24.312

Unir les forces à l'échelle du pays pour aborder la transformation numérique

Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Blunschy, Baumann, Brizzi, Christ, Marti Min Li, Meier Andreas, Piller Carrard, Prelicz-Huber, Rosenwasser, Stämpfli)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Blunschy, Baumann, Brizzi, Christ, Marti Min Li, Meier Andreas, Piller Carrard, Prelicz-Huber, Rosenwasser, Stämpfli)

Donner suite à l'initiative

Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.

Balmer Bettina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical

"Digitale Transformation schweizweit mit gebündelten Kräften angehen!" - so lautet der Titel der Standesinitiative St. Gallen. Das tönt gut. Tatsächlich stellt sich die Frage, warum wir ein solches Anliegen hier in diesem Saal überhaupt diskutieren müssen.

Konkret lädt der Kanton St. Gallen die Bundesversammlung ein, dahin gehend tätig zu werden, dass eine Bundesstelle, zum Beispiel die Bundeskanzlei, technische, organisatorische und prozedurale Standards festlegen kann, welche die Nutzerfreundlichkeit, die Sicherheit, die Qualität des Datenmanagements und die Interoperabilität von elektronischen Services verbessern. Weiter will der Kanton St. Gallen, dass die Standards für die Verwaltungen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und für mit öffentlichen Aufgaben betraute Dritte für verbindlich erklärt werden können und dass die Setzung von solchen Standards, die für die Kantone und Gemeinden verbindlich sind, der Zustimmung der Organisation Digitale Verwaltung Schweiz bedarf.

In der Kommission hat die Standesinitiative vor allem aus prozeduralen Gründen Anlass zur Diskussion gegeben. Sie wurde schliesslich mit 10 zu 10 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt. Wir wurden uns kommissionsintern bezüglich des weiteren Vorgehens also nicht einig.

Die Sicht der Befürworter der Standesinitiative ist rasch geklärt, denn einerseits hat bereits der Ständerat dieser Standesinitiative St. Gallen Folge gegeben, und andererseits ist es ein legitimes und fortschrittliches Anliegen, dass technische, organisatorische und prozedurale Standards bei der Digitalisierung festgelegt werden, die für alle öffentlichen Verwaltungen gelten und die nötigenfalls auch für verbindlich erklärt werden können. Die Befürworter der Standesinitiative möchten ein Zeichen setzen und sichergehen, dass der Bund die an ihn herangetragene Aufgabe ausführt.

Einige WBK-N-Mitglieder haben aus grundsätzlichen Bedenken gegen die digitale Transformation dagegen gestimmt. Andere Mitglieder der WBK-N lehnen die Standesinitiative, wie erwähnt, ausschliesslich aus prozeduralen Gründen und den aus ihrer Sicht anfallenden Doppelspurigkeiten ab.

Schon die Erfüllung des Postulates 23.3050, "Verbindliche Standards für die digitale Verwaltungslandschaft in der Schweiz. Braucht es einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung?", hat gezeigt, dass Bund, Kantonsregierungen, Gemeinden und Städte daran sind, die digitale Koordination in der Schweiz zu verbessern. Weiter hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates am 16. Januar 2026 die Kommissionsmotion 26.3005, "Die Verfassung braucht einen Digitalisierungsartikel", eingereicht, die auf die Motion Würth 24.4045 mit dem fast gleichlautenden Titel "Die Schweiz braucht einen Digitalisierungsartikel in der Verwaltung" zurückgeht.

Die Kommissionsmotion 26.3005 wurde am 18. März 2026 vom Ständerat angenommen. Darin wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament Botschaft und Entwurf für einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung vorzulegen. Dieser Entwurf soll unter Einbezug der Kantone entwickelt werden, und dabei sollen die Grundprinzipien der von Bund und Kantonen getragenen Zusammenarbeitsorganisation Digitale Verwaltung Schweiz beachtet werden.

