26.020
Déclaration du Conseil national. Respect de la Charte des Nations Unies et de l’intégrité territoriale des États
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Antrag der Mehrheit
Der Nationalrat
überzeugt, dass die Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere des in Artikel 1 Absatz 2 der UNO-Charta verankerten Selbstbestimmungsrechts der Völker und des in Artikel 2 Absatz 4 der UNO-Charta verankerten Gewaltverbots sowie der Respekt vor der Souveränität und territorialen Integrität von Staaten, eine tragende Säule der internationalen Ordnung darstellen;
bestürzt über die weltweite Zunahme eklatanter Verstösse gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot und die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen;
in der Sorge, dass solche Völkerrechtsbrüche gefährliche Präzedenzfälle schaffen und die Hemmschwelle für weitere Verletzungen der territorialen Integrität anderer Staaten senken;
alarmiert über eine Zunahme expansionistischer Rhetorik sowie politischer und militärischer Drohungen, die auf eine Infragestellung der territorialen Integrität anderer Staaten auch in Europa abzielen, namentlich gegenüber dem Königreich Dänemark und dessen autonomem Gebiet Grönland;
in der Überzeugung, dass politische Kritik an Regierungen, sicherheitspolitische Erwägungen oder wirtschaftliche Interessen - einschliesslich des Zugangs zu Rohstoffen oder strategischen Regionen - niemals eine völkerrechtswidrige Gewaltanwendung oder deren Androhung rechtfertigen können;
bekräftigend, dass internationale Streitigkeiten ausschliesslich mit friedlichen Mitteln und im Rahmen der bestehenden multilateralen Institutionen zu lösen sind;
gestützt auf Artikel 32 seines Geschäftsreglements (GRN; SR 171.13):
1. verurteilt jede Verletzung des völkerrechtlichen Gewaltverbots sowie jede Missachtung der Souveränität und territorialen Integrität von Staaten aufs Schärfste;
2. fordert den Bundesrat auf, derartige Verstösse gegen die UNO-Charta unmissverständlich als solche zu bezeichnen und sich konsequent für deren Einhaltung einzusetzen;
3. ermutigt den Bundesrat, sich bei den Vereinten Nationen sowie im Rahmen des Vorsitzes der Schweiz in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) aktiv für Deeskalation, die Stärkung des Gewaltverbots sowie die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Völker und der territorialen Integrität von Staaten einzusetzen, insbesondere auch mit Blick auf das Königreich Dänemark und Grönland, und die Bereitschaft der Schweiz zu guten Diensten zu bekräftigen;
4. fordert den Bundesrat auf, gegenüber allen beteiligten Staaten klarzustellen, dass geopolitische, sicherheitspolitische oder wirtschaftliche Interessen - insbesondere in strategisch sensiblen Regionen wie der Arktis - ausschliesslich auf diplomatischem, rechtsstaatlichem und multilateralem Weg und unter voller Achtung des Völkerrechts zu verfolgen sind;
5. erwartet vom Bundesrat, dass er in Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten Massnahmen ergreift, um Druck und Zwang, die sich gegen das Funktionieren des Multilateralismus und das Völkerrecht richten, wirksam entgegenzutreten;
6. fordert den Bundesrat auf, multilaterale Mechanismen zur Prävention von Völkerrechtsverletzungen, insbesondere des Gewaltverbots und der territorialen Integrität, aktiv zu unterstützen.
