25.4400
Augmentation stratégique de l'attractivité de la place économique suisse dans le contexte de l'imposition minimale
Engler Stefan · P-M · Conseil des Etats · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Die Kommission beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Ettlin Erich · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
International ist im Bereich der Steuern und der Mindeststeuern sehr viel in Bewegung, Sie haben es gehört. Die USA haben sich eigentlich von der Mindeststeuerregelung verabschiedet, auch wenn jetzt konstruiert wird, dass sie mit eigenen Regelungen, dem sogenannten Side-by-Side-System, gleich lange Spiesse anwenden. Konkret ergeben sich daraus aber klare steuerliche Nachteile für Schweizer Unternehmen gegenüber Unternehmen zum Beispiel in den USA. Aber auch andere grosse Volkswirtschaften wie China, Indien oder Brasilien werden sich nicht unter dieses Regime stellen. Das ist der heutige Wissensstand.
Das zeigt, dass die Schweiz ihr steuer- und standortpolitisches Profil jetzt verstärkt vorausschauend bestimmen muss. Dafür braucht es eine tragfähige mehrjährige Strategie, die auch international kompatible Anreizsysteme prüft und, wo sinnvoll, vorsieht. Die Situation darf nicht unterschätzt werden und hat sich durch die oben erwähnten internationalen Veränderungen verschärft. Diese Strategie soll im bewährten Schweizer Modus entstehen, unter Einbezug aller relevanten Stakeholder, insbesondere der Kantone, der Wirtschaftsverbände und der Beratungsbranche, analog zum Prozess der Unternehmenssteuerreform III bzw. STAF. Das Postulat Walti Beat 23.3753 ist eine Basis und kann in die Arbeiten dieser Gruppe einbezogen werden.
Zu erwähnen ist, dass die WAK-N eine Motion mit exakt gleichem Wortlaut, die Motion 25.4393, beschlossen hat; der Nationalrat hat sie, wie gesagt, am 15. Dezember 2025 mit 126 zu 63 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Ihre Kommission hat die Motion beraten und mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Sie anerkennt damit klar, dass die Schweiz flexibel und frühzeitig auf die sich in hohem Tempo verändernden Rahmenbedingungen reagieren muss.
Eine Anmerkung zur zwischenzeitlichen Entwicklung nach der Einreichung dieser Motion: Die OECD hat das sogenannte Side-by-Side System Agreement offiziell angenommen, es ist in Kraft. Die USA unterliegen nicht dem Mindeststeuerregime, wie wir es kennen. Damit wird das System der USA auch formell als gleichwertig zur OECD-Mindeststeuerregelung anerkannt. Gleichzeitig hat aber die OECD neue, substanzbasierte Erleichterungen und Möglichkeiten im System der Mindeststeuer erlaubt und eingeführt. Diese gilt es raschestmöglich zu analysieren und umzusetzen, mit Gesetzesanpassungen, wo es nötig ist, zum Beispiel im Steuerharmonisierungsgesetz. Diese Prozesse dauern bei uns etwas länger, deshalb ist es wichtig, dass wir mit dieser Motion einen klaren Auftrag geben, sofort zu reagieren.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, diese Motion anzunehmen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Ich möchte vorausschicken, dass die Standortattraktivität der Schweiz für den Bundesrat von zentraler Bedeutung ist. Wie Sie gehört haben, unterliegt die gesamte OECD-Mindestbesteuerung einem gewissen Wandel. Es gibt nun dieses Side-by-Side-Modell der USA, was, Herr Ständerat Ettlin, faktisch bedeutet, dass die USA die Mindestbesteuerung zwar anerkennen, jedoch ihr eigenes Modell anwenden wollen. Im Zuge dieser Mindestbesteuerungsregel nach dem Side-by-Side-Modell der USA wird es hoffentlich gewisse administrative Vereinfachungen und einige Opportunitäten geben, auch für das Schweizer Steuersystem, insbesondere für die Kantone. Es sind die Kantone, die hier allenfalls Optimierungen umsetzen können, nicht der Bund.
Nun, ich muss Ihnen sagen, dass die Arbeiten zur Überprüfung der Handlungsoptionen zur Sicherung der Standortattraktivität der Schweiz im Gange sind. Ich habe es bereits mehrfach erwähnt: Es gibt das Postulat Walti Beat 23.3752, das eine langfristige Steuer- und Standortstrategie fordert. Der Bericht in Erfüllung dieses Postulates liegt im Entwurf vor; er wird im ersten Halbjahr publiziert und kann anschliessend beraten werden. Angesichts der internationalen Entwicklungen wird der Bericht zudem einen wesentlichen Teil der Unternehmensbesteuerung behandeln. Die Standortförderinstrumente liegen jedoch in der Kompetenz der Kantone. Sie haben die Möglichkeit, ergänzend zur OECD-Mindestbesteuerung bestimmte Instrumente einzuführen.
Weiter hat der Bundesrat den Auftrag, die Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) in ordentliches Recht zu überführen. Diese Arbeiten beginnen wir jetzt. In diesem Zusammenhang werden sich selbstverständlich auch die in der Motion angesprochenen Fragen stellen. Daher empfiehlt der Bundesrat, die Motion abzulehnen, weil die entsprechenden Arbeiten bereits laufen. Sollten Sie ihr trotzdem zustimmen, würden wir uns erlauben, später ihre Abschreibung zu beantragen, sei dies bereits im Rahmen des Postulates Walti Beat oder spätestens dann, wenn wir die MindStV ins ordentliche Recht überführen. Erwarten Sie also keinen separaten Bericht; das ist meine Aussage.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 29 Stimmen
Dagegen ... 10 Stimmen
(0 Enthaltungen)