft haben wir zwar eine stabile Situation; sollten die mit dem Mantelerlass identifizierten fünfzehn Projekte plus eins alle realisiert werden können, was mehr als nur eine Illusion sein wird, könnten 2 Terawattstunden Produktion zugebaut werden. Nicht vergessen dürfen wir dabei, dass im Rahmen der Rekonzessionierung der bestehenden Wasserkraftwerke zwischen 2 und 5 Terawattstunden Produktion bei der Wasserkraft verloren gehen werden. Das heisst, es wird dort ein Nullsummenspiel sein, und das im besten Fall.
Nicht besser sieht es aus, wenn wir die im Mantelerlass festgelegten Ziele zum Massstab nehmen. Gemäss neuem Artikel 2 Absatz 1 EnG müssen bis 2035 alle neuen erneuerbaren Energien zusammen, das heisst ohne die Wasserkraft, ein Produktionsvolumen von mindestens 35 Terawattstunden erreichen. 2024 waren es erst 9,7 Terawattstunden oder 28 Prozent des Zielwertes. Die für 2025 verfügbaren provisorischen Zahlen zeigen ein etwas besseres Bild. Die grossen Schwankungen, vor allem bei der Fotovoltaik, illustrieren aber auch, wie stark diese Produktion durch das Wetter beeinflusst wird. Das Problem mit den grossen Produktionsschwankungen wird sich auch mit der Energiespeicherstrategie nicht beheben lassen, die wir gleich anschliessend beraten werden.
Wenn wir den Tatsachen in die Augen schauen und unserem Auftrag nachkommen, die Versorgungssicherheit unseres Landes zu gewährleisten, genügt das Prinzip Hoffnung nicht. Die Situation hat sich nicht verbessert, sondern vielmehr verschlechtert. Das vom Parlament vor bald zehn Jahren festgeschriebene Verbot des Erteilens von Rahmenbewilligungen für den Bau von Kernkraftwerken sollte daher im Sinne eines Signals aufgehoben werden. Ob es später effektiv einmal zur Planung und Realisierung eines neuen Kernkraftwerkes kommen wird, ist damit noch nicht entschieden. Entscheidend wird sein, ob der nötige Zubau bei der Grosswasserkraft und bei den übrigen erneuerbaren Energien gelingt. Entsprechende Projekte werden mit dem indirekten Gegenentwurf zur Blackout-Initiative nicht gebremst. Dieser sollte im Gegenteil motivieren, die Anstrengungen zu forcieren und Hemmnisse weiter abzubauen.
Aus diesen Überlegungen heraus unterstütze ich den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates.
Brüngger Severin · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · FDP-Liberale Fraktion
Die energiepolitische Ausgangslage hat sich in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren massiv verändert, und ich bedanke mich herzlich beim Bundesrat für diesen Gegenentwurf, der für mich Sinn macht.
Wir haben es gehört, zu Beginn der Beratung der Energiestrategie gingen wir von 58 Terawattstunden für 2050 aus; das ist übrigens ein Zeitraum von 25 Jahren. Heute sehen die prognostizierten Zahlen anders aus, der Kommissionspräsident hat das sehr gut dargelegt. Ich möchte noch anfügen, dass der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) mit 91 Terawattstunden rechnet und die Axpo mit zusätzlichen 55 Terawattstunden - dies auch in Anbetracht dessen, dass die älteren Kernkraftwerke einmal ausgeschaltet werden.
Ich habe ein bisschen recherchiert, und ich fand es interessant - ich hoffe, Sie auch -, zu erfahren, was das heisst, wie diese zusätzlichen 55 Terawattstunden einzuordnen sind: Das sind 330 Kraftwerke am Rhein. Ich verweise auf Schaffhausen, auf das schöne, grosse Kraftwerk, das 500 Tonnen Wasser pro Sekunde turbiniert. Das wären 330 von diesen Kraftwerken, das ist sehr viel; Heinrich Moser hat damals den Damm gebaut, der Schaffhauser Pionier. Oder es sind sechs Kernkraftwerke Leibstadt oder 360 hochalpine Solaranlagen oder 9000 Windkraftwerke - grosse Anlagen, 200 Meter hoch - oder 9 Millionen PV-Anlagen wie jene auf meinem Dach zuhause oder 17 Gaskraftwerke, die ständig laufen. Die Dimensionen sind riesig, und das muss man in dem Zusammenhang auch verstehen.
Es wurde schon erwähnt, dass wir heute insgesamt 6 Terawattstunden Solarstrom pro Jahr produzieren, das sind 10 Prozent des Stromverbrauchs. Das heisst, wir bräuchten in der Schweiz noch einmal das Neunfache davon an Solarstromproduktion. Ebenfalls wurden die Wasserkraftprojekte erwähnt, das möchte ich jetzt hiermit auslassen.
Diese Entwicklung zeigt, dass die Annahmen von damals aus diversen Gründen eben nicht der Realität von heute entsprechen. Wir brauchen mehr Strom wegen Wärmepumpen, E-Autos, übrigens auch E-Lastwagen, Rechenzentren und KI. Das ist massiv. Darum ist es auch kein Gesichtsverlust, wenn wir das Gesetz anpassen. Es ist vielmehr ein Zeichen politischer Reife. Wir verlieren nicht an Glaubwürdigkeit, wenn wir auf neue Fakten reagieren. Wir verlieren an Glaubwürdigkeit, wenn wir trotz neuer Fakten so tun, als hätte sich nichts verändert. Wir beraten heute nicht den sofortigen Bau neuer Kernkraftwerke. Wir beraten die Frage, ob die Schweiz sich weiterhin selbst per Gesetz eine emissionsarme, effiziente und sichere Option verbietet oder ob wir den Handlungsspielraum zurückgewinnen, den eine vorausschauende Energiepolitik braucht.
In einem Rechtsstaat verbieten wir nicht Technologien auf Vorrat, wir regulieren Risiken. Dafür haben wir Instrumente wie strenge Bewilligungsverfahren, hohe Sicherheitsanforderungen, Aufsicht und demokratische Kontrolle. Ein Totalverbot auf Vorrat ist schwer zu rechtfertigen, wenn mildere Mittel vorhanden sind. Dafür gibt es nämlich das Instrument der Rahmenbewilligungen. Deshalb sind Diskussionen über Standort, Reaktortyp und Art des Abfalls hier nicht angebracht. Wir werden dies hier drinnen im Rat noch beraten können, wenn auch wahrscheinlich nicht mehr viele von uns. Es wird einen Bundesbeschluss über eine Rahmenbewilligung geben, und dieser ist auch referendumsfähig. Rahmenbewilligungen sind also demokratisch stark abgesichert.
Ein Verbot bedeutet zudem, dass wir als Land Know-how, Sicherheitskompetenz und Forschung verlieren. Wer jede Perspektive schliesst, schwächt langfristig auch den Kompetenzstandort der Schweiz. Den brauchen wir auch, um die verbleibenden Anlagen weiter zu betreiben. Diese produzieren gemäss Stand 2024 23 Terawattstunden pro Jahr.
Viele Länder haben ihre Energiepolitik in den letzten Jahren neu beurteilt. Wenige davon sprechen Deutsch. Die Versorgungssicherheit, die Klimaziele oder die geopolitische Resilienz werden heute anders gewichtet als noch vor zehn oder fünfzehn Jahren. Wir sollten hier nicht ängstlich sein: Wir sind ein innovatives Land. In ganz Europa werden neue Kernkraftwerke gebaut und geplant: in Frankreich sechs geplant und acht in Prüfung, in Polen sechs, in den Niederlanden zwei, in Tschechien mehrere neue Blöcke, Schweden baut neue Reaktoren, in Finnland gibt es neue Projekte, und Grossbritannien will massiv ausbauen. Während andere Länder also planen, bauen und investieren, diskutieren wir hier noch darüber, ob wir das Verbot aufheben sollen, um überhaupt wieder an diese Option zu denken.
Auch international ist die Richtung klar. Die Internationale Energieagentur schreibt in ihrer Studie "The Path to a New Area of Nuclear Energy" von einer Ära der Kernenergie mit 63 Reaktoren, die weltweit bereits im Bau sind, und einem möglichen Markt von 1000 "small modular reactors" (SMR) bis 2050. Eine starke Wirtschaft braucht eine starke und zuverlässige Energieversorgung, und das haben viele Länder erkannt.
Ein 1000-Megawatt-Kernkraftwerk, Leibstadt ist etwas grösser, produziert 8 Terawattstunden Strom pro Jahr. Ein deutsches Kohlekraftwerk verbrennt für dieselbe Produktion 240 Tonnen Kohle pro Stunde, ich habe das mehrfach nachgerechnet, 4 Tonnen pro Minute, 67 Kilogramm pro Sekunde. Um die Stromproduktion von Leibstadt zu ersetzen, sind 1300 grosse Windkraftanlagen nötig. Zurzeit stehen in der Schweiz 48. Auf dem schönen Chroobach in Schaffhausen wollen wir drei Windkraftanlagen bauen - seit 15 Jahren sind wir dran, es ist schwierig. Wir reden hier von 1300 Anlagen, die wir für die Leistung eines Kernkraftwerkes brauchen.
Die Leistungsdichte der Kernkraft ist unübertroffen, und es will doch niemand eine veraltete Technologie aufleben lassen. Neue Reaktorkonzepte arbeiten mit passiven Sicherheitssystemen und deutlich verbesserten Designs. Neue Reaktoren und SMR-Konzepte basieren auf inhärenten passiven Sicherheitsmechanismen. Das ist doch die Vision: die Vision von neuer emissionsarmer Technologie mit einer fantastischen Leistungsdichte, die uns auch in Zukunft zusammen mit den Erneuerbaren einen CO2-armen Strommix garantiert.
Ich finde es etwas schwierig: Wir brauchen wirklich diesen Strom, und wenn jetzt hier jeder für seine Futtertröge kämpft, dann passt das am Ende einfach nicht. Denn wir brauchen für unser Land einen zuverlässigen und emissionsarmen Strommix.
Deshalb bitte ich Sie, hier zusammenzustehen. Es ist nicht gegen die Erneuerbaren, sondern für eine starke Schweiz.
Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es wurde vom Kommissionssprecher und anderen Sprechern schon ausgeführt: Wir haben in der Schweiz um 2050 und danach zusätzliche Produktionskapazitäten für Strom von 50 Terawattstunden und mehr nötig. Es ist klar, ein grosser Teil dieser zusätzlichen Stromerzeugung wird erneuerbare Energie sein, Fotovoltaik, Windkraft, Geothermie, Biomasse, Wasserkraft. Die entscheidende Frage, die uns heute umtreibt, ist, ob mit erneuerbarer Energie der ganze Bedarf gedeckt werden kann. Es ist ein Bedarf, der heute eben etwas höher ist, als dazumal bei der Energiestrategie 2050 berechnet worden ist. Das muss man zur Kenntnis nehmen.
Bei dieser Ausgangslage kommt der Kernenergie eine wichtige Sicherheitsfunktion zu. Es geht, und ich möchte kurz darauf eingehen, erstens um die heutigen Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt. Sie werden nach heutiger Planung - das ist die offizielle Planung - in den Jahren 2039 und 2044 abgestellt. Das würde bedeuten, dass auf einen Schlag rund 18 Terawattstunden wegfallen würden, also fast ein Drittel der heutigen inländischen Stromproduktion. Um diese erste drohende Versorgungslücke bei steigendem Bedarf zu vermeiden, ist nach meiner Einschätzung ein Langzeitbetrieb dieser beiden Kernkraftwerke bis zu zwanzig Jahren länger, also bis etwa 2060, notwendig. Dafür sind die notwendigen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht vorhanden. Aber es ist auch keine Änderung des Kernenergiegesetzes nötig, über das wir heute sprechen.
Aber unser Blick muss eben, zweitens, über das Ende der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt hinausgehen. Um 2060 herum kann man deren Betrieb nicht mehr verlängern, und dann geht es darum, dass wir Optionen haben. Denn auch dann werden diese zwei Kernkraftwerke wegfallen, es werden auf einen Schlag wieder 18 Terawattstunden sein. Das ist auch dannzumal ein Fünftel der benötigten inländischen Stromproduktion. Und erst hier kommen die Blackout-Initiative bzw. der Gegenvorschlag des Bundesrates ins Spiel. Das Verbot für die Erstellung von Kernkraftwerken soll aufgehoben werden. Das ist ein ganz wichtiger Grundsatzentscheid, der eben jetzt getroffen werden muss, um die Option Kernenergie zur Sicherung einer ausreichenden Stromversorgung langfristig offenzuhalten. Das haben ja mehrere Redner schon betont.
Und wenn Sie jetzt daran denken, dass ein neues Kernkraftwerk etwa zwanzig Jahre Planungs-, Projektierungs- und Realisierungsphase braucht, so heisst das, dass wir spätestens um 2040 herum hier in der Schweiz die Weichen stellen müssen - nicht vorher, nicht später, etwa um 2040 herum. Dann müssen wir wissen, ob wir Leibstadt und Gösgen um 2060 herum mit einem Ersatzkraftwerk ersetzen können oder ob wir ganz auf die erneuerbare Energie setzen können. Für diesen Punkt, für die Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit wird die Schweiz dann um 2040 herum sehr froh sein, dass wir auch die Möglichkeit neuer Ersatzkernkraftwerke prüfen können. Ich bin überzeugt, alle werden im Sinne der Stromversorgungssicherheit über diese Möglichkeit froh sein. Diese Option öffnen sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag. Und diese Option muss jetzt geöffnet werden. Das hat Kollege Hegglin ja schon überzeugend dargestellt.
Abschliessend möchte ich noch etwas betonen. Ich möchte meiner Überzeugung Ausdruck geben, dass es nicht um einen Kampf der erneuerbaren Energien gegen die Kernenergie oder umgekehrt geht, Frau Graf. Es geht darum, dass wir alte Gräben überwinden müssen. Wir brauchen die erneuerbaren Energien, ja, aber wir brauchen auch die Kernkraft als langfristige Option.
Wir müssen auch nicht über die Energiestrategie 2050 streiten, wir müssen nur ein Plus dahintersetzen, wir müssen sie ergänzen. Sie hat den Energiebedarf zu tief eingeschätzt, erstes Plus. Zweites Plus: Wir brauchen eine Absicherung mit der Kernkraft als Option.
Ich mache das ungern, aber ich möchte mich selbst zitieren, denn 2024 habe ich mich für das Stromgesetz, den Mantelerlass, eingesetzt. Im Rahmen der Medienkonferenz des nationalen Komitees habe ich am 24. April 2024 Folgendes gesagt, ich wiederhole das: "Das Stromgesetz ermöglicht den Zubau aller erneuerbaren Energien, also Strom aus Wasser, Sonne, Wind, Biomasse oder Geothermie. Technologieoffen heisst für mich zudem, dass für den Ausstieg aus den fossilen Energien später auch weitere CO2-freie Energiearten möglich sein sollen wie beispielsweise die Kernenergie. Die Aufhebung des Verbots von neuen Kernkraftwerken ist meines Erachtens in den nächsten Jahren ernsthaft zu prüfen als ideale Ergänzung zum Stromgesetz für eine zusätzliche Absicherung der Stromversorgung ab 2040."
Frau Graf, Sie haben gesagt, wir müssten alle am gleichen Strick ziehen. Das ist mein Wunsch und meine Absicht. Wir müssen alle am gleichen Strick ziehen. Die erneuerbaren Energien müssen wir stark fördern. Die Förderbestimmungen sind im Gesetz bis 2035 verankert. Aber schauen Sie: Die Option Kernenergie sollten wir, ohne dass wir hier in alte Feindbilder verfallen, im Grundsatz eröffnen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Auf jeden Fall bitte ich Sie aber um Unterstützung des indirekten Gegenvorschlages des Bundesrates.