Antrag der Minderheit
(Portmann, Büchel Roland, Buffat, Grüter, Haab, Hess Erich, Nicolet, Reimann Lukas, Tuena, Vontobel)
Ablehnung der Erklärung
Proposition de la commission
Le Conseil national
convaincu que le respect du droit international, en particulier du droit des peuples à disposer d'eux-mêmes inscrit à l'article 1 alinéa 2 de la Charte des Nations Unies et de l'interdiction de recourir à l'emploi de la force inscrite à l'article 2 alinéa 4 de la Charte des Nations Unies, ainsi que le respect de la souveraineté et de l'intégrité territoriale des États constituent un pilier fondamental de l'ordre international ;
consterné par la multiplication, dans le monde entier, des violations flagrantes de l'interdiction d'employer la force et des principes inscrits dans la Charte des Nations Unies ;
craignant que de telles violations du droit international créent des précédents dangereux et encouragent de nouvelles violations de l'intégrité territoriale d'autres États ;
préoccupé par la montée des discours expansionnistes et des menaces politiques et militaires visant à remettre en cause l'intégrité territoriale d'autres États, y compris en Europe, notamment à l'égard du Royaume du Danemark et de son territoire autonome du Groenland ;
convaincu que les positions critiques vis-à-vis de gouvernements, les considérations de sécurité ou les intérêts économiques - y compris l'accès aux matières premières ou aux régions stratégiques - ne sauraient justifier le recours à la force ou la menace de recourir à la force, en violation du droit international ;
réaffirmant que les différends internationaux doivent être résolus uniquement par des moyens pacifiques et dans le cadre des institutions multilatérales existantes ;
se fondant sur l'article 32 de son règlement (RCN ; RS 171.13) :
1. condamne fermement toute violation de l'interdiction du recours à la force en vertu du droit international, ainsi que tout non-respect de la souveraineté et de l'intégrité territoriale des États ;
2. demande au Conseil fédéral de dénoncer clairement ces violations de la Charte des Nations Unies et de s'engager résolument en faveur de son respect ;
3. encourage le Conseil fédéral à s'engager activement auprès des Nations Unies et dans le cadre de la présidence suisse de l'Organisation pour la sécurité et la coopération en Europe (OSCE) en faveur de la désescalade, du renforcement de l'interdiction du recours à la force et du respect du droit des peuples à disposer d'eux-mêmes ainsi que de l'intégrité territoriale des États, en particulier en ce qui concerne le Royaume du Danemark et le Groenland, et à réaffirmer la volonté de la Suisse d'offrir ses bons offices ;
4. invite le Conseil fédéral à préciser à tous les États concernés que les intérêts géopolitiques, sécuritaires ou économiques - en particulier dans des régions sensibles sur le plan stratégique comme l'Arctique - doivent être poursuivis exclusivement par des moyens diplomatiques, multilatéraux et conformes à l'Etat de droit, dans le plein respect du droit international public ;
5. attend du Conseil fédéral qu'il prenne, en collaboration avec des États partageant les mêmes idées, des mesures visant à contrer efficacement les pressions et les contraintes qui s'opposent au fonctionnement du multilatéralisme et du droit international ;
6. invite le Conseil fédéral à soutenir activement les mécanismes multilatéraux visant à prévenir les violations du droit international, en particulier l'interdiction du recours à la force et l'intégrité territoriale.
Proposition de la minorité
(Portmann, Büchel Roland, Buffat, Grüter, Haab, Hess Erich, Nicolet, Reimann Lukas, Tuena, Vontobel)
Rejet de la déclaration
Le président (Page Pierre-André, président): La Commission de politique extérieure a déposé une proposition de déclaration du Conseil national.
Molina Fabian · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Wir beraten heute eine Erklärung des Nationalrates zum Respekt vor der UNO-Charta und zur territorialen Integrität von Staaten, welche Ihre Aussenpolitische Kommission am 20. Januar 2026 mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet hat. Man könnte sagen, das seien Selbstverständlichkeiten. Doch die Weltlage zeigt, dass genau diese immer häufiger infrage gestellt werden.
Das Gewaltverbot der UNO-Charta ist eine zentrale Errungenschaft aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Es stellt sicher, dass Konflikte nicht mit Panzern, Raketen oder Bomben, sondern über Diplomatie, Regeln und multilaterale Institutionen ausgetragen werden. Doch diese Ordnung steht heute unter Druck. Seit der russischen Invasion in der Ukraine wird in Europa wieder ein Angriffskrieg geführt, der die territoriale Integrität eines souveränen Staates fundamental verletzt. Gleichzeitig sehen wir weltweit eine Zunahme geopolitischer Rivalitäten, militärischer Drohungen und revisionistischer Rhetorik. Territoriale Ansprüche gegenüber anderen Staaten werden wieder offen formuliert. Angriffe auf souveräne Staaten werden als legitimes Mittel zur Erreichung aussenpolitischer Ziele und Interessen verstanden - als ob der Zweck die Mittel heiligen würde, als ob Krieg immer noch ein legitimes Mittel der Politik wäre und als ob im Bombenhagel Menschenrechte und menschliche Sicherheit geschützt werden könnten.
