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Garantir le niveau des prestations de CFF Cargo, y compris le maintien d'un réseau central dans le transport combiné de marchandises
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Giezendanner, Cottier, Farinelli, Hurter Thomas, Imark, Quadri, Rutz Gregor, Schnyder Markus, Silberschmidt, Tuena, Umbricht Pieren)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Giezendanner, Cottier, Farinelli, Hurter Thomas, Imark, Quadri, Rutz Gregor, Schnyder Markus, Silberschmidt, Tuena, Umbricht Pieren)
Rejeter la motion
Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe des VERT-E-S
Le Parlement a adopté, en mars 2025, la révision de la loi sur le transport de marchandises (LTM). Cette réforme pose un cadre clair, assorti de moyens financiers conséquents, qui visent à consolider le fret ferroviaire, en particulier le transport par wagon complet isolé, avec une perspective d'autofinancement à moyen terme. C'était il n'y a pas si longtemps, il y a une année, en mars 2025. Or, dans l'intervalle, CFF Cargo a annoncé des adaptations importantes de son offre, notamment dans le domaine du transport combiné. La commission comprend, bien sûr, les défis économiques auxquels l'entreprise est confrontée. La majorité de la commission ne conteste pas la nécessité d'une évolution structurelle, qui est importante et qui n'est pas facile. Toutefois, la majorité de la commission estime et constate que certaines décisions prises récemment soulèvent des questions quant à leur compatibilité avec les objectifs fixés par nous autres, le législateur.
La motion vise précisément à apporter des clarifications et à renforcer la prévisibilité du cadre. Premièrement, il s'agit de garantir une certaine stabilité des conditions pour les partenaires économiques, et ceci, jusqu'en 2029. Cette stabilité est un élément central pour permettre aux acteurs et actrices concernés de planifier leurs activités et de s'engager de manière durable dans des solutions ferroviaires. Deuxièmement, la majorité estime important de maintenir un réseau fonctionnel dans le transport combiné en lien avec le système de transport par wagon complet isolé comme prévu dans la loi - il y a à peine une année que l'on a décidé cela. Le rôle de coordination de CFF Cargo et la possibilité de coopération avec des tiers doivent permettre des solutions pragmatiques, adaptées à la réalité du terrain. Troisièmement, la motion a pour objectif l'élaboration d'un plan de mise en oeuvre à l'horizon 2035 pour le développement du transport combiné. Une telle démarche apparaît nécessaire afin d'assurer une coordination entre les différents acteurs et actrices concernés, soit le rail, la route et l'aménagement du territoire, puis de permettre et donner une vision d'ensemble des investissements à venir.
La majorité de la commission ne cherche pas à restreindre inutilement la marge de manoeuvre des acteurs de la branche - bien sûr que non. Toutefois, dans un domaine qui bénéficie déjà d'un cadre légal qui a été récemment défini - c'était il y a une année à peine -, avec des soutiens publics importants, il nous paraît légitime de préciser certaines lignes directrices. C'est ce que nous faisons au travers de cette motion. En définitive, cette dernière vise à assurer une cohérence entre les décisions du Parlement - prises, je le répète, il y a à peine une année - et leur mise en oeuvre, tout en garantissant des conditions-cadres stables et prévisibles.
Pour ces raisons, la majorité de la commission vous invite à adopter cette motion. La Commission des transports et des télécommunications s'est réunie le 20 janvier 2026. Nous avons décidé d'adopter cette motion par 14 voix contre 11. Une minorité Giezendanner propose de rejeter cette motion. Si elle regrette également la réduction de l'offre, elle refuse d'imposer de nouvelles règles sans garantie des moyens financiers correspondants et préfère laisser la branche poursuivre son adaptation dans le cadre actuel.
Roth David · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste
Zur Geschichte der Motion: Die Motion wurde von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates am 7. November 2025 eingereicht. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung. Der Ständerat behandelte die Motion am 9. Dezember 2025: Punkt 1 wurde in der Ratsdebatte zurückgezogen, Punkt 2 abgelehnt, Punkt 3 hingegen angenommen. Der Nationalrat hat nun als Zweitrat über den verbleibenden Punkt 3 zu befinden.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist mit 14 zu 11 Stimmen der Meinung, dass Punkt 3 der Motion anzunehmen ist, und folgt damit dem Ständerat.
Das Parlament hat mit dem totalrevidierten Gütertransportgesetz (GüTG), das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, ein umfassendes Massnahmenpaket zur Stärkung des Schienengüterverkehrs innerhalb der Schweiz beschlossen. Das Signal aus dem Parlament war klar: Der Schienengüterverkehr ist für die Versorgungssicherheit zentral, und eine gute Güterverkehrspolitik zeichnet sich dadurch aus, dass die Schiene innerhalb des Systems optimal positioniert wird.
