24.4355, 24.4356
Réduire les contributions versées aux entreprises qui emploient des proches aidants / Réduire les contributions versées aux entreprises qui emploient des proches aidants
Hässig Patrick · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Wir beraten heute eine Motion, die auf den ersten Blick technisch erscheinen mag, in Tat und Wahrheit jedoch eine grundlegende Frage unserer Gesundheitsversorgung betrifft. Pflegende Angehörige sind eine tragende Säule unseres Systems. Gerade deshalb ist es unsere Aufgabe, dieses Engagement fair zu behandeln und sinnvoll zu unterstützen.
Seit einem Urteil des Bundesgerichtes aus dem Jahr 2019 beobachten wir indes eine problematische Entwicklung. Zunehmend werden pflegende Angehörige von Firmen mit Spitex-Bewilligung angestellt, was auf den ersten Blick zwar nach einer Professionalisierung aussieht, in der Praxis aber erhebliche Fehlanreize schafft. Heute bezahlt die obligatorische Krankenpflegeversicherung für eine Stunde Grundpflege Fr. 52.60; hinzu kommen Restkostenbeiträge von Kantonen und Gemeinden, die je nach Kanton über 40 Franken pro Stunde betragen können. Insgesamt resultieren so Einnahmen von mehr als 90 Franken pro Stunde. Bei den pflegenden Angehörigen selbst kommen davon allerdings lediglich 30 bis 35 Franken an, während der Rest bei den Firmen verbleibt.
Hier stimmt das Verhältnis nicht mehr. In den letzten Jahren ist daraus eine regelrechte Industrie entstanden, teilweise mit Geschäftsmodellen, die ausschliesslich auf der Anstellung von Angehörigen beruhen. Einzelne Anbieter rechnen monatlich Beträge in Millionenhöhe ab. Sie investieren gezielt in Marketing zur Akquisition von Angehörigen und profitieren dabei erheblich von öffentlichen Geldern. Dies ist weder im Interesse der Prämienzahlenden noch der Steuerzahlenden noch der Angehörigen selbst.
Die Motion setzt genau hier an. Sie verlangt keine Abschaffung des Modells. Im Gegenteil: Die wichtige ergänzende Pflegeleistung der Angehörigen soll weiterhin möglich bleiben, es braucht dafür jedoch klare Leitplanken:
1. Sachgerechte und wirtschaftliche Abgeltung: Seien wir ehrlich, pflegende Angehörige leisten Enormes, verfügen jedoch in der Regel nicht über eine formelle Pflegeausbildung. Es ist deshalb gerechtfertigt, ihre Leistungen mit angepassten, tieferen Tarifen abzugelten, sowohl bei den OKP-Beiträgen als auch bei der Restkostenfinanzierung.
2. Transparenz: Die Leistungen angestellter Pflegender müssen separat erfasst werden, damit Umgehungen der Regelungen verhindert werden können. Es geht dabei nicht darum, jemanden zu bestrafen, sondern Fehlentwicklungen zu korrigieren. Wir wollen keine neue Branche, die sich auf Kosten der Allgemeinheit Gewinne sichert. Wir wollen ein faires System, das den Angehörigen zugutekommt, die Qualität sichert und die Finanzierung im Griff behält. Die Motion schafft genau diese Balance.
Ich bitte Sie daher im Interesse der pflegenden Angehörigen, der Versicherten, von uns allen sowie der öffentlichen Hand, diese Motion anzunehmen.
Zybach Ursula · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Meine Motion ist im Wortlaut mit der Motion Hässig Patrick identisch, weil wir uns parteiübergreifend einig sind.
Der Bundesrat wird aufgefordert, die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen, damit der OKP-Pflegebeitrag für Organisationen, die pflegende Angehörige beschäftigen, gekürzt werden kann. Zudem soll er den Kantonen empfehlen, diesen Organisationen eine tiefere Restkostenabgeltung für pflegende Angehörige zu bezahlen.
Dies könnte grundsätzlich sehr einfach umgesetzt werden. Pflegende Angehörige haben in der Regel keine Pflegeausbildung und verursachen geringere Kosten, zum Beispiel weniger Wegkosten oder weniger Kosten für Weiterbildungen. Aus diesem Grund sollen für ihre Leistungen tiefere OKP-Beiträge und eine tiefere Restkostenfinanzierung gelten. Die Leistungen von angestellten pflegenden Angehörigen sind zudem separat zu erfassen, damit eine Umgehung dieser Regelung verhindert werden kann.
