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Die Rentenlücke der Frauen endlich schliessen – mit Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Weichelt Manuela · Mit-F · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Frauen erhalten in der Schweiz im Durchschnitt rund einen Drittel tiefere Renten als Männer. Die entsprechende Lücke bei den Frauenrenten entsteht fast ausschliesslich in der zweiten Säule. Ein Drittel der Frauen hat gar keine Pensionskassenrente, und wenn doch, ist sie im Schnitt nur halb so hoch wie jene der Männer. Mehr als jede zehnte Frau ist nach der Pensionierung auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Das ist keine Randerscheinung, das ist ein strukturelles Problem. Es ist ein Problem, das wir politisch gemeinsam lösen müssen.
In der ersten Säule haben wir das Problem weitgehend im Griff. Warum? Weil wir dort anerkennen, dass Erziehungs- und Betreuungsarbeit gesellschaftlich unverzichtbar ist. Die entsprechenden Gutschriften sorgen dafür, dass Care-Arbeit nicht zu Rentenlücken führt. Genau dieses bewährte Prinzip fehlt in der zweiten Säule.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion im Wesentlichen mit drei Argumenten: Erstens sei die zweite Säule eine reine Erwerbsversicherung, zweitens sei die Finanzierung problematisch, und drittens bestehe die Gefahr negativer Anreize für die Erwerbstätigkeit. Diese Argumente überzeugen nicht.
1. Die zweite Säule als reine Erwerbsversicherung zu verstehen, greift zu kurz. Unsere Realität ist eine andere. Ein grosser Teil der gesellschaftlich notwendigen Arbeit, insbesondere die Betreuung von Kindern und Angehörigen, wird unbezahlt geleistet. Diese Arbeit ermöglicht überhaupt erst Erwerbstätigkeit von jemand anderem. Wer sie ausblendet, ignoriert einen zentralen Pfeiler unseres Wirtschaftssystems. Wenn wir es ernst meinen mit Gleichstellung, müssen wir diese Realität auch in der zweiten Säule abbilden.
2. Zur Finanzierung: Ja, Reformen kosten. Aber die heutige Situation kostet ebenfalls, und zwar die Betroffenen und die öffentliche Hand. Wenn Frauen nach der Pensionierung auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, zahlen am Ende die Steuerzahlenden. Es ist weder effizient noch gerecht, die Kosten einfach zu verschieben, statt das Problem an der Wurzel zu packen. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sind eine Investition in eine faire und nachhaltige Altersvorsorge.
3. Zum Argument der Fehlanreize: Der Bundesrat warnt davor, dass höhere Beiträge die Erwerbsbeteiligung von Frauen bremsen könnten. Genau das Gegenteil ist aber der Fall. Heute führt Teilzeitarbeit - oft aufgrund von Familienarbeit - zu massiven Vorsorgelücken. Wer weiss, dass sich Erwerbsarbeit kaum in der Rente niederschlägt, hat weniger Anreiz, sie auszubauen. Eine bessere Absicherung schafft hingegen Vertrauen und stärkt die Erwerbsbeteiligung.
Schliesslich wird argumentiert, eine solche Lösung sei systemfremd und erfordere möglicherweise eine Verfassungsänderung. Wenn ein System zu ungerechten Ergebnissen führt, dann ist es unsere Aufgabe als Gesetzgeber, dieses System weiterzuentwickeln. Unsere Sozialwerke waren nie statisch. Sie wurden immer wieder angepasst, wenn sich die gesellschaftliche Realität verändert hat.
Die Realität ist klar: Care-Arbeit wird nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet. Solange diese Arbeit in der zweiten Säule nicht berücksichtigt wird, bleibt die Rentenlücke bestehen. Solange diese Lücke besteht, bleibt auch die Gleichstellung unvollständig.
Meine Motion verlangt keinen fertigen Systemwechsel. Sie verlangt, dass der Bundesrat einen konkreten Entwurf ausarbeitet, dass er aufzeigt, wie ein bewährtes Instrument aus der ersten Säule, der AHV, sinnvoll in die zweite Säule, in die Pensionskasse, übertragen werden kann. Das ist kein radikaler Schritt, das ist ein notwendiger Schritt. Wir können nicht länger akzeptieren, dass Frauen für gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit mit Altersarmut bestraft werden.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion, et ce, pour les raisons suivantes.
La mesure envisagée est fondamentalement incompatible avec le système du deuxième pilier tel qu'il est conçu par notre Constitution. En effet, par définition, la prévoyance professionnelle assure le revenu de l'activité professionnelle et il n'est dès lors pas possible d'assurer dans ladite prévoyance professionnelle des activités non rémunérées telles que les tâches éducatives ou d'assistance ou encore l'absence d'employeur et de salaire. La mise en oeuvre de la motion nécessiterait dès lors une modification de la Constitution. Cela entraînerait également des cotisations supplémentaires élevées à charge des employés et des employeurs. Nous avons dû constater que l'une des raisons du rejet de la réforme LPP était précisément la crainte pour de nombreuses personnes assurées, en particulier des femmes, de voir leur salaire net être encore réduit par de nouvelles charges sociales.
La motion prévoit en outre une diminution des bonifications en cas d'augmentation du revenu professionnel. Cette mesure pourrait inciter les bénéficiaires à réduire leur activité lucrative pour percevoir des bonifications plus importantes et pourrait ainsi avoir des répercussions négatives sur le développement de la prévoyance professionnelle de ces personnes.
Bref, la motion ne s'inscrit pas dans la culture du deuxième pilier. Elle est contre-productive. À la suite du rejet de la réforme LPP et sur la base de diverses rencontres et discussions avec les acteurs de la prévoyance professionnelle, le Conseil fédéral examine actuellement l'opportunité de nouvelles adaptations. Cependant, ces dernières, je dois bien le dire, n'iront pas dans le sens de la proposition de l'auteure de la motion.
Abstimmung
Le président (Page Pierre-André, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 64 Stimmen
Dagegen ... 130 Stimmen
(2 Enthaltungen)