Die Verschlechterung des Angebots im Schienengüterverkehr würde zu einer Verlagerung auf die Strasse führen und vom angestrebten Ziel wegführen. An noch mehr Lastwagen auf Schweizer Strassen, daran hat nun wirklich höchstens ein Teil der Lastwagenbranche Freude - hier Anwesende sind natürlich nicht mitgemeint. Deswegen war die Stärkung des Schienengüterverkehrs, insbesondere die finanzielle Förderung des Einzelwagenladungsverkehrs, im Rahmen der Revision des GüTG so zentral. Es ist eine andere Verkehrsform, um die es hier in dieser Motion explizit geht, deren Potenzial bei Güterverkehrsexpertinnen und -experten oft als sehr hoch bewertet wird: der kombinierte Verkehr, bei dem ein Grossteil des Weges auf der Schiene zurückgelegt wird und die Feinverteilung dann auf der Strasse stattfindet.
Das Potenzial wird hier als erheblich eingestuft. Durch einen funktionierenden kombinierten Verkehr können 500 000 bis 1 Million Lastwagenfahrten in der Schweiz auf die Schiene verlagert werden. Dieses Potenzial kann nur ausgeschöpft werden, wenn die Terminal-, Trassen- und Raumplanung kombiniert angegangen werden - unter Federführung des Bundes und mit allen relevanten Akteuren an einem Tisch.
Eine andere Akteurin im Güterverkehr, die uns allen bekannt ist, hat in den vergangenen Jahren selbst ein Verlagerungspotenzial von rund 1 Million Lastwagenfahrten bis 2015 kommuniziert. Was wir seit der Annahme des Gütertransportgesetzes nun aber gesehen haben: Die SBB Cargo stellt den Betrieb in acht von zehn regionalen Terminals ein und streicht das Netz des kombinierten Verkehrs auf eine einzige Verbindung von Zürich nach Stabio zusammen. Gleichzeitig wurden die Preise teilweise um einen hohen zweistelligen Prozentbetrag erhöht.
Das Potenzial ist gross, aber die Strategie, wie wir dieses ausschöpfen können, ist fragwürdig bzw. nicht vorhanden. Das ist das Problem. Die SBB selbst fordern politische Unterstützung und einen "Umsetzungsplan Entwicklung kombinierter Verkehr (KV) Schweiz bis 2035", also etwas Ähnliches, wie in Punkt 3 dieser Motion verlangt wird.
Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet es als nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat diesen Plan nicht vorlegen will, obwohl selbst die SBB ihn als notwendig erachten. Der Bundesrat mag einwenden, er nehme diese Arbeiten im Rahmen von Artikel 5 GüTG ohnehin auf. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass die Annahme von Punkt 3 nicht schadet. Sie bekräftigt vielmehr den politischen Willen des Parlamentes, den Spielraum maximal auszuschöpfen, um weitere Verkehrsverlagerungen von der Schiene auf die Strasse zu verhindern.
Ihre Kommission ist sich zudem bewusst, dass weitere Massnahmen in Diskussion sind, etwa die Frage eines Nachlasses beim Trassenpreis für den Schienengüterverkehr, wozu Ergebnisse erwartet werden. Ein "Umsetzungsplan Entwicklung kombinierter Verkehr (KV) Schweiz bis 2035" wäre die notwendige Klammer, in die solche Massnahmen sinnvoll integriert werden müssten.
Mit dem revidierten Gütertransportgesetz hat der Bund ein klares Bekenntnis zur Verlagerungspolitik abgelegt und erhebliche Mittel gesprochen. Die Mehrheit der Kommission erwartet deshalb, dass der Bundesrat auch im kombinierten Binnenverkehr die Federführung übernimmt, die relevanten Akteure an einen Tisch holt und nicht abwartet, bis die Branche diese Aufgabe alleine stemmt, während die gesprochenen Steuergelder ihre Wirkung noch nicht entfalten konnten.
Die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt deshalb, Punkt 3 der Motion anzunehmen.
Giezendanner Benjamin · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzter Herr Kollege, in Punkt 2 des Vorstosses heisst es, im kombinierten Verkehr solle die SBB Cargo weiterhin alle Terminalanlagen in den Regionen bedienen. Der Vorstoss stammt aus dem Jahr 2025. Können Sie mir sagen, welche wirklich noch in Betrieb sind? Ich habe es bereits etwas bereinigt, nenne Ihnen die Terminals aber der Einfachheit halber: Renens, Sion, Basel, Bern, Dietikon, Gossau, Rothenburg, Cadenazzo und Oensingen. Wie viele davon werden heute von der SBB Cargo überhaupt noch betrieben?