Diese Entwicklungen zeigen, dass das Völkerrecht keine abstrakte juristische Konstruktion ist. Es ist ein Schutzschild, insbesondere für kleinere und mittlere Staaten. Gerade für ein Land wie die Schweiz ist eine auf dem Völkerrecht basierende internationale Ordnung existenziell wichtig. Darum ist es richtig und notwendig, dass der Nationalrat heute klar Stellung bezieht.
Die Erklärung erinnert an zentrale Prinzipien der UNO-Charta wie das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Gewaltverbot, der Respekt vor Souveränität und territorialer Integrität. Sie macht unmissverständlich klar: Geopolitische Interessen, sicherheitspolitische Überlegungen oder wirtschaftliche Begehrlichkeiten rechtfertigen keine völkerrechtswidrige Gewaltanwendung. Wenn das Völkerrecht verletzt wird, muss die Staatengemeinschaft laut und eindeutig reagieren. Jeder Bruch lädt zu weiteren Verletzungen ein.
Die Erklärung fordert den Bundesrat auf, Verstösse gegen die UNO-Charta klar zu benennen und deren Einhaltung aktiv zu fördern; das ist eine moralische und politische Notwendigkeit. Gerade jetzt, da die Schweiz zum dritten Mal die OSZE präsidiert, zeigt die Erklärung unser Engagement für Dialog, Konfliktverhütung und Multilateralismus. Schweigen wäre keine Neutralität, sondern Gleichgültigkeit. Die Schweiz hat eine Tradition im Einsatz für Völkerrecht und friedliche Konfliktlösung.
Mit dieser Erklärung sendet der Nationalrat ein klares Signal: Die territoriale Integrität von Staaten ist nicht verhandelbar; das Gewaltverbot gilt für alle; zwischenstaatliche Konflikte müssen mit Diplomatie und multilateralen Institutionen gelöst werden. Diese Lehren aus der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs haben bis heute nichts an ihrer Richtigkeit verloren. Noch einmal: Zwischenstaatliche Konflikte müssen mit diplomatischen Mitteln und über multilaterale Institutionen gelöst werden. Nur so können Frieden und Sicherheit auf unserem Planeten erreicht und verteidigt werden.
Im Namen Ihrer Kommission bitte ich Sie deshalb, der Erklärung zuzustimmen.
Barandun Nicole · Mit-F · Conseil national · Zurich · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Sehr geehrter Herr Kollege Molina, diese Erklärung verteidigt wortgewaltig das Völkerrecht. Das kann ich vollumfänglich unterzeichnen. Aber diese Erklärung ist schlussendlich nicht mehr als ein Zeichen - aber immerhin ein Zeichen -, das nach aussen dringt. Ist es angemessen, heute diese Erklärung zu verabschieden, welche die Iranerinnen und Iraner, die seit vierzig Jahren unter enormer Repression leiden, mit keinem Wort erwähnt?
Molina Fabian · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Danke für diese Frage, Frau Kollegin Barandun. Die Aussenpolitische Kommission hat sich, wie ich einleitend erwähnt habe, am 20. Januar dieses Jahres mit dieser Erklärung befasst und sie verabschiedet. Damals standen die Drohung der US-Regierung gegenüber Grönland und die Gewaltanwendung der USA gegenüber Venezuela im Zentrum. Die Erklärung fokussiert nun auf Grönland, bekräftigt aber erneut die fundamentalen und tragenden Säulen der UNO-Charta, nämlich das Selbstbestimmungsrecht der Völker und das Gewaltverbot, das international für alle und ohne Ambiguität gilt. Ich glaube, das ist eine Antwort, die die Schweiz heute auch auf die Situation im Nahen Osten geben muss, auf den - wie der Bundesrat öffentlich festgehalten hat - völkerrechtswidrigen Angriff der USA und Israels auf den Iran, aber ebenso auf die unverhältnismässige und völkerrechtswidrige Reaktion des iranischen Regimes auf diesen Angriff. Das Völkerrecht ist der Schutzwall gegen die Barbarei; es ist das Letzte, was uns im Kampf für Menschlichkeit und für die zivilisatorischen Fortschritte seit dem Zweiten Weltkrieg bleibt. Deshalb glaube ich, dass es gerade jetzt zentral ist, diese Erklärung zu verabschieden.
