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Unterstützungsleistungen des Bundes in Naturkatastrophenfällen

Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Engler Stefan, Präsident): Die Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die UREK-S hat diese Kommissionsmotion im Zusammenhang mit der Beratung der parlamentarischen Initiative Regazzi 24.446, "Einrichtung eines nationalen Fonds für Naturkatastrophen", eingereicht. Im Rahmen dieser Beratungen wurde die parlamentarische Initiative Regazzi vom Initianten zurückgezogen. Die Kommission hat die Kommissionsmotion mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung eingereicht, dies am 20. November 2025.

Ausgangspunkt für die Beratungen war, wie bereits erwähnt, die parlamentarische Initiative Regazzi, die die Einrichtung eines nationalen Fonds für Naturkatastrophen wollte. Dieses Anliegen hat Ihre Kommission geprüft und verworfen, aber das Kernanliegen hat sie in dieser Motion aufgenommen. Ein Fonds für Naturkatastrophen scheint der Kommission zu unflexibel und nicht an die Anforderungen eines raschen Handelns in Katastrophenlagen adaptiert zu sein. Es gibt auch verschiedene finanzpolitische Gründe, weshalb wir solche Fonds abgelehnt haben - ich muss Ihnen nicht sagen, dass wir damit weitere Ausgaben gebunden hätten. Das Anliegen von Kollege Regazzi wurde aber in der Kommissionsmotion, die Ihnen jetzt vorliegt, aufgenommen. Der Handlungsbedarf wurde anerkannt, nicht aber das Instrument und die Zielrichtung der parlamentarischen Initiative.

Der Bundesrat wird mit der Kommissionsmotion beauftragt, dem Parlament einen Erlassentwurf vorzulegen, der es im Fall von Naturkatastrophen ermöglicht, Sofortmassnahmen und Nothilfen zur Bewältigung der unmittelbaren Folgen und zur Wiederinstandstellung aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zu finanzieren. Nach Naturkatastrophen gilt es, finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen rasch bereitzustellen, um die Folgen des Ereignisses zu bewältigen und wirtschaftliche Tätigkeiten wieder zu ermöglichen. Bei ausserordentlichen Ereignissen sollten betroffene Gemeinden und Kantone auf die finanzielle Unterstützung des Bundes zählen können. Heute kann der Bund zwar, gestützt auf das Waldgesetz und das Wasserbaugesetz, gewisse Sofortmassnahmen und Wiederinstandstellungsarbeiten für Schutzbauten mitfinanzieren. Diese gesetzlichen Grundlagen reichen jedoch nicht aus, um den betroffenen Gemeinwesen rasch und angemessen Unterstützung zu gewährleisten.

Die vergangenen Ereignisse zeigen die Grenzen des bestehenden Rechtsrahmens deutlich auf. Nach dem Unwetter von 2005 war eine Sonderbotschaft des Bundesrates notwendig, um eine Bundeshilfe von 14,4 Millionen Franken für die Wiederherstellung der Strassen zu ermöglichen. Nach dem Gletscher- und Bergsturz in Blatten von 2025 musste ein dringliches Bundesgesetz verabschiedet werden, um 5 Millionen Franken Soforthilfe bereitzustellen. Derzeit ist eine Sonderbotschaft für eine ausserordentliche Bundeshilfe von 36 Millionen Franken zur Bewältigung der Unwetterschäden von 2024 im Tessin und in Graubünden in Vorbereitung. Der Weg zu solchen ausserordentlichen Hilfen ist aufwendig und mit Unsicherheiten verbunden, vor allem aber ist er zu langsam. Deshalb möchte Ihre Kommission den Bundesrat anregen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit er auf solche Ereignisse schnell und angemessen reagieren kann.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab, mit der Begründung, dass ihm der jetzige Zeitpunkt nicht passe. Die Kommission ist der Meinung, dass es nie einen idealen Zeitpunkt geben wird, um diese Motion umzusetzen. Immerhin liessen wir uns vom Bundesamt für Umwelt in einer Tabelle die grösseren Schadenereignisse seit 2015 auflisten, und ich muss Ihnen sagen, dass wir in jedem Jahr von 2015 bis 2024 ein grösseres Ereignis hatten. Daher ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass der rechtliche Rahmen definitiv überprüft werden muss. Im Rahmen dieser Motion hat der Bundesrat dann die Möglichkeit, die geeigneten rechtlichen Rahmengesetzgebungen zu verabschieden.

