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Netzebenenübergreifende lokale Elektrizitätsgemeinschaften

Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Wir haben mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes einen wichtigen Schritt gemacht, der seit Anfang Jahr umgesetzt wird. Wird er ganz umgesetzt? Nein, für eine vollständige Umsetzung der Idee, die dahintersteht, gibt es im StromVG vier störende Worte. Mit der vorliegenden Motion beantrage ich Ihnen, diese Worte zu streichen.

Worum geht es? Es geht um Artikel 17d. Dort werden die Regeln für lokale Energiegemeinschaften (LEG) gesetzt, unserer Meinung nach zu eng gesetzt. Denn eigentlich müsste der Strom ja dort genutzt werden, wo er produziert wird. Das stärkt die Energiewende, erhöht die lokale Wertschöpfung und entlastet das Netz. Wer erneuerbaren Strom produziert, soll ihn möglichst direkt in der Nachbarschaft verkaufen können und dafür von einem reduzierten Tarif für die Netznutzung profitieren.

Doch in der Praxis zeigt sich nun ein Problem, das bei der Formulierung des Gesetzestextes geschaffen wurde. Demnach gilt: Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft ist nur dann erlaubt, wenn alle Beteiligten auf derselben Netzebene angeschlossen sind. Wenn man sich überlegt, was das konkret heisst, wird es kompliziert.

Ein grosser Solarstromproduzent, der auf der Mittelspannungsebene 5 einspeist, darf seinen Strom direkt an einen anderen Bezüger im selben Netzgebiet verkaufen, sofern dieser Bezüger, typischerweise ein Industriebetrieb, ebenfalls auf der Netzebene 5 angeschlossen ist. Er darf aber nicht an das Einfamilienhaus auf dem Nachbargrundstück verkaufen, da dieses über einen Niederspannungsanschluss verfügt, also auf der Netzebene 7 und damit nicht auf derselben Netzebene angeschlossen ist. Das Einfamilienhaus seinerseits kann mit einer Solaranlage auf einem Scheunendach am anderen Ende des Dorfes Teil eines LEG sein und seinen Strom von dort beziehen, auch wenn der Strom dazwischen über die Netzebene 5 fliesst; Hauptsache, Produzent und Bezüger sind auf der Netzebene 7 angeschlossen. Dafür darf vom Scheunendach, das auf der Netzebene 7 angeschlossen ist, kein Strom an den Industriebetrieb auf der Netzebene 5 geliefert werden.

Ich gehe davon aus, dass die meisten von Ihnen diesen Ausführungen nicht wirklich folgen konnten. Genau gleich geht es auch den Beteiligten an einem anderen Beispiel, in Huttwil, das die "Berner Zeitung" vor etwa einem Monat aufgegriffen hat. Dort produziert ein Unternehmen mit einer grossen Solaranlage auf dem Firmengebäude Stromüberschüsse von rund 800 000 Kilowattstunden pro Jahr, genug, um etwa 150 bis 180 Haushalte zu versorgen. Das Unternehmen würde diesen Strom gerne an Nachbarn und lokale Betriebe verkaufen: günstig, lokal produziert und direkt vor Ort genutzt. Doch in dieser Konfiguration kann keine LEG mit den Haushaltsbezügen gebildet werden. Dem Strom ist es zwar egal, physikalisch fliesst er problemlos zwischen den Netzebenen, aber es geht regulatorisch eben nicht.

Genau hier setzt diese Motion an. Sie verlangt die Aufhebung der Einschränkung einer LEG auf eine einzige Netzebene. Damit wird aber nicht bestritten, dass auch ein Netzentgelt fällig wird, wenn das öffentliche Netz in Anspruch genommen wird. Es muss aber einen Rabatt geben, da Hoch- und Höchstspannungsnetzebenen durch den Stromhandel auf tieferen Netzebenen entlastet werden.

Ich möchte an dieser Stelle auch meine Interessenbindung offenlegen. Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates der Adev-Energiegenossenschaft. Wir engagieren uns schon seit vierzig Jahren für erneuerbare Energien und stehen in der Praxis am gleichen Punkt an wie der zitierte Betrieb in Huttwil. Die Adev vereinigt unter einem Dach grosse Solaranlagen, Kleinwasserkraftwerke und Windturbinen auf der Produzentenseite sowie Endverbraucher auf der anderen Seite. Die Bildung von LEG innerhalb unserer Energiegenossenschaft ist aber wegen der gesetzlichen Restriktionen nur mit Einschränkungen möglich. Das ist widersinnig. Wir wollen doch die regionale einheimische Energieproduktion stärken und den lokalen Stromhandel fördern. Aber dann müssen wir auch dafür sorgen, dass die entsprechenden Regeln in der Praxis funktionieren.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion, deren Annahme der Bundesrat schon vor einem Dreivierteljahr beantragt hat, zu unterstützen.

Christ Katja · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion

Präsidentin (Christ Katja, erste Vizepräsidentin): Die Motion wird von Herrn Imark bekämpft.

Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie haben es gehört: Die vorliegende Motion möchte erreichen, dass lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) auch dann möglich sind, wenn sich Produzenten und Verbraucher auf unterschiedlichen Netzebenen befinden.