Wehrli Laurent · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
Dans sa séance du 19 janvier 2026, la Commission de politique extérieure de notre conseil a décidé, par 12 voix contre 10 et 2 abstentions, de vous proposer une déclaration du Conseil national portant sur le respect de la Charte des Nations Unies et de l'intégrité territoriale des États.
En regard des récentes évolutions géopolitiques, la majorité de votre commission estime en effet nécessaire et important de rappeler, par cette déclaration, les principes et les valeurs du droit international tels que nous les avons décidés et que nous les défendons en Suisse. Alors que le respect de la Charte des Nations Unies n'est plus assuré même par des membres permanents du Conseil de sécurité, il convient de redire combien le droit international est le fondement de rapports respectueux entre pays et populations ; combien la diplomatie doit être utilisée pour la résolution des différends - et pas la loi du plus fort ; combien ces éléments sont fondamentaux, alors que tant de populations sont littéralement sous les bombes et vivent des situations dramatiquement conflictuelles. Les valeurs du multilatéralisme ont permis le développement en paix que nous avons connu ces dernières décennies. Il s'agit de valoriser le multilatéralisme, alors qu'il est tant malmené actuellement. Une telle déclaration soutient donc directement la politique du Conseil fédéral et de la Suisse.
Une minorité de la commission ne soutient pas l'idée d'une telle déclaration, tant par opposition quant à l'outil parlementaire de la déclaration qu'au regard d'un risque de compliquer les actuelles négociations sur les droits de douane avec les États-Unis.
Je conclus en vous rappelant que, par 12 voix contre 10 et 2 abstentions, votre commission vous recommande d'adopter cette déclaration du Conseil national portant sur le respect de la Charte des Nations Unies et de l'intégrité territoriale des États.
Büchel Roland Rino · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die Mehrheit Ihrer Aussenpolitischen Kommission ist offenbar - ich zitiere aus dem Papier - "alarmiert über eine Zunahme expansionistischer Rhetorik sowie politischer und militärischer Drohungen, die auf eine Infragestellung der territorialen Integrität anderer Staaten auch in Europa abzielen, namentlich gegenüber dem Königreich Dänemark und dessen autonomem Gebiet Grönland". Der Bundesrat soll allen Ernstes ermutigt werden - ich zitiere noch einmal aus dem Papier -, sich "aktiv für Deeskalation, die Stärkung des Gewaltverbots sowie die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Völker und der territorialen Integrität von Staaten einzusetzen, insbesondere auch mit Blick auf das Königreich Dänemark und Grönland". Ich wiederhole den letzten Teilsatz: "insbesondere auch mit Blick auf das Königreich Dänemark und Grönland".
Wenn sich die Mehrheit der Kommission lächerlich machen will, dann nur zu. Ich bitte Sie eindringlich, uns als Gesamtrat nicht zur Lachnummer zu machen. Warum? Es stellt doch niemand in diesem Saal ernsthaft infrage, dass das Völkerrecht und das Gewaltverbot wichtige Grundlagen der internationalen Ordnung sind. Die Schweiz ist ein neutraler Staat. Unsere Stärke liegt nicht darin, mit nationalrätlichen Erklärungen moralische Urteile über andere Staaten zu fällen. Heute sollen ein bestimmter Staat und ein bestimmtes Gebiet explizit erwähnt werden. Morgen sind andere betroffen. Egal ob wir denken, dass wir richtigliegen oder nicht: Als moralische Oberinstanz, quasi als Gouvernante der Welt, braucht es die Schweiz nicht - und ganz sicher nicht uns zweihundert Nationalrätinnen und Nationalräte. Es ist nicht die Aufgabe des Nationalrates, symbolische aussenpolitische Positionspapiere zu verabschieden, die null praktische Wirkung haben.
Die Schweiz hat eine lange Tradition der Zurückhaltung. Gerade diese Zurückhaltung hat es uns ermöglicht, über Generationen hinweg Vertrauen aufzubauen und gute Dienste anzubieten. Wenn auch wir als Rat diese Aufgabe ernst nehmen, sollten wir uns davor hüten, solche Erklärungen zu verabschieden. Sie mögen vordergründig gut klingen, man kann sich damit gut fühlen, doch sie haben keinen Nutzen - dafür den Schaden, dass sie unsere Neutralität und unsere Glaubwürdigkeit untergraben. Die Schweiz braucht keine moralinsaure, sondern eine kluge, eine zurückhaltende und eine konsequent neutrale Aussenpolitik.
