24.3431
Ne pas entrer en matière pour les requérants d'asile ayant commis des infractions
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Schwander)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Schwander)
Adopter la motion
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Jositsch Daniel · Mit-M · Conseil des Etats · Zurich · Groupe socialiste
Die Motion Buffat will das Gesetz dahin gehend ändern, dass Asylsuchende, die eine Straftat begangen haben, kein Asyl erhalten sollen.
Die Kommission hat die Motion mit 11 zu 1 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit - bestehend aus einer Stimme, Herr Schwander - wird sich, nehme ich an, nachher zu ihrer Position äussern.
Das Anliegen, dass Leute, die strafbare Handlungen verübt haben, nicht in den Genuss des Asyls in der Schweiz kommen sollen, ist durchaus nachvollziehbar. Die Kommission lehnt den Vorstoss aber ab, das vor allem aus folgenden Gründen:
1. Die Motion ist sehr allgemein oder sehr weitgehend, muss man vielleicht sagen, formuliert. Es soll nämlich automatisch verboten sein, Asyl zu gewähren, wenn jemand eine Straftat verübt hat. Es wird nicht definiert oder eingeschränkt, was für eine Straftat vorliegen muss. Das heisst, dass auch bei sehr geringfügigen Delikten, also bei Übertretungen, die verübt worden sind, die Gewährung von Asyl automatisch ausgeschlossen wäre. Das bedeutet, dass die Motion sehr radikal ist, da sie sich nicht auf schwere Straftaten beschränkt, sondern auch die mildesten Formen von Straftaten, also blosse Übertretungen, mitmeint. Man kann sagen, dass im Extremfall Falschparkieren genügen würde, um von der Möglichkeit, Asyl zu beantragen, ausgeschlossen zu werden.
2. Die Kommission lehnt die Motion auch deshalb ab, weil bereits heute rechtliche Möglichkeiten bestehen. Es ist bereits heute ein Grund, Asyl zu verweigern, wenn jemand gewisse Straftaten verübt hat, insbesondere schwere Straftaten, die die öffentliche Sicherheit in der Schweiz gefährden.
3. Wenn darüber hinaus weitere Gründe aufgenommen würden, um Asyl zu verweigern, dann würde das auch den internationalen Verpflichtungen der Schweiz widersprechen. Insbesondere könnte das Non-Refoulement-Gebot verletzt werden, wenn Menschen kein Asyl gewährt wird, obwohl sie in ihrem Ursprungsstaat beispielsweise der Folter ausgesetzt sind.
Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, diese Motion nicht zu unterstützen: erstens, weil sie zu weit geht; zweitens, weil der Kern des Problems eigentlich heute schon geregelt ist; und drittens, weil wir mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen in Konflikt kommen könnten. Ausserdem weist die Kommission darauf hin, dass bereits verschiedene Vorstösse zu diesem Thema angenommen worden sind und dass der Bundesrat im Sommer 2025 zusammen mit zehn Kantonen als Pilotprojekt im Ausländer- und Asylbereich die Taskforce Intensivtäter eingesetzt hat - er hat sich also mit diesem Thema beschäftigt. Der Schlussbericht dieser Arbeitsgruppe und die entsprechenden Resultate sollen in diesem Sommer 2026 präsentiert werden.
Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Es ist nicht wegzudiskutieren, was der Kommissionssprecher gesagt hat. Die Motion ist offen oder weitgehend formuliert und beinhaltet eigentlich alle Straftaten, wie der Kommissionssprecher ausgeführt hat.
Ich mache hier eine allgemeine Bemerkung. Hätte der Motionär das Nichteintreten auf Asylgesuche auf gewisse Straftaten eingeschränkt, hätten wir diskutieren müssen, ob dieses genau bei diesen Straftaten gelten soll oder nicht. Ob eine Motion in dieser Angelegenheit offen oder enger formuliert werden soll, ist sehr schwierig zu beurteilen, da es immer Argumente gibt, um gegen eine Motion anzukämpfen. Tatsache ist, dass die Straftaten in der Vergangenheit auch bei Asylsuchenden zugenommen haben; das ist auch nicht wegzudiskutieren.