Kollege Patrick Hässig und ich haben die Motionen im Dezember 2024 eingereicht. Seither haben Tausende Pflegeeinsätze stattgefunden, bei denen die Angehörigen einen Lohn erhalten haben und sich Firmen via eine vergleichsweise hohe Entschädigung der Krankenversicherung und Restkostenabgeltungen eine goldene Nase verdient haben.
Der Bundesrat hat uns seine ablehnende Haltung signalisiert, da er zuerst seinen Bericht publizieren wollte. Dieser Bericht ist nun seit Ende 2025 publiziert. Er listet die Themen und Fragestellungen auf, die wir alle schon lange kennen. Doch der Bundesrat hat keine konkreten Massnahmen umgesetzt. Das ist eine verpasste Chance. Dank der bereits angenommenen Motion Rechsteiner Thomas und dem engagierten Handeln des Ständerates liegen weitere Vorstösse vor, mit denen man die Fehlanreize bei der Anstellung von pflegenden Angehörigen endlich beseitigen könnte, und zwar so, dass dies nicht zulasten der pflegenden Angehörigen geht, denn diese leisten einen wertvollen Beitrag zur Pflege. Das ist mir ganz wichtig. Die Massnahmen sollen dort ansetzen, wo ungebührliche Gewinne erzielt werden.
Die Motionen der SGK-S sind aber noch nicht angenommen. Die Entwicklung bei der Angehörigenpflege wird weitergehen. Mit dieser Motion soll sichergestellt werden, dass das Kostenwachstum nicht einseitig zugunsten der Restkostenfinanzierer gebremst wird und diese damit aus der Verantwortung entlassen werden. Es geht darum, die Kostenentwicklung auch in der OKP zu dämpfen. Im Moment trägt diese das gesamte Wachstum. Wir diskutieren in diesem Saal immer wieder über Kostendämpfungspakete und Effizienzmassnahmen in der OKP. Hier haben wir die Chance, auf einfache Weise auch bei der Krankenversicherung anzusetzen und den Kantonen gleichzeitig einen klaren Anreiz zu geben, auch ihren Teil zur Kontrolle beizutragen.
Aus diesem Grund sehe ich die Motion Hässig Patrick und meine Motion als wichtige Ergänzung zu den weiteren in Diskussion stehenden Vorstössen.
Ich bitte Sie, beide Motionen anzunehmen, um eine klare und gute Regelung zu ermöglichen.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Conseil fédéral · Jura
Dans son rapport du 15 octobre 2025 en réponse à la motion 23.3191, le Conseil fédéral a présenté les possibilités existantes et les actions à entreprendre pour garantir la qualité et l'économicité des soins fournis, en particulier pour réduire les gains excessifs pour les fournisseurs de prestations qui emploient des proches aidants. Depuis le moment où ces deux motions ont été déposées, à la fin de l'année 2024, la situation ne s'est pas améliorée. Au contraire, un modèle économique, qui interpelle grandement, s'est développé.
Par contre, il est opportun de mentionner que les cantons peuvent accéder aux données des organisations de soins et d'aide à domicile relatives aux prestations et aux coûts. Ils peuvent utiliser ces données pour prévoir un financement résiduel différencié garantissant ainsi une rémunération appropriée des prestations fournies. Plusieurs cantons ont d'ailleurs déjà diminué le financement résiduel dans ce domaine.
Cela a été mentionné : en décembre 2025, le Parlement a adopté la motion Rechsteiner Thomas 23.4281, qui vise une modification de la LAMal de manière à ce que les prestations de soins fournies par des proches ne puissent être facturées par l'assurance obligatoire des soins que dans des cas exceptionnels et selon des prescriptions claires, notamment en ce qui concerne les critères de qualité à respecter. On est donc déjà dans quelque chose de contraignant, de bienvenu. Le 5 mars 2026, le Conseil des États a approuvé les deux motions 26.3012 et 26.3013 de sa Commission de la sécurité sociale et de la santé publique. La motion 26.3012, en particulier, poursuit des objectifs très proches et similaires à ceux des motions examinées ce jour.
Je précise encore que l'OFSP est en contact avec les acteurs du domaine pour améliorer la situation sur le plan de l'ordonnance et examine les possibilités d'adaptation du cadre légal. Désormais, il me semble que nous disposons des différentes motions et consignes souhaitées par le Parlement pour agir.
C'est dans ce cadre qu'il avait été proposé de rejeter les deux motions dont vous débattez aujourd'hui.
Vote
Le président (Page Pierre-André, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter les motions.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motionen ... 191 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(1 Enthaltung)