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Boissons aromatisées. Quelles exigences pour limiter le sucre ajouté ?

Weichelt Manuela · Mit-F · Conseil national · Zoug · Groupe des VERT-E-S

Es handelt sich um einen Prüfauftrag bezüglich der Anforderungen an aromatisierte Getränke. Mit Annahme des Postulates beauftragen wir den Bundesrat, zu prüfen, wie genau in der Verordnung des EDI über Getränke ein Höchstwert für zugesetzten Zucker in aromatisierten und koffeinhaltigen Getränken aufgenommen werden kann. Zu prüfen ist, wie eine schrittweise Reduktion des Zuckers innert fünf Jahren umgesetzt werden kann. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, im Rahmen eines Berichtes zu prüfen, ob und wie das Anliegen umgesetzt werden könnte.

Die Allianz Ernährung und Gesundheit setzt sich seit vielen Jahren für eine evidenzbasierte, gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung zugunsten unserer Gesundheit ein. Die erwähnte Allianz ist sehr breit; sie umfasst die Konsumentinnenverbände, die Verbände im Bereich der Ernährungsberatung, das Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung, die Krebsliga, das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg, Pädiatrie Schweiz, Public Health Schweiz, die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung, die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie, Hepatologie und Ernährung, die Schweizerische Herzstiftung, die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft, die Swiss Academic Nutritionists, den Dentalhygiene-Berufsverband, Unisanté usw.

Eines der Argumente, die ich immer wieder höre, lautet, die Zuckerreduktion solle doch freiwillig sein. Ja, das haben wir jetzt seit Jahren versucht. 2023 haben rund 15 Schweizer Hersteller von Erfrischungsgetränken im Rahmen der Erklärung von Mailand zugesagt, den Zuckergehalt ihrer Erfrischungsgetränke um 10 Prozent zu senken. Die Frist zur Umsetzung lief Ende 2024 ab. Eine RTS-Umfrage zeigt: Nicht alle Unternehmen haben ihre Verpflichtungen eingehalten. Damit wird sichtbar, dass freiwillige Selbstregulierung an Grenzen stösst. Das Postulat setzt hier an und schafft einen moderaten, aber verbindlichen Rahmen, der die Konsumierenden schützt und die Glaubwürdigkeit der Branche stärkt.

Das zweite Argument für dieses Postulat sind die hohen Gesundheitskosten aufgrund übermässigen Zuckerkonsums. Die Ernährung spielt in der Entstehung vieler Krankheiten eine zentrale Rolle. Die nichtübertragbaren Krankheiten (NCD) sind eine der grössten gesundheitspolitischen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen der Schweiz. Chronische Atemwegerkrankungen, Diabetes, kardiovaskuläre Erkrankungen, Krebs, muskuloskelettale Erkrankungen, neurologische Erkrankungen, psychische Erkrankungen sowie Adipositas verursachten im Jahr 2022 mehr als die Hälfte der gesamten Gesundheitskosten. Das entspricht rund 48 Milliarden Franken. Ein übermässiger Zuckerkonsum erhöht das Risiko erheblich, solche Erkrankungen zu entwickeln. Sie haben sicher auch die Warnung eines Hepatologen vor einer Woche gelesen: Die Leber leidet still, bis sie nicht mehr kann. Jeder Vierte hat eine Fettleber, ohne es zu ahnen. Der Hepatologe gab darüber Auskunft, wie man das Organ gesund hält, warum es unersetzbar ist und warum Zucker ihm schadet.

Vor rund 150 Jahren nahm man mit der Nahrung rund ein Kilo künstlich zugesetzten Zucker pro Jahr auf. Heute essen das viele in einer Woche. Das überfordert unsere Leber. 38 Prozent des Zuckers nehmen wir über Getränke auf. Die Forderung des Postulates, bei den Süssgetränken eine Begrenzung auf 5 Gramm pro 100 Milliliter zu prüfen, steht im Einklang mit internationalen Standards. England, Spanien und Portugal haben für Süssgetränke einen Grenzwert von 4,5 Gramm pro 100 Milliliter festgelegt, Polen einen Grenzwert von 4,1 Gramm, Kroatien von 3,8 Gramm. Es ist nicht einzusehen, warum wir in der Schweiz z. B. in einem Fanta einen Zuckergehalt haben sollen, der rund doppelt so hoch ist wie jener in unseren Nachbarländern.

Wir bitten Sie deshalb, das Postulat zu unterstützen und damit einen wirksamen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit zu leisten. Das Anliegen entspricht auch einer Initiative des Kantons Genf.

Christ Katja · 1VP-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe vert'libéral

Präsidentin (Christ Katja, erste Vizepräsidentin): Das Postulat wird von Herrn Glarner bekämpft.

Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Was auf den ersten Blick wie eine wohlmeinende Massnahme zum Schutz der Gesundheit erscheint, ist bei genauerem Hinsehen ein problematischer Schritt hin zu mehr staatlicher Bevormundung mit fragwürdiger Wirkung und natürlich erheblichen Nebenwirkungen. Niemand bestreitet, dass nichtübertragbare Krankheiten eine enorme Herausforderung darstellen, und auch niemand bestreitet, dass Ernährung dabei eine Rolle spielt. Doch die vorgeschlagene Anpassung der Verordnung des EDI greift zu kurz, setzt am falschen Hebel an und droht Verantwortung einseitig auf ein einzelnes Produktsegment abzuwälzen, statt die komplexen Ursachen unseres Gesundheitsverhaltens ernsthaft anzugehen. Ein pauschaler Höchstwert von 5 Gramm zugesetztem Zucker pro 100 Milliliter klingt einfach, viel zu einfach. Denn er suggeriert, dass sich ein gesellschaftliches Problem durch administrative Grenzwerte lösen liesse. Die Realität ist hingegen viel komplexer. Ernährung ist ein Zusammenspiel aus Lebensstil, Bildung, Bewegung, sozialem Umfeld und individueller Verantwortung. Wer glaubt, dass ein regulatorischer Eingriff in Rezepturen langfristiges Verhalten ändert, unterschätzt die Dynamik von Konsumgewohnheiten.

Hinzu kommt, dass die Branche bereits gehandelt hat. Mit der Erklärung von Mailand haben sich zahlreiche Schweizer Hersteller freiwillig verpflichtet, den Zuckergehalt zu reduzieren. Dass nicht alle Ziele vollständig erreicht wurden, ist kein Argument für staatliche Zwangsmassnahmen, sondern ein Anlass, den Dialog fortzuführen und marktwirtschaftliche Ansätze zu stärken.

Wir müssen uns auch fragen, welche Signalwirkung eine solche Regulierung hätte. Denn heute sind es aromatisierte und koffeinhaltige Getränke, morgen vielleicht andere Lebensmittelgruppen. Wo endet diese Logik, die Bevormundung des Konsumenten? Wollen wir wirklich einen Staat, der immer detaillierter vorgibt, wie Produkte zusammengesetzt sein müssen? Gesundheitspolitik darf doch nicht in Mikromanagement ausarten.

Zudem birgt die Vorlage wirtschaftliche Risiken. Die Schweizer Getränkeindustrie ist innovativ, vielfältig und international vernetzt. Eine starre Obergrenze könnte gerade kleinere Hersteller überproportional treffen, die Rezepturentwicklung verteuern und die Wettbewerbsfähigkeit schwächen. Während grosse Konzerne solche Reformen leichter stemmen könnten, geraten lokale Produzenten unter Druck; Folgen für Arbeitsplätze und Wertschöpfung sind möglich.

Auch der internationale Vergleich wird hier nur selektiv verwendet. Ja, einige Länder kennen andere Grenzwerte. Gott sei Dank haben wir den Wettbewerb unter den Ländern. Aber das wollt ihr natürlich nie. Ihr wollt ja immer nur alles europäisieren. Die Schweiz fährt gut, einen eigenen Weg zu gehen. Denn die Konsumenten weichen einfach aus, das ist bekannt, etwa auf andere zuckerhaltige Produkte oder grössere Portionen. Der gewünschte gesundheitliche Nutzen bleibt dann begrenzt, während die regulatorische Last stetig ansteigt.

Vor allem sollten wir aber den Menschen mehr zutrauen. Nachhaltige Gesundheitsförderung entsteht doch durch Aufklärung, Transparenz und Wahlfreiheit und nicht durch Verbote durch die Hintertüre. Klare Kennzeichnungssysteme, Ernährungsbildung in den Schulen, Förderung von Bewegung und ein breites Angebot an zuckerreduzierten Alternativen sind doch die wirksamen Instrumente anstelle von starren Grenzwerten.

Die zentrale Frage lautet also nicht: Können wir den Zuckergehalt regulieren? Sie lautet vielmehr: Wollen wir eine Politik, die auf Vertrauen und Eigenverantwortung setzt, oder wollen wir alles von oben vorgeben? Diese Vorlage verlagert die Verantwortung vom Individuum und von der Gesellschaft auf eine einzelne Branche. Sie schafft zusätzliche Bürokratie, ohne die strukturellen Ursachen von Gesundheitsproblemen zu lösen. Und sie riskiert, dass gut gemeinte Regulierung zur Symbolpolitik wird. Lassen Sie uns doch stattdessen eine differenzierte, partnerschaftliche Strategie verfolgen mit der Wirtschaft, mit den Konsumentinnen und Konsumenten und mit einem klaren Fokus auf Bildung und Prävention. Gesundheit lässt sich nicht verordnen, sie muss nämlich gemeinsam gestaltet werden.

Ich bitte Sie, dieses Postulat abzulehnen.

Weichelt Manuela · Mit-F · Conseil national · Zoug · Groupe des VERT-E-S

Geschätzter Herr Kollege, Sie argumentieren mit Eigenverantwortung und Selbstbestimmung. Es entlarvt Ihr Argument, wenn ich Ihnen sage, dass es, wie Sie wissen, in der Schweiz z. B. nicht einmal zuckerfreie Babynahrung gibt. Ich weiss gar nicht, wie Sie da die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung überhaupt erwähnen können.

