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Mesures en matière d'exécution des sanctions
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion.
Jositsch Daniel · Mit-M · Conseil des Etats · Zurich · Groupe socialiste
Beim vorliegenden Geschäft geht es um ein immer wieder heiss umkämpftes Thema, nämlich um die Verwahrung von gefährlichen Straftätern.
Die Verwahrung wird angeordnet, wenn ein Täter als sehr gefährlich eingestuft wird und in der Regel bereits mehrfach schwere Straftaten verübt hat. Sehr häufig wird auch eine Verwahrung im Rahmen einer psychiatrischen Massnahme angeordnet; man spricht von der sogenannten kleinen Verwahrung. Diese ist in der Praxis wesentlich häufiger als die sogenannte ordentliche Verwahrung, bei welcher der Täter als psychisch gesund eingestuft wird.
Um den Vollzug der Verwahrung gibt es in der Öffentlichkeit immer wieder Diskussionen, insbesondere wenn solche gefährlichen Täter wiederum schwere Straftaten verüben. Dann stellt die Öffentlichkeit natürlich zu Recht die Frage, warum diese Personen nicht im Vollzug sind respektive warum sie unter Umständen entlassen wurden und so weiter und so fort. Es gab ja dann auch zahlreiche Vorstösse im Parlament und insbesondere auch eine Volksinitiative, die Verwahrungs-Initiative, die auch eine Mehrheit in der Bevölkerung und den Ständen erhalten hat und deshalb zur sogenannten lebenslänglichen Verwahrung geführt hat, die, was man eigentlich schon vorher wusste, in der Praxis nichts bringt und nicht anwendbar ist. Nichtsdestotrotz wurde die Initiative angenommen, aber jedenfalls hat sich dadurch nichts Wesentliches verändert.
Dann bereitete der Bundesrat die Vorlage 22.071 vor, mit der der Sanktionenvollzug der Verwahrung etwas angepasst werden sollte. Diese Vorlage scheiterte dann allerdings in der Schlussabstimmung, weshalb sie nicht zu einem Ergebnis führte. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates wiederum arbeitete zwei parlamentarische Initiativen aus. Unsere Kommission für Rechtsfragen fand dann, dass es nichts bringt, wenn wir einzelschrittweise am Strafvollzug herumbasteln, sondern dass es sinnvoll ist, ein Gesamtkonzept zum Sanktionenvollzug auszuarbeiten. Dabei könne man sich an der gescheiterten Vorlage orientieren. Denn diese enthielt doch wesentliche Elemente, die eigentlich unbestritten sind. Insbesondere solle man eben auch die kleine Verwahrung, also die stationäre psychologisch-psychiatrische Massnahme, genau anschauen, dies in Kooperation mit den Kantonen, die ja grundsätzlich für den Strafvollzug zuständig sind.
Die Kommission für Rechtsfragen hat einstimmig beschlossen, Ihnen Zustimmung zu beantragen. Auch der Bundesrat ist damit einverstanden, was vermutlich erklärt, dass fast niemand mehr im Saal ist, wofür ich Verständnis habe, denn das Geschäft ist relativ unbestritten.
Jans Beat · BR-M · Conseil fédéral · Bâle-Ville
Ich möchte nicht unnötig verlängern und verzichte deshalb darauf, die komplizierte Vorgeschichte dieses Projekts zu erwähnen. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass der Bundesrat beantragt, die Motion anzunehmen. Bei den Arbeiten wird er der stationären Behandlung schwerer psychischer Störungen nach Artikel 59 StGB einen breiten Raum geben. Die Anordnungen solcher Massnahmen haben in den letzten Jahren tatsächlich markant zugenommen. Dies hat immer höhere Kosten im Justizvollzug zur Folge. Es fehlen teilweise geeignete Vollzugsplätze. Deshalb befasst sich jetzt die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren mit einem entsprechenden Projekt. Sie hat eine Expertengruppe beauftragt, die stationären Massnahmen nach Artikel 59 StGB vertieft zu analysieren. Gestützt auf diese Ergebnisse will der Bundesrat dann diese Motion angehen und entsprechende Vorschläge machen.
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Angenommen - Adopté