Diejenigen, die der Standesinitiative St. Gallen aus prozeduralen Gründen keine Folge geben wollen, gehen also davon aus, dass die schrittweise Einführung gemeinsamer Standards unter Berücksichtigung kantonaler Bedürfnisse und Besonderheiten auch ohne diese Standesinitiative gelingen wird, zumal es bereits ein Postulat und eine Kommissionsmotion aus dem Ständerat mit dem gleichen Anliegen gibt.

Freymond Sylvain · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre

La Commission de la science, de l'éducation et de la culture s'est penchée sur l'initiative du canton de Saint-Gall visant à renforcer la coordination nationale dans le domaine de la transformation numérique. L'objectif poursuivi est connu et largement partagé : améliorer la qualité, la sécurité et l'interopérabilité des services numériques publics en Suisse. Sur ce point, il n'y a pas de désaccord. La numérisation de l'administration est un enjeu majeur et personne ne conteste la nécessité de progresser.

La question qui nous occupe aujourd'hui est donc moins celle du but que celle du chemin pour y parvenir. L'initiative propose de donner à la Confédération la compétence de définir des normes contraignantes, non seulement pour elle-même, mais également pour les cantons, les communes et les tiers chargés de tâches publiques. Une minorité de la commission soutient cette approche. Elle estime qu'une centralisation accrue permettrait d'accélérer la mise en place de standards communs et de corriger certaines incohérences actuelles.

La majorité de la commission, que je représente ici, a quant à elle choisi une autre voie. La Confédération, les cantons et les communes collaborent aujourd'hui dans le cadre de l'administration numérique suisse. Des projets sont actuellement lancés, des standards sont définis et, surtout, un dialogue structuré est engagé entre les différents niveaux de l'État. Cette dynamique est essentielle. Elle permet de construire des solutions communes tout en tenant compte des réalités et des spécificités cantonales. La majorité de la commission estime que l'initiative n'apporterait pas d'amélioration décisive à ce stade. Au contraire, elle risquerait de superposer de nouvelles compétences et de complexifier un paysage institutionnel déjà en évolution. Dans un domaine aussi sensible que la transformation numérique, la cohérence ne se décrète pas uniquement par une contrainte. Elle se construit dans la durée, par la coordination, la confiance et l'adhésion des partenaires concernés. Par ailleurs, notre système fédéral n'est pas un obstacle en soi. Il impose, certes, des exigences supplémentaires en matière de coordination, mais il garantit aussi une proximité avec les réalités du terrain et une capacité d'adaptation précieuse.

La majorité de la commission considère que les instruments actuels doivent être pleinement utilisés et évalués avant d'envisager une centralisation plus poussée. La commission suivra de près les développements en cours et reste attentive à la nécessité d'améliorer l'efficacité et la cohérence du système. La majorité de la commission pense que la priorité aujourd'hui est de consolider ce qui est en place et non pas d'introduire de nouvelles contraintes dont l'utilité n'est pas démontrée.

La majorité de la commission vous propose donc de ne pas donner suite à cette initiative.

Blunschy Dominik · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Ich spreche für die Minderheit der Kommission und beantrage Ihnen, der Standesinitiative St. Gallen Folge zu geben; dies nicht nur, weil sie aus dem Kanton St. Gallen kommt, einer der treibenden Kräfte in der Digitalisierung und dem Kanton der Olma-Bratwurst - nein, auch inhaltlich überzeugt die Initiative.

Der Kern der Initiative ist schlicht und überzeugend: Wir wollen endlich verbindliche technische, organisatorische und prozedurale Standards für die digitale Verwaltung in der Schweiz. Es geht nicht darum, den Föderalismus auszuhebeln, es geht nicht darum, alles in Bern zu zentralisieren - es geht darum, dass Bund, Kantone und Gemeinden überhaupt zuverlässig digital zusammenarbeiten können. Es geht um Nutzerfreundlichkeit, um Sicherheit, um Datenqualität und vor allem um Interoperabilität. Heute haben wir in diesem Bereich noch immer viel zu viele Insellösungen. Das kostet Geld, Zeit und Vertrauen. Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass digitale Behördendienstleistungen funktionieren - einfach, sicher und über Staatsebenen hinweg. Wer online mit der Verwaltung zu tun hat, will nicht zuerst wissen müssen, welcher Standard in welchem Kanton oder in welcher Gemeinde gilt. Der Staat muss im digitalen Raum verständlich, verlässlich und anschlussfähig sein.