Kommen wir zum Schluss noch zu einem Mann, dessen oberstes Lebensmotto wohl nicht "Zurückhaltung" heisst; kommen wir zum Präsidenten der USA, Donald Trump. Er sagte am 21. Januar 2026 wortwörtlich: "No nation, or group of nations, is in any position to be able to secure Greenland other than the United States." Er sagte vor allem auch: "I don't have to use force. I don't want to use force. I won't use force." Er beschrieb Grönland, auch hier zitiere ich ihn, wortwörtlich als "big, beautiful piece of ice. It's hard to call it a land. It's a big piece of ice." Die Welt war beruhigt. Trumps in der Luft schwebende Drohung, Grönland einzunehmen, war vom Tisch. Ich war am 21. Januar 2026 - es war ein Mittwoch - am WEF in Davos und hörte zu. Einige europäische Nato-Länder, Partner der USA, sind nun offenbar so begeistert vom amerikanischen Präsidenten, dass sie ihm im Krieg gegen den Iran zur Hand gehen wollen.
Die Aussenpolitische Kommission hatte sich hypernervös und geradezu mit hörbarer Schnappatmung bereits am Dienstag gegen Donald Trump erklärt - einen Tag bevor der amerikanische Präsident sein persönliches Desinteresse am besagten Stück Eis bekundete; es war am 20. Januar 2026.
Ich bitte Sie: Seien wir etwas seriöser als die APK, und lehnen wir diese Erklärung ab. Sie wäre nie sinnvoll gewesen, aber sie zum jetzigen Zeitpunkt abzugeben, wäre geradezu - Entschuldigung für den Ausdruck - lächerlich. Wir wollen ja nicht die Zauberlehrlinge der Welt sein, oder? Frau Barandun hat das gemerkt. Bitte lesen auch Sie die Erklärung durch, und lehnen Sie sie ab. Es geht um die Seriosität der Arbeit, die wir in diesem Rat leisten.
Bitte sagen Sie Nein.
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Herr Kollege, ich habe eine Frage. Da der Kommissionssprecher selber diese Erklärung in die APK eingebracht und sie auch medial verbreitet hat, ist meine Frage: Ist es richtig, dass diese Erklärung die medial geäusserte Haltung des Kommissionssprechers unterstützt, dass man die expansionistische Rhetorik von Präsident Trump jeweils immer verurteilen solle? Ist es richtig, dass er jetzt will, dass auch der Nationalrat die Rhetorik des US-Präsidenten verurteilt? Und kommt auch daher Ihre Schlussfolgerung, dass sich der Nationalrat damit lächerlich machen würde?
Büchel Roland Rino · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzter Kollege Portmann, zum Schluss: Ja, ich glaube, der Nationalrat würde sich lächerlich machen. Angesichts der Rhetorik als auch der Lautstärke, die wir hier im Saal gehört haben, wie auch dessen, was man in den Medien lesen konnte, würden wir uns nun quasi zur Geisel eines Mannes machen, der offenbar Trump die Leviten lesen will, der ihm "die Knöpfe eintun" und ihm zeigen will, "wo de Bartli de Most holt". Ich bitte Sie, Kolleginnen und Kollegen, kommen Sie noch herein - es sind einige, die fehlen - und sagen Sie Nein zu diesem Unsinn. Die APK hat sich dazu verleiten lassen. Es war ein schwieriger Moment; jetzt ist der Moment nicht mehr so schwierig. Bitte haben Sie die Vernunft, haben Sie die Intelligenz, haben Sie die Kraft, die APK zu überstimmen und zu diesem riesigen Unsinn Nein zu sagen. Ich würde es Ihnen von ganzem Herzen danken.
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Le président (Page Pierre-André, président): Les rapporteurs renoncent à prendre la parole.
Je tiens à vous annoncer des anniversaires. En effet, le vendredi 13 mars, nos collègues Fabienne Stämpfli et Nicolas Kolly ont fêté leur anniversaire ; le dimanche 15 mars, il s'agissait de nos collègues Thomas Knutti et Martin Hübscher, ainsi que notre collègue Céline Amaudruz ; et aujourd'hui, c'est notre collègue Michael Töngi qui fête le sien. Bon anniversaire à toutes et à tous ! (Applaudissements)
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 98 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 69 Stimmen
(19 Enthaltungen)