Ich bitte Sie um Unterstützung der Motion.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie haben es gehört: Wir haben uns die Frage zu stellen, ob die Bewältigung von Naturkatastrophenfällen in den Lead des Bundes übergehen oder im Grundsatz weiterhin bei den Kantonen bleiben soll, mit genereller Unterstützung des Bundes über die bestehende Gesetzgebung oder auch mit dringlichen Bundesgesetzen oder Sonderbotschaften. Das ist wesentlich; es ist eine grundsätzliche Frage, die sich hier stellt. Und Sie wissen, was in solchen Fällen von Zentralisierung kantonaler Aufgaben passiert: Alle Kantone werden ihr Heil in Bern suchen. Sie haben es nach der Einführung des Bahninfrastrukturfonds gesehen, als die Kantone eine immense Zahl von Bahnprojekten beim Bund eingegeben haben. Sie haben es nach der Einführung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds gesehen, als eine immense Zahl von Nationalstrassenprojekten beim Bund eingegeben wurde.

Ich befürchte, dass sich die Dinge, wenn Sie dieser Motion zustimmen, genau gleich entwickeln werden. Die Anzahl der Ereignisse, die als Naturkatastrophen bezeichnet werden, wird auf jeden Fall sprunghaft zunehmen. Jedes Hochwasser, jeder Erdrutsch, jeder Sturm hat künftig das Potenzial, eine Naturkatastrophe zu sein - frei nach dem Motto: kein Ereignis zu klein, eine Naturkatastrophe zu sein. Vielleicht ist das etwas starker Zentralisierungssarkasmus, vielleicht sind das etwas starke Föderalismusschmerzen eines Ständerates, der die laufende Übertragung kantonaler Aufgaben an den Bund als Ausverkauf - und ich sage dieses Wort bewusst, denn die Kantone lassen sich kaufen - kantonaler Souveränität wahrnimmt.

Ich muss auch einräumen, dass es in den letzten Jahren eine Häufung von Naturkatastrophen gab, in denen der Bundesrat notrechtlich und/oder mit Sonderbotschaften aktiv werden musste. Er hat es gut gemacht: Wo Soforthilfe nötig war, hat er Soforthilfe geleistet. Das ASTRA war sofort vor Ort im Misox, als die Autobahn dort nicht mehr in Betrieb war. Jetzt haben wir beispielsweise die Sonderbotschaft zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden in den Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden erhalten, die vom Unwetter von 2024 betroffen waren. Ist es nicht angemessen, dass bei Katastrophen - bei Katastrophen, also ausserordentlichen Ereignissen - auch dieses Parlament und der Bundesrat ausserordentlich reagieren?

Aber ich möchte Ihnen noch etwas anderes sagen. Vielleicht, und das hat auch Kollege Rieder erwähnt, ist eine Prüfung, eine Auslegeordnung der heutigen Rechtsordnung einmal zielführend, damit man das sorgfältig anschaut, bevor wir den Grundsatzentscheid fällen. In diesem Sinne möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der Nationalrat im letzten September das Postulat 25.3669 der FDP-Liberalen Fraktion, "Überprüfung und allfällige Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen für eine rasche Katastrophenhilfe des Bundes", angenommen hat. Ich denke, das war ein kluger Entscheid des Nationalrates, den der Ständerat anerkennen sollte, indem er den Bericht in Erfüllung dieses Postulates abwartet, bevor er in dieser Angelegenheit entscheidet. Das entspricht auch dem Wesen und der Würde unserer Parlamentskammer, der Chambre de Réflexion.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, diese Motion abzulehnen und der Empfehlung des Bundesrates zu folgen.

