25.063, 25.041
Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (EP 27) / Voranschlag 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029
Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bundesbeschluss IIa über die im Finanzplan für die Jahre 2027-2029 eingestellten Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes 2027
Arrêté fédéral IIa concernant les mesures d'allègement du budget 2027 arrêtées dans le plan financier pour les années 2027-2029
Massnahme 9: Massnahmen im Kulturbereich
Mesure 9 : mesures dans le domaine de la culture
Departement des Innern - Département de l'intérieur
306 Bundesamt für Kultur
306 Office fédéral de la culture
Antrag der Kommission
A231.0124 Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
A231.0124 Encouragement de l'instruction de jeunes suisses de l'étranger
Adhérer à la décision du Conseil des États
Massnahme 16: Kürzung der Qualitäts- und Absatzförderung
Mesure 16 : réduction des dépenses en faveur de la promotion de la qualité et des ventes
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Département de l'économie, de la formation et de la recherche
708 Bundesamt für Landwirtschaft
708 Office fédéral de l'agriculture
Antrag der Kommission
A231.0229 Qualitäts- und Absatzförderung
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
A231.0229 Promotion de la qualité et des ventes
Adhérer à la décision du Conseil des États
Le président (Page Pierre-André, président): Le Conseil des États a éliminé la divergence restante dans le programme d'allègement budgétaire 2027 de la Confédération, en se ralliant à notre conseil. L'objet 25.063 est ainsi prêt pour le vote final. Nous allons traiter les divergences restantes dans le budget de la Confédération 2026 assorti du plan intégré des tâches et des finances 2027-2029 dans un seul débat.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Sie haben es gehört: Das Geschäft ist nun weitgehend bereinigt. Letzte Woche hat der Ständerat die Vorlage zum dritten Mal beraten und ist in den meisten Punkten Ihren Beschlüssen gefolgt. Für die Behandlung in Ihrer Finanzkommission blieben noch zwei Differenzen. Bei diesen haben Sie sich dem Ständerat angeschlossen, es bestehen also keine Minderheiten mehr. Damit ist davon auszugehen, dass das Geschäft für die Schlussabstimmung bereit sein wird. Angesichts dieser Ausgangslage beschränke ich mich auf einen kurzen finanzpolitischen Gesamtüberblick.
Das Entlastungspaket 2027 sieht gemäss dem Beschluss des Ständerates Entlastungen von 1,4 Milliarden Franken im Jahr 2027, 1,9 Milliarden Franken im Jahr 2028 und knapp 2 Milliarden Franken im Jahr 2029 vor. Das bedeutet gegenüber der Wintersession Abstriche von gut 100 Millionen Franken pro Jahr.
Weniger als die Hälfte dieser Entlastungen erfordert Gesetzesänderungen und untersteht damit einem möglichen Referendum. Konkret sind noch 14 Massnahmen mit einer Gesetzesänderung verknüpft. Das liegt daran, dass Sie jeweils auf entsprechende Gesetzesanpassungen verzichtet haben. Damit liegt der referendumsfähige Betrag für das Jahr 2027 bei rund 639 Millionen Franken. Dieser Wert liegt über 1 Milliarde Franken tiefer als der Entwurf des Bundesrates gemäss Botschaft. Das hat, wie gesagt, damit zu tun, dass Sie teils auf die Kürzungen verzichtet haben und teils zwar Kürzungen vorgenommen, aber auf die dafür nötige Gesetzesänderung verzichtet haben.
639 Millionen Franken, das sind deutlich weniger als 1 Prozent der Ausgaben des Bundes. Insgesamt stehen wir im Jahr 2027 nun bei einem strukturellen Defizit im Bundeshaushalt von knapp 600 Millionen Franken. Der Bundesrat wird Ihnen mit der Botschaft zum Voranschlag 2027 einen entsprechenden Antrag stellen, wie dieses Defizit für ein schuldenbremsenkonformes Budget bereinigt werden kann. Sie werden diesen Voranschlag in der Wintersession 2026 beraten. Es ist also davon auszugehen, dass wir schon in wenigen Monaten wieder über die eine oder andere Position feilschen werden, über die wir jetzt gesprochen haben und die Sie, ich sage einmal, zurückgestellt haben.
Es ist aber klar: Wir brauchen das EP 27. Ohne den referendumsfähigen Betrag würde im Voranschlag 2027 sogar ein Loch von rund 1,2 Milliarden Franken klaffen, das wir dann kurzfristig vollumfänglich wieder mittels Kürzungen im ungebundenen Bereich füllen müssten. Dann würden die gebundenen Ausgabenbereiche gar keinen Beitrag an die Bereinigung des Bundeshaushaltes leisten. Dies ist jetzt nicht der Fall, weil Sie ja immerhin auch Gesetzesänderungen beschlossen haben.