Crevoisier Crelier Mathilde · 2VP-F · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Il fallait oser et on l'a fait : le jour où l'on commémore les quinze ans de l'accident nucléaire de Fukushima, on s'apprête à planter le premier clou dans le cercueil d'une politique énergétique durable, souveraine et, surtout, conforme aux stratégies dont nous nous sommes dotés. Pour ce qui concerne l'initiative populaire, je renvoie aux différents appels, notamment à ceux du rapporteur, pour le rejet de l'initiative. Je relève tout de même le soutien dont elle a bénéficié en commission, à savoir 5 voix, ce qui m'a étonnée et qui a donné un signal un peu particulier par rapport au traitement de la suite de ce dossier, et à la manière dont notre commission a abordé cette question.
Pour ce qui est du contre-projet, je vous invite vivement à suivre la minorité Graf Maya. Je crois que la première chose qu'il faut clarifier, c'est de répondre à quiconque s'inquiète aujourd'hui - c'est bien normal - des besoins en électricité induits par notre stratégie énergétique. On sait que ces besoins ont augmenté, qu'ils ne sont pas équivalents à ceux qui avaient été estimés lorsque l'on a défini la stratégie énergétique 2050, à savoir des besoins accrus sur le plan de la mobilité électrique et des pompes à chaleur. Nous devrons trouver des solutions. Toutefois, on doit avoir conscience qu'en disant oui aujourd'hui, on ne résout absolument pas cette question. Sur ce point, tout le monde est d'accord. Le rapporteur l'a d'ailleurs dit : à l'horizon 2050, il n'y aurait pas de nouvelle centrale, quand bien même on se mettait demain à préparer le processus. Détracteur ou non, on doit donc savoir que ce processus, qui est long et qui passe d'abord par une phase politique et ensuite par trois autorisations qui mèneront à l'ouverture d'une nouvelle centrale, pourra au mieux assurer à long terme un approvisionnement énergétique.
J'en viens au projet du Conseil fédéral. Le Conseil fédéral donne l'argument qui se résume à dire que l'on pourrait ne pas en avoir besoin tout de suite, mais qu'un jour, ce serait peut-être le cas, alors autant l'autoriser tout de suite. Ce qui est frappant - et personne ne s'y est trompé parmi les participants à la consultation -, c'est que vous dites que l'on ne va surtout pas parler de planification ni du financement des nouvelles installations, mais que l'on va juste se prononcer sur le principe. Permettez-moi de vous dire, Monsieur le conseiller fédéral, que c'est un peu court. Quand on entend ainsi pulvériser l'héritage de ses prédécesseures à la tête du DETEC et aussi les décisions populaires multiples qui se sont succédé depuis 2017 avec la décision de sortir du nucléaire, le Conseil fédéral doit amener un peu de fond à ce projet de loi et au contre-projet qu'il présente.
Lors de la consultation, de nombreuses entités l'ont refusé. La majorité des cantons - 17 - disent non, la majorité des partis également rejettent tant l'initiative populaire que le contre-projet. Ce sont aussi des acteurs de l'énergie, l'Union des villes suisses, des acteurs comme Swisspower, mais aussi des exploitants dans le domaine des énergies renouvelables, par exemple, les Forces motrices valaisannes, qui, elles, craignent une concurrence pour l'énergie hydroélectrique. Je me réfère à la position des conférences intercantonales, puisque tant la Conférence des directeurs cantonaux de l'énergie que la Conférence suisse des directeurs cantonaux des travaux publics, de l'aménagement du territoire et de l'environnement rejettent également le contre-projet. Elles nous disent que le contre-projet indirect est insuffisamment fondé et que le Conseil fédéral doit procéder à une analyse à la fois stratégique et technique d'une éventuelle levée de l'interdiction des autorisations générales, et définir également les conditions-cadres pour d'éventuelles nouvelles centrales. Ainsi, on ne peut pas ouvrir la boîte de Pandore, revenir sur les décisions populaires et ensuite dire que l'on ne va pas discuter de ce que cela va nous coûter ni de la manière dont on pourra le mettre en oeuvre si on devait y recourir.
Parlons un peu des coûts éventuels. Il faut avoir à l'esprit que tant la construction que l'exploitation d'une nouvelle centrale coûtent cher. On a - ce cas a été cité - l'exemple de Flamanville en France et celui de la Finlande, où les coûts initiaux ont explosé et la durée de construction des centrales s'est considérablement allongée.
Pour nous, qu'est-ce que cela implique ? Cela implique d'avoir conscience du fait que la réalisation d'une nouvelle centrale n'est pas réalisable sans soutien public. Certains acteurs de l'énergie en Suisse se sont déjà exprimés en ce sens. Ce n'est pas imaginable que de l'argent public ne soutienne pas massivement de tels projets, que ce soit pour sécuriser l'investissement ou, a minima, pour donner des garanties dans ce sens.
J'ajoute un fait communément admis, qui n'est pourtant pas très vrai : l'exploitation des nouvelles centrales coûte également cher, parce que le coût de revient de l'énergie atomique est relativement fluctuant. Il dépend du marché du renouvelable et des prix de l'électricité sur ce marché. Il connaît des fluctuations, notamment en été. On a beaucoup parlé technique, je ne vais pas trop aller dans les détails, mais je me permets de rappeler qu'en été, on connaît déjà des pics de production d'électricité, des excédents d'électricité, dus notamment à la forte production photovoltaïque. Si une centrale nucléaire doit être arrêtée en raison d'un trop-plein de production, cela augmente aussi les coûts de revient de l'électricité nucléaire et d'exploitation de cette centrale.
J'ajoute encore un mot sur cette énergie en soi, qu'on présente de plus en plus souvent comme étant non polluante. Oui ; à la production, l'énergie nucléaire présente peu d'émissions de CO2. Quand on affirme cela, je vois la scène finale du film "Thelma et Louise" - je ne sais pas si vous vous en souvenez -, quand elles précipitent leur voiture au-delà de la falaise. C'est une image magnifique. Tout le monde est content et c'est très beau. Cependant, c'est un peu oublier qu'avant, toute une série de catastrophes a amené à ce saut dans le vide et qu'après, on va s'écraser au fond du canyon. L'énergie nucléaire, c'est un peu cela.
C'est une énergie qui coûte cher en amont, parce que l'exploitation, l'extraction et l'enrichissement de l'uranium coûtent cher et ont également un coût écologique, qui fait que, finalement, l'énergie nucléaire, de ce point de vue, est plutôt comparable, en matière d'émissions de CO2, aux autres énergies du type photovoltaïque ou éolien. Et puis évidemment, il y a aussi le coût des déchets, qui n'est jamais pris en compte en aval dans ces calculs, et qui, à l'heure actuelle, n'est pas encore réglé. On commence à peine à entrevoir le début d'une solution pour les déchets radioactifs issus de nos centrales, dont, d'ailleurs, toutes ne sont actuellement pas en fonction.
Cela me permet de rebondir sur les risques des centrales, qu'il faut toujours rappeler. Les risques liés aux accidents ne sont pas à minimiser, quand bien même cela fait quinze ans que l'accident de Fukushima s'est produit et que les conditions - et je rejoins certains avis émis tout à l'heure - ne sont pas les mêmes. On reste toujours dans un risque bien - bien - supérieur aux autres sources d'énergie que l'on essaie d'encourager.
J'ajoute un dernier mot : je vois peut-être une contradiction irréconciliable dans le message qui nous est présenté aujourd'hui à propos de la souveraineté. Avec l'énergie nucléaire, on ancre notre dépendance de l'étranger, puisque, jusqu'à preuve du contraire, l'uranium n'est pas une source d'énergie renouvelable, mais, surtout, elle ne pousse pas dans le Seeland. La Russie, l'Ouzbékistan et le Kazakhstan restent les premiers acteurs de l'extraction d'uranium. Ce faisant, c'est impossible d'argumenter que nous augmentons notre autonomie énergétique et l'autoapprovisionnement en matière d'énergie, quand on inscrit, au contraire, notre dépendance à ces pays.
Je crois qu'on est toutes et tous d'accord sur un point : d'ici à 2050, on aura du mal à atteindre nos objectifs de la stratégie énergétique 2050. Cependant, on en tire les conclusions inverses : en ouvrant cette boîte de Pandore, en ouvrant notre avenir énergétique à cette énergie qui, au fond, n'est pas si bon marché, n'est pas très écologique et ancre notre dépendance de l'étranger, on introduit une concurrence. On introduit aussi un doute par rapport à la trajectoire dont on s'est dotés jusqu'à présent, c'est-à-dire réussir à atteindre ces objectifs en poussant le photovoltaïque, en augmentant l'éolien, en augmentant également la capacité de stockage de l'énergie. Si on introduit ce doute, on n'arrivera pas à avancer. Au contraire, maintenant, on doit mettre le paquet - si vous me passez l'expression - dans la stratégie dont on s'est dotés en faveur des énergies renouvelables. Il n'y a pas la place pour une éventuelle autre source d'énergie qui pourrait, à un horizon lointain, venir compenser nos besoins. Aujourd'hui, on doit tirer tous à la même corde - je rejoins la porte-parole de la minorité - et mettre notre énergie, mais aussi notre argent, dans le développement du renouvelable.
C'est pourquoi je vous invite vivement à recommander le rejet tant de l'initiative que du contre-projet.
Chiesa Marco · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Un anno ha 8760 ore. In Svizzera il sole splende in media per circa 2000 ore all'anno. Questo significa che anche nelle regioni più soleggiate del nostro Paese per oltre tre quarti dell'anno il sole non è disponibile come fonte continua di energia. Questo evidentemente non dev'essere interpretato come un argomento contro il solare. Il fotovoltaico va sviluppato e rafforzato, ma è un promemoria importante e fondamentale, perché un sistema elettrico moderno non può basarsi su una sola tecnologia. Deve basarsi su diversificazione, sicurezza e buonsenso. Ed è esattamente questo il punto dell'iniziativa "Energia elettrica in ogni tempo per tutti (Stop al blackout)".
L'iniziativa introduce due principi molto chiari:
1. L'approvvigionamento di energia elettrica deve essere garantito in ogni tempo.
2. Sono ammesse tutte le tecnologie di produzione elettrica rispettose del clima.
Non ordina di costruire una centrale nucleare, non approva un progetto concreto e non decide degli investimenti. Dice semplicemente che la Svizzera non deve vietare per legge una tecnologia energetica rispettosa del clima.
Lo dico con chiarezza: preferisco l'iniziativa. La preferisco perché afferma un principio. Il controprogetto corregge una legge, ma l'iniziativa stabilisce una direzione. Detto questo, non mi crea patema d'animo sostenere anche il controprogetto perché riconosce una realtà: il divieto assoluto introdotto nel 2017 nella legge federale sull'energia nucleare è oggettivamente troppo rigido e limita il margine di manovra del nostro Paese.
Questo ci porta al primo punto fondamentale: la Svizzera si sta elettrificando e anche decarbonizzando. Pensiamo a trasporti, riscaldamento, industria, digitalizzazione. Sono tutti ambiti che richiedono sempre più quantità di elettricità. Il Consiglio federale prevede un fabbisogno addirittura fino a 90 TWh entro il 2050, e dice anche con grande chiarezza che non è certo che questo fabbisogno possa essere coperto solo con le rinnovabili. Perché se le attuali centrali chiudessero, il nostro Paese perderebbe circa 23 TWh di produzione indigena - un'enormità! La vera domanda quindi è estremamente semplice: vogliamo più elettricità pulita, oppure vogliamo meno opzioni per produrla?
Il secondo punto è il problema dell'inverno. In Svizzera il vero nodo energetico non è certo l'estate, ma è l'inverno. È proprio in quella stagione che il consumo cresce, il solare produce di meno e il sistema diventa più fragile. Ed è proprio d'inverno che dobbiamo garantire la sicurezza dell'approvvigionamento. Questo significa che il sistema elettrico deve avere fonti complementari e stabili. Una politica energetica seria non può ignorare questo dato di fatto.
Un terzo punto: oggi in Svizzera esiste una situazione paradossale. Una sola tecnologia per produrre elettricità è vietata per legge. Non perché sia impossibile - in effetti abbiamo delle centrali nucleari oggi attive - ma perché è esclusa di principio. È tecnicamente proibita. Credo che questa non sia una buona politica energetica. Se una tecnologia non è competitiva, il mercato la abbandona. Se invece può contribuire alla sicurezza dell'approvvigionamento e alla protezione del clima, non dovremmo vietarla preventivamente.
La sicurezza dell'approvvigionamento energetico non è un dettaglio tecnico, è una responsabilità politica che noi abbiamo. Quando manca l'elettricità non si spengono solamente le lampadine, si fermano l'economia, i trasporti, gli ospedali, le infrastrutture. Per questo, una politica energetica seria deve essere pragmatica, aperta e responsabile: sviluppare le rinnovabili, rafforzare l'idroelettrico, modernizzare le reti, ma allo stesso tempo non chiudere le porte ad altre tecnologie solo per ideologia.
Per questo sostengo il controprogetto al quale preferisco però l'iniziativa, la quale non impone una tecnologia: impone semplicemente la responsabilità di garantire elettricità alla Svizzera in ogni stagione e mantenere aperte le porte a tutte le tecnologie di produzione elettrica rispettose del clima. Di fronte a una questione così fondamentale per il nostro Paese questa è la scelta oggettivamente più ragionevole.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Heute, am 15. Jahrestag der Katastrophe von Fukushima, diskutieren wir also darüber, ob wir den Verzicht auf neue Atomkraftwerke wieder rückgängig machen wollen. Ich lehne die Volksinitiative "Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)" im Einklang mit dem Bundesrat und den Kantonen ab. Ich sehe auch keinen Grund, die Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen in der vorgeschlagenen Weise neu zu regeln. Der Bundesrat beantragt uns in Form eines indirekten Gegenvorschlages, auf diese Neuregelung der Kompetenzen zu verzichten, aber im Kernenergiegesetz wieder Rahmenbewilligungen für neue Atomkraftwerke zuzulassen. Ich lehne auch diesen indirekten Gegenvorschlag ab, wie dies übrigens auch die Energiedirektorenkonferenz und der Kanton Thurgau in der Vernehmlassung kundgetan haben.
Die Mehrheit der vorberatenden Kommission argumentiert, dass damit der Handlungsspielraum erweitert werde. Persönlich bin ich überzeugt, dass wir mit diesem bedingungslosen Gegenvorschlag genau das Gegenteil bewirken. Wir eröffnen nicht eine weitere Option, die uns insgesamt hilft, die Versorgung zu sichern. Nein, vielmehr beschädigen wir den eingeschlagenen Pfad der erneuerbaren Energien, auf dem wir uns aktuell befinden; denn der Energiemarkt und auch die interessierte Öffentlichkeit werden in unserem Entscheid ein Signal sehen, und bereits mit der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung werden wir in der allgemeinen Wahrnehmung die Weichen damit neu stellen. Dessen müssen wir uns heute bewusst sein. Das Risiko ist nämlich sehr hoch, dass wir damit die Energiewende schädigen und die Versorgungssicherheit schwächen, statt sie zu stärken. Die Aussicht, dass neue AKW wieder einmal viel Strom produzieren könnten, verschlechtert per sofort die Prognose für alle erneuerbaren Technologien inklusive unserer bewährten Wasserkraft. Es besteht somit Anlass zur Sorge, dass sich der Ausbau der Erneuerbaren verlangsamen wird.
