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Aide aux médias en ligne indépendamment du canal de diffusion et du modèle d'affaires

Schaffner Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Die Medienlandschaft ist in Bewegung, ja, sie verändert sich rasend schnell. Die klassische Trennung zwischen Radio, Fernsehen und Print verschwimmt zunehmend. Mediengattungen verschmelzen im digitalen Raum. Gleichzeitig hat sich auch die Informationsproduktion grundlegend verändert. Heute kann jede und jeder mit wenigen Klicks Inhalte veröffentlichen, die sich in kürzester Zeit verbreiten, unabhängig davon, ob sie stimmen oder nicht. Mit künstlicher Intelligenz lassen sich sogar Stimmen und Bilder täuschend echt fälschen.

Gerade deshalb brauchen wir Journalistinnen und Journalisten, die professionell arbeiten, Quellen prüfen, recherchieren und Verantwortung für ihre Inhalte übernehmen. Sie schaffen die Grundlage dafür, dass sich Bürgerinnen und Bürger eine fundierte Meinung bilden können, und damit dafür, dass unsere direkte Demokratie funktioniert.

Gerade eben hat die Stimmbevölkerung mit der klaren Ablehnung der SRG-Halbierungs-Initiative gezeigt, wie wichtig ihr dieser unabhängige Journalismus ist. Denn eine funktionierende Demokratie braucht Recherche, kritische Fragen und das Aufdecken von Missständen. Diese Arbeit ist anspruchsvoll, zeitintensiv und kostet Geld. Sie muss fair entlöhnt werden, unabhängig davon, ob uns das Resultat politisch gefällt oder nicht. Deshalb gibt es die Medienförderung.

Aber unsere heutige Medienförderung stammt noch aus der alten Medienwelt. Journalistische Arbeit wird indirekt über den Verbreitungskanal von Printprodukten unterstützt, über eine Zustellermässigung im Postgesetz. Diese Förderung haben wir zwar nochmals verlängert und ausgebaut, aber ausdrücklich nur als Übergangslösung. Denn der Verbreitungskanal der gedruckten Presse verliert an Bedeutung. Journalistische Inhalte werden heute online über Apps, Podcasts, Videos oder als Social-Media-Beiträge konsumiert.

Wir haben eine Übergangsfinanzierung für sieben Jahre beschlossen. Nun müssen wir diese Zeit nutzen, um die Medienförderung neu auszurichten. Genau hier setzt die Motion an.

Der Kern ist einfach: Medienförderung soll sich künftig nicht mehr am Verbreitungskanal orientieren, sondern an der journalistischen Leistung. Konkret schlagen wir vor, die Förderung an der Anzahl Medienschaffender zu bemessen. Damit wird dort angesetzt, wo Journalismus entsteht: in den Redaktionen. Gleichzeitig bleibt die Unterstützung völlig unabhängig von inhaltlichen Vorgaben. Der Staat darf keine Inhalte beeinflussen und nicht entscheiden, über welche Themen berichtet wird. Wie bereits im Postgesetz vorgesehen, soll die Förderung auch degressiv ausgestaltet sein. Kleinere Medienorganisationen profitieren also proportional stärker als grosse. Damit stärken wir insbesondere regionale und lokale Medien und wirken einer weiteren Medienkonzentration entgegen. Neu sollen elektronische Medien unabhängig vom Geschäftsmodell berücksichtigt werden. Für unsere Demokratie spielt es keine Rolle, ob eine Recherche von einer Zeitung mit Abo-Modell, von einem werbefinanzierten Online-Portal oder von einem amtlichen Publikationsorgan, das über die Gemeinden unterstützt wird, stammt. Entscheidend ist einzig, dass recherchiert und berichtet wird.

Noch etwas ist wichtig: Diese Motion zielt nicht auf einen Ausbau ab. Es geht nicht um zusätzliche Mittel, sondern um eine Neuverteilung der bestehenden Förderungen. Die Förderung soll dorthin gehen, wo Medienproduktion und Mediennutzung heute stattfinden. Deshalb soll die Förderung elektronischer Medien mittelfristig durch eine entsprechende Reduktion der finanziellen Mittel im Postgesetz kompensiert werden. Mit dieser Motion gehen wir genau den Weg, den der Bundesrat selbst in seinem Bericht zum Postulat Christ 21.3781 aufgezeigt hat. Es geht um eine kanalunabhängige Medienförderung, die journalistische Inhalte und redaktionelle Leistungen ins Zentrum rückt.

Der Bundesrat hielt den Zeitpunkt vor dem Entscheid zur parlamentarischen Initiative Bulliard 22.423 für verfrüht. Heute aber unterstützt er diesen Weg. Ich danke Bundesrat Rösti für seine Bereitschaft, diese Motion entgegenzunehmen und die Medienförderung der Schweiz zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Ich bitte Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, diesem Auftrag ebenfalls zuzustimmen.

