24.3609
Améliorer la coopération de la part des cantons en matière de renvoi de requérants d'asile déboutés
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Schwander, Fässler Daniel, Gössi)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Schwander, Fässler Daniel, Gössi)
Adopter la motion
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Z'graggen Heidi · Mit-F · Conseil des Etats · Uri · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Gerne erstatte ich Ihnen vonseiten der Kommission Bericht zur Motion Egger Mike. Was will die Motion? Sie will den Bundesrat beauftragen, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um ein finanzielles Bonus- und Malus-System für die Kantone im Bereich der Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern einzuführen, mit dem Ziel, die Kooperation der Kantone zu fördern. Die Kantone sind zuständig für den Vollzug der Ausschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern, die sich weigern, die Schweiz freiwillig zu verlassen. In der Praxis würden die Kantone, so die Begründung der Motion, diese Aufgabe sehr unterschiedlich ausführen, und in einigen Kantonen sei die entsprechende Bereitschaft der Behörden stark verbesserungswürdig. Es sei nicht akzeptabel, dass Kantonsregierungen sich weigerten, rechtskräftige Ausschaffungen zu vollziehen.
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Der Nationalrat hat die Motion am 10. Juni 2025 mit 114 zu 74 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Ihre Kommission hat die Motion am 16. Januar 2026 beraten, mit vorgängiger Anhörung des Bundesrates, vertreten durch die Verwaltung, durch Herrn Krauskopf.
Die Kantone sind für den Vollzug rechtskräftiger Rückführungen abgelehnter Asylbewerber zuständig. Werden diese Rückführungen nicht oder ungenügend umgesetzt, so die SPK-S, und liegen keine entschuldbaren Gründe vor, kann bereits heute das Staatssekretariat für Migration gemäss Artikel 89b des Asylgesetzes Bundessubventionen streichen. Das heisst, ein Malus-System existiert bereits. Seit Einführung dieses Instruments im Jahr 2016 wurden bis 2025 rund 580 Fälle registriert, wodurch den Kantonen insgesamt 30 Millionen Franken an Subventionen verloren gingen. Die Zahl der Verstösse nimmt ab, was die präventive Wirkung des Instruments, also dieses Malus-Systems, des Streichens der Subventionen, deutlich zeigt. Die Kantone haben zudem bereits selbst ein finanzielles Eigeninteresse, Rückführungen effizient durchzuführen. Jede Rückführung reduziert die Kosten für Aufenthalt und Betreuung abgelehnter Asylsuchender, und auch die Durchführungskosten werden vom Bund erstattet.
Ein zusätzliches Bonus-System wäre daher weder notwendig noch gerechtfertigt. Es könnte auch falsche Anreize setzen und beträchtliche Kosten verursachen. Zudem möchte ich namens der Kommission gerne festhalten, dass es doch wohl nicht zielführend bzw. nicht angemessen sein kann, dass Kantone für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, also einer Vollzugsaufgabe, abgegolten werden. Dass sie dafür, dass sie ihre Aufgabe wahrnehmen, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, einen Bonus bekommen, erschliesst sich mir nicht.
Zudem zeigt die Erfahrung, dass die Schweiz im europäischen Vergleich durchschnittlich mehr Rückführungen durchführt und dass bereits mehrere Motionen angenommen wurden, die verlangen, den Vollzug weiter zu optimieren. Es ist klar, dass wir alle ein Interesse daran haben, dass die Kantone ihren Pflichten nachkommen, und dass hier Handlungsbedarf besteht, wird nicht bestritten. Es gibt Kantone, die das sehr gut machen; es gibt aber auch Kantone, die weniger dezidiert vorgehen. Aber für diejenigen, die das gut machen, ein Bonus-System einzuführen, sehe ich nicht als zielführend an, und das Malus-System gibt es bereits.