Auch wenn die Energiewende mancherorts schlechtgeredet wird: Die Zahlen, insbesondere im Bereich Solarenergie, sind eindrücklich, und Wasserkraft und Solarenergie ergänzen sich auch über die Jahreszeiten hinweg sehr gut. Wir stellen mit diesem Gegenvorschlag ohne Not einen bewährten Weg infrage, der uns ans Ziel führen und die Energieversorgung sicherstellen wird. In Gesprächen begegne ich immer wieder der Meinung, dass nur schon aus finanziellen Gründen sowieso kein AKW mehr gebaut werde und dass also gar nichts passiere, wenn man das Verbot aufhebe und eine grundsätzliche Technologieoffenheit zum Ausdruck bringe. Alle, die gegen neue Atomkraftwerke sind und so denken, möchte ich auf die gegenteilige Dynamik hinweisen, die entstehen wird, wenn wir mit unserem Entscheid die Erneuerbaren schwächen und neue Sachzwänge schaffen.
Ich bin überzeugt, dass dieser indirekte Gegenvorschlag ein grosser Schritt zu einem neuen AKW ist. Weil auf der ganzen Welt noch nie ein AKW ohne substanzielle staatliche Unterstützung gebaut worden ist, gehen damit auch sehr hohe und dauerhafte finanzielle Risiken für den Bund, die Kantone und uns alle einher. In diesem Sinne unterstütze ich bezüglich Entwurf 1 den Nichteintretensantrag.
Für den Fall, dass Sie trotzdem eintreten, habe ich einen Einzelantrag zu Artikel 12a eingereicht. Wenn Sie einen Gegenvorschlag beschliessen, sollten wir nämlich sicherstellen, dass wir im Sinne der viel zitierten Technologieoffenheit nur Atomkraftwerke ermöglichen, die eben tatsächlich auf neuen Technologien beruhen. Wir müssen ausschliessen, dass bei einem Neubau noch einmal die bestehende Technologie zum Einsatz kommt und kommende Generationen weiter belastet werden. In Betracht kommen daher nur Anlagen, die ein deutlich reduziertes Unfallrisiko aufweisen und keine langfristige Entsorgungsproblematik verursachen.
Der Einzelantrag definiert hierfür klare und auch überprüfbare Mindestanforderungen. Gemäss der Botschaft des Bundesrates sprechen wir über unsere Energieversorgung ab 2050. Das vorliegende Geschäft ist damit von hoher Tragweite und gehört wohl zu den weitreichendsten Entscheiden, die wir in dieser Legislatur fällen. Ich bitte Sie, bei Ihrem Entscheid den Blick auf die effektiven Konsequenzen zu richten.
Moser Tiana Angelina · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich kann eigentlich nahtlos an meine Vorrednerin anschliessen. Sie hat gesagt, es würden mehr Handlungsspielräume versprochen, aber faktisch würden sie eingeschränkt. Es ist unbestritten, dass wir eine sicherere, umweltgerechtere und günstigere Stromversorgung brauchen. Das wird versprochen, aber faktisch wird mit der Initiative und dem indirekten Gegenvorschlag das Gegenteil erreicht. Ich möchte Sie deshalb auch bitten, beides abzulehnen.
Die Schweizer Bevölkerung hat sich erst vor zwei Jahren mit einem Ja-Anteil von fast 69 Prozent deutlich dafür ausgesprochen, voll auf erneuerbare Energien zu setzen. Meine Vorrednerin hat es sehr klar ausgeführt: Wir setzen hier ein vollkommen falsches Signal. Der Ausbau der erneuerbaren Energien läuft; ihr Anteil nimmt stetig zu. Es gilt nun, diesen Ausbau auch weiter zu beschleunigen. Selbstverständlich haben wir die Ziele noch nicht erreicht, und da und dort stockt es auch; aber gerade die Wiederaufnahme der Diskussion um neue Kernkraftwerke schafft Unsicherheit und bremst dringend notwendige Investitionen in den Ausbau der Erneuerbaren. Damit sind diese Initiative und der Gegenvorschlag absolut unvertretbar und ein extrem schädliches Signal. Die Initiative und ihr Gegenvorschlag verzögern die Energiewende und schaden damit auch unserer Versorgungssicherheit.
Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission berufen sich in ihrer Argumentation auf die Technologieoffenheit. Dabei geht aber oft vergessen, dass Technologieoffenheit nicht bedeutet, auf gewisse Mindestanforderungen zu verzichten. Eine Technologie muss sicher sein und sich langfristig auch am Markt ohne staatliche Subventionen behaupten können. Ich möchte deshalb hier etwas vertiefter noch auf die finanziellen Aspekte eingehen.
Es ist heute schon klar - das haben Sie auch schon mehrfach gehört -, dass es ohne Steuergelder in Milliardenhöhe keine neuen Kernkraftwerke geben wird. Neue Kernkraftwerke gehören zu den teuersten - zu den teuersten! - Infrastrukturprojekten überhaupt. Wir sprechen von Investitionen in zweistelliger Milliardenhöhe pro Anlage. Die internationale Erfahrung ist eindeutig: Kein einziges neues Kernkraftwerk wird heute ohne massive staatliche Beteiligung gebaut. Überall braucht es staatliche Kredite, Garantien, Preisgarantien oder direkte staatliche Investitionen. Der Staat trägt dabei häufig 60 bis 100 Prozent der finanziellen Risiken. Staatliche Prüf- und Rechnungshofberichte wie zum Beispiel derjenige des französischen Rechnungshofs dokumentieren wiederkehrende Muster: massive Kostenüberschreitungen, jahrelange Bauverzögerungen sowie eine Verlagerung der zentralen Risiken auf Staat und Stromkonsumentinnen und -konsumenten.
Es wird argumentiert, erneuerbare Energien würden ebenfalls gefördert und deshalb müsse man Kernenergie gleich behandeln. Diese beiden Modelle sind jedoch nicht vergleichbar. Bei der Förderung erneuerbarer Energien handelt es sich um zeitlich begrenzte Investitionsanreize. Anlagen werden gebaut, Technologien werden günstiger und können zunehmend im Markt bestehen. Bei neuen Kernkraftwerken sehen wir international ein völlig anderes Modell. Projekte kommen nur zustande, wenn der Staat über Jahrzehnte garantierte Strompreise oder umfassende Risikoübernahmen zusichert. Das ist ordnungspolitisch etwas grundlegend anderes. Es ist nicht ein Investitionsimpuls, sondern eine langfristige staatliche Absicherung eines einzelnen Milliardenprojektes.
Wird das Neubauverbot aufgehoben, entsteht zwangsläufig politischer Druck, solche Projekte tatsächlich auch zu realisieren. Damit steigt auch der Druck, staatliche Garantien und Finanzierungsinstrumente bereitzustellen, um Investitionen überhaupt erst möglich zu machen. Selbst wenn ein neues AKW um das Jahr 2050 in Betrieb gehen soll, müssen entsprechende staatliche Garantien bereits in den nächsten Jahren gesprochen werden. Solche Entscheide wären faktisch kaum reversibel und würden öffentliche Mittel über sehr lange Zeiträume binden. Damit würden für Bund und Kantone langfristige finanzielle Verpflichtungen über Jahrzehnte hinweg entstehen.
Priorität müssen Investitionen mit zeitnaher Wirkung haben. Neue Kernkraftwerke würden in den kommenden Jahrzehnten weder zur Versorgungssicherheit noch zum Klimaschutz einen Beitrag leisten. Für das Netto-null-Ziel bis 2050 sind neue AKW damit keine rechtzeitig wirksame Lösung; das wurde auch zutreffend vom Kommissionssprecher so festgehalten. Öffentliche Mittel und Investitionen sind deshalb dort besser eingesetzt, wo sie heute Wirkung entfalten können: beim Ausbau der erneuerbaren Energien, bei Speichern und bei der Flexibilisierung des Stromsystems.
Ich möchte Sie deshalb bitten, die Initiative und den indirekten Gegenvorschlag abzulehnen und, wenn Sie eintreten, der Minderheit Müller Damian und dem Einzelantrag Häberli-Koller zuzustimmen.
Regazzi Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Es wurde bereits viel über die sogenannte Blackout-Initiative und den indirekten Gegenvorschlag debattiert. Von neuen Technologien, der besseren Versorgungssicherheit und Netzstabilität war die Rede, aber bisher nicht von den wirtschaftlichen Auswirkungen und von der Rolle der KMU. Denn mit dem Neubau von Kernkraftwerken profitieren immer auch die heimischen KMU. Es entsteht ein spezialisiertes Ökosystem kleiner und hochinnovativer Firmen.
Wagen wir dazu einen Blick ins Ausland: In Tschechien zeigen Studien für die Neubauprojekte, dass rund 70 Prozent der Wertschöpfung von heimischen Firmen geliefert werden können, vom Bau über das Engineering bis zu Komponenten und Service, wovon viele lokale KMU profitieren. In Polen werden Lieferketten bewusst strategisch so aufgebaut, dass die Aufträge für Bau, Logistik, Engineering und Komponenten bei heimischen KMU landen.
Ähnlich in der Schweiz: Mit dem Einstieg in die Kernenergie Ende der 60er-Jahre entstand ein Kosmos hochspezialisierter KMU, etwa für Prüftechnik, Maschinenbau und Service, der bis heute äusserst attraktiv und international tätig ist. Ein gutes KMU-Beispiel ist die DSD Heavy Lift AG in Erlenbach im Simmental. Dieses KMU liefert Schwerlasthebelösungen für Bau, Revision und Rückbau von Kernkraftwerken und arbeitet dafür auf Nuklearbaustellen auf der ganzen Welt. Das zeigt: Kernenergie schafft in der Schweiz nicht nur Strom, sondern auch Exportaufträge, qualifizierte Arbeitsplätze und Wertschöpfung bei spezialisierten Zulieferern und Dienstleistern.
Mit dem Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke und der Aufhebung des Technologieverbots erhalten und eröffnen wir also wichtige Geschäftsfelder für viele hochinnovative KMU in der Schweiz. Strom muss für die KMU jederzeit verfügbar sein, auch im Winter, in windarmen Perioden oder bei Importengpässen. Eine starke inländische Produktion reduziert Abhängigkeiten und macht uns krisenfester. Kernenergie liefert planbar grosse Mengen Strom über lange Zeiträume und stabilisiert damit das System. Sie ergänzt wetterabhängige Quellen und stärkt so eine robuste, heimische und notabene CO2-arme Strombasis.
Mit einer Aufhebung des Neubauverbots schaffen wir uns also zusätzliche Optionen für die Zukunft, und wir stärken damit nicht zuletzt unsere KMU.
In diesem Sinne: Ja zum direkten Gegenvorschlag, aber auch Ja zur Volksinitiative, die einen wichtigen Grundsatz in unserer Bundesverfassung verankert.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Vorab erlaube ich mir eine Bemerkung zum erläuternden Bericht des Bundesrates. Dieser Bericht behandelt verschiedene zentrale Fragen aus meiner Sicht zu wenig. Dazu gehören unter anderem die mittel- und langfristige Entwicklung des Strombedarfs, der gegenwärtige und zukünftige Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion, der Stand der kerntechnischen Entwicklung sowie die ökonomischen Rahmenbedingungen und die Kosten der Kernenergie.
Darüber hinaus bleiben meines Erachtens wichtige strategische Fragen unbeantwortet. Welchen Energiemix strebt der Bundesrat mittel- und langfristig an? Welche Rolle soll oder kann die Kernenergie in diesem Zusammenhang spielen? Welche Auswirkungen hätte die Aufhebung des Rahmenbewilligungsverbots auf den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien, insbesondere auf die Bereitschaft, in die Solarenergie zu investieren? Wie lassen sich neue Kernkraftwerke sinnvoll in das zukünftige Energiesystem integrieren? Und nicht zuletzt: Wie würde sich der Bau neuer Kernkraftwerke auf die Entwicklung der Strompreise in der Schweiz auswirken?
Vielleicht wird Herr Bundesrat Rösti mir diese Fragen gleich beantworten. Ich möchte hier keine Kommissionssitzung vom Zaun brechen. Bestimmt wurden all diese Fragen in der UREK-S beantwortet und die notwendigen Abklärungen diesbezüglich getroffen. Nichtsdestotrotz möchte ich den Zweitrat bitten, eine breite Auslegeordnung auch öffentlich zu machen.
Nun zur Initiative: Wir alle sind Standesvertreterinnen und Standesvertreter. Der Kommissionssprecher hat es ausgeblendet, Kollegin Häberli-Koller hat es erwähnt: Die Mehrheit der EnDK lehnt sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag ganz klar ab. Auch mein Kanton Luzern lehnt beides ab. Die Initiative lehne ich ebenso klar ab, weil sich das Stimmvolk - und ich mich mit ihm - in den vergangenen Jahren mehrfach klar und deutlich für eine Energieversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien ausgesprochen hat, weil mit dieser Initiative die Energiestrategie 2050 komplett über den Haufen geworfen würde, weil Umsetzung und Erfolg einer Strategie nicht über Nacht möglich sind und nicht über Nacht eintreten und weil wir eben vor allem auch dafür sorgen sollten, dass weiterhin Anreize bestehen, in erneuerbare Energien zu investieren.
Zum Gegenvorschlag: Ich bin bereit, auf den Gegenvorschlag einzutreten. Ich anerkenne auch, dass sich die Situation bezüglich Versorgungssicherheit in den letzten Jahren teils zu wenig verbessert hat und wir nur schon aufgrund von KI und Datenzentren bedeutend mehr Strom benötigen. So, wie wir im Bereich Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit wegen der komplett veränderten sicherheitspolitischen Lage zwingend neue Wege beschreiten müssen - ob es einem nun passt oder nicht -, ist es auch im Bereich Energie angezeigt, den ursprünglichen Pfad der Stromversorgung wieder zu ermöglichen.
Allerdings ist mir der indirekte Gegenvorschlag so, wie er jetzt vorliegt, zu zahnlos. Wenn wir diesem ohne Änderung zustimmen, wird die Energiestrategie 2050 definitiv nicht umsetzbar sein. Ich weiss nicht, wer dann überhaupt noch in erneuerbare Energien investieren würde. Das Businessmodell wäre komplett am Ende. Die Energiestrategie 2050 würde dann obsolet, und das will ich definitiv nicht. Einem Gegenvorschlag werde ich schlussendlich nur zustimmen können, wenn er noch den einen oder anderen Zahn und damit einen gewissen Biss erhält. Deshalb bitte ich Sie, zumindest den Einzelantrag Häberli-Koller bezüglich der Technologie und meinen Einzelantrag bezüglich der Finanzierung neuer AKW zu unterstützen. Auch die Haftung müsste geklärt sein; aber der Zweitrat wird sich ja auch noch über die Vorlage beugen.
Zu meinem Einzelantrag werde ich mich in der Detailberatung äussern. Ich habe es gesagt: Normalerweise ziehen wir einem Geschäft den einen oder anderen Zahn. Hier bitte ich Sie ganz klar, dem Gegenvorschlag den einen oder anderen Zahn hinzuzufügen, damit nicht nur die Kernenergie wieder, sondern auch der Ausbau erneuerbarer Energien weiterhin eine Chance hat.
