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Weniger Antibiotika-Einsatz in der Kälberhaltung dank gedecktem Aussenbereich

Wandfluh Ernst · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei diesem Vorstoss geht es um die Kälbergesundheit, um die kleinen Kälber auf den Landwirtschaftsbetrieben. Die zentrale Prämisse des Tierwohlprogramms ist, dass die Berücksichtigung der BTS- und RAUS-Anforderungen zu einer Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit beiträgt. Der Rindergesundheitsdienst hat in den letzten Jahren bei vielen Bestandesbesuchen bei Geburts- und Mastbetrieben festgestellt, dass die gesetzliche Vorgabe für den ungedeckten Auslauf erfüllt ist, dieser aber bei jungen Kälbern in einem Alter von bis zu 160 Tagen dem Tierwohl häufig nicht zuträglich ist.

Die aktuelle Regelung für das Programm RAUS erlaubt nur eine teilweise Überdachung des Auslaufs, was jedoch in Bezug auf den Witterungsschutz der Jungtiere nicht ausreicht. Landwirte und Landwirtinnen, die ihre jungen Kälber so halten wollen, dass sie vor Witterungseinflüssen geschützt sind, insbesondere während der kalten Jahreszeit, sind daher gezwungen, auf Beiträge des RAUS-Programms zu verzichten. Es ist stossend, dass immer noch keine entsprechenden Anpassungen vorgenommen wurden, obwohl dieser Zielkonflikt seit Langem bekannt ist.

Die Aussage der Verwaltung, die Änderung würde das Anforderungsniveau des Tierwohlbeitrags generell senken, trifft nicht zu. Im Gegenteil: Das Ansinnen der Motion ist, das Tierwohl mit der entsprechenden Änderung zu verbessern. Die Motion wird deshalb auch vom Schweizer Kälbergesundheitsdienst unterstützt.

Auch das Argument, dass die Kernanforderung im RAUS-Programm, nämlich der regelmässige Zugang zu einem Bereich unter freiem Himmel, nicht mehr erfüllt wäre und deshalb bei einer Reduktion der Anforderung auch die Beitragshöhe reduziert werden müsste, ist stossend. Es geht hier nicht um eine neue, grosse Anpassung, es ist nur eine sehr kleine Anpassung. Mit dieser Anpassung sind die Kälber immer noch draussen an der frischen Luft, neu einfach unter einem Dach. Deshalb darf es zu keiner Kürzung der RAUS-Beiträge kommen.

Die Anpassung betrifft auch nur die Kälber der Kategorien A5 und A9 bis zu einem Alter von 160 Tagen. Bei den restlichen Rinder- und Kälberkategorien ändert sich gar nichts. Es gibt auch keine neuen Verpflichtungen für Landwirtschaftsbetriebe. Die Betriebe, welche die Tiere immer noch wie bisher unter einem teilgedeckten Auslauf halten wollen, können das weiterhin tun. Hier gilt: sowohl als auch. Es darf keine Benachteiligung für solche Betriebe geben.

Die Landwirtschaft nimmt die Verantwortung für das Tierwohl wahr und auch sehr ernst. So wurden in den letzten Jahren verschiedene freiwillige Massnahmen eingeführt, die die Gesundheit der Kälber verbessern sollen, um unseren Konsumenten hervorragende Produkte von höchster Qualität anbieten zu können.

Ich bitte Sie, nehmen Sie die Motion an.

Schmezer Ueli · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzter Herr Wandfluh, wenn ich das richtig verstehe, sollen Mäster mehr Geld erhalten, auch wenn Mastkälber gewisser Kategorien, wie Sie gerade gesagt haben, ihr ganzes Leben lang - die 160 Tage - keinen Auslauf unter freiem Himmel haben, obwohl das eine zentrale Voraussetzung für die RAUS-Beiträge ist.

Meine Frage: Ich verstehe die Problematik. Es ist wichtig, den Antibiotika-Einsatz zu reduzieren. Warum fordern Sie dann nicht auch mit dieser Deutlichkeit andere Massnahmen zur Reduktion des Antibiotika-Einsatzes? Beispielsweise wären das Massnahmen wie kleinere Gruppen, länger bei der Mutter bleiben, mit diesen Transporten aufhören. Warum fordern Sie das nicht auch?

Wandfluh Ernst · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sehr geehrter Herr Schmezer, man kann viel zu ändern versuchen, die Frage ist, ob es dann auch praxistauglich und umsetzbar ist. Das hier ist eine Massnahme, die auf jedem Betrieb umsetzbar ist. Es trifft nicht zu, dass man dafür mehr Geld erhalten soll. Die Kälber sind schon jetzt draussen. Haben Sie einen Hund? Wenn Sie einen kleinen Hund haben, würden Sie ihn einfach rausstellen, sodass es auf ihn regnen kann? Die nasse Kälte ist es, die für die Kälber schwierig zu ertragen ist. Trockene Kälte ist kein Problem. Die Kälber werden auch weiterhin rauskommen, einfach unter einem Dach.

Parmelin Guy · BPR-M · Bundesrat · Waadt

Nous avons tous à coeur le bien-être animal, c'est pourquoi nous avons de nombreux programmes le concernant : par exemple, le système de stabulation particulièrement respectueux des animaux, les sorties régulières en plein air (SRPA) et les contributions à la mise aux pâturages servent à promouvoir des modes d'élevage qui vont au-delà des règles établies par la législation sur la protection des animaux. L'exigence de base du programme SRPA, à savoir la sortie régulière en plein air, est favorable au bien-être de l'animal. La législation sur la protection des animaux n'exige pas que les veaux puissent sortir en plein air. C'est pourquoi le programme SRPA améliore significativement le bien-être de ces animaux, et le fait que de nombreux labels s'y réfèrent témoigne de son importance.

L'emploi problématique d'antibiotiques mentionné dans la motion concerne essentiellement les veaux à l'engrais auxquels on administre sensiblement plus d'antibiotiques qu'aux veaux d'élevage et aux veaux de vaches allaitantes. Par conséquent, l'abrogation générale de la règle de base du programme SRPA pour tous les veaux ne se justifie pas. Elle se traduirait par une dégradation générale du bien-être de ces animaux. De plus, cette abrogation ne constitue pas une mesure ciblée pour remédier aux problèmes des antibiotiques. Le projet scientifique "Freiluftkalb", littéralement "Veau en plein air", a révélé que c'est une combinaison de mesures qui est efficace. Supprimer la règle d'accès à un espace en plein air ne désamorcera pas nécessairement le problème des antibiotiques chez les veaux à l'engrais. À cet égard, la situation ne s'améliorera guère si l'on ne prend pas les autres mesures mentionnées.

Le Conseil fédéral reconnaît qu'il est nécessaire d'agir en ce qui concerne l'usage des antibiotiques pour l'élevage des veaux. Il s'agit toutefois de le faire de manière ciblée, sans affaiblir l'ensemble des règles visant à préserver le bien-être des animaux. Le Conseil fédéral propose donc de rejeter la motion. Il serait toutefois disposé à examiner des mesures ciblées. Si la motion devait être adoptée par votre conseil, il proposera au second conseil de la modifier comme suit : "Le Conseil fédéral est chargé de procéder aux adaptations d'ordonnance nécessaires pour que les exploitations ne soient pas pénalisées financièrement dans le programme SRPA lors de l'application des mesures visant à réduire l'utilisation d'antibiotiques."

Abstimmung

Le président (Page Pierre-André, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 138 Stimmen

Dagegen ... 46 Stimmen

(9 Enthaltungen)