Graf Maya · Mit-F · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Die vorliegende Motion unserer UREK verlangt gesetzliche Grundlagen, damit der Bund im Fall von Naturkatastrophen schnell Sofortmassnahmen und Nothilfen zur Bewältigung der Grossereignisse finanzieren kann.

Ich stelle mich diesem Grundanliegen nicht entgegen, denn es zeigt sich: Naturkatastrophen wie in Blatten, in Brienz oder im Tessin, im Maggiatal, sind durch die betroffenen Gemeinden und Kantone alleine nicht zu bewältigen, zumal die Zahl dieser Ereignisse infolge der Klimaerwärmung drastisch zunimmt und die Schadensummen steigen. Unsere Gletscher schmelzen; Hitzetage, Überschwemmungen und extreme Wetterereignisse nehmen zu. Bereits heute verursacht der Klimawandel Schäden infolge von Hochwasser, Murgängen, Rutschungen und Sturzereignissen in Höhe von fast 1 Milliarde Franken pro Jahr - 1 Milliarde Franken pro Jahr!

In Zukunft sollen jedoch alljährlich - das fordert die Motion ganz klar - Hunderte von Millionen Franken, vielleicht auch mehr, aus dem jetzt schon klammen allgemeinen Bundeshaushalt in die Bewältigung dieser zunehmenden und schweren Naturkatastrophen gesteckt werden; so ist die Motion formuliert. Ich möchte Sie einfach davor warnen. Anzumerken ist hier auch, dass dies passieren soll, ohne dass auf der anderen Seite genügend Mittel für die Prävention zur Verfügung stehen.

Das wäre auch noch eine Frage an den Herrn Bundesrat: Wie viele Mittel sind seitens des Bundes bereits für die Prävention vorgesehen? Denn was wir ebenfalls dringend brauchen, ist Vorsorge. Wir tun schon sehr viel, aber es braucht langjährige Investitionen in Prävention, in Schutzinfrastrukturen, in Warnsysteme, welche uns und vor allem den nächsten Generationen helfen, den immer häufigeren Folgeschäden der Klimaerwärmung entgegenzuwirken.

Dafür zeigt die Motion leider keine Lösung auf. Sie ist also in diesem Sinne nicht nachhaltig, weil sie bei Naturkatastrophen allein auf Bundeshilfen setzt und so auch den Bundeshaushalt belastet, ohne dass eine Finanzplanung stattfinden kann.

Sie sehen es: Ich bedauere es auch sehr, dass Kollege Regazzi seine ursprüngliche parlamentarische Initiative 24.446, "Einrichtung eines nationalen Fonds für Naturkatastrophen", zurückgezogen hat. Das wäre meiner Meinung nach der richtige Weg gewesen. Wir werden vielleicht - ich hoffe es - in Zukunft wieder auf diese Idee zurückkommen. Denn heute in Klimaschutz und Klimaanpassung zu investieren, heisst, morgen Schäden zu verhindern. Ein geäufneter Fonds wäre ausserhalb des Bundesbudgets, und es würden schnell finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, wenn Hilfe geleistet werden muss - an Kantone, an Gemeinden, an betroffene Menschen vor Ort.

Ich wollte Ihnen das gerne noch mitgeben. Ich werde der Motion heute zustimmen, trotz dieser Bedenken.

Regazzi Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich begrüsse es selbstverständlich, dass die UREK-S einen Weg vorschlägt, der in die Richtung geht, die ich mit meiner mehrmals erwähnten parlamentarischen Initiative zur Schaffung eines nationalen Katastrophenfonds angestossen habe. Ich hätte mir zwar gewünscht, dass meine Initiative eine breitere Unterstützung gefunden hätte. Angesichts der zunehmenden Intensität und Häufigkeit von Naturereignissen bin ich nach wie vor überzeugt, dass wir strukturell handeln müssen. Umso wichtiger ist es aber, dass die Kommission, und dafür bin ich dankbar, das Anliegen aufgenommen und eine tragfähige Lösung erarbeitet hat, die ich unterstütze.

