26.3010

Helmpflicht und Führerausweis für E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Umbricht Pieren, Candinas Martin, Cottier, Imark, Kutter, Schnyder Markus, Silberschmidt)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Umbricht Pieren, Candinas Martin, Cottier, Imark, Kutter, Schnyder Markus, Silberschmidt)

Rejeter la motion

Quadri Lorenzo · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

La mozione di commissione della quale oggi discutiamo chiede di modificare l'articolo 18 dell'ordinanza concernente i requisiti tecnici dei veicoli stradali affinché gli scooter elettrici e altri analoghi veicoli di tendenza vengano assegnati alla categoria dei ciclomotori rapidi. Stiamo quindi parlando solo di questi scooter elettrici che sono di fatto dei grossi veicoli, quindi non dei semplici trottinette. Per questi scooter elettrici dovrebbero di conseguenza essere introdotti, oltre all'obbligo della targa, anche l'obbligo del casco, della licenza di condurre, e limiti di età analoghi a quelli già previsti per le e-bike veloci, quindi quelle che vanno fino a 45 chilometri l'ora, e per i ciclomotori fino a 30 chilometri l'ora.

Dal punto di vista giuridico oggi esistono quattro categorie: biciclette, ciclomotori leggeri, ciclomotori pesanti e ciclomotori rapidi. Nella categoria dei ciclomotori leggeri rientrano le biciclette elettriche normali, i monopattini elettrici, le "cargo bike" e gli scooter elettrici con una velocità massima di 25 chilometri l'ora, mentre le biciclette elettriche veloci fino a 45 chilometri l'ora e i ciclomotori tradizionali rientrano nella categoria dei ciclomotori rapidi. Solo per quest'ultima categoria vige l'obbligo del casco e della licenza di condurre.

Questa categorizzazione è diventata operativa dal 1° luglio 2025. Si tratta quindi di una normativa recente, ma, a mente della maggioranza della vostra commissione, è superata dagli eventi almeno per una fattispecie, quella appunto degli scooter elettrici. Parliamo di veicoli che non assomigliano a biciclette, bensì a dei veri e propri scooter. Alcuni ricordano addirittura delle piccole motociclette tipo Harley Davidson. Questi scooter elettrici possono pesare anche 250 chilogrammi e tuttavia non sono soggetti né all'obbligo del casco, né a quello della patente, né d'immatricolazione o assicurazione.

Soprattutto nei contesti urbani il numero di questi veicoli è esploso nell'ultimo anno, anche come mezzi di lavoro, ad esempio nel settore della consegna di cibo a domicilio, proprio perché possono essere utilizzati senza bisogno d'immatricolazione né di assicurazione. Sta quindi emergendo un fenomeno di massa destinato a crescere ulteriormente, in particolare se dovesse consolidarsi l'impressione che la politica non intende regolamentarlo. Ciò genera delle situazioni di pericolo sulla strada: spesso questi mezzi vengono guidati in modo disinvolto, talvolta anche sui marciapiedi, e si pongono inoltre problemi assicurativi in caso di incidente.

Paradossalmente una persona che non è mai stata in Svizzera può ordinare on line un veicolo di questo tipo e circolare liberamente sulle nostre strade senza prescrizioni, senza assicurazione e senza conoscere le regole della circolazione. Non è inoltre difficile, a quanto sembra, modificare questi scooter fino a far loro raggiungere una velocità di 40 o 50 chilometri l'ora. Con una massa di 250 chilogrammi il potenziale di pericolo rappresentato è evidente. Ed è anche possibile trasportare passeggeri.

Per quanto riguarda l'incidentalità, l'amministrazione ha indicato in seduta commissionale che non esistono statistiche specificamente suddivise per gli scooter elettrici.

Pour ces raisons, la commission, par 16 voix contre 7 et 2 abstentions, propose par le biais de la présente motion de charger le Conseil fédéral de transférer les scooters électriques de la catégorie des cyclomoteurs légers à celle des cyclomoteurs rapides, avec les prescriptions correspondantes. La forte augmentation du nombre de ces véhicules ne permet pas de reporter le débat jusqu'au moment où le Conseil fédéral entend proposer la révision de l'ordonnance, soit dans environ un an et demi.

La minorité de la commission, tout comme le Conseil fédéral, s'oppose à cette motion, estimant que la catégorie des cyclomoteurs électriques, entrée en vigueur seulement en juillet de l'année dernière, est trop récente pour être déjà modifiée tant à l'égard des polices que des producteurs et des commerçants. Il convient de garantir une certaine stabilité normative. Par ailleurs, comme indiqué, la révision de l'ordonnance est prévue dans environ une année et demie.

Au nom de la majorité de la commission, je vous invite à adopter la motion.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Ich danke meinem Vorredner. Er hat eine saubere Zusammenstellung gemacht. Ich erlaube mir, hier noch betreffend die Übersicht etwas zu präzisieren, welche Fahrzeuge wir effektiv kennen und worum es eigentlich geht.