Meines Erachtens geht es bei der Formulierung einer Motion darum, klarzumachen, worin das Ziel derselben besteht oder welche Erwartungen hinter dieser stehen. Das müssen wir eben auch diskutieren. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Bundesrat selbst Motionen, die einstimmig überwiesen werden und bei welchen der Text klar ist, nicht immer so ernst nimmt. Ich erinnere an den Bericht "Erfüllung angenommener Motionen und Postulate" der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 7. Mai 2019. Seither hat sich nicht viel geändert. Dort steht unter anderem der zentrale Satz - es steht dort noch viel mehr -: "Die Art und Weise, wie die Anliegen umgesetzt werden, ist hingegen nicht immer gänzlich angemessen und erfüllt die Erwartungen der Urheberinnen und Urheber der Vorstösse oft nur teilweise." Im Umkehrschluss heisst das: Wenn man eine Motion umsetzen will, tut man das; will man das nicht, nimmt man den Text nicht so ernst. Es geht letztlich, das ist die Konsequenz daraus, um die Erwartungen bzw. darum, was das Ziel einer Motion ist. Das Ziel einer Motion ist, ein Problem zu beheben. Meines Erachtens besteht dieses hier tatsächlich.
Anerkannte Flüchtlinge können des Landes verwiesen oder in ihre Herkunftsstaaten zurückgeführt werden, wenn die in der Flüchtlingskonvention geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn kriminelle Asylsuchende eine Gefahr für die Sicherheit des Aufenthaltsstaates darstellen. Es gibt also bereits entsprechende Gründe dafür.
Wann stellen kriminelle Asylsuchende eine Gefahr dar? Ich denke, das ist bei Wiederholungstätern der Fall, bei Schwerstverbrechern und bei Personen, die häusliche Gewalt ausüben. Das haben wir vergangene Woche im Rat diskutiert, als es um niederträchtige Gewalt und um narzisstisches Gewaltpotenzial gegangen ist. Also, es betrifft diese Fälle. Ich glaube, diese Fälle stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, und wir müssen das meines Erachtens nochmals genauer und vertiefter anschauen und beurteilen, selbst wenn gewisse Motionen - das gebe ich zu - bereits überwiesen worden sind.
Das Thema der kriminellen Asylsuchenden müssen wir zusätzlich und anders angehen, so wie ich es erwähnt habe: Die öffentliche Sicherheit muss im Zentrum stehen. Sie ist zu prüfen, wenn Täter rückfällig werden, also keine Einsicht zeigen und sich nicht von ihren kriminellen Machenschaften abwenden. Dasselbe gilt bei Schwersttätern und bei Tätern häuslicher Gewalt. Hier haben wir meines Erachtens noch grossen Handlungsbedarf.
Ich bitte Sie daher, die Motion anzunehmen.
Chiesa Marco · Mit-M · Conseil des Etats · Tessin · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Il Consiglio nazionale, il 10 giugno del 2025, ha discusso questa mozione Buffat, partendo da una realtà che anche noi non possiamo ignorare. I numeri parlano chiaro: secondo la statistica criminale della polizia pubblicata dall'Ufficio federale di statistica, su 68 267 infrazioni penali registrate, 5945 sono state commesse da richiedenti l'asilo. Queste cifre evidentemente non sono marginali. Non sono percezioni, sono fatti. E questi fatti pongono una domanda semplice: può la Svizzera concedere lo statuto d'asilo a chi chiede protezione e viola le nostre leggi? La risposta dovrebbe essere ovvia: chi chiede asilo, chiede protezione e non un lasciapassare per delinquere.
La mozione Buffat non attacca il diritto d'asilo per le persone perbene. Non mette in discussione la nostra tradizione umanitaria. Fa qualcosa di molto più semplice: ristabilisce una regola primaria, elementare, di responsabilità. Chi chiede la protezione della Svizzera e allo stesso tempo viola le sue leggi non può pretendere di ottenere lo statuto d'asilo.
