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Marktgerechte Löhne beim Bund. Privatwirtschaft nicht mit ungleichen Spiessen konkurrenzieren

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion.

Moser Tiana Angelina · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Wie es der Titel sagt, verfolgt die Motion das Ziel, dass die Löhne in der Bundesverwaltung marktgerechter erfolgen. Sie nennt hierfür zwei Massnahmen:

1. Bei der Festlegung der Löhne muss neben der Qualifikation und der Erfahrung einer Person ihrem Marktlohn, dem Opportunitätslohn bei einer Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber, besser Rechnung getragen werden. Das ist die erste geforderte Massnahme.

2. Die Löhne in der Bundesverwaltung sollen nicht stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne der gesamtschweizerischen Privatwirtschaft.

Ihre Staatspolitische Kommission hat die Motion am 17. Februar dieses Jahres vorberaten und ihr mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Wir sind Zweitrat. Der Nationalrat hat der Motion mit 123 zu 62 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Ihre Kommission hat die Motion zusammen mit dem Bericht "Vergleichsstudie über die Anstellungsbedingungen der Bundesverwaltung gegenüber dem öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor" zu den gleichlautenden Postulaten Bauer 23.3087 und Nantermod 23.3070, "Öffentlicher und privater Arbeitsmarkt. Analyse der Bedingungen und Bekämpfung von unlauteren Praktiken des öffentlichen Sektors", beraten. Dabei sind die Ergebnisse der Vergleichsstudie von Pricewaterhouse Coopers AG (PwC) präsentiert worden.

Die Analyse von PwC kommt zum Schluss, dass die Gesamtvergütung der überwiegenden Mehrheit der Funktionen in der Bundesverwaltung auf einem ähnlichen Niveau ist wie jene der Vergleichsgruppe aus der Privatwirtschaft. Signifikante Abweichungen gibt es bei den Topkader-Funktionen; das sind Führungsfunktionen der zweiten oder dritten Hierarchie-Ebene oder vereinzelte spezifische Fachkräfte. Hier sind die Löhne der Personen in der Bundesverwaltung eher tiefer als in der Privatwirtschaft. Das hat primär mit den variablen Lohnanteilen wie Boni in der Privatwirtschaft zu tun, die es so in dieser Form in der Bundesverwaltung nicht gibt. Die Abweichungen auf den tieferen Hierarchiestufen sind eher positiv; das heisst, sehr gut qualifizierte Personen verdienen im Vergleich zur Privatwirtschaft eher etwas weniger, tief qualifizierte eher etwas mehr.

Die Studie kam zum Schluss, dass die Anstellungsbedingungen grundsätzlich plausibel und nachvollziehbar sind, dass es aber im Falle von Sparmassnahmen, wie das ja aktuell der Fall ist, durchaus Spielräume gebe. Demzufolge wurde eine Reihe von Massnahmen eingeleitet. Beispielsweise waren das Anpassungen in der Ferienregelung, Kürzungen bei der beruflichen Vorsorge oder Kürzungen von Treueprämien und Leistungsprämien. Zudem hat der Bundesrat eine Anpassung des Lohnsystems beschlossen. Diese erfolgte grundsätzlich basierend auf den Arbeiten zum Postulat 19.3974 der Finanzkommission des Nationalrates, "Entkoppelung der Lohnentwicklung von der Leistungsbeurteilung". Neu soll die Lohnentwicklung der Mitarbeitenden in der Bundesverwaltung anhand einer vorgegebenen und marktkonformen Lohnkurve verlaufen. Ein wesentliches Element ist, dass die Mitarbeitenden vorher fast automatisch das Lohnmaximum erreicht haben; dies soll nicht mehr fast automatisch der Fall sein, sondern primär eben bei ausserordentlichen Leistungen.

Die Kommission hat den Bericht des Bundesrates ausführlich und durchaus auch kritisch diskutiert und einen Vergleich mit anderen Berichten angestellt. Sie hat auch die verschiedenen Massnahmen diskutiert und sie grundsätzlich begrüsst. Sie hat der Motion aber trotzdem mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Sie will damit primär die Unterstützung der eingeleiteten Massnahmen zum Ausdruck bringen.

Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Je suis celui qui s'est opposé en commission, mais, selon la pratique de ce conseil, étant seul, je n'ai pas déposé de minorité vu les faibles chances de succès. J'aimerais quand même dire quelques mots. D'abord, le mérite de cette motion, s'il y en a au moins un, est d'avoir pu casser un certain nombre d'idées reçues, notamment le fait que les salaires à la Confédération seraient très supérieurs au privé. Quand on compare véritablement fonction par fonction, on constate que ce n'est pas le cas et que les différences sont très modestes, comme l'a rappelé notre rapporteur. Les différences sont plutôt à l'avantage des personnes à salaire modeste et sont plutôt au désavantage des salaires avec une fonction élevée, ce qui est assez admissible dans la mesure où l'État, en principe, corrige un peu les excès, d'un côté comme de l'autre.

Je constate que ce qui est vrai sur le plan des salaires est aussi vrai sur le plan de la croissance. Les automatismes salariaux ne conduisent pas, pour ceux qui existent encore, à une croissance annuelle supérieure. L'avis du Conseil fédéral le montre : au total, sur dix ans, le niveau des salaires en général en Suisse a augmenté de 7 pour cent, alors qu'il n'a augmenté que de 6,2 pour cent à la Confédération. Là aussi, dans la croissance annuelle, on n'a pas de différence. S'il y en a une, elle est plutôt au désavantage des employés de la Confédération.

La question, maintenant, c'est : faut-il aller plus loin dans la recherche visant à s'approcher des salaires du secteur privé ? Je constate deux éléments. Un élément est que le système qui existe à la Confédération a un avantage qui pousse à une certaine fidélisation et également à une certaine simplicité. J'aimerais mettre en garde contre ceux qui croient qu'ajouter des primes ou des mécanismes liés au mérite augmenterait l'efficacité. Ce qu'on a surtout constaté, quand cela a été introduit, c'est que cela augmente la complexité et que ce n'est pas moins cher. La plupart du temps, les salaires au mérite reviennent finalement plus chers que les mécanismes de fidélisation que l'on connaît.

Dernière remarque : j'aimerais quand même vous signaler que, souvent, le discours dans ce Parlement consiste à laisser aux partenaires sociaux le soin de discuter les salaires. Quand il y a des interventions politiques pour intervenir sur la politique salariale, je dois malheureusement constater que c'est souvent au désavantage des petits salaires. Ce sera le cas ici, puisqu'on encourage le Conseil fédéral à aller dans le sens du privé. Cela signifie, pour les petits salaires de la Confédération, plutôt une tendance à la baisse. La semaine prochaine, on parlera des salaires minimaux dans les cantons. Ce sera la même chose. J'aimerais quand même qu'on évite, quand on intervient sur la politique salariale, de systématiquement désavantager ceux qui gagnent peu. Je pense que ce ne serait pas un bon signal.

Dans ce sens, j'invite le Conseil fédéral à continuer sur la voie du partenariat social et à essayer de trouver avec les syndicats représentatifs les meilleures solutions pour une fonction publique de la Confédération qui soit attractive.

Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich habe das Wort nur verlangt, um etwas in die Richtung dessen zu sagen, was Kollege Maillard angesprochen hat. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Gleichzeitig hat uns der Bundesrat einen Bericht in Umsetzung der Postulate Bauer und Nantermod vorgelegt, in dem er darlegt, dass die Lohnunterschiede nicht so sind, wie sie in einer Studie des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik der Universität Luzern dargelegt wurden. Ich stelle fest, dass der Bundesrat damit den Auftrag entgegennimmt, erstens dem Marktlohn besser Rechnung zu tragen und zweitens zu gewährleisten, dass die Löhne in der Bundesverwaltung nicht stärker als die durchschnittlichen Löhne der gesamtschweizerischen Privatwirtschaft steigen.

Das führt mich zu zwei Feststellungen. Es wird einerseits schwierig sein - das wissen alle, die schon bei solchen Lohnvergleichen mitgearbeitet haben, sei das in der Privatwirtschaft oder beim Staat -, Stellen und Funktionen miteinander zu vergleichen. In diesem Sinne bin ich gespannt, wie der Bundesrat dem ersten Auftrag nachkommen wird, dafür zu sorgen, dass dem Marktlohn noch besser Rechnung getragen wird. Andererseits wird der Bundesrat beim zweiten Auftrag in der Pflicht sein, sicherzustellen, dass die Löhne bei der Bundesverwaltung nicht stärker steigen als diejenigen der Privatwirtschaft, und dem Parlament zu gegebener Zeit darzulegen, wie diesem Auftrag nachgekommen worden ist und wie sich die Bemühungen in den Resultaten niederschlagen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Sie haben es gesehen: Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen aufzunehmen, und zwar auch deshalb, weil wir der Meinung sind, dass ein Teil umgesetzt oder in Umsetzung ist.