Es geht um die Frage, ob E-Roller als Leicht-Motorfahrräder oder als schnelle Motorfahrräder gelten; das sind nicht die Trottinette, sondern diese Fahrzeuge mit breiten Reifen, die aussehen wie eine Harley und durch einen Elektromotor angetrieben unterwegs sind. Diese zwei Kategorien unterscheidet die Verwaltung schon länger. Das ist in einer sauberen Übersicht auch entsprechend aufgelistet, und es wurde bereits darauf hingewiesen, dass man diese Kategorisierung schon einmal in einem Gesetz geändert und angepasst hat. Wir sprechen jetzt nicht über eine Gesetzesänderung, sondern einzig von einer Verordnungsanpassung, bei der die E-Roller in eine andere Kategorie verschoben werden. Das kann die Verwaltung ohne Gesetzesänderung bereits vornehmen.

Der Bundesrat sagte in der Kommission, dass es erst vor anderthalb Jahren eine Anpassung gegeben habe. Es wurde uns in der Kommission auch aufgezeigt, wie das aufgelistet ist. Es wurde uns aber auch aufgezeigt, dass die Vernehmlassung zu dieser Gesetzesanpassung 2020 durchgeführt wurde. Das war vor immerhin sechs Jahren.

Wenn Sie jetzt zurückschauen, was in diesen sechs Jahren passiert ist, wie diese Fahrzeuge, vor allem aus dem asiatischen Markt, die Schweiz überflutet haben, dann werden Sie feststellen, dass das nicht mehr dieselben Fahrzeuge sind wie dazumal. Sie werden heute im Soziusbetrieb mit zwei Personen gefahren, sie werden heute ohne Kontrollschild gefahren, sie werden heute ohne Helm gefahren, und sie werden heute ohne Führerausweis gefahren. Jeder Jugendliche und jeder Erwachsene ab 14 Jahren kann ein solches Fahrzeug irgendwo in einem Online-Shop bestellen, kann es abholen, auf das Fahrzeug sitzen und ohne Kenntnis unserer Verkehrsregeln damit herumfahren.

Das hat die Kommission infrage gestellt. Ist das die richtige Version in der Verordnung, oder braucht es hier nicht auch vonseiten der Verwaltung eine entsprechende Anpassung? Die Kommission ist der Meinung, dass es diese Anpassung braucht. Mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat man dieser Motion zugestimmt.

Es wurde uns übrigens auch aufgezeigt, wie die Vernehmlassung dazumal abgelaufen war, und das war interessant. In der Vernehmlassung sprachen sich eben nicht alle dafür aus, dass diese E-Roller in die Kategorie der Leicht-Motorfahrräder gehören, sondern es wurde verlangt, dass sie strengeren Regulierungen unterliegen sollten. Es waren sogar Polizeikorps der Ansicht, dass diese Anpassungen vorgenommen werden sollten.

Es gibt auch eine Minderheit. Die Minderheit erachtet es als wahnsinnig schwierig, jetzt bereits diese Änderungen vorzunehmen. Sie erachtet es auch als relativ schwierig, wenn man hier eine weitere Kategorie oder eine Kategorieverschiebung machen würde. Sie erachtet zudem den administrativen Aufwand für diese Änderungen als relativ gross.

Jetzt kann man es sehen, wie man will. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer, von den Fahrern und Betreibern solcher Fahrzeuge bis zu den Fussgängern, ein sehr hoher Wert ist.

Wir bitten Sie daher, diese Motion anzunehmen und der Verwaltung den Auftrag zu geben, diese Korrektur vorzunehmen.

Umbricht Pieren Nadja · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

An erster Stelle herzliche Genesungswünsche an unseren UVEK-Vorsteher, der heute fehlt.

Ich spreche für die Minderheit zu dieser Motion der KVF. Ich kann es vorwegnehmen: Auch ich bin für eine Helmpflicht für E-Roller-Fahrer und Fahrer ähnlicher Trendfahrzeuge, denn die Sicherheit geht definitiv vor. Mir ist es wichtig, dass sich die Leute im Strassenverkehr so gut wie möglich schützen. Ich erläutere Ihnen aber gerne, weshalb ich Ihnen mit meiner Minderheit empfehle, diese Motion der KVF-N abzulehnen.

Die Motion, wie es die Kommissionssprecher gesagt haben, verlangt nicht nur eine Helmpflicht, sondern auch eine Führerausweispflicht, eine Kontrollschildpflicht, eine Alterslimite und ein Verbot der Mitnahme von Mitfahrenden. Es bleibt auch offen, was genau "ähnliche Trendfahrzeuge" sein sollen, wie es im Titel der Motion heisst. In der Kategorie der Leicht-Motorfahrräder sind Fahrzeuge wie E-Scooter und E-Roller. Es zeigt sich, dass auch E-Bikes betroffen wären, die bis zu 25 Stundenkilometer fahren dürfen.

