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Supprimer les obstacles à la succession d'entreprise, en éliminant notamment les inconvénients par rapport à la création d'entreprise

Blunschy Dominik · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft. Sie machen über 99 Prozent aller Unternehmen aus, beschäftigen nahezu zwei Drittel aller Erwerbstätigen und nehmen so eine zentrale Rolle in unserem Wirtschaftsgefüge ein.

Sicher, für unseren Wirtschaftsstandort ist es wichtig, dass laufend neue, innovative Unternehmen entstehen. Hier sind wir auch auf gutem Weg. Im letzten Jahr wurden über 55 000 neue Unternehmen gegründet, das entspricht rund 152 Firmengründungen pro Tag. Das zeigt die hohe wirtschaftliche Dynamik unseres Standorts. Gleichzeitig bleibt die Schweiz im Global Innovation Index 2025 auf Rang 1.

Weniger rosig sieht es allerdings bei Unternehmensnachfolgen aus. Gemäss der jüngsten Dun-&-Bradstreet-Analyse von 2025 müssen rund 90 700 KMU in der Schweiz ihre Nachfolge regeln. Das entspricht 13,7 Prozent der analysierten Unternehmen. Besonders betroffen sind Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitenden. Wenn wir hier nicht handeln, wenn Nachfolgen scheitern, gehen Arbeitsplätze verloren, die gerade in Randregionen enorm wichtig sind. Es geht Know-how verloren, und es fehlen substanzielle Steuereinnahmen.

Bei der Ursachenforschung bei gescheiterten Nachfolgeregelungen stösst man oft auf dasselbe Problem: zu hohe Hürden bei der Finanzierung. Die häufige Folge: Geschäftsaufgabe oder Verkauf ins Ausland. Die Unternehmensnachfolge wird beim Bund im Vergleich zur Start-up-Förderung vernachlässigt. Der Bundesrat setzt auf Information und Sensibilisierung, ohne die Rahmenbedingungen verbessern zu wollen. Doch in meiner Motion geht es genau darum: um die rechtlichen Leitplanken und den Abbau der Hürden für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge, die in den letzten Jahren stetig höher geworden sind.

Der Handlungsbedarf ist unbestritten. Erlauben Sie mir ein paar Beispiele für mögliche Handlungsansätze:

1. Heute können Vorsorgegelder der gebundenen Vorsorge für die Übernahme einer Kapitalgesellschaft in der Regel nicht eingesetzt werden, weil der Vorbezug an die selbstständige Erwerbstätigkeit anknüpft. Das erschwert Unternehmerinnen und Unternehmern die Finanzierung einer Unternehmensübernahme. Eine Erweiterung des Bezugsrechts würde die Eigenkapitalbasis stärken und die Übernahme bestehender Unternehmen fördern. Ein Vorbezug könnte beispielsweise an die Bedingung einer Mehrheitsbeteiligung und Rückzahlungspflicht bei Weiterverkauf ohne neue unternehmerische Tätigkeit geknüpft werden.

2. Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz die finalen Basel-III-Regeln. Sie können die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen zusätzlich erschweren, insbesondere dort, wo Banken höhere Anforderungen an Risiko, Sicherheiten und Kapitalunterlegung stellen. Hier braucht es flankierende Massnahmen.

3. Eine naheliegende Möglichkeit wäre eine Weiterentwicklung der Bürgschaftspraxis. Zwar können die Bürgschaftsgenossenschaften heute bereits Kredite bis zu einer Million Franken absichern. Entscheidend ist aber, dass Nachfolgefälle in der Praxis rascher, zielgerichteter und mit ausreichendem Volumen unterstützt werden. Das aktuell verbürgte Volumen ist sehr gering, die Kreditlimite zu tief. Eine Erhöhung des Bürgschaftsvolumens und der Kreditlimite sowie eine Verbesserung der Vergabepraxis würden den Zugang zu Fremdkapital erleichtern und somit Unternehmensübernahmen fördern.

Weitere Wege wären Lockerungen im Bereich der Steuerpraxis, etwa im Bereich der indirekten Teilliquidation oder der Bewertung nicht börsenkotierter Aktien.

Sie sehen, Handlungsansätze gibt es genug. Es ist wie so oft: Man muss halt wollen, muss sich dem Problem stellen, das ist unbequem. Wir sind als Parlament für die rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich. Die Sensibilisierungskampagnen des Bundes sind lobenswert. Sie lösen die Probleme bei der Umsetzung von Nachfolgen jedoch nicht.

Mit dieser Motion fordere ich den Bundesrat auf, tätig zu werden und dieses volkswirtschaftlich hochrelevante Thema nicht auf die lange Bank zu schieben, damit wir bestehende KMU erfolgreich in die nächste Generation führen können.

Parmelin Guy · BPR-M · Conseil fédéral · Vaud

Le Conseil fédéral vous recommande de rejeter cette motion. De son point de vue, en effet, la transmission ne présente aucun inconvénient par rapport à la création d'entreprise. Les conditions générales pour la succession sont globalement bonnes et ont été récemment améliorées. D'autres propositions d'améliorations spécifiques ont été rejetées par le Parlement. Permettez-moi d'illustrer cela à l'aide de quelques exemples.

Le système de cautionnement pour les petites et moyennes entreprises (PME) est un instrument qui soutient le financement de la succession d'entreprise. Avec le portail PME, la Confédération fournit des renseignements spécifiques, notamment sur le thème de la transmission d'entreprise. Avec l'entrée en vigueur du droit de la succession, révisé début 2023, les parts réservataires ont été réduites et les entreprises ont obtenu une plus grande liberté de disposition, ce qui facilite, entre autres, le règlement de la succession dans les entreprises familiales. Un autre projet du Conseil fédéral, l'objet 22.049, modifiant le code civil, aurait apporté des améliorations supplémentaires visant à faciliter la succession d'entreprise, par exemple l'attribution intégrale de l'entreprise à un héritier ou la possibilité d'un report de paiement pour les héritiers repreneurs. Le Conseil des États a refusé d'entrer en matière sur ce projet. En ce qui concerne le retrait des fonds du pilier 3a, il n'y a aucun inconvénient pour la succession par rapport à la création d'une société. Un retrait est possible pour la création et/ou la reprise d'une entreprise individuelle, mais pas pour les sociétés de capitaux.

Pour toutes ces raisons, le Conseil fédéral vous propose de rejeter la motion.

Vote

Le président (Page Pierre-André, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 153 Stimmen

Dagegen ... 40 Stimmen

(0 Enthaltungen)