Il Consiglio federale sostiene che gli strumenti giuridici esistono già. È vero, sulla carta. L'articolo 53 della legge sull'asilo esclude l'asilo quando una persona mette in pericolo la sicurezza della Svizzera o commette gravi reati. Ma nella pratica sappiamo bene che questi strumenti sono limitati e spesso insufficienti. Il risultato è sotto gli occhi di tutti: persone che chiedono asilo e che, mentre la procedura è in corso, commettono reati sul nostro territorio restano comunque in Svizzera, spesso perché il loro rinvio non è immediatamente possibile. Questo non è soltanto un problema giuridico, è un problema di credibilità dello Stato e di sicurezza della nostra popolazione. Perché quando lo Stato sembra tollerare la delinquenza da parte di chi chiede protezione, il messaggio che passa è devastante ed è che le regole valgano per alcuni ma non per tutti. E quando i cittadini cominciano a pensare così, la fiducia nelle istituzioni si sgretola.
La mozione propone una soluzione chiara: chi ha commesso reati penali non ottiene lo statuto d'asilo. Se il rinvio non è possibile per motivi giuridici o umanitari potrà essere accordata un'ammissione provvisoria fino a quando l'allontanamento non sarà possibile. Nessuno verrà mandato in un Paese dove rischia torture o persecuzioni. Il principio di non respingimento, il cosiddetto "non-refoulement", resta pienamente rispettato. Ma una cosa deve essere chiara: la Svizzera non conferisce lo statuto di rifugiato a chi disprezza le sue leggi.
C'è poi un altro aspetto che merita di essere affrontato con franchezza. Ogni volta che minimizziamo la criminalità di alcuni richiedenti l'asilo facciamo un enorme torto a quelli che rispettano le regole. Perché alimentiamo la sfiducia, perché alimentiamo il sospetto, perché mettiamo a rischio l'accettazione politica del diritto d'asilo stesso. In altre parole, la fermezza non indebolisce lo statuto d'asilo, lo salva.
Il Consiglio federale ci parla di task force e di progetti pilota. Ma la popolazione non chiede nuove task force. Chiede coerenza, chiarezza e coraggio politico. Uno Stato serio non premia chi infrange le regole mentre chiede protezione. Uno Stato serio dice con determinazione che la Svizzera protegge chi è perseguitato, ma non tollera chi delinque. È una linea di buonsenso, una linea di giustizia, ed è una linea necessaria per difendere la credibilità del nostro sistema d'asilo. Per questo motivo vi chiedo con convinzione di sostenere la mozione Buffat.
Jans Beat · BR-M · Conseil fédéral · Bâle-Ville
Ich möchte mich auch beim Berichterstatter bedanken, der die Motive des Bundesrates, warum er diese Motion ablehnt, gut dargelegt hat. Man könnte allenfalls noch ergänzen, dass das Non-Refoulement-Prinzip, gegen das diese Motion verstösst, nicht nur eine völkerrechtliche Verpflichtung ist, sondern auch in unserer Bundesverfassung verankert ist, in Artikel 25 Absätze 2 und 3. Deshalb lehnt der Bundesrat diese Motion ab.
Er ist allerdings schon am Thema dran. Das scheint mir wirklich wichtig, dass Sie das erkennen. Wir haben im Juni 2025 eine Taskforce Intensivtäter eingesetzt, die in allen Asylregionen daran ist, ganz konkrete Fälle anzuschauen. Sie betreibt Case-Management, um sicherzustellen, dass insbesondere Mehrfachtäter besser ihrer Strafe zugeführt werden können. Sie hat auch den Auftrag, Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um den Strafverfolgungsbehörden hier noch bessere Instrumente in die Hand zu geben. Die entsprechenden Vorschläge werden Ihnen dann von dieser Taskforce unterbreitet.
In diesem Sinne darf ich schon sagen: Was Sie hier aufbringen, ist uns ein Anliegen, wir möchten auch zur Lösung beitragen und sind wirklich mit höchster Dringlichkeit daran.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 14 Stimmen
Dagegen ... 23 Stimmen
(2 Enthaltungen)