Genau hier setzt die Standesinitiative richtig an. Sie schafft keinen digitalen Zentralstaat. Sie verlangt vielmehr, dass Standards dort verbindlich werden können, wo Verbindlichkeit nötig ist. Sie tut dies ausdrücklich unter Wahrung der föderalen Mitwirkung. Für Standards, die Kantone und Gemeinden betreffen, ist die Zustimmung der Digitalen Verwaltung Schweiz vorgesehen. Das ist kein Angriff auf den Föderalismus, sondern gelebter, kooperativer Föderalismus.

Die WBK-S hat als erstberatende Kommission der Standesinitiative bereits Folge gegeben. Die Kantone stehen auch hinter der Standesinitiative. Die Konferenz der Kantonsregierungen unterstützt das Anliegen einstimmig und empfiehlt Folgegeben. Wenn alle Kantone dahinterstehen, dann ist das wahrlich ein starkes Signal dafür, dass verbindliche Standards nicht gegen den Föderalismus gerichtet sind, sondern aus dem Föderalismus heraus verlangt werden.

Die Kommissionsmehrheit sagt dazu, es laufe bereits einiges, die Prozesse seien eingeleitet, die Annahme zusätzlicher Vorstösse bringe keinen Mehrwert. Das ist zwar ein verständliches Argument, aber aus Sicht der Minderheit nicht überzeugend. Gerade weil bereits vieles läuft, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den nächsten Schritt zu machen. Zusammenarbeit allein genügt nicht, wenn am Ende die Verbindlichkeit fehlt; gute Absichten ersetzen keine gemeinsamen Standards; freiwillige Koordination ersetzt keine klare Zuständigkeit, wenn es darum geht, digitale Schnittstellen schweizweit kompatibel zu machen. In der Kommission ist deutlich geworden, dass selbst die Verwaltung den Nutzen gemeinsamer Standards anerkennt: bessere Interoperabilität, einfacherer Datenaustausch und weniger Mehrfacherhebungen. Genau darum sollten wir die Standesinitiative nicht als Störung eines laufenden Prozesses verstehen, sondern als seine politische Absicherung. Sie gibt dem Anliegen das nötige Gewicht und den nötigen Rahmen.

Für die Minderheit ist das ein pragmatischer Schritt. Wir bündeln Kräfte, vermeiden Doppelspurigkeit und stärken den Service public. Wir respektieren die Zuständigkeiten der Kantone, sorgen aber gleichzeitig dafür, dass die digitale Schweiz nicht an Kantonsgrenzen oder an inkompatiblen Systemen scheitert. Standards ermöglichen gerade dezentrale Lösungen, weil sie Kompatibilität sichern. Sie schaffen Ordnung, ohne die Vielfalt der Umsetzung zu zerstören. Es geht letztlich auch um Vertrauen. Wer den Menschen digitale Behördenleistungen anbietet, muss zeigen, dass diese Leistungen funktionieren, sicher sind und einen konkreten Mehrwert bringen. Das gelingt nicht mit 26 unterschiedlichen Logiken und unzähligen Schnittstellenproblemen.

Hören wir endlich auf, das Rad immer wieder neu erfinden zu wollen. Das gelingt nur, wenn wir uns auf gemeinsame Leitplanken einigen, verbindlich, föderal abgestimmt und mit Augenmass.

Ich bitte Sie deshalb, der Standesinitiative Folge zu geben.

Vote

Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose de ne pas donner suite à l'initiative. Une minorité Blunschy propose d'y donner suite.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 103 Stimmen

Dagegen ... 84 Stimmen

(1 Enthaltung)

Schluss der Sitzung um 18.10 Uhr

La séance est levée à 18 h 10