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Le président (Page Pierre-André, président): La motion est combattue par M. Kutter et M. Gregor Rutz.

Kutter Philipp · Mit-M · Conseil national · Zurich · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Ja, Frau Schaffner hat recht: Starke Medien sind wichtig für unsere Demokratie, und ja, sie sind ein Bollwerk gegen Desinformation, und ja, die aktuellen Umwälzungen machen den Medienhäusern zu schaffen. Aus diesem Grund gibt es die Medienförderung, und diese Medienförderung erfolgt in unserem Land indirekt. Im Postgesetz ist verankert, dass die gedruckte Zeitung zu einem vergünstigten Tarif an die Kundinnen und Kunden, also die Leserinnen und Leser, verteilt wird.

Es gibt gute Gründe dafür, dass die Medienförderung in erster Linie indirekt erfolgt. Das bedeutet, dass kein Geld direkt an die Medienhäuser fliesst. Erstens wird damit die Unabhängigkeit der Medien bestmöglich gewahrt, und zweitens ist umstritten, ob eine direkte Medienförderung überhaupt mit der Bundesverfassung vereinbar wäre. Artikel 93 der Bundesverfassung gibt dem Bund eine Zuständigkeit für Radio und Fernsehen und hält in Absatz 4 zu allen anderen Medien lediglich fest: "Auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, ist Rücksicht zu nehmen."

Mit der Annahme dieser Motion würden wir den etablierten Weg der indirekten Presseförderung verlassen. Ich empfehle Ihnen dringend, das nicht zu tun. Erstens ist, wie beschrieben, fraglich, ob die Bundesverfassung das zulässt. Zweitens, und das ist aus meiner Sicht viel gravierender, rütteln wir damit an den Grundfesten der vierten Gewalt im Staat. Medien sollen die Mächtigen überwachen, insbesondere die Behörden. Medien sollen Transparenz schaffen. Medien müssen darum möglichst unabhängig sein, vor allem frei von staatlicher Einflussnahme. Die journalistische Unabhängigkeit ist ihr höchstes Gut. Genau diese Unabhängigkeit würde mit dieser Motion beschädigt.

Die Motion fordert nämlich finanzielle Beiträge, abhängig von der Anzahl Medienschaffender. Damit würden die Medienhäuser in unserem Land zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes direkt Geld vom Staat erhalten. Journalistinnen und Journalisten würden neu vom Staat mitfinanziert. Wollen wir das? Wollen wir, dass Medienhäuser Direktzahlungen erhalten wie unsere Bauern? Nichts gegen die Agrarpolitik, aber anhand dieses Beispiels kann man viel lernen. Man kann lernen, dass Direktzahlungen nicht nur Geld bringen, sondern auch Vorschriften.

Sie werden mir sagen: lieber abhängig vom Staat als von Inserenten und Aktionären. Ich sage Ihnen: Nein, die Unabhängigkeit vom Staat ist das höchste Gut des Journalismus. Natürlich wird treuherzig versprochen, die Unabhängigkeit bleibe gewahrt. Aber Tatsache ist: Wenn Geld fliesst, wird der Staat früher oder später die Beiträge an zusätzliche Kriterien knüpfen. Das darf nicht sein, der Staat darf die Medien nicht an die Leine nehmen; es muss umgekehrt sein.

Abschliessend möchte ich Sie noch an Folgendes erinnern: Die Stimmberechtigten lehnten diese Idee, und zwar genau diese Idee, vor knapp vier Jahren ab. Sie war nämlich Teil des Medienpakets, das am 13. Februar 2022 an der Urne verworfen wurde, und sie war einer der Hauptgründe, warum dieses Paket verworfen wurde.

Die Schweizerinnen und Schweizer wollen diese direkte Medienförderung nicht. Darum bin ich auch sehr überrascht, dass der Bundesrat diesen Vorstoss zur Annahme empfiehlt. Sollte der Vorstoss gegen meinen Willen eine Mehrheit erhalten, so ersuche ich Sie - und ich richte mich auch an Sie, Herr Bundesrat Rösti -, doch noch einmal zu überlegen, ob es nicht auch Wege gibt, die heutige indirekte Presseförderung weiterzuentwickeln, statt eine direkte Förderung einzurichten. Man könnte zum Beispiel die Verlage bei den Investitionen und beim Betrieb der Informatik unterstützen. Damit würde man weiterhin die Distribution erleichtern, heute per Post, morgen via Internet.

Noch besser ist es aber, wenn Sie diese Motion ablehnen. Machen Sie aus Journalistinnen und Journalisten keine Staatsangestellten! Schützen Sie die Unabhängigkeit unserer Medien!

Schaffner Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral

Geschätzter Herr Kollege, Sie haben gesagt, dass heute keine Medien direkt Geld vom Staat oder von staatlichen Institutionen erhalten. Wie würden Sie dann die Unterstützung bezeichnen, die private Radio- und Fernsehgesellschaften über das RTVG erhalten?