La réalité de ces dernières années est sous nos yeux. Après de fortes intempéries ou des catastrophes naturelles, il a fallu chaque fois adopter des messages spéciaux ou créer des bases légales urgentes. Cela prend du temps, engendre des incertitudes et n'est pas adapté à la situation. Aujourd'hui, la Confédération peut, certes, cofinancer certaines mesures d'urgence et la remise en état d'ouvrages de protection en vertu de la loi sur les forêts (LFo) et de la loi sur l'aménagement des cours d'eau (LACE). Ces bases légales ne suffisent toutefois pas pour garantir un soutien adéquat aux collectivités concernées.

La base légale proposée apporte précisément cette sécurité juridique. Elle permet de financer des mesures immédiates et des aides d'urgence à partir du budget ordinaire de la Confédération de manière standardisée et sans recourir à des procédures extraordinaires.

Was ich jedoch für die Umsetzung erwarte, sind drei Punkte:

1. Es soll keine zusätzlichen Steuern geben, denn die Finanzierung muss innerhalb des bestehenden Bundeshaushalts erfolgen. Naturkatastrophen verlangen Solidarität, aber sie dürfen nicht automatisch zu neuen dauerhaften fiskalischen Belastungen führen.

2. Der Einsatz der finanziellen Mittel darf sich nicht auf die reine Wiederherstellung von Infrastrukturen beschränken. Es genügt nicht, Strassen und Schutzbauten einfach wieder instand zu setzen. Wenn ganze Täler oder Regionen betroffen sind, geht es auch darum, Perspektiven zu sichern. Die Unterstützung muss deshalb, wo sinnvoll, auch Investitionen ermöglichen, die der territorialen Stabilisierung dienen und die Wohn- und Wirtschaftsattraktivität erhalten. Sonst riskieren wir langfristig Abwanderung, wirtschaftliche Schwächungen und strukturelle Verluste.

3. Die Kantone sollen nicht aus der Pflicht genommen werden. Im Nachgang zu einer Soforthilfe des Bundes sollen die Kantone ihren Anteil leisten müssen, inklusive einer allfälligen Rückzahlung an den Bund. Ansonsten verkommen die Unterstützungsleistungen des Bundes zu einer kostenlosen Versicherung für die Kantone. Die Anreize, selbst Vorkehrungen im Sinne der Vorsorge zu treffen, könnten dadurch gemindert werden.

Diese Motion bietet vielleicht nicht die umfassende Lösung eines nationalen Fonds, aber sie ist ein pragmatischer, verantwortungsvoller und realistischer Schritt. Ich bitte Sie daher, die Motion anzunehmen.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Vielleicht haben Sie es anlässlich der jetzigen Diskussion gemerkt: Die UREK-S schlägt Ihnen hier eigentlich einen Kompromiss vor. Die eine Seite möchte einen Fonds mit gebundenen Ausgaben, die andere Seite möchte überhaupt nichts. Wir haben jetzt den Mittelweg eingeschlagen, damit der Bundesrat die Möglichkeit hat, hier auch die gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen. Sie vergeben sich damit überhaupt nichts. Die Motion kommt in den Zweitrat. Er wird das dann mit dem Postulat 25.3669 abgleichen. Die Finanzkompetenzen des Rates werden nicht berührt. Das heisst, jede dieser Ausgaben wird in diesen normalen Gängen und Wendungen dann schlussendlich von Ihnen entschieden.

Ich muss Herrn Kollege Stark widersprechen, denn es sind natürlich nicht Kleinstausgaben. Das sehen Sie, wenn Sie die Zahlen anschauen, mit denen der Bundesrat umzugehen hat. 2024 war eine Summe von 905 Millionen Franken vorhanden. Vorher bewegte sich das bei diesen Schadenfällen zwischen 40 und 146 Millionen Franken. Das scheint uns schon signifikant zu sein.

