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Begrenzung von Pensionskasseneinkäufen. Auslegeordnung zu steuerlichen Auswirkungen und Vorsorgezweck

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme des Postulates.

Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Die SGK-S führte im Rahmen der Debatte um das EP 27 eine ausführliche Diskussion zur Begrenzung von Pensionskasseneinkäufen vor dem Hintergrund einer klaren Problemwahrnehmung. Das Instrument des Einkaufs in die zweite Säule ist richtig und wichtig. Es dient dem Schliessen von Vorsorgelücken und stärkt die Eigenverantwortung. Gleichzeitig zeigen einzelne Fälle, dass die heute sehr hohe Obergrenze nach BVG - bis zum Zehnfachen des oberen Grenzbetrags - in der Praxis auch zur Steueroptimierung sehr hoher Einkommen genutzt werden kann, insbesondere, wenn auf hohe Einkäufe ein Kapitalbezug folgt.

In der Diskussion wurde betont, dass man nicht am Ende des Systems, also beim Kapitalbezug, ansetzen sollte, sondern am Anfang, also bei den Einkaufsmöglichkeiten. Mehrere Mitglieder verwiesen auf stossende Konstellationen mit sehr hohen Einzahlungen in kurzer Zeit, teils kurz vor der Pensionierung. Gleichzeitig wurde anerkannt, dass valide Daten fehlen und die Verwaltung nur begrenzt über Individualdaten zu steuerlichen Effekten verfügt. Genau deshalb brauche es eine saubere Auslegeordnung, bevor gesetzgeberisch eingegriffen werde.

Bevor gesetzgeberisch gehandelt wird, wurde mit dem vorliegenden Postulat der Ansatz "Keine Schnellschüsse, sondern Transparenz" gewählt. Die Kommission will wissen, wie stark Einkäufe tatsächlich dem Vorsorgezweck dienen und in welchem Umfang sie primär steuerliche Effekte bei sehr hohen Einkommen auslösen. Ziel ist es, die legitime Schliessung von Vorsorgelücken nicht zu bestrafen, aber übermässige Steuerprivilegien und damit stossende Extremfälle zu hinterfragen.

Entscheidend sei auch das Vertrauen in die zweite Säule. Wer korrekt vorsorgt, darf nicht unter Generalverdacht geraten. Zu beleuchten ist dabei auch die Bedeutung des Solidaritätsaspekts von hohen versicherten Einkommen, beispielsweise bei den Sanierungen. Klar ist nämlich auch: Versicherte mit höheren versicherten Einkommen tragen bei Bedarf einen wichtigen finanziellen Anteil. Insofern ist das System der beruflichen Vorsorge auch auf Besserverdienende angewiesen. Gleichzeitig müssen systematische Schieflagen erkannt und adressiert werden.

Diskutiert wurden zwei mögliche Hebel: eine Reduktion des maximal versicherbaren Lohnes vom Zehnfachen auf das Fünffache des oberen Grenzbetrags sowie allenfalls eine zusätzliche Begrenzung der jährlich steuerlich abzugsfähigen Einkaufssumme. Zudem wurde verlangt, dass der Bundesrat darlegt, welche gesetzestechnischen Anpassungen im BVG oder in der Verordnung nötig wären und ob die hängige Motion Bürgin Yvonne 25.4253 mit einer Anpassung von Artikel 79c BVG ausreichen würde.

Ein zentrales Anliegen war das Tempo. Das Postulat soll nicht als Verzögerungsinstrument dienen. Die Kommission erwartet eine rasche, aber fundierte Analyse mit konkreten Beispielen und einer Abschätzung der fiskalischen Auswirkungen für Bund, Kantone und Gemeinden.

Zusammengefasst: Die SGK-S anerkennt den Wert des Instruments des Einkaufs. Sie sieht aber Hinweise auf Fehlanreize bei sehr hohen Einkommen. Mit dem Kommissionspostulat verlangt sie eine faktenbasierte Grundlage, um Vorsorgezwecke, Steuergerechtigkeit und Systemvertrauen sauber auszutarieren, bevor über gesetzliche Anpassungen entschieden wird.

Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich danke dem Berichterstatter der Kommission, der das sehr gut zusammengefasst hat. Ich möchte einfach zwei, drei Punkte betonen, weil wir auch im Umfeld der Motion 25.4253, die in unserem Schwesterrat eingereicht wurde, gehört haben, dass das ja eine starke Einschränkung der Möglichkeiten, Vorsorge zu machen, sei.

Wie es der Kommissionssprecher richtig sagte, sind wir froh, dass es in der Schweiz Menschen gibt, die hohe Einkommen haben und die auch entsprechend Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Wir haben nach oben keine Grenze auf den AHV-Beiträgen, wir begrenzen aber die Renten; das heisst, dass diese Hochverdiener mit den übrigen solidarisch sind, weil sie mehr einzahlen, als sie erhalten werden. Es geht also nicht darum, diese zu bestrafen.