Roth David · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste
Ich kann Ihnen das nicht genau sagen. Aber Sie zeigen hier jetzt wieder, dass Sie sehr gut darin sind, Probleme zu beschreiben, und weniger gut darin, Lösungen zu finden. Wir versuchen hier, einen Ansatz zu finden, und ich hoffe doch, dass Sie auch konstruktiv mitarbeiten und dann in der Folge, nach der Annahme des dritten Punkts der Motion, mithelfen werden, dass wir hier vorankommen, denn das ist dringend nötig. Wir können es uns, glaube ich, alle nicht leisten, dass wir eine weitere Verlagerung zurück auf die Strasse, mit den uns allen bekannten Konsequenzen, haben.
Giezendanner Benjamin · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Damit wir die Probleme tatsächlich lösen könnten, müsste beantragt werden, dass wir separat über die Punkte abstimmen. Ich werde Ihnen auch sagen, weshalb: weil eigentlich nur ein Punkt umsetzbar wäre. Aber Sie müssen sich selbst fragen, zu welchen Kosten. Ich erlaube mir hier kurz im Namen der Minderheit, die drei Punkte auseinanderzunehmen.
Der erste Punkt besagt, dass die publizierten Konditionen von 2026 bis 2029 beibehalten werden sollten. Ja, als Nutzer von SBB Cargo finde ich das sehr, sehr attraktiv. Ich möchte Ihnen aber Zahlen nennen, die wir letzte oder vorletzte Woche gemeinsam sehen konnten: Der SBB-Konzern hat über alle Konzernsparten hinweg 496 Millionen Franken Gewinn geschrieben. 122 Millionen hat der Güterverkehr verloren. Das heisst, der Güterverkehr muss aus dem Fernverkehr subventioniert werden. Da müssen Sie sich schon fragen, ob wir die Tarife auf dem Niveau von 2026 halten wollen oder ob es nicht höhere Tarife bei SBB Cargo braucht.
Der zweite Punkt betrifft die Terminalanlagen im kombinierten Verkehr, ich habe sie vorhin genannt. Ich kann es Ihnen sagen, es ist momentan noch Oensingen in Betrieb; diesen Terminal hat ein privater Anbieter übernommen. Es ist momentan auch noch Cadenazzo in Betrieb, dieser Terminal hat nie SBB Cargo gehört. Die anderen Terminalanlagen sind alle geschlossen. Das Personal wurde entlassen und die Fahrzeuge, die Reachstacker, jene grossen Maschinen, die die Container heben, sind zurückgegeben oder verkauft worden. Sie stimmen bei diesem Punkt also über etwas ab, das gar nicht mehr möglich wäre oder nur mit extremen Kosten wieder zu revitalisieren ist.
Zum dritten Punkt hat Kollege Roth gesagt, dass es wunderschön wäre, wenn wir 500 000 bis 1 Million LKW pro Jahr auf die Bahn verlagern könnten. Ich möchte Ihnen jetzt einfach sagen: Multiplizieren Sie das mit 24 Tonnen, und dann nehmen Sie etwa 240 Arbeitstage. Da kommen Sie pro Tag auf 100 000 Tonnen, die im unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) verlagert werden müssen. Das hat es noch nie gegeben, auch im alten System nicht. Als Referenz möchte ich Ihnen sagen: Im Einzelwagenladungsverkehr, das können Sie im Geschäftsbericht der SBB nachlesen, verlagert SBB Cargo 160 000 Tonnen. Wenn Sie ein neues System aufbauen wollen, sollten Sie nachher den Herrn Bundesrat fragen, ob es überhaupt so viel Kapazität in den Netzplänen hätte, um so gigantische Massen im UKV zu bewegen.
Sie sehen also: Ich trage zur Problemlösung bei. Stellen muss Kollege Roth den Antrag selbst. Einen Punkt können Sie realisieren, das ist Punkt 2. Die Kosten dafür muss jemand tragen. Bei den anderen Punkten machen Sie sich lächerlich, wenn Sie hier sagen, diese annehmen zu wollen. Deshalb ist es jetzt an Ihnen, Kollege Roth, die Probleme zu lösen, indem Sie den Antrag stellen.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Der Ständerat als Erstrat hat von den ursprünglich drei Punkten der Motion nur den dritten Punkt angenommen. Der erste Punkt wurde zurückgezogen, der zweite Punkt abgelehnt. Gemäss dem dritten Punkt wird der Bundesrat aufgefordert, zusammen mit den Branchenakteuren einen "Umsetzungsplan Entwicklung KV Schweiz bis 2035" zu erarbeiten. Akteure der Strasse, Schiene und der Kantone sollen an einem Tisch zusammengebracht und auf eine gemeinsame Anstrengung für eine Entwicklung des kombinierten Verkehrs (KV) verpflichtet werden.