Fazit: Das bestehende System ist wirksam. Die Motion würde keinen zusätzlichen Nutzen bringen; allenfalls würde sie sogar Kosten verursachen. Der Bundesrat unterstützt weiterhin das Ziel, den Vollzug der Rückführungen kontinuierlich zu verbessern.
In diesem Kontext empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission die Ablehnung der Motion, wie es auch der Bundesrat tut. Eine Minderheit, die ihren Antrag selbst begründen wird - davon gehe ich aus -, ist der Ansicht, dass die bestehenden Instrumente nicht ausreichen würden und der Druck auf den Bundesrat bzw. auf die Kantone in dieser Sache erhöht werden müsse.
Ich beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Um was geht es? Es geht um rechtskräftige Ausschaffungen. Bei diesen gibt es meines Erachtens ein Vollzugsproblem in den Kantonen. Die Kantone sind zuständig, das ist eigentlich klar. Aber klar ist auch, dass die Kantone dies unterschiedlich handhaben. Ich masse mir nicht an, hier die Kantone zu beurteilen. Tatsache ist einfach, dass der Vollzug in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt wird.
Jetzt stellt sich die Frage, ob wir hier auf Bundesebene etwas machen können. Die Kommissionssprecherin hat darauf hingewiesen, dass das Malus-System bereits bestehe und die Motion ein Bonus-Malus-System fordere. Doch das Bonus-Malus-System können Sie auch verfeinern, indem Sie den Malus-Bereich verschärfen und entsprechend den Malus heraufsetzen, damit es sich tatsächlich um ein Bonus-Malus-System handelt. Offensichtlich nützt das Malus-System noch nichts. Dort könnten wir also ansetzen, damit erreicht werden kann, dass diejenigen Kantone, die gut arbeiten und das Bundesrecht gut vollziehen, keine Nachteile haben, während bei denjenigen, die nicht gut vollziehen, die Zügel noch angezogen werden, indem auf Bundesebene die Sanktionen verschärft werden. Damit hätten wir das Ziel eines Bonus-Malus-Systems, wie es der Motionär will, eigentlich schon erreicht. Wenn das Sanktionssystem so massiv verschärft würde, ohne dass die Kantone, die gut vollziehen, noch zusätzlich finanziell abgegolten werden, hätte man tatsächlich ein Bonus-Malus-System. Die Motion verlangt ja nicht eine zusätzliche Abgeltung, sondern eine allfällige Verschärfung des bestehenden Sanktionssystems.
Es kann ja nicht sein, dass für den Vollzug der Wegweisung noch zuerst die Identität abgeklärt werden muss und Papiere beschafft werden müssen, was lange dauert. Hier müssen wir die Kantone dazu bewegen können, schneller zu arbeiten und noch besser mit den Bundesbehörden zu kooperieren. Ich sage nicht, dass sie schlecht kooperieren würden, sondern ich verlange, dass sie noch besser kooperieren sollten.
Ich bin überzeugt, dass mit der zusätzlichen Verschärfung des bestehenden Sanktionssystems das Ziel der Motion, die von einem Bonus-Malus-System spricht, erreicht werden kann. Mit der heutigen Unterscheidung zwischen Bonus und Malus und mit diesen Sanktionen, wie sie heute gelten, ist das Ziel meines Erachtens noch nicht erreicht.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen.
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil des Etats · Appenzell Rh.-Int. · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Tritt das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf ein Asylgesuch nicht ein oder lehnt es dieses ab, so verfügt das SEM in der Regel die Wegweisung aus der Schweiz und ordnet den Vollzug der Wegweisung an. Diese Wegweisungsverfügung ist sofort vollstreckbar. Der Vollzug dieser Wegweisungsverfügung ist nicht mehr Aufgabe des SEM, sondern desjenigen Kantons, dem die betreffende asylsuchende Person zugewiesen ist. Dass der Wegweisungsvollzug in den Kantonen uneinheitlich und in gewissen Kantonen auch ungenügend ist, ist meines Erachtens unbestritten. Auch in der politischen Analyse zur Asylstrategie 2027 des Bundesrates wird auf diesen Punkt hingewiesen.