In diesem Sinne, da es keine Minderheit gibt, bitte ich Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion. Es geht ihm nicht darum, zu urteilen, ob es der richtige Zeitpunkt für diese Motion ist oder nicht. Ich gehe mit Herrn Ständerat Rieder einig, dass man in der Politik wahrscheinlich lange warten kann, wenn man auf den richtigen Zeitpunkt wartet.

Die Differenz ist eigentlich klein. Ich gehe davon aus, dass Sie die Motion annehmen werden. Dafür habe ich Verständnis. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung, weil wir im September 2025 das Postulat 25.3669 überwiesen erhalten haben und am Postulatsbericht arbeiten. Es handelt sich um die Überprüfung und allfällige Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen für eine rasche Katastrophenhilfe des Bundes. Der Bericht in Beantwortung dieses Postulates soll aufzeigen, welche Regelungen für die zeitnahe Unterstützung bei Naturereignissen vorhanden sind und wo Regelungen fehlen. Zudem soll der Bericht klären, ob eine einheitliche gesetzliche Grundlage für eine Unterstützung bei schweren Naturereignissen nötig ist, z. B. in Form eines neuen Gesetzes.

Wenn Sie die Motion der UREK-S annehmen, kommen Sie dem Postulat etwas zuvor, indem Sie sagen, es braucht ein solches Gesetz. Dann werden wir diese Arbeiten koordinieren und gleichzeitig mit dem Postulatsbericht einen Erlassentwurf erarbeiten. Der Bericht soll im zweiten Semester 2027 vom Bundesrat verabschiedet werden. Wenn Sie die Motion jetzt annehmen, werden auch die entsprechenden Arbeiten beginnen. Wir waren der Auffassung, dass wir jetzt einmal den Bericht zum Postulat machen sollten. Wir haben in der Vergangenheit ja genügend rasch und auch verhältnismässig reagiert. Ich bin der Meinung, man könnte das jetzt so laufenlassen und uns diese Arbeiten erledigen lassen.

Es wurde vorhin von Herrn Ständerat Regazzi gesagt, dass es keine Steuererhöhung geben dürfe - mehr kosten wird es, und man muss diese Kosten irgendwie kompensieren. Das heisst aber - das hat Herr Ständerat Stark gesagt -, dass vielleicht auch die Kantone einbezogen werden müssen. Wir haben das gemacht. Wir haben im Zusammenhang mit Blatten und dem Sondergesetz über die Soforthilfe von 5 Millionen Franken - das war ja angesichts der Katastrophe, die geschehen ist, sehr bescheiden - gleichzeitig auch mit dem Kanton Kontakt aufgenommen. Er hat dann 10 Millionen Franken gesprochen. Für die Unwetter im Kanton Tessin, im Kanton Graubünden, aber auch im Kanton Wallis von 2024 werden wir auch mit einer Sonderbotschaft kommen. Dort waren die Restkosten nach der normalen Berechnung einfach zu hoch. Aber auch dort haben wir gesagt, dass die Kosten zwischen Kantonen und Bund geteilt werden müssen. Das heisst, die eine Hälfte zahlen die Kantone, die andere Hälfte zahlt der Bund. Das wollen wir im Postulatsbericht sauber ermitteln.

Deshalb ist der Bundesrat einerseits der Meinung, dass es jetzt diese zusätzliche Motion nicht braucht. Aber andererseits - ich sehe, wie die Abstimmung etwa herauskommen wird - passt das Anliegen in unsere Arbeiten hinein, ergänzt sie, und ich danke Ihnen dafür.

Frau Ständerätin Graf, wir geben auf Basis des Wasserbaugesetzes und der Verträge, die wir mit den Kantonen für Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz oder für Massnahmen bei Unwettern haben, jährlich 300 Millionen Franken aus.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 20 Stimmen

Dagegen ... 15 Stimmen

(4 Enthaltungen)