Wasserfallen Flavia · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich habe dieser ausführlichen Debatte sehr aufmerksam zugehört und staune über die Gewissheit, mit der die Befürworter der Initiative und des indirekten Gegenvorschlages Aussagen über sehr lange Zeiträume machen und damit Sicherheitsversprechen gegenüber der Bevölkerung abgeben. Ich möchte lediglich auf einen Aspekt eingehen und diesen etwas vertiefen, weil er in der Debatte zu kurz gekommen ist und die Kommission sich sicher intensiv damit beschäftigt hat, nämlich auf die zahlreichen Schritte, die notwendig sind, bis ein neues Atomkraftwerk entstehen kann. Das haben die Akademien der Wissenschaften Schweiz minuziös aufgearbeitet und im letzten Jahr in einem Bericht präsentiert.
Wir diskutieren heute die Blackout-Initiative und den indirekten Gegenvorschlag, über die es eine Abstimmung geben wird. Weil wir wissen - es wurde wiederholt betont -, dass weltweit kein einziges AKW ohne staatliche Subventionen gebaut wird, werden wir ein Gesetz zu Subventionen für AKW erarbeiten müssen. Bis zur Referendumsfähigkeit des Gesetzes wird es drei bis vier Jahre dauern. Wenn dieses Gesetz verabschiedet ist, beginnt die Phase der Evaluation der Investoren und Betreiber, die eine Rahmenbewilligung einreichen werden. Diese Phase dauert wiederum bis zu drei Jahre. Dann folgt die Phase der Erteilung der Rahmenbewilligung, die ebenfalls referendumsfähig ist; diese Phase kann bis zu vier Jahre dauern. Wenn die Rahmenbewilligung erteilt ist und das Referendum überstanden hat, folgt die Erteilung der Baubewilligung. Dabei besteht die Möglichkeit von Einsprachen, was bis zu sechs Jahre dauern kann. Wenn die Baubewilligung erteilt und die Einsprachen erledigt sind, beginnt der Bau. Dieser dauert acht Jahre oder, wie die Verzögerungen bei aktuellen Projekten zeigen, deutlich länger als die von den Akademien der Wissenschaften Schweiz berechneten acht Jahre. Wenn der Bau abgeschlossen ist, folgt die Erteilung der Betriebsbewilligung; auch in dieser Phase sind Einsprachen möglich, und sie dauert erneut sechs Jahre.
Ich habe Ihnen grob die wichtigsten Schritte aufgezählt. Es sind wirtschaftliche, politische und rechtliche Schritte, die in jedem Fall zu einem Abbruch eines AKW-Neubaus führen können. Hier und jetzt zu sagen, dass wir ein Technologieverbot streichen, den Horizont etwas öffnen, die Scheuklappen ablegen und damit mehr Sicherheit für heute und morgen sowie für unsere Stromversorgung schaffen, halte ich für eine sehr gewagte Aussage. Es ist nicht nur eine gewagte Aussage, sondern Sie streuen damit enorme Unsicherheit - Unsicherheit in Richtung Forschung, Unsicherheit in Richtung Wirtschaft. Wir würden damit vom eingeschlagenen Weg abkommen, vom Weg der Energiestrategie. Diese Energiestrategie wurde heute schlechtgeredet, obwohl wir mehrfach und auch wissenschaftlich belegt haben, dass sie umsetzbar ist. Letztlich hängt es von unserem Willen, unseren Investitionen und der Kohärenz unserer Entscheide ab.
Ich bitte Sie daher, kohärent zu bleiben, unseren eingeschlagenen Weg weiterzugehen und sowohl die Initiative als auch den indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Akademien der Wissenschaften Schweiz, nur um kurz darauf einzugehen, haben wir in der Kommission angehört, und der Zeitplan für den Bau eines neuen AKW wurde uns von den Wissenschaftern vorgelegt und ist uns daher durchaus bewusst, wenigstens der Mehrheit der Kommission. Als Vertreter eines "Alpen-Opec-Kantons" - so nennt man uns - könnte es mir ja recht sein, wenn die Atomenergie nicht mehr weitergeführt würde. Steigende Preise, höherer Bedarf - was gibt es Besseres für die Alpen-Opec, als wenn wir den Komplementärpartner der letzten Jahrzehnte eliminieren? Aber ich bin nicht glücklich mit einer solchen Strategie. Eine solche Strategie würde uns mit Sicherheit in eine Strommangellage führen.
Ich habe eigentlich nur das Wort ergriffen, weil mir in der heutigen Diskussion ein Bild sehr stark eingefahren ist; es ist diese Szene aus dem Film "Thelma und Louise", die Frau Crevoisier Crelier erwähnt hat. Ich kenne diesen Film: Zwei Frauen haben sich mit ihrem Fahrzeug in eine ausweglose Situation gebracht, sie haben eine völlig falsche Strategie eingeschlagen, und dann taucht vorne über der Schlucht ein Militärhelikopter auf, und anschliessend fahren sie mit Vollgas in den Tod. Das ist das Ende des Films, das können Sie nachschauen. Und genau dieses Bild möchte ich jetzt auf diese Debatte anwenden.
Wenn Sie jetzt die Diskussion um die Atomkraft abschnüren, dann geraten Sie in diese ausweglose Situation der zwei Frauen im Film "Thelma und Louise" - Sie brauchen bloss die zwei Frauen durch zwei Länder zu ersetzen, nämlich durch Deutschland und die Schweiz. Denn das, meine Damen und Herren, sind die einzigen zwei Länder, die den Atomausstieg effektiv beschlossen haben. 60 Länder bauen AKW, es werden noch nie so viele AKW gebaut wie im Moment, und sogar Schweden plant den Bau von neuen AKW - übrigens staatlich finanziert. Sie können den öffentlichen, 300-seitigen Bericht dazu einfordern, in dem steht, wie sie das ganze Paket finanzieren wollen und wollten, und zwar angeführt von einer sozialdemokratischen Regierung.
Wieso sage ich das? Ich sage es, damit wir uns von diesen Kämpfen, die weit vor uns liegen, entfernen, uns von diesen Dogmen entfernen und unsere Gedanken für ein Miteinander der verschiedenen Energiestrategien und Energieproduktionen öffnen.
Ich bin ein Vertreter der Grosswasserkraft, ich bin ein Vertreter von Solarenergie, ich kann auch Windenergie akzeptieren. Kurz- und mittelfristig, bis 2035 - ich habe es in diesem Saal schon x-fach gesagt -, helfen uns nur die erneuerbaren alternativen Energien, weil wir nur bei diesen Energien in der Lage sind, die Produktion so schnell anzukurbeln. Die Zahlen, Frau Wasserfallen, die Sie genannt haben, die mögen stimmen; ein neues AKW zu bauen, dauert lange. Kurz- und mittelfristig helfen uns nur die Wasserkraft und alternative erneuerbare Energien. Aber langfristig reicht das nicht. Langfristig werden Sie in diesem Saal bereits in zwei oder drei Jahren den Langzeitbetrieb von AKW diskutieren.
Beznau 1 und 2 werden gemäss Axpo 2033 abgestellt. Dann werden Sie hier im Saal entscheiden müssen, ob Sie ein langfristiges Paket für Beznau 1 und 2 aufstellen wollen, um den Betrieb dieses AKW noch einmal zu verlängern - unter all den Sicherheitsbedingungen, die das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) dann auf den Tisch legt -, oder nicht. Das dürfte nicht sehr sexy werden. Dann müssen Sie entscheiden, wie Sie diese Terawattstunden Strom produzieren wollen, und dafür holen Sie dann Fakten ein. Ich bin der Meinung, dass man in diesem Rat, im Ständerat, zwischen Fakten und Fiktion unterscheiden sollte.
Die Fakten sind unverdächtig, sie kommen vom Bundesamt für Energie. Der Berichterstatter hat den Monitoring-Bericht zur Energiestrategie 2050, die korrigierte Fassung vom März 2026, bereits erwähnt. Es gibt auch eine gekürzte Fassung, bitte lesen Sie die ausführliche Fassung von 104 Seiten. Die ausführliche Fassung zeigt auf, dass wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien hoffnungslos im Rückstand sind, das ist ein Fakt. Ich wäre der Erste, der bei der Eröffnung einer grossen alpinen Solaranlage am Rande gestanden wäre und applaudiert hätte. Fakt ist, dass jede Anlage bekämpft wird. Ich wäre auch der Erste, der bei einer Grosswasserkraftanlage, die neu gebaut wurde, bei der Eröffnung anwesend wäre und applaudieren würde. Fakt ist, es gibt keine einzige Grosswasserkraftanlage, die nicht bekämpft wird. Zur Windenergie äussere ich mich gar nicht erst, das ist das grösste Debakel, das wir in der Schweiz erleben.
Sie müssen entscheiden, wie Sie mit der erneuerbaren Energie fortfahren wollen. Ich bin auch für einen Ausbau. Wir haben uns zehn Jahre lang jedes Jahr bemüht, die Energielücke im Winter zu stopfen. Fakt ist, dass sie noch nie so gross war wie heute. Die EnDK ist nicht für die Stromversorgungssicherheit verantwortlich. Die EnDK vertritt Kantone mit sehr unterschiedlichen Interessen. Mein Kanton zum Beispiel, das muss ich Ihnen sagen, hat mit der Atomenergie nicht viel am Hut. Wir können gut damit leben, dass Sie diese abschalten, allerdings ist das nicht verantwortungsvolle, bewusste Politik. Es ist nicht verantwortungsvoll in Hinblick auf die Stromversorgung für eine Wohlstandsgesellschaft, wie wir sie haben. Es wird nicht ohne Zubau gehen, und langfristig werden wir es nicht ohne Atomkraft machen können, das zeigen Ihnen die Fakten und Zahlen.
Wenn Sie nun mit einer Fiktion kommen wie im Film "Thelma und Louise", wenn Sie also Vollgas geben und in den Abgrund hineinfahren, dann ist das Ihre Entscheidung. Ich habe hier schon dreimal erwähnt, dass es diese Situationen auch in der Wissenschaft immer wieder gibt. Eine sehr kluge Frau, Barbara Tuchman, hat dies im Buch "The March of Folly" dargelegt. Es gibt Situationen, in denen eine Gesellschaft in voller Kenntnis der Umstände gegen eine Wand fährt, in der Vergangenheit ist das schon vielfach passiert. Es ist Ihre Entscheidung: Wenn Sie das wollen, machen Sie es.
Angeblich ist es so schlimm, Uran aus Kasachstan zu beziehen. Im IWF sind wir mit Kasachstan in der gleichen Stimmgruppe, wir arbeiten mit Kasachstan zusammen. Wenn Sie kein Uran aus Kasachstan wollen, beziehen Sie es aus Kanada. Der grösste Uranproduzent ist das kanadische Unternehmen Cameco. Man kann schon Widerstand aufbauen, fiktiven Widerstand, aber schlussendlich müssen Sie sich Ihrer Verantwortung für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz gewahr werden.
Besten Dank dafür, wenn Sie auf den Gegenvorschlag eintreten. Die Initiative empfehle auch ich zur Ablehnung.
Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Je serai très bref. Après ce long débat, j'ai quand même une remarque à faire, parce qu'elle n'a pas encore été faite. Dans ce débat, on entend les uns affirmer que la stratégie ne sera pas atteinte seulement avec les énergies renouvelables et qu'il faut donc élargir la stratégie à l'atome. À la limite, je serais même ouvert à cette discussion : les chiffres annoncés sont très convaincants. Le problème est qu'on doit interroger le sens même du mot "stratégie". Quel est le sens d'utiliser ce mot quand notre Confédération ne possède aucune capacité de production propre, qu'elle ne met pas d'argent dans l'investissement et que nous avons ouvert ce secteur au marché libre, c'est-à-dire que les investisseurs décident ce qui se fera ? Nous sommes simplement en train de discuter de savoir ce que nous autorisons comme technologie, quels mécanismes incitatifs nous mettons en place, mais nous n'avons pas le premier franc et pas le premier opérateur pour appliquer une stratégie. C'est comme si on voulait partir en guerre, mais qu'on n'a pas d'armée. C'est quand même l'éléphant au milieu de la pièce.
Ce Parlement a décidé de libéraliser le secteur énergétique, de se priver d'influence dans ce domaine et de laisser les forces du marché décider ce qui se fait ou ce qui ne se fait pas. Nous irons même plus loin, puisqu'il s'agit maintenant d'ouvrir complètement le marché libéralisé et de supprimer le seul secteur réservé. Si on veut parler de stratégie, nous devrions avoir un Conseil fédéral qui vient nous dire : "Voici ce qu'on construira, voici où on le construira et voici les objectifs qu'on veut atteindre". Alors seulement on pourra parler de stratégie, mais, pour l'instant, on ne met en place que des taxes incitatives, quelques autorisations pour des technologies et on croit qu'en 2050, on pourra compter les térawattheures qu'on aura produits. Cependant, tout dépendra des investisseurs. Dans un système de prix volatils qui change toutes les heures, comment voulez-vous que les investisseurs aient la sécurité suffisante pour faire les investissements qui nous sont nécessaires ?
Cet élément devait être dit dans ce débat. Si nous voulons faire une stratégie d'autonomie et d'indépendance énergétique, nous avons besoin de reprendre le contrôle de ce secteur, d'avoir un mot et d'utiliser un mot qui est devenu tabou : c'est le mot "planification". Nous devons revenir à cette logique, comme nos anciens l'ont fait. C'est grâce à cette logique que nous pouvons encore aujourd'hui avoir des lignes à haute tension, des barrages et une capacité de production suisse. Cependant, si nous laissons les forces du marché continuer, tout ce débat est assez stérile, parce qu'en réalité, on ne peut pas faire de stratégie quand on n'a pas d'opérateurs qui nous appartiennent et des moyens qu'on investit.
Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Zum Abschluss dieser Debatte erlaube ich mir namens der Kommissionsmehrheit, nur ganz kurz auf drei Punkte einzugehen.
Erstens wurde die Abhängigkeit vom Ausland erwähnt. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es so oder so eine Abhängigkeit geben wird, auch in Zukunft. Eine Autonomie in Stromversorgungsangelegenheiten ist nicht mehr möglich. Die Frage ist nur, wie viel und in welchem Bereich.
Wenn wir über Uran sprechen, das von Russland importiert wird, muss ich Ihnen sagen: Russland produziert oder reichert 7 Prozent des Urans weltweit an. Hier gibt es die Änderung in unserem Land, dass man eben nicht mehr von Russland importiert, sondern eben von anderen Ländern wie Kanada oder Australien. Das ist zur Kenntnis zu nehmen.
Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die grösste Abhängigkeit, die wir haben können, die Stromabhängigkeit ist. Dann haben wir einfach eine Abhängigkeit von Kernenergieanlagen aus Frankreich, allenfalls sogar von fossilen Anlagen aus anderen Ländern. Das ist das, was wir nicht wollen. Wir wollen ja bis zu einem möglichst hohen Grad unsere Verantwortung auch wahrnehmen.
Ein sehr gescheiter Mann und wirklich ein Experte im Bereich Energie und Strom hat mir einmal gesagt: "Going green heisst going China." Auch hier müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir Abhängigkeiten haben, auch wenn wir in erneuerbare Energien investieren.
Zweiter Punkt: die Kosten. Sie wurden genannt. Energie- und insbesondere die Stromproduktion kosten. Es kostet viel Geld, das ist so. Die Investitionen sind hoch, aber das betrifft nicht nur die Kernenergie. Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: Madrisa Solar, frisch eröffnet, noch nicht fertig gebaut, im Endausbau 17 Gigawattstunden, kostet 70 Millionen Franken. Wenn man dies hochrechnen würde auf die Produktion von Beznau - 6 Terawattstunden -, würde das Werk 24,7 Milliarden Franken kosten, es leistet aber im Winter nur 40 Prozent. Ich möchte das nicht schlechtreden, ich bin für diese Technologien, ich bin für den Ausbau, aber sie kosten, und entsprechend werden sie auch subventioniert. Es gibt keine Stromproduktion in diesem Land, die nicht subventioniert ist - keine. Das müssen wir einfach ehrlich sagen. Insofern verstehe ich es nicht, wenn man hier bei einer Technologie, die man halt vielleicht nicht möchte, einen viel strengeren Massstab ansetzt. Man muss im Sinne der Ehrlichkeit der Debatte auch sagen: Wasserkraft wird massiv subventioniert, die neuen Erneuerbaren sowieso, und ja, wahrscheinlich wird auch die Kernenergie nicht umsetzbar sein, wenn sie in Zukunft nicht subventioniert wird.