Die Berichterstatterin hat erwähnt, dass es zu diesem Punkt bereits verschiedene Vorstösse gibt, die mit dem Ziel angenommen wurden, den Wegweisungsvollzug zu verbessern oder zu koordinieren. Ich nenne die Motion Fässler Daniel 24.3937, "Wegweisungsverfügungen sind rascher und konsequenter zu vollziehen", und insbesondere die Motion 23.4351 der FK-S, "Kostenbremsen im Asylwesen". Dieser Motion haben beide Räte zugestimmt. Sie verlangt, dass für einen effizienten Asylvollzug finanzielle Anreize geschaffen werden. Darin wird das bestehende Malus-System erwähnt, das offensichtlich noch zu wenig stark greift.
Die Motion 24.4508 der FDP-Liberalen Fraktion, "Unterstützung der Kantone beim Wegweisungsvollzug", wurde von beiden Räten angenommen. Letzte Woche haben wir die Motion Müller Damian 25.4521, "Förderung des Vollzugs von Wegweisungen durch alle Kantone zur einheitlichen Umsetzung des Bundesrechts", angenommen.
Aufgrund der Vielzahl der bereits angenommenen Vorstösse kann man zum Schluss kommen, dass es zu diesem Punkt nicht noch einmal einen Vorstoss braucht. Der vorliegende Vorstoss enthält aber effektiv noch ein neues Element: Er nimmt den Vorschlag der Motion 23.4351 der Finanzkommission des Ständerates auf und verlangt finanzielle Anreize - eben nicht nur im Sinne eines Malus-Systems, sondern auch im Sinne eines Bonus-Systems. Ich bin der Meinung, dass es sich lohnt, auch ein Bonus-System zu prüfen, da der Vollzug durch die Kantone uneinheitlich und ungenügend erfolgt.
Aus diesem Grund unterstütze ich die Minderheit und somit die Motion aus dem Nationalrat.
Jans Beat · BR-M · Conseil fédéral · Bâle-Ville
Der Bundesrat lehnt diese Motion aus den von der Berichterstatterin der Kommission gut dargelegten Gründen ab. Es ist tatsächlich so, dass wir bereits ein funktionierendes Malus-System haben. In 580 Fällen sind den Kantonen seit 2016 Subventionen in der Höhe von 30 Millionen Franken entgangen. Das Instrument wird eingesetzt. Bei den Kantonen ist auch jetzt eine grosse Motivation für einen effizienten Vollzug vorhanden, das liegt auch in ihrem finanziellen Interesse. Wenn sie ihn nicht machen, haben sie Folgekosten, die sie selber tragen müssen.
Hinzu kommt, dass die Einführung eines Bonus-Systems erhebliche Kostenfolgen hätte. Das muss ich hier schon auch sagen. Statt neue finanzielle Belohnungen zu schaffen, die den Bund zusätzlich belasten und falsche Anreize setzen, sollten wir beim bewährten System bleiben. Ein klarer Auftrag, eine klare Aufsicht und spürbare finanzielle Konsequenzen bei Nichterfüllung der gesetzlichen Pflichten sind der Weg, den wir in der Vergangenheit eingeschlagen haben. Wir belassen es aber nicht dabei. Der Bundesrat unterstützt das Bestreben des Motionärs, den Wegweisungsvollzug weiter zu optimieren. Die vorliegende Motion bringt aber keinen gangbaren Lösungsansatz. Konkrete Massnahmen werden derzeit im Rahmen der Umsetzung der Motion Salzmann 23.3082, "Rückführungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern", geprüft. Der entsprechende Vorschlag des Bundesrates wird Ende Jahr vorliegen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 19 Stimmen
Dagegen ... 21 Stimmen
(1 Enthaltung)