Klar ist auch, dass wir mit der Arbeit noch nicht fertig sind. Es stehen weitere gewichtige finanzpolitische Geschäfte an, allen voran, ich habe es erwähnt, die Bereinigung des Voranschlags 2027, dann aber auch die Finanzierung der Armee und die Finanzierung der 13. AHV-Rente - über beides werden Sie noch zu entscheiden haben. Selbst wenn alle diese Vorlagen verabschiedet würden, drohen ab 2029 bereits wieder Defizite. In diesem Sinn ist das Entlastungspaket 2027 ein Zwischenschritt, aber ein wichtiger Zwischenschritt, und ich bin dankbar, dass wir einen Weg gefunden haben.
Ich freue mich, dass wir heute diese letzten beiden Differenzen eliminieren können. Ich danke Ihnen für die konstruktive Zusammenarbeit in der Kommission und auch im Plenum, und ich danke Ihnen für Ihre Kompromissbereitschaft.
Giacometti Anna · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Nach der Debatte im Nationalrat vom 11. März verblieben sechs Differenzen: fünf im Finanzplan 2027-2029 und eine im Bundesgesetz über das Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt. Der Ständerat behandelte diese Differenzen am 12. März 2026 und folgte bei drei Massnahmen im Finanzplan sowie bei der Differenz im Opferhilfegesetz dem Nationalrat. Nach dieser Beratung im Ständerat blieben zwei Differenzen bestehen:
Massnahme 9, "Massnahmen im Kulturbereich", die Position "Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer": Der Ständerat hat beschlossen, auf die interne Kompensation im EDI zu verzichten und die Entlastung für die Jahre 2028 und 2029 um 1 Million Franken zu reduzieren. Minderheitsanträge lagen keine vor.
Massnahme 16, "Kürzung der Qualitäts- und Absatzförderung": Der Ständerat hat beschlossen, an der Entlastung um 3,5 Millionen Franken festzuhalten. Auch hier gab es keine Minderheitsanträge.
Ihre Finanzkommission hat gestern, am 16. März, getagt und beantragt Ihnen ohne Gegenanträge, bei diesen beiden verbleibenden Differenzen dem Ständerat zu folgen. Damit wären sämtliche Differenzen zwischen den beiden Räten bereinigt.
Zum Schluss bedanke ich mich im Namen der Finanzkommission beim Bundesrat, insbesondere bei Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter als Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes, bei der gesamten Bundesverwaltung sowie beim Sekretariat für die ausgezeichnete Zusammenarbeit.
Stettler Thomas · Mit-M · Nationalrat · Jura · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Après le débat dans notre conseil du 11 mars 2026, six divergences subsistaient : cinq dans le plan financier 2027-2029 et une dans la loi fédérale sur le programme d'allègement budgétaire 2027 pour le budget de la Confédération. Le Conseil des États a examiné ces divergences le 12 mars 2026 et s'est rallié au Conseil national pour trois mesures du plan financier ainsi que pour la divergence législative concernant la loi sur l'aide aux victimes.
À l'issue de cet examen, seules deux divergences subsistaient. Concernant la mesure 9, "mesures dans le domaine de la culture", et la promotion de la formation de jeunes suisses de l'étranger, le Conseil des États a décidé de renoncer à la compensation interne au sein du Département fédéral de l'intérieur et de réduire l'allègement de 1 million de francs pour les années 2028 et 2029. Aucune proposition de minorité n'a été déposée. Concernant la mesure 16, "réduction des dépenses en faveur de la promotion de la qualité et des ventes", le Conseil des États a décidé de maintenir l'allègement de 3,5 millions de francs. Là non plus, aucune proposition de minorité n'a été déposée.
La Commission des finances s'est réunie le 16 mars 2026 et, au vu de ces divergences mineures, vous propose, sans opposition, de suivre le Conseil des États sur ces deux mesures. Toutes les divergences entre les deux conseils seraient ainsi réglées.
Pour conclure, il me reste, au nom de la Commission des finances, à réitérer mes remerciements au Conseil fédéral, en particulier à Mme la conseillère fédérale Karin Keller-Sutter, ainsi qu'à toute l'administration fédérale pour leur excellent travail, qui a grandement facilité le travail parlementaire. Personnellement, je remercie la commission et son président Jacques Nicolet pour la confiance qu'ils m'ont accordée et bien sûr, j'adresse un salut tout particulier "an meine Kollegin Anna Giacometti, die mir eine grosse Stütze war".
Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
Le président (Page Pierre-André, président): Les deux conseils ayant pris des décisions concordantes, l'objet 25.041 est ainsi définitivement adopté.