In diesem Sinne ist es richtig, dass dies auch Garantien brauchen wird. Darüber würden wir dann einmal sprechen, aber das ist ja gerade der Punkt: Wir sprechen doch heute nicht darüber, ob eine neue Anlage gebaut werden soll, wie sie finanziert werden soll, wer der Investor ist und so weiter. Das wären doch Debatten, die irgendwann einmal kämen, wenn denn überhaupt, und dann müsste man über die Rahmenbedingungen sprechen. Dann müssten wir sowieso ein neues Gesetz machen. In diesem wird stehen, wie die Finanzierung aussehen wird, es würden auch andere Rahmenbedingungen vorgegeben, das wäre sowieso eine Conditio sine qua non, abgesehen von der Rahmenbewilligung, die auch referendumsfähig ist.
Dritter Punkt: Dass ein Widerspruch zu den Erneuerbaren bestehen soll, ist eine Argumentation, der ich wirklich nicht folgen kann. Wir haben Pläne bis 2050, die erneuerbaren Energien auszubauen. Wenn wir doch hier Konsens haben, dass vor 2050 kein neues Kernkraftwerk bestehen wird, dann kann das doch argumentationslogisch kein Widerspruch sein. Das ist doch keine Frage unserer Politik bis ins Jahr 2050, sondern von der danach, und es geht darum, Optionen offenzuhalten. Es wurde gesagt, wir sollen in unseren Entscheiden kohärent sein. Wir sind hier kohärent.
Wir haben hier - ich habe es schon gesagt - wirklich alle möglichen Express- und Beschleunigungsvorlagen beschlossen, damit wir es ermöglichen können, dass investiert wird. Aber ich möchte Sie nur an unsere Debatte im Zusammenhang mit dem Beschleunigungserlass erinnern. Ganz am Schluss haben wir dann noch einen Kompromiss gefunden. Er stand aber auf Messers Schneide. Was will der Beschleunigungserlass? Er will, dass man eben möglichst investieren und ausbauen kann. Aber die bewahrenden, verhindernden Kräfte haben halt andere Interessen. Ich sehe ja die Interessenlage und kann es bis zu einem gewissen Grad aus deren Sicht auch nachvollziehen, aber diese Interessen führen dazu, dass diese Investitionen eben nicht getätigt werden können. Wir werden nachher bei der Motion Marchesi noch einmal darauf zurückkommen. Die Motion Marchesi fordert dazu auf, dass seitens der Versorgungsunternehmen mehr investiert wird.
Die Kommission wird Ihnen die Ablehnung der Motion Marchesi empfehlen. Weshalb? Weil sie sagt, dass es nicht an den Versorgungsunternehmen liegt. Diese würden gerne etwas tun; sie würden auch gerne mehr tun, aber unsere Bewilligungs- und vor allem unsere Rechtsmittelverfahren dauern so lange und sind so kompliziert, dass diese Investitionen teilweise gar nicht getätigt werden können. Insofern ist das kein Widerspruch zu den Erneuerbaren.
Es wurde von einer "gewagten Aussage" gesprochen. Ich würde sagen, dass es, wenn man den jetzigen Stand anschaut, eher eine gewagte Aussage ist, zu sagen, dass wir die Ziele sicher erreichen werden. Diesbezüglich bin ich mir nämlich noch nicht sicher. Ich hoffe es; wir haben bis im Jahr 2035 keine andere Wahl. Nein, der heutige Beschluss, wenn wir ihn denn gemäss Antrag der Kommission fassen, kann und soll und darf gegenüber den erneuerbaren Energien kein Bremsmanöver sein - im Gegenteil. Ich meine, dass es, wenn man wirklich investiert, wenn es wirklich funktioniert, wenn die Ziele erreicht werden, für die wir hier alle stehen - ich persönlich habe jede entsprechende Vorlage unterstützt -, vielleicht nicht nötig sein wird, ein Kernkraftwerk zu bauen. Dann ist es ja gut; wenn man mehr investiert, um das zu verhindern, ist es sogar noch eine Motivation.
In diesem Sinne möchte ich vom Film "Thelma und Louise" - den ich übrigens auch gesehen habe; ich war allerdings wirklich noch ein paar Jahre jünger, es war in meiner Jugend - nicht das Ende, sondern eher den Anfang nehmen. Mich hat dieser nämlich insofern fasziniert, als es zwei Frauen waren, die gesagt haben: Den eingeschlagenen Weg, diesen Trott einfach weiterzugehen, ist falsch. Sie haben gesagt, dass sie ausbrechen wollen, weil der bisherige Weg für sie so nicht mehr stimmt. Das ist meines Erachtens eine wichtige Aussage dieses Films: Die Situation ist schlecht und muss korrigiert werden. Schlagen wir also einen anderen Weg ein, aber nicht als Widerspruch zu den Massnahmen, die wir schon beschlossen haben und noch beschliessen werden, sondern als Ergänzung.
In diesem Sinne bitte ich Sie namens der klaren Mehrheit der vorberatenden Kommission, auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten, die Initiative jedoch abzulehnen.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Bevor ich auf die Sachlage dieses Geschäfts eingehe, erlauben Sie mir als Vertreter des Eigners der Post, mich den eingangs der Debatte geäusserten Worten Ihres Präsidenten anzuschliessen. Ich möchte mein Bedauern über dieses schreckliche Unglück ausdrücken und den Betroffenen die nötige Kraft und alles Gute in dieser schrecklichen Situation wünschen. Die Ursache wird untersucht, sie wird wahrscheinlich heute Nachmittag an einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Wie gesagt, ich möchte mein grösstes Bedauern über dieses schreckliche Ereignis ausdrücken.
Damit komme ich zum Geschäft und insbesondere zum Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative. Ich möchte Ihnen für diese grosse und wichtige Debatte danken, für alle Argumente, die hier geäussert wurden.
Ich möchte zuerst nochmals die Strategie des Bundesrates erwähnen, die weitgehend - mit Ausnahme dieses Geschäfts, das wir erst noch diskutieren - der Strategie des Parlamentes entspricht. Wir sind auf einer Zeitachse und müssen zwischen dem kurzfristigen, dem mittelfristigen und dem langfristigen Horizont unterscheiden.
Ich würde sagen, dass wir gut unterwegs sind. Wir haben die nötigen Beschlüsse für die kurzfristige Stromversorgungssicherheit gefasst. Wir haben gesagt, es brauche in dieser Zeit Reservekraftwerke. Die sind zum Teil bereits gebaut oder werden noch gebaut. In dieser kurzfristigen Sicht wissen wir, dass es sie braucht.
Wir sind im Moment in dieser geopolitischen Situation in einer Lage, in welcher es schwierig sein wird, die Gasspeicher für diesen und den nächsten Winter zu sichern. Wir sind in einer ganz schwierigen Lage und wissen nicht, was in den nächsten Wochen aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen energieseitig passieren wird. Aber wir haben hier das Instrument der Reservekraftwerke, die laufen können und die wir rasch instand stellen können. Uns würden Notstromgruppen zur Verfügung gestellt. Sie sind vertraglich gesichert. Es gibt die Wasserkraftreserve. Wir haben diese kurzfristigen Instrumente. Wir müssen dabei anerkennen, dass in der heutigen Welt die Versorgungssicherheit nicht einfach jederzeit gegeben ist.
Wir haben sehr viel für die mittelfristige Sicherheit der Stromversorgung gemacht. Da denke ich an die nächsten zehn, zwanzig Jahre. Hier stehen die erneuerbaren Quellen wie Wasser, Sonne, Wind und allenfalls Biogaswerke im Vordergrund. Ich bin immer hinter dieser Strategie gestanden. Ich vertrete mit Vollgas, dass wir diese Instrumente umsetzen müssen. Ich denke beispielsweise an die sechzehn Wasserkraftwerke. Das braucht sehr viel Kraft, es müssen Hürden überwunden werden.
Eines ist klar, es wurde vielfach gesagt: Wir brauchen diese erneuerbaren Energien. Ich bin froh, dass zugebaut wird. Wir wissen, dass es schwierig ist, aber es wird zugebaut. Wir sprechen hier von etwa 6 Terawattstunden, die wir in den nächsten Jahren mehr an Stromproduktion im Winter brauchen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Sie wissen aber auch, dass wir hier im Saal sehr intensiv über 1, 0,5, 2 Terawattstunden gesprochen haben. 1 Terawattstunde mehr Wasserkraft - diese sechzehn Projekte werden im Jahr 2040 etwa 1 Terawattstunde mehr Speicherkraft geben. Wir sprechen im besten Fall über 2 Terawattstunden Windkraft, wir müssen heute feststellen, dass das wahrscheinlich im Jahr 2030 nicht erreicht wird. Und wir sprechen über 0,23 Terawattstunden durch alpine Solaranlagen. Sie wissen alle, wie lange es gebraucht hat, bis wir überhaupt die Grundlagen für diese Grössenordnungen hatten. Das ist die mittelfristige Strategie. Hier müssen wir Vollgas geben und diese Hürden überwinden. Ich danke Ihnen für den Beschleunigungserlass, dieser wird Wirkung zeigen.
Sie werden ja auch für die Netze noch einen Beschleunigungserlass machen. Ich hoffe sehr, dass wir diese 5, 6 Terawattstunden bis 2040 erreichen, um die Stromversorgungssicherheit im Winter zu haben, ohne dass wir auf Gaskraftwerke zurückgreifen müssen, die eine Notreserve darstellen.
Jetzt komme ich zur langfristigen Strategie. Bei der langfristigen Strategie - ab 2045, 2050 - sprechen wir nicht von 0,5 oder 2 Terawattstunden, die es mehr braucht. Dort sprechen wir über ein Vielfaches. Es braucht dann mindestens einmal den Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke, die heute noch 27 Prozent unserer Stromversorgung sicherstellen. Wir werden dann also den Ersatz von gut etwa 20 Terawattstunden brauchen. Es geht also um den Faktor 10 der Wasserkraftprojekte, die wir diskutiert hatten - um den Faktor 10. Zusätzlich müssen wir dann auch Strom für Rechenzentren haben, wenn wir auch beim Thema KI voll dabei sein wollen; wir müssen Strom haben für etwa eine Million mehr Menschen in diesem Land, wenn die Bevölkerungsentwicklung bis 2050 gemäss unserer Prognose stattfindet; und wir müssen dann noch den Strom für die Dekarbonisierung haben, 14 Terawattstunden für den Verkehr, das haben wir noch nicht gemacht. Wir reden hier über ganz andere Dimensionen.
Welche Optionen haben wir also langfristig? Es sind genau drei. Wir werden mit erneuerbaren Energien, so gut diese entwickelt werden und sosehr ich mich für sie einsetze, niemals diese Menge ersetzen können - also gibt es drei Optionen:
Die erste Option ist Gas, Gaskraftwerke werden uns Bandenergie liefern.
Die zweite Option ist der Import, dann haben wir die totale Abhängigkeit - das ist dann Abhängigkeit -, aber diese Option hat man in der Energiestrategie 2050 offen diskutiert, Sie können das im Protokoll nachlesen. In Europa werde es immer genügend Strom geben, sagte man damals, aus der damaligen Optik zu Recht, ich mache niemandem einen Vorwurf. Die Entwicklung, wie wir sie heute haben, hatte niemand, auch nicht die damaligen Gegner des Ausstiegs, vorausgesehen. Niemand hatte das vorausgesehen, es war durchaus berechtigt, zu sagen, dass wir den Stromvertrag mit der EU machen. Der besteht jetzt übrigens, und in guten Zeiten sollen wir importieren können, dazu stehe ich, aber die Welt ist heute eine andere.
Die dritte Option, die wir heute diskutieren, ist, dass wir uns wieder gegenüber der Kerntechnologie öffnen und hier nicht in diese Abhängigkeit gehen.
Nochmals, das sind die drei Optionen: Import, Gas oder Kerntechnologie.
Wer gegen die Kerntechnologie ist, muss offen dafür sein, dass wir eine gewisse Abhängigkeit oder sogar eine starke Abhängigkeit vom Ausland haben, wir viel mehr importieren müssen oder Gaskraftwerke haben. Diese sehr realistische Darstellung können Sie in Deutschland verfolgen. Deutschland war das einzige Land der Welt, das den sofortigen Ausstieg aus der Kerntechnologie beschlossen hat. Wir haben damals glücklicherweise gesagt, wir wollen keinen Ausstieg. Wir wollen keine neuen Kernkraftwerke bauen, aber wir wollen die bestehenden Kernkraftwerke weiterführen, solange sie sicher sind. Wir haben ein Riesenglück, dass wir das damals gesagt haben, sonst wären wir jetzt am gleichen Punkt wie Deutschland.
Was hat Deutschland gemacht? Deutschland beabsichtigte, zwei Jahre nach dem Herunterfahren der Kernkraftwerke Gaskraftwerke mit einer Leistung von 23 Gigawatt zu bauen. Die EU-Kommission hat interveniert und gesagt, 23 Gigawatt könnten den Markt zu stark verzerren, sie erlaube nur Kapazitäten von 12 Gigawatt. Wissen Sie, wie viel 12 Gigawatt sind? Das ist die zehnfache Leistung des Kernkraftwerkes Leibstadt.
Gaskraftwerke werden erlaubt und gehören zur Strategie der neuen Regierung Deutschlands, weil das die einzige Alternative zur Kernkraft ist und Deutschland natürlich nicht auf Importe angewiesen sein will. Also werden sie Gaskraftwerke mit einer Leistung im Umfang von 12 Gigawatt bauen. Das wird wahrscheinlich nicht reichen für die Stromversorgung. Und es wird zwar gesagt, diese sollen mit erneuerbarem Gas befeuert werden, aber dieses erneuerbare Gas ist nirgends vorhanden, das wird noch lange nicht in genügender Menge vorhanden sein. Also hat man als Alternative zur Kernkraft Gas und damit einen völligen Widerspruch zur Dekarbonisierung. Man sagt den Leuten: "Stellt auf Wärmepumpen um, fahrt elektrisch", und ich unterstütze das. Sie werden aber den Strom, den sie heute CO2-frei haben, aus den Gaskraftwerken beziehen, und statt im Auto CO2 auszustossen, werden sie einfach vorher, bei der Stromproduktion, CO2 ausstossen. Das sind die Fakten heute - das sind die Fakten.
Deshalb hat der Bundesrat gesagt, er wolle als langfristige Strategie diesen Beschluss, keine neue Kerntechnologie mehr zu bauen, aufheben, sodass diese Option weiterhin besteht. Denn Gaskraftwerke sind aufgrund des CO2-Ausstosses keine Option mehr, und Abhängigkeit vom Ausland ist auch keine Option. In der Botschaft zur Energiestrategie 2050 waren vier Gaskraftwerke vorgesehen. Man hat in der Abstimmung damals einfach nicht mehr erwähnt, dass das eine Alternative ist. Es war aber eine Alternative, weil man damals die vollständige Dekarbonisierung auf netto null nicht als Zielsetzung hatte. Diese Zielsetzung kam erst später mit dem Pariser Klimaabkommen. Die Netto-null-Zielsetzung hat die Bevölkerung mit dem Klima- und Innovationsgesetz beschlossen, das will der Bundesrat umsetzen. Dafür braucht er aber den nötigen Strom, und er muss der Bevölkerung die Sicherheit geben, dass wir in Zukunft den nötigen Strom haben werden.