Heute ermöglichen LEG die lokale Vermarktung von erneuerbarem Strom, wenn sich Produzenten und Verbraucher auf der gleichen Netzebene befinden. Physikalisch fliesst der Strom nach wie vor dort, wo es den geringsten Widerstand gibt. LEG dienen also primär der Vermarktung. Es geht einerseits um bessere Preise zwischen Produzenten und Verbrauchern, also um eine Win-win-Situation zwischen Produzenten und Verbrauchern. Aber es geht, wie gehört, eben auch um Einsparungen von Netzkosten. Die Einsparungen von Netzkosten sind der Beweis, dass es hier eben nicht nur um gute PR für erneuerbare Energien geht, sondern dass solche Forderungen auch Schattenseiten haben. Die Kosten für die Netznutzung werden innerhalb von LEG nämlich nicht oder nur zum Teil bezahlt; dies, obwohl das Netz auch Kosten verursacht, welche dann einfach auf andere Bezüger verteilt werden. Es handelt sich also hier um eine Entsolidarisierung bezüglich allgemeiner Netzkosten.

In Zeiten immer stärker steigender Netzkosten ist dieser Umstand stossend. Einerseits lassen sich gewisse Interessen - Sie haben die Interessenbindungen gehört - über die Netzkosten immer stärker durch die Allgemeinheit finanzieren; Kosten werden auf diese abgewälzt. Andererseits werden die gleichen Interessen immer stärker von eben diesen steigenden Netzkosten ausgenommen, und das mit fatalen Folgen für das Gewerbe und für einen grossen Teil der Allgemeinheit, die diese Kosten bezahlen müssen. Also es sind alle die, die am Ende einfach übrig bleiben.

Dass LEG Strom zwischen gleichen Netzebenen vermarkten können und dabei von Netznutzungskosten entlastet werden, ergibt schon Sinn, weil Leitungen zwischen benachbarten Parzellen nur einen sehr kleinen Kostenblock ausmachen. Aber umso kritischer ist es eben zu beurteilen, wenn, wie hier gefordert, Strom zwischen verschiedenen Netzebenen direkt vermarktet werden soll. In diesem Falle werden viel höhere Kosten für Infrastrukturen ausgelöst, nämlich Kosten für den Bau und Betrieb entsprechender Transformatoren, die den Strom zwischen diesen Netzebenen transformieren. Das kostet Geld. Strom lässt sich leider nicht anders zwischen verschiedenen Netzebenen transportieren als eben mit Transformatoren, die Geld kosten.

Mit dem Vorschlag der Motionärin machen wir ein Fass für neue Gratisdienstleistungen auf, die andere bezahlen müssen. Solche erachten wir als falsch und beantragen darum, diese Motion abzulehnen. Wir bitten Sie, einfach die entstehenden Kosten zu bedenken, wenn hier Strom zwischen verschiedenen Netzebenen transferiert werden muss. Da entstehen Kosten, und diese Bedenken möchten wir Ihnen einfach für den Fall mit auf den Weg geben, dass diese Motion tatsächlich angenommen werden sollte.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Sehr geehrte Frau Nationalratsvizepräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Nationalrätinnen und Nationalräte, für die, die vorhin da waren: Ich weiss, wo ich bin; entschuldigen Sie meinen Versprecher bei der Anrede, ich war heute Morgen im Ständerat. Das kommt nicht mehr vor, ich versuche, das zu vermeiden.

Herr Nationalrat Imark, ich habe Sie verstanden. Wir schauen das betreffend die Kosten dann an. Es ist aber keine so grosse Änderung, würde ich sagen.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) künftig auch über mehrere Netzebenen zu ermöglichen. Bislang sind in der Schweiz LEG nur auf der Nieder- und der Mittelspannungsebene möglich. Die Einschränkung im Stromversorgungsgesetz, wonach alle Teilnehmer einer LEG auf der gleichen Netzebene angeschlossen sein müssen, kann aus unserer Sicht tatsächlich sinnvolle Projekte verhindern, was auch am Beispiel Österreichs gezeigt werden kann. Dort gibt es bereits solche Gemeinschaften, bei welchen nicht alle Teilnehmer auf der gleichen Netzebene angeschlossen sind; diese führen zu einer besseren Integration von grösseren dezentralen Erzeugungsanlagen. Dies betrifft, wie die Motion erwähnt, grosse Fotovoltaikanlagen, Windpärke, aber auch Kleinwasserkraftwerke. Solche Anlagen sind in der Regel auf Mittelspannung bzw. der Netzebene 5 angeschlossen. Es spricht deshalb für eine lokale Stromvermarktung, dass bei einer örtlichen Nähe zwischen Verbrauchern und Produktionsstätten eine LEG gebildet werden kann. Um diese Möglichkeit über mehrere Netzebenen zuzulassen, muss das Stromversorgungsgesetz geändert werden.

Ich bin einverstanden, dass man immer auch abklären muss, was das die Strombezüger und die Netzbetreiber kostet; wir schauen darauf.

Der Bundesrat beantragt Ihnen aber die Annahme dieser Motion.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Herr Bundesrat, können Sie sagen, wann Sie dann endlich den Strommarkt liberalisieren?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Na ja, das kann ich Ihnen genau sagen: wenn das Parlament und das Volk dem Paket mit der EU und damit auch dem Stromabkommen zustimmen; ich nehme jetzt mal an, es gibt eine Volksabstimmung. Es ist vorgesehen, das Paket per 1. Januar 2030 in Kraft zu setzen. Damit ist auch die Liberalisierung des Strommarktes vorgesehen. Wir haben allerdings zur Abfederung doch noch eine Grundversorgung vorgesehen, Sie werden die Unterlagen zum Stromabkommen noch erhalten. Damit sind nicht alle glücklich, aber Sie werden hier auch Anträge zur Abänderung stellen können.

Wenn all diese Hürden genommen werden, wird der Strommarkt ab 2030 liberalisiert.

Abstimmung

Präsidentin (Christ Katja, erste Vizepräsidentin): Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 127 Stimmen

Dagegen ... 61 Stimmen

(1 Enthaltung)