24.3451
Die Gänsegeier werden auch zum Problem in der Alpwirtschaft
Knutti Thomas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir sprechen heute über ein Problem, das in den Berggebieten längst Realität ist, hier im Saal wird es leider immer noch unterschätzt: die zunehmenden Schäden an unseren Nutztieren durch den Gänsegeier. In den letzten zehn Jahren hat sich die Situation deutlich verändert. Besonders in den Kantonen Bern, Wallis, Tessin und Graubünden beobachten die Älplerinnen und Älpler eine zunehmend tragische Situation aufgrund dieser Tiere. Was früher eine seltene Erscheinung war, ist heute Alltag: Grosse Schwärme von Gänsegeiern kreisen über unseren Alpen.
Nun wird oft beschwichtigt, der Gänsegeier sei harmlos, er fresse nur Aas. Doch die Realität vor Ort ist eine andere. Wenn mehrere Dutzend dieser grossen Vögel über einer Herde kreisen, geraten die Tiere in Panik. Schafe und Ziegen flüchten, stürzen ab oder werden zu Tode gehetzt. Und ja, es gibt auch dokumentierte Fälle von geschwächten Tieren, die angegriffen werden. Hinzu kommt die Wechselwirkung mit der zunehmenden Wolfspopulation. Wird ein Tier gerissen, dauert es nicht lange, bis die Gänsegeier vor Ort sind. Sie verstärken den Druck auf die Herden zusätzlich.
Für die betroffenen Landwirte spielt es am Ende keine Rolle, ob das Tier direkt gerissen, in Panik abgestürzt oder nach einem Angriff verendet ist. Der Schaden ist da. Und genau hier liegt das Problem. Heute erhalten die Tierhalter in solchen Fällen keine Entschädigung. Der Schaden wird schlicht und einfach ihnen überlassen. Das ist nicht akzeptabel.
Wir verlangen nichts Aussergewöhnliches. Es geht um Fairness. Wenn nachweislich Nutztiere durch Gänsegeier oder die indirekten Folgen, etwa Panik und Absturz, zu Tode kommen, müssen diese Schäden entschädigt werden, wie wir es auch bei Schäden, die durch andere Grossraubtiere verursacht werden, kennen. Die Voraussetzung ist klar: Es braucht eine Bestätigung durch den Wildhüter. Es geht also nicht um pauschale Zahlungen, sondern um nachvollziehbare, überprüfbare Fälle.
Unsere Älpler leisten einen wichtigen Beitrag zur Pflege unserer Kulturlandschaft. Sie sorgen dafür, dass die Alpen offen bleiben, dass die Biodiversität erhalten wird und dass wir hochwertige Lebensmittel produzieren können. Gleichzeitig sind wir heute immer mehr mit Auflagen und Risiken konfrontiert. Zu viele Älpler haben sich in letzter Zeit bei mir gemeldet und mir gesagt, sie würden aufhören, sie hätten genug. Die Verbuschung in Gebieten auf über 700 Metern über Meer nimmt zu, insbesondere die Grün-Erle wächst drei- bis viermal schneller als der Wald. In den letzten zwanzig Jahren sind 5 Prozent der Alpweiden - die Fläche des Kantons Schaffhausen - verloren gegangen. Wenn wir wollen, dass die Alpwirtschaft eine Zukunft hat, müssen wir auch bereit sein, Verantwortung zu übernehmen. Dazu gehört, dass wir Schäden, die durch Wildtiere entstehen - dazu gehört eben auch der Gänsegeier -, korrekt erfassen und entschädigen.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Vorstoss zuzustimmen. Es ist ein pragmatischer, fairer und notwendiger Schritt im Interesse unserer Berglandwirtschaft.
Pfister Martin · BR-M · Bundesrat · Zug
Ich freue mich, darf ich mich heute Nachmittag mit der Fauna der Alpen beschäftigen, und ich muss zugeben, dass ich den Gänsegeier bisher nicht gekannt habe.
Der Motionär verlangt, dass der Bund künftig Entschädigungen für Nutztiere leistet, wenn diese auf Alpweiden nachweislich von Gänsegeiern angegriffen wurden oder durch Steinschlag umgekommen sind. Dazu müsste die Gesetzgebung angepasst und der Gänsegeier in die bestehenden Entschädigungsregelungen aufgenommen werden.
Der Bundesrat nimmt das Anliegen der Landwirtschaft und insbesondere der Alpwirtschaft sehr ernst. Die Herausforderungen betreffen unter anderem den Umgang mit Grossraubtieren wie dem Wolf, den strukturellen Wandel sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Gerade deshalb ist es wichtig, staatliche Massnahmen gezielt dort anzusetzen, wo ein nachweisbarer Handlungsbedarf besteht. Auch wenn in den Schweizer Alpen vermehrt Gänsegeier zu beobachten sind: Gänsegeier sind Aasfresser und ernähren sich praktisch ausschliesslich von bereits verendeten Tieren. Bei einem Verlust von Nutztieren durch Steinschlag handelt es sich um einen Elementarschaden. Der dadurch verursachte finanzielle Schaden kann bereits heute durch entsprechende Versicherungen abgedeckt werden. Eine Gesetzesanpassung in diesem Bereich ist dafür nicht erforderlich.
Ich bitte Sie daher, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Le président (Page Pierre-André, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 66 Stimmen
Dagegen ... 121 Stimmen
(2 Enthaltungen)