Deshalb geht es in dieser Diskussion um die grundsätzlichen Elemente für die Zukunft unseres Landes; es geht um eine Strategie zur Frage, ob wir die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes dank genügend Strom langfristig sichern wollen oder nicht; es geht damit letztlich um die Souveränität und Unabhängigkeit unseres Landes. Darüber diskutieren wir heute. Die Voraussetzung einer prosperierenden Wirtschaft ist, genügend Energie zu haben. Können wir diese Sicherheit nicht geben, werden wir in Zukunft den Wohlstand unseres Landes aufs Spiel setzen.
Der Bundesrat hat am 13. August die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Er empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung, will mit dem indirekten Gegenvorschlag aber das Kernenergiegesetz so anpassen, dass der Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz wieder bewilligt werden kann.
All die Diskussionen, die Sie gerne führen möchten - zu den Finanzen, zu Fragen nach dem Wer und Wann -, die kann man erst führen, wenn man sie führen darf. Das ist etwas polemisch formuliert. Natürlich darf man sie führen, aber was nützt es, sie zu führen, wenn im Kernenergiegesetz festgehalten ist, dass es keine Bewilligung gibt? Es ist doch niemand bereit, Zeit und Geld in diese Diskussion zu investieren. Es ist eine herausfordernde Diskussion. Es braucht Ingenieure, Spezialisten, Millionen von Planungsschritten, die in die Hand genommen werden müssen, bevor diese Fragen beantwortet werden können. Das macht doch niemand, solange wir ein Verbot haben respektive keine Bewilligung erteilt wird. Deshalb sagt der Bundesrat: Wir wollen diese Diskussion führen, wenn das Parlament und anschliessend das Volk - das Referendum wurde ja bereits angekündigt - zum Ausdruck bringt: Jawohl, wir wollen, dass sie geführt wird. Deshalb erfolgt dieser Schritt.
Die Volksinitiative verlangt, dass die Stromversorgung mit allen klimaschonenden Optionen der Stromproduktion jederzeit sichergestellt wird. Der Bundesrat empfiehlt diese Initiative klar zur Ablehnung, weil er nicht die ganze Struktur des heutigen Stromsystems und der heutigen Zusammenarbeit mit den Kantonen infrage stellen will. Das wollen wir nicht. Wir würden wahrscheinlich zwanzig Jahre lang über neue Strukturen und Kompetenzen sprechen, kämen zu keinem Ende und sicher nicht zu einer sicheren Stromversorgung.
Im Weiteren ist die Initiative gefährlich: Ist es dann tatsächlich so, dass die Bevölkerung die Initiative annimmt und sagt, sie wolle keine Kernenergie, es uns anschliessend aber nicht gelingt, die notwendigen Phasen zu überbrücken, dann dürfen wir gemäss Initiative auch keine Gaskraftwerke bauen und müssen unsere Notkraftwerke infrage stellen. Das wäre eine gefährliche Strategie. Deshalb empfiehlt der Bundesrat die Initiative klar zur Ablehnung, aber er möchte mit einem indirekten Gegenvorschlag erreichen, dass wir über diese Technologie sprechen dürfen.
Der Bundesrat will das Neubauverbot für Kernkraftwerke mittels indirekten Gegenvorschlags aufheben. In den letzten Jahren hat sich - Sie wissen es - der Strommarkt grundlegend verändert. Wir sehen uns mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Ich möchte hier an die Voten von Ständerat Jakob Stark anschliessen. Er hat gesagt, wir müssten Gräben überwinden und der Gegenvorschlag des Bundesrates habe nichts damit zu tun, gegen die Energiestrategie 2050 zu opponieren. Dem stimme ich zu. Wir brauchen diese Instrumente, aber wir haben jetzt festgestellt, dass sie langfristig nicht ausreichen. Wir haben die Klimaziele gemeinsam festgelegt. Das ist eine neue Grundlage. Im Jahr 2017 sprach niemand von netto null. Deshalb verliert auch niemand das Gesicht, der damals gesagt hat, er wolle keine neuen Kernkraftwerke. Aus damaliger Optik war das absolut nachvollziehbar. Auch die Gegner konnten in keiner Weise voraussehen, dass wir in eine ganz andere Situation kommen werden und plötzlich wegen des Netto-null-Ziels keine Gaskraftwerke mehr bauen können.
Wir haben auch nicht vorausgesehen, dass der Ausbau der Erneuerbaren so herausfordernd sein würde - auch das müssen wir uns ehrlich eingestehen -, dass wir froh sein werden, wenn wir in den nächsten Jahren 6 Terawattstunden Winterstrom erreichen. Wir müssen ehrlich sein: Unser Land, das bis heute 48 Turbinen gebaut hat, ist wahrscheinlich nicht bereit, 1000 oder 2000 Windturbinen zu haben.
Und dann ist es grundsätzlich so: Ich möchte niemandem zu nahe treten, vielleicht gibt es Leute, die eine grössere Weitsicht haben. Aber grundsätzlich ist es so, dass niemand hier im Saal vorausgesehen hat, dass wir heute in einer solch schwierigen und tragischen geopolitischen Lage sein würden; ich glaube, das hat wirklich niemand vorausgesehen.
Es ist heute eine andere Welt als damals bei der Abstimmung über dieses Neubauverbot für Kernenergie. Ich möchte diese andere Welt etwas skizzieren. Sie erlauben mir, dass ich in dieser Debatte etwas länger spreche, weil es so zentral ist, was wir heute diskutieren. Es ist absolut zentral, ob wir diesem Land eine gute Richtung oder eine höchst problematische Richtung vorgeben.
Ich hatte in den letzten drei Wochen die Gelegenheit, an zwei Konferenzen teilzunehmen, an welchen es genau um diese Thematik ging. Es war einerseits die Konferenz der Internationalen Energieagentur in Paris, mit Beteiligung von praktisch allen Energieministern, und andererseits war es der gestrige Nukleargipfel in Paris, zu welchem Emmanuel Macron eingeladen hatte; auch dort waren ein Grossteil der Energieminister aus der ganzen Welt und auch viele Staatschefs und Premierminister anwesend.
Die Hauptaussage liess lange auf sich warten. Es war sehr mühsam, weil praktisch alle lange gesprochen haben. Ich hoffe, es ist heute nicht so mühsam, aber es ist eben wichtig. Alle Minister haben an beiden Konferenzen ohne Ausnahme und in aller Klarheit gesagt - Sie können das nachprüfen -, der Rückgriff auf die kostengünstige Nuklearenergie sei für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Länder in der Zukunft zwingend. Sie haben die notwendige Dekarbonisierung ins Feld geführt, von der wir alle sprechen. Sie haben unisono gesagt, dass wir dieses Ziel ohne Nuklearenergie nicht erreichen werden - unisono! Es geht um die Abhängigkeit und die Souveränität unserer Länder.
Hier kann die Schweiz als innovatives, als eines der wirtschaftlich prosperierendsten Länder der Welt doch nicht abseitsstehen. Bei der Energiefrage ist weltweit eine Kehrtwende im Gang. Das ist eine andere Welt, es ist eine andere Welt. Ich erlaube mir an dieser Stelle, Frau von der Leyen, die EU-Kommissionspräsidentin, zu zitieren. Ich selber habe ihre Aussagen vom Englischen übersetzt, sodass vielleicht nicht jedes Wort ganz genau stimmt. Aber sinngemäss hat sie gestern im Namen der Europäischen Union gesagt, sie glaube, es sei ein strategischer Fehler von Europa gewesen, einer vertrauenswürdigen und erschwinglichen Energieproduktion mit wenig Emissionen den Rücken zu kehren. Und sie hat weiter gesagt, sie wolle "Europe as global hub for nuclear energy". Europa als globaler Hub für Kernenergie - so die Worte von Frau von der Leyen gestern; vor zwei Jahren hätte es noch ganz anders getönt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, hier wirklich diesem Gegenvorschlag zuzustimmen.
Eine Unsicherheit für Erneuerbare sehe ich in keiner Weise. Für die erneuerbaren Energien herrscht mit dem Stromgesetz eine klare Rechtssicherheit. Wenn ich als Investor heute in eine Windkraftanlage investieren will, schaue ich an, was im Gesetz steht. Ich habe die Möglichkeit, 60 Prozent oder etwas darunter Subventionen zu erhalten. Dann baue ich doch, egal ob da irgendwer, ein Parlament oder ein Bundesrat, noch darüber diskutiert, was dann 2050 sein wird. Es war sehr wichtig, dass wir diese Gesetzgebung bis ins Jahr 2050 sicherstellen. Die ist da, die wird nicht verändert. Heute gibt es keine Möglichkeit, Kernkraft zu subventionieren. Das werden Sie hier im Saal noch diskutieren, wenn wir dann dürfen und diesen Schritt überwunden haben. Aber bis 2035 ist alles klar, das sind noch fast zehn Jahre. Wenn wir in dieser Zeit Vollgas geben und sich die Prognose des Bundesrates, dass wir nachher zu wenig Strom haben, als falsch erweist, dann ist es auch gut, dann brauchen wir nicht mehr zusätzlich zu bauen. Aber wenn es nicht so ist, wären wir zu spät, wenn wir erst dann über die Aufhebung des Neubauverbots diskutieren.
Ich gestatte mir noch, Frau Gmür zu antworten. Wir haben zwei Berichte des PSI, die die technischen Angelegenheiten und auch die Erneuerbaren umfassen. Sie sind öffentlich, wir haben sie zuhanden der Kommission verfasst. Sie können diese gerne dort herunterladen.
Erlauben Sie mir auch noch, ein Wort zu Herrn Ständerat Maillard zu sagen. Es ist nicht so, dass die Unternehmen einfach völlig Teil der freien Wirtschaft sind. Die Unternehmen der Energiewirtschaft sind in der Hand der Kantone und der Gemeinden. Es wird an ihnen liegen, die Verantwortung zusammen mit dem Bund wahrzunehmen und die notwendigen Investitionen zu tätigen, wenn es bei den Erneuerbaren hapert. Selbstverständlich wird der Bund bei einer Aufhebung dieses Verbots auf die Kantone und Gemeinden zugehen und mit ihnen diskutieren, wie wir fortfahren und wie wir diese Investitionen angehen. Es wird letztlich schon, da haben Sie recht, eine Aufgabe der öffentlichen Hand sein, hier die nötigen Schritte und die weiteren Schritte anzugehen.
Damit habe ich, glaube ich, auch etwas auf die Fragen oder auf die Diskussion reagiert. Frau Ständerätin Graf, all Ihre Argumente sind auf dem Tisch, und ich kann sie nachvollziehen. Aber eines möchte ich abschliessend sagen: Die Welt ist nicht mehr die Welt von 2017, sie hat sich massiv verändert. Die Stromversorgungssicherheit ist eines der wichtigsten Elemente, und deshalb ist diese Debatte, die Sie sehr spannend geführt haben, nötig. Sie ist sicher nötig, egal wie sie ausgeht, aber sie ist nötig. Denn wir wissen dann, wohin wir gehen.
Ich bitte Sie eindringlich, dem Gegenvorschlag im Interesse unseres Landes zuzustimmen.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Graf Maya ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 27 Stimmen
Dagegen ... 13 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 3a
Antrag der Minderheit
(Müller Damian, Crevoisier Crelier, Graf Maya)
Titel
Finanzierung des Baus und Betriebs von Kernkraftwerken
Text
Der Bund leistet keine finanziellen Beiträge an den Bau und Betrieb von Kernkraftwerken. Subventionen, Darlehen, Kredite, Bürgschaften, Beihilfen und andere Formen der finanziellen Unterstützung sind ausgeschlossen.
Art. 3a
Proposition de la minorité
(Müller Damian, Crevoisier Crelier, Graf Maya)
Titre
Financement de la construction et de l'exploitation de centrales nucléaires
Texte
La Confédération n'accorde aucune contribution financière à la construction ou à l'exploitation de centrales nucléaires. Les subventions, prêts, cautionnements ou toute autre forme de soutien financier sont exclus.
Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ich erlaube mir, gleich zu allen Anträgen der Detailberatung Stellung zu nehmen. Es geht hier um den Antrag der Minderheit Müller Damian und anschliessend um die beiden Einzelanträge, auf die ich noch zurückkomme.
Zuerst zur Minderheit Müller Damian: Dieser Antrag wurde offensichtlich in der Kommission behandelt. Die Kommission hat diesen Antrag mit einer Mehrheit von 10 zu 3 Stimmen abgelehnt. Im Wesentlichen geschah dies aus zwei Gründen.
Der erste Grund ist ein prozeduraler. Namentlich geht es bei diesem indirekten Gegenvorschlag ausschliesslich darum, das grundsätzliche Neubauverbot im Sinne einer Technologieneutralität aufzuheben. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass darauf verzichtet werden soll, zum jetzigen Zeitpunkt bereits irgendwelche Kautelen in diesen indirekten Gegenvorschlag einzubringen.
Damit bin ich beim materiellen Punkt, beim Punkt zwei. Das wurde auch in der Eintretensdebatte schon verschiedentlich ausgeführt: Es ist nicht so, dass wir heute den Entscheid fällen, Bahn frei für ein neues Kernkraftwerk zu machen. Sollte diese Aufhebung des Verbots durch das Parlament kommen und anschliessend bei einer voraussichtlichen Volksabstimmung durchkommen, wäre es immer noch ein langer, langer Weg, wenn er denn überhaupt beschritten werden sollte. Es wurde in der Eintretensdebatte auch schon erwähnt, wie dieser Weg aussieht. Ich möchte es daher nur ganz kurz ausführen: Es bräuchte eine Rahmenbewilligung. Dort wird ein Grundsatzentscheid gefällt, der vom Bundesrat gefällt und auch vom Parlament genehmigt werden muss. Gegen diesen Entscheid, so er denn gefällt würde, besteht die Möglichkeit eines fakultativen Referendums. Sollte es so herauskommen, dass die Rahmenbewilligung erteilt wird, dann geht es weiter um die Bau- und die Betriebsbewilligung, die streng und intensiv durch das UVEK begleitet werden, auch in technischer Hinsicht. Am Schluss gibt es dann noch einen Rechtsmittelweg. Sie sehen: In diesem Verfahren gibt es noch mehr als genügend Gelegenheiten, um entsprechende Rahmenbedingungen zu definieren. Überdies würde es ohnehin ein neues Gesetz brauchen oder mindestens Anpassungen von Gesetzen, die dann definieren, wie ein solches neues Werk aussehen soll, wie es finanziert werden soll und so weiter und so fort.
Bei diesem Minderheitsantrag Müller Damian geht es auch darum, dass jegliche Subventionierung seitens des Bundes ausgeschlossen werden soll, also Subventionierung, Darlehen, Kredite, Bürgschaften und so weiter. Ich habe das auch in der Eintretensdebatte schon ausgeführt: Es gibt keine Form der Stromproduktion, die nicht in irgendeiner Form subventioniert wird. Daher war auch die Mehrheit der Kommission der Auffassung, es sei nicht gerechtfertigt, hier schon von vornherein eine Ungleichbehandlung dieser einen Technologie gegenüber den anderen Technologien zu definieren. Das stehe auch im Widerspruch zum eigentlichen Ziel dieser Vorlage, nämlich der Technologieneutralität. In diesem Sinne bitte ich Sie namens der Mehrheit, den Minderheitsantrag Müller Damian abzulehnen.