Sie, Herr Ständerat Fässler, haben jetzt die Aufträge noch einmal referiert. Die Entlöhnung soll marktgerecht sein, und dann heisst es, man solle bei der Festlegung der Löhne neben Qualifikation und Erfahrung einer Person deren Marktlohn bei der Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber besser Rechnung tragen. Also das ist die Vergleichbarkeit, das ist das eine. Weiter sollen die Löhne in der Bundesverwaltung nicht stärker steigen als anderswo. Ich sage gerne etwas zu beiden Punkten.

Zum ersten Punkt muss ich sagen: Die Marktdaten werden heute bereits berücksichtigt. Ein Beispiel hierfür sind die Anfangslöhne in der Bundesverwaltung von Absolventinnen und Absolventen von Berufslehren oder Personen mit Ausbildungen auf Tertiärstufe. Sie werden jährlich mit jenen der Wirtschaft und den Empfehlungen der Branchenverbände verglichen und bei Bedarf angepasst. Darüber hinaus werden Marktdaten auch bei konkreten Anstellungen einbezogen.

Bei den generellen Lohnmassnahmen des Bundespersonals, also beim Teuerungsausgleich oder bei Reallohnerhöhungen, werden zwischen dem Bundesrat und den Personalverbänden jährlich Verhandlungen geführt. Dabei werden die Teuerungsentwicklung, die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Bundes sowie auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt. Wir haben hier jeweils Orientierungsgrössen, etwa die allgemeinen Wirtschaftsdaten. Insbesondere gibt es auch die anerkannten Lohnumfragen der UBS AG und der Cepec AG. Diese geben Aufschluss über die beabsichtigten Lohnerhöhungen in der Wirtschaft. Die Lohnverhandlungen finden deshalb erst gegen Ende Jahr statt, und in der Regel setzt der Bundesrat den Teuerungsausgleich dann an seiner letzten Sitzung fest, wenn auch das Resultat der Budgetberatung bekannt ist. Die Personalverbände haben gewünscht, dass sie mit den Finanzkommissionen einen Austausch führen können, weil letztlich keine Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern mehr möglich waren.

Wenn man den Lohnindex des Bundesamtes für Statistik anschaut, auf den der Motionär Bezug nimmt, dann sieht man, dass die Löhne der Gesamtwirtschaft in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich kumuliert um 7,9 Prozent gestiegen sind. Im selben Zeitraum hat der Bundesrat generelle Lohnmassnahmen von kumuliert 6,5 Prozent gewährt. Das ist auch das, was das Parlament jeweils bestätigt hat. Die zweite Forderung wird im aktuellen Lohnsystem bereits erfüllt.

Es wurde von Frau Ständerätin Moser erwähnt, dass es 2023 die beiden Postulate Bauer und Nantermod gab. Gestützt darauf haben wir bei PwC eine Studie in Auftrag gegeben. Dort wurden Funktionen verglichen. Denn beim Bund herrscht die Situation, dass wir einen Überhang von Akademikern und Akademikerinnen haben. Wir haben nicht sehr viele Bauarbeiter, Elektriker oder Gipser, und das macht es auch etwas schwierig, Funktionen zu vergleichen; Herr Ständerat Fässler hat das gesagt. Denn wir haben nicht sehr viel Personal aus solchen Berufen. Die Studie hat auch gezeigt, dass der Bund im unteren Lohnsegment gute Löhne zahlt, höhere Löhne zahlt als die Privatwirtschaft, aber beim oberen oder Topkader nicht mehr so konkurrenzfähig ist. Das ist nicht bei allen Funktionen ein Problem. Es kommt etwas darauf an, ob man über ein Amt spricht, das in Konkurrenz zur Privatwirtschaft steht, beispielsweise im Bereich Steuern oder Finanzen. Das ist eine etwas andere Ausgangslage als z. B. im Sicherheitsbereich. Das wollte ich noch sagen.

Wir haben dann gestützt auf die Postulate Bauer und Nantermod eine Optimierung des Lohnsystems beschlossen. Dieses neue Lohnsystem wird am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Dabei wird es so sein, dass neue Lohnkurven in Kraft treten werden. Das bedeutet, dass man den Maximallohn nur noch bei durchgehend sehr guten Leistungen erreichen kann und man nicht mehr wie heute je nach Beurteilung, also auch bei genügenden Leistungen, noch einen Lohnanstieg hat. Das hat ja auch etwas zu Diskussionen geführt. Die Personalverbände sind hier nicht unbedingt glücklich, das muss man auch sagen. Aber wir haben diese Arbeit gemacht, und ich finde es richtig, dass man diese Lohnoptimierung so durchführt.

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

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