Kutter Philipp · Mit-M · Conseil national · Zurich · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Anhand dieser Beiträge via RTVG und auch anhand der Gebühren der SRG kann man ablesen, was es bedeutet, wenn man direkt Geld vom Staat erhält. Will die SRG eine Sendung streichen, muss sie sich im Parlament erklären; will sie ein Radiostudio in Bern oder anderswo schliessen, muss sie sich im Parlament erklären. So ist es auch bei den konzessionierten privaten Fernseh- und Radiostationen: Sie nehmen das Geld, aber sie werden an die Kandare genommen. Wir sollten dieses System, das negative Nebeneffekte hat, nicht auch noch auf alle privaten Medienhäuser ausweiten. Nur weil etwas bereits existiert, muss man es nicht noch ausweiten, gerade wenn es unerwünschte Nebenwirkungen hat.

Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Der Bundesrat soll beauftragt werden, ein neues, vorläufig befristetes Gesetz über elektronische Medien auszuarbeiten. Es sollen die Anbieter- und Angebotsvielfalt, insbesondere von regionalen Medien, gestärkt werden.

Wir befinden uns, wie Ihnen bekannt ist, in einem grossen Medienwandel. Traditionelle Werbe- und Abonnementeinnahmen gehen zurück. Die Schweizer Medien haben seit dem Jahr 2000 gut 2 Milliarden Franken an Werbegeldern verloren. Werbegelder fliessen vermehrt zu globalen Plattformen wie Google oder Meta. Klassische Geschäftsmodelle mit Printabonnementen oder lokaler Werbung reichen in vielen Regionen der Schweiz nicht mehr aus, um Medien zu finanzieren, die über das lokale und regionale Geschehen berichten. Diese Entwicklung ist nicht nur wirtschaftlich herausfordernd, sondern sie betrifft auch die Informationsversorgung der Schweiz insgesamt.

Auch die Mediennutzung hat sich grundlegend verändert. Gerade jüngere Bevölkerungsgruppen konsumieren Informationen zunehmend digital, orts- und zeitunabhängig. Das führt dazu, dass heute Angebote stark genutzt werden, die nicht gefördert werden, während geförderte traditionelle Angebote mit einer sinkenden Nutzung konfrontiert sind. Die Motion trägt dieser Realität Rechnung. Sie verlangt eine kanal- und geschäftsmodellunabhängige Förderung von Medien. Es ist angezeigt, die Förderinstrumente an diese Entwicklung in der Medienlandschaft anzupassen.

Ich möchte das noch in die aktuelle Medienpolitik einordnen. Sie haben richtigerweise die indirekte Presseförderung vor nicht so langer Zeit erhöht, diese aber auf die nächsten sieben Jahre beschränkt. Wir gehen davon aus, dass die Anzahl Abonnemente in dieser Zeit leider noch massiv sinken wird. Die Frage wird ja sein, ob es nachher überhaupt keine Medienförderung mehr geben wird oder ob es Sinn macht, diese sieben Jahre zu nutzen und sich zu überlegen, was allenfalls noch eine staatliche Aufgabe zugunsten der Vielfalt der Medien sein könnte. Die Medienvielfalt ist ein absolut zentrales Gut unseres Landes. Es gibt sie unverändert. Es wurden zwar viele Titel gestrichen, aber wir haben neben der SRG mit vielen Kanälen noch über zweihundert Titel im Land. Ich glaube aber, dass wir jetzt rechtzeitig mit Überlegungen - sie können sehr offen sein - dazu beginnen müssen, wie es nachher aussieht und wie wir die Medienvielfalt in einer Zeit sicherstellen können, in der nur noch digitale Medien existieren.

Ich bin mir bewusst, bei Zeitungen wird es noch länger gehen; die Frage ist letztlich, wie viele es betrifft. Hier stellt sich auch die Frage, ob die Mittel, die dort investiert werden, nachher für die Medien in einem neuen Förderungselement reserviert werden.

Vor diesem Hintergrund beantragt der Bundesrat die vorliegende Motion zur Annahme. Ich danke Frau Nationalrätin Schaffner, dass die Motion sehr offen formuliert ist und hier auch mögliche Varianten zulässt. Der Bundesrat wird sich die Freiheit lassen, falls Sie die Motion annehmen, verschiedene Varianten zu prüfen; das hat ja auch Herr Kutter vorhin noch erwähnt. Ich glaube, wir haben hier die nötige Zeit. Ich sehe die Implementierung nicht vor der Ablösung der indirekten Presseförderung, welche Sie für sieben Jahre verlängert und erhöht haben. Aber dann müssen wir bereit sein mit einer neuen Vorlage, wenn überhaupt etwas geschehen soll. Das entscheiden Sie.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, die Motion anzunehmen.

Vote

Le président (Page Pierre-André, président): Le Conseil fédéral propose d'adopter la motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 99 Stimmen

Dagegen ... 87 Stimmen

(3 Enthaltungen)