Die beiden Einzelanträge lagen der Kommission nicht vor. Ich kann in diesem Sinne nicht namens der Kommission dazu Stellung nehmen. Ich erlaube mir, nur zwei, drei Aspekte meinerseits einzubringen.
Der Einzelantrag Gmür-Schönenberger geht in eine ähnliche Richtung wie der Minderheitsantrag Müller Damian, aber eben nicht in die gleiche. Er möchte, dass die Finanzierung des Baus und des Betriebs zum Zeitpunkt der Rahmenbewilligung festgelegt, klar und gesichert ist. Zu diesem Antrag kann ich aus persönlicher Sicht vielleicht sagen, dass das ohnehin der Fall sein muss. Ansonsten würde niemand ein Rahmenbewilligungsgesuch einreichen. Kein Investor, Betreiber bzw. Konsortium würde einfach aufs Geratewohl ein Rahmenbewilligungsgesuch einreichen. Ich meine, das steht auch im Widerspruch zum eigentlichen Ziel, das nämlich einfach in der Aufhebung des Verbots besteht und nicht darin, zusätzliche Kautelen zu definieren. Aber ich glaube, mit dieser Auflage kann man leben; sie ist ein "no-brainer". Aus meiner Sicht ist es nicht weiter tragisch, wenn man dem Antrag Gmür-Schönenberger im Sinne der Zielerreichung zustimmt.
Der Einzelantrag Häberli-Koller, ich sage es noch einmal, lag der Kommission nicht vor. Auch hier nur ein paar Gedanken meinerseits: Ich meine, er ist insofern sehr ehrlich, weil Frau Häberli-Koller ja gegen den indirekten Gegenvorschlag ist. Es stellt sich einfach die Frage, ob man jetzt quasi durch die Hintertüre wieder ein Technologieverbot einrichten möchte. Hier würde der Gesetzgeber wiederum definieren, welche Technologie zulässig ist und welche nicht. Ich meine, das würde im Widerspruch stehen zum Ziel der Technologieoffenheit, der Technologieneutralität, das dem indirekten Gegenvorschlag zugrunde liegt. Es gäbe dann wiederum ein gewisses Teilverbot. In diesem Sinne bitte ich Sie in meinem Namen, den Antrag Häberli-Koller abzulehnen.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Bundesrat Rösti hat gesagt, über die Finanzierung könne man dann reden, wenn man sie zulasse. Ich finde, gerade weil wir sie vielleicht zulassen, sollten wir vorher klären, wer am Schluss dann die Rechnung bezahlt.
Zur Wiederzulassung der Atomtechnologie ist heute bereits sehr viel gesagt worden. Deshalb habe ich mich beim Eintreten bewusst nicht gemeldet. Mir ging es nicht darum, nochmals alle grundsätzlichen Argumente zu wiederholen. Mir ist in der Debatte, die wir führen, vielmehr ein Punkt besonders wichtig. Falls wir eines Tages mit dieser Vorlage vor das Volk gehen, müssen wir eine Abstimmung gewinnen. Dazu gehört aus meiner Sicht Transparenz. Die Bevölkerung wird zu Recht wissen wollen, wer neue Anlagen finanziert und wer die Risiken trägt. Diese Fragen müssen wir auch bei dieser Vorlage, wenn es zu einer Volksabstimmung kommen wird, hundertprozentig beantworten können. Ob es dann reicht, wenn man sagt, man regle das dann später, überlasse ich der Stimmbevölkerung.
Genau deshalb stelle ich diesen Antrag. In einem Punkt bin ich jedoch seit Längerem überzeugt: Die staatliche Subventionierung neuer Stromproduktionsanlagen muss irgendwann ein Ende haben. Das ist in der Schweiz nicht einfach, wir haben das heute gehört. Wir sind eine Hochpreisinsel, die Anforderungen sind hoch, und Projekte können leicht verzögert werden; Kollege Rieder hat das bereits sehr ausführlich erwähnt. Die Folgen sehen wir ja täglich: Obwohl wir politisch das klare Ziel gesetzt haben, dass mehr im Inland investiert werden soll, investieren unsere Energieversorger vornehmlich im Ausland. Trotzdem bin ich überzeugt, dass es möglich ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit neue Stromproduktionen mehrheitlich vom Markt finanziert werden können. Das geplante Stromabkommen ist ein wichtiger Baustein dafür, weil es den Markt weiter liberalisiert und damit Innovationen fördert.
Die Kernkraftwerke, die heute im Wesentlichen in westlichen Ländern gebaut werden, funktionieren jedoch genau umgekehrt. Sie sind stark auf staatliche Garantien und Förderungen angewiesen, von der Planung bis zum Rückbau. Das ist eine andere Dimension als die aktuelle Förderung bei den Erneuerbaren. Bei erneuerbaren Energien wirken Förderinstrumente als zeitlich begrenzte Investitionsanreize. Bei neuen Kernkraftwerken sehen wir international hingegen langfristige Preisgarantien oder staatliche Risikoübernahmen über Jahrzehnte. Als liberal denkender Mensch darf man sich dagegen auch wehren. Unsere Energiepolitik sollte sich in Richtung Markt bewegen, nicht in Richtung mehr Staat.
Bundesrat Rösti hat erwähnt, wie es Frankreich macht. Frankreich subventioniert zusätzlich den Strom, der in AKW produziert wird. Die Industrie in der Schweiz hat neben den höheren Lohnkosten auch höhere Strompreise zu bezahlen. Das ist ein Fakt, den es zu berücksichtigen gilt. Ob man sich da einreiht und das auch machen will, müssen wir definitiv noch zu einem späteren Zeitpunkt diskutieren. Genau deshalb stelle ich ja diesen Antrag, wonach staatliche Finanzierungen für neue Kernkraftwerke ausgeschlossen werden sollen.
Sie werden vielleicht sagen - da bin ich überzeugt, Herr Bundesrat -, dass in der Vorlage eine solche Finanzierung gar nicht vorgesehen sei. Warum also dieser Passus? Weil der Gesetzgeber von Anfang an Klarheit schaffen sollte. Wir haben in jüngster Zeit in diesem Rat und in diesem Land mehrfach feststellen müssen, was passiert, wenn zuerst Wünsche verabschiedet werden und erst später die Rechnung kommt. Die 13. AHV-Rente kann nicht in allen Belangen damit gleichgesetzt werden, das bin ich als Sozialpolitiker gewohnt, aber es war eine Tatsache, dass man der Bevölkerung gesagt hat, man könne sie ohne Zusatzfinanzierung einführen. Fakt ist, dass wir nächste Woche mehrere Anträge für mehr Lohnabzüge und für mehr Mehrwertsteuer diskutieren werden. Wenn wir aber neue Technologien grundsätzlich ermöglichen, sollen Investoren auch wissen, dass die Schweiz offen ist. Wir müssen das dann so bewerkstelligen, dass wir das Ganze aus dem Markt heraus finanzieren. Ich möchte in den nächsten Jahren keine Diskussion über neue Abgaben oder staatliche Finanzierungsvehikel führen müssen, weil unternehmerische Risiken an den Staat übertragen werden und diese am Schluss über höhere Strompreise finanziert werden müssen. Auch aus Sicht der Versorgungssicherheit finde ich das persönlich sinnvoller.
Der Bundesrat argumentiert, dass wir ab 2050 mehr Strom benötigen werden. Entscheidend ist aber zuerst der Weg bis dahin. Entscheidend ist deshalb vor allem auch der Ausbau der Stromproduktion in den nächsten Jahren und Jahrzehnten. Neue Kernkraftwerke würden aufgrund der langen Planungs- und Bauzeiten in diesem Zeitraum kaum einen Beitrag leisten. Das ist Fakt, das haben wir heute von der Gegner- wie auch von der Befürworterseite gehört.
Mit dem Stromgesetz haben wir Ausbauziele von 35 Terawattstunden bis 2035 und von 45 Terawattstunden bis 2050 beschlossen. Damit können wir die bestehenden Kernkraftwerke und die fossile Energie in Gebäuden und im Verkehr ersetzen. Das wurde uns immer versprochen. Sollte das nicht mehr der Fall sein, müsste man das heute klar festhalten. Wenn wir darüber hinaus mehr Strom brauchen, etwa wegen neuer Rechenzentren, dann sollen diese Unternehmen den zusätzlichen Strom bezahlen, nicht die gesamte Wirtschaft und auch nicht die Bevölkerung über höhere Steuern.
Ich möchte Sie bitten, heute keine Pfadabhängigkeiten zu schaffen, die dazu führen, dass unsere Stromversorgung auch nach 2050 noch immer am staatlichen Tropf hängt, zumal der zusätzliche Strombedarf schon in den nächsten Jahren entstehen wird. Deshalb sollten wir uns jetzt viel eher in die nächste Runde stürzen, damit neue Produktionen beispielsweise mit Batterien oder anderen Speichern verstetigt werden können - in Kalifornien ist das bereits gang und gäbe -, aber bitte aus dem Markt heraus und nicht in Form von neuen Subventionen.
Ich bitte Sie deshalb, meinen Antrag in dieser ersten Runde zu unterstützen. Was dann weiter geschieht, werden wir im Verlaufe der Debatte natürlich sehen.
Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Sie kennen meine kritische Haltung gegenüber der Atomenergie, aber ich möchte Ihnen gerne beliebt machen, hier den Minderheitsantrag Müller Damian zu unterstützen. Neue Atomkraftwerke gehören heute zu den teuersten Energieprojekten überhaupt. Internationale Beispiele zeigen: Sie werden praktisch überall nur dann gebaut, wenn der Staat massive Garantien übernimmt, sei es über Preisgarantien, Kreditabsicherungen oder andere Förderinstrumente, zum Beispiel staatliche Übernahmen von Haftpflichtversicherungen. Denn, Sie erinnern sich, keine private Versicherung übernimmt die Haftung für Folgeschäden bei Unfällen von Atomkraftwerken. Das alles bleibt dann beim Staat hängen und bei der Bevölkerung, die es teuer bezahlen muss.
Ich möchte Ihnen dazu einfach noch ein paar Zahlen erwähnen, weil das vorhin in unserer Debatte nicht so konkret angesprochen wurde. Aber wir müssen uns einfach bewusst sein, um welche Milliardenkosten es sich handeln würde, wenn Atomkraftwerke wieder gebaut würden. Ich gebe Ihnen die Zahlen, Sie kennen sie vielleicht; sie sollen hier zu Protokoll gegeben werden. Aber die Kosten derjenigen Atomkraftwerke, die in letzter Zeit in Europa gebaut wurden, wurden bei allen massiv überschritten, und der Staat musste dazu auch den massiven Anteil an Subventionen zahlen. Das finnische AKW Olkiluoto hat 11 Milliarden Franken gekostet, geplant waren 4,5 Milliarden. Das Atomkraftwerk Flamanville 3 in Frankreich hat 23,7 Milliarden Euro statt der geplanten 4 Milliarden Euro gekostet. Es wurde auch erst nach 17 Jahren Bauzeit in Betrieb genommen, eigentlich 12 Jahre zu spät. Das AKW Hinkley Point C in England ist noch im Bau, hat aber bis jetzt 40 Milliarden Euro an Subventionen bekommen. Wir sprechen also genau davon, dass es kein Atomkraftwerk geben wird, ohne dass der Staat Subventionen in vielfacher und vielfältiger Art und Weise einspeist.
Es wäre aber kaum erklärbar, dass wir heute mit der Energiestrategie 2050 - und wir sind uns einig darüber, dass wir diese mit voller Kraft fortsetzen - Milliarden von Franken in den Ausbau erneuerbarer Energien investieren, das sind Private, Gemeinden, Kantone, Unternehmen, aber gleichzeitig neue Atomprojekte, die sich vielleicht irgendeinmal entwickeln, mit staatlichen Mitteln absichern.
Ich möchte hier auch zuhanden des Kommissionspräsidenten, Kollege Burkart, sagen: Was die Subventionen betrifft, so stimmt es; selbstverständlich bekommen auch erneuerbare Energien staatliche Unterstützung, und das ist auch richtig. Ich mache nur einen kleinen Vergleich. Dachsolaranlagen - das ist das Einfachste, Effizienteste, sie sind dort, wo die Menschen den Strom brauchen - weisen die geringste Bundessubvention aus, nämlich 15 Prozent, während wir bei AKW von 60 bis 100 Prozent ausgehen. Man sollte also einfach immer diese Relationen im Kopf behalten.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, dem Minderheitsantrag Müller Damian zu folgen. Er schafft eine wichtige Klarheit: kein staatlicher Rettungsschirm für neue Atomkraftwerke.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich bitte Sie namens des Bundesrates, den Antrag der Minderheit Müller Damian abzulehnen. Man muss ganz ehrlich sein. Es wurde vorhin bereits vom Kommissionssprecher gesagt, dass es keine Energieform gibt, die nicht in irgendeiner Form vom Staat - vom Bund, von den Kantonen oder von den Gemeinden - unterstützt wird. Auch die Wasserkraftwerke hätte vor hundert Jahren kein privates Unternehmen gebaut. Sie finden kein privates Unternehmen, das in eine Staumauer investiert. Sie stellen ja auch heute fest, dass es keine Windanlage, kein Solardach, kein kleines Wasserkraftwerk gibt, das letztlich nicht 50 oder mehr Prozent Subventionen erhält. Das wird einfach ausgeblendet.
Es wird immer gesagt, dass Kernkraftwerke viel Subventionen brauchen würden. Wir kassieren von den Stromkonsumenten über den Netzzuschlagsfonds jährlich 1,3 Milliarden Franken. Das ergibt in zehn Jahren genau die Grössenordnungen, die Frau Graf genannt hat. 1,3 Milliarden Franken jährlich ergeben in zwanzig Jahren über 25 Milliarden Franken, die wir für Erneuerbare ausgeben - für Erneuerbare, die nicht Bandstrom produzieren, sondern zumeist abhängig von der Sonne oder vom Wind sind. Es muss jede Stromproduktion subventioniert oder irgendwie unterstützt werden. Da muss man ehrlich sein, und - so ehrlich bin ich auch - das wird auch bei Kernkraftwerken, welcher Art auch immer, der Fall sein. Deshalb sagen wir ja auch: Geben wir jetzt Gas.
Wenn Sie heute zum Gegenvorschlag Ja sagen, besteht nicht die Gefahr, dass morgen jemand kommt und einen Antrag für eine Subvention stellt, die dann in Konkurrenz zu den Erneuerbaren steht. Wir haben gar kein Gesetz dazu. Wir müssten diesem Antragsteller sagen: Nein, wir haben keine Möglichkeit, Sie müssen das selbst machen. Darüber werden wir nach einem allfälligen Ja des Rates und des Volkes sprechen. So ehrlich muss man hier sein.
Ich habe vorhin von der internationalen Konferenz gesprochen, da war die Frage der Finanzierung ein grosses Thema. Wie erfolgt diese? Ist es durch die gleitende Marktprämie? Das ist ein sehr spannendes und gutes Instrument und unter Umständen auch ein erfolgreiches Instrument für den Staat, weil es in Zeiten hoher Strompreise Einnahmen generiert. So ehrlich müssen wir sein.
Frau Graf, Sie haben richtigerweise die hohen Kosten der zuletzt gebauten Kernkraftwerke erwähnt. Einfach noch zur Klarheit: Flamanville kostete am Schluss 13 Milliarden Franken. Wir wollen hier keinen Zahlenstreit entfachen, aber es waren nicht 23, sondern 13 Milliarden Franken. Aber es ist auch viel mehr als ursprünglich geplant, da gebe ich Ihnen recht; aber einfach damit wir von den richtigen Zahlen sprechen. Diese Werke produzieren jetzt über Jahrzehnte Bandstrom, das darf man nicht vergessen.