Jetzt komme ich zu meiner Frage bezüglich Süssgetränke. Wir haben hier nicht eine Vorlage auf dem Tisch, die sagt: So wird es gemacht. Wir haben ein Postulat auf dem Tisch, das besagt, dass der Bundesrat einmal prüfen soll. Ich habe von Ihnen noch nicht gehört, warum man nicht einmal eine Prüfung durchführen soll. Sie können nachher intervenieren, wenn Ihnen das Resultat nicht passt. Warum darf der Bundesrat nicht einmal prüfen?

Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Der Bundesrat soll sich bei der Gesundheit zunächst einmal um sein BAG kümmern, Frau Bundesrätin, das Bundesamt für Gemütlichkeit. Dort passiert überhaupt nichts, damit etwas günstiger wird. Wenn der Bundesrat etwas tun möchte in Sachen Gesundheit, hätten wir dort sehr, sehr viel Arbeit, das muss ich schon sagen.

Frau Weichelt, Sie wissen als Mitglied der Kommission selbst, wie lange hier nichts geht, bei allen Vorlagen, bei denen Geld gespart werden könnte. Und bei der Babynahrung muss ich Ihnen sagen: Ja, auch hier gibt es Eigenverantwortung - nicht des Babys, nein, aber der Eltern, die es füttern.

Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Lieber Herr Kollege, dass zu viel Zucker gesundheitsschädigend ist, das ist allseits bewiesen. Nun, wir haben ja Vorgaben bei den Getränken. Ist es, wenn jetzt die Vorgabe wäre, weniger Zucker zu verwenden, dann nicht so, dass weniger Zucker verbraucht und damit gesünder gelebt würde? Geben Sie mir da nicht recht?

Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wird weniger Zucker verwendet, wird nach Konsumverhalten einfach mehr getrunken.

Schmezer Ueli · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Ich bin ein Freund von sachlichen Diskussionen. Herr Kollege, können Sie uns sagen, was BAG heisst?

Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

BAG heisst Bundesamt für Gesundheit, und ich werde Ihnen vielleicht noch heute oder ganz sicher am Freitag erklären, warum wir auf diesen anderen Namen kommen.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura

Le postulat vise à présenter un rapport, donc à réfléchir à la manière d'inscrire dans un texte législatif la teneur maximale de 5 grammes de sucre ajouté par décilitre dans les boissons aromatisées. Le Conseil fédéral propose l'acceptation du postulat pour examiner concrètement si une mesure législative comme celle qui est proposée par l'auteure du postulat est nécessaire ou non.

Le contexte est quand même clair : il y a trop de sucre dans les aliments transformés, sucre que nous absorbons la plupart du temps sans nous en rendre réellement compte. Il n'est pas inintéressant de mentionner que 40 pour cent des sucres ajoutés présents dans notre alimentation proviennent justement des boissons. Une consommation excessive de sucre nuit à la santé ou participe au développement des maladies non transmissibles, lesquelles sont des facteurs de la hausse des coûts de la santé, ce qui questionne également sur l'état de santé.

En adhérant à la déclaration de Milan, 21 entreprises suisses se sont engagées volontairement à diminuer la teneur en sucre de certaines denrées et boissons. Ce n'est pas un sujet tabou, parce que les entreprises sont également favorables à cette démarche. Une évaluation de l'OSAV - Monsieur Glarner, je dois vous dire que ce n'est pas l'OFSP, mais que c'est l'OSAV ; il faudra trouver aussi un nom pour l'OSAV - le montre clairement : la déclaration de Milan porte ses fruits. La réduction des sucres dans les céréales a atteint presque 40 pour cent sur la période de 2016 à 2024. Pour les yaourts, on est à 13 pour cent de diminution également sur la même période, 10 pour cent pour les sérés, 14 pour cent dans les boissons lactées. En ce qui concerne les boissons rafraîchissantes, la teneur en sucre a diminué de plus de 13 pour cent entre 2021 et 2024, passant de 7,5 à 6,5 grammes par décilitre. On le voit, il y a une possibilité de réfléchir à la valeur cible qui est proposée dans le cadre du présent postulat.

Le 21 août 2025, les producteurs d'eau dite rafraîchissante ont pris l'engagement de réduire de 10 pour cent supplémentaires la teneur en sucre de ces boissons d'ici à fin 2028. Cela signifie concrètement que la teneur en sucres ajoutés devrait être réduite de 6,8 à 6,1 grammes par décilitre. On le voit, la déclaration de Milan est un instrument qui fonctionne et le rapport nous dira s'il faut, oui ou non, fixer un taux plancher de sucre dans une base légale.

Le rapport évaluera également les mesures prises par d'autres pays, que ce soient des taxes sur le sucre ou encore des valeurs maximales et leurs effets sur la consommation de sucre et sur la santé. Le rapport montrera également comment éviter les entraves au commerce, et quelles pourraient être les alternatives pour obtenir un résultat identique.

Dès lors, vous l'aurez compris, je vous propose d'accepter le postulat.

Vote

Präsidentin (Christ Katja, erste Vizepräsidentin): Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 71 Stimmen

Dagegen ... 113 Stimmen

(4 Enthaltungen)