Es geht hier aber um die zweite Säule, und ich möchte noch klarstellen, dass heute - und ich bin froh, wenn der Bundesrat das im Bericht gut aufführen wird -, wie es auch in der Begründung des Postulates steht, Löhne von bis zu rund 907 000 Franken versichert werden können. Die Deckungslücken, die entstehen, wenn man langsam in Richtung dieses Werts kommt, und die man steuerlich begünstigt nachzahlen kann, gehen in die Millionenhöhe. In diesem Postulat ist von einer Halbierung die Rede. Das wären dann noch immer versicherte Löhne von bis zu rund 450 000 Franken, also noch sehr hohe Löhne, die man versichern kann. Wenn man das berechnet, ergeben sich noch hohe Einkaufsbeträge, die man nachzahlen kann, weil man nicht immer über das ganze Leben 450 000 Franken verdient hat. Insofern ist dieser Weg, den die Kommission hier prüfen lassen möchte, glaube ich, nachvollziehbar.

Ich bin froh, das ist sicher ein Thema in diesem Bericht, wenn der Bundesrat dann, so gut es ihm mit den verfügbaren Daten möglich ist - es wird nicht immer so einfach sein -, aufzeigt, welche Lücken bei dieser Höhe von 450 000 Franken entstehen können. Es geht darum, dass wir erfahren, wie hoch die Einkaufsbeträge sein können.

Zudem gehe ich davon aus, dass viele in dieser Lohnhöhe am Schluss gar keine Rente nehmen, sondern nachzahlen und am Schluss Kapitalbezüge machen. Kapitalbezüge sind möglich - und das ist gut so -, aber es ist natürlich so, dass sie steuerlich sehr attraktiv sind. Wenn man die Renten privilegieren und unterstützen möchte, dann ist das etwas anderes. Falls der Bundesrat es schafft, auch herauszufinden, wie viele in dieser Lohnhöhe oder dieser Überhöhe keine Renten beziehen, sondern Kapital, dann würde uns das sicher auch bei der Entscheidfindung helfen.

Ich bitte Sie hier jedenfalls, dieses Postulat zu unterstützen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Ich sage gerne etwas zu diesem Thema, auch etwas zuhanden der Materialien. Sie haben ja in den Voten gehört, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen diesem Postulat einerseits, das der Bundesrat zur Annahme empfiehlt, und der Motion Bürgin Yvonne 25.4253 andererseits, die im Nationalrat noch nicht behandelt wurde, aber die der Bundesrat auch zur Annahme empfiehlt.

Es wurde ausgeführt, dass gemäss geltendem Recht das in der zweiten Säule maximal versicherbare Erwerbseinkommen nach Artikel 79c BVG auf den zehnfachen oberen Grenzbetrag gemäss Artikel 8 Absatz 1 BVG beschränkt ist. Das sind zurzeit 907 200 Franken. Die Motion Bürgin Yvonne 25.4253 verlangt, diese Obergrenze auf den fünffachen oberen Grenzbetrag zu beschränken. Herr Ständerat Ettlin hat es gesagt: Das sind dann immer noch 453 600 Franken. Das ist immer noch ein erklecklicher Betrag. Ich gehe davon aus, dass Frau Bürgin sozusagen als Gegenvorschlag zu den Vorschlägen des Bundesrates im EP 27 zur zweiten und dritten Säule auf diese Idee gekommen ist.

Ich habe es gesagt, der Bundesrat beantragt die Motion Bürgin Yvonne zur Annahme. Er begründet dies damit, dass die Senkung der Obergrenze des versicherbaren Lohnes die Systemgerechtigkeit der Sozialversicherungen stärkt, weil die Steuervorteile für eine Minderheit von sehr hohen Einkommen begrenzt werden. Das vorliegende Postulat der SGK-S erteilt dem Bundesrat einen Prüfauftrag zum Anliegen der Motion Bürgin Yvonne; also das, was wir sowieso machen müssten bei der Motion Bürgin Yvonne, kommt jetzt separat noch als Postulat.

Wir sind bereit, diesen Bericht zu liefern, aber ich möchte hier einfach darauf hinweisen, dass es aufgrund von lückenhaften Daten nicht möglich sein wird, alle aufgeworfenen Fragen zu beantworten. So ist es zum Beispiel nicht möglich, die steuerlichen Effekte von Einkäufen in die zweite Säule über den Lebenszyklus mit anschliessendem Kapitalbezug zu quantifizieren und deren Verteilung nach Einkommensklassen zum Zeitpunkt des Kapitalbezugs aufzuzeigen. Offen ist auch, ob die Schätzung der Mehreinnahmen infolge der Absenkung des maximal versicherbaren Lohnes nur den Effekt aufgrund der verminderten ordentlichen Lohnbeiträge oder auch noch den zusätzlichen Effekt aufgrund der verminderten ausserordentlichen Einkäufe wird abdecken können.

Sollten sowohl das vorliegende Postulat wie auch die Motion Bürgin Yvonne angenommen werden, wird der Bundesrat den vorliegenden Prüfauftrag im Rahmen der Erfüllung der Motion Bürgin Yvonne erfüllen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie das Postulat annehmen.

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

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