Am 1. Januar 2026 trat das totalrevidierte Gütertransportgesetz in Kraft. Mit dem Inkrafttreten hat auch die finanzielle Förderung des Einzelwagenladungsverkehrs (EWLV) gestartet. Nach Durchführung eines Offertverfahrens hat das Bundesamt für Verkehr mit SBB Cargo als einzigem Anbieter Anfang Dezember 2025 eine Leistungsvereinbarung für die ersten vier Jahre unterzeichnet. Das zukünftige EWLV-Bediennetz basiert auf wirtschaftlichen Überlegungen. Der Einzelwagenladungsverkehr muss innerhalb von acht Jahren eigenwirtschaftlich werden. Die mit der Leistungsvereinbarung erfolgte finanzielle Unterstützung des Einzelwagenladungsverkehrs soll dies ermöglichen, indem das Angebot weiterentwickelt und Investitionen für ein zuverlässiges, attraktives Angebot ermöglicht werden. Darüber hinaus kann auf Kundenwunsch und unter kostendeckenden Bedingungen jeder Bahnhof bzw. jede Güterverkehrsanlage ausserhalb der regelmässig im EWLV bedienten Punkte angefahren werden, durch SBB Cargo oder ein anderes Unternehmen.
Ergänzend zu den Massnahmen gemäss Gütertransportgesetz (GüTG) fordert die Motion die Erarbeitung eines "Umsetzungsplans Entwicklung KV Schweiz bis 2035". Dieser Umsetzungsplan soll für alle Akteure verpflichtend sein. Bereits heute kann der Bundesrat die zur Stärkung des unbegleiteten kombinierten Verkehrs nötigen raumplanerischen Festlegungen im Rahmen des "Konzepts für den Güterverkehr" gemäss Artikel 4 GüTG behördenverbindlich vornehmen. Das Konzept liegt im Entwurf vor, und das Anhörungs- bzw. Mitwirkungsverfahren steht unmittelbar bevor.
Mit dem Konzept werden Räume benannt, in denen die Kantone Flächen für den Güterumschlag zwischen Strasse, Schiene und gegebenenfalls der Schifffahrt ausweisen sollen. Die Sicherung von Trassenkapazitäten erfolgt schon heute über die Instrumente Netznutzungskonzept und -pläne gemäss Artikel 9b des Eisenbahngesetzes. Eine spezielle Reservierung von Trassen für den kombinierten Verkehr ist jedoch nicht vorgesehen. Was der Bundesrat hingegen nicht tun kann, ist, einzelne Branchenakteure zu bestimmten Massnahmen oder Strategien zu verpflichten. Die Unternehmen bleiben weiterhin in ihren unternehmerischen Entscheidungen zum Betrieb von Anlagen und zur Erbringung von Transportangeboten frei. Es besteht keine Rechtsgrundlage, Akteure im kombinierten Verkehr zum Betrieb bestimmter Umschlagsanlagen oder zu bestimmten Angeboten zu verpflichten. Dies würde die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmen berühren.
Der Bundesrat hat die Motion in ihrer ursprünglichen Form abgelehnt. Wir weisen darauf hin, dass die Branche vielfältige Wirkungsrechte hat. So ist es gemäss Artikel 5 GüTG auch Aufgabe der Branche, mit Unterstützung des Bundesamtes für Verkehr gemeinsam Leitlinien zur Erreichung der Ziele des Gütertransportgesetzes zu erarbeiten.
Das Anliegen der Motion kann daher unter diesem Auftrag subsumiert werden, sodass der zusätzliche Auftrag der Motion nicht nötig ist. Vielmehr kann das BAV unter dem Titel der Leitlinien gemäss Artikel 5 GüTG die Erarbeitung des gewünschten Umsetzungsplans zur Entwicklung des KV Schweiz bis 2035 anstossen. Auch die Überweisung von Punkt 3 dieser Motion ist deshalb unseres Erachtens nicht nötig.
Sie haben beim Gütertransportgesetz die nötigen Anpassungen gemacht, damit wir nun alles daransetzen können, den Gütertransportverkehr der SBB auf eine schwarze Null zu bringen, das heisst, Herr Nationalrat Giezendanner hat es gesagt, die 120 Millionen Franken Verlust zu kompensieren. Gemäss meiner Information ist SBB Cargo hier auf Kurs, sodass dieses Jahr kein Verlust mehr entsteht, im Bewusstsein, dass die Preise erhöht wurden, dass Terminals zwar nicht geschlossen, aber nicht mehr angefahren wurden und dass jetzt Subventionen entstehen. Mit der vorliegenden Motion wird einiges davon infrage gestellt, und das können wir uns schlicht nicht leisten.
Ich bitte Sie deshalb um Ablehnung der Motion.
Vote
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose d'adopter la motion. Une minorité Giezendanner et le Conseil fédéral proposent de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 99 Stimmen
Dagegen ... 89 Stimmen
(1 Enthaltung)