Das BAV hat uns in der Beratung der Motion in der Kommission informiert, dass im nächsten Jahr, im Jahr 2027, eine Verordnungsrevision geplant ist. In dieser Revision soll dann auch das Helmobligatorium für E-Roller zur Diskussion gestellt werden.

Es geht auch um die Frage der Verlässlichkeit gegenüber den Importeuren und dem Gewerbe. Eine Umklassierung der E-Roller in die Kategorie der schnellen Motorfahrräder bedeutet für das Fahrzeuggewerbe, für das Velogewerbe, für die Konsumenten und auch die Polizei einen grossen administrativen Aufwand. Eine Helmpflicht kann hingegen unkompliziert umgesetzt werden.

Die Verordnung wird in einem Jahr überarbeitet, und zwar, wie ich gesagt habe, mittels einer Verordnungsrevision, zu der die betroffenen Verbände und das Gewerbe Stellung nehmen können. Ich bitte Sie, die Motion heute abzulehnen und dann bei der Verordnungsrevision das Helmobligatorium zu unterstützen. Das ist der richtige Weg und wird die Sicherheit der E-Roller-Fahrenden erhöhen. Das sollte unser Ziel sein.

Eine Umklassierung dieser Fahrzeuge, wie dies die vorliegende Motion fordert, würde jedoch über das Ziel hinausschiessen und zu einem grossen administrativen Aufwand führen. Ich bin dafür, dass wir eine verlässliche Politik machen. Das sind wir den Fahrzeugbesitzern, der Fahrzeugindustrie und dem Gewerbe schuldig.

Es ist auch die Absicht des Bundesrates und der Verwaltung, das Helmobligatorium in der Verordnungsrevision anzugehen. Somit können Sie die Motion heute mit gutem Gewissen ablehnen, da das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, im nächsten Jahr sowieso angegangen wird.

Besten Dank für Ihre Unterstützung.

Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Frau Kollegin Pieren, ich habe leider nie einen Führerausweis gemacht. Aber mit wie vielen Fahrschulstunden müsste ich jetzt rechnen, um einen solchen Führerausweis zu machen?

Umbricht Pieren Nadja · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich denke, das würde dann eine Prüfung in der Kategorie "schnelle Motorfahrräder" sein, das wäre eine ähnliche oder dieselbe Prüfung wie heute die Traktorprüfung oder die, auf Schweizerdeutsch gesagt, Töffliprüfung. Das ist eine theoretische Prüfung.

Pfister Martin · BR-M · Bundesrat · Zug

Die Motion verlangt die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, sodass E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge der Kategorie "schnelle Motorfahrräder" zugeteilt werden. Nebst einer Kontrollschild- und Helmpflicht sollen damit Alterslimiten eingeführt werden, wie sie bereits für E-Bikes bis 45 Stundenkilometer und Mofas gelten. Zudem sollen Mitfahrende verboten werden.

Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Jauslin 25.3995 Verständnis für das Anliegen geäussert. Deshalb soll im Rahmen der nächsten Anpassung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) eine Helmtragepflicht für E-Roller in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt werden; darauf hat Frau Nationalrätin Umbricht Pieren hingewiesen.

Der Bundesrat lehnt die Umklassierung der E-Roller in die Kategorie "schnelle Motorfahrräder" aber ab. Seit 2012 gelten E-Roller als Leicht-Motorfahrräder und sind damit den langsamen E-Bikes gleichgestellt. Sie dürfen damit eine Leistung von 500 Watt und einen Antrieb bis 25 Stundenkilometer aufweisen. Die Kohärenz der Fahrzeugarten nach VTS soll damit gewahrt werden.

Zusätzlich beabsichtigt der Bundesrat eine Konkretisierung der Vorschriften über Tuning. Dadurch können Eingriffe in die Geschwindigkeit und Leistung solcher Fahrzeuge konsequenter verhindert werden. Es ist nicht im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten, der Kantone und des Fahrzeuggewerbes, eine Zulassungspflicht für E-Roller einzuführen. Eine solche Pflicht hätte einen höheren administrativen Aufwand zur Folge. Ebenfalls würden die polizeilichen Verkehrskontrollen schwieriger und aufwendiger werden, wenn die Zulassungspflicht wie auch das Verbot von Soziusfahrten nicht für sämtliche im Verkehr stehende E-Roller eingeführt wird. Eine entsprechende Rechtsänderung würde allerdings einen unüblichen und starken Eingriff in den Besitzstand bedeuten.

Ich bitte Sie daher, die Motion abzulehnen.

Abstimmung

Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose d'adopter la motion. Une minorité Umbricht Pieren et le Conseil fédéral proposent de rejeter la motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 33 Stimmen

Dagegen ... 122 Stimmen

(33 Enthaltungen)