Deshalb bitte ich Sie namens des Bundesrates, den Antrag der Minderheit abzulehnen. Es wäre letztlich einfach ein Artikel, der zwar eine Öffnung darstellt, der aber verhindert, dass wir hier weiterfahren können. Da müssen wir ehrlich sein.
Zur Haftpflichtversicherung: Es gibt internationale Konstrukte, die das ermöglichen. Die Risiken werden international verteilt, das ist nicht einfach vorhanden.
Abschliessend noch zu den Kosten: Es wurde gestern sehr intensiv von einer notwendigen Standardisierung gesprochen. Bei der Standardisierung spricht man von den Small Modular Reactors. Wenn das gelingt, werden das Standardbauten sein, die gleichwertig gebaut werden und die die Kosten massiv senken sollten. Diese Small Modular Reactors sind eine Riesenchance für die Rechenzentren, und diese Chance sollten wir uns nicht entgehen lassen. Man geht generell davon aus, dass diese in etwa vier, fünf Jahren marktreif sind. Wir werden sehen, ob diese Ankündigung stimmt. Aber auch dafür sollten wir die Möglichkeit haben.
Noch ein letztes Argument, Herr Ständerat Müller: Wir können schon sagen, ja gut, dann sollen die Rechenzentren das bezahlen. Wenn um uns herum alle Länder mit staatlicher Unterstützung bauen und billigen Strom bieten, dann wird diese Entwicklung einfach nicht in der Schweiz stattfinden, dann werden wir kein Zentrum für künstliche Intelligenz sein, weil wir einfach diese Möglichkeit des Strombezugs nicht haben.
Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag Müller Damian abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 13 Stimmen
Dagegen ... 26 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Art. 12 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 12 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 12a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Häberli-Koller
Text
Rahmenbewilligungen dürfen nur erteilt werden für Kernkraftwerke, deren Reaktoren nicht mit Wasser gekühlt werden und aus deren Betrieb keine radioaktiven Abfälle anfallen, die nach Ablauf von 300 Jahren die Freigrenzen gemäss Strahlenschutzgesetzgebung überschreiten.
Art. 12a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Häberli-Koller
Texte
Des autorisations générales ne peuvent être accordées que pour les centrales nucléaires dont les réacteurs ne sont pas refroidis par de l'eau et dont l'exploitation ne produit pas de déchets radioactifs dépassant, après 300 ans, les limites fixées par législation sur la radioprotection.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Für eine Aufhebung des Neubauverbots ist sicherzustellen, das verlangt mein Einzelantrag, dass ausschliesslich Technologien in Betracht kommen, die ein deutlich reduziertes Unfallrisiko aufweisen, keine langfristige Entsorgungsproblematik verursachen und den Grundsätzen von Nachhaltigkeit, Vorsorge und Generationengerechtigkeit entsprechen. Mein Einzelantrag definiert hierfür klare und überprüfbare Mindestanforderungen.
Die Befürworter neuer AKW sprechen in ihren Voten ja stets von diesen neuen Technologien, die weniger Risiko darstellen, weniger Abfälle produzieren und für mehr Sicherheit sorgen. Wassergekühlte Reaktoren sind heute der internationale Standard, weisen jedoch systematische Risiken auf. Sie arbeiten mit hohem Druck und hohen Temperaturen, sind auf eine dauerhaft gesicherte Wasserzufuhr angewiesen und belasten damit unsere Gewässer. Mit zunehmender Hitze und mit zunehmenden Niedrigwasserperioden verschärfen sich diese Standort- und Sicherheitsrisiken enorm. Internationale Entwicklungsprogramme zu Reaktoren der Generation IV sowie zu Advanced Modular Reactors setzen deshalb systematisch auf alternative Kühlkonzepte wie Gas-, Flüssigsalz- oder -metallkühlung. Diese Systeme zielen auf geringere Druckverhältnisse, passive Sicherheitseigenschaften und eine reduzierte Abhängigkeit von grossen Wassermengen ab. Die beantragte Einschränkung orientiert sich an dieser technologischen Weiterentwicklung und setzt damit einen Anreiz für Konzepte mit inhärent höherer Sicherheit und mit geringerer Klimasensitivität.
Die hochradioaktiven Abfälle aus heutigen Kernkraftwerken enthalten langlebige Radionuklide, deren Gefährdungspotenzial über sehr lange Zeiträume relevant bleibt. Entsprechend verlangt der Gesetzgeber für geologische Tiefenlager einen sicheren Einschluss über rund eine Million Jahre für hochaktive Abfälle sowie über 100 000 Jahre für schwach- und mittelaktive Abfälle. Damit verbunden sind erhebliche technische, gesellschaftliche und finanzielle Langzeitunsicherheiten. Die Begrenzung auf Abfälle, die nach 300 Jahren die Freigrenzen nicht mehr überschreiten, reduziert intergenerationelle Belastungen deutlich. Die 300-Jahre-Vorgabe schafft damit einen klaren Innovationsanreiz zur Minimierung langlebiger Radionuklide, stärkt das Verursacherprinzip und begrenzt so langfristige Haftungs- und Kostenrisiken für Staat und Gesellschaft. Damit wird sichergestellt, dass neue Anlagen, falls sie überhaupt zugelassen werden, keine zusätzlichen Langzeitlasten schaffen.
Ich glaube, diese Präzisierung hier im Gesetz wiederholt eigentlich nur, was ständig diskutiert wird und wie die Befürworter argumentieren; das ist in vielen Aussagen nachzulesen. Damit schreiben wir im Gesetz fest, was für viele sowieso klar ist.
Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Ich möchte Sie um Unterstützung des Antrages Häberli-Koller bitten. Dieser Einzelantrag adressiert nämlich zentrale Probleme der Kernenergie.
Erstens die Sicherheit: Der Antrag verlangt Reaktoren, die nicht mit Wasser gekühlt werden. Genau diese Wasserkühlung ist bei den heutigen Anlagen der zentrale Risikofaktor für schwere Unfälle. Erinnern Sie sich an die Sommer mit Niedrigwasser. Wer aus den Erfahrungen der Vergangenheit lernen will, muss hier ansetzen.
Zweitens die Verantwortung gegenüber kommenden Generationen: Der Antrag stellt nämlich eine klare Bedingung - kein Betrieb, der radioaktive Abfälle hinterlässt, die länger als 300 Jahre über den Freigrenzen liegen. 300 Jahre sind immer noch sehr, sehr viel und umfassen viele Generationen von Menschen. Damit wird das ungelöste Problem des Atommülls nicht länger um Jahrtausende in die Zukunft und auf nächste Generationen verschoben.
Drittens die Klarheit in der Energiepolitik: Heute existiert kein kommerzielles Kernkraftwerk weltweit, das diese Kriterien erfüllt. Der Antrag macht damit sichtbar, was energiepolitisch ohnehin Realität ist. Wenn wir unsere Stromversorgung in den kommenden Jahrzehnten sichern wollen, liegt der einzig realistische und verfügbare Weg im konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien. Dieser Antrag schafft also technologische und generationengerechte Mindeststandards. Wer neue Kernenergie fordert, soll zeigen, dass diese Kernenergie sicherer ist, keinen jahrtausendelangen radioaktiven Abfall produziert und verantwortbar bleibt. Solange das nicht möglich ist, bleibt der Auftrag für uns natürlich klar.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Einzelantrag Häberli-Koller zuzustimmen.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wenn Sie dem Einzelantrag Häberli-Koller zustimmen, machen Sie eigentlich die ganze Vorlage obsolet, denn heute gibt es diese Technologie in der breiten Anwendung noch gar nicht. Man ist forschungsmässig entsprechend unterwegs; das sind vielversprechende Aspekte oder vielleicht auch Möglichkeiten, die sich in der Zukunft auftun werden. Aber aktuell gibt es diese Anlagen nicht.
Sie verhindern damit, dass unsere alten Anlagen - diese sind, ich hatte es eintretend gesagt, vierzig oder dann sogar sechzig Jahre alt und nach wie vor sicher, weil sie immer wieder nach den Vorgaben des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) nachgerüstet werden müssen - durch die Reaktortypen III und III plus ersetzt werden können. Diese Reaktortypen sind etwa 100-mal sicherer als die, die wir in Betrieb haben, weil sie andere Sicherungssysteme haben.
Ich finde einfach: Wenn Sie den Schritt schon gemacht haben, heute technologieoffener zu sein, dann bauen Sie doch nicht wiederum diese Schwelle ein. Wie gesagt, verunmöglichen Sie damit Entwicklungen oder Neubauprojekte.
Ich empfehle Ihnen, bei der Kommission zu bleiben und den Einzelantrag Häberli-Koller nicht anzunehmen.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Es wäre sehr erfreulich, wenn gemäss diesem Antrag Kernkraftwerke gebaut werden könnten. Aber es ist tatsächlich so, dass die Forderung, dass nicht mehr mit Wasser gekühlt werden darf, verunmöglicht, dass man weiterkommt, weil die meisten Reaktortypen mit Wasser gekühlt werden. Das ist Fakt. Zudem ist es wirklich nicht möglich, wie es der Antrag auch verlangt, dass die aus diesen Anlagen zurückbleibenden Abfälle bereits nach 300 Jahren die Freigrenze gemäss Strahlenschutzgesetzgebung erreichen. Solche Typen gibt es einfach noch nicht. Daher kommt dieser Antrag faktisch einem Nein zum Gegenvorschlag oder einer Ablehnung desselben gleich. Wenn dieser Antrag in den Gegenvorschlag integriert wird, haben wir einfach weiterhin ein faktisches Neubauverbot, das dann etwas anders tönt.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. Ich glaube - es wurde vorhin von Herrn Ständerat Hegglin auf den Punkt gebracht -, es ist praktisch ein Antrag, der etwas anders formuliert einfach sagt: Wir wollen weiterhin ein Verbot, weil wir es wahrscheinlich nicht mehr erleben werden, dass diese Typen kommen. Das ist die heutige Sachlage.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 23 Stimmen
Für den Antrag Häberli-Koller ... 17 Stimmen
(1 Enthaltung)
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Art. 13 Abs. 1 Bst. h
Antrag Gmür-Schönenberger
Die Rahmenbewilligung kann erteilt werden, wenn:
h. bei Kernkraftwerken zudem, wenn die Finanzierung des Baus und des Betriebs gesichert ist.
Art. 13 al. 1 let. h
Proposition Gmür-Schönenberger
L'autorisation générale peut être accordée :
h. si, dans le cas de centrales nucléaires, le financement de la construction et de l'exploitation est assuré.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Was haben wir in den letzten Tagen, in den letzten Monaten und, bald kann ich es so sagen, in den letzten Jahren getan und werden es auch weiterhin tun? Wir unterhalten uns über finanzielle Mittel, vor allem auch über die fehlenden, und darüber, wo wir einsparen können, wollen und müssen. Wir wissen alle ganz genau, dass die Finanzierung bei jedem einzelnen Geschäft ein absolut zentraler Punkt ist, den wir auch hier und jetzt nicht einfach ausblenden können. Vor allem sollte er nicht erst geklärt werden, wenn die Rahmenbewilligung bereits vorliegt, sondern vorher. Bei der Halbierungs-Initiative sind wir genau so vorgegangen: Zuerst haben wir geschaut, welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, und erst in einem nächsten Schritt wird die Konzession besprochen und behandelt werden.
Die Ergänzung von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe h des Kernenergiegesetzes ist ganz klar notwendig, um sicherzustellen, dass neue Kraftwerke nur dann eine Rahmenbewilligung erhalten, wenn ihre Finanzierung gesichert, vor allem aber glaubhaft gesichert ist. Gerade bei Kernkraftwerken ist dies besonders wichtig, da es sich um ausserordentlich kapitalintensive und langfristige Infrastrukturprojekte handelt, deren Bau und Betrieb sowie eine allfällige spätere Stilllegung und Entsorgung erhebliche finanzielle Verpflichtungen über mehrere Jahre mit sich bringen. Sie wissen es: Es geht da um Milliarden.
Ohne eine ausdrückliche Anforderung zur gesicherten Finanzierung besteht das Risiko, dass Projekte mit unzureichender finanzieller Grundlage eine Rahmenbewilligung erhalten. Dies kann zu unrealistischen oder spekulativen Projektvorhaben führen und im weiteren Verlauf politischen oder wirtschaftlichen Druck erzeugen, dass der Staat, die öffentliche Hand, finanzielle Risiken übernehmen soll.
Die beantragte Ergänzung schützt den Bund und uns alle davor, indirekt für mögliche Finanzierungslücken oder Projektabbrüche aufkommen zu müssen. Die Bestimmung ist somit eine zentrale Voraussetzung dafür, dass eine allfällige Öffnung für neue Kernkraftwerke im Einklang mit dem bestehenden regulatorischen Rahmen erfolgt und die finanzielle Verantwortung klar bei den Projektträgern verbleibt. Eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung ist mit diesem Antrag aber weiterhin möglich.
Der Kommissionsberichterstatter hat gesagt, die Finanzierung liege ohnehin vor und sei gesichert, wenn ein Gesuch für eine Rahmenbewilligung eingereicht werde; mein Antrag sei ein "no-brainer". Ich bitte Sie trotzdem, diesen "no-brainer" zu unterstützen. Die beantragte Ergänzung schafft nämlich ganz klar Rechtssicherheit und stellt sicher, dass nur Projekte mit einer tragfähigen wirtschaftlichen Grundlage überhaupt in das aufwendige und politisch bedeutsame Bewilligungsverfahren eintreten können.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich kann den Antrag Gmür-Schönenberger nachvollziehen. Vor einer Rahmenbewilligung muss eine klare Finanzierung vorliegen. Ich bin froh um Ihre Bemerkungen und möchte wiederholen, dass es sich um eine Finanzierung handelt, die es heute in dieser Form nicht gibt und die, wenn überhaupt, vom Rat beschlossen werden müsste. Das wäre ein Finanzierungsinstrument wie etwa ein Contract for Difference oder eine Marktprämie. Sie haben klar gesagt, dass eine Bundessubvention nicht ausgeschlossen wäre; sie wäre Teil einer solchen Finanzierung. Mit diesem Hinweis kann ich den Einzelantrag Gmür-Schönenberger zur Annahme empfehlen. Zweifelsohne handelt es sich zwar um eine zusätzliche Hürde, doch damit war eigentlich zu rechnen. Daher würde ich diesen Antrag unterstützen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Gmür-Schönenberger ... 26 Stimmen
Dagegen ... 9 Stimmen
(6 Enthaltungen)
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Art. 106 Abs. 1bis; Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 106 al. 1bis ; ch. II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 26 Stimmen
Dagegen ... 12 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
2. Bundesbeschluss über die eidgenössische Volksinitiative "Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)"
2. Arrêté fédéral relatif à l'initiative populaire fédérale "De l'électricité pour tous en tout temps (Stop au blackout)"
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Hegglin Peter, Brüngger, Burkart, Chiesa, Stark)
... die Initiative anzunehmen.
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Hegglin Peter, Brüngger, Burkart, Chiesa, Stark)
... aux cantons d'accepter l'initiative.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Der Antrag der Minderheit Hegglin Peter wurde bereits begründet.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 33 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 8 Stimmen
(1 Enthaltung)
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Da Eintreten auf Vorlage 2 obligatorisch ist, findet keine Gesamtabstimmung statt. Das Geschäft geht an den Nationalrat.